Ad gentes DE 9

2. Kapitel

Die eigentliche Missionsarbeit


10 Die Kirche ist von Christus gesandt, die Liebe Gottes allen Menschen und Völkern zu verkünden und mitzuteilen; sie ist sich bewußt, daß noch eine ungeheure missionarische Aufgabe vor ihr liegt. Es gibt zwei Milliarden Menschen - und ihre Zahl nimmt täglich zu -, die große, festumrissene Gemeinschaften bilden, die durch dauerhafte kulturelle Bande, durch alte religiöse Traditionen, durch feste gesellschaftliche Strukturen zusammengehalten sind und die das Evangelium noch nicht oder doch kaum vernommen haben. Die einen gehören einer der Weltreligionen an, andere bleiben ohne Kenntnis Gottes, andere leugnen seine Existenz ausdrücklich oder bekämpfen sie sogar. Um allen Menschen das Geheimnis des Heils und das von Gott kommende Leben anbieten zu können, muß sich die Kirche all diesen Gruppen einpflanzen, und zwar mit dem gleichen Antrieb, wie sich Christus selbst in der Menschwerdung von der konkreten sozialen und kulturellen Welt der Menschen einschließen ließ, unter denen er lebte.

Artikel 1: Das christliche Zeugnis


11 Diesen menschlichen Gruppen also muß die Kirche gegenwärtig sein durch ihre Kinder, die unter ihnen wohnen oder zu ihnen gesandt werden. Denn alle Christgläubigen, wo immer sie leben, müssen durch das Beispiel ihres Lebens und durch das Zeugnis des Wortes den neuen Menschen, den sie durch die Taufe angezogen haben, und die Kraft des Heiligen Geistes, der sie durch die Firmung gestärkt hat, so offenbaren, daß die anderen Menschen ihre guten Werke sehen, den Vater preisen (1) und an ihnen den wahren Sinn des menschlichen Lebens und das alle umfassende Band der menschlichen Gemeinschaft vollkommener wahrnehmen können.

Um dieses Zeugnis Christi mit Frucht geben zu können, müssen sie diesen Menschen in Achtung und Liebe verbunden sein. Sie müssen sich als Glieder der Menschengruppe, in der sie leben, betrachten; durch die verschiedenen Beziehungen und Geschäfte des menschlichen Lebens müssen sie an den kulturellen und sozialen Angelegenheiten teilnehmen. Sie müssen auch mit ihren nationalen und religiösen Traditionen vertraut sein; mit Freude und Ehrfurcht sollen sie die Saatkörner des Wortes aufspüren, die in ihnen verborgen sind. Sie sollen aber auch den tiefgreifenden Wandlungsprozeß wahrnehmen, der sich in diesen Völkern vollzieht. Sie sollen dahin zu wirken suchen, daß die Menschen unserer Zeit, allzusehr auf Naturwissenschaft und Technologie der modernen Welt bedacht, sich nicht den göttlichen Dingen entfremden, sondern im Gegenteil zu einem stärkeren Verlangen nach der Wahrheit und Liebe, die Gott uns geoffenbart hat, erwachen. Wie Christus selbst das Herz der Menschen durchschaut und sie durch echt menschliches Gespräch zum göttlichen Licht geführt hat, so sollen auch seine Jünger, ganz von Christi Geist erfüllt, die Menschen, unter denen sie leben und mit denen sie umgehen, kennen; in aufrichtigem und geduldigem Zwiegespräch sollen sie lernen, was für Reichtümer der freigebige Gott unter den Völkern verteilt hat; zugleich aber sollen sie sich bemühen, diese Reichtümer durch das Licht des Evangeliums zu erhellen, zu befreien und unter die Herrschaft Gottes, des Erlösers, zu bringen.

(1) Vgl.
Mt 5,16.


12 Die Anwesenheit der Christen in den menschlichen Gemeinschaften muß von jener Liebe beseelt sein, mit der Gott uns geliebt hat, der will, daß wir einander mit derselben Liebe begegnen (2) . Die christliche Liebe erstreckt sich auf alle, ohne Unterschied von Rasse, gesellschaftlicher Stufe oder Religion; sie erwartet nicht Gewinn oder Dankbarkeit; denn wie Gott sich uns mit ungeschuldeter Liebe zugewandt hat, so sind auch die Gläubigen in ihrer Liebe auf den Menschen selbst bedacht und lieben ihn mit der gleichen Zuwendung, mit der Gott den Menschen gesucht hat. Wie also Christus durch die Städte und Dörfer zog, jederlei Krankheit und Gebrechen heilend zum Zeichen der kommenden Gottesherrschaft (3) so ist auch die Kirche durch ihre Kinder mit Menschen jeden Standes verbunden, besonders aber mit den Armen und Leidenden, und gibt sich mit Freuden für sie hin (4). Sie nimmt an ihren Freuden und Schmerzen teil; sie weiß um die Erwartungen und die Rätsel des Lebens, sie leidet mit in den Ängsten des Todes. Denen, die Frieden suchen, bemüht sie sich in brüderlichem Gespräch zu antworten, indem sie ihnen Frieden und Licht aus dem Evangelium anbietet.

Bei der Aufrichtung einer gesunden Wirtschafts- und Sozialordnung sollen die Christgläubigen ihre Arbeit einsetzen und mit allen anderen zusammenarbeiten. Mit besonderer Sorge mögen sie sich der Erziehung der Kinder und der heranwachsenden Jugend durch Schulen verschiedener Typen annehmen; diese Schulen soll man nicht bloß als ein hervorragendes Mittel zur Bildung und zum Aufstieg der christlichen Jugend betrachten, sondern gleichzeitig als äußerst wertvollen Dienst an den Menschen, besonders an den Entwicklungsvölkern, um die menschliche Würde zu höherer Geltung zu bringen und um bessere menschliche Lebensbedingungen vorzubereiten. Ferner sollen sie sich an den Anstrengungen der Völker beteiligen, die sich bemühen, im Kampf gegen Hunger, Unwissenheit und Krankheit bessere Lebensverhältnisse zu schaffen und den Frieden in der Welt zu festigen. Es soll der Wunsch der Gläubigen sein, bei dieser Tätigkeit in kluger Weise bei den Vorhaben mitzuarbeiten, die von privaten sowie öffentlichen Institutionen, von Regierungen, internationalen Organen, von den verschiedenen christlichen Gemeinschaften und auch von den nichtchristlichen Religionen unternommen werden.

Dabei will sich die Kirche auf keine Weise in die Leitung des irdischen Staatswesens einmischen. Sie beansprucht kein anderes Recht, als mit Gottes Hilfe in Liebe und treuer Bereitschaft den Menschen zu dienen (5).

Die Jünger Christi hoffen, durch die enge Verbindung mit den Menschen in ihrem Leben und Arbeiten ein wahres Zeugnis abzulegen und auch da zu deren Heil beizutragen, wo sie Christus nicht ganz verkünden können. Sie suchen ja nicht den rein materiellen Fortschritt und Wohlstand der Menschen, sondern sie fördern ihre Würde und ihre brüderliche Gemeinschaft, indem sie religiöse und sittliche Wahrheiten vermitteln, die Christus mit seinem eigenen Licht erhellt hat; auf diese Weise öffnen sie langsam einen volleren Zugang zu Gott. So wird den Menschen in der Erlangung des Heils durch die Liebe zu Gott und zum Nächsten geholfen; das Geheimnis Christi beginnt aufzuleuchten, in dem der neue Mensch erschienen ist, der nach Gott erschaffen wurde (6), in dem Gottes Liebe sich geoffenbart hat.

(2) Vgl.
1Jn 4,11.
(3) Vgl. Mt 9,35ff.; Ac 10,38.
(4) Vgl. 2Co 12,15.
(5) Vgl. Mt 20,26 Mt 23,11; Ansprache Pauls VI. im Konzil, 21. Nov. 1964: AAS 56 (1964) 1013.
(6) Vgl. Ep 4,24.


Artikel 2: Die Verkündigung des Evangeliums und die Sammlung des Gottesvolkes


13 Überall, wo Gott eine Tür für das Wort auftut, das Geheimnis Christi zu verkünden (7), da muß allen Menschen (8) mit Freimut und Festigkeit (9) der lebendige Gott verkündet werden (10) und der, den er zum Heil aller gesandt hat, Jesus Christus (11), auf daß die Nichtchristen glaubend, mit einem Herzen, das ihnen der Heilige Geist geöffnet hat (12), sich frei zum Herrn bekehren und ihm aufrichtig anhangen, da er als “der Weg, die Wahrheit und das Leben” (Jn 14,6) all ihr geistliches Sehnen erfüllt, ja es unendlich überragt.

Diese Bekehrung muß man gewiß notwendig als anfanghaft auffassen, aber doch als ausreichend, damit der Mensch verstehe, daß er, der Sünde entrissen, in das Geheimnis der Liebe Gottes eingeführt werde, der ihn zu seiner persönlichen Gemeinschaft in Christus ruft; denn unter dem Einfluß der Gnade beginnt der Neubekehrte seinen geistlichen Weg, auf dem er, durch den Glauben schon mit dem Geheimnis des Todes und der Auferstehung verbunden, vom alten Menschen hinüberschreitet zum neuen Menschen, der in Christus vollendet ist (13). Dieser Übergang bringt einen fortschreitenden Wandel seines Empfindens und Verhaltens mit sich; er muß sich in seinen sozialen Auswirkungen kundtun und sich während des Katechumenates langsam entwickeln. Da der Herr, dem er glaubt, ein Zeichen des Widerspruchs ist (14), muß der Neubekehrte oft Bruch und Trennung erleben, aber auch Freuden, die Gott nicht nach Maß austeilt (15).

Die Kirche verbietet streng, daß jemand zur Annahme des Glaubens gezwungen oder durch ungehörige Mittel beeinflußt oder angelockt werde, wie sie umgekehrt auch mit Nachdruck für das Recht eintritt, daß niemand durch üble Druckmittel vom Glauben abgehalten werde (16).

Nach uraltem kirchlichem Brauch sollen die Motive der Bekehrung erkundet und wenn nötig gereinigt werden.

(7) Vgl. Col 4,3.
(8) Vgl. Mc 16,15.
(9) Vgl. Ac 4,13 Ac 4,29 Ac 4,31 Ac 9,27-28 Ac 13,46 Ac 14,3 Ac 19,8 Ac 26,26 Ac 28,31 1Th 2,2 2Co 3,12 2Co 7,4 Ph 1,20 Ep 3,12 Ep 6,19 Ep 6,20
(10) Vgl. 1Co 9,15 Rm 10,14.
(11) Vgl. 1Th 1,9-10 1Co 1,18-21 Ga 1,31 Ac 14,15-17 Ac 17,22-31.
(12) Vgl. Ac 16,14.
(13) Vgl. Col 3,5-10 Ep 4,20-24.
(14) Vgl. Lc 2,34 Mt 10,34-39.
(15) Vgl. 1Th 1,6.
(16) Vgl. II. Vat. Konzil, Erklärung über die Religionsfreiheit Dignitatis humanae, Nr. DH 2 DH 4 DH 10; Pastorale Konst. über die Kirche in der heutigen Welt Gaudium et spes, Nr. GS 21.


14 Wer den Glauben an Christus von Gott durch die Kirche empfangen hat (17), soll durch liturgische Zeremonien zum Katechumenat zugelassen werden. Dieses besteht nicht in einer bloßen Erläuterung von Lehren und Geboten, sondern in der Einführung und genügend langen Einübung im ganzen christlichen Leben, wodurch die Jünger mit Christus, ihrem Meister, verbunden werden. Die Katechumenen müssen also in passender Weise in das Geheimnis des Heils eingeweiht werden; durch die Übung eines Lebenswandels nach dem Evangelium und durch eine Folge von heiligen Riten (18) soll man sie stufenweise in das Leben des Glaubens, der Liturgie und der liebenden Gemeinschaft des Gottesvolkes einführen.

Endlich werden sie durch die Sakramente der christlichen Initiation von der Macht der Finsternis befreit (19); mit Christus sterben sie, werden sie begraben und erstehen sie (20); sie empfangen den Geist der Kindschaft (21) und feiern das Gedächtnis des Todes und der Auferstehung des Herrn mit dem ganzen Gottesvolk.

Es ist zu wünschen, daß die Fasten- und Osterliturgie so erneuert werde, daß sie die Katechumenen zur Feier des österlichen Geheimnisses bereitet, bei deren festlicher Begehung sie durch die Taufe für Christus wiedergeboren werden.

Um diese christliche Initiation im Katechumenat sollen sich aber nicht bloß Katechisten und Priester kümmern, sondern die ganze Gemeinde der Gläubigen, besonders aber die Taufpaten, so daß den Katechumenen von Anfang an zum Bewußtsein kommt, daß sie zum Gottesvolk gehören. Da das Leben der Kirche apostolisch ist, sollen die Katechumenen lernen, durch das Zeugnis des Lebens und das Bekenntnis des Glaubens zur Verkündigung des Evangeliums und zum Aufbau der Kirche wirksam mitzuarbeiten.

Die Rechtsstellung der Katechumenen schließlich soll im neuen Gesetzbuch der Kirche klar umschrieben werden; denn sie sind schon mit der Kirche verbunden (22), sie gehören schon zum Hause Christi (23), und nicht selten führen sie schon ein Leben des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe.

(17) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr.
LG 17: AAS 57 (1965) 20-21.
(18) Vgl. II. Vat. Konzil, Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nr. SC 64-65: AAS 56 (1964) 117.
(19) Vgl. Col 1,13. Über diese Befreiung von der Knechtschaft Satans und der Finsternis im Evangelium Vgl. Mt 12,28 Jn 8,44 Jn 12,31 (vgl. 1Jn 3,8 Ep 2,1-2). In der Taufliturgie vgl. das römische Rituale.
(20) Vgl. Rm 6,4-11 Col 2,12-13 1P 3,21-22 Mc 16,16.
(21) Vgl. 1Th 3,5-7 Ac 8,14-17.
(22) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. LG 14: AAS 57 (1965) 19.
(23) Vgl. Augustinus, Tract. in Ioann. 11, 4: PL 35, 1476.


Artikel 3: Der Aufbau der christlichen Gemeinschaft


15 Der Heilige Geist ruft alle Menschen durch die Saat des Wortes und die Predigt des Evangeliums zu Christus; wenn er die an Christus Glaubenden im Schoß des Taufbrunnens zu neuem Leben gebiert, dann sammelt er sie zu dem einen Gottesvolk, das “ein auserwähltes Geschlecht, eine königliche Priesterschaft, ein heiliger Stamm, ein Volk von ihm zu eigen genommen ist” (1P 2,9) (24).

Als Mitarbeiter Gottes (25) sollen die Missionare solche Gemeinden von Gläubigen erwecken, die würdig der Berufung, die sie empfangen haben (26), die Ämter, die Gott ihnen anvertraut hat, ausüben: das priesterliche, das prophetische und das königliche Amt. Auf diese Weise wird die christliche Gemeinschaft zum Zeichen der Gegenwart Gottes in der Welt. Sie ist ja selbst ständig im eucharistischen Opfer mit Christus auf dem Weg hinüber zum Vater (27); unablässig aus dem Wort Gottes genährt (28), gibt sie Zeugnis für Christus (29); sie wandelt in der Liebe und glüht von apostolischem Eifer (30).

Von Anfang an soll die christliche Gemeinschaft so aufgebaut werden, daß sie, soweit möglich, für ihre eigenen Bedürfnisse aufkommen kann.

Diese Gemeinschaft der Gläubigen soll durch ihre Ausstattung mit den kulturellen Reichtümern der eigenen Heimat tief im Volk verwurzelt sein: Die Familien sollen blühen im Geist des Evangeliums (31), geeignete Schulen sollen ihnen helfen. Durch die Errichtung von Vereinigungen und Gruppen soll das Apostolat der Laien die ganze Gesellschaft mit evangelischem Geist durchdringen; die Liebe zwischen Katholiken verschiedener Riten soll hell leuchten (32).

Unter den Neuchristen soll der ökumenische Geist gepflegt werden. Sie sollen alle, die an Christus glauben, auch wirklich als Christi Jünger anerkennen, die in der Taufe wiedergeboren sind und an sehr vielen Gütern des Gottesvolkes teilhaben. Den religiösen Verhältnissen entsprechend soll man die ökumenische Bewegung so fördern, daß die Katholiken mit den von ihnen getrennten Brüdern, gemäß den Richtlinien des Dekretes über die Ökumenismus, brüderlich zusammenarbeiten im gemeinsamen Bekenntnis des Glaubens an Gott und an Jesus Christus vor den Heiden, soweit dieses vorhanden ist, ebenso im Zusammenwirken in sozialen und technischen sowie kulturellen und religiösen Dingen, wobei man jeden Anschein von Indifferentismus und Verwischung sowie ungesunder Rivalität vermeiden muß. Der Grund für diese Zusammenarbeit sei vor allem Christus, ihr gemeinsamer Herr. Sein Name möge sie zueinanderbringen! Diese Zusammenarbeit soll nicht nur zwischen Privatpersonen stattfinden, sondern nach dem Urteil des Ortsordinarius auch zwischen den Kirchen oder Kirchengemeinschaften und ihren Unternehmungen.

Die aus allen Völkern in der Kirche versammelten Christgläubigen unterscheiden sich nicht von den übrigen Menschen durch Staatsform, Sprache oder Gesellschaftsordnung (33). Darum sollen sie in den ehrbaren Lebensgewohnheiten ihres Volkes für Gott und Christus leben. Als gute Bürger sollen sie die Vaterlandsliebe wahrhaft und tatkräftig üben. Mißachtung fremder Rassen und übersteigerten Nationalismus aber sollen sie gänzlich meiden und die alle Menschen umfassende Liebe pflegen.

Um all das zu verwirklichen, sind die Laien, also die Christgläubigen, die Christus durch die Taufe eingegliedert sind und in der Welt leben, von größter Bedeutung und verdienen besondere Sorge. Denn es ist ihre eigentliche Aufgabe, vom Geist Christi erfüllt, gleichsam als Sauerteig die zeitlichen Dinge so von innen her zu beseelen und zu ordnen, daß sie immer mehr Christus gemäß werden (34).

Aber es ist nicht genug, daß das christliche Volk anwesend ist und in einem Volk Fuß gefaßt hat; es ist auch nicht genug, daß es das Apostolat des Beispiels ausübt. Dazu ist es gegründet und dazu ist es da, um den nichtchristlichen Mitbürgern in Wort und Werk Christus zu verkünden und ihnen zur vollen Annahme Christi zu helfen.

Zur Einpflanzung der Kirche und zum Wachstum der christlichen Gemeinschaft aber sind verschiedene Dienste notwendig; durch göttliche Berufung werden sie in der Gemeinde der Gläubigen selbst geweckt, und sie müssen von allen sorgfältig gefördert und gepflegt werden. Dazu gehören das Amt des Priesters, des Diakons, des Katechisten und die Katholische Aktion. Ebenso leisten Ordensmänner und Ordensfrauen zur Verwurzelung und Festigung der Herrschaft Christi in den Seelen und zu ihrer Ausbreitung durch ihr Gebet und ihr Wirken einen unentbehrlichen Dienst.

(24) VgL II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. LG 9: AAS 57 (1965) 13.
(25) Vgl. 1Co 3,9.
(26) Vgl. Ep 4,1.
(27) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. LG 10 LG 11 LG 34: AAS 57 (1965) 10-17.39-40.
(28) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die göttliche Offenbarung Dei verbum, Nr. DV 21: AAS 58 (1966) 827.
(29) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst über die Kirche Lumen Gentium, Nr. LG 12 LG 35: AAS 57 (1965) 16.40-41.
(30) Vgl. ebd. Nr. LG 23 LG 36: AAS 57 (1965) 28.41-42.
(31) Vgl. ebd. Nr. LG 11 LG 35 LG 41: AAS 57 (1965) 15-16.40-41.47.
(32) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die katholischen Ostkirchen Orientalium Ecclesiarum, Nr. OE 4: AAS 57 (1965) 77-78.
(33) Brief an Diognet 5: PG 2, 1173; vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. LG 38: AAS 57 (1965) 43.
(34) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. LG 32: AAS 57 (1965) 38; Dekret über das Laienapostolat Apostolicam actuositatem, Nr. AA 5-7: AAS 58 (1966) 842-844.


16 Mit großer Freude dankt die Kirche für das unschätzbare Geschenk des Priesterberufes, das Gott so vielen jungen Menschen austeilt unter Völkern, die sich erst zu Christus bekehrt haben; denn die Kirche schlägt in einer menschlichen Gemeinschaft tiefere Wurzeln, wenn die verschiedenen Gemeinden der Gläubigen aus ihren Reihen ihre eigenen Diener des Heiles erhalten, die als Bischöfe, Priester und Diakone ihren Brüdern dienen, so daß die jungen Kirchen langsam diözesanen Aufbau mit eigenem Klerus erlangen.

Was dieses Konzil über priesterliche Berufung und Ausbildung festgesetzt hat, soll man da, wo die Kirche erst gepflanzt wird, und in den jungen Kirchen treu wahren. Besonders soll man beachten, was gesagt ist über die enge Verbindung der spirituellen mit der wissenschaftlichen und pastoralen Ausbildung, über die Lebensweise nach dem Evangelium, ohne Rücksicht auf eigenen Nutzen oder Familieninteressen, über die Pflege eines tiefen Verständnisses für das Geheimnis der Kirche. Daraus wird es ihnen wunderbar aufgehen, was es heißt, sich selbst ganz dem Dienst des Leibes Christi in der Arbeit für das Evangelium zu weihen, mit dem Bischof als treue Mitarbeiter verbunden zu sein und ihre Arbeit in Gemeinschaft mit ihren Mitbrüdern zu tun (35).

Um dieses umfassende Ziel zu erreichen, muß die ganze Ausbildung der Alumnen im Licht des Heilsgeheimnisses geplant werden, wie es in der Schrift enthalten ist. Sie müssen lernen, dieses Geheimnis Christi und des menschlichen Heils in der Liturgie gegenwärtig zu finden und in ihrem Leben zu verwirklichen (36).

Diese allgemeinen Erfordernisse der priesterlichen Ausbildung, auch nach der pastoralen und praktischen Seite, müssen nach den Richtlinien des Konzils (37) mit dem Bemühen verbunden werden, den besonderen Formen des Denkens und Handelns des eigenen Volkes entgegenzukommen. Der Geist der Alumnen muß also geöffnet und geschärft werden, damit sie sich ein gutes Wissen und ein rechtes Urteil über die Kultur des eigenen Volkes erwerben können. In den philosophischen und theologischen Disziplinen sollen sie die Beziehungen verstehen, die zwischen ihrer heimatlichen Überlieferung und Religion und der christlichen Religion bestehen (38). Ebenso muß die Priesterbildung die pastoralen Bedürfnisse des Landes berücksichtigen. Die Alumnen sollen Geschichte, Zweck und Methode der missionarischen Tätigkeit der Kirche kennenlernen, ebenso die besonderen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse des eigenen Volkes. Sie sollen im Geist des Ökumenismus erzogen und zum brüderlichen Dialog mit den Nichtchristen gut vorbereitet werden (39). All das verlangt, daß die Studien bis zum Priestertum soweit wie möglich im Zusammenleben mit dem eigenen Volk und seinen Lebensgewohnheiten durchgeführt werden (40). Endlich soll man auch für die Ausbildung in der geordneten kirchlichen Verwaltung sorgen, ja sogar auf wirtschaftlichem Gebiet.

Darüber hinaus soll man geeignete Priester auswählen, die sich nach einiger pastoraler Praxis in höheren Studien an auswärtigen Universitäten, vor allem in Rom, und an anderen wissenschaftlichen Instituten weiterbilden sollen, so daß den jungen Kirchen erfahrene Fachleute aus dem eigenen Klerus für die schwierigeren Aufgaben zur Verfügung stehen.

Wo die Bischofskonferenzen es für gut halten, soll der Diakonat als fester Lebensstand wieder eingeführt werden, entsprechend den Normen der Konstitution über die Kirche (41); denn es ist angebracht, daß Männer, die tatsächlich einen diakonalen Dienst ausüben, sei es als Katechisten in der Verkündigung des Gotteswortes, sei es in der Leitung abgelegener christlicher Gemeinden im Namen des Pfarrers und des Bischofs, sei es in der Ausübung sozialer oder caritativer Werke, durch die von den Aposteln her überlieferte Handauflegung gestärkt und dem Altare enger verbunden werden, damit sie ihren Dienst mit Hilfe der sakramentalen Diakonatsgnade wirksamer erfüllen können.

(35) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die Ausbildung der Priester Optatam totius, Nr.
OT 4 OT 8 OT 9: AAS 58 (1966) 716.718.719.
(36) Vgl. II. Vat. Konzil, Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nr. SC 17: AAS 56 (1964) 105.
(37) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die Ausbildung der Priester Optatam totius, Nr. OT 1: AAS 58 (1966) 713.
(38) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 843-844.
(39) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über den Ökumenismus Unitatis redintegratio, Nr. UR 4: AAS 57 (1965) 94-96.
(40) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 842.
(41) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. LG 29: AAS 57 (1965) 36.


17 Ebenso verdient die Schar der Katechisten Anerkennung, Männer wie Frauen, die so große Verdienste um das Werk der Heidenmission haben. Erfüllt von apostolischer Gesinnung, leisten sie mit vielen Mühen ihren einzigartigen und unersetzlichen Beitrag zur Verbreitung des Glaubens und der Kirche.

Das Amt der Katechisten hat in unseren Tagen, da es für die Glaubensunterweisung solcher Massen und den Seelsorgedienst nur wenige Kleriker gibt, allergrößte Bedeutung. Deshalb muß ihre Ausbildung so vervollkommnet und dem kulturellen Fortschritt angepaßt werden, daß sie ihr Amt, das durch neue und ausgedehntere Aufgaben erschwert wird, als fähige Mitarbeiter der Priester möglichst gut ausüben können.

Man muß deshalb die diözesanen und regionalen Schulen vermehren, in denen die zukünftigen Katechisten die katholische Lehre, mit besonderer Betonung von Schrift und Liturgie, sowie die katechetischen Methoden und die pastorale Praxis erlernen und sich in stetiger Übung von Frömmigkeit und sittlichem Leben zu einem christlichen Verhalten bilden (42). Zusammenkünfte und Kurse soll man ferner veranstalten, durch die die Katechisten in den Fächern und Fertigkeiten, die zu ihrem Dienst gehören, zu bestimmten Zeiten Auffrischung erhalten und ihr geistliches Leben genährt und gestärkt wird. Außerdem muß man denen, die sich hauptamtlich dieser Arbeit widmen, durch gerechte Vergütung einen gebührenden Lebensstandard und soziale Sicherheit gewährleisten (43).

Es besteht der Wunsch des Konzils, daß durch besondere Mittel der Heiligen Kongregation zur Verbreitung des Glaubens für Ausbildung und Unterhalt der Katechisten gesorgt werde. Wenn es für nötig und zweckmäßig gehalten wird, möge ein eigenes Werk für Katechisten gegründet werden.

Die Kirchen werden auch dankbar die hochherzige Arbeit der Hilfskatechisten anerkennen, deren Mitwirkung sie brauchen. Sie leiten in ihren Gemeinden die Gebete und geben den Unterricht. Für ihre wissensmäßige und geistliche Bildung soll ordnungsgemäß gesorgt werden. Es ist außerdem zu wünschen, daß den entsprechend ausgebildeten Katechisten, wo es angezeigt erscheint, die kanonische Sendung in einer öffentlichen liturgischen Feier gegeben werde, damit sie beim Volk in Glaubensfragen größere Autorität genießen.

(42) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 855.
(43) Es handelt sich um hauptamtliche Katechisten.


18 Schon von der Pflanzung der Kirche an soll das Ordensleben eifrig gefördert werden, das nicht nur für die missionarische Tätigkeit wertvolle und unbedingt notwendige Dienste leistet, sondern auch durch die in der Kirche vollzogene, innigere Weihe an Gott lichtvoll das innerste Wesen der christlichen Berufung offenbart und darstellt (44).

Die religiösen Genossenschaften, die bei der Pflanzung der Kirche mitarbeiten, sollen von den geistlichen Reichtümern ganz durchdrungen sein, die die Ordenstradition der Kirche auszeichnen, und sie dem Geist und der Anlage eines jeden Volkes entsprechend auszudrücken und weiterzugeben suchen. Sie sollen sorgfältig überlegen, wie die Tradition des asketischen und beschaulichen Lebens, deren Keime manchmal alten Kulturen schon vor der Verkündigung des Evangeliums von Gott eingesenkt wurden, in ein christliches Ordensleben aufgenommen werden können.

In den jungen Kirchen sollen verschiedene Formen des Ordenslebens entwickelt werden, um die verschiedenen Aspekte der Sendung Christi und des Lebens der Kirche auszudrücken; sie sollen sich verschiedenen pastoralen Arbeiten widmen und ihre Mitglieder für sie ordnungsgemäß vorbereiten. Doch sollen die Bischöfe in ihrer Konferenz darauf achten, daß nicht Kongregationen mit dem gleichen apostolischen Zweck vervielfacht werden, zum Schaden des Ordenslebens und des Apostolates.

Besondere Erwähnung verdienen die verschiedenen Unternehmungen, die das beschauliche Leben verwurzeln sollen; die einen behalten die wesentlichen Elemente der monastischen Lebensform bei und versuchen, die reiche Tradition ihres Ordens zu verpflanzen. Andere kehren zu den einfacheren Formen des altkirchlichen Mönchswesens zurück. Alle aber sollen sich um eine echte Anpassung an die lokalen Verhältnisse bemühen. Das beschauliche Leben gehört eben zur vollen Anwesenheit der Kirche und muß deshalb überall bei den jungen Kirchen Eingang finden.

(44) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr.
LG 31 LG 44: AAS 57 (1965) 37.50-51.


3. Kapitel

Die Teilkirchen


19 Die Einpflanzung der Kirche in eine bestimmte Gesellschaft erreicht einen gewissen Abschluß, wenn die Gemeinschaft der Gläubigen im gesellschaftlichen Leben verwurzelt und der örtlichen Kultur in etwa angepaßt ist und so schon Stetigkeit und Festigkeit besitzt. Das heißt: es steht ihr schon eine wenn auch noch nicht genügend große Zahl von einheimischen Priestern sowie von Ordensleuten und Laien zur Verfügung, und sie ist mit den Ämtern und Einrichtungen ausgestattet, die notwendig sind, um unter der Leitung des Bischofs das Leben des Gottesvolkes zu führen und auszubreiten.

In diesen jungen Kirchen muß das Leben des Gottesvolkes auf allen Gebieten des christlichen Lebens reifen, das nach den Richtlinien dieses Konzils zu erneuern ist. Die Gemeinden der Gläubigen werden immer mehr zu bewußt-lebendigen Gemeinschaften des Glaubens, der Liturgie und der Liebe; die Laien bemühen sich in ihrer weltlichen und apostolischen Tätigkeit, eine Ordnung der Liebe und der Gerechtigkeit im Staatswesen aufzubauen; man benützt die publizistischen Mittel nach Tunlichkeit und mit Klugheit; durch ein wahrhaft christliches Leben werden die Familien zu Pflanzstätten des Laienapostolates, sowie für Priester- und Ordensberufe. Der Glaube wird in angepaßter Katechese gelehrt, in einer dem Volkscharakter harmonierenden Liturgie gefeiert und findet durch entsprechende kirchliche Gesetzgebung Eingang in die wertvollen Einrichtungen und Gepflogenheiten des Landes.

Die Bischöfe aber sollen zusammen mit ihrem Priesterkollegium, mehr und mehr durchdrungen vom Geist Christi und der Kirche, in Verbindung mit der Gesamtkirche denken und leben. Die Gemeinschaft der jungen Kirchen mit der ganzen Kirche muß sehr eng bleiben; deren Traditionselemente sollen sie mit der eigenen Kultur verbinden, um durch den gegenseitigen Austausch von Kräften das Leben des mystischen Leibes zu entfalten (1). Man soll deshalb die theologischen, psychologischen und menschlichen Ansätze auswerten, die dazu beitragen können, den Sinn für die Gemeinschaft mit der Gesamtkirche zu entwickeln.

Diese Kirchen sind jedoch häufig in den ärmeren Gebieten der Erde gelegen und leiden meist noch schwer unter Priestermangel und materieller Not. Sie sind deshalb sehr darauf angewiesen, daß die fortgesetzte Missionstätigkeit der ganzen Kirche ihnen die Hilfe bringt, die vor allem dem Wachstum und der Reifung des christlichen Lebens der Ortskirche dienen soll. Diese Missionstätigkeit soll auch den schon lange gegründeten Kirchen, die sich in einem Zustand des Rückschritts oder der Schwäche befinden, Hilfe bringen.

Indes sollen diese Kirchen ein gemeinsames pastorales Programm und geeignete Unternehmen einleiten, durch die die Berufe zum Diözesanklerus und zu den Orden zahlenmäßig vermehrt, sorgfältiger ausgewählt und wirksamer gepflegt werden (2), so daß sie allmählich für sich selber sorgen und anderen Hilfe bringen können.

(1) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 838.
(2) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis, Nr.
PO 11: AAS 58 (1966) 1008; Dekret über die Ausbildung der Priester Optatam totius, Nr. OT 2: AAS 58 (1966) 714-715.


20 Da die Teilkirche ein getreues Abbild der Gesamtkirche sein muß, soll sie sich auch ihrer Sendung an diejenigen, die mit ihr im gleichen Raum leben und noch nicht an Christus glauben, wohl bewußt sein, damit sie durch das Zeugnis des Lebens, der einzelnen sowohl wie der ganzen Gemeinde, ein Zeichen sei, das auf Christus hinweist.

Darüber hinaus ist der Dienst des Wortes notwendig, damit das Evangelium alle erreiche. Vor allem muß der Bischof Verkünder des Glaubens sein, der neue Jünger Christus zuführen soll (3). Um diese hohe Aufgabe richtig zu erfüllen, muß er sowohl die Situation seiner Herde genau kennen als auch die Vorstellungen, die seine Landsleute sich zuinnerst von Gott gebildet haben. Dabei muß er auch auf die Wandlungen sorgfältig achthaben, die die Verstädterung, die Wanderung der Bevölkerung und der religiöse Indifferentismus bewirken.

Die einheimischen Priester sollen in den jungen Kirchen mit Eifer das Werk der Glaubensverkündigung in Angriff nehmen; dabei sollen sie mit den auswärtigen Missionaren zusammenarbeiten, mit denen sie, geeint unter der Autorität des Bischofs, eine einzige Priesterschaft bilden, und zwar nicht nur zur Betreuung der Gläubigen und zur Feier des Gottesdienstes, sondern auch zur Predigt des Evangeliums denen, die draußen sind. Sie sollen bereit sein, sich bei gegebener Gelegenheit sogar frohgemut ihrem Bischof zur Verfügung zu stellen, um die Missionsarbeit in entlegenen und vernachlässigten Distrikten der eigenen Diözese oder auch in anderen Diözesen aufzunehmen.

Mit gleichem Eifer sollen sich die Ordensmänner und Ordensfrauen und ebenso die Laien für ihre Mitbürger, zumal die ärmeren, einsetzen.

Die Bischofskonferenzen sollen dafür sorgen, daß in bestimmten Zeitabständen Kurse zur exegetischen, theologischen, spirituellen und pastoralen Auffrischung stattfinden, damit der Klerus bei der Vielfalt und dem Wechsel der Verhältnisse eine vollere Kenntnis der theologischen Wissenschaften und der pastoralen Methoden erhalte.

Im übrigen soll man treu befolgen, was dieses Konzil vor allem im Dekret über den Dienst und das Leben der Priester festgesetzt hat.

Um diese Missionsarbeit der Teilkirche auszuführen, sind geeignete Helfer erforderlich, und sie sind rechtzeitig in einer Weise vorzubereiten, die der Situation der einzelnen Kirche entspricht. Da aber die Menschen mehr und mehr zu Gruppen zusammenwachsen, ist es sehr angebracht, wenn sich die Bischofskonferenzen gemeinsam über den Dialog mit diesen Gruppen beraten. Wenn sich aber in manchen Gegenden Gruppen von Menschen finden, die von der Annahme des katholischen Glaubens dadurch abgehalten werden, daß sie sich der besonderen Erscheinungsweise der Kirche in ihrer Gegend nicht anpassen können, so wird vorgeschlagen, daß für eine solche Situation in besonderer Weise (4) Sorge getragen werde, bis alle Christen in einer Gemeinschaft vereint werden können. Wenn der Apostolische Stuhl zu diesem Zweck Missionare zur Verfügung haben sollte, mögen die betreffenden Bischöfe sie in ihre Diözesen rufen oder sie gern aufnehmen und ihre Bemühungen tatkräftig unterstützen.

Damit dieser missionarische Eifer bei den eigenen Landsleuten blühe, ist es sehr nützlich, daß die jungen Kirchen sobald wie möglich an dem gesamten Missionswerk der Kirche aktiven Anteil nehmen, indem sie selbst Missionare ausschicken, die überall in der Welt das Evangelium verkünden sollen, auch wenn sie selbst an Priestermangel leiden; denn die Gemeinschaft mit der Gesamtkirche findet gleichsam ihre Krönung, wenn sie selbst an der Missionsarbeit bei anderen Völkern tätig teilnehmen.

(3) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr.
LG 25: AAS 57 (1965) 29.
(4) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis, Nr. PO 10. Dort ist, soweit es zur richtigen Ausübung des Apostolates nötig ist, die Errichtung personaler Prälaturen vorgesehen, um die besondere pastorale Betreuung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zu erleichtern: AAS 58 (1966) 1007.


Ad gentes DE 9