Ad gentes DE 21


21 Die Kirche ist nicht wirklich gegründet, hat noch nicht ihr volles Leben, ist noch nicht ganz das Zeichen Christi unter den Menschen, wenn nicht mit der Hierarchie auch ein wahrer Laienstand da ist und arbeitet; denn das Evangelium kann nicht in Geist, Leben und Arbeit eines Volkes tief Wurzel schlagen ohne die tätige Anwesenheit der Laien. Deshalb muß schon bei der Gründung der Kirche auf die Entwicklung eines reifen christlichen Laienstandes geachtet werden.

Denn die gläubigen Laien gehören gleichzeitig ganz zum Gottesvolk und ganz zur bürgerlichen Gesellschaft: Zu ihrem Volk gehören sie, in dem sie geboren wurden, an dessen Kulturgütern sie durch die Erziehung teilzunehmen begonnen haben, mit dessen Leben sie durch viele gesellschaftliche Bande verbunden sind, an dessen Aufstieg sie durch ihre eigenen Anstrengungen in ihrem Beruf mitarbeiten, dessen Probleme sie als ihre eigenen empfinden und zu lösen suchen. Sie gehören ebenso Christus an, da sie in der Kirche wiedergeboren sind durch Glaube und Taufe, damit sie in der Neuheit des Lebens und Arbeitens Christus zu eigen seien (5) und damit in Christus alles Gott unterworfen werde und endlich Gott sei alles in allem (6).

Hauptaufgabe der Laien, der Männer und der Frauen, ist das Christuszeugnis, das sie durch Leben und Wort in ihrer Familie, in ihrer Gesellschaftsschicht und im Bereich ihrer Berufsarbeit geben müssen. Denn es muß in ihnen der neue Mensch erscheinen, der nach Gottes Bild in wahrer Gerechtigkeit und Heiligkeit geschaffen ist (7). Diese Neuheit des Lebens aber müssen sie im Bereich der heimatlichen Gesellschaft und Kultur ausdrücken, den Traditionen des eigenen Volkes entsprechend. Sie selbst müssen diese Kultur kennen, sie heilen und bewahren, sie müssen sie im Zug der modernen Entwicklung entfalten und endlich in Christus vollenden, so daß der Christusglaube und das Leben der Kirche der Gesellschaft, in der sie leben, nicht mehr äußerlich sei, sondern sie zu durchdringen und zu verwandeln beginne. Ihren Mitbürgern seien sie in aufrichtiger Liebe verbunden, so daß in ihrem Umgang das neue Band der Einheit und der universalen Solidarität sichtbar werde, die aus dem Geheimnis Christi stammt. Auch sollen sie den Glauben an Christus unter denen verbreiten, mit denen sie durch Bande des täglichen Lebens und des Berufes verbunden sind. Diese Pflicht ist um so dringender, weil die meisten Menschen nur durch benachbarte Laien das Evangelium hören und Christus kennenlernen können. Ja, wo es möglich ist, sollen Laien bereit sein, in noch unmittelbarerer Zusammenarbeit mit der Hierarchie die besondere Sendung zu erfüllen: das Evangelium zu verkünden und christlichen Unterricht zu erteilen, um der werdenden Kirche die Kraft zu vermehren.

Die Diener der Kirche sollen das Apostolat der Laien hoch bewerten. Sie sollen die Laien formen, daß sie sich als Glieder Christi ihrer Verantwortung für alle Menschen bewußt werden; sie sollen ihnen das Geheimnis Christi tief erschließen, sie sollen sie auch in die methodische Arbeit einführen und ihnen in Schwierigkeiten zur Seite stehen, im Geiste der Konstitution über die Kirche und des Dekrets über das Laienapostolat.

Hirten und Laien haben also ihre besonderen Aufgaben und ihre eigene Verantwortung, und so soll die ganze junge Kirche ein einziges Zeugnis Christi geben, lebendig und stark, auf daß sie ein leuchtendes Zeichen des Heils sei, das in Christus zu uns gekommen ist.

(5) Vgl.
1Co 15,23.
(6) Vgl. 1Co 15,28.
(7) Vgl. Ep 4,24.


22 Das Saatkorn, das heißt das Wort Gottes, sprießt aus guter, von himmlischem Tau befeuchteter Erde, zieht aus ihr den Saft, verwandelt ihn und assimiliert ihn sich, um viele Frucht zu bringen. In der Tat nehmen die jungen Kirchen, verwurzelt in Christus, gebaut auf das Fundament der Apostel, nach Art der Heilsordnung der Fleischwerdung in diesen wunderbaren Tausch alle Schätze der Völker hinein, die Christus zum Erbe gegeben sind (8). Aus Brauchtum und Tradition ihrer Völker, aus Weisheit und Wissen, aus Kunststil und Fertigkeit entlehnen sie alles, was beitragen kann, die Ehre des Schöpfers zu preisen, die Gnade des Erlösers zu verherrlichen, das Christenleben recht zu gestalten (9).

Um dieses Ziel zu verwirklichen, muß in jedem sozio-kulturellen Großraum die theologische Besinnung angespornt werden, die im Licht der Tradition der Gesamtkirche die von Gott geoffenbarten Taten und Worte, die in der Heiligen Schrift aufgezeichnet sind und von Kirchenvätern und Lehramt erläutert werden, aufs neue durchforscht.

So wird man klarer erfassen, auf welchen Wegen der Glaube, unter Benutzung der Philosophie und Weisheit der Völker, dem Verstehen näherkommen kann und auf welche Weise die Gepflogenheiten, die Lebensauffassung und die soziale Ordnung mit dem durch die göttliche Offenbarung bezeichneten Ethos in Einklang gebracht werden können. Von da öffnen sich Wege zu einer tieferen Anpassung im Gesamtbereich des christlichen Lebens. Wenn man so vorangeht, wird jeder Anschein von Synkretismus und falschem Partikularismus ausgeschlossen; das christliche Leben wird dem Geist und der Eigenart einer jeden Kultur angepaßt (10); die besonderen Traditionen, zusammen mit den vom Evangelium erleuchteten Gaben der verschiedenen Völkerfamilien, werden in die katholische Einheit hineingenommen. So haben schließlich die jungen Teilkirchen mit dem ganzen Reichtum ihrer Überlieferung ihren Platz in der kirchlichen Gemeinschaft, unter voller Wahrung des Primates des Stuhles Petri, der in der ganzen Gemeinschaft der Liebe den Vorsitz führt (11).

Es ist zu wünschen, ja überaus angebracht, daß die Bischofskonferenzen innerhalb der sozio-kulturellen Großräume unter sich Verbindung aufnehmen, damit sie in gemeinsamer Überlegung einmütig dieses Ziel der Anpassung verfolgen können.

(8) Vgl.
Ps 2,8.
(9) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. LG 13: AAS 57 (1965) 17-18.
(10) Vgl. Paul VI., Ansprache bei der Kanonisation der Martyrer von Uganda, 18. Okt. 1964: AAS 56 (1964) 908.
(11) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. LG 13: AAS 57 (1965) 18.


Kapitel 4

Die Missionare


23 Obwohl jedem Jünger Christi die Pflicht obliegt, nach seinem Teil den Glauben auszusäen (1), beruft Christus der Herr aus der Schar der Jünger immer wieder solche, die er selbst will, damit sie bei ihm seien und er sie zur Verkündigung bei den Völkern aussende (2). Deshalb regt er durch den Heiligen Geist, der seine Gnadengaben, wie er will, zum allgemeinen Nutzen austeilt (3), im Herzen einzelner die Berufung zum Missionar an und erweckt gleichzeitig in der Kirche Institute (4), welche die Pflicht der Evangeliumsverkündigung, die der gesamten Kirche obliegt, gewissermaßen als ihre ureigene Aufgabe auf sich nehmen.

Denn durch eine besondere Berufung sind diejenigen gezeichnet, die, im Besitz der erforderlichen natürlichen Anlagen, nach Begabung und Charakter geeignet sind, die Missionsarbeit auf sich zu nehmen (5), seien es Einheimische oder Auswärtige: Priester, Ordensleute oder Laien. Ausgesondert zu dem Werk, zu dem sie berufen sind (6), gehen sie, von der rechtmäßige Autorität gesandt, in gläubigem Gehorsam hinaus zu jenen, die fern von Christus sind - Diener des Evangeliums, “damit die Heiden als Opfergabe wohlgefällig werden, geheiligt durch den Heiligen Geist” (
Rm 15,16).

(1) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. LG 17: AAS 57 (1965) 21.
(2) Vgl. Mc 3,13f.
(3) Vgl. 1Co 12,11.
(4) Unter “Instituten” werden hier Orden, Kongregationen, Institute und Vereinigungen, die in den Missionen arbeiten, verstanden.
(5) Vgl. Pius XI., Enz. Rerum Ecclesiae, 28. Febr. 1926: AAS 18 (1926) 69-71; Pius XII., Enz. Saeculo exeunte, 13. Juni 1940: AAS 32 (1940) 256; ders., Enz. Evangelii Praecones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 506.
(6) Vgl. Ac 13,2.


24 Wenn Gott ruft, muß der Mensch Antwort geben, und zwar so, daß er nicht Fleisch und Blut zu Rate zieht (7), sondern sich ganz dem Dienst am Evangelium verschreibt. Eine solche Antwort kann der Mensch nur geben, wenn der Heilige Geist ihn treibt und ihm Kraft gibt. Tritt doch der Gesandte in das Leben und die Sendung dessen ein, der “sich selbst entäußert und Knechtsgestalt angenommen hat” (Ph 2,7). So muß der Missionar bereit sein, sein Leben hindurch zu dem an ihn ergangenen Ruf zu stehen, sich selbst und allem, was er bislang als sein angesehen hat, zu entsagen, um allen alles zu werden (8).

Wenn er den Völkern die frohe Botschaft verkündet, mache er mit Freimut das Geheimnis Christi, an dessen Stelle er steht, kund. Deshalb habe er in ihm den Mut, so wie es seine Pflicht ist, zu reden (9) und sich des Ärgernisses des Kreuzes nicht zu schämen. In der Nachfolge seines Meisters, der sanft und von Herzen demütig war, mache er begreiflich, daß sein Joch nicht drückt und seine Bürde nicht lastet (10). Durch ein Leben ganz nach den Evangelium (11), in großer Geduld, in Langmut und Güte und in aufrichtiger Liebe (12) lege er Zeugnis ab für seinen Herrn, wenn es sein muß bis zur Hingabe des Lebens. Die Kraft und Tapferkeit dazu wird er im Gebet von Gott erlangen, und so wird er erfahren, daß aus aller Prüfung durch Trübsal und bitterste Armut übergroße Freude strömt (13). Er sei überzeugt, daß der Gehorsam die besondere Tugend des Dieners Christi ist, der durch seinen Gehorsam das Menschengeschlecht erlöst hat.

Damit die Herolde der Frohbotschaft die Gnade, die ihnen geworden ist, nicht geringachten, sollen sie sich täglich im Geist erneuern (14). Die Ordinarien und die Oberen aber sollen die Missionare in bestimmten Zeitabständen versammeln, damit sie durch die Hoffnung ihrer Berufung gefestigt und im apostolischen Dienst neu ausgerichtet werden, gegebenenfalls in eigens dazu gegründeten Häusern.

(7) Vgl. Ga 1,16.
(8) Vgl. 1Co 9,22.
(9) Vgl. Ep 6,19f.; Ac 4,31.
(10) Vgl. Mt 11,29f.
(11) Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 449-450.
(12) Vgl. 2Co 6,4f.
(13) Vgl. 2Co 8,2.
(14) Vgl. 1Tm 4,14 Ep 4,23 2Co 4,16.


25 Auf seine so hohe Aufgabe muß der künftige Missionar durch eine besondere geistliche und sittliche Formung vorbereitet werden (15). Der Missionar muß initiativfreudig sein, beharrlich in der Durchführung von Unternehmen und ausdauernd in Schwierigkeiten. Geduldig und starkmütig muß er Einsamkeit, Ermüdung und Mißerfolge tragen lernen. In geistiger Aufgeschlossenheit und Offenheit des Herzens muß er auf die Menschen zugehen können. Aufgaben, die ihm übertragen werden, wird er bereitwillig annehmen. Selbst fremd anmutenden Bräuchen des Volkes muß er sich ebenso wie neu entstehenden Situationen bereitwilligst anzupassen wissen. In aller Eintracht und in gegenseitiger Liebe wird er mit seinen Mitbrüdern und allen, die sich der gleichen hohen Aufgabe widmen, im Team zusammenarbeiten. So werden sie zusammen mit den Gläubigen ein Abbild der apostolischen Gemeinde bieten und ein Herz und eine Seele sein (16).

Eine solche Geisteshaltung muß schon in der Zeit der Vorbereitung eifrigst eingeübt und gepflegt und im geistlichen Leben aufbereitet und genährt werden. Von lebendigem Glauben und unerschütterlicher Hoffnung durchdrungen, muß der Missionar ein Mann des Gebetes sein. Er erglühe vom Geist der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit (17); er lerne, mit seinen Verhältnissen zufrieden zu sein (18). In Opfergesinnung trage er an seinem Leibe das Todesleiden Jesu, damit das Leben Jesu in denen wirksam werde, zu denen er gesandt ist (19). Im Eifer für die Seelen bringe er gern Opfer, ja opfere er sich selbst für die Seelen auf (20). So wird er “durch seine tägliche Pflichterfüllung in der Liebe zu Gott und zum Nächsten wachsen” (21). Auf diese Weise führt er, mit Christus dem Willen des Vaters gehorchend, die Sendung Jesu im Gehorsam gegen die kirchliche Autorität weiter und wirkt am Geheimnis des Heils mit.

(15) Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 448-449; Pius XII., Enz. Evangelii Praecones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 507. Bei der Vorbereitung der Priestermissionare ist auch zu beachten, was im Dekret über die Ausbildung der Priester Optatam totius des II. Vat. Konzils festgesetzt worden ist.
(16) Vgl.
Ac 2,42 Ac 4,32.
(17) Vgl. 2Tm 1,7.
(18) Vgl. Ph 4,11.
(19) Vgl. 2Co 4,10ff.
(20) Vgl. 2Co 12,15f.
(21) II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. LG 41: AAS 57 (1965) 46.


26 Die zu den verschiedenen Völkern ausgesandt werden, sollen “durch die Worte des Glaubens und der guten Lehre zu tüchtigen Dienern Christi herangebildet werden” (1Tm 4,6). Sie schöpfen sie vor allem aus der Heiligen Schrift, indem sie tief in das Geheimnis Christi einzudringen versuchen, dessen Herolde und Zeugen sie sein sollen.

Deshalb sind alle Missionare - Priester, Brüder, Schwestern und Laien - entsprechend ihrem Stand vorzubereiten und auszubilden, damit sie den Anforderungen ihrer künftigen Arbeit gerecht werden können (22). Ihre wissenschaftliche Ausbildung soll gleich von Anfang an sowohl der Universalität der Kirche als auch der Andersartigkeit der Völker Rechnung tragen. Dieser Grundsatz gilt für alle Disziplinen, die sie auf ihren künftigen Dienst vorbereiten; er gilt aber auch für die übrigen Wissenschaften, in denen sie nutzbringend unterrichtet werden, um eine allgemeine Kenntnis der Völker, ihrer Kulturen und Religionen zu besitzen, die nicht nur die Vergangenheit, sondern auch die Gegenwart berücksichtigt. Denn wer sich zu einem anderen Volk begeben will, muß dessen Erbe, Sprache und Brauchtum hochachten. Vor allem soll der künftige Missionar sich mit missionswissenschaftlichen Studien befassen, das heißt, er soll die Lehre und die Grundsätze der Kirche bezüglich der Missionstätigkeit kennen; er soll wissen, welche Wege die Boten des Evangeliums im Lauf der Jahrhunderte gegangen sind; er soll die gegenwärtige Missionssituation kennen und die Methoden, die heutzutage als besonders erfolgreich gelten (23).

Wenn auch diese gesamte Ausbildung vom Geist pastoraler Sorge durchdrungen sein muß, so soll dennoch eine eigene und planmäßige Anleitung zum Apostolat geboten werden, sowohl in der Theorie wie durch praktische Übungen (24).

Von den Brüdern und Schwestern sollen möglichst viele katechetisch geschult und gut ausgebildet werden, damit sie noch besser im Apostolat mitwirken können.

Auch wer auf Zeit Aufgaben der Missionsarbeit übernimmt, soll unbedingt eine entsprechende Vorbildung erwerben. Diese Ausbildungsfächer sollen in den Ländern, in welche die Missionare gesandt werden, so ergänzt werden, daß sie ausführlicher die Geschichte, das gesellschaftliche Gefüge und das Brauchtum der Völker kennenlernen und tieferen Einblick gewinnen in die sittliche Ordnung, die religiösen Vorschriften und die Vorstellungen, die sie sich nach den ihnen heiligen Überlieferungen über Gott, Welt und Mensch zuinnerst gebildet haben (25). Ihre Sprachen sollen sie so gründlich erlernen, daß sie sich fließend und gewandt ihrer bedienen können und dadurch leichteren Zugang zu Geist und Herz der Menschen finden (26). Außerdem müssen sie in die besonderen pastoralen Erfordernisse gut eingeführt werden.

Einige aber sollen an missionswissenschaftlichen Instituten oder sonstigen Fakultäten und Universitäten eine gründlichere Ausbildung erhalten, damit sie Spezialaufgaben wirksamer wahrnehmen (27) und den übrigen Missionaren durch ihr Fachwissen Hilfe in der Missionsarbeit leisten können, die zumal in unserer Zeit so viele Schwierigkeiten und Möglichkeiten bietet. Außerdem wäre sehr zu wünschen, daß die regionalen Bischofskonferenzen genügend viele solcher Fachleute zur Verfügung hätten und sich ihres Wissens und ihrer Erfahrung in den schwer zu lösenden Aufgaben ihres Amtes mit Gewinn bedienen könnten. Auch sollte es nicht an Spezialisten fehlen, die die Hilfsmittel der Technik und der Publizistik, deren Bedeutung niemand unterschätzen sollte, vollendet zu handhaben verstehen.

(22) Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 440; Pius XII., Enz Evangelii Praecones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 507.
(23) Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 448; Dekret der Kongregation für die Glaubensverbreitung, 20. Mai 1923: AAS 15 (1923) 369-370; Pius XII., Enz. Saeculo exeunte, 2. Juni 1940: AAS 32 (1940) 256; Enz. Evangelii Praecones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 507; Johannes XXIII., Enz. Princeps Pastorum, 28. Nov. 1959: AAS 51 (1959) 843-844.
(24) II. Vat. Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Optatam totius, Nr. OT 19-21: AAS 58 (1966) 725-726; Const. Apost. Sedes Sapientiae mit den allgemeinen Festlegungen, 31. Mai 1956: AAS 48 (1956) 354-365.
(25) Pius XII., Enz. Evangelii Praecones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 523-524.
(26) Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 449; Pius XII., Enz. Evangelii Praecones, 2. Juni 1951: AAS 43 (1951) 507.
(27) Vgl. Pius XII., Enz. Fidei donum, 15. Juni 1957: AAS 49 (1957) 234.


27 Wenn auch dies alles für jeden, der zu den Völkern gesandt wird, unbedingt notwendig ist, kann es doch kaum wirklich von einzelnen erreicht werden. Da auch die Missionsarbeit, wie die Erfahrung beweist, von einzelnen nicht geleistet werden kann, hat die gemeinsame Berufung die einzelnen zu Gemeinschaften vereinigt, in denen sie mit vereinten Kräften zweckentsprechend ausgebildet werden sollen und das Missionswerk im Auftrag der Kirche und auf Geheiß der hierarchischen Autorität durchführen wollen. Diese Institute haben sich ganz oder mit einem Teil ihrer Mitglieder der Missionsarbeit geweiht und seit Jahrhunderten Last und Hitze des Tages getragen. Oft sind ihnen vom Heiligen Stuhl weite Gebiete zur Evangelisation übertragen worden, in denen sie Gott ein neues Volk gesammelt haben: die Ortskirche, die um ihre eigenen Hirten geschart ist. Diesen Kirchen, die sie mit ihrem Schweiß, oft sogar mit ihrem Blut gegründet haben, werden die Institute mit ihrem Eifer und ihrer Erfahrung weiterhin zu Diensten sein und in brüderlicher Zusammenarbeit Seelsorge ausüben oder Sonderaufgaben zum allgemeinen Wohl ausführen.

Manchmal werden sie im Bereich einer ganzen Region dringlichere Aufgaben übernehmen, wie z. B. die Verkündigung des Evangeliums bei Gruppen oder Völkerschaften, die aus bestimmten Gründen die Frohbotschaft noch nicht gehört oder ihr bislang widerstanden haben (28).

Wo es nötig ist, werden sie bereit sein, jene, die sich auf Zeit der Missionstätigkeit widmen wollen, durch ihre Erfahrung vorzubereiten und ihnen zu helfen.

Aus all diesen Gründen und weil es noch viele Völker gibt, die zu Christus geführt werden müssen, bleiben die Institute vollauf unentbehrlich.

(28) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis, Nr.
PO 10, wo von Personaldiözesen und -prälaturen und dergleichen gehandelt wird: AAS 58 (1966) 1007.


5. Kapitel

Die Ordnung der missionarischen Tätigkeit


28 Da die Christgläubigen verschiedenartige Gnadengeschenke haben (1), soll ein jeder nach Gelegenheit, Fähigkeit, Gnadengabe und Amt (2) am Evangelium mitwirken; alle, die säen und ernten (3), die pflanzen und begießen, sollen eins sein (4), damit sie “auf dasselbe Ziel hin sich frei und in geordneter Weise zusammentun” (5) und eines Sinnes ihre Kräfte einsetzen zur Auferbauung der Kirche.

Aus diesem Grunde ist es notwendig, die Arbeiten der Künder der Frohbotschaft und die Hilfeleistungen der übrigen Christgläubigen so zu lenken und zusammenzufassen, daß in sämtlichen Bereichen der Missionsarbeit und der Missionshilfe “alles in der rechten Ordnung geschehe” (
1Co 14,40).

(1) Vgl. Rm 12,6.
(2) Vgl. 1Co 3,10.
(3) Vgl. Jn 4,37.
(4) Vgl. 1Co 3,8.
(5) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. LG 18: AAS 57 (1965) 22.


29 Da die Sorge für die weltweite Verkündigung des Evangeliums besonders bei der Gemeinschaft der Bischöfe liegt (6), möge die Bischofssynode oder “der beständige, für die ganze Kirche zuständige Rat der Bischöfe” (7) unter den Obliegenheiten von allgemeiner Bedeutung (8) der missionarischen Tätigkeit als der wichtigsten und heiligsten Aufgabe der Kirche (9) besondere Aufmerksamkeit zuwenden.

Für alle Missionen und die gesamte missionarische Tätigkeit soll nur eine einzige Kongregation zuständig sein, nämlich die “Zur Verbreitung des Glaubens”; ihr steht es zu, die missionarischen Belange auf der ganzen Welt, die Missionsarbeit und die Missionshilfe, zu leiten und zu koordinieren, unbeschadet jedoch des Rechtes der Orientalischen Kirchen (10).

Wenn der Heilige Geist auch auf vielfache Weise den Missionsgeist in der Kirche Gottes weckt und nicht selten der Tätigkeit derer, die das Leben der Kirche zu leiten haben, vorauseilt, so soll diese Kongregation doch ihrerseits die missionarische Berufung und Spiritualität, den Eifer und das Gebet für. die Missionen sowie eine zuverlässige und ausreichende Nachrichtenvermittlung über sie fördern; sie soll sich um Missionare bemühen und sie entsprechend der Vordringlichkeit der Bedürfnisse in den einzelnen Gebieten verteilen. Von ihr sollen ein geplantes Arbeitsprogramm entworfen, angepaßte Direktiven und Prinzipien für die Evangelisierung erarbeitet, Impulse gegeben werden. Von ihr soll die wirksame Beschaffung der materiellen Hilfsmittel angeregt und koordiniert werden, die dann unter Berücksichtigung der Notwendigkeit oder Nützlichkeit, nach der Größe der kirchlichen Distrikte, nach der Zahl der Gläubigen und Ungläubigen, der Werke und Institute, der Helfer und Missionare verteilt werden sollen.

Gemeinsam mit dem Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen suche sie Wege und Mittel, um eine brüderliche Zusammenarbeit mit den Missionsunternehmungen anderer christlicher Gemeinschaften zu ermöglichen und zu ordnen, damit man so miteinander leben könne, daß das Ärgernis der Spaltung soweit wie möglich beseitigt werde.

Deshalb ist es nötig, daß diese Kongregation sowohl ein Instrument der Verwaltung als auch ein Organ dynamischer Steuerung sei, das sich wissenschaftlicher Methoden und zeitgemäßer Arbeitsinstrumente bedient und dabei den heutigen theologischen, methodologischen und missionspastoralen Forschungsergebnissen Rechnung trägt.

An der Leitung dieser Kongregation sollen ausgewählte Vertreter all derer wirksamen Anteil mit entscheidender Stimme haben, die am Missionswerk mitarbeiten: Bischöfe aus der ganzen Welt, nach Anhören der Bischofskonferenzen, wie auch Leiter der Institute und der Päpstlichen Missionswerke. Verfahrensweise und Verfassung werden vom Papst festgelegt. Sie alle sind in bestimmten Zeitabständen zusammenzurufen, um unter der Autorität des Papstes die oberste Leitung des gesamten Missionswerkes auszuüben. Der Kongregation soll ein ständiger Kreis fachmännischer Berater von bewährter Kenntnis und Erfahrung zur Verfügung stehen. Ihre Aufgabe wird unter anderem darin bestehen, über die besonderen Verhältnisse der verschiedenen Gebiete und die geistige Orientierung der verschiedenen Menschengruppen sowie auch über die anzuwendenden Evangelisierungsmethoden brauchbare Informationen zu sammeln und wissenschaftlich begründete Folgerungen für die Missionsarbeit und die Missionshilfe vorzulegen.

Die Schwesterngenossenschaften, die regionalen Missionswerke wie auch die Laienorganisationen - zumal die internationalen - seien in einer angemessenen Weise vertreten.

(6) Vgl. ebd. Nr.
LG 23: AAS 57 (1965) 28.
(7) Vgl. Motupr. Apostolica sollicitudo, 15. Sept. 1965: AAS 57 (1965) 776.
(8) Vgl. Paul VI., Ansprache im Konzil, 21. Nov. 1964: AAS 56 (1964) 1011.
(9) Vgl. Benedikt XV., Enz. Maximum illud, 30. Nov. 1919: AAS 11 (1919) 440.
(10) Wo aus besonderen Umständen vorübergehend noch einige Missionen anderen Kongregationen unterstellt sind, mögen diese mit der Heiligen Kongregation für die Verbreitung des Glaubens Kontakt halten, damit die Leitung und Lenkung aller Missionen in wirklich beständiger und einheitlicher Weise geschehen könne.


30 Um das Ziel der Missionsarbeit tatsächlich zu erreichen, sollen alle, die im Missionsdienst tätig sind, “ein Herz und eine Seele” (Ac 4,32) sein.

Obliegenheit des Bischofs als des Leiters und des einigenden Zentrums im diözesanen Apostolat ist es, die missionarische Tätigkeit voranzutreiben, zu lenken und zu koordinieren, so jedoch, daß die spontane Initiative derer, die am Werk beteiligt sind, erhalten und gefördert werde. Ihm sind alle Missionare, auch die exemten Religiosen, bei den verschiedenen Arbeiten unterstellt, die zur Ausübung des Apostolates gehören (11). Zur besseren Koordinierung schaffe der Bischof nach Möglichkeit einen Seelsorgerat, in welchem die Kleriker, Religiosen und Laien durch ausgewählte Delegierte vertreten seien. Überdies möge er Sorge tragen, daß die apostolische Tätigkeit nicht auf die schon Bekehrten beschränkt bleibe, daß vielmehr ein angemessener Anteil der Mitarbeiter und der Mittel für die Evangelisierung der Nichtchristen bestimmt werde.

(11) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Christus Dominus, Nr. CD 35, 4: AAS 58 (1966) 691.


31 Die Bischofskonferenzen mögen schwerwiegendere Fragen und dringende Probleme in gemeinsamer Beratung behandeln, ohne jedoch örtlich gegebene Unterschiede unbeachtet zu lassen (12). Damit die unzureichende Zahl der Kräfte und Mittel nicht zersplittert und die Unternehmungen nicht unnötigerweise vervielfältigt werden, wird empfohlen, Werke, die dem Wohl aller dienen, mit vereinten Kräften zu gründen, wie z. B. Seminarien, höhere und technische Schulen, Zentren für Pastoral, Katechetik, Liturgik und Publizistik.

Wenn zweckmäßig, möge eine derartige Zusammenarbeit auch zwischen verschiedenen Bischofskonferenzen aufgenommen werden.

(12) Vgl. ebd. Nr.
CD 36-38: AAS 58 (1966) 692-693.


32 Wünschenswert ist ebenfalls eine Koordinierung der von den Instituten und kirchlichen Vereinigungen ausgeübten apostolischen Tätigkeit. Sie alle, gleich welcher Art sie sind, sollen sich in allem, was die missionarische Tätigkeit betrifft, dem Ortsordinarius zur Verfügung halten. Deswegen wird es von großem Nutzen sein, besondere Übereinkünfte zu treffen, wodurch die Beziehungen zwischen dem Ortsordinarius und dem Leiter des Instituts geregelt werden.

Wenn einem Institut ein Territorium anvertraut wurde, mögen der kirchliche Obere und das Institut es sich angelegen sein lassen, alles daraufhin anzulegen, daß die neue christliche Gemeinschaft zur Ortskirche heranwachse, die zu gegebener Zeit von einem eigenen Hirten mit seinem eigenen Klerus geleitet werde.

Hört die Überlassung eines Gebietes auf, entsteht eine neue Situation. Die Bischofskonferenzen und die Institute sollen in gemeinsamen Überlegungen die Richtlinien festlegen, die die Beziehungen zwischen den Ortsordinarien und den Instituten regeln (13). Sache des Heiligen Stuhles aber wird es sein, allgemeine Grundsätze zu umreißen, nach denen regionale oder auch partikulare Übereinkünfte getroffen werden.

Obwohl die Institute bereit sein werden, das begonnene Werk durch Mitwirken in der ordentlichen Seelsorge fortzusetzen, soll doch bei Zunahme des Ortsklerus Vorsorge getroffen werden, daß die Institute, sofern dies ihren Zielen entspricht, der Diözese treu bleiben und großzügig besondere Aufgaben oder einen bestimmten Gebietsteil in ihr übernehmen.

(13) Vgl. ebd. Nr.
CD 35, -6: AAS 58 (1966) 692.


33 Institute, die in dem gleichen Territorium missionarisch tätig sind, mögen auf Wege und Mittel bedacht sein, ihre Arbeiten zu koordinieren. Deshalb sind Religiosenkonferenzen und Vereinigungen der weiblichen Ordensgemeinschaften, in denen alle Institute derselben Nation oder Region vertreten sind, von größtem Nutzen. Diese Konferenzen sollen überlegen, was in gemeinsamem Bemühen durchgeführt werden kann, und enge Verbindung mit den Bischofskonferenzen halten.

Dies alles wäre in gleicher Weise auch auf die Zusammenarbeit der Missionsinstitute in der Heimat auszudehnen, so daß die Fragen und Aufgaben, die allen gemeinsam sind, leichter und mit geringeren Ausgaben gelöst und durchgeführt werden können, wie zum Beispiel die wissenschaftliche Ausbildung der zukünftigen Missionare, Kurse für Missionare, Beziehungen zu den öffentlichen Behörden oder zu den internationalen und übernationalen Organisationen.


34 Eine sach- und ordnungsgemäße Ausübung der missionarischen Tätigkeit verlangt eine wissenschaftliche Vorbereitung der Missionare auf ihre Aufgaben, vor allem auf den Dialog mit den nichtchristlichen Religionen und Kulturen. Diese wird ihnen bei der tatsächlichen Durchführung ihrer Arbeit eine wirksame Hilfe bedeuten. Darum ist es wünschenswert, daß wissenschaftliche Institute, die Missiologie und andere den Missionen dienliche Fachgebiete und Wissenschaften, wie Ethnologie und Sprachkunde, Religionsgeschichte und Religionswissenschaft, Soziologie, Pastoralwissenschaft und ähnliches, betreiben, zum Wohl der Missionen untereinander brüderlich und großzügig zusammenarbeiten.

6. Kapitel

Die gesamtkirchliche Missionshilfe


35 Da die ganze Kirche missionarisch und das Werk der Evangelisation eine Grundpflicht des Gottesvolkes ist, lädt die Heilige Synode alle zu einer tiefgreifenden, inneren Erneuerung ein, damit sie im lebendigen Bewußtsein der eigenen Verantwortung um die Ausbreitung des Evangeliums ihren Anteil am Missionswerk bei den Völkern übernehmen.


36 Als Glieder des lebendigen Christus, durch Taufe, Firmung und Eucharistie ihm eingegliedert und gleichgestaltet, ist allen Gläubigen die Pflicht auferlegt, an der Entfaltung und an dem Wachstum seines Leibes mitzuwirken, damit dieser so bald wie möglich zur Vollgestalt gelange (1).

Deshalb mögen alle Kinder der Kirche ein lebendiges Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Welt besitzen, eine wahrhaft katholische Gesinnung in sich hegen und ihre Kräfte für das Werk der Evangelisierung einsetzen. Doch seien alle eingedenk, daß die erste und wichtigste Verpflichtung bei der Ausbreitung des Glaubens darin besteht, ein tiefchristliches Leben zu führen. Ihr Eifer im Dienste Gottes und ihre Liebe zum Nächsten werden der ganzen Kirche neuen geistlichen Antrieb verleihen, so daß sie als Zeichen erscheint, aufgerichtet unter den Völkern (2), als “Licht der Welt” (
Mt 5,14) und als “Salz der Erde” (Mt 5,13). Dieses Zeugnis des Lebens wird eher seine Wirkung hervorbringen, wenn es - nach den Richtlinien des Dekrets über den Ökumenismus (3) - zusammen mit anderen christlichen Gruppen abgelegt wird. Aus diesem erneuerten Geiste werden spontan Gebete und Bußwerke Gott dargebracht werden, damit seine Gnade die Arbeit der Missionare befruchte; Missionsberufe werden erstehen und die den Missionen notwendigen Mittel gespendet werden.

Damit aber die Christgläubigen, einzeln und insgesamt, über die gegenwärtige Situation der Kirche in der Welt gut unterrichtet sind und die Stimme der Scharen hören, die da rufen: “Hilf uns” (4), sollen ihnen die Nachrichten über die Missionen, auch durch Einsatz der modernen publizistischen Mittel, so dargeboten werden, daß sie die missionarische Aufgabe als ihre eigene erfassen, für die unermeßlichen und tiefen Nöte der Menschen ihre Herzen öffnen und sich gedrängt fühlen, ihnen zu Hilfe zu kommen.

Von Wichtigkeit ist auch die Koordinierung der Nachrichten und die Zusammenarbeit mit den nationalen und internationalen Organen.

(1) Vgl. Ep 4,13.
(2) Vgl. Is 11,12.
(3) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über den Ökumenismus Unitatis redintegratio,. Nr. UR 12: AAS 57 (1965) 99.
(4) Vgl. Ac 16,9.


37 Da das Volk Gottes in Gemeinschaften lebt, besonders in der Diözesan- und Pfarrgemeinschaft, und in ihnen gewissermaßen seine Sichtbarkeit erfährt, fällt es auch diesen zu, Christus vor den Völkern zu bezeugen.

Die Gnade der Erneuerung kann in den Gemeinschaften nicht wachsen, wenn nicht eine jede den Raum ihrer Liebe bis zu den Grenzen der Erde hin ausweitet und eine ähnliche Sorge für jene trägt, die in der Ferne leben, wie für jene, die ihre eigenen Mitglieder sind.

So betet die ganze Gemeinschaft und wirkt mit und übt unter den Völkern ihre Tätigkeit aus durch ihre Kinder, die Gott für diese erhabene Aufgabe erwählt.

Von sehr großem Nutzen wäre es, sofern darüber nur das universale Missionswerk nicht vernachlässigt wird, Verbindung mit den aus der Gemeinde selbst hervorgegangenen Missionaren oder mit irgendeiner Pfarrei oder Diözese in den Missionen zu pflegen, damit so die Verbundenheit der Gemeinschaften sichtbar werde und dem gegenseitigen inneren Aufbau diene.


Ad gentes DE 21