ANSPRACHE 2008 Januar 2008 60

BEGEGNUNG MIT DEN VERTRETERN ANDERER RELIGIONEN

“Rotunda”-Saal des "Pope John Paul II Cultural Center" in Washington, D.C.

Donnerstag, 17. April 2008

Meine lieben Freunde!


Ich freue mich, daß ich diese Gelegenheit habe, euch heute zu begegnen. Ich danke Bischof Sklba für seinen Willkommensgruß und grüße sehr herzlich alle Anwesenden, die verschiedene Religionen in den Vereinigten Staaten von Amerika vertreten. Einige von euch haben die Einladung angenommen, die Reflexionen zu schreiben, die im heutigen Programm enthalten sind. Für eure gut durchdachten Worte über das Zeugnis des Friedens, das eure einzelnen Traditionen ablegen, bin ich besonders dankbar. Ich danke euch allen.

Dieses Land hat eine lange Geschichte der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Religionen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens. Interreligiöse Gebetsstunden am nationalen Feiertag des »Thanksgiving«, gemeinsame Initiativen im karitativen Bereich, gemeinsame Aussagen zu wichtigen Themen des öffentlichen Lebens: Das sind einige Formen, in denen Angehörige verschiedener Religionen zusammenkommen, um das gegenseitige Verständnis und das Gemeinwohl zu fördern. Ich ermutige alle Religionsgruppen in Amerika, ihre Zusammenarbeit fortzusetzen und so das öffentliche Leben mit den geistlichen Werten, die eurem Handeln in der Welt zugrundeliegen, zu bereichern.

Die Stätte, an der wir versammelt sind, wurde speziell für die Förderung dieser Art der Zusammenarbeit geschaffen. Das »Pope John Paul II Cultural Center« will der »menschlichen Suche nach dem Sinn und Ziel des Lebens« in einer Welt mit »unterschiedlichen religiösen, ethnischen und kulturellen Gemeinschaften« eine christliche Stimme geben (»Mission Statement«). Diese Einrichtung erinnert uns an die Überzeugung dieser Nation, daß alle Menschen frei sein sollen, um das Glück so zu suchen, wie es ihrer Natur als mit Vernunft und freiem Willen ausgestattete Geschöpfe entspricht.

61 Die Amerikaner haben der Möglichkeit, frei und in Übereinstimmung mit ihrem Gewissen den Gottesdienst zu feiern, stets großen Wert beigemessen. Alexis de Tocqueville, der französische Historiker und Beobachter des amerikanischen Lebens, war von diesem Aspekt der Nation fasziniert. Er sagte, daß dies ein Land sei, in dem Religion und Freiheit »eng miteinander verbunden sind« und zu einer stabilen Demokratie beitragen, die die sozialen Tugenden und die Beteiligung aller seiner Bürger am Gemeinschaftsleben fördert. In städtischen Gebieten ist es ein gewohntes Bild, daß Menschen von unterschiedlichem kulturellen Hintergrund und verschiedener Religionszugehörigkeit im Geschäftsleben, in der Gesellschaft und in den Bildungseinrichtungen täglich Umgang miteinander haben. Heute sitzen im ganzen Land junge Christen, Juden, Muslime, Hindus, Buddhisten, ja Kinder aller Religionen nebeneinander in den Klassenzimmern und lernen miteinander und voneinander. Diese Vielfalt führt zu neuen Herausforderungen und diese wiederum zu einer tieferen Reflexion über die Grundprinzipien einer demokratischen Gesellschaft. Möge eure Erfahrung anderen Menschen Mut machen, indem sie sehen, daß aus einer Völkervielfalt wirklich eine geeinte Gesellschaft entstehen kann - »E pluribus unum«: »Aus vielen Eins« -, vorausgesetzt, daß alle die Religionsfreiheit als ein bürgerliches Grundrecht anerkennen (vgl. Dignitatis humanae DH 2).

Die Aufgabe, die Religionsfreiheit zu verteidigen, ist niemals ganz erfüllt. Neue Situationen und Herausforderungen fordern Bürger und Regierende auf, darüber nachzudenken, ob und wie ihre Entscheidungen dieses Grundrecht des Menschen achten. Der Schutz der Religionsfreiheit innerhalb der Rechtsstaatlichkeit ist keine Gewährleistung dafür, daß Menschen - insbesondere Minderheiten - vom Unrecht der Diskriminierung und der Vorurteile verschont bleiben. Es ist also ein ständiges Bemühen von seiten aller Mitglieder der Gesellschaft erforderlich, um sicherzustellen, daß alle Bürger die Möglichkeit haben, friedlich den Gottesdienst zu feiern und ihr religiöses Erbe an ihre Kinder weiterzugeben.

Die Weitergabe religiöser Traditionen an nachfolgende Generationen hilft nicht nur, ein Erbe zu bewahren, sondern stützt und nährt auch die jetzige Kultur in ihrem Umfeld. Dasselbe gilt für den Dialog zwischen den Religionen; er bereichert sowohl seine Teilnehmer als auch die Gesellschaft. Wenn wir im Verständnis füreinander wachsen, sehen wir, daß wir gemeinsame ethische Werte besitzen, die die menschliche Vernunft erkennen kann und die von allen Menschen guten Willens hochgehalten werden. Ich lade daher alle religiösen Menschen ein, den Dialog nicht nur als ein Mittel zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses zu betrachten, sondern auch als einen Weg, um der ganzen Gesellschaft zu dienen. Indem sie Zeugnis ablegen von den sittlichen Wahrheiten, die sie mit allen Männern und Frauen guten Willens gemeinsam haben, werden die Religionsgruppen einen positiven Einfluß auf die gesamte Kultur ausüben und bei Nachbarn, Kollegen und Mitbürgern den Wunsch entstehen lassen, sich an der Aufgabe, die Bande der Solidarität zu festigen, zu beteiligen. Wie Präsident Franklin Delano Roosevelt sagte, könnte »unserem Land heute nichts Besseres geschehen als ein Wiederaufleben des Geistes des Glaubens«.

Ein konkretes Beispiel für den Beitrag, den die Religionsgemeinschaften zur Zivilgesellschaft leisten, sind die Konfessionsschulen. Diese Einrichtungen bereichern die Kinder sowohl intellektuell als auch geistlich. Angeleitet von ihren Lehrern, die gottgegebene Würde eines jeden Menschen zu entdecken, lernen die jungen Menschen, den Glauben und die religiöse Praxis der anderen zu achten, und leisten so einen positiven Beitrag zum öffentlichen Leben einer Nation.

Welch eine enorme Verantwortung tragen die Religionsführer! Sie müssen die Gesellschaft mit tiefer Ehrfurcht und Achtung vor dem menschlichen Leben und vor der Freiheit erfüllen; sie müssen sicherstellen, daß die Würde des Menschen anerkannt und geachtet wird; sie müssen Frieden und Gerechtigkeit fördern und die Kinder lehren, was richtig, gut und vernünftig ist.

Einen weiteren Punkt möchte ich hier gerne ansprechen. Ich habe ein wachsendes Interesse der Regierungen bemerkt, Programme zur Förderung des interreligiösen und interkulturellen Dialogs zu unterstützen. Das sind lobenswerte Initiativen. Gleichzeitig ist das Ziel der Religionsfreiheit, des interreligiösen Dialogs und der konfessionsgebundenen Erziehung mehr als nur ein Konsens über die Umsetzung praktischer Strategien, um den Frieden voranzubringen. Der eigentliche Zweck des Dialogs ist die Entdeckung der Wahrheit. Was ist der Ursprung und die Bestimmung der Menschheit? Was ist Gut und Böse? Was erwartet uns am Ende unseres irdischen Lebens? Nur wenn wir diese tieferen Fragen angehen, können wir eine solide Grundlage für den Frieden und die Sicherheit der Menschheitsfamilie schaffen, denn es ist so, »daß der Mensch, wo und wann immer er sich vom Glanz der Wahrheit erleuchten läßt, fast selbstverständlich den Weg des Friedens einschlägt« (Botschaft zur Feier des Weltfriedenstages 2006, 3).

Wir leben in einer Zeit, in der diese Fragen allzuoft an den Rand gedrängt werden. Dennoch können sie niemals aus dem menschlichen Herzen ausgelöscht werden. In der ganzen Geschichte haben Männer und Frauen versucht, ihre Unruhe über diese vergängliche Welt in Worte zu fassen. In der jüdisch-christlichen Überlieferung sind die Psalmen voll von solchen Worten: »Mein Geist verzagt in mir« (Ps 143,4 vgl. Ps 6,6 Ps 31,10 Ps 32,3 Ps 38,8 Ps 77,3); »Meine Seele, warum bist du betrübt und bist so unruhig in mir?« (Ps 42,6). Die Antwort kommt stets aus dem Glauben: »Harre auf Gott, denn ich werde ihm noch danken, meinem Gott und Retter« (Ps 42,6 Ps 12 vgl. Ps 43,5 Ps 62,6). Die geistlichen Führer haben die besondere Pflicht, man könnte auch sagen die besondere Fähigkeit, die tieferen Fragen an vorderste Stelle im menschlichen Bewußtsein zu rücken, um das Geheimnis der menschlichen Existenz für die Menschheit wieder aufleben zu lassen und in einer hektischen Welt für die Reflexion und das Gebet Platz zu schaffen.

Angesichts dieser tieferen Fragen über den Ursprung und die Bestimmung der Menschheit schlagen die Christen Jesus von Nazareth vor. Er, so glauben wir, ist der ewige »Logos«, der Fleisch wurde, um den Menschen mit Gott zu versöhnen und den tieferen Grund aller Dinge zu offenbaren. Ihn bringen wir in das Forum des interreligiösen Dialogs hinein. Das heftige Verlangen, ihm nachzufolgen, spornt die Christen an, ihren Geist und ihr Herz im Dialog zu öffnen (vgl. Lc 10,25-37 Jn 4,7-26).

Liebe Freunde, bei unserem Versuch, Gemeinsamkeiten zu entdecken, sind wir vielleicht vor der Verantwortung zurückgeschreckt, mit Deutlichkeit und Ruhe über unsere Unterschiede zu sprechen. Dem Ruf nach Frieden entsprechend vereinen wir stets unsere Herzen und unseren Verstand, aber wir müssen auch aufmerksam auf die Stimme der Wahrheit hören. So wird unser Dialog nicht beim Auffinden gemeinsamer Werte haltmachen, sondern er wird fortgesetzt werden, um ihren letzten Grund zu erforschen. Wir haben keinen Grund zur Furcht, denn die Wahrheit enthüllt für uns die wesentliche Beziehung zwischen der Welt und Gott. Wir sind in der Lage zu verspüren, daß der Friede eine »himmlische Gabe« ist, durch die wir aufgerufen sind, die menschliche Geschichte nach der göttlichen Ordnung auszurichten. Darin liegt die »Wahrheit des Friedens« (vgl. Botschaft zur Feier des Weltfriedenstages 2006).

Wir sehen also, daß das höhere Ziel des interreligiösen Dialogs eine klare Darlegung unserer jeweiligen religiösen Glaubenssätze verlangt. In diesem Zusammenhang sind die höheren Schulen, Universitäten und Studienzentren wichtige Foren für einen offenen Austausch religiöser Ideen. Der Heilige Stuhl möchte seinerseits diese wichtige Arbeit durch den Päpstlichen Rat für den Interreligiösen Dialog, das Päpstliche Institut für Arabische Studien und Islamkunde und verschiedene Päpstliche Universitäten unterstützen.

Liebe Freunde, unser aufrichtiger Dialog und unsere Zusammenarbeit möge in allen Menschen den Wunsch wecken, über die tieferen Fragen nach ihrem Ursprung und ihrer Bestimmung nachzudenken. Mögen die Anhänger aller Religionen sich überall zur Verteidigung und Förderung des Lebens und der Religionsfreiheit zusammentun. Wenn wir uns großherzig dieser heiligen Aufgabe widmen - durch den Dialog und zahllose kleine Taten der Liebe, des Verständnisses und des Mitgefühls -, können wir Werkzeuge des Friedens für die ganze Menschheitsfamilie sein. Der Friede sei mit euch allen!



BEGEGNUNG MIT VERTRETERN DER JÜDISCHEN GEMEINDE UND ÜBERREICHUNG DER BOTSCHAFT ZUM PESACH-FEST

GRUSSWORTE VON BENEDIKT XVI.

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“Rotunda”-Saal des "Pope John Paul II Cultural Center" in Washington, D.C.

Donnerstag, 17. April 2008

Meine lieben Freunde!


Mein besonderer Friedensgruß gilt der jüdischen Gemeinde in den Vereinigten Staaten und auf der ganzen Welt, während sie sich darauf vorbereitet, das Pesach-Fest zu feiern. Mein Besuch in diesem Land fällt mit diesem Fest zusammen und erlaubt mir, Ihnen persönlich zu begegnen und Sie meines Gebetes zu versichern, während Sie der Zeichen und Wunder gedenken, die Gott bei der Befreiung seines erwählten Volkes gewirkt hat. Angeregt durch unser gemeinsames spirituelles Erbe vertraue ich Ihnen gerne diese Botschaft an als Zeugnis unserer Hoffnung auf den Allmächtigen und seine Gnade.


BESUCH BEI DER UN-VOLLVERSAMMLUNG IM GLASPALAST

New York

Freitag, 18. April 2008

Herr Präsident,

meine Damen und Herren!

Zu Beginn meiner Ansprache an diese Versammlung möchte ich vor allem Ihnen, Herr Präsident, meine aufrichtige Dankbarkeit für Ihre freundlichen Worte aussprechen. Mein Dank gilt auch dem Generalsekretär, Herrn Ban Ki-moon, für die Einladung zum Besuch des Hauptsitzes der Organisation und für den Empfang, den er mir bereitet hat. Ich grüße die Botschafter und Diplomaten aus den Mitgliedsstaaten und alle Anwesenden. Durch Sie grüße ich die Völker, die Sie hier repräsentieren. Sie erwarten von dieser Institution, daß sie ihre Gründungsinspiration fortführe, nämlich »ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden«, der Ziele des Friedens und der Entwicklung (vgl. Charta der Vereinten Nationen, Artikel 1.2-1.4). Wie Papst Johannes Paul II. es 1995 ausdrückte, sollte die Organisation »ein moralischer Mittelpunkt sein, wo sich alle Nationen der Welt zu Hause fühlen, indem sie das gemeinsame Bewußtsein entwickeln, eine ›Familie der Nationen‹ zu sein« (Ansprache an die Vollversammlung der Vereinten Nationen am 50 ihrer Gründung, New York 5.1995, Nr. 14 O.R. dt., Nr. 41,13 41,10 S. 1ff.).

Durch die Vereinten Nationen haben die Staaten universale Ziele aufgestellt, die, auch wenn sie nicht mit dem Gemeinwohl der Menschheitsfamilie in seiner Gesamtheit zusammenfallen, zumindest einen entscheidenden Teil von ihm darstellen. Die Gründungsprinzipien der Organisation - das Streben nach Frieden, der Sinn für Gerechtigkeit, die Achtung der Menschenwürde, die humanitäre Zusammenarbeit und Hilfeleistung - sind Ausdruck der richtigen Bestrebungen des menschlichen Geistes und stellen die Ideale dar, die den internationalen Beziehungen zugrunde liegen sollten. Wie meine Vorgänger Paul VI. und Johannes Paul II. von diesem Rednerpult aus angemerkt haben, gehört all dies zu den Wirklichkeiten, welche die katholische Kirche und der Heilige Stuhl mit Aufmerksamkeit und Interesse verfolgen, weil sie in Ihrer Tätigkeit ein Beispiel dafür sehen, wie die Probleme und Konflikte, die die Weltgemeinschaft betreffen, in den Genuß einer gemeinsamen Regelung kommen können. Die Vereinten Nationen konkretisieren das Streben nach »einem höheren Grad internationaler Organisation« (Johannes Paul II., Enzyklika Sollicitudo rei socialis, SRS 43), die vom Subsidiaritätsprinzip inspiriert und geleitet und daher in der Lage sein muß, durch effiziente internationale Regeln und durch die Bereitstellung von Strukturen, die es vermögen, den harmonischen Ablauf des Alltagslebens der Völker sicherzustellen, auf die Bedürfnisse der Menschheitsfamilie zu antworten. Das ist um so nötiger in der heutigen Welt, wo man das offensichtliche Paradox eines multilateralen Konsenses erfährt, der sich weiter in der Krise befindet, weil er den Entscheidungen einiger weniger untergeordnet ist, während die Probleme der Welt von seiten der internationalen Gemeinschaft Interventionen in Form gemeinsamer Aktionen erfordern.

Tatsächlich erfordern die Sicherheitsfragen, die Entwicklungsziele, die Verringerung der lokalen und globalen Ungleichheiten, der Schutz der Umwelt, der Ressourcen und des Klimas, daß alle für das internationale Leben Verantwortlichen gemeinsam handeln und bereit sind, in gutem Glauben zu arbeiten, in Achtung vor dem Gesetz, um die Solidarität mit den schwächsten Regionen des Planeten zu fördern. Ich denke in besonderer Weise an bestimmte Länder Afrikas und anderer Erdteile, die noch immer am Rande einer echten, vollständigen Entwicklung bleiben und daher Gefahr laufen, nur die negativen Effekte der Globalisierung zu erfahren. Im Rahmen der internationalen Beziehungen ist es nötig, die übergeordnete Rolle der Regeln und Strukturen zu erkennen, die ihrer Natur nach auf die Förderung des Gemeinwohls und damit auf die Verteidigung der menschlichen Freiheit hingeordnet sind. Diese Regeln schränken die Freiheit nicht ein. Im Gegenteil, sie fördern sie, wenn sie Verhaltensweisen und Handlungen verbieten, die dem Gemeinwohl zuwiderlaufen, die seine tatsächliche Ausübung behindern und daher die Würde einer jeden menschlichen Person kompromittieren. Im Namen der Freiheit muß es eine Wechselbeziehung zwischen Rechten und Pflichten geben, durch die jeder Mensch aufgerufen ist, seine Verantwortung für die Entscheidungen zu übernehmen, die er trifft, unter Berücksichtigung der mit den anderen geknüpften Beziehungen. Wir denken daran, wie manchmal die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung und der technologischen Fortschritte verwendet worden sind. Auch wenn anerkannt werden muß, daß die Menschheit immense Vorteile aus ihnen ziehen kann, stellen einige Aspekte ihrer Anwendung eine klare Verletzung der Schöpfungsordnung dar, was so weit geht, daß sie nicht nur dem unantastbaren Charakter des Lebens widersprechen, sondern die menschliche Person selbst und die Familie ihrer natürlichen Identität berauben. In gleicher Weise soll das auf den Schutz der Umwelt und der verschiedenen Lebensformen auf der Erde gerichtete internationale Vorgehen nicht nur einen vernünftigen Einsatz der Technologie garantieren, sondern es muß auch das ursprüngliche Bild der Schöpfung wiederentdecken. Dabei wird es nie darum gehen, zwischen Ethik und Wissenschaft wählen zu müssen, sondern vielmehr darum, eine wissenschaftliche Methode anzuwenden, die die ethischen Imperative wahrhaft respektiert.

63 Die Anerkennung der Einheit der Menschheitsfamilie und die Achtung vor der jeder Frau und jedem Mann innewohnenden Würde erhalten heute einen neuen Auftrieb im Prinzip der Schutzverantwortung. Dieses Prinzip ist erst kürzlich definiert worden, aber es war implizit schon in der Anfangszeit der Vereinten Nationen vorhanden und kennzeichnet jetzt immer mehr ihre Tätigkeit. Jeder Staat hat die vorrangige Pflicht, seine Bevölkerung vor schweren und wiederholten Verletzungen der Menschenrechte zu schützen, wie auch vor den Folgen humanitärer Krisen, die sowohl von der Natur als auch vom Menschen verursacht werden. Wenn sich herausstellt, daß die Staaten nicht in der Lage sind, einen solchen Schutz zu garantieren, steht es der internationalen Gemeinschaft zu, mit den von der Charta der Vereinten Nationen und anderen internationalen Übereinkommen vorgesehenen rechtlichen Mitteln einzugreifen. Das Handeln der internationalen Gemeinschaft und ihrer Institutionen darf, soweit sie jene Prinzipien respektiert, die der internationalen Ordnung zugrunde liegen, nie als eine ungerechtfertigte Nötigung oder eine Begrenzung der Souveränität verstanden werden. Vielmehr sind es die Gleichgültigkeit oder das Nichteingreifen, die tatsächliche Schäden verursachen. Es bedarf einer vertieften Suche nach Möglichkeiten, um Konflikten vorzubeugen und sie zu kontrollieren, indem alle Mittel genutzt werden, über die die Diplomatie verfügt, und indem auch dem schwächsten Anzeichen von Dialog und Versöhnungswillen Aufmerksamkeit und Ermutigung geschenkt wird.

Das Prinzip der »Schutzverantwortung« wurde vom antiken ius gentium (Völkerrecht) als das Fundament jeder Handlung angesehen, die von den Regierenden gegenüber den Regierten vorgenommen wird: Zu der Zeit, als sich der Begriff des souveränen Nationalstaates zu entwickeln begann, beschrieb der dominikanische Ordensmann Francisco De Vitoria, der zu Recht als Vorläufer der Idee der Vereinten Nationen angesehen wird, jene Verantwortung als einen von allen Nationen geteilten Aspekt der natürlichen Vernunft und als Ergebnis einer internationalen Ordnung, deren Aufgabe die Regelung der Beziehungen zwischen den Völkern war. Heute wie damals muß ein solches Prinzip die Idee der Person als Ebenbild des Schöpfers sowie die Sehnsucht nach dem Absoluten und das Wesen der Freiheit in Erscheinung treten lassen. Wir wissen nur allzu gut, daß die Gründung der Vereinten Nationen mit der tiefgreifenden Erschütterung einherging, die die Menschheit erlitten hat, als der Bezug zur Bedeutung der Transzendenz und natürlichen Vernunft aufgeben wurde und infolgedessen die menschliche Freiheit und die Würde schwer verletzt wurden. Unter solchen Umständen gefährdet dies die objektiven Grundlagen der Werte, die die internationale Ordnung inspirieren und leiten, und untergräbt die unantastbaren und zwingenden Prinzipien, die von den Vereinten Nationen formuliert und bekräftigt worden sind. In Anbetracht von neuen und wiederholten Herausforderungen ist es ein Fehler, sich hinter einem pragmatischen Ansatz zu verschanzen, der sich darauf beschränkt, »gemeinsame Grundlagen« aufzustellen, deren Inhalt minimal und deren Wirkungen schwach sind.

Der Bezug zur Würde des Menschen, die das Fundament und Ziel der Schutzverantwortung ist, führt uns hin zu dem spezifischen Thema dieses Jahres, das den 60. Jahrestag der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte« markiert. Dieses Dokument war das Ergebnis einer Übereinstimmung verschiedener religiöser und kultureller Traditionen, die alle von demselben Wunsch erfüllt waren, die menschliche Person in den Mittelpunkt der Institutionen, der Gesetze und des Vorgehens der Gesellschaften zu stellen und sie als wesentlich für die Welt der Kultur, der Religion und der Wissenschaft anzusehen. Die Menschenrechte werden immer mehr als die gemeinsame Sprache und das ethische Substrat der internationalen Beziehungen dargestellt. Ebenso wie die Universalität, die Unteilbarkeit und die gegenseitige Abhängigkeit der Menschenrechte Garantien für die Wahrung der Menschenwürde sind. Es ist aber offensichtlich, daß die in der »Erklärung« anerkannten und dargelegten Rechte auf jeden Menschen aufgrund des gemeinsamen Ursprungs der Menschen angewendet werden, der für die Welt und die Geschichte der zentrale Punkt des Schöpfungsplanes Gottes bleibt. Diese Rechte haben ihre Grundlage im Naturrecht, das in das Herz des Menschen eingeschrieben und in den verschiedenen Kulturen und Zivilisationen gegenwärtig ist. Die Menschenrechte aus diesem Kontext herauszulösen, würde bedeuten, ihre Reichweite zu begrenzen und einer relativistischen Auffassung nachzugeben, für welche die Bedeutung und Interpretation dieser Rechte variieren könnten und derzufolge ihre Universalität im Namen kultureller, politischer, sozialer und sogar religiöser Vorstellungen verneint werden könnte. Die große Vielfalt der Sichtweisen kann kein Grund sein, um zu vergessen, daß nicht nur die Rechte universal sind, sondern auch die menschliche Person, die das Subjekt dieser Rechte ist. Der Papst setzte nach diesen Worten auf französisch seine Ansprache in englischer Sprache fort:

Das Leben der Gemeinschaft, sowohl im nationalen wie im internationalen Bereich, zeigt deutlich, daß die Achtung der Rechte und die daraus folgenden Garantien Maßstäbe für das Gemeinwohl sind, die dazu dienen, das Verhältnis zwischen Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit, Entwicklung und Armut, Sicherheit und Konflikt zu bestimmen. Die Förderung der Menschenrechte bleibt die wirkungsvollste Strategie, um Ungleichheiten zwischen Ländern und sozialen Gruppen zu beseitigen, wie auch um die Sicherheit zu erhöhen. Tatsächlich können die Opfer von Not und Verzweiflung, deren Menschenwürde ungestraft verletzt wird, leicht Beute des Aufrufs zur Gewalt werden, und sie können dann zu Friedensbrechern werden. Das Gemeinwohl, das die Menschenrechte zu erreichen helfen, kann jedoch nicht einfach durch die Anwendung korrekter Prozeduren erreicht werden, um so weniger durch Erreichen eines einfachen Gleichgewichts zwischen untereinander konkurrierenden Rechten. Das Verdienst der »Allgemeinen Erklärung« ist, daß sie verschiedenen Kulturen, juristischen Ausdrucksweisen und institutionellen Modellen erlaubt hat, rund um einen grundlegenden Kern von Werten und damit von Rechten übereinzukommen. Heute aber ist es nötig, die Anstrengungen gegenüber dem Druck zu verdoppeln, der die Fundamente der »Erklärung« neu zu interpretieren und ihre innere Einheit zu gefährden sucht, so daß ein Sich- Entfernen vom Schutz der Menschenwürde erleichtert wird, um einfache Interessen, oft Sonderinteressen, zu befriedigen. Die »Erklärung« wurde als »gemeinsam erreichter Standard« (Präambel)angenommen und kann nicht stückweise angewendet werden, je nach Tendenzen oder selektiven Entscheidungen, die vor allem Gefahr laufen, im Widerspruch zur Einheit der menschlichen Person und damit der Unteilbarkeit der Menschenrechte zu stehen.

Die Erfahrung zeigt, daß sich die Gesetzlichkeit oft gegenüber der Gerechtigkeit durchsetzt, wenn das Beharren auf Rechten diese als ausschließliches Ergebnis legislativer Maßnahmen oder normativer Entscheidungen erscheinen läßt, die von den verschiedenen Einrichtungen derjenigen getroffen werden, die an der Macht sind. Wenn sie bloß in Begriffen der Gesetzlichkeit dargestellt werden, laufen Rechte Gefahr, zu schwachen Aussagen zu werden, die von der ethischen und rationalen Dimension losgelöst sind, die ihr Fundament und Ziel ist. Die »Allgemeine Erklärung« hat vielmehr die Überzeugung gestärkt, daß die Achtung der Menschenrechte vor allem in der unwandelbaren Gerechtigkeit verwurzelt ist, auf die sich auch die verpflichtende Kraft der internationalen Proklamationen stützt. Dieser Aspekt wird häufig übersehen, wenn der Versuch unternommen wird, Rechte im Namen einer engstirnigen utilitaristischen Perspektive ihrer wahren Funktion zu berauben. Da Rechte und die sich aus ihnen ergebenden Pflichten auf natürliche Weise aus der menschlichen Interaktion folgen, kann man leicht vergessen, daß sie das Ergebnis eines gemeinsamen Gerechtigkeitssinns sind, der sich vor allem auf die Solidarität zwischen den Mitgliedern einer Gesellschaft gründet und daher für alle Völker und Zeiten gültig ist. Diese intuitive Erkenntnis wurde schon im fünften Jahrhundert von Augustinus von Hippo, einem der Meister unseres intellektuellen Erbes, formuliert. Er lehrte, daß der Satz »Tue nichts, was du nicht möchtest, daß man dir tun soll« »in keiner Weise aufgrund in der Welt vorhandener unterschiedlicher Verständnisse variieren kann« (De doctrina christiana, III, 14). Menschenrechte müssen daher als Ausdruck der Gerechtigkeit respektiert werden und nicht lediglich deshalb, weil sie aufgrund des Willens der Gesetzgeber durchsetzbar sind.

Meine Damen und Herren! Während die Geschichte voranschreitet, entstehen neue Situationen, und man versucht, sie mit neuen Rechten zu verbinden. Die Unterscheidung, also die Fähigkeit, das Gute vom Bösen zu trennen, wird noch wesentlicher im Umfeld von Bedürfnissen, die das Leben selbst und das Verhalten der Personen, der Gemeinschaften, der Völker betreffen. Wenn wir uns dem Thema der Rechte stellen, ist die Unterscheidung zugleich eine unabdingbare und fruchtbringende Tugend, da wichtige Situationen und tiefe Wirklichkeiten betroffen sind.

Die Unterscheidung zeigt des weiteren: Wenn den einzelnen Staaten, mit ihren Gesetzen und Institutionen, in ausschließlicher Weise die Verantwortung überlassen wird, den Bestrebungen der Personen, Gruppen und ganzer Völker zu entsprechen, kann dies manchmal zur Folge haben, daß die Möglichkeit einer die Menschenwürde respektierenden sozialen Ordnung ausgeschlossen wird. Andererseits kann eine fest in der religiösen Dimension verankerte Lebenssicht helfen, dies zu erreichen, da das Erkennen des transzendenten Wertes jedes Mannes und jeder Frau die Umkehr des Herzens begünstigt, die dann zu einem Verhalten führt, Gewalt, Terrorismus und Krieg zu widerstehen und Gerechtigkeit und Frieden zu fördern. Dies liefert auch genau das Umfeld für jenen interreligiösen Dialog, den die Vereinten Nationen zu unterstützen aufgerufen sind, wie sie auch den Dialog in anderen Bereichen menschlichen Handelns unterstützen. Der Dialog sollte als das Mittel erkannt werden, durch das die verschiedenen Teile der Gesellschaft ihre Sichtweise artikulieren können und durch das sie einen Konsens um die die einzelnen Werte und Ziele betreffende Wahrheit herum aufbauen können. Es gehört zur Natur der frei praktizierten Religionen, daß sie selbständig einen Dialog der Gedanken und des Lebens führen können. Wenn die religiöse Sphäre auch auf dieser Ebene vom politischen Handeln getrennt gehalten wird, dann entstehen große Vorteile für die einzelnen und die Gemeinschaften. Andererseits können die Vereinten Nationen auf die Ergebnisse des Dialogs zwischen den Religionen zählen und Nutzen aus der Bereitschaft der Gläubigen ziehen, ihre eigenen Erfahrungen in den Dienst des Gemeinwohls zu stellen. Ihre Aufgabe ist es, eine Vision des Glaubens nicht in Begriffen der Intoleranz, der Diskriminierung und des Konflikts anzubieten, sondern in Begriffen vollständigen Respekts vor der Wahrheit, der Koexistenz, der Rechte und der Versöhnung.

Natürlich müssen die Menschrechte das Recht der Religionsfreiheit einschließen, verstanden als Ausdruck einer zugleich individuellen und gemeinschaftlichen Dimension - eine Vision, die die Einheit der Person ausdrückt, auch wenn sie klar zwischen der Dimension des Bürgers und der des Gläubigen unterscheidet. Die Tätigkeit der Vereinten Nationen in den vergangenen Jahren hat sichergestellt, daß die öffentliche Debatte Sichtweisen Platz bietet, die von einer religiösen Vision in allen ihren Dimensionen inspiriert sind, einschließlich Ritus, Gottesdienst, Erziehung, Verbreitung von Informationen, wie auch die Freiheit, sich zu einer Religion zu bekennen oder sie zu wählen. Es ist daher unbegreiflich, daß Gläubige einen Teil von sich - ihren Glauben - unterdrücken müssen, um aktive Bürger zu sein. Es sollte niemals erforderlich sein, Gott zu verleugnen, um in den Genuß der eigenen Rechte zu kommen. Die mit der Religion verbundenen Rechte sind um so schutzbedürftiger, wenn sie als im Gegensatz stehend zu einer säkularen Ideologie oder zu religiösen Mehrheitspositionen exklusiver Art angesehen werden. Die volle Gewährleistung der Religionsfreiheit kann nicht auf die freie Ausübung des Kultes beschränkt werden, sondern muß in richtiger Weise die öffentliche Dimension der Religion berücksichtigen, also die Möglichkeit der Gläubigen, ihre Rolle im Aufbau der sozialen Ordnung zu spielen. Tatsächlich tun sie das schon, beispielsweise durch ihr einflußreiches und großzügiges Engagement in einem weiten Netzwerk von Initiativen, die von Universitäten, wissenschaftlichen Einrichtungen und Schulen bis zu Stellen der Gesundheitsfürsorge und karitativen Organisationen im Dienste der Ärmsten und Ausgegrenzten reichen. Die Weigerung, den Beitrag für die Gesellschaft anzuerkennen, der in der religiösen Dimension und der Suche nach dem Absoluten wurzelt - schon in ihrer Natur Ausdruck der Gemeinschaft zwischen Personen -, würde zweifellos einen individualistischen Ansatz privilegieren und die Einheit der Person aufsplittern.

Meine Anwesenheit in dieser Versammlung ist Zeichen der Wertschätzung für die Vereinten Nationen, und sie ist als Ausdruck der Hoffnung gemeint, daß die Organisation immer mehr als Zeichen der Einheit zwischen den Staaten und als Instrument des Dienstes an der gesamten Menschheitsfamilie dienen möge. Sie drückt auch den Willen der katholischen Kirche aus, den ihr eigenen Beitrag zu leisten zum Aufbau internationaler Beziehungen in einer Weise, die jede Person und jedes Volk spüren läßt, daß sie von Bedeutung sind. In einer Weise, die mit ihrem Beitrag im ethischen und moralischen Bereich und mit dem freien Handeln ihrer Gläubigen kohärent ist, arbeitet die Kirche auch durch die internationale Tätigkeit des Heiligen Stuhls an der Verwirklichung dieser Ziele. In der Tat hat der Heilige Stuhl immer einen Platz in der Versammlung der Nationen gehabt und damit seinen spezifischen Charakter als Subjekt im internationalen Bereich bekundet. Wie die Vereinten Nationen kürzlich bestätigt haben, leistet der Heilige Stuhl dabei seinen Beitrag gemäß den Vorgaben des internationalen Rechts, hilft dieses Recht zu bestimmen und bezieht sich darauf.

Die Vereinten Nationen bleiben ein privilegierter Ort, an dem die Kirche bemüht ist, ihre über Jahrhunderte zwischen den Völkern aller Rassen und Kulturen entwickelte Erfahrung in »der Menschlichkeit« einzubringen und sie allen Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen. Diese Erfahrung und Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Freiheit für jeden Gläubigen zu erreichen, versucht, auch den Schutz, der den Rechten der Person gewährt wird, zu erhöhen. Jene Rechte sind auf die transzendente Natur der Person gegründet und ihr nachgebildet, die Männern und Frauen erlaubt, ihren Weg des Glaubens und ihre Suche nach Gott in dieser Welt zu verfolgen. Die Anerkennung dieser Dimension muß gestärkt werden, wenn wir die Hoffnung der Menschheit auf eine bessere Welt stützen wollen und die Bedingungen für Frieden, Entwicklung, Zusammenarbeit, sowie die Gewährleistung der Rechte der kommenden Generationen schaffen wollen.

In meiner letzten Enzyklika Spe salvi habe ich darauf hingewiesen, daß »das immer neue Ringen um die rechten Ordnungen der menschlichen Dinge jeder Generation auferlegt ist« (). Für die Christen ist diese Aufgabe durch die Hoffnung motiviert, die aus dem Heilswerk Jesu Christi hervorgeht. Das ist der Grund, warum die Kirche froh ist, mit der Tätigkeit dieser angesehenen Organisation in Verbindung zu stehen, die mit der Verantwortung betraut ist, den Frieden und den guten Willen in der ganzen Welt zu fördern. Liebe Freunde, ich danke Ihnen für die Gelegenheit, mich heute an Sie zu wenden, und ich verspreche Ihnen die Unterstützung durch mein Gebet für das Fortführen Ihrer edlen Aufgabe.

64 Bevor ich mich von dieser angesehenen Versammlung verabschiede, möchte ich allen hier vertretenen Nationen meine Grüße in den offiziellen Sprachen entrichten:

Friede und Wohlstand mit Gottes Hilfe!

Peace and Prosperity with God’s help!


ANSPRACHE 2008 Januar 2008 60