ANSPRACHE 2007 Januar 2007 10

10 »Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater außer durch mich« (Jn 14,6). Wie mein verehrter Vorgänger Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben Ecclesia in America schrieb, »ist Jesus Christus die endgültige Antwort auf die Frage nach dem Sinn des Lebens und auf die grundlegenden offenen Fragen, die auch heutzutage so viele Menschen des amerikanischen Kontinents beschäftigen « (). Nur wenn sie ihre Liebe zu Jesus Christus intensiv leben und sich dem karitativen Dienst hochherzig widmen, werden seine Jünger beredte und glaubhafte Zeugen jener unermeßlichen Liebe sein, die Gott jedem Menschen entgegenbringt. Indem sie mit der gleichen Liebe Gottes lieben, werden sie so zur Umformung der Welt beitragen und in ihr eine neue Zivilisation errichten, die der geliebte Papst Paul VI. zu Recht »die Zivilisation der Liebe« (vgl. Ansprache zum Abschluß des Heiligen Jahres, 25. Dezember 1975) nannte.

Wesentlich für die Zukunft der Kirche in Lateinamerika und in der Karibik ist, daß die Christen die den Jüngern Jesu eigene Lebensweise vertiefen und annehmen: ein einfaches und freudiges Leben mit einem festen, tief in ihren Herzen verwurzelten und von dem Gebet und den Sakramenten genährten Glauben. Vor allem nährt sich der christliche Glaube von der sonntäglichen Feier der Eucharistie, in der sich eine gemeinschaftliche, einzigartige und besondere Begegnung mit Christus, mit seinem Leben und Wort verwirklicht.

Der wahre Jünger wächst und reift in der Familie, in der Gemeinschaft der Pfarrei und der Diözese; er wird zum Missionar, wenn er die Person Christi und sein Evangelium in allen Bereichen verkündet: in der Schule, der Wirtschaft, der Kultur, der Politik und den sozialen Kommunikationsmitteln. Vor allem die häufig auftretenden Phänomene der Ausbeutung und Ungerechtigkeit, der Korruption und Gewalttätigkeit sind ein dringender Aufruf an die Christen, ihren Glauben konsequent zu leben, um eine sorgfältige Bildung in Lehre und Spiritualität bemüht zu sein und so zum Aufbau einer gerechteren, menschlicheren und christlichen Gesellschaft beizutragen.

Es ist eine wichtige Pflicht, die Christen zum Einsatz zu ermutigen, von ihrem Geist des Glaubens und der Liebe beseelt unermüdlich den in Armut oder in den sich selbst überlassenen peripheren Zonen lebenden Menschen neue Gelegenheiten zu bieten, damit sie aktive Protagonisten ihrer eigenen Entwicklung werden können, indem ihnen eine Botschaft des Glaubens, der Hoffnung und Solidarität gebracht wird.

Abschließend komme ich zum Thema eures in diesen Tagen stattfindenden Treffens über die christliche Familie zurück, jenen besonderen Bereich für das Leben und die Weitergabe des Glaubens und der Tugenden. In der häuslichen Umgebung wird der Schatz des Glaubens bewahrt; hier wird den Kindern das Geschenk des Lebens zuteil, hier fühlen sie sich geliebt so, wie sie sind, und lernen die Werte kennen, die ihnen helfen werden, als Kinder Gottes zu leben. Wenn die Familie das Geschenk des Lebens annimmt, wird sie so der geeignete Raum, um auf das Geschenk der Berufung zu antworten (vgl. Angelus, Valencia, 8. Juli 2006), vor allem jetzt, da so dringend die Notwendigkeit zu spüren ist, daß der Herr Arbeiter für seine Ernte sendet.

Bitten wir Maria, Vorbild als Mutter in der Heiligen Familie und Mutter der Kirche, Stern der Evangelisierung, die kirchlichen Gemeinschaften Lateinamerikas und der Karibik mit ihrer mütterlichen Fürsprache zu lenken und den Teilnehmern an der V. Generalversammlung zu helfen, die geeignetsten Wege zu finden, damit jene Völker das Leben in Christus haben und in dem sogenannten »Kontinent der Hoffnung« eine Zukunft aufbauen, die eines jeden Mannes und einer jeden Frau würdig ist. Euch alle bestärke ich in eurer Arbeit und erteile von Herzen meinen Apostolischen Segen.

AN DEN NEUEN BOTSCHAFTER DER REPUBLIK MONTENEGRO, ANTUN SBUTEGA

Montag, 22. Januar 2007


Herr Botschafter!

Es ist für mich Anlaß zu besonderer Freude, das Schreiben entgegenzunehmen, mit dem Seine Exzellenz Herr Filip Vujanovic, Präsident der Republik Montenegro, Sie als ersten Botschafter beim Apostolischen Stuhl akkreditiert. Seien Sie willkommen! Die heutigen Empfindungen des Nachfolgers Petri haben einen weit in die Zeit zurückreichenden Ursprung und nähren sich von einem Gedächtnis, das einen in den Jahrhunderten nie unterbrochenen Dialog zwischen der montenegrinischen Bevölkerung und dem Bischof von Rom erneut aufnimmt. Durch Sie, Herr Botschafter, möchte ich zunächst dem Herrn Präsidenten der Republik, mit dem ich vor kurzem zusammentreffen konnte, meine aufrichtige Genugtuung aussprechen; gleiches gilt für die anderen Autoritäten des Staates und die ganze Zivilgesellschaft von Montenegro, die in ihrer ethnischen Pluralität einen direkten und herzlichen Dialog mit dem Heiligen Stuhl hat aufnehmen wollen.

Wie Sie wissen, hat die Frohe Botschaft die Lande, die heute die Republik bilden, zu der Sie gehören, schon zu apostolischen Zeiten erreicht. Diese Bande geistlicher Art wurden durch das Apostolat der Benediktinermönche weiter verstärkt, so daß es während des Pontifikats des großen Papstes Gregor VII. zur öffentlichen Anerkennung der Unabhängigkeit des Reiches der Duklja kam, als Fürst Mihailo vom Stuhl Petri die Königsinsignien erhielt. Im Laufe der wechselhaften Ereignisse der Jahrhunderte haben die im heutigen Crna Gora lebenden Völker stets ein dynamisches und freundschaftliches Verhältnis zu ihren Nachbarvölkern bewahrt und auf diese Weise interessante Beiträge zum Leben verschiedener Nationen Europas geleistet, darunter nicht zuletzt Italien, dem sie im vergangenen Jahrhundert sogar eine Königin stellten.

Die alten Dokumente sprechen von einem fruchtbaren Dialog zwischen dem Apostolischen Stuhl und Fürst Nikola von Montenegro; dieser Dialog führte 1886 zum Abschluß eines Abkommens, durch das für die geistlichen Bedürfnisse der katholischen Bürger gesorgt wurde, die von der damaligen Hauptstadt Cetinje abhingen. Die Weitsicht der von diesem Staatsoberhaupt gefaßten Beschlüsse in bezug auf die Anerkennung der Rechte eines Teils seiner Mitbürger löst heute noch unsere Bewunderung aus und hebt die Notwendigkeit hervor, die objektiven Anforderungen der religiösen Praxis eines jeden Menschen gebührend zu berücksichtigen. Jedem Katholiken sind die Vorrechte des Staates wohl bekannt, gleichzeitig aber ist er sich ebenso seiner Pflichten gegenüber den Geboten des Evangeliums bewußt. Herr Botschafter, denkt man über die vergangenen Jahrhunderte nach, als die evangelische Heilsbotschaft das Gebiet von Montenegro erreichte und die östliche und westliche Tradition umfaßte, so kennzeichnete sich Ihr Vaterland immer als bevorzugter Ort jener ökumenischen Begegnung, die sich alle wünschen. Auch die Begegnung zwischen Christen und Muslimen fand in Montenegro überzeugende Formen der Verwirklichung.

11 Man muß auf diesem Weg vorangehen, und die Kirche hofft, daß auf ihm alle zusammenkommen, um ihre Bemühungen im Dienst des angeborenen Adels des Menschen zu vereinen. Die Kirche betrachtet dies in der Tat als einen bedeutenden Teil ihres Auftrags im Dienst am Menschen in der Gesamtheit seines Denkens, Tuns und Planens unter Achtung der Traditionen, die ein Land als solches identifizieren. Ich bin sicher, daß Montenegro es auf europäischer Ebene nicht an einem aktiven Beitrag sowohl im zivilen als auch im politischen, sozialen, kulturellen und religiösen Bereich fehlen lassen wird.

Eine der Prioritäten, über die die neue unabhängige, von Ihnen vertretene Republik gegenwärtig mit Sicherheit nachdenkt, ist die Stärkung des Rechtsstaats in den unterschiedlichen Bereichen des öffentlichen Lebens durch das Ergreifen von Maßnahmen, die den tatsächlichen Genuß all jener Rechte gewährleisten, die in den grundlegenden Gesetzen des Staates vorgesehen sind. Dies wird in den Bürgern das Wachstum des sozialen Vertrauens fördern, und es wird ihnen ermöglicht, sich frei zu fühlen, ihre gerechtfertigten Ziele zu verfolgen, dies sowohl als einzelne als auch im Rahmen der Gemeinschaften, zu denen sie sich ihrem Entschluß folgend zusammengeschlossen haben. Das wird sich dann in eine allgemeine Reifung in der Kultur der Legalität umsetzen.

Montenegro gehört zur Familie der europäischen Nationen, zu deren Gunsten es - trotz seiner kleinen Ausmaße - seinen großherzigen Beitrag geleistet hat und weiter leisten möchte. Die vor über einem Jahrhundert realisierte volle Anerkennung der Existenz und der Zielsetzungen der katholischen Gemeinschaft im Kontext der montenegrinischen Gesellschaft erwies sich als nützlich für die Souveränität des Staates und willkommen für die spezifische Sendung der Kirche. Wie könnte man nicht in Anbetracht jener spezifischen historischen Umstände auf die respektvolle Haltung der orthodoxen Kirche jener Zeit hinweisen, die sich einer Einigung mit dem Apostolischen Stuhl nicht widersetzte? Sie erkannte vielmehr in diesem Schritt ein nützliches Mittel, um dem Volk in seinen spirituellen Bedürfnissen zu helfen. Es ist zu wünschen, daß sich diese christliche Einstellung weiterentfalten kann.

Wie in der Vergangenheit möchte der Apostolische Stuhl auch heute seine Wertschätzung, Zuneigung und Achtung für die edlen Völker in Montenegro bekräftigen, dies auch durch die Fortführung eines brüderlichen Dialogs mit der Orthodoxie, die im Land so präsent und lebendig ist. Die tausendjährigen Beziehungen gegenseitiger Hochachtung bezeugen diese Einstellung. Auch heute muß man diese konstruktive Haltung vertiefen, um den Völkern, die Sie hier heute würdig vertreten, bestmöglich zu dienen. Mit großer geistiger Aufgeschlossenheit schauen sie zugleich nach Osten und nach Westen und bilden eine Brücke zwischen der einen und der anderen Sphäre. Wie in vergangenen Jahrhunderten ist es möglich, in großer Herzlichkeit jene Vereinbarungen zu treffen, die von Vorteil sind für das Land und die katholische Gemeinschaft, ohne im mindesten die berechtigten Ansprüche anderer Religionsgemeinschaften zu verletzen. Das ist der Weg, den das heutige Europa eingeschlagen hat und den Ihr Land mit so viel Hoffnung gehen möchte.

Herr Botschafter, das Beglaubigungsschreiben, das Sie mir heute vorlegen, ist ein Zeichen des positiven Willens, mit der eigenen, spezifischen Identität zum internationalen Leben beizutragen. In diesem Sinne werden Sie im Apostolischen Stuhl einen Gesprächspartner finden, der die Geschichte, die Gegenwart und die Wünsche Ihres Volkes gut kennt. Bei mir und meinen qualifizierten Mitarbeitern werden Sie auf der Grundlage der tausendjährigen, herzlichen gegenseitigen Beziehungen Aufmerksamkeit und Beachtung finden. Ich bitte Sie, den Sie akkreditierenden Autoritäten meine Hochachtung und Dankbarkeit zu übermitteln und meine aufrichtigen Wünsche für Wohlstand, Frieden und Fortschritt für alle Einwohner von Montenegro weiterzugeben, auf die ich die Fülle des Segens des Allerhöchsten herabrufe.

AN DIE MITGLIEDER DES ORDENTLICHEN RATES DER BISCHOFSSYNODE

Donnerstag, 25. Januar 2007



Liebe und verehrte Brüder!

Danke für euren Besuch. Ich begrüße euch alle herzlich, angefangen beim Generalsekretär der Bischofssynode, dem ich für die Worte danke, die er in euer aller Namen an mich gerichtet hat. Unter seiner Leitung habt ihr euch zum fünften Mal versammelt, um den Weisungen zu entsprechen, die im Anschluß an die XI. Ordentliche Generalversammlung vorgesehen sind, und um mit den Vorbereitungen auf die nächste Versammlung zu beginnen. Ich empfange euch mit dem Gruß des Völkerapostels, dessen außerordentlicher Bekehrung wir heute gedenken: »Gnade sei mit euch und Friede von Gott, unserem Vater, und dem Herrn Jesus Christus« (1Co 1,3). Jesus ist der oberste Hirte der Kirche, und in seinem Namen und Auftrag tragen wir Sorge, seine Herde zu behüten, mit voller Verfügbarkeit bis hin zur völligen Hingabe unseres Lebens.

Die kommende XII. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode wird unter dem Thema stehen: »Das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche«. Niemandem entgeht die Wichtigkeit eines solchen Themas, das im übrigen aus der Befragung der Hirten der Teilkirchen als das am häufigsten verlangte Thema hervorgegangen ist. Schon seit langem ist dies ein erwünschtes Thema. Und das ist leicht zu verstehen, denn das geistliche Wirken, das das Leben und die Sendung der Kirche zum Ausdruck bringt und nährt, gründet notwendigerweise auf dem Wort Gottes. Das Wort Gottes, das für alle Jünger des Herrn bestimmt ist - wie uns die Gebetswoche für die Einheit der Christen in Erinnerung gerufen hat ,- erfordert darüber hinaus besondere Verehrung und Gehorsam, damit es auch als dringender Aufruf zur vollen Gemeinschaft derer, die an Christus glauben, aufgenommen wird.

Über das oben genannte Thema habt ihr mit Einsatz gearbeitet, und ihr seid bereits bei der Endphase der Abfassung der »Lineamenta« angelangt, einem Dokument, das Antwort geben will auf das von den Hirten sehr stark wahrgenommene Bedürfnis, den Kontakt mit dem Wort Gottes in der Betrachtung und im Gebet immer mehr zu fördern. Ich bin euch dankbar für die anerkennenswerte Arbeit, die ihr gemeinsam mit dem Generalsekretariat der Bischofssynode und einer kompetenten Gruppe von Fachleuten jetzt zum Abschluß bringt. Und sehr interessant fand ich die kurze Exposition, die Sie mir gegeben haben und der ich eure Arbeit entnehmen konnte. Ich bin sicher, daß die »Lineamenta«, wenn sie erst einmal veröffentlicht sind, als wertvolles Instrument dienen werden, damit die ganze Kirche die Thematik der nächsten Synodenversammlung vertiefen kann. Ich wünsche von Herzen, daß dies dabei helfen möge, die Wichtigkeit des Wortes Gottes im Leben eines jeden Christen und einer jeden kirchlichen wie auch zivilen Gemeinschaft wiederzuentdecken, auch den missionarischen Dynamismus neu zu entdecken, der dem Wort Gottes innewohnt. Es ist, wie der Brief an die Hebräer in Erinnerung ruft, lebendig und kraftvoll (vgl. 4,12), und es erleuchtet unseren Weg auf der irdischen Pilgerfahrt hin zur vollen Erfüllung des Reiches Gottes.

Vielen Dank noch einmal, liebe Brüder, für euren heutigen Besuch. Ich versichere euch eines besonderen Gebetsgedenkens für eure Anliegen und rufe auf euch den mütterlichen Schutz der allerseligsten Jungfrau Maria herab, die der Welt Jesus Christus gebar, das fleischgewordene lebendige Wort. Als Zeichen der Dankbarkeit und als Wunsch des Beistandes des Heiligen Geistes bei der kommenden Beratung der universalen Kirche erteile ich euch allen den Apostolischen Segen und schließe darin gerne auch diejenigen ein, die eurer Hirtensorge anvertraut sind. AN DIE MITGLIEDER DES GERICHTSHOFES DER RÖMISCHEN ROTA ANLÄSSLICH DER ERÖFFNUNG DES GERICHTSJAHRES
Clementina-Saal

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Samstag, 27. Januar 2007



Liebe Richter, Offiziale und Mitarbeiter des Gerichtshofes der Römischen Rota!

Es ist mir eine besondere Freude, euch erneut anläßlich der Eröffnung des Gerichtsjahres zu begegnen. Ich begrüße sehr herzlich das Kollegium der Richter, angefangen beim Dekan, Bischof Antoni Stankiewicz, dem ich für die Worte danke, mit denen er unsere Begegnung eingeleitet hat. Dann begrüße ich die Offiziale, die Anwälte und die anderen Mitarbeiter dieses Gerichtshofes sowie die Mitglieder des »Studio Rotale« und alle Anwesenden. Ich ergreife gern die Gelegenheit, um euch erneut meine Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen und gleichzeitig die große Bedeutung eures kirchlichen Amtes in einem so wichtigen Bereich wie dem der Justiz noch einmal zu betonen. Ich bin mir der wertvollen Arbeit bewußt, die ihr im Namen und im Auftrag des Apostolischen Stuhles mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit auszuführen berufen seid. Eure delikate Aufgabe des Dienstes an der Wahrheit in der Gerechtigkeit wird gestützt von den ehrwürdigen Traditionen dieses Gerichtshofes, zu deren Achtung jeder von euch sich persönlich verpflichtet fühlen muß.

Im vorigen Jahr, bei meiner ersten Begegnung mit euch, habe ich versucht, Wege darzulegen, um die scheinbare Gegensätzlichkeit zwischen der Einrichtung des Ehenichtigkeitsprozesses und dem echten pastoralen Anliegen zu überwinden. In dieser Hinsicht trat die Liebe zur Wahrheit als Konvergenzpunkt zwischen der den Prozeß betreffenden Untersuchung und dem pastoralen Dienst an den Menschen hervor. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, daß in den Ehenichtigkeitsverfahren die den Prozeß betreffende Wahrheit die »Wahrheit der Ehe« selbst voraussetzt. Der Ausdruck »Wahrheit der Ehe« verliert jedoch seine existentielle Relevanz in einem kulturellen Kontext, der vom Relativismus und vom Rechtspositivismus geprägt ist, die die Ehe als eine bloße gesellschaftliche Formalisierung der affektiven Bande betrachten. Infolgedessen wird die Ehe nicht nur kontingent, so wie es die menschlichen Gefühle sein können, sondern sie erscheint als eine rechtliche Überstruktur, die der menschliche Wille nach Gutdünken manipulieren und sogar seiner heterosexuellen Natur berauben könnte.

Diese Sinnkrise der Ehe macht sich auch in der Denkweise vieler Gläubiger bemerkbar. Die praktischen Auswirkungen dessen, was ich als »Hermeneutik der Diskontinuität und des Bruches« in bezug auf die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils bezeichnet habe (vgl. Ansprache an das Kardinalskollegium und die Mitglieder der Römischen Kurie beim Weihnachtsempfang, 22.12.2005; in O.R. dt Dt 2, v. 13.1.2006, S. 10), sind im Bereich der Ehe und der Familie besonders stark zu spüren. In der Tat nehmen einige an, daß die Lehre des Konzils über die Ehe und konkret die Beschreibung dieser Institution als »intima communitas vitae et amoris« (Pastorale Konstitution Gaudium et spes GS 48) dazu führen müsse, die Existenz eines unauflöslichen Ehebandes zu leugnen, da es sich dabei um ein »Ideal« handle, zu dem die »normalen Christen« nicht »verpflichtet« werden könnten. Auch in gewissen kirchlichen Kreisen hat sich nämlich die Überzeugung verbreitet, der zufolge das pastorale Wohl der Menschen in irregulärer ehelicher Situation einer Art kanonischer Regulierung bedürfe, unabhängig von der Gültigkeit oder Nichtigkeit ihrer Ehe, unabhängig also von der »Wahrheit« über ihre persönliche Lebenssituation. Der Weg der Ehenichtigkeitserklärung wird als Rechtsmittel betrachtet, um dieses Ziel zu erreichen, dies in der Folge einer Logik, in der das Recht zur Formalisierung subjektiver Forderungen wird. Diesbezüglich muß vor allem unterstrichen werden, daß das Konzil die Ehe gewiß als »intima communitas vitae et amoris« beschreibt; gemäß der Tradition der Kirche aber wird diese Gemeinschaft durch eine Gesamtheit von Prinzipien göttlichen Rechts bestimmt, die ihren wahren und bleibenden anthropologischen Sinn festlegen (vgl. ebd.).

In treuer hermeneutischer Kontinuität mit dem Konzil bewegten sich dann das Lehramt Pauls VI. und Johannes Pauls II. wie auch die Herausgabe der »Codices«, des lateinischen »Codex« ebenso wie des Gesetzbuches der katholischen Ostkirchen. Von diesen Instanzen wurden nämlich, auch hinsichtlich der Ehelehre und der Ehedisziplin, die Bemühungen um die »Reform« oder um die »Erneuerung unter Wahrung der Kontinuität « vorangebracht (vgl. Ansprache an das Kardinalskollegium und die Mitglieder der Römischen Kurie beim Weihnachtsempfang, 22.12.2005; in O.R. dt Dt 2, v. 13.1.2006, S. 11). Diese Bemühungen haben sich auf der Grundlage der unbestrittenen Voraussetzung entwickelt, daß die Ehe eine eigene Wahrheit besitzt, zu deren Entdeckung und Vertiefung Vernunft und Glaube gemeinsam harmonisch beitragen: also die vom Wort Gottes erleuchtete menschliche Erkenntnis über den geschlechtlichen Unterschied zwischen Mann und Frau, mit ihrem tiefen Verlangen nach gegenseitiger Ergänzung, endgültiger Hingabe und Ausschließlichkeit.

Die anthropologische und heilbringende Wahrheit der Ehe wird - auch in ihrer rechtlichen Dimension - bereits in der Heiligen Schrift dargelegt. Die Antwort Jesu gegenüber jenen Pharisäern, die ihn nach seiner Meinung fragten in bezug auf die Rechtmäßigkeit des Entlassens der Frau aus der Ehe, ist sehr gut bekannt: »Habt ihr nicht gelesen, daß der Schöpfer die Menschen am Anfang als Mann und Frau geschaffen hat und daß er gesagt hat: Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden, und die zwei werden ein Fleisch sein? Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen« (Mt 19,4-6). Die Zitate aus dem Buch Genesis (1,27; 2,24) zeigen die eheliche Wahrheit des »Anfangs« wieder auf, jene Wahrheit, deren Fülle sich auf die Vereinigung Christi mit der Kirche bezieht (vgl. Ep 5,30-31) und die Gegenstand so umfassender und tiefer Reflexionen von seiten Papst Johannes Pauls II. in seinen Katechesereihen über die menschliche Liebe im göttlichen Heilsplan gewesen ist. Von dieser dualen Einheit des menschlichen Paares ausgehend kann man eine echte Rechtsanthropologie der Ehe ausarbeiten. In diesem Sinne sind die abschließenden Worte Jesu besonders erleuchtend: »Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.« Gewiß ist jede Ehe Frucht des freien Willens des Mannes und der Frau, aber ihre Freiheit setzt die ihrer Männlichkeit bzw. Weiblichkeit innewohnende natürliche Fähigkeit in die Tat um. Die Vereinigung geschieht kraft des Planes Gottes, der sie als Mann und Frau geschaffen hat und der ihnen die Macht verleiht, diese natürlichen, einander ergänzenden Dimensionen ihrer Personen für immer zu vereinen. Die Unauflöslichkeit der Ehe hängt nicht von der endgültigen Verpflichtung der Kontrahenten ab, sondern sie gehört zum Wesen des »mächtigen Bandes, das vom Schöpfer festgelegt wurde« (Johannes Paul II., Katechese vom 21.11.1979, 2; O.R. dt Dt 48, S. 2). Die Partner müssen sich endgültig verpflichten, eben weil die Ehe im Schöpfungs- und Erlösungsplan so beschaffen ist. Und die wesentliche rechtliche Natur der Ehe liegt eben in diesem Band, das für den Mann und für die Frau eine Erfordernis der Gerechtigkeit und der Liebe darstellt, der sie sich, zu ihrem eigenen Wohl und zum Wohl aller, nicht entziehen können, ohne im Widerspruch zu dem zu stehen, was Gott selbst an ihnen getan hat.

Es ist nötig, diesen Aspekt zu vertiefen, und zwar nicht nur in Anbetracht eurer Aufgabe als Kanonisten, sondern auch, weil das Gesamtverständnis der Institution der Ehe auch Klarheit in bezug auf seine rechtliche Dimension einschließen muß. Die Auffassungen über das Wesen der ehelichen Beziehung können jedoch radikal voneinander abweichen. Für den Positivismus wäre die rechtliche Natur der ehelichen Beziehung nichts weiter als das Resultat der Anwendung einer menschlichen Norm, die formal gültig und wirksam ist. Auf diese Weise steht die menschliche Wirklichkeit des ehelichen Lebens und der ehelichen Liebe außerhalb der »Rechtsinstitution« Ehe. Es entsteht eine Kluft zwischen Recht und menschlichem Leben, die jede Möglichkeit einer anthropologischen Grundlegung des Rechts radikal ausschließt.

Ganz anders ist die traditionelle Auffassung der Kirche in bezug auf das Verständnis der rechtlichen Dimension der ehelichen Vereinigung, die der Lehre Jesu, der Apostel und der Kirchenväter folgt. Der hl. Augustinus zum Beispiel zitiert den hl. Paulus und sagt mit Nachdruck: »Cui fidei [coniugali] tantum iuris tribuit Apostolus, ut eam potestatem appellarent, dicens: Mulier non habet potestatem corporis sui, sed vir; similiter autem et vir non habet potestatem corporis sui, sed mulier (1Co 7,4)« (De bono coniugali 4,4). Der hl. Paulus, der im Brief an die Epheser das »mystérion mega« der ehelichen Liebe in seiner Beziehung zur Vereinigung Christi mit der Kirche so tiefgreifend darlegt (5,22-31), zögert nicht, auf die Ehe die stärksten Rechtsbegriffe anzuwenden, um die rechtliche Bindung darzulegen, die die Eheleute in ihrer sexuellen Dimension miteinander vereint. So ist auch für den hl. Augustinus in jedem der drei Güter (»proles«, »fides«, »sacramentum«),s die den Kernpunkt seiner Ehelehre darstellt, die rechtliche Natur wesentlich.

Angesichts der subjektivistischen und anarchischen Relativierung der sexuellen Erfahrung bekräftigt die Tradition der Kirche klar die rechtliche Natur der Ehe, das heißt ihre von Natur aus gegebene Zugehörigkeit zum Bereich der Gerechtigkeit in den zwischenmenschlichen Beziehungen. In dieser Hinsicht verknüpft sich das Recht wirklich mit dem Leben und der Liebe wie ein ihm innewohnendes »Gebot«. Daher verweist, wie ich in meiner ersten Enzyklika geschrieben habe, der Eros »von der Schöpfung her den Menschen auf die Ehe, auf eine Bindung, zu der Einzigkeit und Endgültigkeit gehören. So, nur so erfüllt sich seine innere Weisung« (Deus caritas est ). Liebe und Recht können sich so bis zu dem Punkt vereinen, daß schließlich Ehemann und Ehefrau einander die Liebe schulden, die sie spontan füreinander empfinden: Die Liebe ist in ihnen die Frucht ihres freien Wollens des Wohles des jeweils anderen und des Wohles der Kinder. Und das ist im übrigen auch ein Erfordernis der Liebe zum eigenen wahren Wohl.

Das ganze Wirken der Kirche und der Gläubigen im Bereich der Familie muß auf dieser Wahrheit über die Ehe und auf der ihr innewohnenden rechtlichen Dimension gründen.Trotzdem kann die relativistische Mentalität, wie ich vorhin sagte, in mehr oder weniger offener oder heimtückischer Form auch in die kirchliche Gemeinschaft eindringen. Ihr seid euch der Aktualität dieser Gefahr bewußt, die manchmal in einer verzerrten Auslegung der geltenden kanonischen Normen zutage tritt. Es ist nötig, auf diese Tendenz mit Mut und Vertrauen durch eine ständige Anwendung der »Hermeneutik der Erneuerung unter Wahrung der Kontinuität« zu reagieren und sich nicht von Wegen der Auslegung verführen zu lassen, die einen Bruch mit der Tradition der Kirche einschließen. Diese Wege entfernen sich vom wahren Wesen der Ehe ebenso wie von der ihr innewohnenden rechtlichen Dimension und versuchen, unter verschiedenen, mehr oder weniger attraktiven Namen eine Fälschung der ehelichen Wirklichkeit zu verbergen. Man gelangt so zu der Behauptung, daß in einer Paarbeziehung nichts richtig oder falsch sei, sondern daß alles nur der Verwirklichung des subjektiven Bestrebens des einzelnen Partners entweder entspricht oder nicht. So gesehen schwankt die Idee von der »Ehe ›in facto esse‹« zwischen einer rein faktischen Beziehung und einer rechtspositivistischen Fassade, ohne das Wesen der Ehe als in sich vorhandenes Band der Gerechtigkeit zwischen Mann und Frau zu berücksichtigen.

13 Der Beitrag der kirchlichen Gerichte zur Überwindung der Sinnkrise in bezug auf die Ehe innerhalb von Kirche und Zivilgesellschaft mag einigen vielleicht als nebensächlich und veraltet vorkommen. Eben weil jedoch die Ehe eine ihr innewohnende rechtliche Dimension besitzt, ist es ein Zeugnis von hohem Wert und eine große Hilfe für alle, kluge und überzeugte Diener der Gerechtigkeit auf diesem delikaten und äußerst wichtigen Gebiet zu sein. Ihr, liebe Richter, seid in einem Bereich tätig, in dem die Verantwortung für die Wahrheit in unserer Zeit besonders spürbar ist. Indem ihr eurer Aufgabe treu bleibt, sorgt ihr dafür, daß euer Handeln sich harmonisch einfügt in eine globale Wiederentdeckung der Schönheit jener »Wahrheit über die Ehe« - die Wahrheit des »Anfangs« -, die Jesus uns in ganzer Fülle gelehrt hat und die der Heilige Geist uns im Heute der Kirche ständig in Erinnerung ruft.

Diese Überlegungen, liebe Richter, Offiziale und Mitarbeiter, wollte ich eurer Aufmerksamkeit anempfehlen, in der Gewißheit, in euch Richter und in der Justiz Tätige zu finden, die bereit sind, eine Lehre von so großer Wichtigkeit und so großem Ernst anzunehmen und sie sich zu eigen zu machen. Allen und jedem einzelnen drücke ich meine Freude aus, im vollen Vertrauen, daß der Gerichtshof der Römischen Rota, ein wirksamer und angesehener Ausdruck der Rechtsweisheit der Kirche, auch weiterhin konsequent sein nicht einfaches »munus« ausführen wird, im Dienst des göttlichen Planes, den der Schöpfer und der Erlöser durch die Institution der Ehe verfolgen. Indem ich den göttlichen Beistand auf eure Bemühungen herabrufe, erteile ich allen von Herzen einen besonderen Apostolischen Segen.

Februar 2007

AN DIE GRÜNDUNGSMITGLIEDER DER STIFTUNG FÜR INTERRELIGIÖSE UND INTERKULTURELLE FORSCHUNG UND DIALOG

Donnerstag, 1. Februar 2007

Liebe Freunde,


Es ist mir eine Freude, nachdem ich eines der Gründungsmitglieder der Stiftung für interreligiöse und interkulturelle Forschung und Dialog gewesen bin, erneut mit Ihnen zusammenzutreffen und Sie heute im Vatikan zu empfangen. Einen besonderen Gruß richte ich an Seine Königliche Hoheit, Prinz Hassan von Jordanien, und es freut mich sehr, ihm bei dieser Gelegenheit zu begegnen.

Mein Dank gilt Ihrem Präsidenten, Seiner Eminenz dem Metropoliten Damaskinos von Andrinopel, der mir das erste Ergebnis Ihrer Arbeit vorgelegt hat: die vereinigte Ausgabe in ihrer Originalsprache und in chronologischer Reihenfolge der drei heiligen Bücher der drei monotheistischen Religionen. Dies war in der Tat das erste Vorhaben, das wir bei der gemeinsamen Schaffung dieser Stiftung festgelegt haben, um »einen spezifischen und positiven Beitrag zum Dialog zwischen den Kulturen und den Religionen zu leisten«.

Schon mehrfach habe ich in der Folge der Konzilserklärung Nostra aetate und im Sinne meines lieben Vorgängers Papst Johannes Pauls II. darauf hingewiesen, daß wir - Juden, Christen und Muslime - aufgerufen sind, die Bande, die uns einen, anzuerkennen und zu entwickeln. Darin liegt der Grundgedanke, der uns zur Gründung dieser Stiftung geführt hat; ihre Zielsetzung besteht darin, »nach der wesentlichsten und authentischsten Botschaft [zu suchen], die die drei monotheistischen Religionen, also Judentum, Christentum und Islam, an die Welt des 21. Jahrhunderts richten können«, um dem interreligiösen und interkulturellen Dialog einen neuen Impuls zu geben durch die gemeinsame Forschung und durch die Herausstellung und Verbreitung dessen, was in unserem jeweiligen geistigen Erbe zur Festigung der brüderlichen Beziehungen zwischen unseren Glaubensgemeinschaften beiträgt. Aus diesen Gründen hat sich die Stiftung zunächst vorgenommen, ein Referenzwerk auszuarbeiten, das dabei hilft, die Mißverständnisse und Vorurteile zu überwinden, und der künftigen Arbeit eine gemeinsame Grundlage bietet. So haben Sie diese schöne Ausgabe der drei Bücher zuwege gebracht, die am Ursprung von religiösen Überzeugungen stehen; sie schaffen Kulturen, die die Völker tief prägen und in deren Schuld wir heute stehen.

Das erneute Lesen und, für manche, die Entdeckung der Texte, die viele Menschen auf der ganzen Welt als heilig verehren, verpflichten zur gegenseitigen Achtung im vertrauensvollen Dialog. Die Menschen von heute erwarten von uns eine Botschaft der Eintracht und Zuversicht und die konkrete Äußerung unseres gemeinsamen Willens, ihnen bei der Verwirklichung ihres berechtigten Wunsches, in Gerechtigkeit und Frieden zu leben, zu helfen. Sie haben ein Recht darauf, von uns das entschlossene Zeichen eines neuen Verständnisses und einer verstärkten Zusammenarbeit zu erwarten, gemäß der Zielsetzung der Stiftung, die »auf diese Weise der Welt ein Zeichen der Hoffnung und die Verheißung des göttlichen Segens, der die karitative Tätigkeit stets begleitet«, bieten möchte.

Die Arbeiten der Stiftung werden zu einem wachsenden Bewußtsein für all die Dinge beitragen, die in den unterschiedlichen Kulturen unserer Zeit der göttlichen Weisheit entsprechen und der Würde des Menschen dienen, um alles, was den Namen Gottes mißbraucht und die Menschlichkeit des Menschen entstellt, deutlicher zu erkennen und entschiedener abzulehnen. Wir sind demnach zum gemeinschaftlichen Nachdenken aufgerufen, zu einer Arbeit der Vernunft, die ich mit euch von ganzem Herzen ersehne, um das Geheimnis Gottes im Licht unserer religiösen Traditionen und unserer jeweiligen Weisheiten zu erforschen, um so die Werte zu unterscheiden, die die Männer und Frauen aller Völker der Erde erleuchten können, was immer ihre Kultur und Religion auch sein mögen.

Deshalb ist es wertvoll, daß wir nun - dank Ihrer Tätigkeit - über ein gemeinsames Referenzwerk verfügen. So können wir Fortschritte machen im interreligiösen und interkulturellen Dialog, der heute wichtiger ist denn je: ein echter, die Unterschiede respektierender, mutiger, geduldiger und ausdauernder Dialog. Er bezieht seine Kraft aus dem Gebet und nährt sich von der Hoffnung, welche in all jenen wohnt, die an Gott glauben und ihr Vertrauen in Ihn setzen.


ANSPRACHE 2007 Januar 2007 10