Katechismus KK 1997 1271

Das sakramentale Band der Einheit der Christen

1271 Die Taufe bildet die Grundlage der Gemeinschaft aller Christen, auch mit jenen, die noch nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen. "Wer an Christus glaubt und in der rechten Weise die Taufe empfangen hat, steht dadurch in einer gewissen, wenn auch nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche ... Nichtsdestoweniger werden sie aufgrund des Glaubens in der Taufe gerechtfertigt, Christus einverleibt, und darum gebührt ihnen der Ehrenname des Christen, und mit Recht werden sie von den Kindern der katholischen Kirche als Brüder im Herrn anerkannt" (UR 3). "Die Taufe begründet also ein sakramentales Band der Einheit zwischen allen, die durch sie wiedergeboren sind" (UR 22) (Vgl. dazu auch CEC 818 CEC 838).



Ein unauslöschliches geistliches Siegel

1272 Der Getaufte wird Christus gleichgestaltet, weil er durch die Taufe Christus eingegliedert ist. (Vgl. Rm 8,29) Die Taufe bezeichnet den Christen mit einem unauslöschlichen geistlichen Siegel (character), einem Zeichen, daß er Christus angehört. Dieses Zeichen wird durch keine Sünde ausgelöscht, selbst wenn die Sünde die Taufe daran hindert, Früchte des Heils zu tragen (Vgl. DS 1609-1619). Weil die Taufe ein für allemal gespendet wird, kann sie nicht wiederholt werden (Vgl. dazu auch CEC 1121).

1273 Als die Gläubigen durch die Taufe der Kirche eingegliedert wurden, haben sie das sakramentale Siegel erhalten, das sie "zur christlichen Gottesverehrung bestellt" (LG 11). Das Taufsiegel befähigt und verpflichtet die Christen, in lebendiger Teilnahme an der heiligen Liturgie der Kirche Gott zu dienen und durch das Zeugnis eines heiligen Lebens und einer tatkräftigen Liebe das Priestertum aller Getauften auszuüben (Vgl. LG 10) (Vgl. dazu auch CEC 1070).

1274 Das "Siegel des Herrn" ("Dominicus character": Augustinus, Ep 98,5) ist das Siegel, mit dem der Heilige Geist uns "für den Tag der Erlösung" gekennzeichnet hat (Ep 4,30) (Vgl. Ep 1,13-14 2Co 1,21-22). "Die Taufe ist das Siegel des ewigen Lebens" (Irenäus, dem. 3). Der Gläubige, der bis zum Ende "das Siegel bewahrt" hat, das heißt den mit seiner Taufe gegebenen Forderungen treu nachgekommen ist, kann "bezeichnet mit dem Siegel des Glaubens" sterben (MR, Römisches Hochgebet 97), in seinem Taufglauben, in der Erwartung der seligen Gottesschau - der Vollendung des Glaubens - und in der Hoffnung auf die Auferstehung (Vgl. dazu auch CEC 197 CEC 2016).









KURZTEXTE



1275 Die christliche Initiation geschieht durch drei Sakramente: die Taufe, die der Beginn des neuen Lebens ist; die Firmung, die dieses Leben stärkt; die Eucharistie, die den Gläubigen mit dem Fleisch und dem Blut Christi nährt, um ihn in Christus umzugestalten.

1276 "Geht zu allen Völkern, und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe" (Mt 28,19-20).

1277 Die Taufe ist die Geburt zum neuen Leben in Christus. Nach dem Willen des Herrn ist sie heilsnotwendig wie die Kirche selbst, in die die Taufe eingliedert.

1278 Der wesentliche Ritus der Taufe besteht darin, daß der Täufling in Wasser getaucht oder daß sein Kopf mit Wasser übergossen wird unter Anrufung der heiligsten Dreifaltigkeit, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.

1279 Die Wirkung der Taufe, die Taufgnade, ist reichhaltig: Vergebung der Erbsünde und aller persönlichen Sünden; Geburt zum neuen Leben, durch die der Mensch Adoptivkind des Vaters, Glied Christi und Tempel des Heiligen Geistes wird. Der Getaufte wird der Kirche, dem Leib Christi, eingegliedert und erhält Anteil am Priestertum Christi.

1280 Die Taufe prägt der Seele ein unauslöschliches geistiges Zeichen ein, das Siegel, das den Getauften zur christlichen Gottesverehrung weiht. Wegen dieses Siegels kann die Taufe nicht wiederholt werden (Vgl. DS 1609 und 1624).

1281 Wer um des Glaubens willen stirbt, sowie die Katechumenen und alle Menschen, die zwar die Kirche nicht kennen, aber unter dem Antrieb der Gnade aufrichtig nach Gott suchen und danach streben, seinen Willen zu erfüllen, gelangen auch dann zum Heil, wenn sie ungetauft sterben (Vgl. LG 16).

1282 Seit ältester Zeit wird die Taufe schon Kindern gespendet, denn sie ist ein Gnadengeschenk Gottes, das keine menschlichen Verdienste voraussetzt. Die Kinder werden im Glauben der Kirche getauft. Der Eintritt in das christliche Leben fuhrt zur wahren Freiheit.

1283 Was die ungetauft verstorbenen Kinder betrifft, leitet uns die Liturgie der Kirche an, auf die göttliche Barmherzigkeit zu vertrauen und für das Heil dieser Kinder zu beten.

1284 Im Notfall kann jeder Mensch taufen, sofern er nur die Absicht hat, das zu tun, was die Kirche tut, und Wasser über den Kopf des Täuflings gießt und sagt: "Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."






ARTIKEL 2 DAS SAKRAMENT DER

FIRMUNG



1285 Zusammen mit der Taufe und der Eucharistie bildet das Sakrament der Firmung die "Sakramente der christlichen Initiation", deren Einheit bewahrt werden muß. Den Gläubigen ist also zu erklären, daß der Empfang der Firmung zur Vollendung der Taufgnade notwendig ist (Vgl. OCf praenotanda 1). "Durch das Sakrament der Firmung werden (die Getauften) vollkommener der Kirche verbunden und mit der besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet; so sind sie noch strenger verpflichtet, den Glauben als wahre Zeugen Christi in Wort und Tat zugleich zu verbreiten und zu verteidigen" (LG 11) (Vgl. OCf praenotanda 2).



I Die Firmung in der Heilsökonomie

1286 Im Alten Bund haben die Propheten angekündigt, daß auf dem erhofften Messias aufgrund seiner Heilssendung (Vgl. Lc 4,16-22 Is 61,1) der Geist des Herrn ruhen werde (Vgl. Is 11,2). Daß der Heilige Geist auf Jesus bei dessen Taufe durch Johannes herabkam, war das Zeichen dafür, daß er es ist, der kommen soll: Er ist der Messias, der Sohn Gottes (Vgl. Mt 3,13-17 Jn 1,33-34). Weil Jesus durch den Heiligen Geist empfangen wurde, verläuft sein ganzes Leben und seine Sendung in völliger Gemeinschaft mit dem Heiligen Geist, den der Vater ihm "ohne Maß" gibt (Jn 3,34) (Vgl. dazu auch CEC 702-716).

1287 Diese Fülle des Geistes sollte jedoch nicht einzig dem Messias, sondern dem ganzen messianischen Volk mitgeteilt werden (Vgl. Ez 36,25-27 Jl 3,1-2). Christus verhieß wiederholt die Ausgießung des Geistes (Vgl. Lc 12,12 Jn 3,5-8 Jn 7,37-39 Jn 16,7-15 Ac 1,8) und löste sein Versprechen vorerst am Ostertag ein (Vgl. Jn 20,22) und noch offensichtlicher am Pfingsttag (Vgl. Ac 2,1-4). Vom Heiligen Geist erfüllt, beginnen die Apostel "Gottes große Taten zu verkünden" (Ac 2,11). Petrus erklärt, daß diese Ausgießung des Geistes Zeichen der messianischen Zeiten sei (Vgl. Ac 2,17-18). Wer der Predigt der Apostel Glauben schenkte und sich taufen ließ, erhielt die Gabe des Heiligen Geistes (Vgl. Ac 2,38) (Vgl. dazu auch CEC 739).

1288 "Von da an vermittelten die Apostel den Neugetauften gemäß dem Willen Christi durch Auflegung der Hände die Gabe des Geistes zur Vollendung der Taufgnade (Vgl. Ac 8,15-17 Ac 19,5-6). So wird im Hebräerbrief unter den Elementen der ersten christlichen Unterweisung die Lehre von der Taufe und von der Auflegung der Hände genannt (Vgl. He 6,2). Diese Auflegung der Hände wird in der katholischen Überlieferung zu Recht als Anfang des Firmsakramentes betrachtet, das die Pfingstgnade in der Kirche auf eine gewisse Weise fortdauern läßt" (Paul VI., Ap. Konst. "Divinae consortium naturae") (Vgl. dazu auch CEC 699).

1289 Um die Gabe des Heiligen Geistes noch besser zu bezeichnen, kam zur Handauflegung sehr bald eine Salbung mit wohlriechendem Öl (Chrisam). Diese Salbung veranschaulicht den Namen "Christ", der "Gesalbter" bedeutet und von Christus selbst abgeleitet ist, den "Gott ... gesalbt hat mit dem Heiligen Geist" (Ac 10,38). Der Salbungsritus besteht im Osten wie im Westen bis heute. Deshalb nennt man im Osten dieses Sakrament Chrismation, Salbung mit dem Chrisam, oder Myron, was "Chrisam" bedeutet. Im Westen weist die Bezeichnung Firmung einerseits auf die "Bestätigung" der Taufe hin, womit die christliche Initiation vervollständigt wird, und andererseits auf die Stärkung der Taufgnade - beide sind Früchte des Heiligen Geistes.



Zwei Traditionen: der Osten und der Westen

1290 In den ersten Jahrhunderten bildet die Firmung allgemein zusammen mit der Taufe eine einzige Feier, ein "Doppelsakrament", wie der hl. Cyprian sagt. Die Häufung der Kindertaufen, und zwar zu jeder Zeit des Jahres, und die Vermehrung der (Land-)Pfarreien lassen es dann, neben anderen Gründen, nicht mehr zu, daß der Bischof bei allen Tauffeiern anwesend ist. Weil man die Vollendung der Taufe dem Bischof vorbehalten möchte, kommt im Westen der Brauch auf, den Zeitpunkt der Spendung beider Sakramente voneinander zu trennen. Der Osten hat die beiden Sakramente miteinander vereint erhalten; die Firmung wird durch den Taufpriester erteilt. Dieser darf sie allerdings nur mit dem von einem Bischof geweihten "Myron" spenden (Vgl. CCEO, cann. 695,1; 696,1) (Vgl. dazu auch CEC 1233).

1291 Ein Brauch der Kirche Roms - eine nach der Taufe erfolgende zweimalige Salbung mit dem heiligen Chrisam - hat die Entwicklung der westlichen Praxis gefördert. Eine erste Salbung des Neugetauften wurde durch den Priester gleich im Anschluß an die Taufe vorgenommen und dann durch eine zweite Salbung vollendet, bei der der Bischof die Stirn jedes Neugetauften salbte (Vgl. Hippolyt, trad. ap. Ap 21). Die vom Priester vorgenommene erste Chrisamsalbung blieb mit dem Taufritus verbunden; sie bedeutet die Teilhabe des Getauften am Propheten-, Priester- und Königsamt Christi. Falls die Taufe einem Erwachsenen gespendet wird, findet nach der Taufe nur eine einzige Salbung statt: die der Firmung (Vgl. dazu auch CEC 1242).

1292 Die Praxis der Ostkirchen verdeutlicht vor allem die Einheit der christlichen Initiation; die der lateinischen Kirche veranschaulicht die Gemeinschaft des neuen Christen mit seinem Bischof als dem, der die Einheit seiner Kirche, ihre Katholizität und ihre Apostolizität gewährleistet und dadurch auch den Zusammenhang mit den apostolischen Ursprüngen der Kirche Christi sichert (Vgl. dazu auch CEC 1244).



II Die Zeichen und der Ritus der Firmung

1293 Im Ritus dieses Sakramentes sind zwei Dinge beachtenswert: das Zeichen der Salbung und das, was die Salbung bezeichnet und einprägt, das geistige Siegel.

Die Salbung ist in der biblischen und antiken Bildersprache reich an Bedeutungen: Öl ist Zeichen des Überflusses (Vgl. z.B.
Dt 11,14) und der Freude (Vgl. Ps 23,5 Ps 104,15); es reinigt (Salbung vor und nach dem Bad) und macht geschmeidig (Salbung der Athleten und Ringer); es ist Zeichen der Heilung, denn es lindert den Schmerz von Prellungen und Wunden (Vgl. Is 1 Is 6 Lc 10,34); auch macht es schön, gesund und kräftig (Vgl. dazu auch CEC 695).

1294 Alle diese Bedeutungen der Salbung mit Öl finden sich im sakramentalen Leben wieder. Die vor der Taufe gespendete Salbung mit Katechumenenöl bedeutet Reinigung und Stärkung; die Salbung der Kranken Heilung und Kräftigung. Die nach der Taufe, bei der Firmung und bei der Weihe erfolgende Salbung mit heiligem Chrisam ist Zeichen einer Konsekration. Durch die Firmung haben die Christen - das heißt die Gesalbten - vermehrt an der Sendung Jesu Christi und an der Fülle des Heiligen Geistes Anteil, damit ihr ganzes Leben den "Wohlgeruch Christi" (Vgl. 2Co 2,15) ausströme (Vgl. dazu auch CEC 1152).

1295 Durch diese Salbung erhält der Firmling das Mal, das Siegel des Heiligen Geistes. Das Siegel ist Sinnbild der Person (Vgl. Gn 38,18 Ct 8,6) Zeichen ihrer Autorität (Vgl. Gn 41,42), ihres Eigentumsrechtes an einem Gegenstand (Vgl. Dt 32,34) - man kennzeichnete etwa die Soldaten mit dem Siegel ihres Anführers und die Sklaven mit dem ihres Herrn. Das Siegel beglaubigt einen Rechtsakt (Vgl. 1R 21,8) oder ein Dokument (Vgl. Jr 32,10) und macht dieses unter Umständen zu einem Geheimnis (Vgl. Is 29,11).

1296 Christus selbst erklärt von sich, der Vater habe ihn mit seinem Siegel beglaubigt (Vgl. Jn 6,27). Auch der Christ ist durch ein Siegel gekennzeichnet: Gott ist es, "der uns sein Siegel aufgedrückt und als ersten Anteil (am verheißenen Heil) den Geist in unser Herz gegeben hat" (2Co 1,22) (Vgl. Ep 1,13 Ep 4,30). Dieses Siegel des Heiligen Geistes bedeutet, daß man gänzlich Christus angehört, für immer in seinen Dienst gestellt ist, aber auch daß einem der göttliche Schutz in der großen endzeitlichen Prüfung verheißen ist (Vgl. Ap 7,2-3 Ap 9,4 Ez 9,4-6) (Vgl. dazu auch CEC 1121).



Die Feier der Firmung

1297 Eine wichtige Handlung, die zwar der Feier der Firmung vorausgeht, in gewisser Weise aber zu ihr gehört, ist die Weihe des heiligen Chrisam. Am Gründonnerstag konsekriert der Bischof im Verlauf der Chrisam-Messe den heiligen Chrisam für sein ganzes Bistum. In einigen Ostkirchen ist diese Weihe sogar den Patriarchen vorbehalten (Vgl. dazu auch CEC 1183 CEC 1241).

In der syrischen Liturgie von Antiochien lautet die Epiklese bei der Weihe des heiligen Chrisams (Myron): "Vater ... sende deinen Heiligen Geist über uns und über dieses Öl vor uns und konsekriere es, damit es für alle, die damit gesalbt und gekennzeichnet werden, ein heiliges Myron sei, ein priesterliches Myron, ein königliches Myron, Freudensalbung, Lichtgewand, Mantel des Heils, geistliche Gabe, Heiligung an Seele und Leib, unvergängliches Glück, unauslöschbares Siegel, Schild des Glaubens und furchterregender Helm gegen alle Werke des bösen Feindes".

1298 Wenn die Firmung von der Taufe getrennt gefeiert wird, wie das im römischen Ritus üblich ist, beginnt die Liturgie des Sakramentes mit der Erneuerung des Taufversprechens und mit dem Glaubensbekenntnis der Firmlinge. So tritt klar zutage, daß die Firmung sich an die Taufe anschließt (Vgl. SC 71). Wird ein Erwachsener getauft, dann erhält er sogleich die Firmung und nimmt an der Eucharistie teil (Vgl. CIC 866).

1299 Im römischen Ritus breitet der Bischof die Hände über die Gesamtheit der Firmlinge aus - eine Geste, die seit der Zeit der Apostel Zeichen der Geistspendung ist. Dabei erfleht der Bischof die Ausgießung des Geistes:

"Allmächtiger Gott, Vater unseres Herrn Jesus Christus, du hast diese (jungen) Christen (unsere Brüder und Schwestern) in der Taufe von der Schuld Adams befreit, du hast ihnen aus dem Wasser und dem Heiligen Geist neues Leben geschenkt. Wir bitten dich, Herr, sende ihnen den Heiligen Geist, den Beistand. Gib ihnen den Geist der Weisheit und der Einsicht, des Rates, der Erkenntnis und der Stärke, den Geist der Frömmigkeit und der Gottesfurcht. Durch Christus, unseren Herrn" (OCf 9) (Vgl. dazu auch
CEC 1831).

1300 Es folgt der wesentliche Ritus des Sakramentes. Im lateinischen Ritus wird das Sakrament der Firmung gespendet "durch die Salbung mit Chrisam auf die Stirn unter Auflegen der Hand und durch die Worte: ,Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist'" (Paul VI., Ap. Konst. "Divinae consortium naturae"). In den Ostkirchen werden nach einem Epiklesegebet die wichtigsten Körperstellen mit Myron gesalbt: Stirn, Augen, Nase, Ohren, Lippen, Brust, Rücken, Hände und Füße. Bei jeder Salbung wird die Formel gesprochen: "Siegel der Gabe des Heiligen Geistes" (Vgl. dazu auch CEC 699).

1301 Der Friedensgruß, mit dem der Ritus des Sakramentes abschließt, bezeichnet und bezeugt die kirchliche Gemeinschaft mit dem Bischof und mit allen Gläubigen (Vgl. Hippolyt, trad. ap. 21).



III Die Wirkungen der Firmung

1302 Die Liturgie verdeutlicht, daß das Sakrament der Firmung die Ausgießung des Heiligen Geistes in Fülle bewirkt, wie sie einst am Pfingsttag den Aposteln zuteil wurde (Vgl. dazu auch CEC 731).

1303 Darum führt die Firmung zum Wachstum und zur Vertiefung der Taufgnade (Vgl. dazu auch CEC 1262-1274):

- Sie verwurzelt uns tiefer in der Gotteskindschaft, die uns sagen läßt: "Abba, Vater!" (Rm 8,15);

- sie vereint uns fester mit Christus;

- sie vermehrt in uns die Gaben des Heiligen Geistes;

- sie verbindet uns vollkommener mit der Kirche (Vgl. LG 11);

- sie schenkt uns eine besondere Kraft des Heiligen Geistes, um in Wort und Tat als wahre Zeugen Christi den Glauben auszubreiten und zu verteidigen, den Namen Christi tapfer zu bekennen und uns nie des Kreuzes zu schämen (Vgl. DS 1319 LG 11 LG 12) (Vgl. dazu auch CEC 2044).

"So erinnere dich daran, daß du die Besiegelung durch den Geist empfangen hast: den Geist der Weisheit und der Einsicht, den Geist des Rates und der Stärke, den Geist der Erkenntnis und der Frömmigkeit, den Geist der heiligen Furcht, und bewahre, was du empfangen hast! Gott Vater hat dich besiegelt, Christus der Herr dich gestärkt und das Pfand des Geistes in dein Herz gegeben" (Ambrosius, myst. 7,42).

1304 Wie die Taufe, deren Vollendung sie ist, wird die Firmung nur ein einziges Mal gespendet. Die Firmung prägt ja der Seele ein unauslöschliches geistiges Zeichen ein, den "Charakter" (Vgl. DS 1609). Dieser ist Zeichen dafür, daß Jesus Christus einen Christen mit dem Siegel seines Geistes gekennzeichnet und ihm die Kraft von oben verliehen hat, damit er sein Zeuge sei (Vgl. Lc 24,48-49) (Vgl. dazu auch CEC 1121).

1305 Dieser "Charakter" vervollkommnet das in der Taufe empfangene gemeinsame Priestertum der Gläubigen. Der Gefirmte erhält "die Macht, öffentlich den Glauben an Christus wie von Amtes wegen (quasi ex officio) mit Worten zu bekennen" (Thomas v. A., s. th. III 72,5, ad 2) (Vgl. dazu auch CEC 1268).



IV Wer kann die Firmung empfangen?

1306 Jeder Getaufte, der noch nicht gefirmt ist, kann und soll das Sakrament der Firmung empfangen (Vgl. CIC 889, § 1). Da Taufe, Firmung und Eucharistie eine Einheit bilden, sind "die Gläubigen ... verpflichtet, dieses Sakrament rechtzeitig zu empfangen" (CIC 890), denn ohne die Firmung und die Eucharistie ist das Sakrament der Taufe zwar gültig und wirksam, aber die christliche Initiation noch unvollendet (Vgl. dazu auch CEC 1212).

1307 Nach der lateinischen Tradition ist das "Unterscheidungsalter" der gegebene Zeitpunkt, um die Firmung zu empfangen. In Todesgefahr sind jedoch schon Kinder zu firmen, auch wenn sie noch nicht zum Unterscheidungsalter gelangt sind (Vgl. CIC 891 CIC 883,3°).

1308 Wenn zuweilen von der Firmung als dem "Sakrament der christlichen Mündigkeit" die Rede ist, sollte man das Alter des Erwachsenseins im Glauben nicht dem Alter des natürlichen Erwachsenseins gleichsetzen. Auch sollte man nicht vergessen, daß die Taufgnade eine ungeschuldete und unverdiente Erwählungsgnade ist, die nicht einer "Bestätigung" bedarf, damit sie wirksam ist. Der hl. Thomas von Aquin erinnert daran (Vgl. dazu auch CEC 1250):

"Das leibliche Alter ist nicht maßgebend für das der Seele; darum kann der Mensch auch im Kindesalter das geistige Vollalter erlangen, von dem das Buch der Weisheit (4,8) sagt: ,Ehrenvolles Alter besteht nicht in einem langen Leben und wird nicht an der Zahl der Jahre gemessen'. Daher kommt es, daß viele im Kindesalter wegen der empfangenen Kraft des Heiligen Geistes tapfer bis aufs Blut für Christus gekämpft haben" (s. th. III 72,8, ad 2).

1309 Die Vorbereitung auf die Firmung muß darauf hin zielen, den Christen zu einer engeren Einheit mit Christus, zu einer lebendigeren Vertrautheit mit dem Heiligen Geist, seinem Wirken, seinen Gaben und seinen Anregungen zu führen, damit er so die apostolischen Verpflichtungen des christlichen Lebens besser auf sich nehmen kann. Deshalb wird sich die Firmkatechese bemühen, den Sinn für die Zugehörigkeit zur Kirche Jesu Christi - sowohl zur Weltkirche als auch zur Pfarrgemeinde - zu wecken. Letztere hat bei der Vorbereitung der Firmlinge eine besondere Verantwortung (Vgl. OCf praenotanda 13).

1310 Um die Firmung zu empfangen, muß man im Stand der Gnade sein. Es empfiehlt sich daher, das Bußsakrament zu empfangen, um zum Empfang der Gabe des Heiligen Geistes geläutert zu sein. Außerdem soll intensives Gebet darauf vorbereiten, die Kraft und die Gnaden des Heiligen Geistes mit innerer Bereitschaft aufzunehmen (Vgl. Ac 1,14) (Vgl. dazu auch CEC 2670).

1311 Es ist ratsam, daß die Firmlinge wie bei der Taufe die geistige Hilfe eines Paten oder einer Patin in Anspruch nehmen. Um die Einheit der beiden Sakramente zu verdeutlichen, empfiehlt es sich, daß der Taufpate auch Firmpate ist (Vgl. OCf praaenotanda 15; 16; CIC 893, § 1.2) (Vgl. dazu auch CEC 1255).



V Der Spender der Firmung

1312 Ursprünglicher Spender der Firmung ist der Bischof (Vgl. LG 26).

Im Osten spendet der Priester, der tauft, üblicherweise gleich darauf in ein und derselben Feier auch die Firmung. Er tut dies jedoch mit dem vom Patriarchen oder Bischof geweihten heiligen Chrisam, was die apostolische Einheit der Kirche zum Ausdruck bringt, deren Band durch das Firmsakrament gestärkt wird. Dieser Ordnung folgt auch die lateinische Kirche bei Erwachsenentaufen oder dann, wenn ein in einer anderen christlichen Gemeinschaft Getaufter, der das Sakrament der Firmung nicht gültig empfangen hat, in die volle Gemeinschaft mit der Kirche aufgenommen wird (Vgl. CIC 883, § 2) (Vgl. dazu auch CEC 1233).

1313 Im lateinischen Ritus ist der Bischof der ordentliche Spender der Firmung (Vgl. CIC 882). Obwohl der Bischof aus schwerwiegenden Gründen Priestern die Vollmacht gewähren kann, die Firmung zu spenden (Vgl. CIC 884, § 2), entspricht es doch dem Sinn des Sakramentes, daß er es selbst spendet. Schließlich ist gerade aus diesem Grund der Zeitpunkt der Feier der Firmung von dem der Taufe getrennt worden. Die Bischöfe sind die Nachfolger der Apostel und haben als solche die Fülle des Weihesakramentes erhalten. Wenn sie selbst die Firmung spenden, wird treffend zum Ausdruck gebracht, daß diese ihre Empfänger enger mit der Kirche, mit ihren apostolischen Ursprüngen und ihrer Sendung zum Zeugnis für Christus verbindet (Vgl. dazu auch CEC 1290 CEC 1285).

1314 Falls ein Christ in Todesgefahr ist, darf jeder Priester ihm die Firmung spenden (Vgl. CIC 883, § 3). Die Kirche will, daß keines ihrer Kinder, und sei es auch noch so klein, diese Welt verläßt, ohne durch den Heiligen Geist mit der Gabe der Fülle Christi vollendet worden zu sein.







KURZTEXTE



1315 "Als die Apostel in Jerusalem horten, daß Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, schickten sie Petrus und Johannes dorthin. Diese zogen hinab und beteten für sie, sie möchten den Heiligen Geist empfangen. Denn er war noch auf keinen von ihnen herabgekommen; sie waren nur auf den Namen Jesu des Herrn getauft. Dann legten sie ihnen die Hände auf und sie empfingen den Heiligen Geist" (Ac 8,14-17).

1316 Die Firmung vollendet die Taufgnade. Sie ist das Sakrament, das den Heiligen Geist verleiht, um uns in der Gotteskindschaft tiefer zu verwurzeln, uns fester in Christus einzugliedern, unsere Verbindung mit der Kirche zu stärken, uns mehr an ihrer Sendung zu beteiligen und uns zu helfen, in Wort und Tat für den christlichen Glauben Zeugnis zu geben.

1317 Wie die Taufe prägt auch die Firmung der Seele des Christen ein geistliches Zeichen, ein unauslöschliches Siegel ein; deshalb kann man dieses Sakrament nur einmal empfangen.

1318 Im Osten wird die Firmung unmittelbar nach der Taufe gespendet; darauf folgt die Teilnahme an der Eucharistie - eine Tradition, welche die Einheit der drei Sakramente der christlichen Initiation her vorhebt. In der lateinischen Kirche spendet man die Firmung dann, wenn das Alter des Vernunftgebrauches erreicht ist; man behält die Feier für gewöhnlich dem Bischof vor, um anzudeuten, daß dieses Sakrament die Verbindung mit der Kirche festigt.

1319 Ein Firmling, der das Alter des Vernunfigebrauchs erreicht hat, muß den Glauben bekennen, im Stande der Gnade sein, die Absicht haben, die Firmung zu empfangen und bereit sein, in der kirchlichen Gemeinschaft und in der Welt seine Aufgabe als Jünger und Zeuge Christi auf sich zu nehmen.

1320 Der wesentliche Ritus der Firmung besteht darin, daß der Getaufte auf der Stirn mit dem heiligen Chrisam gesalbt wird (im Osten werden auch andere Körperstellen gesalbt). Dabei legt der Spender ihm die Hand auf und sagt im römischen Ritus: "Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist", im byzantinischen Ritus: "Siegel der Gabe des Heiligen Geistes".

1321 Wird die Firmung von der Taufe getrennt gefeiert, wird ihr Zusammenhang mit der Taufe unter anderem durch die Erneuerung des Taufgelübdes zum Ausdruck gebracht. Die Spendung der Firmung innerhalb der Eucharistiefeier trägt dazu bei, die Einheit der Sakramente der christlichen Initiation hervorzuheben.










ARTIKEL 3 DAS SAKRAMENT DER EUCHARISTIE



1322 Die heilige Eucharistie vollendet die christliche Initiation. Wer durch die Taufe zur Würde des königlichen Priestertums erhoben und durch die Firmung Christus tiefer gleichgestaltet worden ist, nimmt durch die Eucharistie mit der ganzen Gemeinde am Opfer des Herrn teil (Vgl. dazu auch CEC 1212).

1323 "Unser Erlöser hat beim Letzten Abendmahl in der Nacht, da er verraten wurde, das eucharistische Opfer seines Leibes und Blutes eingesetzt, damit dadurch das Opfer des Kreuzes durch die Zeiten hindurch bis zu seiner Wiederkunft fortdauere und er so der Kirche, der geliebten Braut, das Gedächtnis seines Todes und seiner Auferstehung anvertraue: als Sakrament des Erbarmens und Zeichen der Einheit, als Band der Liebe und österliches Mahl, in dem Christus genossen, das Herz mit Gnade erfüllt und uns das Unterpfand der künftigen Herrlichkeit gegeben wird" (SC 47) (Vgl. dazu auch CEC 1402).



I Die Eucharistie - Quelle und Höhepunkt des kirchlichen Lebens

1324 Die Eucharistie ist "Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens" (LG 11). "Mit der Eucharistie stehen die übrigen Sakramente im Zusammenhang; auf die Eucharistie sind sie hingeordnet; das gilt auch für die kirchlichen Dienste und für die Apostolatswerke. Die heiligste Eucharistie enthält ja das Heilsgut der Kirche in seiner ganzen Fülle, Christus selbst, unser Osterlamm" (PO 5) (Vgl. dazu auch CEC 864).

1325 "Die Teilnahme am göttlichen Leben und die Einheit des Volkes Gottes machen die Kirche zur Kirche; beide werden durch die Eucharistie sinnvoll bezeichnet und wunderbar bewirkt. In ihr gipfelt das Handeln, durch das Gott die Welt in Christus heiligt, wie auch die Verehrung, welche die Menschen Christus und mit ihm dem Vater im Heiligen Geist erweisen" (Kongregation für den Gottesdienst, Instr. "Eucharisticum mysterium" 6) (Vgl. dazu auch CEC 775).

1326 Durch die Eucharistiefeier vereinen wir uns schon jetzt mit der Liturgie des Himmels und nehmen das ewige Leben vorweg, in dem Gott alles in allen sein wird (Vgl. 1Co 15,28) (Vgl. dazu auch CEC 1090).

1327 Die Eucharistie ist also der Inbegriff und die Summe unseres Glaubens: "Unsere Denkweise stimmt mit der Eucharistie überein, und die Eucharistie wiederum bestätigt unsere Denkweise" (Irenäus, haeer. 4,18,5) (Vgl. dazu auch CEC 1124).



II Wie wird dieses Sakrament genannt?

1328 Der unerschöpfliche Gehalt dieses Sakramentes kommt in den verschiedenen Benennungen zum Ausdruck. Jede von ihnen weist auf gewisse Aspekte hin. Man nennt es:

Eucharistie, weil es Danksagung an Gott ist. Die Worte "eucharistein" (Vgl.
Lc 22,19 1Co 11,24) und "eulogein" (Vgl. Mt 26,26 Mc 14,22) erinnern an die jüdischen Preisungen, die - vor allem beim Mahl - die Werke Gottes rühmen: die Schöpfung, die Erlösung und die Heiligung (Vgl. dazu auch CEC 2637 CEC 1082 CEC 1359).

1329 Mahl des Herrn (Vgl. 1Co 11,20), denn es handelt sich um das Abendmahl, das der Herr am Abend vor seinem Leiden mit seinen Jüngern hielt. Es handelt sich aber auch um die Vorwegnahme des Hochzeitsmahles des Lammes (Vgl. Ap 19,9) im himmlischen Jerusalem (Vgl. dazu auch CEC 1382).

Brechen des Brotes, denn dieser dem jüdischen Mahl eigene Ritus wurde von Jesus verwendet, wenn er als Vorsteher der Tischgemeinschaft das Brot segnete und austeilte (Vgl. Mt 14,19 Mt 15,36 Mc 8,6 Mc 8,19); er tat dies vor allem beim Letzten Abendmahl (Vgl. Mt 26,26 1Co 11,24). An dieser Handlung erkennen ihn die Jünger nach seiner Auferstehung wieder (Vgl. Lc 24,13-35). Mit dem Ausdruck "Brechen des Brotes" bezeichnen die ersten Christen ihre eucharistischen Versammlungen (Vgl. Ac 2,42 Ac 2,46 Ac 20,7 Ac 20,11). Sie wollen damit sagen, daß alle, die von dem einen gebrochenen Brot, von Christus, essen, in Gemeinschaft mit ihm treten und in ihm einen einzigen Leib bilden (Vgl. 1Co 10,16-17) (Vgl. dazu auch CEC 790).

Eucharistische Versammlung (synaxis), denn die Eucharistie wird in der Versammlung der Gläubigen gefeiert, in der die Kirche sichtbar zum Ausdruck kommt (Vgl. 1Co 11,17-34) (Vgl. dazu auch CEC 1348).

1330 Gedächtnis des Leidens und der Auferstehung des Herrn (Vgl. dazu auch CEC 1341).

Heiliges Opfer, denn es vergegenwärtigt das einzigartige Opfer Christi, des Erlösers, und schließt die Selbstdarbringung der Kirche mit ein. Oder auch heiliges Meßopfer, "Opfer des Lobes" (He 13,15) (Vgl. Ps 116,13 Ps 116,17), geistiges Opfer (Vgl. 1P 2,5), reines (Vgl. Mal Ml 1 Mal Ml 11) und heiliges Opfer, denn es vollendet und überragt alle Opfer des Alten Bundes (Vgl. dazu auch CEC 2643 CEC 614).

Heilige und göttliche Liturgie, denn die ganze Liturgie der Kirche hat in der Feier dieses Sakramentes ihren Mittelpunkt und kommt darin am deutlichsten zum Ausdruck. Im gleichen Sinn nennt man sie auch Feier der heiligen Mysterien. Man spricht auch vom heiligsten Sakrament, denn die Eucharistie ist das Sakrament der Sakramente. Unter den eucharistischen Gestalten im Tabernakel aufbewahrt, bezeichnet man den Leib Christi als das Allerheiligste (Vgl. dazu auch CEC 1070 CEC 1169).

1331 Kommunion, denn in diesem Sakrament vereinen wir uns mit Christus, der uns an seinem Leib und seinem Blut teilhaben läßt, damit wir einen einzigen Leib bilden (Vgl. 1Co 10,16-17). Man nennt die Eucharistie auch die Heiligen Dinge (tà hágia; sancta) (const. ap. Ap 8, 13, 12; Didaché 9,5; 10,6) - dies entspricht dem ersten Sinn der "Gemeinschaft der Heiligen", von der im Apostolischen Glaubensbekenntnis die Rede ist. Andere Namen sind: Brot der Engel, Himmelsbrot, "Arznei der Unsterblichkeit" (Ignatius v. Antiochien, Ep 20,2) und Wegzehrung (Vgl. dazu auch CEC 950 CEC 948 CEC 1405).

1332 Heilige Messe, denn die Liturgie, in der das Heilsmysterium vollzogen wird, schließt mit der Aussendung der Gläubigen (missio), damit diese in ihrem Alltagsleben den Willen Gottes erfüllen (Vgl. dazu auch CEC 849).







III Die Eucharistie in der Heilsökonomie



Die Zeichen von Brot und Wein

1333 In der Eucharistiefeier werden Brot und Wein durch die Worte Christi und die Anrufung des Heiligen Geistes zu Leib und Blut Christi gewandelt. Der Anweisung des Herrn entsprechend führt die Kirche bis zu seiner Wiederkunft in Herrlichkeit zu seinem Gedächtnis das weiter, was er am Abend vor seinem Leiden getan hat: "Er nahm das Brot ...", "er nahm den Kelch mit Wein ...". Brot und Wein werden geheimnisvoll Leib und Blut Christi, bleiben aber Zeichen für die Güte der Schöpfung. Darum danken wir bei der Gabenbereitung dem Schöpfer für das Brot und den Wein (Vgl. Ps 104,13-15), die "Frucht der menschlichen Arbeit", zunächst aber "Frucht der Erde" und "des Weinstocks", Gaben des Schöpfers. Die Kirche erblickt in der Geste Melchisedeks, des Königs und Priesters, der "Brot und Wein" herbeibrachte (Gn 14,18), ein Vorzeichen ihrer eigenen Opfergabe (Vgl. MR, Römisches Hochgebet 95: "Supra quae") (Vgl. dazu auch CEC 1350 CEC 1147 CEC 1148).

1334 Im Alten Bund werden das Brot und der Wein unter den Erstlingsfrüchten dargebracht, zum Zeichen der Dankbarkeit gegenüber dem Schöpfer. Im Zusammenhang mit dem Auszug aus Ägypten erhalten sie aber noch eine neue Bedeutung. Die ungesäuerten Brote, die das Volk Israel alljährlich bei der Paschafeier ißt, gemahnen an die Hast des befreienden Auszugs aus Ägypten; das Gedenken an das Manna in der Wüste ruft Israel stets in Erinnerung, daß es vom Brot des Wortes Gottes lebt (Vgl. Dt 8,3). Und das alltägliche Brot ist die Frucht des verheißenen Landes, ein Unterpfand dafür, daß Gott seinen Verheißungen treu bleibt. Der "Kelch des Segens" (1Co 10,16) am Schluß des Paschamahls der Juden fügt zur Festfreude des Weins eine endzeitliche Bedeutung hinzu: die messianische Erwartung der Wiederherstellung Jerusalems. Jesus hat seine Eucharistie eingesetzt, indem er der Segnung des Brotes und des Kelches einen neuen, endgültigen Sinn gab (Vgl. dazu auch CEC 1150 CEC 1363).

1335 Die Wunder der Brotvermehrung weisen auf die Überfülle des einzigartigen Brotes seiner Eucharistie voraus (Vgl. Mt 14,13-21 Mt 15,32-39): der Herr sprach den Lobpreis, brach die Brote und ließ sie durch seine Jünger austeilen, um die Menge zu nähren. Das Zeichen der Verwandlung von Wasser zu Wein in Kana (Vgl. Jn 2,11) kündigt bereits die Stunde der Verherrlichung Jesu an. Es bekundet die Vollendung des Hochzeitsmahls im Reiche des Vaters, wo die Gläubigen den neuen Wein trinken werden (Vgl. Mc 14,25), der Blut Christi geworden ist (Vgl. dazu auch CEC 1151).

1336 Die erste Ankündigung der Eucharistie entzweite die Jünger, so wie auch die Ankündigung des Leidens bei ihnen Entrüstung hervorrief: "Was er sagt, ist unerträglich. Wer kann das anhören?" (Jn 6,60). Die Eucharistie und das Kreuz sind Steine des Anstoßes. Es ist das gleiche Mysterium und es hört nicht auf, Anlaß zur Spaltung zu sein. "Wollt auch ihr weggehen?" (Jn 6,67). Diese Frage des Herrn ertönt durch die Jahrhunderte; durch sie lädt uns seine Liebe ein, zu erkennen, daß er allein "Worte des ewigen Lebens" hat (Jn 6,68) und daß, wer die Gabe seiner Eucharistie gläubig empfängt, ihn selbst empfängt (Vgl. dazu auch CEC 1327).




Katechismus KK 1997 1271