Familiaris consortio DE 67

Die kirchliche Trauung


67 Die christliche Eheschließung erfordert an sich eine liturgische Feier, die in sozialer und gemeinschaftlicher Form die wesentlich kirchliche und sakramentale Natur des Ehebundes zwischen Getauften ausdrückt.

Als sakramentales Heilszeichen muß die Feier der Trauung - eingebettet in die Liturgie, "den Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft strömt" (Vgl. Sacrosantum Concilium, 10). - in sich gültig, würdig und fruchtbar sein. Hier eröffnet sich pastoraler Sorge ein weites Feld, damit den Ansprüchen, die sich aus dem zum Sakrament erhobenen Eheschluß ergeben, voll entsprochen und ebenso die Ordnung der Kirche hinsichtlich der freien Entscheidung, der Ehehindernisse, der kanonischen Form und des Trauungsritus sorgfältig eingehalten wird. Letzterer soll einfach und würdig sein nach den Normen der zuständigen kirchlichen Autoritäten, denen es auch zukommt - den konkreten Umständen von Zeit und Ort entsprechend sowie im Einklang mit den vom Heiligen Stuhl erlassenen Bestimmungen (Vgl. Die Feier der Trauung, Pastorale Einführung, 1.) -, in die Trauungsfeier solche besonderen Elemente der einzelnen Kulturen aufzunehmen, die den tiefen menschlichen und religiösen Sinn des Eheschlusses besonders gut auszudrücken vermögen, sofern sie nichts enthalten, was sich mit christlicher Glaubensüberzeugung und Moral nicht verträgt.

Als Zeichen muß die liturgische Feier so verlaufen, daß sie auch in ihrer äußeren Gestalt eine Verkündigung des Wortes Gottes und ein Glaubensbekenntnis der Gemeinde der Gläubigen darstellt. Die pastorale Aufgabe liegt hierbei in der klugen und sorgfältigen Gestaltung des Wortgottesdienstes und in der Glaubenserziehung der daran Teilnehmenden, in erster Linie der Brautleute.

Als sakramentales Zeichen der Kirche muß die Trauungsfeier die christliche Gemeinde in einer vollen, aktiven und mitverantwortlichen Teilnahme aller Anwesenden einbeziehen, und dies entsprechend der Stellung und Aufgabe der einzelnen: Brautleute, Priester, Trauzeugen, Eltern, Freunde und andere Gläubige - sie alle Teilnehmer einer Versammlung, die das Geheimnis Christi und seiner Kirche kundtut und lebt.

Für die Feier einer christlichen Eheschließung im Bereich von Stammeskulturen und -sitten folge man den gleichen oben dargestellten Prinzipien.


Trauungsfeier und Verkündigung für Getaufte ohne Glauben


68 Gerade weil bei der Feier des Ehesakramentes eine ganz besondere Aufmerksamkeit der moralischen und geistlichen Einstellung der Brautleute und vor allem ihrem Glauben gelten muß, soll hier eine nicht seltene Schwierigkeit zur Sprache kommen, in der sich die Seelsorger der Kirche im Zusammenhang mit der heutigen verweltlichten Gesellschaft leicht befinden können.

Der Glaube dessen, der von der Kirche eine Trauungsfeier für sich erbittet, kann ja verschiedene Grade haben, und es ist eine vorrangige Verpflichtung der Seelsorger, diesen Glauben entdecken zu helfen, ihn zu stärken und zur Reife zu führen. Sie müssen aber auch die Gründe verstehen, die es der Kirche ratsam erscheinen lassen, auch Brautleute mit einer nur unvollkommenen Einstellung zur kirchlichen Trauung zuzulassen.

Das Sakrament der Ehe hat vor den anderen diese Besonderheit: Es umfaßt als Sakrament eine Wirklichkeit, die bereits in der Schöpfungsordnung vorliegt; es ist derselbe Ehebund, den der Schöpfer "im Anfang" begründet hat. Wenn sich ein Mann und eine Frau daher entschließen, eine Ehe im Sinne dieses Schöpfungsplanes miteinander einzugehen, das heißt, sich durch ihr unwiderrufliches Eheversprechen für ihr ganzes Leben zu einer lebenslangen Liebe und einer unbedingten Treue zu verpflichten, dann ist in diesem Entschluß tatsächlich, wenn auch nicht ganz bewußt, eine Haltung tiefen Gehorsams vor dem Willen Gottes enthalten, die es ohne seine Gnade nicht geben könnte. Sie befinden sich deshalb bereits auf einem wirklichen Heilsweg, den die Feier des Sakramentes und die unmittelbare Vorbereitung hierauf ergänzen und zu seinem Ziel bringen können, da ja die rechte Absicht vorliegt.

Es ist andererseits wahr, daß in einigen Gegenden Brautleute mehr aus gesellschaftlichen als aus echt religiösen Motiven darum bitten, in der Kirche heiraten zu dürfen. Das ist an sich nicht verwunderlich. Die Eheschließung ist ja nicht ein Ereignis, das nur die Brautleute betrifft. Sie ist von ihrem Wesen her auch ein gesellschaftliches Geschehen, das die Brautleute eben vor der Gesellschaft in Pflicht nimmt. Und schon immer ist die Hochzeitsfeier ein Fest gewesen, das Familien und Freunde zusammenführt. Es ist also selbstverständlich, daß zusammen mit den personalen Motiven auch solche gesellschaftlicher Art die Bitte um eine kirchliche Trauung bestimmen.

Man darf jedoch nicht übersehen, daß auch solche Brautleute kraft ihrer Taufe schon wirklich in den bräutlichen Bund Christi mit der Kirche eingegliedert sind, daß sie durch ihre rechte Absicht den Plan Gottes für die Ehe anerkennen und somit wenigstens einschlußweise dem zustimmen, was die Kirche meint, wenn sie eine Eheschließung vornimmt. Der Umstand allein, daß in die Bitte um kirchliche Trauung auch gesellschaftliche Motive miteinfließen, rechtfertigt deshalb noch nicht eine eventuelle Ablehnung von seiten der Seelsorger. Hinzu kommt, wie das II. Vatikanische Konzil lehrt, daß die Sakramente schon durch die liturgischen Worte und Riten den Glauben nähren und stärken (Vgl. Sacrosantum Concilium, 59), jenen Glauben, dem die Brautleute bereits durch ihre rechte Absicht zustreben, die in Christi Gnade sicher weitere Hilfe und Stütze finden wird.

Wollte man zusätzliche Kriterien für die Zulassung zur kirchlichen Eheschließung aufstellen, die den Grad des Glaubens der Brautleute betreffen sollten, würde das außerdem große Risiken mit sich bringen: zunächst jenes, unbegründete und diskriminierende Urteile zu fällen; dann das Risiko, zum großen Schaden der christlichen Gemeinschaften Zweifel über die Gültigkeit der schon geschlossenen Ehen und neue, unbegründete Gewissenskonflikte bei den Brautleuten hervorzurufen; man würde ferner in Gefahr geraten, die Sakramentalität vieler Ehen von Brüdern und Schwestern, die von der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche getrennt sind, zu bestreiten oder in Zweifel zu ziehen, und das im Widerspruch zur kirchlichen Tradition.

Wenn hingegen die Brautleute trotz aller pastoralen Bemühungen zeigen, daß sie ausdrücklich und formell zurückweisen, was die Kirche bei der Eheschließung von Getauften meint, kann sie der Seelsorger nicht zur Trauung zulassen. Wenn auch schweren Herzens, hat er die Pflicht, die gegebene Lage zur Kenntnis zu nehmen und den Betroffenen zu verstehen zu geben, daß unter diesen Umständen nicht die Kirche, sondern sie selber es sind, die die Feier verhindern, um die sie bitten.

Erneut zeigt sich so mit aller Dringlichkeit, wie notwendig eine Evangelisierung und Katechese vor und nach der Eheschließung ist, die von der ganzen christlichen Gemeinschaft getragen wird, damit jeder Mann und jede Frau, die heiraten, das Ehesakrament nicht nur gültig, sondern auch mit innerer Frucht empfangen.

Pastoral für die Verheirateten


69 Die pastorale Sorge für die regulär geschlossenen Ehen bedeutet konkret den Einsatz aller Mitglieder der kirchlichen Gemeinschaft am Ort, um den Ehepaaren zu helfen, ihre neue Berufung und Sendung zu erkennen und zu leben. Damit die Familie immer mehr eine wirkliche Liebesgemeinschaft werde, müssen alle ihre Glieder für ihre Verantwortung vor den sich stellenden neuen Problemen, für den gegenseitigen Dienst und die aktive Mitgestaltung des Familienlebens unterstützt und herangebildet werden.

Das gilt vor allem für die jungen Familien, die angesichts der neuen Werte und Verantwortlichkeiten, die jetzt auf sie zukommen, eventuellen Schwierigkeiten besonders in den ersten Ehejahren stärker ausgesetzt sind, wie etwa jenen, die sich beim Eingewöhnen in das gemeinsame Leben und bei der Geburt von Kindern ergeben. Die jungen Eheleute sollen die diskrete, taktvolle und selbstlose Hilfe anderer Ehepaare, die schon seit längerem konkrete Erfahrungen mit Ehe und Familie haben, dankbar annehmen und klug verwerten. Auf diese Weise wird sich im Schoß der kirchlichen Gemeinschaft, der aus christlichen Familien geformten großen Familie der Gemeinde, zwischen allen Familien ein gegenseitiger Austausch von Beistand und Hilfe verwirklichen, wobei eine jede ihre eigene menschliche Erfahrung sowie die Gaben des Glaubens und der Gnade in den Dienst der anderen stellt. Beseelt von echt pastoralem Geist, wird diese Hilfe von Familie zu Familie eine sehr einfache, wirksame und allen zugängliche Weise darstellen, um bis zu den einzelnen Menschen jene christlichen Werte zu verbreiten, die Ausgangspunkt und Ziel jeder Seelsorge sind. So sollten sich die jungen Familien nicht nur darauf beschränken zu empfangen, sondern, nachdem ihnen selbst auf diese Weise geholfen wurde, ihrerseits durch ihr Lebenszeugnis und ihren aktiven Beitrag zur Quelle innerer Bereicherung für die anderen Familien werden.

In der Pastoral für die jungen Familien muß die Kirche besondere Aufmerksamkeit darauf richten, sie dahin zu erziehen, ihre eheliche Liebe verantwortlich zu leben angesichts der beiden ethischen Aufgaben, Gemeinschaft zu bilden und dem Leben zu dienen, und sie auch dazu anzuleiten, das private Leben der Familie daheim mit einem gemeinsamen hochherzigen Einsatz zur Auferbauung der Kirche und der menschlichen Gesellschaft in Einklang zu bringen. Wenn mit der Geburt von Kindern die Ehe im vollen und eigentlichen Sinn zur Familie wird, steht die Kirche wiederum den Eltern bei, damit diese ihre Kinder annehmen, sie als ein Geschenk lieben, das sie vom Herrn des Lebens empfangen haben, und sich mit Freude der Mühe unterziehen, ihnen bei ihrem Heranwachsen als Menschen und Christen behilflich zu sein.

II. Strukturen der Familienpastoral

Der pastorale Einsatz ist immer dynamischer Ausdruck der Wirklichkeit der Kirche im Vollzug ihrer Heilssendung. Auch die Familienpastoral, eine besondere und spezifische Form der Gesamtpastoral, hat als Wirkzentrum und verantwortlichen Träger die Kirche selbst mit ihren Strukturen und Mitarbeitern.

Die kirchliche Gemeinschaft, besonders die Pfarrei


70 Als erlöste und zugleich erlösende Gemeinschaft muß die Kirche in diesem Zusammenhang in ihrer doppelten Dimension, als Weltkirche und als Ortskirche, gesehen werden. Letztere zeigt und verwirklicht sich in der Diözese, die pastoral wiederum in kleinere Gemeinschaften unterteilt ist, unter denen sich durch ihre besondere Bedeutung die Pfarrei auszeichnet.

Die Gemeinschaft mit der Weltkirche beeinträchtigt nicht, sondern garantiert und fördert den Bestand und den Eigencharakter der verschiedenen Teilkirchen. Diese letzteren bleiben das unmittelbarste und wirksamste handelnde Subjekt für die Durchführung der Familienpastoral. In diesem Sinn muß sich jede Ortskirche und im besonderen jede Pfarrgemeinde der Gnade und der Verantwortung noch mehr bewußt werden, die sie vom Herrn empfängt, um die Familienpastoral zu fördern. Jeder Plan einer Gesamtpastoral muß auf allen Ebenen unbedingt auch die Familienpastoral einbeziehen.

Im Lichte dieser Verantwortung wird auch deutlich, wie wichtig eine angemessene Vorbereitung für all jene ist, die vornehmlich in diesem Apostolat eingesetzt werden. Die Priester, die Ordensmänner und Ordensfrauen sollen von der Zeit ihrer Ausbildung an in fortschreitender und angemessener Weise in die entsprechenden Aufgaben eingeführt und dafür ausgebildet werden. Aus den übrigen Initiativen möchte ich die kürzliche Errichtung eines Höheren Institutes an der Päpstlichen Lateranuniversität in Rom hervorheben, welches das Studium der Familienprobleme zur Aufgabe hat. Auch in einigen anderen Diözesen sind Institute dieser Art gegründet worden. Die Bischöfe sollen nun dafür Sorge tragen, daß möglichst viele Priester dort Spezialkurse besuchen, bevor sie in den Pfarreien Verantwortung übernehmen. Anderswo werden an Theologischen Hochschulen und Pastoralinstituten regelmäßig entsprechende Fortbildungskurse abgehalten. Diese Initiativen sollen ermutigt, gefördert und vervielfältigt werden und natürlich auch den Laien offenstehen, die durch ihre Berufsausbildung im medizinischen, juristischen, psychologischen, sozialen und pädagogischen Bereich den Familien beistehen.

Die Familie


71 Vor allem aber muß der besondere Rang anerkannt werden, welcher der Sendung der christlichen Eheleute und Familien kraft der im Sakrament empfangenen Gnaden in diesem Bereich zukommt. Diese Sendung muß in den Dienst der Auferbauung der Kirche, der Errichtung des Gottesreiches in der Geschichte gestellt werden. Das ist gefordert als Akt breiten Gehorsams Christus, dem Herrn, gegenüber. Er überträgt nämlich durch den Eheschluß unter Getauften, der zur Würde des Sakramentes erhoben ist, den christlichen Eheleuten eine besondere Sendung zum Apostolat, indem er sie als Arbeiter in seinen Weinberg und ganz besonders in diesen Bereich der Familienpastoral sendet.

Dabei handeln sie in Gemeinschaft und Zusammenarbeit mit den anderen Gliedern der Kirche, die ebenfalls zum Wohl der Familie wirken, indem sie ihre Gaben und Dienste fruchtbringend einsetzen. Dieses Apostolat entfaltet sich vor allem im Schoß der eigenen Familie durch das Zeugnis einer Lebensführung, die mit dem göttlichen Gesetz in allen seinen Aspekten in Einklang steht, durch die christliche Erziehung der Kinder, durch die Hilfe, die man ihnen zur Reifung ihres Glaubens gibt, durch die Erziehung zur Keuschheit, durch die Vorbereitung auf das Leben, durch die wache Sorge, sie vor den ideologischen und moralischen Gefahren zu bewahren, von denen sie oft bedroht sind, durch ihre schrittweise und überlegte Eingliederung in die kirchliche und bürgerliche Gemeinschaft, durch Hilfe und Rat bei der Berufswahl, durch gegenseitige Hilfeleistung zwischen den Gliedern der Familie für ein gemeinsames Wachsen als Menschen und Christen und durch ähnliches mehr. Das apostolische Wirken der Familie strahlt schließlich mit leiblichen und geistigen Werken der Nächstenliebe auch auf die anderen Familien aus, besonders auf jene, die am meisten auf Hilfe und Halt angewiesen sind, auf die Armen, die Kranken, die Alten, die Behinderten, die Waisen, die Witwen, die verlassenen Ehegatten, die unverheirateten Mütter und auch auf jene, die in schwierigen Situationen versucht sind, sich ihrer Leibesfrucht zu entledigen.

Vereinigungen von Familien für die Familien


72 Im Bereich der Kirche, die der verantwortliche Träger der Familienpastoral ist, muß ferner an die verschiedenen Vereinigungen von Gläubigen erinnert werden, in denen in gewisser Weise das Geheimnis der Kirche Christi aufleuchtet und gelebt wird. Daher müssen jeweils nach ihren eigenen Besonderheiten, Zielsetzungen, Wirkweisen und Methoden die verschiedenen kirchlichen Gemeinschaften und Gruppen sowie die zahlreichen Bewegungen, die sich aus unterschiedlichen Gründen, auf verschiedenen Ebenen und in mannigfaltiger Weise in der Familienpastoral einsetzen, anerkannt und ernstgenommen werden.

Aus diesem Grunde hat auch die Synode den nützlichen Beitrag dieser Vereinigungen für Spiritualität, Erziehung und Apostolat ausdrücklich anerkannt. Es wird deren Aufgabe sein, unter den Gläubigen ein lebendiges Gespür für Solidarität zu wecken, eine vom Evangelium und vom Glauben der Kirche geprägte Lebensführung zu förden, die Gewissen nach den christlichen Werten und nicht nach den Maßstäben der öffentlichen Meinung zu bilden, zu karitativen Werken füreinander und anderen gegenüber in einer solchen offenen Haltung anzuregen, welche die christlichen Familien zu einer wahren Quelle des Lichtes und zu einem guten Sauerteig für die anderen macht.

Ähnlich ist es wünschenswert, daß sich die christlichen Familien mit wachem Gespür für das Gemeinwohl auch in anderen, nicht kirchlichen Vereinigungen auf allen Ebenen aktiv einsetzen. Einige dieser Vereinigungen haben sich die Erhaltung, die Vermittlung und den Schutz der gesunden ethischen und kulturellen Werte ihres Volkes zum Ziel gesetzt, ferner die Entfaltung der menschlichen Person, den medizinischen, rechtlichen und sozialen Schutz der Mutterschaft und Kindheit, die gerechte Förderung der Frau und den Kampf gegen alles, was ihre Würde verletzt, die Stärkung gegenseitiger Solidarität, die Kenntnis der Probleme, die mit einer verantwortlichen Geburtenregelung nach den natürlichen, mit der menschlichen Würde und der Lehre der Kirche übereinstimmenden Methoden verbunden sind. Andere Vereinigungen bemühen sich um die Schaffung einer gerechteren und menschlicheren Welt, um die Einführung gerechter Gesetze, die eine rechte soziale Ordnung in der vollen Achtung der Würde und jeder legitimen Freiheit des einzelnen Menschen und der Familie auf nationaler und internationaler Ebene fördern, um Zusammenarbeit mit der Schule und anderen Institutionen, welche die Erziehung der Kinder ergänzen, und um weitere ähnliche Ziele.

III. Mitwirkende in der Familienpastoral

Neben der Familie, welcher dieser pastorale Dienst gilt, die ihn aber auch selbst leistet, sind nun die anderen wichtigsten Mitarbeiter in diesem besonderen Bereich zu erwähnen.

Bischöfe und Priester


73 Die erste Verantwortung für den pastoralen Dienst an den Familien in der Diözese kommt dem Bischof zu. Als Vater und Hirt muß er in besonderer Weise Sorge tragen für diesen Bereich der Pastoral, der ohne Zweifel vorrangig ist. Dafür muß er Interesse, Fürsorge und Zeit aufbringen sowie Personal und Sachmittel einsetzen. Insbesondere ist jedoch sein persönlicher Einsatz für die Familien gefordert sowie für alle jene, die ihm in den verschiedenen Strukturen der Diözese beim pastoralen Dienst an den Familien helfen. Ein besonderes Anliegen wird es ihm sein, dafür zu sorgen, daß seine Diözese immer mehr zu einer "Diözesanfamilie" wird, Vorbild und Quelle der Hoffnung für die vielen Familien im Bistum. Die Schaffung des Päpstlichen Rates für die Familie muß in diesem Zusammenhang gesehen werden; er soll die Bedeutung sichtbar machen, welche ich dem pastoralen Dienst an den Familien in der Welt beimesse, und zugleich ein wirksames Instrument zu ihrer Förderung auf jeder Ebene sein.

Die Bischöfe stützen sich dabei vor allem auf die Priester, deren Tätigkeit, wie die Synode ausdrücklich festgestellt hat, einen wesentlichen Teil des Dienstes der Kirche für Ehe und Familie ausmacht. Dasselbe gilt für jene Diakone, die gerade für diesen pastoralen Bereich beauftragt werden sollten.

Die Verantwortung der Geistlichen umfaßt dabei nicht nur moralische und liturgische Fragen, sondern auch solche persönlicher und sozialer Art. Sie müssen der Familie in ihren Schwierigkeiten und Leiden eine Stütze sein, ihren Gliedern zur Seite stehen und ihnen helfen, ihr Leben im Lichte des Evangeliums zu sehen. Durchaus nicht überflüssig ist der Hinweis darauf, daß aus solchem Einsatz, wenn er mit gebührendem Unterscheidungsvermögen und wahrhaft apostolischem Geist geleistet wird, dem geweihten Diener der Kirche neue Anregungen und geistliche Kräfte auch für die eigene Berufung und die Erfüllung seines Dienstamtes erwachsen.

Rechtzeitig und gründlich auf ein solches Apostolat vorbereitet, müssen Priester und Diakon den Familien stets wie ein Vater, Bruder, Hirt und Lehrer sein, ihnen die Hilfe der Gnade vermitteln und sie mit dem Licht der Wahrheit erleuchten. Ihre Unterweisung und Ratschläge müssen daher immer in vollem Einklang stehen mit dem authentischen Lehramt der Kirche, um so dem Volk Gottes zu helfen, sich einen rechten Glaubenssinn zu bilden, der dann im täglichen Leben angewandt werden soll. Eine solche Treue zum Lehramt wird es den Priestern auch ermöglichen, mit ganzer Kraft um Übereinstimmung in ihren Urteilen bemüht zu sein, um den Gläubigen Gewissensnöte zu ersparen.

Hirten und Laien haben in der Kirche Anteil an der prophetischen Sendung Christi: die Laien, indem sie mit Worten und mit ihrem christlichen Leben den Glauben bezeugen; die Hirten, indem sie unterscheiden, was in diesem Zeugnis Ausdruck echten Glaubens ist und was dem Licht des Glaubens weniger entspricht; die Familie als christliche Gemeinschaft schließlich durch ihr eigenes Glaubensleben und Zeugnis. So kommt es auch zu einem Dialog zwischen Seelsorgern und Familien. Dabei können die Theologen und anderen Fachleute, die mit Familienproblemen vertraut sind, große Hilfe leisten, indem sie genau erklären, was die Kirche lehrt und was sich aus der Erfahrung des Familienlebens ergibt. Auf diese Weise kommt es zu einem besseren Verständnis der Aussagen des Lehramtes, und es wird der Weg geebnet zu deren fortschreitender Entfaltung. Doch ist es gut, daran zu erinnern, daß die unmittelbare und verpflichtende Norm der Glaubenslehre auch für die Probleme der Familie im hierarchischen Lehramt liegt. Eindeutige Beziehungen zwischen Theologen, Fachleuten in Familienfragen und Lehramt helfen viel zum rechten Verständnis des Glaubens und zur Förderung einer berechtigten Vielfalt innerhalb seiner Grenzen.


Männer und Frauen im Ordensstand


74 Der Beitrag, den Ordensleute und alle gottgeweihten Menschen in das Familienapostolat einbringen können, findet seinen ersten, grundlegenden und unverwechselbaren Ausdruck gerade in ihrer Weihe an Gott. Diese Weihe ruft "allen Christgläubigen jenen wunderbaren Ehebund in Erinnerung, den Gott begründet hat und der erst in der kommenden Welt ganz offenbar wird, den Ehebund der Kirche mit Christus, ihrem einzigen Bräutigam" (II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens Perfectae caritatis PC 12 Perfectae caritatis ). Durch ihre Weihe werden die Ordensleute ferner zu Zeugen jener umfassenden Liebe, die in ihnen durch die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen eine immer größere Bereitschaft weckt, sich hochherzig dem Dienst vor Gott und den Werken des Apostolats zu widmen.

Daraus ergibt sich die Möglichkeit, daß Ordensmänner und Ordensfrauen, Mitglieder von Säkularinstituten und anderen Vereinigungen christlicher Vollkommenheit als einzelne oder in Gemeinschaft einen Dienst an den Familien übernehmen. Besondere Fürsorge werden sie den Kindern schenken, vor allem, wenn diese verlassen, unerwünscht, verwaist, arm oder behindert sind. Sie werden die Familien besuchen und Kranke versorgen. Mit Achtung und Liebe werden sie sich jenen zuwenden, deren Familie unvollständig, in Schwierigkeiten oder zerbrochen ist. Durch Unterweisung und Beratung werden sie junge Menschen auf die Ehe vorbereiten und Verheirateten Hilfen anbieten für eine wirklich verantwortliche Weitergabe des Lebens. In schlichter und herzlicher Gastfreundschaft werden sie ihre Häuser öffnen, damit die Familien dort den Sinn für Gott, für Gebet und Sammlung und das konkrete Beispiel eines Lebens in brüderlicher Liebe und Freude als Glieder der großen Gottesfamilie erfahren.

An die Leiter aller Gemeinschaften gottgeweihten Lebens möchte ich eindringlich appellieren, bei aller grundsätzlichen Beachtung des eigenen und besonderen Charismas das Familienapostolat als eine der vorrangigen Aufgaben anzusehen, die durch die heutigen Verhältnisse besonders dringend geworden sind.

Fachleute unter den Laien


75 Gute Hilfe können den Familien auch Laien bieten, die als Fachleute, wie Ärzte, Rechtsanwälte, Psychologen, Sozialarbeiter, Ehe- und Familienberater und ähnliche einzeln oder auch als Mitarbeiter in verschiedensten Verbänden und Einrichtungen aufklären, beraten, orientieren und unterstützen. Ihnen allen können die Worte gelten, die ich an die Vereinigung christlich orientierter Familienberatungsstellen richten durfte: "Euer Einsatz verdient sehr wohl die Bezeichnung Sendung; denn er gilt hohen Zielen, und seine Ergebnisse sind entscheidend für das Wohl der Gesellschaft und der christlichen Gemeinschaft selbst ... Alles, was ihr zur Unterstützung der Familie erreicht, wirkt über diese hinaus auch auf andere Menschen und in die Gesellschaft hinein. Die Zukunft der Welt und der Kirche führt über die Familie" (29.11.1980, Nr. 3-4: Insegnamenti di Giovanni Paolo II, III, 2 (1980) 1453 f.).

Massenmedien: Medienschaffende und Empfänger


76 Eigens zu erwähnen ist der Bereich der Massenmedien, der im heutigen Leben so bedeutsam ist. Bekanntlich haben die Medien "einen oft sehr tiefen Einfluß auf den Empfänger im affektiven, intellektuellen, sittlichen und religiösen Bereich", zumal auf Jugendliche (Paul VI., Botschaft zum III. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel (7.4.1969): AAS 61 (1969) 455.). Sie können sich daher im Leben und in den Verhaltensweisen der Familien sowie in der Erziehung der Kinder segensreich auswirken. Zugleich enthalten sie aber auch "beträchtliche Gefahrenmomente" (Johannes Paul II., Botschaft zum Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel 1980 (1.5.1980): Insegnamenti di Giovanni Paolo II, III, 1 (1980) 1042.). Zuweilen geschickt und systematisch manipuliert, wie es leider in manchen Ländern der Welt geschieht, können die Medien zu Vermittlern zerstörerischer Ideologien und entstellter Auffassungen über Leben, Familie, Religion und Sittlichkeit werden, ohne Achtung vor der wahren Würde des Menschen und seiner Bestimmung.

Diese Gefahr ist sehr real; denn "die heutige Lebensweise besonders in den hochindustrialisierten Nationen führt häufig dazu, daß sich die Familien ihrer Erziehungsaufgaben entledigen, indem sie in der leicht zugänglichen Ablenkung (zu Hause vor allem verkörpert durch das Fernsehen und bestimmte Publikationen) die Möglichkeit finden, ihre Kinder beschäftigt zu halten" (Johannes Paul II., Botschaft zum Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel 1981 (10.5.1981), 5: "L'Osservatore Romano", 22.5.1981). Hier ergibt sich "die Pflicht, vor allem die Kinder und Jugendlichen vor den ‚Aggressionen‘ der Massenmedien zu schützen", indem man dafür Sorge trägt, daß der Umgang mit den Medien in der Familie genau geregelt ist. Auch müßte es der Familie ein Anliegen sein, sich um gesündere und nützlichere Weisen von Erholung und Entspannung für ihre Kinder zu bemühen, die sie körperlich, moralisch und geistig besser formen, "um so die Freizeit der Kinder sinnvoller und vielfältiger zu nutzen und ihren Kräften eine Richtung zu geben" (ebd.).

Da die Instrumente der sozialen Kommunikation neben Schule und Umwelt auch auf die Bildung der jungen Menschen einen oft beträchtlichen Einfluß haben, müssen die Eltern als Empfänger aktiv mitwirken im maßvollen, kritischen, wachsamen und klugen Umgang mit den Medien und sorgfältig darauf achten, welchen Einfluß diese auf ihre Kinder haben; durch orientierende Hilfen müssen sie "das Gewissen ihrer Kinder so bilden, daß sie zu sachlichen und objektiven Urteilen befähigt werden, von denen sie sich dann bei der Auswahl aus dem Angebot der Medien leiten lassen können" (Paul VI., Botschaft zum III. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel(7.4.1969): AAS 61 (1969) 456.).

Mit gleichem Einsatz sollen die Eltern im Hinblick auf die Erstellung des Medienangebots aktiv werden. Durch geeignete Initiativen werden sie Kontakt halten mit denen, die in den verschiedenen Stadien der Produktion und Übermittlung Verantwortung tragen, um zu gewährleisten, daß die grundlegenden menschlichen Werte, die zum wahren Gemeinwohl der Gesellschaft gehören, nicht zu Unrecht vernachlässigt oder offen mit Füßen getreten werden. Die Programme sollen vielmehr die Probleme der Familie und deren angemessene Lösung im rechten Licht darstellen. In diesem Zusammenhang schrieb mein verehrter Vorgänger Paul VI.: "Die Produzenten müssen die Erfordernisse der Familie kennen und achten. Das setzt bei ihnen manchmal echten Mut voraus, immer aber ein hohes Verantwortungsbewußtsein. Sie sind verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Familie in ihrem Bestand, ihrer Festigkeit, ihrem Gleichgewicht und Glück beeinträchtigen könnte. Jeder Angriff auf die grundlegenden Werte der Familie, mag es sich um Erotisierung oder Gewalttätigkeit, um Verteidigung der Ehescheidung oder asozialer Verhaltensweisen Jugendlicher handeln, ist immer auch ein Angriff auf das wahre Wohl des Menschen" (ebd.).

Im gleichen Zusammenhang habe ich selbst hervorgehoben, daß die Familien "in nicht geringem Maß auf den guten Willen, die Redlichkeit und das Verantwortungsbewußtsein derer zählen können müssen, die beruflich in den Medien tätig sind, der Herausgeber, Schriftsteller, Produzenten, Direktoren, Dramaturgen, Informatoren, Kommentatoren und Schauspieler" (Botschaft zum Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel 1980: Insegnamenti di Giovanni Paolo II, III, 1 (1980) 1044.). Darum ist es Pflicht, daß man diesen Medienschaffenden auch von seiten der Kirche weiterhin jegliche Aufmerksamkeit schenkt und zugleich jene Katholiken, die sich bei entsprechender Begabung in diesen schwierigen Bereich berufen fühlen, ermutigt und unterstützt.

IV. Familienpastoral für schwierige Situationen


Besondere Verhältnisse


77 Ein pastoraler Einsatz, der noch mehr Hochherzigkeit, Verständnis und Klugheit nach dem Beispiel des Guten Hirten erfordert, hat jenen Familien zu gelten, die oft unabhängig vom eigenen Willen oder bedrängt von Sachzwängen verschiedenster Art eine objektiv schwierige Lage zu bewältigen haben.

In diesem Zusammenhang muß vor allem auf einige besondere Arten von Schwierigkeiten hingewiesen werden, bei denen es nicht nur der unmittelbaren Hilfe bedarf, sondern vor allem einer gezielten Aktion in die Öffentlichkeit hinein, vor allem im Hinblick auf kulturelle, wirtschaftliche und rechtliche Strukturen, um die tieferen Ursachen dieser Schwierigkeiten soweit wie möglich auszuräumen.

Hierher gehören beispielsweise die Familien derer, die um der Arbeit willen auswärts leben; dann die Familien derer, die lange abwesend sein müssen, wie zum Beispiel Soldaten, Menschen, die auf Schiffen Dienst tun, sowie Reisende jeglicher Art; ferner die Familien derer, die in Haftanstalten sind; die Flüchtlingsfamilien oder jene im Exil; weiterhin Familien, die in Großstädten ein Randdasein führen, jene, die keine Wohnung haben, die unvollständig sind oder nur einen Elternteil haben, Familien mit behinderten oder drogensüchtigen Kindern, Familien mit Alkoholikern; Familien, die aus ihrer kulturellen und sozialen Umwelt herausgerissen sind oder Gefahr laufen, sie zu verlieren; Familien, die aus politischen oder anderen Gründen diskriminiert sind, die aus weltanschaulichen Gründen in sich geteilt sind, die nur schwer Kontakt zu einer Pfarrei finden, die um ihres Glaubens willen Verfolgung oder ungerechte Behandlung erfahren; Familien mit minderjährigen Eltern oder alte Menschen, die nicht selten zu einem Leben in Einsamkeit und ohne hinreichenden Unterhalt gezwungen sind.

Die Familien derer, die auswärts leben, wobei es sich insbesondere um Arbeiter in Industrie und Landwirtschaft handelt, müssen überall in der Kirche eine Heimat finden. Hier liegt eine wesensgemäße Aufgabe der Kirche, da sie Zeichen der Einheit in der Verschiedenheit ist. Soweit wie möglich sollen die Emigranten von Geistlichen des eigenen Ritus, der eigenen Kultur und Sprache betreut werden. Ferner kommt es der Kirche zu, an das öffentliche Bewußtsein sowie an die Verantwortlichen im sozialen, wirtschaftlichen und politischen Leben zu appellieren, daß die Werktätigen im eigenen Gebiet und Vaterland Arbeit finden und einen gerechten Lohn erhalten, daß die Familien möglichst schnell wieder zusammengeführt werden, daß auf ihre kulturelle Identität Rücksicht genommen wird, daß sie gleich wie alle anderen behandelt werden, daß ihren Kindern Gelegenheit zur Berufsausbildung und Berufsausübung eingeräumt wird, daß sie das erforderliche Stück Land bekommen, um arbeiten und leben zu können.

Ein schwieriges Problem bilden die Familien, die aus weltanschaulichen Gründen in sich geteilt sind. Hier ist eine besondere pastorale Sorge erfordert. Vor allem ist mit solchen Familien diskreter persönlicher Kontakt zu halten. Die Gläubigen müssen in ihrem Glauben gestärkt und in ihrem christlichen Leben unterstützt werden. Auch wenn der katholische Teil nicht nachgeben kann, muß er doch das Gespräch mit dem anderen Teil stets aufrecht erhalten. Sie werden sich häufiger Liebe und Achtung erweisen in der festen Hoffnung, die Einheit unversehrt zu bewahren. Große Bedeutung kommt dabei auch den Beziehungen zwischen Eltern und Kindern zu. Weltanschauungen, die dem Glauben fremd sind, können übrigens die gläubigen Glieder der Familie dazu anregen, im Glauben und im Zeugnis der Liebe zu wachsen.

Eine andere Art von Schwierigkeiten, in denen die Familie die Hilfe der kirchlichen Gemeinschaft und ihrer Hirten braucht, können bereiten: die unruhige und manchmal stürmische Pubertät der Kinder mit ihrem Widerspruchsgeist; die Heirat der Kinder, die diese aus der Familie herausführt, in der sie aufwuchsen; Unverständnis oder Mangel an Liebe seitens derer, die einem besonders lieb und teuer sind; wenn ein Ehegatte den anderen verläßt; der Tod des Partners mit der schmerzlichen Erfahrung der Witwenschaft oder der Tod eines anderen Angehörigen, der die Familiengemeinschaft zutiefst trifft und verändert.

Die Kirche muß auch die Zeit des Alters beachten mit all ihren positiven und negativen Begleiterscheinungen: mögliche Vertiefung ehelicher Liebe, die in langer und ununterbrochener Treue immer reiner und edler werden kann; Bereitschaft, mit den verbliebenen Kräften in neuer Form, in der Güte und Lebensweisheit des Alters, anderen zu dienen; bedrückende Einsamkeit, die öfter seelisch als äußerlich ist, wenn Kinder oder Verwandte sich zurückziehen oder zu wenig Aufmerksamkeit schenken; Leiden an Krankheiten, Leiden durch fortschreitenden Verfall der Kräfte, durch demütigende Abhängigkeit von anderen, durch den bitteren Gedanken, den Angehörigen vielleicht zur Last zu fallen, durch das Herannahen der letzten Augenblicke des Lebens. Dies sind, wie die Synodenväter ausgeführt haben, die Gelegenheiten, in denen jene hohen Werte der Spiritualität von Ehe und Familie leichter verstanden und gelebt werden können, die mit dem Geheimnis des Kreuzes und der Auferstehung Christi verbunden sind; aus ihm kommt Heiligung und tiefe Freude im täglichen Leben, das schon von den großen eschatologischen Wirklichkeiten des ewigen Lebens überstrahlt wird.

In all diesen verschiedenen Lagen darf man nie das Gebet vergessen; es ist die Quelle von Licht und Kraft und Nahrung für die christliche Hoffnung.


Familiaris consortio DE 67