Laborem exercens DE 20

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20. Die Bedeutung der Gewerkschaften

Aus all diesen Rechtsansprüchen zusammen mit der Notwendigkeit, daß die Arbeitnehmer selbst sich für deren Gewährleistung einsetzen, ergibt sich noch ein weiteres Recht, nämlich sich zusammenzuschließen, also Verbände oder Vereinigungen zu bilden, deren Zweck es ist, die Lebensinteressen der in den verschiedenen Berufen Tätigen zu vertreten. Solche Vereinigungen werden als Gewerkschaften bezeichnet. Die Lebensinteressen der Arbeitnehmer sind bis zu einem gewissen Punkt allen gemeinsam; gleichzeitig jedoch weist jede Art von Arbeit, jeder Beruf bestimmte Eigenheiten auf, die in diesen Organisationen ihre besondere Berücksichtigung finden sollten.

Die Gewerkschaften gehen in gewissem Sinne schon auf die mittelalterlichen Zünfte zurück, insofern diese Organisationen jeweils Angehörige des gleichen Handwerks umfaßten, also Menschen aufgrund der von ihnen verrichteten Arbeit zusammenschlossen. Gleichzeitig besteht jedoch ein wesentlicher Unterschied zwischen solchen Korporationen und den Gewerkschaften: Die modernen Gewerkschaften sind aus dem Kampf der Arbeitnehmer, der Arbeiterschaft und vor allem der Industriearbeiter, für den Schutz ihrer legitimen Rechte gegenüber den Unternehmern und den Besitzern der Produktionsmittel entstanden. Ihre Aufgabe ist die Verteidigung der existentiellen Interessen der Arbeitnehmer in allen Bereichen, wo ihre Rechte berührt werden. Die historische Erfahrung lehrt, daß Organisationen dieser Art ein unentbehrliches Element des sozialen Lebens darstellen, vor allem in den modernen Industriegesellschaften. Das bedeutet freilich nicht, daß nur Industriearbeiter Vereinigungen dieser Art errichten könnten. Die Angehörigen aller Berufe können sich ihrer zur Sicherung der jeweiligen Rechte bedienen. Es gibt daher auch Gewerkschaften der Landwirte und der Arbeitnehmer in leitender Stellung wie auch Vereinigungen der Arbeitgeber. Alle teilen sich dann, wie gesagt, entsprechend den verschiedenen Berufszweigen noch weiter in Gruppen und Untergruppen auf.

Die katholische Soziallehre vertritt nicht die Meinung, daß die Gewerkschaften nur Ausdruck der »Klassen«-Struktur einer Gesellschaft und Teilnehmer des Klassenkampfes seien, der unvermeidlich das gesellschaftliche Leben beherrsche. Gewiß, sie nehmen teil am Kampf für die soziale Gerechtigkeit, für die berechtigten Ansprüche der Arbeitenden in den verschiedenen Berufen. Dieser »Kampf« muß jedoch als ein normaler Einsatz für ein gerechtes Gut angesehen werden: in diesem Fall für das Wohl, das den Bedürfnissen und Verdiensten der nach Berufen zusammengeschlossenen Arbeitnehmern entspricht. Es ist dies aber kein Kampf gegen andere. Wenn er bei umstrittenen Fragen auch den Charakter einer Opposition gegen andere annimmt, so geschieht das im Hinblick auf das Gut der sozialen Gerechtigkeit und nicht um des »Kampfes« willen oder um den Gegner auszuschalten. Es ist ein Kennzeichen der Arbeit, daß sie die Menschen vor allem eint; darin besteht ihre soziale Kraft: sie bildet Gemeinschaft. In dieser Gemeinschaft müssen sich letzten Endes alle irgendwie zusammenfinden, sowohl jene, die arbeiten, wie auch jene, die über die Produktionsmittel verfügen oder sie besitzen. Im Licht dieser grundlegenden Struktur jeder Arbeit - im Licht der Tatsache, daß schließlich in jedem sozialen System »Arbeit« und »Kapital« die unentbehrlichen Elemente des Produktionsprozesses sind - bleibt der arbeitsbedingte Zusammenschluß von Menschen zur Verteidigung der ihnen zukommenden Rechte ein positiver Faktor der sozialen Ordnung und Solidarität, von dem man nicht absehen kann.

Der legitime Einsatz zur Sicherung der Rechte von Arbeitnehmern derselben Berufsgruppe muß allerdings immer den Beschränkungen Rechnung tragen, welche die allgemeine Wirtschaftslage des Landes auferlegt. Die gewerkschaftlichen Forderungen dürfen nicht in Gruppen- oder Klassenegoismus ausarten, wenngleich sie im Interesse des Gemeinwohls der ganzen Gesellschaft auch auf die Verbesserung all dessen abzielen können und müssen, was im System des Eigentums an den Produktionsmitteln oder in der Art, sie einzusetzen und über sie zu verfügen, fehlerhaft ist. Das gesellschaftliche und wirtschaftlich-soziale Leben ist gewiß wie ein System »kommunizierender Röhren«, und auch jede soziale Aktivität zugunsten der Rechte einzelner Gruppen muß sich in dieses System einfügen.

In diesem Sinn gehört die Aktivität der Gewerkschaften zweifellos in das Gebiet der »Politik«, wenn sie als kluges Bemühen um das Gemeinwohl aufgefaßt wird. Andererseits ist es nicht Aufgabe der Gewerkschaften, »Politik zu machen« im heute üblichen Sinne dieses Ausdrucks. Die Gewerkschaften haben nicht die Eigenschaft politischer Parteien, die um die Macht kämpfen, und sollten auch nicht den Entscheidungen der politischen Parteien unterstellt sein oder in zu enger Verbindung mit ihnen stehen. Sonst verlieren sie nämlich leicht den Kontakt mit ihrem eigentlichen Auftrag, der Sicherung der berechtigten Ansprüche der Arbeitnehmer im Rahmen des Gemeinwohls des ganzen Landes, und werden statt dessen ein Werkzeug für andere Zwecke.

Wenn vom Schutz der berechtigten Ansprüche der Arbeitnehmer je nach den verschiedenen Berufen die Rede ist, muß man natürlich immer vor Augen haben, was in jedem Beruf für den subjekthaften Charakter der Arbeit entscheidend ist, aber gleichzeitig oder sogar in erster Linie, was die dem Subjekt der Arbeit eigene Würde bedingt. Hier eröffnen sich der Tätigkeit der Gewerkschaften vielfältige Möglichkeiten, auch in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit und bei ihrer Förderung der Selbsterziehung. Große Verdienste haben sich dabei Gewerkschaftsschulen, die sogenannten Arbeiter und Volkshochschulen sowie die Programme und Kurse für Fortbildung erworben, die gerade derartige Aktivitäten entwickelt haben und dies weiterhin tun. Es ist stets zu wünschen, daß es dem Arbeitnehmer dank des Wirkens seiner Gewerkschaft gelingt, nicht nur mehr zu »haben«, sondern vor allem mehr zu »sein«, sein Menschsein also in jeder Richtung voller zu verwirklichen.

Bei ihrem Einsatz für die berechtigten Forderungen ihrer Mitglieder bedienen sich die Gewerkschaften auch der Methode des Streiks, das heißt der Arbeitsniederlegung als einer Art von Ultimatum, das sich an die zuständigen Organe und vor allem an die Arbeitgeber richtet. Sie wird von der katholischen Soziallehre als eine unter den notwendigen Bedingungen und in den rechten Grenzen erlaubte Methode anerkannt. Auf dieser Grundlage müßte den Arbeitnehmern das Recht auf Streik garantiert werden, ohne daß ihre Teilnahme daran negative Folgen für sie nach sich zieht. Wenn man zugibt, daß der Streik ein erlaubtes Mittel ist, muß man jedoch gleichzeitig hervorheben, daß er in gewissem Sinn ein äußerstes Mittel bleibt. Man darf ihn nicht mißbrauchen, vor allem nicht für politisches Taktieren. Auch darf man nie außer acht lassen, daß die für das Leben und Zusammenleben der Bürger notwendigen Dienstleistungen auf jeden Fall sichergestellt werden müssen, wenn nötig, durch besondere gesetzliche Maßnahmen. Der Mißbrauch des Streiks kann zu einer Lähmung des ganzen sozio-ökonomischen Lebens führen, und das widerspricht den Erfordernissen des Gemeinwohls der Gesellschaft, das auch mit der richtig verstandenen Natur der Arbeit selbst im Einklang steht.


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21. Die Würde der Landarbeit

Alles, was bisher über die Würde der Arbeit, über die objektive und subjektive Dimension der Arbeit des Menschen gesagt worden ist, läßt sich direkt auf den Bereich der Landarbeit und auf die Situation des Menschen anwenden, der in harter Feldarbeit die Erde bebaut. Es handelt sich hier um einen Bereich, der einen großen Teil der arbeitenden Bevölkerung unseres Planeten umfaßt, der nicht auf den einen oder anderen Erdteil beschränkt ist und nicht nur jene Länder betrifft, die bereits einen gewissen Grad von Entwicklung und Fortschritt erreicht haben. Die Landwirtschaft, die der Gesellschaft die für den täglichen Lebensunterhalt erforderlichen Güter bietet, ist von grundlegender Bedeutung. Die Lebensbedingungen im ländlichen Bereich und in der landwirtschaftlichen Arbeit sind nicht überall die gleichen, wie auch die soziale Stellung der Landbevölkerung in den einzelnen Ländern unterschiedlich ist. All das hängt nicht nur vom Grad der Entwicklung der Agrartechnik ab, sondern ebenso und vielleicht noch mehr von der Anerkennung der berechtigten Ansprüche der Bauern und Landarbeiter und schließlich vom Bewußtseinsstand bei der gesamten sozialethischen Betrachtung der Arbeit.

Die Landarbeit unterliegt starken Belastungen, wie die ständige körperliche Anstrengung, oft bis hin zur Erschöpfung, die geringe Achtung, die ihr in der Gesellschaft entgegengebracht wird und die in den Betroffenen den Eindruck hervorruft, an den Rand des sozialen Lebens gedrängt zu sein und die hierdurch immer mehr provozierte Landflucht zu den Städten, die leider in noch entwürdigendere Lebensbedingungen führt. Dazu kommen das Fehlen einer entsprechenden Berufsausbildung und der erforderlichen Arbeitsgeräte, ein gewisser untergründiger Individualismus und auch objektiv ungerechte Situationen.

In manchen Entwicklungsländern sind Millionen von Menschen gezwungen, die Felder anderer zu bebauen, und werden dabei von den Großgrundbesitzern ausgenützt, ohne jede Hoffnung, einmal auch nur ein kleines Stück Erde ihr eigen nennen zu können. Es fehlt an Formen eines gesetzlichen Schutzes für die Person des Landarbeiters und für seine Familie im Fall von Alter, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Lange Tagewerke harter Arbeit werden armselig bezahlt. Nutzbare Bodenflächen werden von den Besitzern brach liegengelassen. Rechtstitel für den Besitz eines kleinen Grundstückes, das der Landarbeiter seit Jahren für sich bebaute, werden übergangen oder sind schutzlos mächtigeren Personen oder Gruppen und ihrem »Hunger nach Boden« ausgesetzt. Aber auch in den wirtschaftlich entwickelten Ländern, wo wissenschaftliche Forschung, technologische Errungenschaften und politische Maßnahmen die Landwirtschaft auf ein sehr hohes Niveau gebracht haben, kann das Recht auf Arbeit verletzt werden, wenn man dem Landarbeiter die Möglichkeit verwehrt, an Entscheidungen bezüglich seiner Arbeitsleistung teilzunehmen, oder wenn ihm das Recht auf freie Vereinigung für einen berechtigten sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Fortschritt verweigert wird.

Für zahlreiche solche Situationen sind also radikale Änderungen dringend notwendig, um der Landwirtschaft und den in ihr Tätigen wieder den wahren Wert zu geben, der ihnen als Grundlage einer gesunden Volkswirtschaft in der gesamten Entwicklung der Gesellschaft zukommt. Es gilt also, die Würde der Arbeit zu proklamieren und zu fördern - jeder Arbeit und besonders der Landarbeit, durch die sich der Mensch die von Gott als Geschenk empfangene Erde auf so anschauliche Weise »untertan macht« und seine »Herrschaft« über die sichtbare Welt ausübt.


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22. Der behinderte Mensch und die Arbeit

Erst kürzlich haben die nationalen Gemeinschaften und die internationalen Organisationen ihre Aufmerksamkeit einem anderen mit der Arbeit in Verbindung stehenden und sehr einschneidenden Problem zugewandt: dem der Behinderten. Auch sie sind personales Subjekt mit vollem Menschsein, mit entsprechenden vorgegebenen, heiligen und unverletzlichen Rechten, die gerade angesichts der dem Körper und seinen Fähigkeiten auferlegten Behinderungen und Leiden die Würde und Größe des Menschen besonders sichtbar machen. Da der Behinderte ein personales Subjekt mit all seinen Rechten ist, muß ihm die Teilnahme am Leben der Gesellschaft in allen Dimensionen und auf allen Ebenen, die seinen Fähigkeiten zugänglich sind, ermöglicht werden. Der Behinderte ist einer von uns und teilt voll und ganz unsere Menschennatur. Es wäre des Menschen von Grund auf unwürdig und eine Verleugnung der gemeinsamen Menschennatur, wenn man zum Leben der Gesellschaft und so auch zur Arbeit nur voll Leistungsfähige zuließe, weil man damit in eine schwere Form von Diskriminierung verfiele, nämlich in die Aufteilung von Starken und Gesunden auf der einen und den Schwachen und Kranken auf der anderen Seite. Die Arbeit im objektiven Sinne muß auch hier der Würde des Menschen untergeordnet werden, dem Subjekt der Arbeit und nicht dem wirtschaftlichen Vorteil.

Es obliegt daher den verschiedenen mit Arbeitsfragen befaßten Stellen - dem direkten wie dem indirekten Arbeitgeber -, mit geeigneten und wirksamen Maßnahmen das Recht des Behinderten auf berufliche Ausbildung und auf Arbeit zu fördern, damit er in eine fruchtbare Tätigkeit eingegliedert werden kann, für die er befähigt ist. Hier stehen wir vor vielen praktischen, rechtlichen und auch wirtschaftlichen Problemen; es ist jedoch Aufgabe der Gemeinschaft, also der öffentlichen Stellen, der Vereinigungen und Gruppen der mittleren Ebene, der Unternehmen und der Behinderten selbst, gemeinsam ihre Ideen und Kräfte in den Dienst dieses unverrückbaren Zieles zu stellen: den Behinderten eine ihren Möglichkeiten entsprechende Arbeit anzubieten ; denn das erfordert ihre Würde als Menschen und Subjekte der Arbeit. Jede Gemeinschaft wird in der Lage sein, sich Strukturen zu geben, in denen Arbeitsplätze für Behinderte ausfindig gemacht oder geschaffen werden können, sei es in den normalen öffentlichen oder privaten Unternehmen, indem gewöhnliche oder besonders geeignete Arbeitsplätze angeboten werden, sei es in sogenannten »beschützten« Unternehmen oder Werkstätten.

Wie bei allen anderen Arbeitnehmern muß auch bei den Behinderten den körperlichen und psychischen Arbeitsbedingungen, der gerechten Entlohnung, den Aufstiegsmöglichkeiten und der Beseitigung verschiedener Hemmnisse große Aufmerksamkeit geschenkt werden. Ohne die Augen davor zu verschließen, daß es sich hierbei um eine vielschichtige und schwierige Aufgabe handelt, kann man doch wünschen, daß eine richtige Auffassung von der Arbeit in ihrer subjektiven Bedeutung zu einer solchen Situation führe, in der es dem Behinderten möglich wird, sich nicht am Rande der Arbeitswelt und in Abhängigkeit von der Gesellschaft zu fühlen, sondern als vollwertiges Subjekt der Arbeit, nützlich für das Ganze, um seiner Menschenwürde willen geachtet und berufen, zum Fortschritt und Wohl seiner Familie und der Volksgemeinschaft nach seinen Fähigkeiten beizutragen.


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23. Die Arbeit und das Problem der Emigration

Schließlich sind zumindest einige wenige Worte zum Thema der sogenannten Arbeitsemigration zu sagen. Sie ist eine schon von früher her bekannte Erscheinung, die sich jedoch ständig aufs neue abspielt und auch heute wieder beträchtliche Ausmaße annimmt durch die Komplikationen des modernen Lebens. Der Mensch hat das Recht, seine Heimat aus verschiedenen Gründen zu verlassen - wie auch dorthin zurückzukehren - und in einem anderen Land bessere Lebensbedingungen zu suchen. Dies bringt zweifellos Schwierigkeiten verschiedener Art mit sich; vor allem stellt es im allgemeinen einen Verlust für das Land dar, aus dem man auswandert. Es verliert einen Menschen, ein Mitglied der großen Gemeinschaft, die durch Geschichte, Tradition und Kultur zusammengehalten wird; dieses Mitglied beginnt ein Leben inmitten einer anderen Gesellschaft, welche durch eine andere Kultur und meist auch durch eine andere Sprache geeint ist. Es geht somit ein arbeitender Mensch verloren, der mit den Leistungen seines Verstandes oder seiner Hände zur Steigerung des Gemeinwohls im eigenen Lande hätte beitragen können; nun kommen dieser Beitrag und diese Leistung einem anderen Land zugute, das in einem gewissen Sinne geringeres Recht darauf hat als das Heimatland.

Gleichwohl ist die Emigration, wenn auch in mancher Hinsicht ein Übel, so doch unter bestimmten Umständen ein, wie man sagt, notwendiges Übel. Man muß darum alles daransetzen - und sicher geschieht bereits vieles zu diesem Zweck -, daß dieses objektive Übel nicht größere Schäden in moralischer Hinsicht mit sich bringt, ja daß es sogar so weit wie möglich zu einem Vorteil für das persönliche, familiäre und soziale Leben der Emigranten werde, und dies im Hinblick auf das Gastland wie auch auf das Herkunftsland. In diesem Bereich hängt sehr viel von einer gerechten Gesetzgebung ab, besonders wenn es um die Rechte des arbeitenden Menschen geht. Ein solches Problem gehört darum selbstverständlich in den Rahmen der vorliegenden Erwägungen, gerade wenn man es vom angegebenen Standpunkt aus betrachtet.

Das Wichtigste ist, daß der Mensch, der als ständiger Emigrant oder auch als Saisonarbeiter außerhalb seines Heimatlandes arbeitet, im Bereich der Arbeitnehmerrechte gegenüber den anderen Arbeitern aus dem Gastland selbst nicht benachteiligt wird. Die Arbeitsemigration darf in keiner Weise eine Gelegenheit zu finanzieller oder sozialer Ausbeutung werden. Hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses müssen für den eingewanderten Arbeitnehmer die gleichen Kriterien gelten wie für jeden anderen Arbeitnehmer des betreffenden Landes. Der Wert der Arbeit muß mit dem gleichen Maßstab gemessen werden und nicht nach der verschiedenen Nationalität, Religion oder Rasse. Erst recht darf die Notlage, in der ein Emigrant sich befindet, nicht ausgenützt werden. Alle diese Umstände müssen - natürlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten - vor dem fundamentalen Wert der Arbeit zurückstehen, der mit der Würde der menschlichen Person verbunden ist. Das grundlegende Prinzip sei hier nochmals wiederholt: Die Rangordnung der Werte und der tiefere Sinn der Arbeit fordern, daß das Kapital der Arbeit diene und nicht die Arbeit dem Kapital.

V. ELEMENTE FÜR EINE SPIRITUALITÄT DER ARBEIT


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24. Eine besondere Aufgabe der Kirche

Der letzte Teil der vorliegenden Erwägungen zum Thema der menschlichen Arbeit aus Anlaß des 90. Jahrestages der Enzyklika Rerum novarum sei der Spiritualität der Arbeit im christlichen Sinne dieses Ausdrucks gewidmet. Da die Arbeit in ihrer subjektiven Dimension immer ein personales Tun ist - actus personae -, ist folglich an ihr der ganze Mensch beteiligt, Körper und Geist, unabhängig davon, ob es sich um körperliche oder um geistige Arbeit handelt. Dem ganzen Menschen gilt auch die Frohbotschaft des Evangeliums, in der wir viele Aussagen finden, die ein besonderes Licht auf die menschliche Arbeit werfen. Solche Aussagen erfordern aber eine entsprechende Aneignung; sie verlangen ein inneres Bemühen des menschlichen Geistes unter der Leitung von Glaube, Hoffnung und Liebe, wenn sie der Arbeit des konkreten Menschen jene Bedeutung geben sollen, die sie in den Augen Gottes hat und durch die sie zum Heilsgeschehen gehört, unbeschadet ihrer weltlichen Struktur und Verpflechtung, die ihre besondere Bedeutung behalten.

Wenn es die Kirche als ihre Pflicht erachtet, sich zur Arbeit unter dem Gesichtspunkt ihres menschlichen Wertes und der moralischen Ordnung, zu der sie gehört, zu äußern, und auch darin eine wichtige Aufgabe im Rahmen ihres Dienstes an der gesamten Frohbotschaft sieht, so erblickt sie gleichzeitig eine besondere Verpflichtung in der Herausbildung einer Spiritualität der Arbeit, deren Sinn es ist, allen Menschen zu helfen, durch die Arbeit Gott, dem Schöpfer und Erlöser, näherzukommen, an seinem Heilsplan für Mensch und Welt mitzuwirken und in ihrem Leben die Freundschaft mit Christus zu vertiefen und durch den Glauben lebendig teilzunehmen an seiner dreifachen Mission als Priester, Prophet und König, wie es das II. Vatikanische Konzil in herrlichen Wendungen beschreibt.


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25. Die Arbeit als Teilnahme am Werk des Schöpfers

»Eins steht für die Glaubenden fest«, so das II. Vatikanische Konzil, »das persönliche und gemeinsame menschliche Schaffen, dieses gewaltige Bemühen der Menschen im Ablauf der Jahrhunderte, ihre Lebensbedingungen auf einen stets besseren Stand zu bringen, entspricht an und für sich der Absicht Gottes. Der nach Gottes Bild geschaffene Mensch hat ja den Auftrag erhalten, sich die Erde mit allem, was zu ihr gehört, zu unterwerfen und die Welt in Heiligkeit und Gerechtigkeit zu regieren. Er soll ferner durch die Anerkennung Gottes als des Schöpfers aller Dinge sich selbst und die gesamte Wirklichkeit in Beziehung zu Gott bringen, so daß, nachdem alle Dinge dem Menschen unterworfen sind, Gottes Name wunderbar sei auf der ganzen Erde«. 27

Im Wort der göttlichen Offenbarung ist diese fundamentale Wahrheit zutiefst eingeprägt, daß der Mensch, als Abbild Gottes geschaffen, durch seine Arbeit am Werk des Schöpfers teilnimmt und es im Rahmen seiner menschlichen Möglichkeiten in gewissem Sinne weiterentwickelt und vollendet, indem er unaufhörlich voranschreitet in der Entdeckung der Schätze und Werte, welche die gesamte Schöpfung in sich birgt. Dieser Wahrheit begegnen wir schon am Anfang der Heiligen Schrift, im Buch Genesis, wo das Schöpfungswerk selbst in Form einer »Arbeit« dargestellt wird, die Gott im Verlauf von »sechs Tagen« 28 verrichtet, um am siebten Tag zu »ruhen«. 29 Und noch im letzten Buch der Heiligen Schrift klingt die gleiche Ehrfurcht vor dem Werk an, das Gott durch seine schöpferische »Arbeit« vollbracht hat, wenn es dort heißt: »Groß und wunderbar sind deine Taten, Herr, Gott und Herrscher über die ganze Schöpfung« 30 - die gleiche Ehrfurcht, die im Buch Genesis zum Ausdruck kommt, wenn es die Beschreibung der einzelnen Schöpfungstage mit der Feststellung beschließt: »Gott sah, daß es gut war«. 31

Diese Beschreibung des Schöpfungswerkes, die wir bereits im ersten Kapitel des Buches Genesis finden, ist zugleich in einem gewissen Sinne das erste »Evangelium der Arbeit«; zeigt sie doch auf, worin deren Würde besteht: sie lehrt, daß der Mensch durch seine Arbeit Gott, seinen Schöpfer, nachahmen soll, da er - und nur er allein - mit dem Privileg der Ebenbildlichkeit ausgestattet ist. Der Mensch soll Gott nachahmen sowohl in der Arbeit als auch in der Ruhe, da Gott selbst ihm sein eigenes schöpferisches Tun in der Form der Arbeit und der Ruhe vor Augen führen wollte. Dieses Wirken Gottes in der Welt setzt sich unaufhörlich fort, wie es die Worte Christi bezeugen: »Mein Vater ist noch immer am Werk...«. 32 Er wirkt mit schöpferischer Kraft, indem er die Welt im Sein erhält, die er aus dem Nichts ins Sein gerufen hat; er wirkt mit heilbringender Kraft in den Herzen der Menschen, die er seit Anbeginn zur »Ruhe« 33 bestimmt hat, bei ihm selbst, »im Haus des Vaters«. 34 Daher erfordert die menschliche Arbeit auch die Ruhe - an jedem »siebten Tag«. 35 Vor allem aber darf sie nicht bloß im äußerlichen Einsatz der menschlichen Kräfte bestehen; sie muß im Inneren des Menschen einen Freiraum lassen, wo der Mensch immer mehr das wird, was er dem Willen Gottes entsprechend sein soll, und sich so auf jene »Ruhe« vorbereitet,die der Herr seinen Dienern und Freunden bereithält. 36

Das Bewußtsein von der menschlichen Arbeit als einer Teilnahme am Wirken Gottes muß - wie das Konzil lehrt - auch »das gewöhnliche, alltägliche Tun (durchdringen); denn Männer und Frauen, die beim Erwerb des Lebensunterhalts für sich und ihre Familie ihre Tätigkeiten so ausüben, daß sie ein sinnvoller Dienst für die Gesellschaft sind, dürfen mit Recht überzeugt sein, daß sie durch ihre Arbeit das Werk des Schöpfers weiterentwickeln, daß sie dem Wohl ihrer Brüder dienen und durch ihr persönliches Bemühen zur geschichtlichen Erfüllung des göttlichen Plans beitragen«. 37

Es ist darum erforderlich, daß diese christliche Spiritualität der Arbeit zum gemeinsamen Besitz aller wird. Vor allem heute muß aber die Spiritualität der Arbeit von jener Reife geprägt sein, welche die Spannungen und die Unruhe der Geister und Herzen verlangen: »Den Christen liegt es deshalb fern zu glauben, daß die von des Menschen Geist und Kraft geschaffenen Werke einen Gegensatz zu Gottes Macht bilden oder daß dieses mit Vernunft begabte Geschöpf sozusagen als Rivale dem Schöpfer gegenübertrete. Im Gegenteil, sie sind überzeugt, daß die Siege der Menschheit ein Zeichen der Größe Gottes und die Frucht seines unergründlichen Ratschlusses sind. Je mehr aber die Macht des Menschen wächst, desto mehr weitet sich die Verantwortung der einzelnen wie der Gemeinschaften aus. Daraus wird klar, daß die Menschen durch die christliche Botschaft nicht vom Aufbau der Welt abgehalten noch zur Vernachlässigung des Wohls ihrer Mitmenschen veranlaßt, sondern vielmehr strenger zur Bewältigung dieser Aufgaben verpflichtet werden«. 38

Das Bewußtsein des Menschen, durch die Arbeit am Schöpfungswerk teilzunehmen, bildet für ihn den tiefsten Beweggrund, sie in den verschiedenen Bereichen auf sich zu nehmen: »Die Gläubigen müssen also«, so lesen wir in der Konstitution Lumen gentium, »die innerste Natur der ganzen Schöpfung, ihren Wert und ihre Hinordnung auf das Lob Gottes anerkennen. Sie müssen auch durch das weltliche Wirken sich gegenseitig zu einem heiligeren Leben verhelfen. So soll die Welt vom Geist Christi erfüllt werden und in Gerechtigkeit, Liebe und Frieden ihr Ziel wirksamer erreichen... Sie sollen also durch ihre Zuständigkeit in den profanen Bereichen und durch ihre innerlich von der Gnade Christi erhöhte Tätigkeit einen gültigen Beitrag leisten, daß die geschaffenen Güter gemäß der Ordnung des Schöpfers und im Lichte seines Wortes durch menschliche Arbeit, Technik, Zivilisation und Kultur... entwickelt... werden«. 39

27. Conc. Ecum. Vat. II, Const. Past. sobre la Iglesia en el mundo actual GS 34: AAS 58 (1966), p. 1052 s.
28. Cfr. Gn 2,2 Ex 20,8 Ex 20,11 Dt 5,12-14
29. Cfr. Gn 2,3
30. Ap 15,3
31. Gn 1,4 Gn 1,10 Gn 1,12 Gn 1,18 Gn 1,21 Gn 1,25 Gn 1,31
32. Jn 5,17
33.
34. Jn 14,2
35. Dt 5,12-14 Ex 20,8-12
36. Cfr. Mt 25,21
37. Conc. Ecum. Vat. II, Const. Past. sobre la Iglesia en el mundo actual GS 34: AAS 58 (1966), p. 1052 s.
38. Ibid GS 34
39. Conc. Ecum. Vat. II, Const. Dogm. sobre la Iglesia LG 36: AAS 57 (1965), p.41.


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26. Christus, ein Mann der Arbeit

Die Wahrheit, daß der Mensch durch die Arbeit am Wirken Gottes, seines Schöpfers, teilnimmt, hat besonders eindringlich Jesus Christus ins Licht gerückt - Jesus, über den viele seiner ersten Zuhörer in Nazaret staunten und sagten: »Woher hat er das alles? Was ist das für eine Weisheit, die ihm gegeben ist?... Ist das nicht der Zimmermann?«. 40 Das ihm anvertraute »Evangelium«, das Wort der ewigen Weisheit, hat Jesus nicht nur verkündet, sondern vor allem durch sein Werk vollbracht. Daher war dieses Evangelium auch ein »Evangelium der Arbeit«, weil der, der es verkündete, selbst ein Mann der Arbeit war, der handwerklichen Arbeit, wie Josef von Nazaret. 41 Wenn wir auch in seinen Worten keine besondere Ermahnung zur Arbeit finden, sondern einmal sogar ein Verbot übertriebener Sorge um Arbeit und Unterhalt, 42 so ist doch die Sprache des Lebens Christi selbst eindeutig: Er gehört zur »Welt der Arbeit«, anerkennt und achtet die menschliche Arbeit. Man kann sogar sagen: Er schaut mit Liebe auf die Arbeit und ihre verschiedenen Formen, deren jede ihm ein besonderer Zug in der Ähnlichkeit des Menschen mit Gott, dem Schöpfer und Vater, ist. Hat er nicht gesagt: »... mein Vater ist ein Winzer«, 43 hat er nicht auf verschiedene Weise jene grundlegende Wahrheit über die Arbeit in seine Lehre übernommen, die schon in der ganzen Tradition des Alten Testamentes, vom Buch Genesis an, zum Ausdruck kommt?

In den Büchern des Alten Testaments fehlt es nicht an zahlreichen Hinweisen auf die menschliche Arbeit, auf die verschiedenen Berufe des Menschen: so auf den Arzt, 44 den Apotheker, 45 den Kunsthandwerker, 46 den Schmied 47 - man könnte diese Worte auf die Tätigkeit des Metallarbeiters von heute beziehen -, auf den Töpfer, 48 den Landwirt, 49 den Gelehrten, 50 den Seefahrer, 51 den Bauarbeiter, 52 den Musiker, 53 den Hirten, 54 den Fischer. 55 Bekannt sind die schönen Worte über die Arbeit der Frauen. 56 Jesus Christus bezieht sich in seinen Gleichnissen über das Reich Gottes ständig auf die menschliche Arbeit: auf die des Hirten, 57 des Landwirts, 58 des Arztes, 59 des Sämanns, 60 des Hausherrn, 61 des Dieners, 62 des Verwalters, 63 des Fischers, 64 des Händlers, 65 des Landarbeiters. 66 Er spricht auch von den verschiedenen Arbeiten der Frauen. 67 Er vergleicht das Apostolat mit der körperlichen Arbeit der Ernte 68 oder des Fischfangs. 69 Auch auf die Arbeit der Gelehrten bezieht er sich. 70

Diese Lehre Christi über die Arbeit, deren Grundlage das Beispiel seines eigenen Lebens während der Jahre in Nazaret ist, findet in der Lehre des Apostels Paulus ein besonders lebendiges Echo. Paulus rühmte sich seiner Berufsarbeit - wahrscheinlich war er Zeltmacher 71 -, und dank dieser Tätigkeit konnte er sich auch als Apostel sein Brot selbst verdienen. 72 »Wir haben uns gemüht und geplagt, Tag und Nacht haben wir gearbeitet, um keinem von euch zur Last zu fallen«. 73 Dies ist die Quelle seiner Anweisungen zum Thema der Arbeit; sie haben ermahnenden und fordernden Charakter: »Wir ermahnen sie und gebieten ihnen im Namen Jesu Christi, des Herrn, in Ruhe ihrer Arbeit nachzugehen und ihr selbstverdientes Brot zu essen«, schreibt er an die Thessalonicher. 74 Im Zusammenhang mit der Feststellung, daß einige von ihnen »ein unordentliches Leben führen..., nur nicht arbeiten«, 75 sagt der Apostel auch ohne Bedenken: »Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen«. 76 An einer anderen Stelle macht er Mut: »Tut eure Arbeit gern, als wäre sie für den Herrn und nicht für Menschen; ihr wißt, daß ihr vom Herrn euer Erbe als Lohn empfangen werdet«. 77

Wie man sieht, nehmen die Weisungen des Völkerapostels für die Moral und Spiritualität der menschlichen Arbeit eine Schlüsselstellung ein. Sie sind eine wichtige Ergänzung dieses großen, wenn auch diskreten Evangeliums der Arbeit, das wir in Christi Leben und Gleichnissen finden, in dem, »was Jesus getan und gelehrt hat«. 78

Erleuchtet von dieser Urquelle, hat die Kirche immer verkündet, was seinen modernen Ausdruck in der Weisung des II. Vatikanischen Konzils gefunden hat: »So wie das menschliche Schaffen aus dem Menschen hervorgeht, so ist es auch auf den Menschen hingeordnet. Wenn nämlich der Mensch wirkt, formt er nicht nur die Dinge und die Gesellschaft um, sondern vollendet auch sich selbst. Er lernt vieles, entwickelt seine Fähigkeiten, überschreitet sich selbst und wächst über sich hinaus. Solches Wachstum ist, richtig verstanden, mehr wert als äußerer Reichtum, der angesammelt werden kann... Richtschnur für das menschliche Schaffen ist daher, daß es gemäß dem Plan und Willen Gottes mit dem echten Wohl der Menschheit übereinstimme und dem Menschen als Einzelwesen und als Glied der Gesellschaft die Entfaltung und Erfüllung seiner vollen Berufung gestatte«. 79

Im Licht einer solchen Auffassung von den Werten menschlicher Arbeit, einer solchen Spiritualität der Arbeit, erklärt sich vollauf das, was wir an der gleichen Stelle der Pastoralkonstitution des Konzils zum Thema der rechten Bedeutung des Fortschritts lesen: »Der Mensch ist mehr wert durch das, was er ist, als durch das, was er hat. Ebenso hat alles, was die Menschen zur Erreichung einer größeren Gerechtigkeit, einer umfassenderen Brüderlichkeit und einer humaneren Ordnung der sozialen Beziehungen tun, größeren Wert als technische Fortschritte. Diese Fortschritte können zwar gleichsam das Material für den menschlichen Aufstieg bieten, doch den Aufstieg selbst werden sie durch sich allein keineswegs zustandebringen«. 80

Diese Lehraussage zum Problem des Fortschritts und der Entwicklung - ein im modernen Denken so beherrschendes Thema - kann nur als Frucht einer erprobten Spiritualität der menschlichen Arbeit verstanden werden, und nur auf der Grundlage einer solchen Spiritualität kann sie verwirklicht und in konkrete Praxis umgesetzt werden. Das also ist die Lehre und das Programm, die aus dem »Evangelium der Arbeit« erwachsen.

40. Mc 6,2-3
41. Cfr. Mt 13,55
42. Cfr. Mt 6,25-34
43. Jn 15,1
44. Cfr. Qo 38,1-3
45. Cfr. Qo 38,4-8
46. Cfr. Ex 31,1-5 Qo 38,27
47. Cfr. Gn 4,22 Is 44,12
48. Cfr. Jr 18,3-4 Qo 38,29-30
49. Cfr. Gn 9,20 Is 5,1-2
50. Cfr. Si 12,9-12 Qo 39,1-8
51. Cfr. Ps 107,23-30 Sg 14,2-3
52. Cfr. Gn 11,3 Gn 2
53. Cfr. Gn 4,21
54. Cfr. Gn 4,2 Gn 37,3 Ex 3,1 1S 16,11; passim
55. Cfr. Ez 47,10
56. Cfr. Pr 31,15-27
57. Por ej. Jn 10,1-16
58. Cfr. Mc 12,1-12
59. Cfr. Lc 4,23
60. Cfr. Mc 4,1-9
61. Cfr. Mt 13,52
62. Cfr. Mt 24,45 Lc 12,42-48
63. Cfr. Lc 16,1-8
64. Cfr. Mt 13,47-50
65. Cfr. Mt 13,45-46
66. Cfr. Mt 20,1-16
67. Cfr. Mt 13,33 Lc 15,8-9
68. Cfr. Mt 9,37 Jn 4,35-38
69. Cfr. Mt 4,19
70. Cfr. Mt 13,52
71. Cfr. Ac 18,3
72. Cfr. Ac 20,34-35
73 2Th 3,8. S. Pablo reconoce a los misioneros el derecho a los medios de subsistencia: 1Co 9,6-14 Ga 6,6 2Th 3,9; cfr. Lc 10,7
74. 2Th 3,12
75. 2Th 3,11
76. 2Th 3,10
77.
78. Ac 1,1
79. Con. Ecum. Vat. II, Const. Past. sobre la Iglesia en el mundo actual GS 35 AAS 58 (1966) p. 1053.
80 GS 35



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