Levitikus (EUS) 24

Einzelbestimmungen über den Leuchter und den Tisch für die Schaubrote

24 1 Der Herr sprach zu Mose:2 Befiehl den Israeliten, daß sie dir für den Leuchter reines Öl aus zerstoßenen Oliven bringen, damit man ständig eine Lampe brennen lassen kann.3 Im Offenbarungszelt, vor dem Vorhang der Lade, soll Aaron diese Lampe aufstellen. Sie soll hier vor dem Herrn ständig vom Abend bis zum Morgen brennen. Das gelte bei euch als feste Regel von Generation zu Generation.4 Aaron soll die Lampen auf dem Leuchter aus reinem Gold vor dem Herrn ständig in Ordnung halten.
5
Du sollst Feinmehl nehmen und daraus zwölf Kuchen backen; aus zwei Zehntel Efa Feinmehl soll jeder einzelne Kuchen zubereitet sein.6 Dann sollst du sie in zwei Schichten, sechs in jeder Schicht, auf den Tisch aus reinem Gold vor den Herrn legen.7 Auf jede Schicht sollst du reinen Weihrauch tun; er soll der Gedächtnisanteil des Brotes sein, ein Feueropfer für den Herrn.8 Sabbat für Sabbat soll man die Brote vor dem Herrn zurichten als dauernde Bundesleistung von seiten der Israeliten.9 Sie gehören Aaron und seinen Söhnen, die sie an einem heiligen Ort essen sollen; denn sie sind für ihn etwas Hochheiliges, ein dauerndes Anrecht von den Feueropfern des Herrn.

Einschub: Die Lästerung des Gottesnamens

10 Der Sohn einer Israelitin und eines Ägypters ging unter die Israeliten. Im Lager geriet er in Streit mit einem Mann, der Israelit war.11 Der Sohn der Israelitin schmähte den Gottesnamen und fluchte. Da brachten sie ihn zu Mose. Der Name der Mutter war Schelomit; sie war die Tochter Dibris aus dem Stamm Dan.12 Man nahm ihn in Gewahrsam, um auf einen Spruch des Herrn hin zu entscheiden.13 Der Herr sprach zu Mose:14 Laß den, der den Fluch ausgesprochen hat, aus dem Lager hinausführen! Alle, die es gehört haben, sollen ihm ihre Hände auf den Kopf legen; dann soll ihn die ganze Gemeinde steinigen.15 Sag den Israeliten: Jeder, der seinem Gott flucht, muß die Folgen seiner Sünde tragen.16 Wer den Namen des Herrn schmäht, wird mit dem Tod bestraft; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Der Fremde muß ebenso wie der Einheimische getötet werden, wenn er den Gottesnamen schmäht.
17
Wer einen Menschen erschlägt, wird mit dem Tod bestraft.18 Wer ein Stück Vieh erschlägt, muß es ersetzen: Leben für Leben.19 Wenn jemand einen Stammesgenossen verletzt, soll man ihm antun, was er getan hat:20 Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn. Der Schaden, den er einem Menschen zugefügt hat, soll ihm zugefügt werden.21 Wer ein Stück Vieh erschlägt, muß es ersetzen; wer aber einen Menschen erschlägt, wird mit dem Tod bestraft.22 Gleiches Recht soll bei euch für den Fremden wie für den Einheimischen gelten; denn ich bin der Herr, euer Gott.23 Nachdem Mose so zu den Israeliten gesprochen hatte, führten sie den, der den Fluch ausgesprochen hatte, aus dem Lager hinaus und steinigten ihn. So erfüllten sie, was der Herr dem Mose aufgetragen hatte.


Sabbatjahr und Jubeljahr: 25,1-55

Einleitung

251 Der Herr sprach zu Mose auf dem Berg Sinai:

Das Brachjahr

2 Rede zu den Israeliten, und sag zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land Sabbatruhe zur Ehre des Herrn halten.3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen, sechs Jahre sollst du deinen Weinberg beschneiden und seinen Ertrag ernten.4 Aber im siebten Jahr soll das Land eine vollständige Sabbatruhe zur Ehre des Herrn halten: Dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden.5 Den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht ernten, und die Trauben deines nicht beschnittenen Weinstockes sollst du nicht lesen. Für das Land soll es ein Jahr der Sabbatruhe sein.6 Der Sabbat des Landes selbst soll euch ernähren: dich, deinen Knecht, deine Magd, deinen Lohnarbeiter, deinen Halbbürger, alle, die bei dir leben.7 Auch deinem Vieh und den Tieren in deinem Land wird sein ganzer Ertrag zur Nahrung dienen.

Das Jubeljahr

8 Du sollst sieben Jahreswochen, siebenmal sieben Jahre, zählen; die Zeit von sieben Jahreswochen ergibt für dich neunundvierzig Jahre.9 Im siebten Monat, am zehnten Tag des Monats, sollst du das Signalhorn ertönen lassen; am Versöhnungstag sollt ihr das Horn im ganzen Land ertönen lassen.10 Erklärt dieses fünfzigste Jahr für heilig, und ruft Freiheit für alle Bewohner des Landes aus! Es gelte euch als Jubeljahr. Jeder von euch soll zu seinem Grundbesitz zurückkehren, jeder soll zu seiner Sippe heimkehren.11 Dieses fünfzigste Jahr gelte euch als Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, den Nachwuchs nicht abernten, die unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen.12 Denn es ist ein Jubeljahr, es soll euch als heilig gelten. Vom Feld weg sollt ihr den Ertrag essen.13 In diesem Jubeljahr soll jeder von euch zu seinem Besitz zurückkehren.14 Wenn du deinem Stammesgenossen etwas verkaufst oder von ihm etwas kaufst, sollt ihr einander nicht übervorteilen.15 Kaufst du von deinem Stammesgenossen, so berücksichtige die Zahl der Jahre nach dem Jubeljahr; verkauft er dir, dann soll er die noch ausstehenden Ertragsjahre berücksichtigen.16 Je höher die Anzahl der Jahre, desto höher berechne den Kaufpreis; je geringer die Anzahl der Jahre, desto weniger verlang von ihm; denn es ist die Zahl von Ernteerträgen, die er dir verkauft.17 Ihr sollt einander nicht übervorteilen. Fürchte deinen Gott; denn ich bin der Herr, euer Gott.18 Ihr sollt meine Satzungen befolgen und auf meine Vorschriften achten und sie ausführen; dann werdet ihr im Land in Sicherheit wohnen.19 Das Land wird seine Frucht geben, ihr werdet euch satt essen und in Sicherheit darin wohnen.20 Wenn ihr aber fragt: Was sollen wir im siebten Jahr essen, wenn wir nicht säen und unseren Ertrag nicht ernten dürfen? -21 Seht, ich werde für euch im sechsten Jahr meinen Segen aufbieten, und er wird den Ertrag für drei Jahre geben.22 Wenn ihr im achten Jahr sät, werdet ihr noch bis zum neunten Jahr vom alten Ertrag essen können; bis der Ertrag dieses Jahres kommt, werdet ihr vom alten essen können.
23
Das Land darf nicht endgültig verkauft werden; denn das Land gehört mir, und ihr seid nur Fremde und Halbbürger bei mir.24 Für jeden Grundbesitz sollt ihr ein Rückkaufrecht auf das Land gewähren.25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, soll sein Verwandter als Löser für ihn eintreten und den verkauften Boden seines Bruders auslösen.26 Hat einer keinen Löser, hat er aber die nötigen Mittel für den Rückkauf selbst aufgebracht,27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf anrechnen und den Restbetrag dem Käufer zurückzahlen; sein Grundbesitz fällt an ihn zurück.28 Bringt er die nötigen Mittel für diese Ersatzleistung nicht auf, dann soll der verkaufte Grund bis zum Jubeljahr im Besitz des Käufers bleiben. Im Jubeljahr wird das Grundstück frei, und es kommt wieder zu seinem Besitz.29 Verkauft jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt, so besteht das Rückkaufrecht bis zum Ablauf des Jahres, das dem Verkauf folgt; sein Rückkaufrecht ist zeitlich beschränkt.30 Erfolgt der Rückkauf bis zum Ablauf des Jahres nicht, dann soll das Haus innerhalb der ummauerten Stadt dem Käufer und seinen Nachkommen endgültig verbleiben; er braucht es im Jubeljahr nicht zu verlassen.31 Aber die Häuser in Dörfern, die nicht von Mauern umgeben sind, werden als Bestandteil des freien Feldes betrachtet; für sie besteht ein Rückkaufrecht, und der Käufer muß es im Jubeljahr verlassen.

Sonderbestimmungen für die Leviten

32 Für die Städte der Leviten, die Häuser der Städte, die ihr Erbbesitz sind, gilt: Die Leviten haben ein zeitlich unbegrenztes Rückkaufrecht.33 Wenn einer von den Leviten auf Einlösung verzichtet, fällt im Jubeljahr das Haus in der Stadt als Erbbesitz zurück; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind deren Eigentum mitten unter den Israeliten.34 Das Weideland, das zu diesen Städten gehört, kann nicht verkauft werden; denn es ist zeitlich unbegrenzt ihr Eigentum.

Soziales Verhalten

35 Wenn dein Bruder verarmt und sich neben dir nicht halten kann, sollst du ihn, auch einen Fremden oder Halbbürger, unterstützen, damit er neben dir leben kann.36 Nimm von ihm keinen Zins und Wucher! Fürchte deinen Gott, und dein Bruder soll neben dir leben können.37 Du sollst ihm weder dein Geld noch deine Nahrung gegen Zins und Wucher geben.38 Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus Ägypten herausgeführt hat, um euch Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.

Die Freilassung israelitischer Sklaven

39 Wenn ein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, darfst du ihm keine Sklavenarbeit auferlegen;40 er soll dir wie ein Lohnarbeiter oder ein Halbbürger gelten und bei dir bis zum Jubeljahr arbeiten.41 Dann soll er von dir frei weggehen, er und seine Kinder, und soll zu seiner Sippe, zum Eigentum seiner Väter zurückkehren.42 Denn sie sind meine Knechte; ich habe sie aus Ägypten herausgeführt; sie sollen nicht verkauft werden, wie ein Sklave verkauft wird.43 Du sollst nicht mit Gewalt über ihn herrschen. Fürchte deinen Gott!

Die Sklaven aus fremden Völkern

44 Die Sklaven und Sklavinnen, die euch gehören sollen, kauft von den Völkern, die rings um euch wohnen; von ihnen könnt ihr Sklaven und Sklavinnen erwerben.45 Auch von den Kindern der Halbbürger, die bei euch leben, aus ihren Sippen, die mit euch leben, von den Kindern, die sie in eurem Land gezeugt haben, könnt ihr Sklaven erwerben. Sie sollen euer Eigentum sein,46 und ihr dürft sie euren Söhnen vererben, damit diese sie als dauerndes Eigentum besitzen; ihr sollt sie als Sklaven haben. Aber was eure Brüder, die Israeliten, angeht, so soll keiner über den andern mit Gewalt herrschen.

Das Loskaufrecht israelitischer Sklaven bei Fremden

47 Wenn ein Fremder oder ein Halbbürger bei dir zu Vermögen kommt, aber dein Bruder von ihm wirtschaftlich abhängig wird und sich ihm oder einem Nachkommen aus der Familie eines Fremden verkauft,48 dann soll es, wenn er sich verkauft hat, für ihn ein Loskaufrecht geben: Einer seiner Brüder soll ihn auslösen.49 Auslösen sollen ihn sein Onkel, der Sohn seines Onkels oder sonst ein Verwandter aus seiner Sippe. Falls seine eigenen Mittel ausreichen, kann er sich selbst loskaufen.50 Er soll mit dem, der ihn gekauft hat, die Jahre zwischen dem Verkaufs- und dem Jubeljahr berechnen; die Summe des Verkaufspreises soll auf die Zahl der Jahre verteilt werden, wobei die verbrachte Zeit wie die eines Lohnarbeiters gilt.51 Wenn noch viele Jahre abzudienen sind, soll er ihrer Zahl entsprechend den Lösepreis von seiner Kaufsumme absetzen.52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll er es ihm berechnen; den Jahren entsprechend soll er den Lösepreis bezahlen.53 Er gelte wie ein Lohnarbeiter Jahr um Jahr bei seinem Herrn; dieser soll nicht vor deinen Augen mit Gewalt über ihn herrschen.54 Wenn er in der Zwischenzeit nicht losgekauft wird, soll er im Jubeljahr freigelassen werden, er und seine Kinder.

Abschließende Begründung

55 Denn mir gehören die Israeliten als Knechte, meine Knechte sind sie; ich habe sie aus Ägypten herausgeführt, ich, der Herr, euer Gott.


Segen und Fluch: 26,1-46

Die Grundforderungen Gottes

26 1 Ihr sollt euch keine Götzen machen, euch weder ein Gottesbild noch ein Steinmal aufstellen und in eurem Land keine Steine mit Bildwerken aufrichten, um euch vor ihnen niederzuwerfen; denn ich bin der Herr, euer Gott.2 Ihr sollt auf meine Sabbate achten und mein Heiligtum fürchten; ich bin der Herr.


Die Segenszusage für Gehorsam

3 Wenn ihr nach meinen Satzungen handelt, auf meine Gebote achtet und sie befolgt,4 so gebe ich euch Regen zur rechten Zeit; die Erde liefert ihren Ertrag, und der Baum des Feldes gibt seine Früchte;5 die Dreschzeit reicht bei euch bis zur Weinlese und die Weinlese bis zur Aussaat. Ihr eßt euch satt an eurem Brot und wohnt in eurem Land in Sicherheit.6 Ich schaffe Frieden im Land: Ihr legt euch nieder, und niemand schreckt euch auf. Ich lasse die Raubtiere aus dem Land verschwinden. Kein Schwert kommt über euer Land.7 Verfolgt ihr eure Feinde, so werden sie vor euren Augen dem Schwert verfallen.8 Fünf von euch werden hundert verfolgen, hundert von euch werden zehntausend verfolgen, und eure Feinde werden vor euren Augen dem Schwert verfallen.9 Euch wende ich mich zu, mache euch fruchtbar und zahlreich und halte meinen Bund mit euch aufrecht.10 Ihr werdet noch von der alten Ernte zu essen haben und das Alte hinausschaffen müssen, um Platz für das Neue zu haben.11 Ich schlage meine Wohnstätte in eurer Mitte auf und habe gegen euch keine Abneigung.12 Ich gehe in eurer Mitte; ich bin euer Gott, und ihr seid mein Volk.13 Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus dem Land der Ägypter herausgeführt hat, so daß ihr nicht mehr ihre Sklaven zu sein braucht. Ich habe eure Jochstangen zerbrochen und euch wieder aufrecht gehen lassen.

Strafandrohung und Fluch für Ungehorsam

14 Aber wenn ihr auf mich nicht hört und alle diese Gebote nicht befolgt,15 wenn ihr meine Satzungen mißachtet, meine Vorschriften verabscheut und meinen Bund brecht, indem ihr keines meiner Gebote befolgt,16 so tue auch ich euch folgendes an: Ich biete gegen euch Bestürzung auf, Schwindsucht und Fieber, die das Augenlicht zum Verlöschen bringen und den Atem ersticken. Ihr sät euer Saatgut vergeblich; eure Feinde werden es verzehren.17 Ich wende mein Angesicht gegen euch, und ihr werdet von euren Feinden geschlagen. Eure Gegner treten euch nieder; ihr flieht, selbst wenn euch niemand verfolgt.18 Wenn ihr dann immer noch nicht auf mich hört, fahre ich fort, euch zu züchtigen; siebenfach züchtige ich euch für eure Sünden.19 Ich breche eure stolze Macht und mache euren Himmel wie Eisen und euer Land wie Bronze.20 Eure Kraft verbraucht sich vergeblich, euer Land liefert keinen Ertrag mehr, und die Bäume im Land tragen keine Früchte mehr.21 Wenn ihr mir feindlich begegnet und nicht auf mich hören wollt, werde ich noch weitere Schläge über euch kommen lassen, siebenfach, wie es euren Sünden entspricht.22 Ich lasse auf euch die wilden Tiere los, die euer Land entvölkern, euer Vieh vernichten und euch an Zahl so verringern, daß eure Wege veröden.23 Wenn ihr euch dadurch noch nicht warnen laßt und mir weiterhin feindlich begegnet,24 begegne auch ich euch feindlich und schlage auch ich euch siebenfach für eure Sünden.25 Ich lasse über euch das Schwert kommen, das Rache für den Bund nehmen wird. Zieht ihr euch in eure Städte zurück, so sende ich die Pest in eure Mitte, und ihr geratet in Feindeshand.26 Ich entziehe euch dann euren Vorrat an Brot, so daß zehn Frauen euer Brot in einem einzigen Backofen backen, daß man euch das Brot abgewogen zuteilt und ihr euch nicht satt essen könnt.27 Und wenn ihr daraufhin noch immer nicht auf mich hört und mir immer noch feindlich begegnet,28 begegne auch ich euch im Zorn und züchtige euch siebenfach für eure Sünden.29 Ihr eßt das Fleisch eurer Söhne und Töchter.30 Ich vernichte eure Kulthöhen, zerstöre eure Räucheraltäre, häufe eure Leichen über die Leichen eurer Götzen und verabscheue euch.31 Ich mache eure Städte zu Ruinen, verwüste eure Heiligtümer und will den beruhigenden Duft eurer Opfer nicht mehr riechen.32 Ich selbst verwüste das Land; eure Feinde, die sich darin niederlassen, werden darüber entsetzt sein.33 Euch aber zerstreue ich unter die Völker und zücke hinter euch das Schwert. Euer Land wird zur Wüste und eure Städte werden zu Ruinen.34 Dann erhält das Land seine Sabbate ersetzt, in der ganzen Zeit der Verwüstung, während ihr im Land eurer Feinde seid. Dann hat das Land Ruhe und erhält Ersatz für seine Sabbate.35 Während der ganzen Zeit der Verwüstung hat es Sabbatruhe, die es an euren Sabbaten nicht hatte, als ihr noch darin wohntet.36 In das Herz derer, die von euch überleben, bringe ich Angst in den Ländern ihrer Feinde; das bloße Rascheln verwelkter Blätter jagt sie auf, und sie fliehen, wie man vor dem Schwert flieht; sie fallen, ohne daß jemand sie verfolgt.37 Sie stürzen übereinander wie vor dem Schwert, ohne daß jemand sie verfolgt. Ihr könnt vor euren Feinden nicht standhalten,38 ihr geht unter den Völkern zugrunde, und das Land eurer Feinde frißt euch.

Umkehr und Vergebung

39 Diejenigen von euch, die dann noch überleben, siechen dahin in den Ländern eurer Feinde wegen ihrer Sünden, auch wegen der Sünden ihrer Väter, so daß sie, gleich ihnen, dahinsiechen.40 Dann werden sie die Schuld eingestehen, die sie selbst und ihre Väter begangen haben durch ihren Treubruch und auch dadurch, daß sie mir feindlich begegnet sind,41 so daß auch ich ihnen feindlich begegnete und sie in das Land ihrer Feinde führte. Ihr unbeschnittenes Herz muß sich dann beugen, und ihre Sünden müssen sie sühnen.42 Dann werde ich meines Bundes mit Jakob gedenken, meines Bundes mit Isaak und meines Bundes mit Abraham, und ich werde meines Landes gedenken.43 Das Land aber muß von ihnen verlassen werden und seine Sabbate ersetzt bekommen, indem es ohne seine Bewohner verödet daliegt. Sie sollen ihre Schuld sühnen, weil sie immer wieder meine Vorschriften mißachtet und meine Satzungen verabscheut haben.44 Aber selbst wenn sie im Land ihrer Feinde sind, werde ich sie nicht mißachten und sie nicht verabscheuen, um ihnen etwa ein Ende zu machen und meinen Bund mit ihnen zu widerrufen; denn ich bin der Herr, ihr Gott.45 Ich werde zu ihren Gunsten des Bundes mit den früheren Generationen gedenken, die ich vor den Augen der Völker aus Ägypten herausgeführt habe, um ihr Gott zu sein, ich, der Herr.

Schluss des Heiligkeitsgesetzes

46 Das sind die Satzungen, Vorschriften und Gesetze, die der Herr zwischen sich und den Israeliten auf dem Sinai durch die Vermittlung des Mose erlassen hat.


Die Ablösung von Gelübden und Weihegaben: 27,1-34

Bei Personen

27 1 Der Herr sprach zu Mose:
2
Rede zu den Israeliten, und sag zu ihnen: Will jemand ein Gelübde für den Herrn einlösen, das er nach dem üblichen Wert einer Person abgelegt hat,
3
so gilt für einen Mann zwischen zwanzig und sechzig Jahren ein Schätzwert von fünfzig Silberschekel, nach dem Schekelgewicht des Heiligtums,
4
für eine Frau ein Schätzwert von dreißig Schekel,
5
für einen Jugendlichen zwischen fünf und zwanzig Jahren, wenn es ein Junge ist, ein Schätzwert von zwanzig Schekel, wenn es ein Mädchen ist, ein Schätzwert von zehn Schekel,
6
für einen Knaben zwischen einem Monat und fünf Jahren ein Schätzwert von fünf und für ein Mädchen ein Schätzwert von drei Silberschekel,
7
für einen Mann von sechzig und mehr Jahren ein Schätzwert von fünfzehn und für eine Frau ein Schätzwert von zehn Schekel.
8
Ist derjenige, der das Gelübde gemacht hat, nicht in der Lage, den Schätzwert zu entrichten, dann soll er die Person dem Priester vorstellen. Dieser soll den Schätzwert nach Maßgabe dessen, was der Gelobende aufbringen kann, feststellen.

Bei Tieren

9 Handelt es sich um Tiere, die man für den Herrn als Opfergabe darbringen kann, so wird jedes Tier, das man dem Herrn gibt, etwas Heiliges.
10
Man darf es weder auswechseln noch vertauschen, nicht ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes geben. Wenn man aber doch ein Tier gegen ein anderes vertauscht, so wird sowohl das eine als auch das andere etwas Heiliges.
11
Handelt es sich um ein unreines Tier, von dem man keine Opfergabe für den Herrn darbringen darf, soll man das Tier dem Priester vorführen,
12
und dieser soll den Durchschnittswert feststellen; an seine Schätzung soll man sich halten.
13
Will man es auslösen, so soll man den Schätzwert um ein Fünftel erhöhen.

Bei Häusern

14 Will man sein Haus dem Herrn weihen, so soll es der Priester schätzen, indem er seinen Durchschnittswert feststellt. Man halte sich an die Schätzung des Priesters.
15
Will der Mann, der das Haus gelobt hat, es auslösen, so soll er ein Fünftel des Geldes zum Schätzwert hinzufügen, und es soll wieder ihm gehören.

Bei Grundstücken

16 Weiht ein Mann eines von seinen Erbgrundstücken dem Herrn, so soll der Schätzwert seines Saatgutes geschätzt werden. Ein Hómer Saatgerste entspricht fünfzig Silberschekeln.
17
Weiht jemand das Feld vom Jubeljahr an, so halte man sich an diesen Schätzwert;
18
weiht er es aber nach dem Jubeljahr, soll ihm der Priester den Preis entsprechend der bis zum nächsten Jubeljahr ausstehenden Jahre berechnen und vom Schätzwert abziehen.
19
Will derjenige, der das Feld geweiht hat, es wieder auslösen, soll er ein Fünftel des Geldes zum Schätzwert hinzufügen, und es soll wieder ihm gehören.
20
Löst er es nicht aus, verkauft es aber einem anderen, so kann es nicht mehr ausgelöst werden,
21
und das Feld wird, wenn es im Jubeljahr frei wird, etwas Heiliges für den Herrn, wie ein Feld, das geweihtes Gut ist. Es wird Eigentum des Priesters.
22
Wenn jemand dem Herrn ein Feld weiht, das er erworben hat und das nicht zu seinem Erbbesitz gehört,
23
berechne der Priester den Schätzwert mit Rücksicht auf die Zeit bis zum Jubeljahr, und der Mann bezahle die Summe am selben Tag als etwas Heiliges für den Herrn.
24
Im Jubeljahr soll das Feld an den Verkäufer zurückfallen, dem es als ererbter Landbesitz gehört.

Das Maß der Schätzung

25 Jede Schätzung bei dir soll nach dem Schekelgewicht des Heiligtums erfolgen: Zwanzig Gera entsprechen einem Schekel.

Sonderfälle

26 Eine Erstgeburt beim Vieh, die als Erstlingsgabe dem Herrn gehört, kann man nicht weihen, weder ein Rind noch ein Schaf; denn es gehört schon dem Herrn.
27
Aber wenn es die Erstgeburt eines unreinen Tiers ist, kann man es um den um ein Fünftel erhöhten Schätzwert auslösen. Wird das Tier nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden.
28
Aber nichts von dem, was ein Mann von seinem Eigentum an Menschen, Vieh und Feldbesitz als Banngut dem Herrn geweiht hat, darf verkauft oder ausgelöst werden. Alles Banngut ist etwas Hochheiliges; es gehört dem Herrn.
29
Kein menschliches Wesen, das als Banngut geweiht wird, kann zurückgekauft werden; man muß es töten.
30
Jeder Zehnt des Landes, der vom Ertrag des Landes oder von den Baumfrüchten abzuziehen ist, gehört dem Herrn; es ist etwas Heiliges für den Herrn.
31
Will ein Mann einen Teil seines Zehnten auslösen, muß er ein Fünftel dazuzahlen.
32
Jeder Zehnt an Rind, Schaf und Ziege ist dem Herrn geweiht, jedes zehnte Stück von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht.
33
Man soll nicht zwischen dem Guten und dem Schlechten unterscheiden und keinen Tausch vornehmen. Wenn man es dennoch tut, werden das Tier und das mit ihm vertauschte Tier etwas Heiliges; es darf nicht ausgelöst werden.

Abschluss

34 Das sind die Gebote, die der Herr dem Mose für die Israeliten auf dem Sinai gegeben hat.



Levitikus (EUS) 24