Pastores gregis DE 59

Die Gemeinschaft unter den Bischöfen und den Teilkirchen auf lokaler Ebene


59 Außer der gesamtkirchlichen Ebene bestehen viele und verschiedene Formen, in denen die bischöfliche Gemeinschaft und demnach die Sorge um alle Schwesterkirchen Ausdruck finden kann und sich tatsächlich äußert. Die wechselseitigen Beziehungen zwischen den Bischöfen gehen zudem weit über den institutionellen Rahmen hinaus. Das lebendige Bewußtsein der kollegialen Dimension des ihnen übertragenen Dienstes muß sie dazu bewegen, untereinander, vor allem im Bereich der Bischofskonferenz, und zwar sowohl innerhalb der Kirchenprovinz als auch der kirchlichen Region, vielfältige Formen der sakramentalen Brüderlichkeit zu schaffen, die von gegenseitiger Annahme und Wertschätzung bis zu unterschiedlichen Gesten des Liebesdienstes und der konkreten Zusammenarbeit reichen.

Wie ich bereits früher einmal ausgeführt habe, ist »auch was die Reform der Römischen Kurie, die Organisation der Synoden und die Arbeitsweise der Bischofskonferenzen betrifft, seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil viel geschehen. Aber es bleibt sicherlich noch viel zu tun, um die Möglichkeiten dieser Instrumente der Gemeinschaft besser zum Ausdruck zu bringen. Sind diese doch heute besonders notwendig, da man unverzüglich und wirkungsvoll auf die Probleme antworten muß, mit denen sich die Kirche in den sich überstürzenden Veränderungen unserer Zeit auseinanderzusetzen hat« .242 Das neue Jahrhundert muß uns alle mehr denn je bemüht sehen, die Bereiche und die Mittel auszuwerten und zu entwickeln, die zur Sicherung der Gemeinschaft unter den Bischöfen und den Kirchen dienen.

Alles Handeln des Bischofs in seinem eigenen pastoralen Dienst ist immer ein Handeln innerhalb des Kollegiums. Ob es sich nun um den Dienst am Wort Gottes oder um die Leitung der eigenen Teilkirche handelt, oder auch um eine in mitbrüderlichem Einvernehmen getroffene Entscheidung bezüglich der anderen Teilkirchen der selben Bischofskonferenz, in der Kirchenprovinz oder in der Region, es bleibt immer ein Handeln im Kollegium, weil es unter Wahrung der Gemeinschaft mit allen anderen Bischöfen und mit dem Oberhaupt des Kollegiums geschieht, wobei auch die eigene pastorale Verantwortung wahrgenommen wird. All dies gründet dann nicht schon in nützlicher menschlicher Koordination, sondern vielmehr in einer Mitsorge um die anderen Kirchen, die daher rührt, daß jeder Bischof in eine Körperschaft oder Kollegium eingefügt und einbezogen ist. Tatsächlich ist ein jeder Bischof gleichzeitig, wenn auch auf verschiedene Weise, verantwortlich für die Teilkirche, für die benachbarten Schwesterkirchen und für die Gesamtkirche.

Angemessenerweise haben daher die Synodenväter bekräftigt: »Weil sie in Gemeinschaft miteinander leben, sollen die Bischöfe die Schwierigkeiten und die Leiden ihrer Mitbrüder im Episkopat wie ihre eigenen verspüren. Damit diese Gemeinschaft gefestigt und immer stärker wird, sollen die einzelnen Bischöfe und die jeweiligen Bischofskonferenzen aufmerksam die Möglichkeit untersuchen, die ihren Kirchen zur Verfügung steht, um den ärmeren Kirchen zu helfen« .243 Wir wissen, daß eine derartige Armut sowohl in einem großen Mangel an Priestern oder anderen seelsorglichen Kräften, als auch in einem besorgniserregenden Fehlen von materiellen Mitteln bestehen kann. Im einen wie im anderen Fall leidet darunter die Verkündigung des Evangeliums. Deshalb mache ich mir auf der Linie dessen, was schon das Zweite Vatikanische Konzil einprägte,244 den Gedanken der Synodenväter zu eigen, welche die Beziehungen brüderlicher Solidarität zwischen den Kirchen der ersten Evangelisation und den sogenannten »jungen Kirchen« zu fördern wünschten, was sich – auch durch Gründung von »Partnerschaften« – im Austausch von Erfahrungen und pastoralen Vorhaben sowie finanzieller Hilfen konkretisieren soll. So erscheint die Kirche wahrhaft als »Familie Gottes« , in der die Stärkeren die Schwächeren zum Wohl aller stützen.245

Auf diese Weise verwirklicht sich in der Gemeinschaft der Kirchen die Gemeinschaft der Bischöfe, die sich ebenso in der liebevollen Zuwendung gegenüber jenen Hirten äußert, die mehr als ihre Mitbrüder und vor allem unter den ortsbedingten Verhältnissen zu leiden hatten oder immer noch leiden, weil sie meist die Leiden ihrer Gläubigen teilen. Eine weitere Gruppe von Hirten, die auf Grund ihrer wachsenden Anzahl eine besondere Aufmerksamkeit verdient, bilden die emeritierten Bischöfe. In der Liturgie zum Abschluß der X. Vollversammlung habe ich zusammen mit den Synodenvätern öfters an sie gedacht. Die ganze Kirche hat eine große Wertschätzung für diese geliebten Brüder, die wichtige Mitglieder des Bischofskollegiums bleiben. Sie dankt ihnen für den seelsorglichen Dienst, den sie geleistet haben und immer noch leisten, indem sie ihre Weisheit und ihre Erfahrung der Gemeinschaft zur Verfügung stellen. Die zuständige Autorität möge es nicht versäumen, dieses persönliche spirituelle Erbe zu nützen, das auch einen kostbaren Teil der Erinnerung der Kirchen, die sie über Jahre geleitet haben, darstellt. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um ihnen Lebensbedingungen, frei von geistlichen und wirtschaftlichen Sorgen, in der von ihnen vernünftigerweise gewünschten Umgebung zu gewährleisten. Außerdem möge man erkunden, wie sie ihre Erfahrungen in den verschiedenen Gremien der Bischofskonferenzen einsetzen können.246

Die katholischen Ostkirchen


60 Unter demselben Blickwinkel der Gemeinschaft der Bischöfe untereinander und zwischen den Kirchen haben die Synodenväter eine ganz besondere Aufmerksamkeit den katholischen Ostkirchen gewidmet, indem sie die altehrwürdigen Reichtümer ihrer Tradition in Betracht zogen, die einen lebendigen Schatz bilden, der mit den analogen Formen der lateinischen Kirche koexistiert. Beide zusammen beleuchten klarer die katholische Einheit des heiligen Gottesvolkes.247

Es besteht kein Zweifel darüber, daß den katholischen Ostkirchen aufgrund ihrer spirituellen, geschichtlichen, theologischen, liturgischen und disziplinären Nähe zu den orthodoxen Kirchen und den anderen orientalischen Kirchen, die noch nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, eine ganz besondere Rolle vor allem zur Förderung der Einheit der Christen des Ostens zukommt. Sie sind dazu berufen, dies wie alle Kirchen durch das Gebet und ein vorbildliches christliches Leben zu verwirklichen. Außerdem sind sie aufgerufen, ihre Treue zu den alten östlichen Traditionen als ihren spezifischen Beitrag zu leisten.248

Die Patriarchalkirchen und ihre Synode


61 Unter den spezifischen Einrichtungen der katholischen Ostkirchen ragen die Patriarchalkirchen heraus. Sie gehören zu jenen Gruppen von Kirchen, die, wie das Zweite Vatikanische Konzil249 feststellt, sich durch göttliche Vorsehung im Laufe der Zeit organisch herausgebildet haben und sich sowohl einer eigenen Disziplin und eigener liturgischer Gebräuche wie auch eines gemeinsamen theologischen und spirituellen Erbes erfreuen, wobei sie immer die Einheit des Glaubens und der einzigen göttlichen Verfassung der Universalkirche bewahrten. Ihre besondere Würde besteht darin, daß sie gleichsam als Mütter im Glauben andere Kirchen hervorgebracht haben, die wie ihre Töchter sind und daher bis in unsere Zeiten herauf durch ein engeres Band der Liebe im sakramentalen Leben und im gegenseitigen Respekt der Rechte und Pflichten an sie gebunden sind.

Die Institution des Patriarchats ist innerhalb der Kirche sehr alt. Sie ist bereits auf dem ersten Ökumenischen Konzil von Nizäa bezeugt und hat auf den ersten Ökumenischen Konzilien Anerkennung gefunden. Bis heute bildet sie die traditionelle Form der Leitung in den Ostkirchen.250 Ihrem Ursprung nach und gemäß ihrer besonderen Struktur verdankt sie sich kirchlicher Errichtung. Eben deswegen hat das Zweite Vatikanische Konzil den Wunsch geäußert, daß, »wo es nötig ist, neue Patriarchate gegründet werden.

Ihre Errichtung ist dem Ökumenischen Konzil oder dem Bischof von Rom vorbehalten« .251 Wer auch immer also in den Ostkirchen eine überbischöfliche und überregionale Gewalt ausübt – wie die Patriarchen und die Synoden der Patriarchalkirchen –, hat Anteil an der höchsten Autorität, die der Nachfolger Petri über die ganze Kirche innehat. Diese seine Gewalt übt er unter Beachtung des Primats des Bischofs von Rom 252 und darüber hinaus auch des Amtes der einzelnen Bischöfe aus, ohne in ihren Kompetenzbereich einzudringen oder die freie Ausübung ihrer eigenen Aufgaben zu beschränken.

Die Beziehungen zwischen den Bischöfen einer Patriarchalkirche und dem Patriarchen, der seinerseits der Bischof der patriarchalen Eparchie ist, entfalten sich auf der Grundlage der schon in der Antike festgelegten Canones Apostolorum: »Die Bischöfe jeder einzelnen Nation müssen wissen, wer unter ihnen der erste ist und sollen ihn als ihr Haupt ansehen und nichts Wichtiges ohne seine Zustimmung tun. Jeder beschäftige sich mit nichts anderem als mit dem, was seinen Bezirk und die von diesem abhängigen Gebiete betrifft. Aber auch der Erste unternehme nichts ohne die Einwilligung aller; so wird die Einmütigkeit herrschen, und Gott verherrlicht werden durch Christus im Heiligen Geist« .253 Dieser Kanon bringt die antike Praxis der Synodalität in den Ostkirchen zum Ausdruck. Zugleich legt er deren theologische Grundlage und ihre doxologische Bedeutung dar, da nämlich klar festgehalten wird, daß das synodale Handeln der Bischöfe in Einmütigkeit dem Dreieinen Gott Verehrung und Verherrlichung erweist.

Im synodalen Leben der Patriarchalkirchen muß also eine wirksame Umsetzung der kollegialen Dimension des bischöflichen Dienstes erkannt werden. Alle erlaubt geweihten Bischöfe nehmen an der Synode ihrer Patriarchalkirche als Hirten eines Teils des Gottesvolkes teil. Die Rolle des Ersten, das heißt des Patriarchen, jedoch wird als ein auf seine Weise konstituierendes Element des kollegialen Handelns anerkannt. Es gibt nämlich keine kollegiale Handlung ohne einen als solchen anerkannten »Ersten«. Die Synodalität ihrerseits aber hebt nicht auf, noch verringert sie die rechtmäßige Autonomie eines jeden Bischofs in der Leitung seiner eigenen Kirche. Sie bekräftigt hingegen die kollegiale Gesinnung der Bischöfe, die für alle Teilkirchen innerhalb des Patriarchates mitverantwortlich sind.

Der Patriarchalsynode wird echte Leitungsgewalt zuerkannt. Sie wählt nämlich den Patriarchen und die Bischöfe für die Ämter innerhalb des Territoriums der Patriarchalkirche, wie auch die Kandidaten zum Episkopat für die Ämter außerhalb der Grenzen der Patriarchalkirche, die dem Papst zur Ernennung vorgeschlagen werden müssen.254 Außer der Zustimmung und der Stellungnahme, die für die Gültigkeit bestimmter Akte im Kompetenzbereich des Patriarchen notwendig sind, obliegt es der Synode, Gesetze zu erlassen, die innerhalb – und im Falle von liturgischen Gesetzen auch außerhalb – der Grenzen der Patriarchalkirche gültig sind.255 Die Synode ist – vorbehaltlich der Zuständigkeit des Heiligen Stuhls – die oberste Gerichtsinstanz innerhalb der Grenzen der Patriarchalkirche selbst.256 Für die Durchführung der wichtigsten Angelegenheiten, insbesondere jener hinsichtlich der Aktualisierung der Apostolatsformen und –arten sowie der kirchlichen Disziplin, bedienen sich der Patriarch und auch die Patriarchalsynode der beratenden Mitarbeit des Patriarchatskonvents, welcher der Patriarch mindestens alle fünf Jahre einberuft.257

Die Organisation der Metropolien und der Kirchenprovinzen


62 Eine konkrete Weise der Förderung der Gemeinschaft zwischen den Bischöfen und der Solidarität unter den Kirchen besteht darin, der sehr alten Institution der Kirchenprovinzen wieder Lebenskraft zu verleihen, in denen die Metropoliten Organ und Symbol sowohl der Brüderlichkeit unter den Bischöfen der Provinz als auch ihrer Gemeinschaft mit dem Papst sind.258 Wegen der Ähnlichkeit der Probleme, die die einzelnen Bischöfe bedrängen, und aufgrund der begrenzten Zahl, die eine bessere und wirkungsvollere Verständigung erlaubt, wird eine gemeinsame Seelsorgsarbeit in den Versammlungen der Bischöfe derselben Kirchenprovinz und vor allem in den Provinzialkonzilien sicher besser geplant werden können.

Wo man für das gemeinsame Wohl die Errichtung kirchlicher Regionen für angebracht hält, wird eine ähnliche Funktion von den Versammlungen der Bischöfe derselben Region oder jedenfalls von Plenarkonzilien ausgeübt werden können. Diesbezüglich ist der vom Zweiten Vatikanischen Konzil geäußerte Wunsch zu bekräftigen, »daß die ehrwürdigen Einrichtungen der Synoden und Konzilien mit neuer Kraft aufblühen; dadurch soll besser und wirksamer für das Wachstum des Glaubens und die Erhaltung der Disziplin in den verschiedenen Kirchen, entsprechend den Gegebenheiten der Zeit, gesorgt werden« .259 In diesen Einrichtungen können die Bischöfe in ihrem Handeln nicht nur die Gemeinschaft untereinander, sondern auch jene mit allen Gliederungen des ihnen anvertrauten Teils des Volkes Gottes zum Ausdruck bringen; diese Gliederungen sind von Rechts wegen auf den Konzilien vertreten.

Gerade wegen der Teilnahme von Priestern, Diakonen, Ordensleuten und Laien, wenngleich nur mit beratender Stimme, kommt in den Partikularkonzilien nicht nur die Gemeinschaft zwischen den Bischöfen, sondern auch die Gemeinschaft unter den Teilkirchen unmittelbar zum Ausdruck. Außerdem erfordern die Partikularkonzilien als feierlicher Moment kirchlichen Lebens sorgfältige Überlegungen in der Vorbereitung, die alle Kategorien von Gläubigen einbezieht, um so diese Konzilien zu einem geeigneten Ort für die wichtigsten Entscheidungen – speziell für jene bezüglich des Glaubens – zu machen. Der Platz der Partikularkonzilien kann daher nicht von den Bischofskonferenzen eingenommen werden, wie dies das Zweite Vatikanische Konzil selbst präzisiert, während es den Wunsch äußert, daß die Partikularkonzilien mit neuer Kraft aufblühen. Die Bischofskonferenzen können dagegen ein nützliches Instrument zur Vorbereitung von Plenarkonzilien sein.260

Die Bischofskonferenzen


63 Mit all dem wird durchaus nicht beabsichtigt, die Bedeutung und den Nutzen der Bischofskonferenzen zu verschweigen, die im letzten Konzil ihre institutionelle Gestalt gefunden haben, welche im Codex des kanonischen Rechtes und im jüngsten Motu proprio Apostolos suos261 eine weitere Päzisierung erfahren hat. Analoge Einrichtungen sind in den katholischen Ostkirchen die Konvente der Hierarchen mehrerer Kirchen sui iuris, wie sie vom Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen vorgesehen sind: »Durch die einander mitgeteilte Einsicht aufgrund von Wissen und Erfahrung sowie durch die gemeinsame Beratung soll ein heiliges Zusammenwirken für das gemeinsame Wohl der Kirchen erreicht werden, wodurch das einheitliche Handeln begünstigt, gemeinsame Werke unterstützt, das Gut der Religion leichter gefördert und die kirchliche Disziplin wirksamer bewahrt wird« .262

Diese Versammlungen der Bischöfe sind, wie es auch die Synodenväter äußerten, heute ein wirksames Instrument, um den kollegialen Geist der Bischöfe auszudrücken und auf praktische Weise umzusetzen. Daher sind die Bischofskonferenzen letztlich in ihrer ganzen Leistungsfähigkeit zur Geltung zu bringen.263 Diese haben sich nämlich »in bemerkenswerter Weise zum bevorzugten Organ der Bischöfe eines Landes oder eines bestimmten Gebietes entwickelt, um den Meinungsaustausch, der gegenseitigen Beratung und der Zusammenarbeit zum Wohl der ganzen Kirche zu dienen: ,,Sie sind in diesen Jahren eine konkrete, lebendige und wirksame Wirklichkeit in allen Teilen der Welt geworden''. Ihre Bedeutung wird dadurch deutlich, daß sie tatkräftig zur Einheit unter den Bischöfen und damit zur Einheit der Kirche beitragen, weil sie ein sehr wertvolles Instrument zur Festigung der kirchlichen Gemeinschaft sind« .264

Da nur Bischöfe und all jene, die den Diözesanbischöfen rechtlich gleichgestellt sind, auch wenn sie nicht mit der Bischofswürde ausgezeichnet sind, Mitglieder der Bischofskonferenzen sind,265 bildet im Unterscheid zu den Partikularkonzilien unmittelbar die kollegiale Dimension der Verantwortung in der bischöflichen Leitung das theologische Fundament dieser Versammlungen. Die Gemeinschaft zwischen den Kirchen ist dies nur indirekt.

Da die Bischofskonferenzen auf jeden Fall ein beständiges, regelmäßig zusammentretendes Organ darstellen, kommt ihnen eine wirksame Rolle zu, wenn diese im Hinblick auf jene Aufgabe, welche die einzelnen Bischöfe nach göttlichem Recht in ihrer Teilkirche ausüben, als unterstützend verstanden wird. Auf Ebene der einzelnen Teilkirche weidet nämlich der Bischof im Namen des Herrn die ihm anvertraute Herde als eigenberechtigter, ordentlicher und unmittelbare Hirte. Sein Handeln ist unbedingt persönlich, nicht kollegial, auch wenn es vom gemeinschaftlichen Geist beseelt ist. Auf Ebene der Gruppierungen von Teilkirchen nach geographischen Kriterien (Nation, Region, etc.) üben die ihnen vorstehenden Bischöfe ihre Hirtensorge nicht gemeinsam mit kollegialen Akten gleich denen des Bischofskollegiums aus, das ja als theologisches Subjekt unteilbar ist.266 Deshalb üben die in derselben Bischofskonferenz versammelten Bischöfe nur einige der Aufgaben, die aus ihrem Hirtenamt (munus pastorale) hervorgehen, gemeinsam für das Wohl ihrer Gläubigen aus – innerhalb der Grenzen der ihnen von Rechts wegen oder durch ein Mandat des Heiligen Stuhls verliehenen Zuständigkeiten.267

Sicherlich erfordern die mitgliederstärkeren Bischofskonferenzen eine umfassende Organisation, um ihren Dienst zugunsten der einzelnen Bischöfe, die sie bilden, und folglich zugunsten der einzelnen Kirchen zu erfüllen. Auf jeden Fall ist »die Bürokratisierung der zwischen den Vollversammlungen tätigen Ämter und Kommissionen zu vermeiden« .268 Die Bischofskonferenzen sind nämlich »mit ihren Kommissionen und Büros dazu da, den Bischöfen zu helfen und nicht dazu, ihren Platz einzunehmen« ,269 und noch weniger, um eine Zwischenstruktur zwischen dem Heiligen Stuhl und den einzelnen Bischöfen zu bilden. Die Bischofskonferenzen können dem Heiligen Stuhl wirksame Hilfe anbieten, indem sie ihre Meinung zu spezifischen Problemen allgemeinerer Natur äußern.270

Sodann bringen die Bischofskonferenzen den kollegialen Geist, der die Bischöfe eint, zum Ausdruck und verwirklichen ihn – und folglich die Gemeinschaft zwischen den verschiedenen Kirchen –, indem sie untereinander, besonders zwischen den benachbarten Kirchen, enge Beziehungen auf der Suche nach dem höheren Wohl knüpfen.271 Dies kann auf verschiedene Weise verwirklicht werden: durch Beratungsgremien, Symposien oder Zusammenschlüsse. Von beachtenswerter Bedeutung sind insbesondere die konti- nentalen Zusammenkünfte der Bischöfe, denen jedoch niemals die Zuständigkeiten zukommen, die den Bischofskonferenzen zuerkannt werden. Diese Treffen sind von großer Hilfe, um jene Zusammenarbeit zwischen den Bischofskonferenzen der verschiedenen Länder anzuregen, die sich in dieser Zeit der »Globalisierung« als besonders notwendig erweist, um den Herausforderungen zu begegnen und eine echte »Globalisierung der Solidarität« zu verwirklichen.272

Die Einheit der Kirche und der ökumenische Dialog


64 Das Gebet unseres Herrn Jesus Christus um die Einheit unter seinen Jüngern (ut unum sint , Joh 17, 21) stellt für jeden Bischof einen dringenden Aufruf an eine präzise apostolische Pflicht dar. Man darf sich diese Einheit nicht als die Frucht unserer Bemühungen erwarten; sie ist hauptsächlich die Gabe der Heiligsten Dreifaltigkeit an die Kirche. Dies entbindet die Christen jedoch nicht davon, jede Anstrengung zu unternehmen, beginnend beim Gebet, um den Weg zur vollen Einheit zu beschleunigen. Indem die Kirche auf die Gebete und den Willen des Herrn sowie auf seine Hingabe am Kreuz zur Sammlung der versprengten Söhne (vgl. Joh Jn 11,52) antwortet, fühlt sie sich in unumkehrbarer Weise zum ökumenischen Dialog verpflichtet. Man muß also auf dem Weg des Dialogs in der Wahrheit und in der Liebe beharrlich weitergehen.

Viele Synodenväter haben an die besondere Berufung erinnert, daß jeder Bischof diesen Dialog in seiner Diözese zu fördern und in veritate e caritate (vgl. Eph Ep 4,15) zu entfalten hat. Das Ärgernis der Trennung zwischen den Christen wird nämlich von allen als ein der christlichen Hoffnung widersprechendes Signal empfunden. Die konkreten Formen zu dieser Förderung des ökumenischen Dialogs sind dann in der besseren gegenseitigen Kenntnis zwischen der Katholischen Kirche und den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die nicht in voller Gemeinschaft mit ihr stehen, benannt worden; ferner in Zusammenkünften und geeigneten Initiativen und vor allem im Zeugnis der Liebe. In der Tat gibt es eine Ökumene des alltäglichen Lebens, die in gegenseitiger Annahme, im Zuhören und in der Zusammenarbeit besteht und die eine einzigartige Wirksamkeit besitzt.

Andererseits haben die Synodenväter auch vor dem Risiko wenig überlegter Gesten – Zeichen eines »ungeduldigen Ökumenismus« – gewarnt, die dem laufenden Weg zur vollen Einheit Schaden zufügen können. Es ist daher sehr wichtig, daß von allen die rechten Prinzipien des ökumenischen Dialogs angenommen und in die Tat umgesetzt werden, als auch daß man auf diesen Prinzipien besteht: in den Seminaren mit den Priesteramtskandidaten, in den Pfarreien und innerhalb der kirchlichen Strukturen. Das innere Leben der Kirche muß ein Zeugnis der Einheit im Respekt und in der Öffnung immer weiterer Räume bieten, in denen die verschiedenen theologischen, spirituellen, liturgischen und disziplinären Traditionen Aufnahme finden und ihre großen Reichtümer entfalten mögen.273

Der missionarische Geist im bischöflichen Dienstamt


65 Als Glieder des Bischofskollegiums sind die Bischöfe nicht nur für eine Diözese, sondern für das Heil aller Menschen geweiht.274 Diese im Zweiten Vatikanischen Konzil dargelegte Lehre ist von den Synodenvätern in Erinnerung gerufen worden, um hervorzuheben, daß sich jeder Bischof der missionarischen Natur seines eigenen Hirtenamtes bewußt sein muß. All sein seelsorgliches Wirken muß demnach von missionarischem Geist gekennzeichnet sein, um im Bewußtsein der Gläubigen das brennende Verlangen nach der Verbreitung des Evangeliums zu wecken und zu bewahren. Daher ist es Aufgabe des Bischofs, in der eigenen Diözese missionarische Aktivitäten und Initiativen – auch unter wirtschaftlich-finanzieller Rücksicht – anzuregen, zu fördern und zu leiten.275

Nicht weniger wichtig ist es sodann, wie auf der Synode bestätigt wurde, die missionarische Dimension in der eigenen Teilkirche – entsprechend den unterschiedlichen Situationen – durch die Förderung grundlegender Werte wie der Anerkennung des Nächsten, der Achtung der Verschiedenheit der Kulturen und der gesunden Wechselbeziehung zwischen den verschiedenen Kulturen zu bestärken. Der vermehrt multikulturelle Charakter der Städte und der Gesellschaft wiederum – vor allem als Folge der internationalen Migrationen – führt zu neuen Situationen, aus denen eine besondere missionarische Herausforderung erwächst.

In der Synodenaula gab es auch Wortmeldungen, die einige Fragen hinsichtlich der Beziehungen zwischen den Diözesanbischöfen und den missionarischen Ordensgemeinschaften hervorhoben und die Notwendigkeit eines vertieften Nachdenkens darüber unterstrichen. Zugleich ist der große Beitrag an Erfahrung gewürdigt worden, den eine Teilkirche durch diese Ordensgemeinschaften selbst empfangen kann, um das missionarische Bsewußtsein unter den Gläubigen lebendig zu halten.

In diesem seinem Eifer möge sich der Bischof als ein Diener und Zeuge der Hoffnung erweisen. Die Mission ist nämlich ohne Zweifel der genaue Gradmesser für den Glauben an Christus und an seine Liebe zu uns: 276 Sie drängt den Menschen aller Zeiten zu einem neuen Leben, das von der Hoffnung beseelt wird. Denn in der Verkündigung des Auferstandenen stellen die Christen denjenigen vor, der eine neue Ära der Geschichte einleitet; sie rufen der Welt die gute Nachricht eines ganzheitlichen und universalen Heiles zu, das in sich das Unterpfand einer neuen Welt enthält, in welcher der Schmerz und die Ungerechtigkeit der Freude und der Schönheit Platz machen werden. Zu Beginn eines neuen Millenniums, wenn sich das Bewußtsein der Universalität des Heils geschärft hat und man erfährt, daß die Verkündigung des Evangeliums täglich erneuert werden muß, ergeht von der Synodenversammlung die Aufforderung, den missionarischen Einsatz nicht zu verringern, vielmehr ihn auf eine immer intensivere missionarische Zusammenarbeit auszudehnen.

SIEBENTES KAPITEL


DER BISCHOF ANGESICHTS DER


AKTUELLEN HERAUSFORDERUNGEN


»Habt Mut: Ich habe die Welt besiegt« (Jn 16,33)


66 In der Heiligen Schrift wird die Kirche mit einer Herde verglichen, »als deren künftigen Hirten Gott selbst sich vorherverkündigt hat. Wenngleich ihre Schafe von menschlichen Hirten geleitet werden, so werden sie dennoch immerfort von Christus, dem guten Hirten und dem Ersten der Hirten, geführt und genährt« .277 Ist es nicht Jesus selber, der seine Jünger als pusillus grexbezeichnet und sie auffordert, sich nicht zu fürchten, sondern Hoffnung zu hegen? (vgl. Lk Lc 12,32).

Diese Aufforderung an seine Jünger hat Jesus mehrmals wiederholt: »In der Welt seid ihr in Bedrängnis; aber habt Mut: Ich habe die Welt besiegt!« (Jn 16,33). Als er im Begriff war, zum Vater zurückzukehren, sagte er zu den Aposteln, nachdem er ihnen die Füße gewaschen hatte: »Euer Herz lasse sich nicht verwirren« , und fügte hinzu: »Ich bin der Weg [...]; niemand kommt zum Vater außer durch mich« (Jn 14,1-6). Auf diesen Weg, der Christus ist, hat sich die kleine Herde, die Kirche, begeben, und er ist es, der Gute Hirt, der sie führt: »Wenn er alle seine Schafe hinausgetrieben hat, geht er ihnen voraus, und die Schafe folgen ihm; denn sie kennen seine Stimme« (Jn 10,4).

Nach dem Bilde Jesu Christi und auf seinen Spuren geht auch der Bischof hinaus, um ihn der Welt zu verkündigen als den Retter des Menschen, jedes Menschen. Als Missionar des Evangeliums handelt er im Namen der Kirche, die in der Tugend der Menschlichkeit erfahren und den Menschen unserer Zeit nahe ist. Darum hat der Bischof, stark in der Radikalität des Evangeliums, auch die Pflicht, die falschen Anthropologien zu entlarven, die von ideologischen Prozessen erdrückten Werte herauszustellen und die Wahrheit kenntlich zu machen. Er weiß, daß er mit dem Apostel wiederholen kann: »Dafür arbeiten und kämpfen wir, denn wir haben unsere Hoffnung auf den lebendigen Gott gesetzt, den Retter aller Menschen, besonders der Gläubigen« (1Tm 4,10).

Die Tätigkeit des Bischofs wird also von jener parresía gekennzeichnet sein, die Frucht des Wirkens des Geistes ist (vgl. Apg Ac 4,31). Während der Bischof über sich selbst hinausgeht, um Jesus Christus zu verkündigen, nimmt er vertrauensvoll und mutig seine Sendung auf, weil er tatsächlich factus pontifex, zur »Brücke« geworden ist, die zu jedem Menschen hinführt. In der Nachfolge Jesu, der sagt: »Ich habe noch andere Schafe, die nicht aus diesem Stall sind; auch sie muß ich führen, und sie werden auf meine Stimme hören; dann wird es nur eine Herde geben und einen Hirten« (Jn 10,16), geht der Bischof mit der Leidenschaft des Hirten hinaus, um die Schafe zu suchen.

Der Bischof, Stifter von Gerechtigkeit und Frieden


67 Im Zusammenhang mit diesem missionarischen Charakter haben die Synodenväter auf den Bischof als einen Propheten der Gerechtigkeit hingewiesen. Der Krieg der Mächtigen gegen die Schwachen hat heute mehr als früher tiefgreifende Spaltungen zwischen Reichen und Armen aufgerissen. Die Zahl der Armen ist Legion! In einem ungerechten Wirtschaftssystem mit starken strukturellen Kontrasten verschlimmert sich mit jedem Tag die Lage der Menschen am Rande der Gesellschaft. In vielen Teilen der Erde herrscht heute Hunger, anderswo hingegen Überfluß. Die Opfer dieser dramatischen Mißverhältnisse sind vor allem die Armen, die Jugendlichen, die Flüchtlinge. Auch die Frau wird vielerorts in ihrer persönlichen Würde mißachtet, ist Opfer einer hedonistischen und materialistischen Kultur.

Angesichts – und sehr oft inmitten – dieser Unrechtssituationen, die unvermeidlich Konflikten und dem Tod Tür und Tor öffnen, tritt der Bischof als Verteidiger der Rechte des nach dem Abbild Gottes und ihm ähnlich geschaffenen Menschen auf. Er verkündigt die Morallehre der Kirche in der Verteidigung des Rechtes auf Leben von der Empfängnis bis zu dessen natürlichem Ende; er verkündet ferner die auf dem Fundament des Evangeliums gegründete Soziallehre der Kirche; er nimmt sich die Verteidigung eines jeden zu Herzen, der schwach ist, indem er sich zur Stimme derer macht, die keine Stimme haben, um ihren Rechten Geltung zu verschaffen. Es besteht kein Zweifel darüber, daß die Soziallehre der Kirche auch in den schwierigsten Situationen Hoffnung zu wecken vermag, denn wenn es keine Hoffnung für die Armen gibt, wird es für niemanden, auch nicht für die sogenannten Reichen, Hoffnung geben.

Die Bischöfe haben den Terrorismus und den Völkermord nachdrücklich verurteilt und ihre Stimme zugunsten derer erhoben, die über Ungerechtigkeiten klagen, die Verfolgungen erleiden, die arbeitslos sind, und für die Kinder, die auf verschiedene und stets sehr schlimme Weise gequält werden. Wie die heilige Kirche, die in der Welt das Sakrament der innigsten Vereinigung mit Gott und der Einheit der ganzen Menschheit ist,278 so ist auch der Bischof Verteidiger und Vater der Armen; er ist in eifriger Sorge um die Gerechtigkeit und die Einhaltung der Menschenrechte, und er ist Hoffnungsträger.279

Das Wort der Synodenväter war gemeinsam mit dem meinem deutlich und hart. »Wir konnten uns während der Synode auch nicht den vielen anderen Leiden verschließen, die Mitmenschen in großem Ausmaß treffen [...] Ein grundsätzlicher sittlicher Wandel ist geboten [...] Zu lang unterschätzte, weitest verbreitete Notstände können die Bevölkerung ganzer Länder in die Verzweiflung treiben. Wie können wir dazu schweigen, daß nach wie vor unzählige Menschen in einer Zeit weiter verhungern oder in äußerster Armut leben müssen, in der Möglichkeiten zu einer besseren Verteilung der Ressourcen wie nie zuvor zur Verfügung stehen? Wir sind solidarisch mit den riesigen Strömen von Flüchtlingen und Einwanderern, die infolge von Krieg, politischer Unterdrückung oder wirtschaftlicher Benachteiligung ihre Heimat verlassen müssen, Arbeit suchen und sich nach Frieden sehnen. Zunahme von Malaria und AIDS, Analphabetismus, Zukunftslosigkeit für so viele Kinder und Jugendliche, die auf der Straße leben, Ausbeutung der Frauen, Pornographie, Intoleranz, Mißbrauch der Religion zur Unterdrückung der Menschen, Drogen- und Waffenhandel: Die Aufzählung ist unvollständig! Dennoch verlieren die Demütigen auch in der äußersten Not die Hoffnung nicht. Der Herr schaut auf sie und hilft ihnen: ,,Die Schwachen werden unterdrückt, die Armen seufzen. Darum spricht der Herr: Jetzt stehe ich auf, dem Verachteten bringe ich Heil'' (
Ps 12,6)« .280

Auf die soeben umrissene dramatische Lagebeschreibung folgen mit selbstverständlicher Dringlichkeit der Aufruf und die Verpflichtung zum Frieden. Denn die aus dem vergangenen Jahrhundert und aus dem ganzen Jahrtausend ererbten Konfliktherde sind noch immer aktiv. Und es fehlt auch nicht an lokalen Konflikten, die tiefe Risse zwischen den Kulturen und den Nationalitäten entstehen lassen. Und wie könnte man die religiösen Fundamentalismen verschweigen, die immer Feinde des Dialogs und des Friedens sind? In vielen Regionen der Welt gleicht die Erde einem Pulverfaß, das jeden Moment explodieren und enormes Leid über die Menschheitsfamilie bringen kann.

In dieser Situation verkündet die Kirche unablässig den Frieden Christi, der in der Bergpredigt diejenigen selig gepriesen hat, »die Frieden stiften« (Mt 5,9). Der Friede ist eine universale Verantwortung, die sich in den tausend kleinen Handlungen des Alltagslebens äußert. Er wartet auf seine Propheten und seine Baumeister, die vor allem in den kirchlichen Gemeinschaften, deren Hirt der Bischof ist, nicht fehlen dürfen. Nach dem Vorbild Jesu, der gekommen ist, um den Unterdrückten die Freiheit zu verkünden und das Gnadenjahr des Herrn auszurufen (vgl. Lk Lc 4,16-21), wird er immer sofort aufzeigen, daß die christliche Hoffnung eng mit dem eifrigen Bemühen um die ganzheitliche Förderung des Menschen und der Gesellschaft verbunden ist, wie dies die Soziallehre der Kirche vorträgt.

Bei möglichen und leider nicht seltenen Situationen bewaffneter Konflikte muß der Bischof auch dann, wenn er das Volk auffordert, seine Rechte geltend zu machen, immer warnend darauf hinweisen, daß ein Christ auf jeden Fall die Pflicht hat, auf Rache zu verzichten und sich der Vergebung und der Liebe gegenüber den Feinden zu öffnen.281 Denn es gibt keine Gerechtigkeit ohne Vergebung. So schwer es auch fällt, die Feststellung zu akzeptieren, erscheint sie für jeden vernünftigen Menschen selbstverständlich: echter Friede wird nur durch Vergebung möglich.282


Pastores gregis DE 59