Presbyterorum Ordinis DE 17


17 Im freundschaftlichen und brüderlichen Verkehr untereinander und mit den übrigen Menschen haben die Priester Gelegenheit, die menschlichen Werte zu pflegen und die irdischen Güter als Geschenke Gottes zu würdigen. Mitten in der Welt sollen sie dennoch immer wissen, daß sie nach dem Wort unseres Herrn und Meisters nicht von der Welt sind (43). Wenn sie also die Dinge der Welt so gebrauchen, als gebrauchten sie sie nicht (44), dann werden sie zu jener Freiheit von aller ungeordneten Anhänglichkeit und Sorge gelangen, durch die sie gelehrig für die Stimme Gottes im täglichen Leben werden. Aus solcher Freiheit und Gelehrigkeit erwächst das geistliche Unterscheidungsvermögen, durch das man die rechte Haltung zur Welt und ihren Gütern findet. Diese Haltung ist deshalb von großer Bedeutung für die Priester, weil sich ja die Sendung der Kirche inmitten der Welt vollzieht und die geschaffenen Güter zum Reifen der menschlichen Persönlichkeit unerläßlich sind. So seien sie also dankbar für alles, was ihnen der himmlische Vater für eine rechte Lebensführung in die Hand gibt. Doch sollen sie alles, was ihnen begegnet, im Licht des Glaubens prüfen, damit sie es richtig gebrauchen lernen, wie es dem Willen Gottes entspricht, und ablehnen, was ihrer Sendung im Weg steht.

Denn die Priester, deren "Anteil und Erbe" der Herr ist (
Nb 18,20), dürfen die zeitlichen Güter nur in dem Rahmen gebrauchen, der ihnen durch die Lehre Christi des Herrn und von der Weisung der Kirche gesteckt ist.

Die Kirchengüter im eigentlichen Sinne sollen die Priester sachgerecht und nach den Richtlinien der kirchlichen Gesetze verwalten, wenn möglich unter Zuhilfenahme erfahrener Laien; diese Güter sind stets nur für die Zwecke zu verwenden, um deretwillen die Kirche zeitliche Güter besitzen darf, nämlich für den rechten Vollzug des Gottesdienstes, für den angemessenen Unterhalt des Klerus und für die apostolischen und caritativen Werke, besonders für jene, die den Armen zugute kommen (45). Was die Priester, nicht anders als die Bischöfe, anläßlich der Ausübung eines kirchlichen Amtes erhalten, haben sie, unbeschadet eines Partikularrechts (46), in erster Linie für ihren standesgemäßen Unterhalt und für die Erfüllung ihrer Standespflichten zu verwenden; was aber davon übrigbleibt, mögen sie dem Wohl der Kirche oder caritativen Werken zukommen lassen. Sie dürfen das kirchliche Amt weder als Erwerbsquelle betrachten noch die Einkünfte daraus für die Vermehrung des eigenen Vermögens verwenden (47). Die Priester sollen darum ihr Herz nicht an Reichtümer hängen (48), jede Habgier meiden und sich vor aller Art weltlichen Handels sorgfältig hüten.

Sie werden vielmehr zur freiwilligen Armut ermuntert, in der sie Christus sichtbarer ähnlich und zum heiligen Dienst verfügbarer werden. Denn Christus ist für uns arm geworden, obwohl er reich war, damit wir durch seine Armut reich würden (49). Und die Apostel haben durch ihr Beispiel bezeugt, daß die unverdienten Gaben Gottes unentgeltlich weitergegeben werden müssen (50); sie wußten genauso gut Überfluß zu haben wie Not zu ertragen (51). Aber auch ein gewisser gemeinschaftlicher Gütergebrauch, ähnlich der Gütergemeinschaft, die in der Geschichte der Urkirche so gepriesen wird (52), kann der Hirtenliebe vorzüglich den Weg ebnen; durch diese Lebensform können die Priester den Geist der Armut, den Christus empfiehlt, in lobenswerter Weise konkret verwirklichen.

Vom Geist des Herrn geführt, der den Erlöser gesalbt und Armen die Frohbotschaft zu bringen (53) ausgesandt hat, sollen die Priester und ebenso die Bischöfe alles vermeiden, was den Armen irgendwie Anstoß geben könnte, indem sie, mehr als die anderen Jünger des Herrn, jeden Schein von Eitelkeit in ihrer Lebenshaltung ausschließen. Ihre Wohnung sei so eingerichtet, daß sie niemandem unzugänglich erscheint und daß niemand, auch kein Niedriggestellter, sich scheut, sie zu betreten.

43) Vgl. Jn 17,14-16.
44) Vgl. 1Co 7,31.
45) Conc. Antioch., can. 25: Mansi 2,1327-1328; Decretum Gratiani, c. 23, C. 12, q. 1: ed. Friedberg, I, 684-685.
46) Das bezieht sich vor allem auf die Rechte und Gewohnheiten in den orientalischen Kirchen.
47) Conc. Paris., a. 829, can. 15: Mon. Germ. Hist., Legum Sect. III., Concilia, t. 2, 622; Konzil v. Trient, Sess. XXV, Dekret de reform. c. 1: Conc. OEc. Decreta, ed. Herder (RM 1962) 760-761.
48) Vgl. Ps 62,11 (Vg. 61).
49) Vgl. 2Co 8,9.
50) Vgl. Ac 8,18-25.
51) Vgl. Ph 4,12.
52) Vgl. Ac 2,42-47.
53) Vgl. Lc 4,18.


III. Hilfen für das priesterliche Leben

18 In allen Lebenslagen sollen die Priester die Einheit mit Christus pflegen. Sie erfreuen sich dazu, außer der bewußten Erfüllung ihres Dienstes, allgemeiner und besonderer Mittel, neuer und alter, zu denen der Heilige Geist im Volk Gottes unaufhörlich Anstoß gab und welche die Kirche zur Heiligung ihrer Glieder empfiehlt, ja bisweilen sogar befiehlt (54). Aus allen geistlichen Hilfen ragt jene Übung hervor, durch die die Gläubigen vom zweifachen Tisch, der Heiligen Schrift und der Eucharistie, mit dem Wort Gottes genährt werden (55). Von welcher Bedeutung ihr häufiger Vollzug für die den Priestern eigene Heiligung ist, weiß jeder.

Die Diener der sakramentalen Gnade einen sich Christus, dem Erlöser und Hirten, aufs innigste durch den würdigen Empfang der Sakramente, vor allem durch die häufig geübte sakramentale Buße; durch die tägliche Gewissenserforschung vorbereitet, fördert diese die notwendige Hinwendung des Herzens zur Liebe des Vaters der Erbarmungen gar sehr. Im Licht des durch die Schriftlesung gestärkten Glaubens vermögen sie die Zeichen des göttlichen Willens und die Antriebe seiner Gnade in den verschiedenen Ereignissen des Lebens sorgfältig zu erforschen und können so für ihre im Heiligen Geiste übernommene Sendung von Tag zu Tag empfänglicher werden. Ein bewundernswertes Beispiel solcher Empfänglichkeit haben sie stets in der seligen Jungfrau Maria vor sich, die, vom Heiligen Geist geführt, sich selbst ganz dem Geheimnis der Erlösung der Menschen weihte (56). Diese Mutter des höchsten und ewigen Priesters, die Königin der Apostel und Schützerin ihres Dienstes, sollen die Priester mit kindlicher Ergebung und Verehrung hochschätzen und lieben.

Zur treuen Erfüllung ihres Dienstes soll ihnen die tägliche Zwiesprache mit Christus dem Herrn in Besuchung und persönlicher Andacht der Heiligsten Eucharistie Herzenssache sein. Gern sollen sie sich für Tage geistlicher Zurückgezogenheit frei machen und die geistliche Führung hochschätzen. Auf vielfache Weise, vor allem durch das bewährte innere Gebet und frei zu wählende verschiedene Gebetsarten, suchen und erbitten die Priester von Gott inständig jenen Geist echter Anbetung, durch den sie sich zugleich mit dem ihnen anvertrauten Volk innig Christus, dem Mittler des Neuen Bundes, einen und so in der Gnade der Kindschaft rufen können: "Abba, Vater" (
Rm 8,15).

54) Vgl. CIC, can. CIS 125ff.
55) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens Perfectae caritatis, Nr. PC 6: AAS 58 (1966) 705; Dogm. Konst. über die göttliche Offenbarung Dei verbum, Nr. DV 21: AAS 58 (1966) 827f.
56) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. LG 65: AAS 57 (1965) 64-65.
19 Die Priester werden vom Bischof bei der Priesterweihe ermahnt, daß sie "in der Wissenschaft erfahren" seien und ihre Lehre "eine geistliche Arznei für das Volk Gottes sei" (57). Die Wissenschaft eines Dieners am Heiligen aber muß eine heilige sein; denn sie wird heiliger Quelle entnommen und ist auf ein heiliges Ziel hingeordnet. Deshalb wird sie vor allem aus der Lesung und Betrachtung der Heiligen Schrift geschöpft (58), aber auch durch das Studium der Kirchenväter, der Kirchenlehrer und anderer Urkunden der Überlieferung mit Frucht gefördert. Um auf die von den heutigen Menschen erörterten Fragen die rechte Antwort zu geben, sollen die Priester ferner die Dokumente des kirchlichen Lehramtes und besonders die der Konzilien und der Päpste gut kennen sowie die besten und anerkannten theologischen Schriftsteller zu Rat ziehen.

Da aber heute die weltliche Wissenschaft wie auch die heiligen Wissenschaften immer neue Fortschritte machen, sind die Priester anzueifern, ihre religiösen und allgemeinbildenden Kenntnisse in geeigneter Weise zu vervollständigen und sich so besser auf ein Gespräch mit ihren Zeitgenossen vorzubereiten.

Damit die Priester um so williger den Studien obliegen und sich gründlicher die Methoden der Evangelisation und des Apostolates aneignen, sollen ihnen in jeder Weise geeignete Hilfsmittel bereitgestellt werden. Dazu gehören, entsprechend den Bedingungen eines Landes, die Veranstaltungen von Kursen oder Kongressen, die Errichtung von Zentren für pastorale Studien, der Aufbau von Bibliotheken und eine angemessene Leitung durch geeignete Persönlichkeiten. Außerdem sollen die Bischöfe einzeln oder gemeinsam nach geeigneteren Möglichkeiten suchen, daß alle ihre Priester regelmäßig, vor allem aber wenige Jahre nach der Priesterweihe (59), einen Kurs besuchen, der ihnen Gelegenheit bietet sowohl zur besseren Kenntnisnahme der Seelsorgsmetboden und der theologischen Wissenschaft wie auch zur Stärkung ihres geistlichen Lebens und für einen seelsorglichen Erfahrungsaustausch mit ihren Brüdern (60). Durch solche und ähnliche geeignete Einrichtungen soll jungen Pfarrern und denen, die neu in die Seelsorge eintreten oder die in eine andere Diözese oder ein anderes Land geschickt werden, sorgfältig Hilfe geboten werden.

Endlich sollen die Bischöfe dafür Sorge tragen, daß einige sich einem vertieften Studium der heiligen Wissenschaften widmen, damit es nie an geeigneten Lehrern für die Ausbildung der Kleriker mangelt, damit ferner den übrigen Priestern und Gläubigen bei der Erwerbung des ihnen notwendigen Wissens eine Hilfe zur Verfügung gestellt und ein für die Kirche durchaus notwendiger gesunder Fortschritt in den heiligen Disziplinen gefördert wird.

57) Pont. Rom., Die Priesterweihe.
58) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die göttliche Offenbarung Dei verbum, Nr.
DV 25: AAS 58 (1966) 829.
59) Dieser Kurs ist nicht mit dem gleich nach der Priesterweihe vorgesehenen Pastoralkurs identisch, über den das Dekret über die Ausbildung der Priester Optatam totius, Nr. OT 22: AAS 58 (1966) 726f., handelt.
60) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Christus Dominus, Nr. CD 17: AAS 58 (1966) 681.


20 Die Priester, die, dem Dienst Gottes geweiht, das ihnen übertragene Amt erfüllen, haben Anspruch auf eine gerechte Entlohnung; denn "jeder Arbeiter ist seines Lohnes wert" (Lc 10,7)61, und "der Herr hat angeordnet, daß jene, die das Evangelium verkünden, auch vom Evangelium leben" (1Co 9,14). Falls nicht anderweitig eine gerechte Entlohnung der Priester sichergestellt ist, sind darum die Gläubigen selbst, zu deren Besten die Priester ja arbeiten, in einer echten Verpflichtung gehalten, dafür Sorge zu tragen, daß den Priestern das zu einem ehrbaren und würdigen Leben Notwendige gegeben werden kann. Die Bischöfe aber müssen die Gläubigen an diese ihre Verpflichtung mahnen und Richtlinien ausarbeiten lassen - sei es jeder für seine Diözese oder, besser, mehrere zugleich für ein gemeinsames Gebiet -, durch die für eine angemessene Entlohnung derer, die im Dienst am Volke Gottes irgendein Amt verwalten oder verwaltet haben, gesorgt wird. Die Entlohnung des einzelnen, die sowohl auf die Natur des Amtes wie auf die örtlichen und zeitlichen Umstände Rücksicht nimmt, muß grundsätzlich für alle die gleiche sein, die in denselben Verhältnissen leben; sie sei ihrer Stellung angemessen und gewähre ihnen außerdem die Möglichkeit, nicht nur eine pflichtgemäße Entlohnung derer vorzusehen, die den Priestern dienen, sondern auch von sich aus die Armen in einem gewissen Umfang zu unterstützen; denn der Dienst an den Armen stand in der Kirche von Anfang an hoch in Ehren.

Diese Entlohnung sei außerdem so, daß sie den Priestern gestattet, jährlich den verdienten und notwendigen Urlaub zu nehmen; die Bischöfe müssen für dessen Ermöglichung sorgen.

Die erste Bedeutung freilich muß dem Amt, das die geweihten Diener ausüben, zugemessen werden. Deshalb soll das sogenannte Benefizialsystem aufgegeben oder wenigstens so reformiert werden, daß der Benefiziumsteil oder das Recht auf die aus der Übergabe des Amtes fließenden Einkünfte als zweitrangig gilt und der erste Platz im Recht dem kirchlichen Amt selbst eingeräumt wird; deshalb muß künftig jegliches ständig übertragene Amt so verstanden werden, daß es zur Erfüllung eines geistlichen Zweckes verliehen ist.

61) Vgl. Mt 10,10 1Co 9,7 1Tm 5,18.


21 Man soll stets das Beispiel der Gläubigen der Urgemeinde von Jerusalem vor Augen haben, in der "ihnen alles gemeinsam war" (Ac 4,32) und "einem jeden gegeben wurde, was er nötig hatte" (Ac 4,35). Es ist deshalb höchst angemessen, wenigstens in Gebieten, in denen die Entlohnung des Klerus ganz oder zum Teil von den Gaben der Gläubigen abhängt, daß die zu diesem Zweck gegebenen Gelder bei einer bestimmten Diözesanstelle gesammelt werden, deren Verwaltung der Bischof hat, unter Beiziehung einiger delegierter Priester und, wo es geraten erscheint, von wirtschaftlich sachverständigen Laien. Es ist auch zu wünschen, daß außerdem in den einzelnen Diözesen oder Gebieten, soweit möglich, ein gemeinsamer Fonds angelegt wird, durch den die Bischöfe Verpflichtungen gegenüber anderen, die im Kirchendienst stehen, genügen und die verschiedenen Diözesanbedürfnisse befriedigen können; daraus sollen auch reichere Diözesen ärmere unterstützen, damit ihr Überfluß deren Mangel abhelfe (62). Dieses gemeinsame Vermögen muß in erster Linie aus den Gütern angelegt werden, die aus den Gaben der Gläubigen stammen, aber auch aus anderen Quellen, die vom Recht zu bestimmen sind.

Bei den Völkern, in denen die soziale Vorsorge zugunsten des Klerus noch nicht genügend geordnet ist, sollen ferner durch die Bischofskonferenzen, unter Beobachtung der kirchlichen und zivilen Gesetze, entweder Einrichtungen auf Diözesanebene, die auch untereinander zusammengeschlossen sein können, oder Einrichtungen für verschiedene Diözesen zusammen geschaffen oder eine Vereinigung für das ganze Gebiet gegründet werden, durch die unter Aufsicht der Hierarchie genügend für ausreichende Rücklagen und sogenannte Krankenversicherung wie auch für den gebührenden Unterhalt der kranken, invaliden und alten Priester gesorgt wird. Die Priester aber sollen eine solche Einrichtung nach ihrer Gründung, angeregt vom Geist brüderlicher Solidarität, unterstützen, an der Last der anderen teilnehmen (63) und dürfen dabei zugleich das Wissen haben, daß sie so ohne Angst vor der Zukunft, fröhlichen Sinnes, gemäß dem Evangelium, die Armut pflegen und sich ganz dem Heil der Seelen hingeben können.

Die Verantwortlichen aber mögen sich darum kümmern, daß gleichartige Institute der verschiedenen Nationen sich zusammenschließen, um so größere Bedeutung und weitere Verbreitung zu erlangen.

62) Vgl. 2Co 8,14.
63) Vgl. Ph 4,14.

SCHLUSSERMAHNUNG



22 Die Freuden des priesterlichen Lebens vor Augen, kann diese Heilige Synode auch an den Schwierigkeiten nicht vorübergehen, unter denen in den heutigen Zeitumständen die Priester leiden. Sie weiß, wie sehr sich die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse und sogar die Sitten der Menschen in einer Wandlung befinden, wie sehr die Ordnung der Werte in der Einschätzung der Menschen sich ändert. Von da her haben die Priester und bisweilen sogar die Gläubigen in der heutigen Welt das Empfinden, als gehörten sie nicht mehr zu ihr, und fragen sich angstvoll, wie sie mit ihr auf geeignete Weise im Handeln und in der Sprache noch Gemeinschaft haben können. Denn die dem Glauben neu erstandenen Hindernisse, die scheinbare Vergeblichkeit ihres seelsorglichen Wirkens und die oft schmerzlich erfahrene Einsamkeit können sie zur Mutlosigkeit verleiten.

Doch Gott hat die Welt, wie sie heute dem hingebenden Dienst der Hirten der Kirche anvertraut ist, so geliebt, daß er seinen einziggeborenen Sohn für sie dahingab (64). In der Tat reicht diese Welt, die in so viele Sünden verstrickt ist, mit ihren nicht geringen Gaben der Kirche "lebendige Steine" (65) dar, die dem Bau des Hauses Gottes im Geist (66) miteingefügt werden. Der gleiche Heilige Geist, der die Kirche antreibt, neue Wege zur Begegnung mit der gegenwärtigen Welt zu eröffnen, rät auch entsprechende Anpassungen des priesterlichen Dienstes an und fördert sie.

So sollen denn die Priester daran denken, daß sie in der Ausübung ihres Amtes nie allein sind, sondern sich auf die Kraft des allmächtigen Gottes stützen können. Im Glauben an Christus, der sie zur Teilhabe an seinem Priestertum berufen hat, sollen sie sich mit ihrem ganzen Vertrauen ihrem Dienst weihen, im Wissen darum, daß Gott mächtig ist, die Liebe in ihnen zu mehren (67). Sie sollen auch an die Brüder im Priestertum denken, ja um die Weggenossenschaft mit den Gläubigen der ganzen Welt wissen. Helfen doch alle Priester mit an der Ausführung des Heilsplanes Gottes, des Mysteriums Christi, des vor den Weltzeiten in Gott verborgenen Geheimnisses (68), das nur allmählich verwirklicht wird, durch den Zusammenklang der verschiedenen Dienste zum Aufbau des Leibes Christi, bis die Fülle seines Altersmaßes erreicht ist. Da dies alles mit Christus in Gott verborgen ist (69), kann es im tiefsten nur im Glauben begriffen werden. Darum müssen die Führer des Gottesvolkes im Glauben wandern, auf den Spuren des gläubigen Abraham, der im Glauben "gehorchte, fortzuziehen an einen Ort, den er als Erbschaft in Besitz nehmen sollte; und er zog fort, ohne zu wissen, wohin er gelangen werde" (
He 11,8). Wahrlich: der Ausspender des Geheimnisses Gottes gleicht einem Sämann, der ausging, zu säen, und von dem der Herr sagt: "Er geht zur Ruhe und steht auf, Nacht und Tag, und die Saat sproßt und wächst, ohne daß er es merkt" (Mc 4,27).

Im übrigen aber hat Jesus der Herr mit seinen Worten: "Habt Vertrauen, ich habe die Welt besiegt" (Jn 16,33), seiner Kirche keineswegs einen vollständigen Sieg in dieser Weltzeit versprochen. Aber die Heilige Synode freut sich, daß die Erde, in die der Same des Evangeliums hineingesenkt ist, an vielen Orten Frucht bringt unter dem Wehen des Heiligen Geistes, der den Erdkreis erfüllt und der in den Herzen vieler Priester und Gläubigen einen wahrhaft missionarischen Geist erweckt hat.

Für all das sagt die Heilige Synode den Priestern der ganzen Welt Dank: "Dem aber, der über alles hinaus, was wir bitten und denken, überschwenglich mehr tun kann, gemäß der in uns wirkenden Kraft: ihm sei die Ehre in der Kirche und in Christus Jesus" (Ep 3,20-21).

7. Dezember 1965


64) Vgl. Jn 3,16.
65) Vgl. 1P 2,5.
66) Vgl. Ep 2,22.
67) Vgl. Pont. Rom., Die Priesterweihe.
68) Vgl. Ep 3,9.
69) Vgl. Col 3,3.



Presbyterorum Ordinis DE 17