BOTSCHAFT 2006-2010 22

22 6. An der Wurzel nicht weniger Spannungen, die den Frieden bedrohen, liegen sicherlich die vielen ungerechten Ungleichheiten, die tragischerweise noch in der Welt vorhanden sind. Besonders bedrohlich sind darunter einerseits die Unterschiede in der Möglichkeit, die wesentlichen Güter wie Nahrung, Wasser, ein Zuhause und die Gesundheit zu erlangen, und andererseits die fortdauernde Ungleichheit von Mann und Frau in der Ausübung der fundamentalen Menschenrechte.

Ein Element von größter Wichtigkeit für die Herstellung des Friedens ist die Anerkennung der wesentlichen Gleichheit unter den Menschen, die aus ihrer gemeinsamen transzendenten Würde hervorgeht. Die Gleichheit auf dieser Ebene ist also ein zu jener natürlichen "Grammatik" gehörendes Gut aller, das aus dem göttlichen Schöpfungsplan ableitbar ist – ein Gut, das nicht mißachtet oder geringgeschätzt werden kann, ohne schwerwiegende Auswirkungen zu verursachen, die den Frieden gefährden. Die äußerst schwere Not, unter der viele Völker vor allem des afrikanischen Kontinents leiden, ist der Ursprung gewaltsamer Einforderungen der Ansprüche und stellt deshalb eine schreckliche Verletzung des Friedens dar.

7. Auch die unzureichende Beachtung der Lage der Frau bringt in das soziale Gleichgewicht Faktoren der Unbeständigkeit hinein. Ich denke an die Ausbeutung von Frauen, die wie Objekte behandelt werden, und an die vielen Formen mangelnder Achtung vor ihrer Würde; ich denke auch — in anderem Zusammenhang — an die in einigen Kulturen fortdauernden anthropologischen Vorstellungen, die der Frau eine Stellung zuweisen, die sie in starkem Maße der Willkür des Mannes unterwirft, mit Konsequenzen, die die Würde ihrer Person verletzten und die Inanspruchnahme ihrer grundlegenden Freiheiten beschneiden. Man darf sich nicht der Illusion hingeben, daß der Friede gesichert sei, solange nicht auch diese Formen der Diskriminierung überwunden sind, welche die jedem Menschen vom Schöpfer verliehene persönliche Würde verletzen(5).

Die »Ökologie des Friedens«

8. Johannes Paul II. schreibt in der Enzyklika Centesimus annus: »Nicht allein die Erde ist dem Menschen von Gott gegeben worden, damit er unter Beachtung ihrer ursprünglichen Zielsetzung zum Guten von ihr Gebrauch machen soll, sondern der Mensch selbst ist sich von Gott geschenkt worden und muß darum die natürliche und moralische Struktur, mit der er ausgestattet wurde, respektieren«(6). Wenn der Mensch sich dieser, ihm vom Schöpfer anvertrauten Aufgabe entsprechend verhält, kann er gemeinsam mit seinen Mitmenschen eine Welt des Friedens erstehen lassen. Neben der Ökologie der Natur gibt es also auch eine — wie man es ausdrücken könnte — "Humanökologie", die ihrerseits eine "Sozialökologie" erfordert. Und das bedeutet, daß sich die Menschheit, wenn ihr der Frieden am Herzen liegt, die bestehenden Verbindungen zwischen der Natur-Ökologie — also der Rücksicht auf die Natur — und der auf den Menschen bezogenen Ökologie immer mehr vor Augen halten muß. Die Erfahrung zeigt, daß jede Rücksichtslosigkeit gegenüber der Umwelt dem menschlichen Zusammenleben Schaden zufügt und umgekehrt. Immer deutlicher tritt der untrennbare Zusammenhang zwischen dem Frieden mit der Schöpfung und dem Frieden unter den Menschen in Erscheinung. Der eine wie der andere setzt den Frieden mit Gott voraus. Das als "Sonnengesang" bekannte poetische Gebet des heiligen Franziskus ist ein wunderbares, stets aktuelles Beispiel für diese mannigfaltige Ökologie des Friedens.

9. Wie eng dieser Zusammenhang zwischen der einen und der anderen Ökologie ist, können wir anhand des täglich wachsenden Problems der Energieversorgung verstehen. In diesen Jahren sind neue Nationen mit Elan in die industrielle Produktion eingestiegen und haben dadurch den Energiebedarf erhöht. Das verursacht einen Wettlauf zu den verfügbaren Ressourcen, der mit früheren Situationen nicht zu vergleichen ist. Gleichzeitig lebt man in einigen Teilen der Erde noch in Verhältnissen eines großen Rückstandes, in denen die Entwicklung — auch aufgrund der Erhöhung des Energiepreises — praktisch verhindert wird. Was soll aus diesen Völkern werden? Welche Art der Entwicklung oder Nicht-Entwicklung wird ihnen durch die Energieknappheit aufgezwungen werden? Welche Ungerechtigkeiten und Antagonismen wird der Wettlauf zu den Energiequellen auslösen? Und wie werden diejenigen reagieren, die von diesem Wettlauf ausgeschlossen bleiben? Das sind Fragen, die deutlich werden lassen, wie eng die Rücksicht auf die Natur mit der Notwendigkeit verbunden ist, zwischen den Menschen und den Nationen Beziehungen zu knüpfen, die auf die Würde der Person achten und fähig sind, ihre wirklichen Bedürfnisse zu befriedigen. Die Zerstörung der Umwelt, ein unangemessener und egoistischer Umgang mit ihr und der gewaltsame Aufkauf ihrer Ressourcen erzeugen Verletzungen, Konflikte und Kriege, eben weil sie die Frucht eines unmenschlichen Entwicklungs-Konzepts sind. Eine Entwicklung, die sich nur auf den technisch-wirtschaftlichen Aspekt beschränken würde und die ethisch-religiöse Dimension vernachlässigte, wäre nämlich keine ganzheitliche menschliche Entwicklung und würde schließlich wegen ihrer Einseitigkeit die zerstörerischen Fähigkeiten des Menschen antreiben.

Verkürzte Menschenbilder

10. Darum eilt es — wenn auch im Rahmen der aktuellen Schwierigkeiten und internationalen Spannungen —, sich darum zu bemühen, eine Humanökologie ins Leben zu rufen, die dem "Baum des Friedens" zum Wachstum verhilft. Um eine solche Unternehmung anzugehen, ist es notwendig, sich von einem Menschenbild leiten zu lassen, das nicht durch ideologische und kulturelle Vorurteile oder durch politische und wirtschaftliche Interessen verdorben ist, die zu Haß und Gewalt verführen. Es ist verständlich, daß das Menschenbild in den verschiedenen Kulturen unterschiedlich ist. Unannehmbar ist dagegen, wenn anthropologische Vorstellungen gehegt werden, die in sich selbst den Keim des Kontrastes und der Gewalt tragen. Ebenso inakzeptabel sind Gottesvorstellungen, die Unduldsamkeit gegenüber den Mitmenschen erregen und zur Anwendung von Gewalt ihnen gegenüber anspornen. Das ist ein Punkt, der in aller Klarheit bekräftigt werden muß: Ein Krieg im Namen Gottes ist niemals gutzuheißen! Wenn eine gewisse Auffassung von Gott den Ursprung verbrecherischer Handlungen bildet, ist das ein Zeichen dafür, daß diese Auffassung sich bereits in eine Ideologie verwandelt hat.

11. Heute ist jedoch der Friede nicht nur in Frage gestellt durch den Konflikt zwischen den verschiedenen verkürzten Menschenbildern, bzw. zwischen den Ideologien. Er ist es auch durch die Gleichgültigkeit gegenüber dem, was die wahre Natur des Menschen ausmacht. Viele Zeitgenossen leugnen nämlich die Existenz einer spezifischen menschlichen Natur und ermöglichen so die verschrobensten Interpretationen dessen, was wesentlich zum Menschen gehört. Auch hier bedarf es der Klarheit: eine "schwache" Sicht des Menschen, die jeder auch exzentrischen Vorstellung Raum gibt, begünstigt nur augenscheinlich den Frieden. In Wirklichkeit behindert sie den echten Dialog und öffnet dem Dazwischentreten autoritärer Zwänge den Weg. So läßt sie schließlich den Menschen selbst schutzlos dastehen, und er wird zur einfachen Beute von Unterdrückung und Gewalt.

Menschenrechte und internationale Organisationen

12. Ein echter und haltbarer Friede setzt die Achtung der Menschenrechte voraus. Wenn diese Rechte sich jedoch auf ein schwaches Menschenbild gründen, wie sollten dann nicht auch sie selber geschwächt sein? Hier wird das tiefe Ungenügen einer relativistischen Auffassung vom Menschen offenbar, wenn es sich darum handelt, seine Ansprüche zu rechtfertigen und seine Rechte zu verteidigen. Die Aporie ist in diesem Fall offenkundig: Die Rechte werden als absolut hingestellt, aber das Fundament, das man für sie anführt, ist nur relativ. Ist es dann verwunderlich, wenn angesichts der "unbequemen" Forderungen des einen oder anderen Rechtes jemand aufsteht, um es anzufechten oder seine Marginalisierung zu beschließen? Nur wenn sie in objektiven Ansprüchen der dem Menschen von Gott gegebenen Natur verwurzelt sind, können die ihm zuerkannten Rechte durchgesetzt werden, ohne daß ihre Widerrufung zu befürchten ist. Im übrigen ist es offensichtlich, daß die Rechte des Menschen für ihn auch Pflichten beinhalten. Mahatma Gandhi hat seine Meinung dazu in den schönen Worten zum Ausdruck gebracht: »Der Ganges der Rechte fließt vom Himalaja der Pflichten herab.« Nur wenn über diese Grundvoraussetzung Klarheit geschaffen wird, können die Menschenrechte, die heute ständigen Angriffen ausgesetzt sind, in angemessener Weise verteidigt werden. Ohne eine solche Klarheit verwendet man schließlich denselben Ausdruck — eben den Begriff "Menschenrechte" — und verbindet damit sehr unterschiedliche Vorstellungen von seinem Subjekt: Für einige ist es die menschliche Person, die durch eine ständige Würde und durch Rechte ausgezeichnet ist, die stets, überall und jedem gegenüber gültig sind; für andere ist es der Mensch mit veränderlicher Würde und mit Rechten, die immer neu ausgehandelt werden können: in ihren Inhalten, ihrer zeitlichen Dauer und ihrem Geltungsbereich.

23 13. Auf den Schutz der Menschenrechte beziehen sich beständig die internationalen Organe und besonders die Organisation der Vereinten Nationen, die sich mit der Allgemeinen Erklärung von 1948 die Förderung dieser Rechte als fundamentale Aufgabe vorgenommen hat. Diese Erklärung wird wie eine Art von der gesamten Menschheit übernommene moralische Verpflichtung angesehen. Darin liegt eine tiefe Wahrheit, vor allem, wenn als das Fundament der in der Erklärung beschriebenen Rechte nicht nur einfach der Beschluß der Versammlung angesehen wird, die sie approbiert hat, sondern die Natur des Menschen selbst und seine unveräußerliche Würde als einer von Gott erschaffenen Person. Darum ist es wichtig, daß die internationalen Organe das natürliche Fundament der Menschenrechte nicht aus den Augen verlieren. Das bewahrt sie vor der leider immer latent vorhandenen Gefahr, in eine nur positivistische Interpretation dieser Rechte abzugleiten. Sollte dies geschehen, würde sich herausstellen, daß die internationalen Organe nicht über das nötige Ansehen verfügen, um ihre Rolle als Verteidiger der Grundrechte der Person und der Völker zu entfalten — eine Aufgabe, in der aber die grundsätzliche Rechtfertigung ihres Daseins und ihres Handelns besteht.

Humanitäres Völkerrecht und innerstaatliches Recht

14. Ausgehend von dem Bewußtsein, daß es unveräußerliche Menschenrechte gibt, die mit der gemeinsamen Natur der Menschen zusammenhängen, ist ein humanitäres Völkerrecht ausgearbeitet worden, zu dessen Beachtung die Staaten auch im Kriegsfall verpflichtet sind. Das ist leider — abgesehen von der Vergangenheit — in einigen Situationen kriegerischer Auseinandersetzungen in jüngster Zeit nicht entsprechend zur Anwendung gekommen. So ist es z. B. in dem Konflikt geschehen, dessen Schauplatz vor einigen Monaten der Süd-Libanon war, wo die Pflicht, unschuldige Opfer zu schützen und ihnen zu helfen und die Zivilbevölkerung nicht einzubeziehen, zum großen Teil nicht beachtet wurde. Das schmerzliche Schicksal des Libanon und die neue Beschaffenheit der Konflikte, besonders seit die terroristische Bedrohung ungekannte Formen der Gewalt in Gang gesetzt hat, erfordern, daß die internationale Gemeinschaft das humanitäre Völkerrecht bekräftigt und es auf alle heutigen Situationen bewaffneten Konfliktes — einschließlich der vom geltenden Völkerrecht nicht vorausgesehenen — bezieht. Außerdem verlangt das Übel des Terrorismus ein vertieftes Nachdenken über die ethischen Grenzen, die den Einsatz heutiger Mittel zum Schutz der nationalen Sicherheit betreffen. Immer häufiger werden nämlich die Kriege nicht erklärt, vor allem, wenn terroristische Gruppen sie auslösen, die entschieden sind, ihre Ziele mit jedwedem Mittel zu erreichen. Angesichts der erschütternden Szenarien dieser letzten Jahre können die Staaten unmöglich die Notwendigkeit verkennen, sich klarere Regeln zu geben, die fähig sind, dem dramatischen Abdriften, das wir erleben, wirksam entgegenzutreten. Der Krieg stellt immer einen Mißerfolg für die internationale Gemeinschaft dar und einen schweren Verlust an Menschlichkeit. Wenn es trotz allem dazu kommt, müssen zumindest die wesentlichen Prinzipien der Menschlichkeit und die grundlegenden Werte jeglichen zivilen Zusammenlebens gewahrt werden durch die Aufstellung von Verhaltensnormen, die die Schäden so weit wie möglich begrenzen und darauf ausgerichtet sind, die Leiden der Zivilbevölkerung und aller Opfer der Konflikte zu erleichtern(7).

15. Ein anderes Element, das große Beunruhigung hervorruft, ist der jüngst von einigen Staaten geäußerte Wille, sich mit Nuklearwaffen auszurüsten. Dadurch hat sich das verbreitete Klima der Unsicherheit und der Angst vor einer möglichen atomaren Katastrophe weiter verschärft. Das wirft die Menschen zurück in die zermürbenden Ängste der Epoche des sogenannten "kalten Kriegs". Danach hoffte man, die atomare Gefahr sei definitiv gebannt und die Menschheit könne endlich einen dauerhaften Seufzer der Erleichterung tun. Wie aktuell erscheint in diesem Zusammenhang die Mahnung des Zweiten Vatikanischen Konzils: »Jede Kriegshandlung, die auf die Vernichtung ganzer Städte oder weiterer Gebiete und ihrer Bevölkerung unterschiedslos abstellt, ist ein Verbrechen gegen Gott und gegen den Menschen, das fest und entschieden zu verwerfen ist«(8). Leider verdichten sich weiterhin bedrohliche Schatten am Horizont der Menschheit. Der Weg, um eine Zukunft des Friedens für alle zu sichern, besteht nicht nur in internationalen Übereinkünften über die Nicht-Verbreitung von Nuklearwaffen, sondern auch in dem Bemühen, mit Entschiedenheit ihre Verminderung und ihren endgültigen Abbau zu verfolgen. Man lasse nichts unversucht, um auf dem Verhandlungsweg diese Ziele zu erreichen! Das Schicksal der gesamten Menschheitsfamilie steht auf dem Spiel!

Die Kirche zum Schutz der Transzendenz der menschlichen Person

16. Schließlich möchte ich einen dringenden Aufruf an das Volk Gottes richten, daß jeder Christ sich verpflichtet fühlen möge, unermüdlicher Friedensstifter und mutiger Verteidiger der Würde des Menschen und seiner unveräußerlichen Rechte zu sein. Dankbar gegenüber dem Herrn, daß er ihn berufen hat, zu seiner Kirche zu gehören, die in der Welt »Zeichen und Schutz der Transzendenz der menschlichen Person« ist(9), soll der Christ nie müde werden, das grundlegende Gut des Friedens von ihm zu erbitten, das im Leben jedes Einzelnen von solcher Bedeutung ist. Außerdem wird er stolz darauf sein, mit großherziger Hingabe der Sache des Friedens zu dienen, indem er den Mitmenschen entgegenkommt, besonders denen, die nicht allein unter Armut und Elend leiden, sondern dazu auch dieses kostbare Gut entbehren müssen. Jesus hat uns offenbart, daß "Gott Liebe ist" (vgl. Jn 4,8) und daß die größte Berufung jedes Menschen die Liebe ist. In Christus können wir die höchsten Gründe finden, uns zu beharrlichen Verfechtern der Menschenwürde und zu mutigen Erbauern des Friedens zu machen.

17. Möge also der Beitrag jedes Gläubigen zur Förderung eines echten "ganzheitlichen Humanismus" nach den Lehren der Enzykliken Populorum progressio und Sollicitudo rei socialis, deren 40. und 20. Jahrestag wir gerade in diesem Jahr feiern werden, nicht nachlassen. Zu Beginn des Jahres 2007, auf das wir — wenn auch unter Gefahren und Problemen — mit hoffnungsvollem Herzen blicken, vertraue ich der Königin des Friedens und Mutter Jesu Christi, "unseres Friedens" (vgl. Ep 2,14), mein inständiges Gebet für die gesamte Menschheit an. Möge Maria uns in ihrem Sohn den Weg des Friedens zeigen und unsere Augen erleuchten, damit wir sein Angesicht im Gesicht jedes Menschen erkennen – im Menschen als dem Herz des Friedens!

Aus dem Vatikan, am 8. Dezember 2006.

BENEDICTUS PP. XVI


(1) Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 357.

(2) Sermo 169, 11, 13: PL 38, 923.

(3) Nr. 3.

24 (4) Homilie auf dem Islinger Feld in Regensburg (12. September 2006).

(5) Vgl Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben an die Bischöfe der Katholischen Kirche über die Zusammenarbeit von Männern und Frauen in der Kirche und in der Welt (31. Mai 2004), Nr. 15-16.

(6) Nr. 38.

(7) Diesbezüglich hat der Katechismus der Katholischen Kirche sehr ernste und genaue Kriterien vorgelegt: vgl. Nr. 2307-2317.

(8) Past. Konst. Gaudium et spes, 80.

(9) ebd., 76.





BOTSCHAFT SEINER HEILIGKEIT

PAPST BENEDIKT XVI.

ZUR FEIER DES

WELTFRIEDENSTAGES

1. JANUAR 2008

DIE MENSCHHEITSFAMILIE, EINE GEMEINSCHAFT DES FRIEDENS

1. ZU BEGINN DES NEUEN JAHRES möchte ich den Menschen in aller Welt meinen innigen Friedenswunsch und zugleich eine herzliche Botschaft der Hoffnung übermitteln. Das tue ich, indem ich zum gemeinsamen Nachdenken über das Thema anrege, das ich an den Anfang dieser Botschaft gestellt habe und das mir besonders am Herzen liegt: Die Menschheitsfamilie, eine Gemeinschaft des Friedens. Die erste Form der Gemeinsamkeit zwischen Menschen ist die, welche aus der Liebe zwischen einem Mann und einer Frau hervorgeht, die entschlossen sind, sich auf immer zusammenzuschließen, um miteinander eine neue Familie aufzubauen. Doch auch die Völker der Erde sind aufgerufen, untereinander Beziehungen der Solidarität und der Zusammenarbeit zu schaffen, wie sie sich für Glieder der einen Menschheitsfamilie geziemen. »Alle Völker sind eine einzige Gemeinschaft«, hat das Zweite Vatikanische Konzil gesagt, »sie haben denselben Ursprung, da Gott das ganze Menschengeschlecht auf dem gesamten Erdkreis wohnen ließ (vgl. Ac 17,26); auch haben sie Gott als ein und dasselbe letzte Ziel«.(1)

Familie, Gesellschaft und Frieden

2. Die auf die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau gegründete natürliche Familie als innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe (2) ist der »erste Ort der ,,Humanisierung“ der Person und der Gesellschaft«,(3) die »Wiege des Lebens und der Liebe«(4). Zu Recht wird darum die Familie als die erste natürliche Gesellschaft bezeichnet, als »eine göttliche Einrichtung, die als Prototyp jeder sozialen Ordnung das Fundament des Lebens der Personen bildet«(5).

3. Tatsächlich macht man in einem gesunden Familienleben die Erfahrung einiger grundsätzlicher Komponenten des Friedens: Gerechtigkeit und Liebe unter den Geschwistern, die Funktion der Autorität, die in den Eltern ihren Ausdruck findet, der liebevolle Dienst an den schwächsten — weil kleinen oder kranken oder alten — Gliedern, die gegenseitige Hilfe in den Bedürfnissen des Lebens, die Bereitschaft, den anderen anzunehmen und ihm nötigenfalls zu verzeihen. Deswegen ist die Familie die erste und unersetzliche Erzieherin zum Frieden. So ist es nicht verwunderlich, daß innerfamiliäre Gewalt als besonders untragbar empfunden wird. Wenn also die Familie als »Grund- und Lebenszelle der Gesellschaft« (6) bezeichnet wird, ist damit etwas Wesentliches ausgedrückt. Die Familie ist das Fundament der Gesellschaft auch deshalb, weil sie die Möglichkeit zu entscheidenden Erfahrungen von Frieden bietet. Daraus folgt, daß die menschliche Gemeinschaft auf den Dienst, den die Familie leistet, nicht verzichten kann. Wo könnte der Mensch in der Phase seiner Prägung besser lernen, die unverfälschte Atmosphäre des Friedens zu genießen, als im ursprünglichen ,,Nest’’, das die Natur ihm vorbereitet? Der familiäre Wortschatz ist ein Wortschatz des Friedens; aus ihm muß man immer wieder schöpfen, um das Vokabular des Friedens nicht zu verlernen. In der Inflation der Sprache darf die Gesellschaft den Bezug zu jener ,,Grammatik’’ nicht verlieren, die jedes Kleinkind aus den Gesten und Blicken von Mutter und Vater aufnimmt, noch bevor es sie aus ihren Worten erlernt.

4. Da der Familie die Aufgabe der Erziehung ihrer Glieder zukommt, hat sie spezifische Rechte. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die eine Errungenschaft einer Rechtskultur von wirklich universellem Wert darstellt, bestätigt: »Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat«.(7) Der Heilige Stuhl hat seinerseits der Familie eine besondere rechtliche Würde zuerkannt, indem er die Charta der Familienrechte veröffentlichte. In der Präambel heißt es: »Die Rechte der Person haben, auch wenn sie als Rechte des Individuums formuliert sind, eine grundlegende gesellschaftliche Dimension, die in der Familie ihren ureigentlichen und vitalen Ausdruck findet«.(8) Die in der Charta aufgestellten Rechte sind Ausdruck und deutliche Darlegung des Naturrechtes, das ins Herz des Menschen eingeschrieben ist und ihm durch die Vernunft offenbar wird. Die Leugnung oder auch Einschränkung der Rechte der Familien bedroht, indem sie die Wahrheit über den Menschen verdunkelt, die Grundlagen des Friedens selbst.

25 5. Wer die Einrichtung der Familie behindert — und sei es auch unbewußt —, macht also den Frieden in der gesamten nationalen und internationalen Gemeinschaft brüchig, denn er schwächt das, was tatsächlich die wichtigste ,,Agentur’’ des Friedens ist. Dies ist ein Punkt, der einer besonderen Überlegung wert ist: Alles, was dazu beiträgt, die auf die Ehe eines Mannes und einer Frau gegründete Familie zu schwächen, was direkt oder indirekt die Bereitschaft der Familie zur verantwortungsbewußten Annahme eines neuen Lebens lähmt, was ihr Recht, die erste Verantwortliche für die Erziehung der Kinder zu sein, hintertreibt, stellt ein objektives Hindernis auf dem Weg des Friedens dar. Die Familie braucht ein Heim, sie braucht die Arbeit bzw. die gerechte Anerkennung der häuslichen Tätigkeit der Eltern, eine Schule für die Kinder und eine medizinische Grundversorgung für alle. Wenn Gesellschaft und Politik sich nicht dafür einsetzen, der Familie auf diesen Gebieten zu helfen, bringen sie sich um eine wesentliche Quelle im Dienst des Friedens. Besonders die Massenmedien haben wegen der erzieherischen Möglichkeiten, über die sie verfügen, eine spezielle Verantwortung, die Achtung der Familie zu fördern, ihre Erwartungen und Rechte darzulegen und ihre Schönheit herauszustellen.

Die Menschheit ist eine große Familie

6. Auch die soziale Gemeinschaft muß sich, um im Frieden zu leben, an den Werten orientieren, auf die sich die familiäre Gemeinschaft stützt. Das gilt für die örtlichen wie für die nationalen Gemeinschaften; es gilt sogar für die Völkergemeinschaft, für die Menschheitsfamilie, die in jenem gemeinsamen Haus wohnt, das die Erde ist. Unter diesem Gesichtspunkt darf man jedoch nicht vergessen, daß die Familie aus dem verantwortungsvollen und definitiven Ja eines Mannes und einer Frau hervorgeht und von dem bewußten Ja der Kinder lebt, die nach und nach dazukommen. Um zu gedeihen, braucht die familiäre Gemeinschaft das großherzige Einvernehmen aller ihrer Glieder. Es ist nötig, daß dieses Bewußtsein auch zur gemeinsamen Überzeugung aller wird, die berufen sind, die allgemeine Menschheitsfamilie zu bilden. Man muß fähig sein, persönlich Ja zu dieser Berufung zu sagen, die Gott eigens in unsere Natur eingeschrieben hat. Wir leben nicht zufällig nebeneinander; als Menschen sind wir alle auf demselben Weg und darum gehen wir ihn als Brüder und Schwestern. Deshalb ist es wesentlich, daß jeder sich bemüht, sein Leben in einer Haltung der Verantwortlichkeit vor Gott zu leben, indem er in Ihm den Urquell der eigenen Existenz wie auch jener der anderen erkennt. In der Rückbesinnung auf diesen höchsten Ursprung können der unbedingte Wert eines jeden Menschen wahrgenommen und so die Voraussetzungen für den Aufbau einer versöhnten Menschheit geschaffen werden. Ohne dieses transzendente Fundament ist die Gesellschaft nur eine Ansammlung von Nachbarn, nicht eine Gemeinschaft von Brüdern und Schwestern, die berufen sind, eine große Familie zu bilden.

Familie, menschliche Gemeinschaft und Umwelt

7. Die Familie braucht ein Heim, eine ihr angemessene Umgebung, in der sie ihre Beziehungen knüpfen kann. Für die Menschheitsfamilie ist dieses Heim die Erde, die Umwelt, die Gott, der Schöpfer, uns gegeben hat, damit wir sie mit Kreativität und Verantwortung bewohnen. Wir müssen für die Umwelt Sorge tragen: Sie ist dem Menschen anvertraut, damit er sie in verantwortlicher Freiheit bewahrt und kultiviert, wobei sein Orientierungsmaßstab immer das Wohl aller sein muß. Natürlich besitzt der Mensch einen Wertvorrang gegenüber der gesamten Schöpfung. Die Umwelt zu schonen heißt nicht, die Natur oder die Tierwelt wichtiger einzustufen als den Menschen. Es bedeutet vielmehr, sie nicht in egoistischer Weise als völlig verfügbar für die eigenen Interessen anzusehen, denn auch die kommenden Generationen haben das Recht, aus der Schöpfung Nutzen zu ziehen, indem sie ihr gegenüber dieselbe verantwortliche Freiheit zum Ausdruck bringen, die wir für uns beanspruchen. Ebenso dürfen die Armen nicht vergessen werden, die in vielen Fällen von der allgemeinen Bestimmung der Güter der Schöpfung ausgeschlossen sind. Heute bangt die Menschheit um das künftige ökologische Gleichgewicht. Es ist gut, diesbezügliche Einschätzungen mit Bedachtsamkeit, im Dialog zwischen Experten und Gelehrten, ohne ideologische Beschleunigungen auf übereilte Schlußfolgerungen hin vorzunehmen; vor allem sollte dabei ein annehmbares Entwicklungsmodell gemeinsam vereinbart werden, das unter Beachtung des ökologischen Gleichgewichts das Wohlergehen aller gewährleistet. Wenn der Umweltschutz mit Kosten verbunden ist, müssen diese gerecht verteilt werden, indem man die Unterschiede in der Entwicklung der verschiedenen Länder und die Solidarität mit den kommenden Generationen berücksichtigt. Bedachtsamkeit bedeutet nicht, keine eigene Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen aufzuschieben; es bedeutet vielmehr, es sich zur Pflicht zu machen, nach verantwortungsbewußter Abwägung gemeinsam zu entscheiden, welcher Weg einzuschlagen ist, mit dem Ziel, jenen Bund zwischen Mensch und Umwelt zu stärken, der ein Spiegel der Schöpferliebe Gottes sein soll — des Gottes, in dem wir unseren Ursprung haben und zu dem wir unterwegs sind.

8. Grundlegend ist in diesem Zusammenhang, die Erde als ,,unser gemeinsames Haus’’ zu ,,empfinden’’ und für ihre Nutzung im Dienste aller eher den Weg des Dialogs zu wählen als den der einseitigen Entscheidungen. Falls nötig, können die institutionellen Stellen auf internationaler Ebene vermehrt werden, um gemeinsam die Leitung dieses unseres ,,Hauses’’ in Angriff zu nehmen; noch mehr kommt es jedoch darauf an, im allgemeinen Bewußtsein die Überzeugung reifen zu lassen, daß eine verantwortliche Zusammenarbeit notwendig ist. Die Probleme, die sich am Horizont abzeichnen, sind komplex, und die Zeit drängt. Um der Situation wirksam entgegenzutreten, bedarf es der Übereinstimmung im Handeln. Ein Bereich, in dem es besonders notwendig wäre, den Dialog zwischen den Nationen zu intensivieren, ist jener der Verwaltung der Energiequellen des Planeten.Eine zweifache Dringlichkeit stellt sich diesbezüglich den technisch fortgeschrittenen Ländern: Einerseits müssen die durch das aktuelle Entwicklungsmodell bedingten hohen Konsum-Standards überdacht werden, und andererseits ist für geeignete Investitionen zur Differenzierung der Energiequellen und für die Verbesserung der Energienutzung zu sorgen. Die Schwellenländer haben Energiebedarf, doch manchmal wird dieser Bedarf zum Schaden der armen Länder gedeckt, die wegen ihrer auch technisch ungenügenden Infrastrukturen gezwungen sind, die in ihrem Besitz befindlichen Energie-Ressourcen unter Preis zu verschleudern. Manchmal wird sogar ihre politische Freiheit in Frage gestellt durch Formen von Protektorat oder zumindest von Abhängigkeiten, die sich eindeutig als demütigend erweisen.

Familie, menschliche Gemeinschaft und Wirtschaft

9. Eine wesentliche Voraussetzung für den Frieden in den einzelnen Familien ist, daß sie sich auf ein solides Fundament gemeinsam anerkannter geistiger und ethischer Werte stützen. Dazu ist aber ergänzend zu bemerken, daß die Familie eine echte Erfahrung von Frieden macht, wenn keinem das Nötige fehlt und das familiäre Vermögen — die Frucht der Arbeit einiger, des Sparens anderer und der aktiven Zusammenarbeit aller — gut verwaltet wird in Solidarität, ohne Unmäßigkeiten und ohne Verschwendungen. Für den familiären Frieden ist also einerseits die Öffnung auf ein transzendentes Erbe an Werten notwendig, andererseits aber ist es zugleich nicht bedeutungslos, sowohl die materiellen Güter klug zu verwalten als auch die zwischenmenschlichen Beziehungen mit Umsicht zu pflegen. Eine Vernachlässigung dieses Aspektes hat zur Folge, daß aufgrund der unsicheren Aussichten, welche die Zukunft der Familie bedrohen, das gegenseitige Vertrauen Schaden nimmt.

10. Ähnliches ist über jene andere große Familie zu sagen, welche die Menschheit im ganzen ist. Auch die Menschheitsfamilie, die heute durch das Phänomen der Globalisierung noch enger vereint ist, braucht außer einem Fundament an gemeinsam anerkannten Werten eine Wirtschaft, die wirklich den Erfordernissen eines Allgemeinwohls in weltweiten Dimensionen gerecht wird. Die Bezugnahme auf die natürliche Familie erweist sich auch unter diesem Gesichtspunkt als besonders aufschlußreich. Zwischen den einzelnen Menschen und unter den Völkern müssen korrekte und ehrliche Beziehungen gefördert werden, die allen die Möglichkeit geben, auf einer Basis der Parität und der Gerechtigkeit zusammenzuarbeiten. Zugleich muß man sich um eine kluge Nutzung der Ressourcen und um eine gerechte Verteilung der Güter bemühen. Im besonderen müssen die den armen Ländern gewährten Hilfen den Kriterien einer gesunden wirtschaftlichen Logik entsprechen, indem Verschwendungen vermieden werden, die letztlich vor allem der Erhaltung kostspieliger bürokratischer Apparate dienen. Ebenfalls gebührend zu berücksichtigen ist der moralische Anspruch, dafür zu sorgen, daß die wirtschaftliche Organisation nicht nur den strengen Gesetzen des schnellen Profits entspricht, die sich als unmenschlich erweisen können.

Familie, menschliche Gemeinschaft und Sittengesetz

11. Eine Familie lebt im Frieden, wenn alle ihre Glieder sich einer gemeinsamen Richtlinie unterwerfen: Diese muß dem egoistischen Individualismus wehren und die einzelnen zusammenhalten, indem sie ihre harmonische Koexistenz und ihren zielgerichteten Fleiß fördert. Das in sich schlüssige Prinzip gilt auch für die größeren Gemeinschaften, von den lokalen über die nationalen bis hin zur internationalen Gemeinschaft. Um Frieden zu haben, bedarf es eines gemeinsamen Gesetzes, das der Freiheit hilft, wirklich sie selbst zu sein und nicht blinde Willkür, und das den Schwachen vor Übergriffen des Stärkeren schützt. In der Völkerfamilie ist viel willkürliches Verhalten zu verzeichnen, sowohl innerhalb der einzelnen Staaten als auch in den Beziehungen der Staaten untereinander. Dazu gibt es zahlreiche Situationen, in denen der Schwache sich nicht etwa den Erfordernissen der Gerechtigkeit beugen muß, sondern der unverhohlenen Kraft dessen, der über mehr Mittel verfügt als er. Es ist nötig, dies noch einmal zu bekräftigen: Die Macht muß immer durch das Gesetz gezügelt werden, und das hat auch in den Beziehungen zwischen souveränen Staaten zu geschehen.

26 12. Über die Natur und die Funktion des Gesetzes hat die Kirche sich viele Male geäußert: Die Rechtsnorm, welche die Beziehungen der Menschen untereinander regelt, indem sie das äußere Verhalten diszipliniert und auch Strafen für die Übertreter vorsieht, hat als Kriterium das auf der Natur der Dinge beruhende Sittengesetz. Dieses kann im übrigen — zumindest in seinen Grundforderungen — von der menschlichen Vernunft eingesehen werden, die so auf die schöpferische Vernunft Gottes zurückgeht, die am Anfang aller Dinge steht. Dieses Sittengesetz muß die Gewissensentscheidungen regeln und das gesamte Verhalten der Menschen leiten. Gibt es Rechtsnormen für die Beziehungen zwischen den Nationen, welche die Menschheitsfamilie bilden? Und wenn es sie gibt, sind sie wirksam? Die Antwort lautet: Ja, die Gesetze existieren, doch um zu erreichen, daß sie tatsächlich wirksam werden, muß man auf das natürliche Sittengesetz als Basis der Rechtsnorm zurückgehen, andernfalls ist diese anfälligen und provisorischen Übereinkommen überlassen.

13. Die Erkenntnis des natürlichen Sittengesetzes ist dem Menschen nicht verwehrt, wenn er in sich geht und angesichts seiner Bestimmung sich nach der inneren Logik der tiefsten in seinem Wesen vorhandenen Neigungen fragt. Er kann, wenn auch unter Unschlüssigkeiten und Unsicherheiten, dahin gelangen, dieses allgemeine Sittengesetz zumindest in seinen wesentlichen Zügen zu entdecken — ein Gesetz, das jenseits der kulturellen Unterschiede den Menschen ermöglicht, sich untereinander über die wichtigsten Aspekte von gut und böse, von gerecht und ungerecht zu verständigen. Es ist unverzichtbar, auf dieses fundamentale Gesetz zurückzugehen und für diese Suche unsere besten intellektuellen Energien einzusetzen, ohne uns durch mangelnde Eindeutigkeit und Mißverständnisse entmutigen zu lassen. Tatsächlich finden sich, wenn auch bruchstückhaft und nicht immer kohärent, im Naturgesetz verwurzelte Werte in den internationalen Abkommen, in den weltweit anerkannten Formen von Autorität und in den Grundsätzen des humanitären Rechts, das in die Gesetzgebungen der einzelnen Staaten oder in die Statuten der internationalen Organismen aufgenommen ist. Die Menschheit ist nicht ,,gesetzlos’’. Trotzdem ist es dringlich, den Dialog über diese Themen fortzusetzen und dabei Bestrebungen zu unterstützen, auch die Gesetzgebungen der einzelnen Staaten für eine Anerkennung der fundamentalen Menschenrechte zu öffnen. Die Entwicklung der Rechtskultur in der Welt hängt unter anderem von dem Einsatz ab, die internationalen Normen immer mit einem zutiefst menschlichen Gehalt zu erfüllen, um so zu vermeiden, daß sie sich auf Prozeduren beschränken, die egoistischen oder ideologischen Motiven zuliebe leicht zu umgehen sind.

Überwindung der Konflikte und Abrüstung


BOTSCHAFT 2006-2010 22