Katechismus KK 1997 901

Die Teilhabe der Laien am Priesteramt Christi

901 Die Laien sind "als Christus Geweihte und mit dem Heiligen Geist Gesalbte in wunderbarer Weise dazu berufen und ausgerüstet, daß immer reichere Früchte des Geistes in ihnen hervorgebracht werden. Denn all ihre Tätigkeiten, Gebete und apostolischen Unternehmungen, das Ehe- und Familienleben, die tägliche Arbeit, die Erholung von Geist und Leib, wenn sie im Geist vollzogen werden, ja sogar die Beschwernisse des Lebens, wenn sie geduldig ertragen werden, werden geistige Opfer, Gott wohlgefällig durch Jesus Christus, die bei der Feier der Eucharistie zusammen mit der Darbringung des Herrenleibes dem Vater in höchster Ehrfurcht dargebracht werden. So weihen auch die Laien, indem sie überall heilig handeln, die Welt selbst Gott" (LG 34) (1 Vgl. LG 10) (Vgl. dazu auch CEC 784 CEC 1268 CEC 358).

902 Am Heiligungsdienst haben auf besondere Weise "die Eltern Anteil, indem sie ihr Eheleben in christlichem Geiste führen und für die christliche Erziehung ihrer Kinder sorgen" (CIC 835, § 4).

903 Falls sie die erforderlichen Eigenschaften aufweisen, können Laien auf Dauer zum Dienst als Lektor und Akolyth zugelassen werden (Vgl. CIC 230 § 1). "Wo es ein Bedarf der Kirche nahelegt, weil für diese Dienste Beauftragte nicht zur Verfügung stehen, können auch Laien, selbst wenn sie nicht Lektoren oder Akolythen sind, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften bestimmte Aufgaben derselben erfüllen, nämlich den Dienst am Wort, die Leitung liturgischer Gebete, die Spendung der Taufe und die Austeilung der heiligen Kommunion" (CIC 230, § 3) (Vgl. dazu auch CEC 1143).



Ihre Teilhabe am Prophetenamt Christi

904 "Christus, der große Prophet, ... erfüllt ... sein prophetisches Amt nicht nur durch die Hierarchie ..., sondern auch durch die Laien, die er daher sowohl als Zeugen einsetzt als auch mit einem Sinn für den Glauben und mit der Gnade des Wortes ausrüstet" (LG 35) (Vgl. dazu auch CEC 785 CEC 92).

"Die Unterweisung, die zum Glauben bekehrt, ... kann auch jedem Prediger, ja sogar jedem Gläubigen zukommen" (Thomas v, A., s. th. III 71,4, ad 3).

905 Die Laien erfüllen ihre prophetische Sendung auch durch die Evangelisation, "daß nämlich die Botschaft Christi durch das Zeugnis ihres Lebens und das Wort öffentlich bekanntgemacht wird". Bei den Laien erhält diese Evangelisation "eine eigentümliche Prägung und besondere Wirksamkeit von daher, daß sie in den gewöhnlichen Verhältnissen der Welt erfüllt wird" (LG 35) (Vgl. dazu auch CEC 2044).

Dieses Apostolat besteht "nicht nur im Zeugnis des Lebens. Ein wahrer Apostel sucht nach Gelegenheiten, Christus auch mit seinem Wort zu verkünden, sei es den Nichtgläubigen, ... sei es den Gläubigen" (AA 6) (Vgl. AGD AGD 15) (Vgl. dazu auch CEC 2472).

906 Die gläubigen Laien, die dazu fähig sind und sich dafür ausbilden, können auch an der katechetischen Unterweisung (Vgl. CIC 774 CIC 776 CIC 780), am Lehren der theologischen Wissenschaften (Vgl. CIC 229) sowie an der Gestaltung der Medien (Vgl. CIC 823, § 1) mitwirken (Vgl. dazu auch CEC 2495).

907 "Entsprechend ihrem Wissen, ihrer Zuständigkeit und ihrer hervorragenden Stellung haben sie das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen und sie unter Wahrung der Unversehrtheit des Glaubens und der Sitten und der Ehrfurcht gegenüber den Hirten und unter Beachtung des allgemeinen Nutzens und der Würde der Personen den übrigen Gläubigen kundzutun" (CIC 212, § 3).



Ihre Teilhabe am Königsamt Christi

908 Durch seinen Gehorsam bis zum Tod (Vgl. Ph 2,8-9) hat Christus seinen Jüngern die Gabe der königlichen Freiheit geschenkt, damit sie "durch Selbstverleugnung und ein heiliges Leben das Reich der Sünde in sich selbst völlig überwinden" (LG36) (Vgl. dazu auch CEC 786).

"Wer seinen Leib sich unterwirft und Herr über seine Seele ist, ohne sich von Leidenschaften überfluten zu lassen, kann als König bezeichnet werden, weil er seine Person zu regieren vermag. Er ist frei und unabhängig und läßt sich nicht durch eine sündige Knechtschaft gefangennehmen" (Ambrosius, Psal. 118, 14,30).

909 "Außerdem sollen die Laien, auch mit vereinten Kräften, die Einrichtungen und Verhältnisse der Welt, wenn irgendwo Gewohnheiten zur Sünde reizen, so heilen, daß dies alles nach den Richtlinien der Gerechtigkeit gestaltet wird und der Ausübung der Tugenden eher förderlich als schädlich ist. Durch solches Tun erfüllen sie die Kultur und die menschlichen Tätigkeiten mit sittlichem Wert" (LG 36) (Vgl. dazu auch CEC 1887).

910 "Die Laien können sich auch berufen fühlen oder berufen werden zur Mitarbeit mit ihren Hirten im Dienst der kirchlichen Gemeinschaft, für ihr Wachstum und ihr volles Leben. Sie können dabei sehr verschiedene Dienste übernehmen, je nach der Gnade und den Charismen, die der Herr ihnen schenkt" (EN 73) (Vgl. dazu auch CEC 799).

911 In der Kirche können "bei der Ausübung dieser (Leitungsgewalt) Laien nach Maßgabe des Rechtes mitwirken" (CIC 129, § 2). So können sie etwa an Partikularkonzilien (CIC 443, §4) und Diözesansynoden (CIC 463,1 CIC 2) teilnehmen, Mitglieder von Pastoralräten werden (CIC 511 CIC 536) sich an der solidarischen Wahrnehmung der Seelsorgsaufgaben einer Pfarrei beteiligen (CIC 517, § 2), in Wirtschaftsräten mitarbeiten (CIC 492, § 1; CIC 536) und Mitglieder von kirchlichen Gerichten sein (CIC 1421, § 2).

912 Die Gläubigen sollen "lernen, sorgfältig zwischen den Rechten und Pflichten, die ihnen obliegen, insofern sie zur Kirche gehören, und denen, die sie betreffen, sofern sie Glieder der menschlichen Gesellschaft sind, zu unterscheiden. Sie werden sich eifrig darum bemühen, beide miteinander harmonisch zu vereinigen, wobei sie daran denken werden, daß sie sich in jeder zeitlichen Angelegenheit vom christlichen Gewissen führen lassen müssen, weil keine menschliche Aktivität, auch nicht in zeitlichen Angelegenheiten, dem Befehl Gottes entzogen werden kann" (LG 36) (Vgl. dazu auch CEC 2245).

913 "So tritt jeder Laie aufgrund der Gaben, die ihm anvertraut worden sind, zugleich als Zeuge und als lebendiges Werkzeug der Sendung der Kirche selbst ,nach dem Maß der Gabe Christi' (Ep 4,7) auf" (LG 33).



III Das gottgeweihte Leben

914 "Der Stand, der durch das Gelöbnis der evangelischen Räte begründet wird, ist zwar nicht Teil der hierarchischen Struktur der Kirche, gehört aber unerschütterlich zu ihrem Leben und ihrer Heiligkeit" (LG 44) (Vgl. dazu auch CEC 2103).



Evangelische Räte, geweihtes Leben

915 Die evangelischen Räte werden in ihrer Vielfalt jedem Jünger Christi empfohlen. Die vollkommene Liebe, zu der alle Gläubigen berufen sind, bringt für jene, die den Ruf zum geweihten Leben frei annehmen, die Verpflichtung mit sich, die Keuschheit in Ehelosigkeit um des Reiches Gottes willen, und in Armut und Gehorsam zu leben. Das Gelübde dieser Räte in einem von der Kirche anerkannten dauernden Lebensstand kennzeichnet das gottgeweihte Leben (Vgl. LG 42-43 PC 1) (Vgl. dazu auch CEC 1973-1974).

916 Der geweihte Stand stellt also eine "tiefere Weihe" dar, die in der Taufe wurzelt und eine Ganzhingabe an Gott ist (Vgl. PC 5). Im geweihten Leben fassen die Christgläubigen, vom Heiligen Geist dazu bewogen, den Vorsatz, Christus enger zu folgen, sich dem über alles geliebten Gott hinzugeben und im Streben nach vollkommener Liebe im Dienst des Gottesreiches die Herrlichkeit der künftigen Welt in der Kirche zu bezeichnen und zu verkünden (Vgl. CIC 573) (Vgl. dazu auch CEC 2687 CEC 933).



Ein großer Baum mit vielen Zweigen

917 "So kam es, daß wie bei einem Baum, der aus einem von Gott gegebenen Keim wunderbar und vielfältig auf dem Acker des Herrn Zweige getrieben hat, verschiedene Gestalten des eremitischen oder gemeinschaftlichen Lebens und verschiedene Genossenschaften gewachsen sind, die die Hilfsmittel sowohl zum Fortschritt ihrer Mitglieder, als auch zum Wohl des ganzen Leibes Christi vermehren" (LG 43) (Vgl. dazu auch CEC 2684).

918 "Von Anfang an gab es in der Kirche Männer und Frauen, die durch die Befolgung der evangelischen Räte Christus in größerer Freiheit nachzufolgen und ihn ausdrücklicher nachzuahmen verlangten und die - jeder auf seine Weise - ein Leben führten, das Gott geweiht war. Viele wählten unter dem Antrieb des Heiligen Geistes ein Einsiedlerleben, andere gaben den Anstoß zu religiösen Gemeinschaften, die von der Kirche kraft ihrer Vollmacht gern unterstützt und bestätigt wurden" (PC 1).

919 Die Diözesanbischöfe sollen sich bemühen, der Kirche vom Heiligen Geist anvertraute neue Gaben des geweihten Lebens zu erkennen. Die Anerkennung neuer Formen geweihten Lebens ist dem Apostolischen Stuhl vorbehalten (Vgl. CIC 605).



Das eremitische Leben

920 Auch wenn sie die drei evangelischen Räte nicht immer öffentlich geloben, weihen die Eremiten (Einsiedler) "durch strengere Trennung von der Welt, in der Stille der Einsamkeit, durch ständiges Beten und Büßen ihr Leben dem Lob Gottes und dem Heil der Welt" (CIC 603, § 1).

921 Sie zeigen jedem das Innere des Mysteriums der Kirche auf: die persönliche Vertrautheit mit Christus. Den Augen der Menschen verborgen, ist das Leben des Eremiten eine stille Predigt Christi. Der Einsiedler hat sein Leben ganz Christus übergeben, weil dieser für ihn alles ist. Es ist eine besondere Berufung, in der Wüste, im geistlichen Kampf die Herrlichkeit des Gekreuzigten zu finden (Vgl. dazu auch CEC 2719 CEC 2015).



Die geweihten Jungfrauen

922 Seit den Zeiten der Apostel hat der Herr christliche Jungfrauen dazu berufen, sich in einer größeren Freiheit des Herzens, des Leibes und des Geistes ungeteilt an ihn zu binden (Vgl. 1Co 7,34-36). Sie haben mit Zustimmung der Kirche den Entschluß gefaßt, "um des Himmelreiches willen" (Mt 19,12) im Stand der Jungfräulichkeit zu leben (Vgl. dazu auch CEC 1618-1620).

923 Es gibt den "Stand der Jungfrauen, die zum Ausdruck ihres heiligen Vorhabens, Christus in besonders enger Weise nachzufolgen, vom Diözesanbischof nach anerkanntem liturgischem Ritus Gott geweiht, Christus, dem Sohn Gottes, mystisch anverlobt und für den Dienst der Kirche bestimmt werden" (CIC 604, § 1). Durch diesen feierlichen Ritus der Jungfrauenweihe wird "die Jungfrau zu einer gottgeweihten Person, zu einem Zeichen, das auf die Liebe der Kirche zu Christus hinweist, und zu einem Bild für die endzeitliche himmlische Braut und für das künftige Leben" (OCV praenotanda 1) (Vgl. dazu auch CEC 1537 CEC 1672).

924 Der Stand der Jungfrauen steht den anderen Formen des geweihten Lebens nahe. Er verpflichtet die in der Welt lebende Frau (oder die Nonne) nach ihrem Stand und den ihr geschenkten Charismen zum Gebet, zur Buße, zum Dienst an ihren Brüdern und Schwestern und zur apostolischen Arbeit (Vgl. OCV praenotanda 2). "Um ihr Vorhaben treuer zu halten..., können die Jungfrauen Vereinigungen bilden" (CIC 604, § 2).



Das Ordensleben

925 Das Ordensleben ist in den ersten Jahrhunderten des Christentums im Nahen Osten entstanden (Vgl. UR 15). Es wird in den durch die Kirche kanonisch errichteten Instituten gelebt (Vgl. ClC, can. 573). Es unterscheidet sich von den anderen Formen des geweihten Lebens durch die Ausrichtung auf den Gottesdienst, das öffentliche Gelübde der evangelischen Räte, das brüderliche Gemeinschaftsleben und das Zeugnis für die Vereinigung Christi mit der Kirche (Vgl. CIC 607) (Vgl. dazu auch CEC 1672).

926 Das Ordensleben gehört zum Mysterium der Kirche. Es ist eine Gabe, die die Kirche von ihrem Herrn erhält und die sie dem Gläubigen, der von Gott im Gelübde der Räte berufen wird, als einen dauernden Lebensstand anbietet. So kann die Kirche zugleich Christus bezeugen und sich als Braut des Erlösers erkennen. Das Ordensleben soll in seinen verschiedenen Formen die Liebe Gottes in der Sprache unserer Zeit zum Ausdruck bringen (Vgl. dazu auch CEC 796).

927 Alle Ordensleute gehören zu den Mitarbeitern des Diözesanbischofs in seinem Hjrtenamt (Vgl. CD 33-35), auch dann, wenn sie ihm nicht direkt unterstellt (exempt) sind (Vgl. CIC 591). Zur missionarischen Einpflanzung und Ausbreitung der Kirche ist es schon von Anfang der Evangelisierung an notwendig, daß das Ordensleben in allen seinen Formen vorhanden ist (Vgl. AGD AGD 18 AGD 40). "Die Geschichte bestätigt die großen Verdienste der Ordensfamilien bei der Ausbreitung des Glaubens und der Bildung neuer Kirchen: von den alten monastischen Einrichtungen zu den mittelalterlichen Orden bis zu den neuzeitlichen Kongregationen" (RMi 69).



Die Säkularinstitute

928 "Ein Säkularinstitut ist ein Institut des geweihten Lebens, in welchem in der Welt lebende Gläubige nach Vollkommenheit der Liebe streben und sich bemühen, zur Heiligung der Welt, vor allem von innen her, beizutragen" (CIC 710).

929 Durch ein "vollkommen und gänzlich der Heiligung geweihtes Leben" (Pius XII., Ap. Konst. "Provida Mater") beteiligen sich die Mitglieder dieser Institute an der Evangelisierungsaufgabe der Kirche "in der Welt und gleichsam von der Welt her", in der ihre Gegenwart als "Sauerteig" wirkt (PC 11). Ihr "Zeugnis eines christlichen Lebens" ist darauf hingeordnet, "die zeitlichen Dinge gottgemäß zu ordnen und die Welt in der Kraft des Evangeliums zu gestalten". Sie nehmen durch heilige Bindungen die evangelischen Räte auf sich und pflegen untereinander entsprechend "dem ihrer Lebensausrichtung eigenen Weltcharakter" die Gemeinschaft und Brüderlichkeit (CIC 713, § 2) (Vgl. dazu auch CEC 901).



Die Gesellschaften des apostolischen Lebens

930 "Zu den Instituten des geweihten Lebens kommen die Gesellschaften des apostolischen Lebens hinzu, deren Mitglieder ohne Ordensgelübde das der Gesellschaft eigene apostolische Ziel verfolgen, ein brüderliches Leben in Gemeinschaft führen und gemäß der eigenen Lebensordnung durch Beachtung der Konstitutionen nach Vollkommenheit der Liebe streben. Unter ihnen gibt es Gesellschaften, in denen die Mitglieder durch irgendeine in den Konstitutionen festgelegte Bindung die evangelischen Räte übernehmen" (CIC 731,1 und 2).



Weihe und Sendung: den kommenden König ankündigen

931 Der Gottgeweihte, der schon durch die Taufe Gott übereignet ist, liefert sich ganz Gott aus, dem über alles Geliebten. So wird er tiefer zum Dienst Gottes geweiht und zum Wohl der Kirche bestellt. Durch den Stand der Weihe an Gott bezeugt die Kirche Christus und zeigt, wie der Heilige Geist in ihr wunderbar wirkt. Jene, die die evangelischen Räte geloben, haben zunächst zur Aufgabe, ihrer Weihe gemäß zu leben. Da sie aber "sich kraft ihrer Weihe dem Dienst für die Kirche widmen, sind sie verpflichtet, sich, je nach der Eigenart ihres Instituts, in besonderer Weise in der Missionsarbeit einzusetzen" (CIC 783) (1 Vgl. RMi 69).

932 In der Kirche, die gleichsam das Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug des Lebens Gottes ist, bildet das geweihte Leben ein besonderes Zeichen des Erlösungsmysteriums. Christus noch "enger" nachfolgen und ihn nachahmen, seine Selbstentäußerung "klarer" bekunden, heißt im Herzen Christi seinen Zeitgenossen "noch näher" sein. Denn die, die sich auf diesem "engeren" Weg befinden, spornen ihre Brüder und Schwestern durch ihr Beispiel an und geben "ein hervorstechendes und herausragendes Zeugnis dafür daß die Welt ohne den Geist der Seligpreisungen nicht verwandelt und Gott dargebracht werden kann" (LG 31) (Vgl. dazu auch CEC 775).

933 Ob dieses Zeugnis öffentlich (wie im Ordensstand), privat oder geheim abgelegt wird - das Kommen Christi ist für alle Geweihten der Ursprung und die Ausrichtung ihres Lebens (Vgl. dazu auch CEC 672).

"Das Volk Gottes hat hier keine bleibende Heimstatt ... Deshalb macht der Ordensstand ... die himmlischen Güter, die schon in dieser Zeit gegenwärtig sind, auch allen Gläubigen kund, bezeugt das neue und ewige, in der Erlösung Christi erworbene Leben und kündigt die zukünftige Auferstehung und die Herrlichkeit des Himmelreiches an" (LG 44) (Vgl. dazu auch CEC 796).



KURZTEXTE



934 Kraft göttlicher Weisung gibt es in der Kirche unter den Gläubigen geistliche Amtsträger, die im Recht auch Kleriker genannt werden; die übrigen dagegen heißen auch Laien In diesen beiden Gruppen gibt es Gläubige, die sich durch das ... Bekenntnis zu den evangelischen Räten ... Gott weihen und der Heilssendung der Kirche dienen (CIC 207,1 2).

935 Zur Verkündigung des Glaubens und zum Aufbau seines Reiches sendet Christus seine Apostel und ihre Nachfolger. Er läßt sie an seiner Sendung teilhaben. Sie erhalten von ihm die Vollmacht, in seiner Person zu handeln.

936 Der Herr hat den hl. Petrus zum sichtbaren Fundament seiner Kirche gemacht und ihm die Schlüssel der Kirche übergeben. Der Bischof der Kirche von Rom, der Nachfolger des hl. Petrus, ist "Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden" (CIC 331).

937 Der Papst besitzt ... aufgrund göttlicher Einsetzung die höchste volle, unmittelbare und universale Seelsorgsgewalt" (CD 2).

938 Die durch den Heiligen Geist bestellten Bischöfe sind Nachfolger der Apostel. Sie sind sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren ... Teilkirchen (LG 23).

939 Die Bischöfe haben den Auftrag, den Glauben unverfälscht zu lehren, den Gottesdienst zu feiern, vor allem die Eucharistie, und ihre Kirchen als wahre Hirten zu leiten. Sie werden dabei von ihren Mitarbeitern, den Priestern und von den Diakonen unterstützt. Zu ihrem Amt gehört auch, mit und unter dem Papst, die Sorge für alle Kirchen.

940 "Da es dem Stand der Laien eigen ist, inmitten der Welt und der weltlichen Aufgaben zu leben, sind sie von Gott berufen, vom Geist Christi beseelt nach Art des Sauerteigs ihr Apostolat in der Welt auszuüben" (AA 2).

941 Die Laien haben am Priestertum Christi Anteil. Immer mehr mit ihm vereint, entfalten sie die Gnade der Taufe und Firmung in allen Bereichen des persönlichen, familiären, gesellschaftlichen und kirchlichen Lebens und kommen so dem an alle Getauften ergehenden Ruf zur Heiligkeit nach.

942 Dank ihrer prophetischen Sendung sind die Laien "auch dazu berufen, in allem, und zwar inmitten der menschlichen Gemeinschaft Christi Zeugen zu sein" (GS 43 GS 4).

943 Dank ihrer königlichen Sendung haben die Laien die Macht erhalten, durch ihre Selbstverleugnung und die Heiligkeit ihres Lebens die Herrschaft der Sünde in ihnen selbst und in der Welt zu überwinden (Vgl. LG 36).

944 Kennzeichen des gottgeweihten Lebens ist das öffentliche Gelübde der evangelischen Rate der Armut, Keuschheit und des Gehorsams in einem von der Kirche anerkannten dauernden Lebensstand.

945 Der Gläubige ist dem über alles geliebten Gott überantwortet; schon durch die Taufe ist er ja für Gott bestimmt worden. Im Stand des geweihten Lebens ist er dem Dienst Gottes und dem Wohl der ganzen Kirche noch inniger geweiht.








ABSATZ 5 DIE GEMEINSCHAFT DER HEILIGEN



946 Dem Bekenntnis zur "heiligen katholischen Kirche" folgt im Symbolum: "die Gemeinschaft der Heiligen". Dieser Glaubensartikel ist in gewisser Weise eine Ausfaltung des vorhergehenden: "Was ist die Kirche anderes als die Versammlung aller Heiligen?" (Niketas, symb. 10). Diese Gemeinschaft der Heiligen ist die Kirche (Vgl. dazu auch CEC 823).

947 "Da alle Gläubigen einen einzigen Leib bilden, wird das Gut des einen dem anderen mitgeteilt ... Somit muß man glauben, ... daß in der Kirche eine Gütergemeinschaft besteht ... Das wichtigste unter allen Gliedern der Kirche aber ist Christus, denn er ist das Haupt... Also wird das Gut Christi allen Christen mitgeteilt, so wie die Kraft des Hauptes allen Gliedern, und diese Mitteilung geschieht durch die Sakramente der Kirche" (Thomas v. A., symb. 10). "Die Einheit des Geistes, durch den (die Kirche) geleitet wird, bewirkt, daß das, was sie empfangen hat, allen gemeinsam ist" (Catech. R. 1,10,24) (Vgl. dazu auch CEC 790).

948 Der Ausdruck "Gemeinschaft der Heiligen" hat somit zwei Bedeutungen, die eng miteinander zusammenhängen: "Gemeinschaft an den heiligen Dingen" (sancta) und "Gemeinschaft zwischen den heiligen Personen" (sancti) (Vgl. dazu auch CEC 1331).

Sancta sanctis! (Das Heilige den Heiligen!) ruft in den meisten ostkirchlichen Liturgien der Zelebrant aus, wenn er vor der Spendung der Kommunion die heiligen Gaben emporhebt. Die Gläubigen (sancti) werden durch den Leib und das Blut Christi (sancta) genährt, um in der Gemeinschaft (koinonia) des Heiligen Geistes zu wachsen und sie der Welt zu vermitteln.



I Die Gemeinschaft an den geistigen Gütern

949 In der Urgemeinde von Jerusalem hielten die Jünger fest "an der Lehre der Apostel ... und an der Gemeinschaft, am Brechen des Brotes und an den Gebeten" (Ac 2,42).

Die Gemeinschaft im Glauben. Der Glaube der Gläubigen ist der von den Aposteln empfangene Glaube der Kirche, ein Schatz an Leben, der noch reicher wird, wenn man ihn mitteilt (Vgl. dazu auch CEC 185).

950 Die Gemeinschaft an den Sakramenten. "Die Früchte aller Sakramente kommen allen Gläubigen zugute; und die Sakramente bilden gleichsam die heiligen Bande, die die Gläubigen aufs engste mit Christus verbinden; vor allem gilt das von der Taufe, durch die sie wie durch die Türe in die Kirche eintreten. Unter dieser ,Gemeinschaft der Heiligen' ist die Gemeinschaft an den Sakramenten zu verstehen ... Obschon dieser Name (,,Gemeinschaft") allen Sakramenten zukommt, da sie uns mit Gott verbinden ..., so ist er mehr der Eucharistie zu eigen, weil sie diese Gemeinschaft bewirkt" (Catech. R. 1,10,24) (Vgl. dazu auch CEC 1331).

951 Die Gemeinschaft an den Charismen.In der Gemeinschaft der Kirche verteilt der Heilige Geist "unter den Gläubigen jeglichen Standes auch besondere Gnaden" zum Aufbau der Kirche (LG 12). "Jedem aber wird die Offenbarung des Geistes geschenkt, damit sie anderen nützt" (1Co 12,7) (Vgl. dazu auch CEC 799).

952 "Sie hatten alles gemeinsam" (Ac 4,32): "Nichts besitzt der wahre Christ, was er nicht mit für ein Gemeingut aller zu halten hat; darum sollen die Christen stets bereit sein, die Not der Bedürftigen zu lindern" (Catech. R. 1,10,27). Der Christ ist ein Verwalter der Güter des Herr (Vgl. Lc 16,1 Lc 16,3) (Vgl. dazu auch CEC 2402).

953 Die Gemeinschaft in der Liebe."Keiner von uns lebt sich selber und keiner stirbt sich selber" (Rm 14,7) in der Gemeinschaft der Heiligen. "Wenn darum ein Glied leidet, leiden alle Glieder mit; wenn ein Glied geehrt wird, freuen sich alle anderen mit ihm. Ihr aber seid der Leib Christi, und jeder einzelne ist ein Glied an ihm" (1Co 12,26-27). Die Liebe "sucht nicht ihren Vorteil" (1Co 13,5) (Vgl. 1Co 10,24). Die geringste unserer Handlungen wirkt sich, wenn sie aus Liebe geschieht, zum Vorteil aller aus. Dies geschieht in der Solidarität mit allen lebenden und toten Menschen, die auf der Gemeinschaft der Heiligen gründet. Jede Sünde schadet dieser Gemeinschaft (Vgl. dazu auch CEC 1827 CEC 2011 CEC 845 CEC 1469).



II Die Gemeinschaft der Kirche des Himmels und der Erde

954 Die drei Stände der Kirche."Bis der Herr kommt in seiner Erhabenheit und alle Engel mit ihm und nach der Vernichtung des Todes ihm alles unterworfen ist, pilgern die einen von seinen Jüngern auf Erden, andere, die dieses Leben vollendet haben, werden gereinigt, andere aber werden verherrlicht und schauen deshalb ,klar den dreifaltigen und einen Gott selbst, wie er ist'" (LG 49) (Vgl. dazu auch CEC 771 CEC 1031 CEC 1023).

"Wir alle jedoch haben, wenn auch in verschiedener Abstufung und Art, Gemeinschaft in derselben Liebe Gottes und des Nächsten und singen unserem Gott denselben Lobgesang der Herrlichkeit. Alle nämlich, die zu Christus gehören, wachsen im Besitz seines Geistes zu der einen Kirche zusammen und hängen in ihm zusammen" (LG 49).

955 "Die Einheit der Erdenpilger mit den Brüdern, die im Frieden Christi entschlafen sind, wird also keineswegs unterbrochen, sie wird vielmehr nach dem beständigen Glauben der Kirche durch die Mitteilung geistlicher Güter gestärkt" (LG 49).

956 Die Fürbitte der Heiligen."Denn dadurch, daß die, die im Himmel sind, inniger mit Christus vereint werden, festigen sie die ganze Kirche stärker in der Heiligkeit ... hören sie nicht auf, ... beim Vater für uns einzutreten, indem sie die Verdienste darbringen, die sie durch den einen Mittler zwischen Gott und den Menschen, Christus Jesus, auf Erden erworben haben ... Daher findet durch ihre brüderliche Sorge unsere Schwachheit reichste Hilfe" (LG 49) (Vgl. dazu auch CEC 1370 CEC 2683).

"Weint nicht, nach meinem Tod werde ich euch mehr nützen und euch wirksamer unterstützen als während meines Lebens" (Dominikus, sterbend, zu seinen Ordensbrüdern) (Vgl. Jordan v. Sachsen, lib. 93).

"Ich werde meinen Himmel damit verbringen, auf Erden Gutes zu tun" (Theresia vom Kinde Jesu, verba).

957 Die Gemeinschaft mit den Heiligen. "Jedoch nicht nur um des Beispiels willen pflegen wir das Gedächtnis derer, die im Himmel sind, sondern mehr noch, damit die Einheit der ganzen Kirche im Geist durch die Übung der brüderlichen Liebe gestärkt wird. Denn wie die christliche Gemeinschaft der (Erden)pilger uns näher zu Christus hinführt, so verbindet uns die Gemeinschaft mit den Heiligen mit Christus, aus dem als Quelle und Haupt jede Gnade und das Leben des Gottesvolkes selbst hervorströmen" (LG 50) (Vgl. dazu auch CEC 1173).

"Christus beten wir an, weil er der Sohn Gottes ist. Die Blutzeugen aber lieben wir als Jünger und Nachahmer des Herrn und wegen ihrer unvergleichlichen Hingabe an ihren König und Meister. Möchten doch auch wir ihre Gefährten und Mitschüler werden!" (Polykarp, mart. 17).

958 Die Gemeinschaft mit den Verstorbenen. "In ganz besonderer Anerkennung dieser Gemeinschaft des ganzen mystischen Leibes Jesu Christi hat die Kirche der (Erden)pilger von den anfänglichen Zeiten der christlichen Religion an das Gedächtnis der Verstorbenen mit großer Ehrfurcht gepflegt und hat, ,weil es ein heiliger und heilsamer Gedanke ist, für die Verstorbenen zu beten, damit sie von ihren Sünden erlöst werden' (2M 12,45), auch Fürbittgebet für sie dargebracht" (LG 50). Unser Gebet für die Verstorbenen kann nicht nur ihnen selbst helfen: wenn ihnen geholfen ist, kann auch ihre Fürbitte für uns wirksam werden (Vgl. dazu auch CEC 1371 CEC 1032 CEC 1689).

959 ... in der einzigen Familie Gottes. "Wir alle, die wir Kinder Gottes sind und eine Familie in Christus bilden, entsprechen, sofern wir in gegenseitiger Liebe und in dem einen Lob der Heiligsten Dreifaltigkeit miteinander Gemeinschaft haben, der innersten Berufung der Kirche ..." (LG 51) (Vgl. dazu auch CEC 1027).



KURZTEXTE



960 Die Kirche ist "Gemeinschaft der Heiligen". Dieser Ausdruck bezeichnet zunächst die Gemeinschaft an den "heiligen Dingen" (sancta), vor allem die Eucharistie, durch die "die Einheit der Gläubigen, die einen Leib in Christus bilden, dargestellt und verwirklicht" wird (LG 3).

961 Dieser Ausdruck bezeichnet auch die Gemeinschaft der "heiligen Personen" (sancti) in Christus, der "für alle gestorben" ist, so daß das, was ein jeder in und für Christus tut oder leidet, allen zugute kommt.

962 Wir glauben an die Gemeinschaft aller Christgläubigen: derer, die hier auf Erden pilgern; derer, die nach Abschluß des Erdenlebens gelautert werden; und derer, die die himmlische. Seligkeit genießen; sie alle bilden zusammen die eine Kirche. Wir glauben desgleichen, daß in dieser Gemeinschaft die barmherzige Liebe Gottes und seiner Heiligen stets unseren Gebeten Gehör schenkt"(SPF3O).






ABSATZ 6 MARIA - MUTTER CHRISTI,

MUTTER DER KIRCHE



963 Von der Stellung der Jungfrau Maria im Mysterium Christi und des Heiligen Geistes war bereits die Rede. Nun ist ihr Platz im Mysterium der Kirche zu betrachten. "Die Jungfrau Maria ... wird als wahre Mutter Gottes und des Erlösers anerkannt und geehrt ... ,Sie ist ausdrücklich Mutter der Glieder (Christi), ... weil sie in Liebe mitgewirkt hat, daß die Gläubigen in der Kirche geboren werden, die jenes Hauptes Glieder sind' (Augustinus, virg. 6)" (LG 53). "Maria, Mutter Christi, Mutter der Kirche" (Paul VI., Ansprache vom 21. November 1964) (Vgl. dazu auch CEC 484-507 CEC 721-726).



I Maria Mutter der Kirche



Ganz mit ihrem Sohn vereint ...

964 Die Aufgabe Marias gegenüber der Kirche läßt sich von ihrer Vereinigung mit Christus nicht trennen, sondern ergibt sich direkt aus ihr. "Diese Verbindung der Mutter mit dem Sohn im Heilswerk zeigt sich vom Augenblick der jungfräulichen Empfängnis Christi bis zu seinem Tod" (LG 57). Sie ist besonders offensichtlich in der Stunde seines Leidens.

"Auch die selige Jungfrau ging den Pilgerweg des Glaubens. Ihre Vereinigung mit dem Sohn hielt sie in Treue bis zum Kreuz, wo sie nicht ohne göttliche Absicht stand, heftig mit ihrem Eingeborenen litt und sich mit seinem Opfer in mütterlichem Geist verband, indem sie der Darbringung des Schlacht-opfers, das sie geboren hatte, liebevoll zustimmte. Und schließlich wurde sie von Christus selbst, als er am Kreuz starb, dem Jünger zur Mutter gegeben mit den Worten: ,Frau, siehe da dein Sohn' (Jn 19,26-27)" (LG 58) (Vgl. dazu auch CEC 534 CEC 618).

965 Nach der Himmelfahrt ihres Sohnes stand sie "den Anfängen der Kirche mit ihren Gebeten zur Seite" (LG 69). Zusammen mit den Aposteln und einigen Frauen "sehen wir ... Maria mit ihren Gebeten die Gabe des Geistes erflehen, der sie schon bei der Verkündigung überschattet hatte" (LG 59).



... auch in ihrer Aufnahme in den Himmel ...

966 "Schließlich wurde die unbefleckte Jungfrau, von jedem Makel der Erbsünde unversehrt bewahrt, nach Vollendung des irdischen Lebenslaufs mit Leib und Seele in die himmlische Herrlichkeit aufgenommen und als Königin des Alls vom Herrn erhöht, um vollkommener ihrem Sohn gleichgestaltet zu sein, dem Herrn der Herren und dem Sieger über Sünde und Tod" (LG 59) (Vgl. die Verkündigung des Dogmas der Aufnahme der seligen Jungfrau Maria durch Papst Pius XII. im Jahre 1950: DS 3903). Die Aufnahme der heiligen Jungfrau ist eine einzigartige Teilhabe an der Auferstehung ihres Sohnes und eine Vorwegnahme der Auferstehung der anderen Christen (Vgl. dazu auch CEC 491).

"Bei deiner Niederkunft hast du die Jungfräulichkeit bewahrt, bei deinem Entschlafen hast du die Welt nicht verlassen, o Mutter Gottes. Du bist zurückgekehrt zum Quell des Lebens, die du den lebendigen Gott empfingst und durch deine Gebete unsere Seelen vom Tod befreien wirst" (Byzantinische Liturgie, Tropar am Fest der Entschlafung Am 15 .

... ist sie unsere Mutter in der Gnadenordnung ...

967 Weil sie dem Willen des Vaters, dem Erlösungswerk ihres Sohnes und jeder Anregung des Heiligen Geistes voll und ganz zustimmte, ist die Jungfrau Maria für die Kirche das Vorbild des Glaubens und der Liebe. Daher ist sie "schlechthin herausragendes und geradezu einzigartiges Glied der Kirche" (LG 53); sie stellt das "Urbild der Kirche" (Ecclesiae typus) (LG 63) dar (Vgl. dazu auch CEC 2679 CEC 507).

968 Ihre Aufgabe gegenüber der Kirche und der ganzen Menschheit geht aber noch darüber hinaus. Sie hat "beim Werk des Erlösers in ganz einzigartiger Weise in Gehorsam, Glaube, Hoffnung und brennender Liebe mitgewirkt, das übernatürliche Leben der Seelen wiederherzustellen. Deswegen ist sie uns in der Ordnung der Gnade Mutter" (LG 61) (Vgl. dazu auch CEC 494).

969 "Diese Mutterschaft Marias in der Gnadenökonomie dauert unaufhörlich fort, von der Zustimmung an, die sie bei der Verkündigung gläubig gewährte und an der sie unter dem Kreuz ohne Zögern festhielt, bis zur immerwährenden Vollendung aller Auserwählten. Denn nach ihrer Aufnahme in die Himmel hat sie diese heilbringende Aufgabe nicht niedergelegt, sondern fährt durch ihre vielfältige Fürbitte fort, uns die Gaben des ewigen Heils zu verschaffen ... Deshalb wird die selige Jungfrau in der Kirche unter den Titeln der Fürsprecherin, der Helferin, des Beistandes und der Mittlerin angerufen" (LG 62) (Vgl. dazu auch CEC 501 CEC 149 CEC 1370).

970 "Marias mütterliche Aufgabe aber gegenüber den Menschen verdunkelt oder vermindert die einzige Mittlerschaft Christi in keiner Weise, sondern zeigt ihre Kraft. Denn jeder heilsame Einfluß der seligen Jungfrau auf die Menschen ... fließt aus dem Überfluß der Verdienste Christi hervor, stützt sich auf seine Mittlerschaft, hängt ganz und gar von ihr ab und schöpft aus ihr seine ganze Kraft" (LG 60). "Denn kein Geschöpf kann mit dem fleischgewordenen Wort und Erlöser jemals zusammengezählt werden; sondern wie am Priestertum Christi auf mannigfaltige Weisen einerseits von seinen Dienern, andererseits vom gläubigen Volk teilgenommen wird, und wie die eine Gutheit Gottes in den Geschöpfen auf verschiedene Weisen wirklich ausgegossen wird, so schließt auch die einzige Mittlerschaft des Erlösers bei den Geschöpfen eine unterschiedliche Mitwirkung, die an der einzigen Quelle Anteil hat, nicht aus, sondern erweckt sie" (LG 62). (Vgl. dazu auch CEC 2008 CEC 1545 CEC 308)



Katechismus KK 1997 901