Katechismus KK 1997 1449


VII Die Akte des Pönitenten

1450 "Die Buße treibt den Sünder dazu an, alles willig auf sich zu nehmen: in seinem Herzen ist Reue, im Munde das Bekenntnis, im Tun ganze Demut oder fruchtbringende Genugtuung" (Cat. R. 2, 5, 21) (Vgl. K. v. Trient: DS 1673).



Die Reue

1451 Unter den Akten des Pönitenten steht die Reue an erster Stelle. Sie ist "der Seelenschmerz und der Abscheu über die begangene Sünde, verbunden mit dem Vorsatz, fortan nicht zu sündigen" (K. v. Trient: DS 1676) (Vgl. dazu auch CEC 1431).

1452 Wenn die Reue aus der Liebe zu Gott, der über alles geliebt wird, hervorgeht, wird sie "vollkommene" oder "Liebesreue" (contritio) genannt. Eine solche Reue läßt die läßlichen Sünden nach; sie erlangt auch die Vergebung der Todsünden, wenn sie mit dem festen Entschluß verbunden ist, sobald als möglich das sakramentale Bekenntnis nachzuholen (Vgl. K. v. Trient: DS 1677) (Vgl. dazu auch CEC 1822).

1453 Die sogenannte "unvollkommene Reue" (attritio) ist ebenfalls ein Geschenk Gottes, ein Anstoß des Heiligen Geistes. Sie erwächst aus der Betrachtung der Abscheulichkeit der Sünde oder aus der Furcht vor der ewigen Verdammnis und weiteren Strafen, die dem Sünder drohen (Furchtreue). Eine solche Erschütterung des Gewissens kann eine innere Entwicklung einleiten, die unter dem Wirken der Gnade durch die sakramentale Lossprechung vollendet wird. Die unvollkommene Reue allein erlangt noch nicht die Vergebung der schweren Sünden; sie disponiert jedoch dazu, sie im Bußsakrament zu erlangen (Vgl. K. v. Trient: DS 1678 DS 1705).

1454 Es ist angemessen, sich durch eine Gewissenserforschung im Licht des Wortes Gottes auf den Empfang des Bußsakramentes vorzubereiten. Die passendsten Texte finden sich in den sittlichen Weisungen der Evangelien und der Apostelbriefe: in der Bergpredigt und den Mahnungen der Apostel (Vgl. z. B. Rm 12-15 1Co 12-13 Ga 5 Ep 4-6).



Das Bekenntnis der Sünden

1455 Schon rein menschlich gesehen befreit uns das Bekenntnis oder Geständnis der Sünden und erleichtert unsere Versöhnung mit den anderen. Durch das Geständnis stellt sich der Mensch den Sünden, die er sich zuschulden kommen ließ; er übernimmt die Verantwortung dafür und öffnet sich dadurch Gott und der Gemeinschaft der Kirche von neuem, um so eine neue Zukunft zu ermöglichen (Vgl. dazu auch CEC 1424 CEC 1734).

1456 Das Geständnis vor dem Priester bildet einen wesentlichen Teil des Bußsakramentes: "Von den Büßenden (müssen) alle Todsünden, derer sie sich nach gewissenhafter Selbsterforschung bewußt sind, im Bekenntnis aufgeführt werden ..., auch wenn sie ganz im Verborgenen und nur gegen die zwei letzten Vorschriften der Zehn Gebote begangen wurden (Vgl. Ex 20,17 Dt 5,21 Mt 5,28); manchmal verwunden diese die Seele schwerer und sind gefährlicher als die, welche ganz offen begangen werden" (K. v. Trient: DS 1680) (Vgl. dazu auch CEC 1855).

"Indem die Christgläubigen also alle Sünden, die (ihnen) ins Gedächtnis kommen, zu bekennen trachten, legen sie zweifellos alle der göttlichen Barmherzigkeit vor, damit sie verziehen werden. Wer aber anders handelt und wissentlich etwas zurückhält, legt der göttlichen Güte nichts zur Vergebung durch den Priester vor. ,Wenn sich nämlich der Kranke schämt, dem Arzt seine Wunde zu entblößen, so heilt die Arznei nicht, was sie nicht kennt' (Hieronymus, Eccl. 10,11)" (K. v. Trient: DS 1680) (Vgl. dazu auch CEC 1505).

1457 Es ist Vorschrift der Kirche, daß jeder Gläubige nach Erreichen des Unterscheidungsalters die schweren Sünden, deren er sich bewußt ist, wenigstens einmal im Jahr beichtet (Vgl. CIC 989 DS 1683 DS 1708). Wer sich bewußt ist, eine Todsünde begangen zu haben, darf selbst dann, wenn er tiefe Reue empfindet, die heilige Kommunion nicht empfangen, bevor er die sakramentale Absolution erhalten hat (Vgl. K. v. Trient: DS 1647 DS 1661), außer wenn ein schwerer Grund vorliegt zu kommunizieren, und es ihm nicht möglich ist zu beichten (Vgl. CIC 916 CIO 711). Die Kinder müssen, bevor sie zum ersten Mal die heilige Kommunion empfangen, zur Beichte gehen (Vgl. CIC 914).

1458 Das Bekenntnis der alltäglichen Fehler, der läßlichen Sünden, ist genaugenommen nicht notwendig, wird aber von der Kirche nachdrücklich empfohlen (Vgl. K. v. Trient: DS 1680 CIC 988, § 2). Das regelmäßige Bekenntnis unserer läßlichen Sünden ist für uns eine Hilfe, unser Gewissen zu bilden, gegen unsere bösen Neigungen anzukämpfen, uns von Christus heilen zu lassen und im geistigen Leben zu wachsen. Wenn wir in diesem Sakrament öfter das Geschenk der Barmherzigkeit Gottes empfangen, wird es uns drängen, selbst barmherzig zu sein wie er (Vgl. Lc 6,36).

"Wer seine Sünden bekennt, wirkt schon mit Gott zusammen. Gott klagt deine Sünden an; wenn auch du sie anklagst, schließt du dich Gott an. Der Mensch und der Sünder sind gewissermaßen zwei Dinge: Wenn vom Menschen die Rede ist, so hat Gott ihn gemacht; wenn vom Sünder, so hat der Mensch ihn gemacht. Zerstöre das, was du gemacht hast, damit Gott rette, was er gemacht hat ... Wenn du das, was du gemacht hast, zu verabscheuen beginnst, beginnen deine guten Werke, weil du deine schlechten Werke anklagst. Das Bekenntnis der schlechten Werke ist der Beginn deiner guten Werke. Du tust die Wahrheit und kommst ans Licht" (Augustinus, ev. Jo. 12,13) (Vgl. dazu auch CEC 2468).



Die Genugtuung

1459 Viele Sünden fügen dem Nächsten Schaden zu. Man muß diesen, soweit möglich, wieder gutmachen (z. B. Gestohlenes zurückgeben, den Ruf dessen, den man verleumdet hat, wiederherstellen, für Beleidigüngen Genugtuung leisten). Allein schon die Gerechtigkeit verlangt dies. Zudem aber verwundet und schwächt die Sünde den Sünder selbst sowie dessen Beziehungen zu Gott und zum Nächsten. Die Lossprechung nimmt die Sünde weg, behebt aber nicht alles Unrecht, das durch die Sünde verursacht wurde (Vgl. K. v. Trient: DS 1712). Nachdem der Sünder sich aus der Sünde erhoben hat, muß er noch die volle geistliche Gesundheit erlangen. Er muß noch etwas tun, um seine Sünden wiedergutzumachen: er muß auf geeignete Weise für seine Sünden "Genugtuung leisten", sie "sühnen". Diese Genugtuung wird auch "Buße" genannt (Vgl. dazu auch CEC 2412 CEC 2487 CEC 1473).

1460 Die Buße, die der Beichtvater auferlegt, soll der persönlichen Situation des Pönitenten Rechnung tragen und seinem geistlichen Wohl dienen. Sie soll soweit wie möglich der Schwere und der Natur der begangenen Sünden entsprechen. Buße kann bestehen im Gebet, in einer Gabe, in Werken der Barmherzigkeit, im Dienst am Nächsten, im freiwilligen Verzicht, im Opferbringen und vor allem in der geduldigen Annahme des Kreuzes, das wir zu tragen haben. Solche Bußwerke sind behilflich, uns Christus anzugleichen, der allein für unsere Sünden ein für allemal Sühne geleistet hat (Vgl. Rm 3,25). Sie lassen uns zu Miterben des auferstandenen Christus werden, "wenn wir mit ihm leiden" (Rm 8,17) (Vgl. K. v. Trient: DS 1690) (Vgl. dazu auch CEC 2447 CEC 618).

"Diese Genugtuung, die wir für unsere Sünden ableisten, ist aber auch nicht so die unsrige, daß sie nicht durch Christus Jesus wäre; denn wir, die wir aus uns allein nichts vermögen, vermögen mit der Mitwirkung dessen, der uns stärkt, alles (Vgl. Phil Ph 4,13). So hat der Mensch nichts, dessen er sich rühmen könnte; vielmehr ist unser ganzes Rühmen in Christus ..., in dem wir Genugtuung leisten, indem wir ,würdige Früchte der Buße' bringen (Lc 3,8 Mt 3,8), die aus ihm ihre Kraft haben, von ihm dem Vater dargebracht werden und durch ihn vom Vater angenommen werden" (K. v. Trient: DS 1691) (Vgl. dazu auch CEC 2011).



VIII Der Spender des Bußsakramentes

1461 Weil Christus den Dienst der Versöhnung seinen Aposteln anvertraut hat (Vgl. Jn 20,23 2Co 5,18), üben ihre Nachfolger, die Bischöfe, und deren Mitarbeiter, die Priester, diesen Dienst weiter aus. Die Bischöfe und die Priester haben kraft des Sakramentes der Weihe die Vollmacht erhalten, "im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes" alle Sünden zu vergeben (Vgl. dazu auch CEC 981).

1462 Die Vergebung der Sünden versöhnt mit Gott, aber auch mit der Kirche. Der Bischof, das sichtbare Haupt der Teilkirche, gilt somit von alters her zu Recht als der, dem die Vollmacht und der Dienst der Versöhnung in erster Linie zukommen: er regelt die Bußdisziplin (Vgl. LG 26). Seine Mitarbeiter, die Priester, üben diesen Dienst insofern aus, als sie den Auftrag dazu von ihrem Bischof (oder von einem Ordensoberen) oder vom Papst dem Kirchenrecht entsprechend (Vgl. CIC 844 CIC 967-969 CIC 972 CIO 722, §§ 3-4) erhalten haben (Vgl. dazu auch CEC 886 CEC 1567).

1463 Bestimmte besonders schwere Sünden werden mit der Exkommunikation, der strengsten Kirchenstrafe, belegt. Sie untersagt den Empfang der Sakramente und die Ausübung bestimmter kirchlicher Handlungen. Die Lossprechung von ihr kann infolgedessen gemäß dem Kirchenrecht nur durch den Papst, den Ortsbischof oder durch einen von ihnen dazu ermächtigten Priester erteilt werden (Vgl. CIC 1331 CIC 1354-1357 CIO 1431 CIO 1434 CIO 1420). Im Fall von Todesgefahr kann allerdings jeder Priester, selbst wenn er die Beichtvollmacht nicht besitzt, von jeder Sünde (Vgl. CIC 976 CIO 725) und jeder Exkommunikation lossprechen (Vgl. dazu auch CEC 982).

1464 Die Priester sollen die Gläubigen ermutigen, das Bußsakrament zu empfangen, und ihre Bereitschaft zeigen, dieses Sakrament zu spenden, wann immer Christen in vernünftiger Weise darum bitten (Vgl. CIC 986 CIO 735 PO 13).

1465 Wenn der Priester das Bußsakrament spendet, versieht er den Dienst des Guten Hirten, der nach dem verlorenen Schaf sucht; den des guten Samariters, der die Wunden verbindet; den des Vaters, der auf den verlorenen Sohn wartet und ihn bei dessen Rückkehr liebevoll aufnimmt; den des gerechten Richters, der ohne Ansehen der Person ein zugleich gerechtes und barmherziges Urteil fällt. Kurz, der Priester ist Zeichen und Werkzeug der barmherzigen Liebe Gottes zum Sünder (Vgl. dazu auch CEC 983).

1466 Der Beichtvater ist nicht Herr, sondern Diener der Vergebung Gottes. Der Diener dieses Sakramentes soll sich mit der Absicht und der Liebe Christi vereinen (Vgl. PO PO 13). Er muß zuverlässig wissen, wie ein Christ zu leben hat, in menschlichen Dingen Erfahrung haben und den, der gefallen ist, achten und sich ihm gegenüber feinfühlig verhalten. Er muß die Wahrheit lieben, sich an das Lehramt der Kirche halten und den Pönitenten geduldig der Heilung und vollen Reife entgegenführen. Er soll für ihn beten und Buße tun und ihn der Barmherzigkeit Gottes anvertrauen (Vgl. dazu auch CEC 1551 CEC 2690).

1467 Dieser Dienst ist überaus groß. Er erfordert Achtung und Behutsamkeit gegenüber dem Beichtenden. Daher erklärt die Kirche, daß jeder Priester, der Beichte hört, unter strengsten Strafen verpflichtet ist, über die Sünden die seine Pönitenten ihm gebeichtet haben, absolutes Stillschweigen zu wahren (Vgl. CIC 1388, § 1; CIO 1456). Er darf auch nicht auf Kenntnisse Bezug nehmen, welche die Beichte ihm über das Leben der Pönitenten verschafft hat. Dieses Beichtgeheimnis, das keine Ausnahmen zuläßt, heißt "das sakramentale Siegel", denn das, was der Pönitent dem Priester anvertraut hat, bleibt durch das Sakrament "versiegelt" (Vgl. dazu auch CEC 2490).



IX Die Wirkungen des Bußsakramentes

1468 "Die ganze Wirkung der Buße besteht darin, daß sie uns Gottes Gnade wieder verleiht und uns mit ihm in inniger Freundschaft vereint" (Catech. R. 2,5, 18). Ziel und Wirkung dieses Sakramentes ist somit die Versöhnung mit Gott.Bei denen, die das Bußsakrament reuevoll und fromm empfangen, können "Friede und Heiterkeit des Gewissens, verbunden mit starker Tröstung des Geistes" folgen (K. v. Trient: DS 1674). Das Sakrament der Versöhnung mit Gott bewirkt eine wirkliche "geistige Auferstehung", eine Wiedereinsetzung in die Würde und in die Güter des Lebens der Kinder Gottes, deren kostbarstes die Freundschaft mit Gott ist (Vgl. Lc 15,32) (Vgl. dazu auch CEC 2305).

1469 Dieses Sakrament versöhnt uns auch mit der Kirche. Die Sünde beeinträchtigt oder bricht die brüderliche Gemeinschaft. Das Bußsakrament erneuert sie oder stellt sie wieder her. Es heilt denjenigen, der wieder in die kirchliche Gemeinschaft aufgenommen wird, und übt auch einen belebenden Einfluß auf das Leben der Kirche aus, die unter der Sünde eines ihrer Glieder gelitten hat (Vgl. 1Co 12,26). Der Sünder wird wieder in die Gemeinschaft der Heiligen aufgenommen oder in ihr gefestigt und durch den Austausch geistlicher Güter gestärkt. Dieser Austausch findet unter allen lebendigen Gliedern des Leibes Christi statt, ob sie nun noch auf der Pilgerschaft oder schon in der himmlischen Heimat sind (Vgl. LG 48-50) (Vgl. dazu auch CEC 953 CEC 949).

"Diese Versöhnung mit Gott hat gleichsam noch andere Arten von Versöhnung zur Folge, die noch weitere von der Sünde verursachte Risse heilen: Der Beichtende, dem verziehen wird, wird in seinem innersten Sein mit sich selbst versöhnt, wodurch er seine innerste Wahrheit wiedererlangt; er versöhnt sich mit seinen Brüdern, die von ihm irgendwie angegriffen und verletzt worden sind; er versöhnt sich mit der Kirche und der ganzen Schöpfung" (RP 31).

1470 Wenn sich der Sünder in diesem Sakrament dem barmherzigen Urteil Gottes unterwirft, nimmt er gewissermaßen das Gericht vorweg, dem er am Ende dieses irdischen Daseins unterzogen wird. Denn jetzt und hier, in diesem Leben, wird uns die Wahl zwischen dem Leben und dem Tod angeboten, und nur auf dem Weg der Bekehrung können wir in das Himmelreich eintreten, aus dem die schwere Sünde ausschließt (Vgl. 1Co 5,11 Ga 5,19-21 Ap 22,15). Der Sünder geht vom Tod zum Leben über und "kommt nicht ins Gericht" (Jn 5,24), indem er sich durch die Buße und den Glauben Christus zuwendet (Vgl. dazu auch CEC 678 CEC 1039).



X Die Ablässe

1471 Die Lehre über die Ablässe und deren Anwendung in der Kirche hängen eng mit den Wirkungen des Bußsakramentes zusammen.





Was ist der Ablaß?

"Der Ablaß ist Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet."

"Der Ablaß ist Teilablaß oder vollkommener Ablaß, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht." Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden (Paul VI., Ap. Konst. "Indulgentiarum doctrina" normae 1-3).



Die Sündenstrafen

1472 Um diese Lehre und Praxis der Kirche zu verstehen, müssen wir wissen, daß die Sünde eine doppelte Folge hat. Die schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns dadurch zum ewigen Leben unfähig. Diese Beraubung heißt "die ewige Sündenstrafe". Andererseits zieht jede Sünde, selbst eine geringfügige, eine schädliche Bindung an die Geschöpfe nach sich, was der Läuterung bedarf, sei es hier auf Erden, sei es nach dem Tod im sogenannten Purgatorium (Läuterungszustand). Diese Läuterung befreit von dem, was man "zeitliche Sündenstrafe" nennt. Diese beiden Strafen dürfen nicht als eine Art Rache verstanden werden, die Gott von außen her ausüben würde, sondern als etwas, das sich aus der Natur der Sünde ergibt. Eine Bekehrung, die aus glühender Liebe hervorgeht, kann zur völligen Läuterung des Sünders führen, so daß keine Sündenstrafe mehr zu verbüßen bleibt (Vgl. K. v. Trient: DS 1712-1713 DS 1820) (Vgl. dazu auch CEC 1861 CEC 1031).

1473 Die Sündenvergebung und die Wiederherstellung der Gemeinschaft mit Gott bringen den Erlaß der ewigen Sündenstrafen mit sich. Zeitliche Sündenstrafen verbleiben jedoch. Der Christ soll sich bemühen, diese zeitlichen Sündenstrafen als eine Gnade anzunehmen, indem er Leiden und Prüfungen jeder Art geduldig erträgt und, wenn die Stunde da ist, den Tod ergeben auf sich nimmt. Auch soll er bestrebt sein, durch Werke der Barmherzigkeit und der Nächstenliebe sowie durch Gebet und verschiedene Bußübungen den "alten Menschen" gänzlich abzulegen und den "neuen Menschen" anzuziehen (Vgl. Ep 4,24) (Vgl. dazu auch CEC 2447).



In der Gemeinschaft der Heiligen

1474 Der Christ, der sich mit der Gnade Gottes von seiner Sünde zu läutern und sich zu heiligen sucht, steht nicht allein. "Das Leben jedes einzelnen Kindes Gottes ist in Christus und durch Christus mit dem Leben aller anderen christlichen Brüder in der übernatürlichen Einheit des mystischen Leibes Christi wie in einer mystischen Person in wunderbarem Band verbunden" (Paul VI., Ap. Konst. "Indulgentiarum doctrina" 5) (Vgl. dazu auch CEC 946-959 CEC 795).

1475 In der Gemeinschaft der Heiligen "besteht unter den Gläubigen - seien sie bereits in der himmlischen Heimat oder sühnend im Reinigungsort oder noch auf der irdischen Wanderschaft - in der Tat ein dauerhaftes Band der Liebe und ein überreicher Austausch aller Güter" (ebd.). In diesem wunderbaren Austausch kommt die Heiligkeit des einen den anderen zugute, und zwar mehr, als die Sünde des einen dem anderen schaden kann. So ermöglicht die Inanspruchnahme der Gemeinschaft der Heiligen dem reuigen Sünder, daß er von den Sündenstrafen früher und wirksamer geläutert wird.

1476 Diese geistlichen Güter der Gemeinschaft der Heiligen nennen wir auch den Kirchenschatz."Er ist nicht so etwas wie eine Summe von Gütern nach Art von materiellen Reichtümern, die im Lauf der Jahrhunderte angesammelt wurden. Vielmehr besteht er in dem unendlichen und unerschöpflichen Wert, den bei Gott die Sühneleistungen und Verdienste Christi, unseres Herrn, haben, die dargebracht wurden, damit die gesamte Menschheit von der Sünde frei werde und zur Gemeinschaft mit dem Vater gelange. Der Kirchenschatz ist Christus, der Erlöser, selbst, insofern in ihm die Genugtuungen und Verdienste seines Erlösungswerkes Bestand und Geltung haben (Vgl. He 7,23-25 He 9,11-28)" (ebd.) (Vgl. dazu auch CEC 617).

1477 "Außerdem gehört zu diesem Schatz auch der wahrhaft unermeßliche, unerschöpfliche und stets neue Wert, den vor Gott die Gebete und guten Werke der seligsten Jungfrau Maria und aller Heiligen besitzen. Sie sind den Spuren Christi, des Herrn, mit seiner Gnade gefolgt, haben sich geheiligt und das vom Vater aufgetragene Werk vollendet. So haben sie ihr eigenes Heil gewirkt und dadurch auch zum Heil ihrer Brüder in der Einheit des mystischen Leibes beigetragen" (ebd.) (Vgl. dazu auch CEC 969).



Gott erläßt Sündenstrafen durch die Kirche

1478 Der Ablaß wird gewährt durch die Kirche, die kraft der ihr von Jesus Christus gewährten Binde- und Lösegewalt für den betreffenden Christen eintritt und ihm den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen zuwendet, damit er vom Vater der Barmherzigkeit den Erlaß der für seine Sünden geschuldeten zeitlichen Strafen erlangt. Auf diese Weise will die Kirche diesem Christen nicht nur zu Hilfe kommen, sondern ihn auch zu Werken der Frömmigkeit, der Buße und der Nächstenliebe anregen (Vgl. Paul VI., Ap. Konst. "Indulgentiarum doctrina" 8; K. v. Trient: DS 1835) (Vgl. dazu auch CEC 981).

1479 Da die verstorbenen Gläubigen, die sich auf dem Läuterungsweg befinden, ebenfalls Glieder dieser Gemeinschaft der Heiligen sind, können wir ihnen unter anderem dadurch zu Hilfe kommen, daß wir für sie Ablässe erlangen. Dadurch werden den Verstorbenen im Purgatorium für ihre Sünden geschuldete zeitliche Strafen erlassen (Vgl. dazu auch CEC 1032).



XI Die Feier des Bußsakramentes

1480 Wie alle Sakramente ist die Buße eine liturgische Handlung. Die Feier besteht für gewöhnlich in folgenden Elementen: Gruß und Segen des Priesters; Lesung des Wortes Gottes, um das Gewissen zu erhellen und Reue hervorzurufen; Ermahnung zur Reue; persönliches Sündenbekenntnis vor dem Priester; Auferlegung und Annahme der Buße; Lossprechung durch den Priester; danksagender Lobpreis und Entlassung mit dem Segen des Priesters.

1481 Die byzantinische Liturgie kennt mehrere Absolutionsformeln nach Art eines Bittgebetes, die das Mysterium der Vergebung wunderbar ausdrückt, darunter die folgende: "Gott hat durch den Propheten Natan David vergeben, als dieser seine Sünden bekannt hatte, und dem Petrus, als dieser bitterlich geweint hatte, und der Dirne, als diese ihre Tränen auf seine Füße vergoß, und auch dem Pharisäer und dem verlorenen Sohn. Dieser selbe Gott vergebe durch mich Sünder Ihnen in diesem und im anderen Leben und lasse Sie vor seinem furchterregenden Gericht erscheinen, ohne Sie zu verurteilen. Er sei gepriesen von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen." (Vgl. dazu auch CEC 1449)

1482 Das Bußsakrament kann auch in einer gemeinschaftlichen Feier stattfinden, in der man sich gemeinsam auf das Bekenntnis vorbereitet und zusammen für die erhaltene Vergebung dankt. Hier werden das persönliche Sündenbekenntnis und die individuelle Absolution eingegliedert in einen Wortgottesdienst mit Lesungen und Homilie, gemeinsamer Gewissenserforschung, gemeinsamer Bitte um Vergebung, gemeinsamem Beten des Vaterunsers und gemeinsamer Danksagung. Eine solche gemeinschaftliche Feier bringt den kirchlichen Charakter der Buße klarer zum Ausdruck. Wie immer es gefeiert werden mag, das Bußsakrament bleibt stets seiner Natur nach eine liturgische und somit kirchliche und öffentliche Handlung (Vgl. SC 26-27) (Vgl. dazu auch CEC 1140).

1483 Wenn eine schwere Notlage besteht, kann man sich mit der gemeinschaftlichen Feier der Versöhnung mit allgemeinem Sündenbekenntnis und allgemeiner Lossprechung behelfen. Eine solche schwere Notlage kann dann vorliegen, wenn unmittelbare Todesgefahr besteht und für den oder die Priester die Zeit, die Bekenntnisse der einzelnen Pönitenten zu hören, nicht ausreicht. Sie kann auch dann vorliegen, wenn unter Berücksichtigung der Zahl der Pönitenten nicht genügend Beichtväter vorhanden sind, um die Bekenntnisse der einzelnen innerhalb einer angemessenen Zeit ordnungsgemäß zu hören, so daß die Pönitenten ohne eigene Schuld gezwungen wären, die sakramentale Gnade oder die heilige Kommunion längere Zeit zu entbehren. In diesem Fall müssen die Gläubigen, damit die Absolution gültig ist, den Vorsatz haben, ihre schweren Sünden möglichst bald einzeln zu beichten (Vgl. CIC 962, § 1). Das Urteil darüber, ob die erforderlichen Voraussetzungen für eine Generalabsolution gegeben sind, steht dem Diözesanbischof zu (Vgl. CIC 961, § 2). Ein großer Andrang von Gläubigen bei großen Festen oder Wallfahrten gilt nicht als ausreichend begründete Notlage (Vgl. CIC 961, § 1) (Vgl. dazu auch CEC 1401).

1484 "Das vollständige Sündenbekenntnis und die Lossprechung des einzelnen sind nach wie vor der einzige ordentliche Weg der Versöhnung der Gläubigen mit Gott und der Kirche, wenn ein solches Sündenbekenntnis nicht physisch oder moralisch unmöglich ist" (OP 31). Dafür gibt es tiefe Gründe. Christus handelt in jedem Sakrament. Er wendet sich an jeden Sünder persönlich: "Mein Sohn, deine Sünden sind dir vergeben!" (Mc 2,5). Er ist der Arzt, der sich jedem Kranken einzeln zuwendet, der seiner bedarf (Vgl. Mc 2,17), um ihn zu heilen. Er richtet alle Kranken auf und gliedert sie wieder in die brüderliche Gemeinschaft ein. Das persönliche Bekenntnis ist somit die bezeichnendste Form der Versöhnung mit Gott und der Kirche (Vgl. dazu auch CEC 878).



KURZTEXTE



1485 Am Osterabend zeigte sich Jesus, der Herr, seinen Aposteln und sprach zu ihnen: "Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert" (Jn 20 Jn 22-23).

1486 Die Vergebung der nach der Taufe begangenen Sünden wird durch ein eigenes Sakrament gewährt; dieses heißt das Sakrament der Umkehr, der Beichte, der Buße oder der Versöhnung.

1487 Wer sündigt, verletzt die Ehre und Liebe Gottes, seine eigene Würde als Mensch, der berufen ist, Kind Gottes zu sein, und das geistliche Wohl der Kirche, deren lebendiger Baustein jeder Christ sein soll.

1488 Im Licht des Glaubens gibt es nichts Schlimmeres als die Sünde; nichts hat so arge Folgen für die Sünder selbst, für die Kirche und für die ganze Welt.

1489 Die Rückkehr zur Gemeinschaft mit Gott, die durch die Sünde verloren war, geht aus der Gnade Gottes hervor, der voll Erbarmen um das Heil der Menschen besorgt ist. Man muß dieses kostbare Geschenk für sich selbst und die anderen erbitten.

1490 Die Rückkehr zu Gott, die Bekehrung und Reue genannt wird, besteht im Schmerz und im Abscheu vor den begangenen Sünden, sowie im festen Vorsatz, zukünftig nicht mehr zu sündigen. Die Bekehrung erstreckt sich also auf die Vergangenheit und auf die Zukunft; sie wird von der Hoffnung auf die göttliche Barmherzigkeit genährt.

1491 Das Sakrament der Buße besteht in der Gesamtheit der drei Akte des Pönitenten und in der Lossprechung durch den Priester. Die Akte des Pönitenten sind: die Reue, das Bekenntnis oder Aufdecken der Sünden vor dem Priester, und der Vorsatz, Genugtuung und Werke der Sühne zu leisten.

1492 Die Reue (auch Zerknirschung genannt) muß von Beweggründen getragen sein, die aus dem Glauben kommen. Wenn die Reue von der Liebe zu Gott eingegeben ist, wird sie "vollkommen" genannt; wenn sie auf anderen Motiven beruht, nennt man sie "unvollkommen".

1493 Wer mit Gott und der Kirche versöhnt werden will, muß dem Priester alle schweren Sünden beichten, die er noch nicht gebeichtet hat und an die er sich nach einer sorgfältigen Gewissenserforschung erinnert. Obwohl es an sich nicht notwendig ist, läßliche Sünden zu beichten, wird dies von der Kirche nachdrücklich empfohlen.

1494 Der Beichtvater erlegt dem Pönitenten auf, bestimmte Taten der "Genugtuung" oder "Buße" zu leisten, um den durch die Sünde angerichteten Schaden wiedergutzumachen und sich wieder die Verhaltensweisen eines Jüngers Christi anzugewöhnen.

1495 Nur jene Priester, die von der kirchlichen Autorität die Absolutionsvollmacht erhalten haben, können im Namen Christi Sünden vergeben.

1496 Die geistlichen Wirkungen des Bußsakramentes sind:

- Die Versöhnung mit Gott, durch die der Sünder die Gnade wiedererlangt;

- die Versöhnung mit der Kirche;

- der Erlaß der ewigen Strafe, der man durch Todsünden verfällt;

- der wenigstens teilweise Erlaß der zeitlichen Strafen, die aus der Sünde folgen;

- der Friede und die Ruhe des Gewissens und der geistliche Trost;

- das Wachstum der geistlichen Kräfte für den christlichen Kampf;

1497 Die individuelle, vollständige Beichte der schweren Sünden und die darauf folgende Lossprechung ist das einzige ordentliche Mittel zur Versöhnung mit Gott und der Kirche.

1498 Durch die Ablässe können die Gläubigen für sich selbst und auch für die Seelen im Läuterungszustand den Erlaß der zeitlichen Strafen erlangen, welche Folge der Sünden sind.




ARTIKEL 5 DIE KRANKENSALBUNG



1499 "Durch die heilige Krankensalbung und das Gebet der Priester empfiehlt die ganze Kirche die Kranken dem leidenden und verherrlichten Herrn, daß er sie aufrichte und rette, ja sie ermahnt sie, sich aus freien Stücken mit dem Leiden und dem Tode Christi zu vereinigen und so zum Wohle des Gottesvolkes beizutragen" (LG 11).



I Ihre Grundlagen in der Heilsökonomie



Die Krankheit im Leben des Menschen

1500 Krankheit und Leiden gehören von jeher zu den schwersten Prüfungen im Leben des Menschen. In der Krankheit erfährt der Mensch seine Ohnmacht, seine Grenzen und seine Endlichkeit. Jede Krankheit kann uns den Tod erahnen lassen (Vgl. dazu auch CEC 1006).

1501 Krankheit kann zu Angst, zum Rückzug auf sich selbst, zuweilen sogar zu Verzweiflung und zu Auflehnung gegen Gott führen. Sie kann aber auch den Menschen reifer machen, ihm den Blick dafür öffnen, was in seinem Leben unwesentlich ist, so daß er sich dem Wesentlichen zuwendet. Sehr oft führt Krankheit zur Suche nach Gott, zur Rückkehr zu ihm.



Der Kranke vor Gott

1502 Der Mensch des Alten Testamentes erlebt die Krankheit im Blick auf Gott. Er klagt vor Gott über seine Krankheit (Vgl. Ps 38), und erfleht von ihm, dem Herrn über Leben und Tod, Heilung (Vgl. Ps 6,3 Is 38). Die Krankheit wird zum Weg der Bekehrung (Vgl. Ps 38,5 Ps 39,9 Ps 39,12), und mit der Vergebung durch Gott setzt die Heilung ein (Vgl. Ps 32,5 Ps 107,20 Mc 2,5-12). Das Volk Israel erlebt, daß die Krankheit auf geheimnisvolle Weise mit der Sünde und dem Bösen zusammenhängt, und daß die Treue zu Gott, seinem Gesetz gemäß, das Leben zurückgibt: "denn ich bin der Herr, dein Arzt" (Ex 15,26). Der Prophet Jesaja sieht voraus, daß das Leiden auch den Sinn einer Sühne für die Sünden anderer haben kann (Vgl. Is 53,11). Er kündigt an, daß Gott für Zion eine Zeit herbeiführen wird, in der er jedes Vergehen vergeben und jede Krankheit heilen wird (Vgl. Is 33,24) (Vgl. dazu auch CEC 164 CEC 376).



Christus als Arzt

1503 Das Mitleid Christi mit den Kranken und seine Heilungen von Krankheiten jeder Art (Vgl. Mt 4,24) sind ein offensichtliches Zeichen dafür, daß "Gott ... sich seines Volkes angenommen" hat (Lc 7,16) und daß das Reich Gottes ganz nahe ist. Jesus hat die Macht, nicht nur zu heilen, sondern auch Sünden zu vergeben (Vgl. Mc 2,5-12). Er ist gekommen, den ganzen Menschen - Seele und Leib - zu heilen. Er ist der Arzt, den die Kranken nötig haben (Vgl. Mc 2,17). Sein Mitleid mit allen Leidenden geht so weit, daß er sich mit ihnen identifiziert: "Ich war krank, und ihr habt mich besucht" (Mt 25,36). Seine besondere Liebe zu den Kranken bewog die Christen, durch alle Jahrhunderte sich all derer anzunehmen, die körperlich oder seelisch leiden. Sie spornte zu unermüdlichen Anstrengungen an, deren Los zu erleichtern (Vgl. dazu auch CEC 549 CEC 1421 CEC 2288).

1504 Oft verlangt Jesus von den Kranken, daß sie glauben (Vgl. Mc 5,34 Mc 5,36 Mc 9,23). Er verwendet Zeichen, um zu heilen: Speichel und Handauflegung (Vgl. Mc 7,32-36 Mc 8,22-25), Teig aus Erde und Waschung (Vgl. Jn 9,6-7). Die Kranken suchen, ihn zu berühren (Vgl. Mc 1,41 Mc 3,10 Mc 6,56), "denn es ging eine Kraft von ihm aus, die alle heilte" (Lc 6,19). In den Sakramenten fährt Christus fort, uns zu "berühren", um uns zu heilen (Vgl. dazu auch CEC 695 CEC 1116).

1505 Über so viele Leiden erschüttert, läßt sich Jesus von den Kranken nicht nur berühren, sondern macht sich ihre Nöte zu eigen: "Er hat unsere Leiden auf sich genommen und unsere Krankheiten getragen" (Mt 8,17) (Vgl. Is 53,4). Er heilte aber nicht alle Kranken. Seine Heilungen waren Zeichen für das Kommen des Gottesreiches. Sie kündigten eine viel tiefer greifende Heilung an: den Sieg über Sünde und Tod durch sein Pascha. Auf dem Kreuz nahm Christus die ganze Last des Bösen auf sich. (Vgl. Is 53,4-6) Er nahm "die Sünde der Welt" hinweg (Jn 1,29), von der Krankheit eine Folge ist. Durch sein Leiden und seinen Tod am Kreuz hat Christus dem Leiden einen neuen Sinn gegeben: es kann uns nun ihm gleichgestalten und uns mit seinem erlösenden Leiden vereinen (Vgl. dazu auch CEC 440 CEC 307).



"Heilt die Kranken ...!"

1506 Christus fordert seine Jünger auf, ihm nachzufolgen und ihr Kreuz auf sich zu nehmen (Vgl. Mt 10,38). In seiner Nachfolge gewannen sie einen neuen Blick für die Krankheit und die Kranken. Jesus nimmt sie in sein eigenes armes, dienendes Leben hinein. Er läßt sie an seinem Dienst des Mitleidens und des Heilens teilhaben. "Die Zwölf machten sich auf den Weg und riefen die Menschen zur Umkehr auf. Sie trieben viele Dämonen aus und salbten viele Kranke mit Öl und heilten sie" (Mc 6,12-13) (Vgl. dazu auch CEC 859).

1507 Der auferstandene Herr wiederholt diese Sendung (,,In meinem Namen werden ... die Kranken, denen sie die Hände auflegen, ... gesund werden": Mc 16,17-18) und bekräftigt sie durch die Zeichen, welche die Kirche wirkt, wenn sie seinen Namen anruft (Vgl. Ac 9,34 Ac 14,3). Diese Zeichen erweisen auf besondere Weise, daß Jesus wirklich der "erlösende Gott" ist (Vgl. Mt 1,21 Ac 4,12) (Vgl. dazu auch CEC 430).

1508 Der Heilige Geist schenkt einzelnen Menschen ein besonderes Heilungscharisma (Vgl. 1Co 12,9 1Co 12,28 1Co 12,30), um zu zeigen, wie wirkkräftig die Gnade des Auferstandenen ist. Selbst intensivste Gebete erlangen jedoch nicht die Heilung aller Krankheiten. So muß der hl. Paulus vom Herrn vernehmen: "Meine Gnade genügt dir; denn sie erweist ihre Kraft in der Schwachheit" (2Co 12,9). Die zu erduldenden Leiden können folgenden Sinn haben: "Für den Leib Christi, die Kirche, ergänze ich in meinem irdischen Leben das, was an den Leiden Christi noch fehlt" (Col 1,24) (Vgl. dazu auch CEC 798 CEC 618).

1509 "Heilt Kranke!" (Mt 10,8). Diesen Auftrag hat die Kirche vom Herrn empfangen und sucht ihn auszuführen, indem sie die Kranken pflegt und sie mit ihrer Fürbitte begleitet. Sie glaubt an die belebende Gegenwart Christi, des Arztes der Seele und des Leibes. Diese wirkt vor allem durch die Sakramente und ganz besonders durch die Eucharistie, das Brot, welches das ewige Leben gibt (Vgl. Jn 6,54 Jn 6,58). Der hl. Paulus deutet an, daß die Eucharistie auch mit der leiblichen Gesundheit in Beziehung steht (Vgl. 1Co 11,30) (Vgl. dazu auch CEC 1405).

1510 Die apostolische Kirche kennt einen eigenen Ritus für die Kranken. Er wird vom hl. Jakobus bezeugt: "Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Presbyter der Kirche zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben" (Jc 5,14-15). Die Überlieferung hat in diesem Ritus eines der sieben Sakramente der Kirche erkannt (Vgl. DS 216 DS 1324-1325 DS 1695-1696 DS 1716-1717) (Vgl. dazu auch CEC 1117).




Katechismus KK 1997 1449