Katechismus KK 1997 1511

Ein Sakrament für die Kranken

1511 Die Kirche glaubt und bekennt, daß unter den sieben Sakramenten eines ganz besonders dazu bestimmt ist, die durch Krankheit Geprüften zu stärken: die Krankensalbung.

"Diese heilige Salbung der Kranken wurde von Christus, unserem Herrn, als wahrhaftes und eigentliches Sakrament des Neuen Testamentes eingesetzt, und zwar bei Markus angedeutet (Vgl.
Mc 6,13), durch Jakobus aber, den Apostel und Bruder des Herrn, den Gläubigen empfohlen und verkündet" (Vgl. Jak Jc 5,14-15) (K. v. Trient: DS 1695).

1512 In der liturgischen Überlieferung des Ostens wie des Westens werden seit dem Altertum Zeugnisse für Krankensalbungen mit geweihtem Öl bezeugt. Im Lauf der Jahrhunderte wurde die Krankensalbung mehr und mehr nur noch Sterbenden gespendet, so daß sie dann als "Letzte Ölung" bezeichnet wurde. Ungeachtet dieser Entwicklung unterließ es die Kirche nie, zum Herrn zu beten, daß der Kranke wieder gesund werde, wenn das seinem Heil förderlich sei (Vgl. DS 1696).

1513 Die Apostolische Konstitution "Sacram unctionem infirmorum" vom 30 November 1972 hat im Anschluß an das Zweite Vatikanische Konzil (Vgl. SC 73) bestimmt, daß von nun an im römischen Ritus folgendes gilt:

"Das Sakrament der Krankensalbung wird jenen gespendet, deren Gesundheitszustand bedrohlich angegriffen ist, indem man sie auf der Stirn und auf den Händen mit ordnungsgemäß geweihtem Olivenöl oder, den Umständen entsprechend, mit einem anderen ordnungsgemäß geweihten Pflanzenöl salbt und dabei einmal folgende Worte spricht: ,Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes: Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf" (Vgl. CIC 847, § 1).





II Wer empfängt und wer spendet die Krankensalbung?

Im Falle schwerer Erkrankung ...

1514 Die Krankensalbung "ist nicht nur das Sakrament derer, die sich in äußerster Lebensgefahr befinden. Daher ist der rechte Augenblick für ihren Empfang sicher schon gegeben, wenn der Gläubige beginnt, wegen Krankheit oder Altersschwäche in Lebensgefahr zu geraten" (SC 73) (Vgl. CIC 1004, § 1; CIC 1005 CIC 1007 CIO 738).

1515 Wenn ein Kranker, der die Salbung empfangen hat, wieder gesund wird, kann er, falls er wiederum schwer erkrankt, dieses Sakrament von neuem empfangen. Im Laufe der gleichen Krankheit darf dieses Sakrament wiederholt werden, wenn der Zustand sich verschlimmert. Es ist angebracht, die Krankensalbung zu empfangen, wenn man vor einer schweren Operation steht. Das gleiche gilt für Betagte, deren Kräfte zu versagen beginnen.



"..... rufe er die Presbyter der Kirche zu sich"

1516 Nur Priester (Bischöfe und Presbyter) sind die Spender der Krankensalbung (Vgl. K. v. Trient: DS 1697 DS 1719 CIC 1003; CIO 739, § 1). Die Seelsorger haben die Pflicht, die Gläubigen über die heilsamen Wirkungen dieses Sakramentes zu unterrichten. Die Gläubigen sollen die Kranken ermutigen, nach dem Priester zu rufen, um dieses Sakrament zu empfangen. Die Kranken sollen sich darauf vorbereiten, es in guter innerer Verfassung anzunehmen. Ihre Seelsorger und die ganze Pfarrgemeinde sollen ihnen dabei helfen und sie besonders mit Gebet und brüderlicher Aufmerksamkeit begleiten.



III Wie wird die Krankensalbung gefeiert?

1517 Wie alle Sakramente ist die Krankensalbung eine liturgische und gemeinschaftliche Feier (Vgl. SC 27), ob sie nun zuhause, im Spital oder in der Kirche stattfindet, ob für einen einzigen Kranken oder für eine ganze Gruppe von Kranken. Es ist sehr passend, daß sie innerhalb der Eucharistiefeier, des Gedächtnisses des Pascha des Herrn, gefeiert wird. Falls die Umstände es nahelegen, kann der Krankensalbung das Bußsakrament vorausgehen und das Sakrament der Eucharistie folgen. Als Sakrament des Pascha Christi sollte die Eucharistie stets das letzte Sakrament auf der irdischen Pilgerschaft sein, die "Wegzehrung" für den "Übergang" in das ewige Leben (Vgl. dazu auch CEC 1140 CEC 1524).

1518 Wort und Sakrament bilden ein unzertrennliches Ganzes. Der Wortgottesdienst, dem ein Bußakt vorausgeht, eröffnet die Feier. Die Worte Christi und das Zeugnis der Apostel beleben den Glauben des Kranken und der Gemeinde, der vom Herrn die Kraft seines Geistes erbittet.

1519 Die Feier des Sakramentes besteht hauptsächlich aus folgenden Elementen: "Die Presbyter der Kirche" (Jc 5,14) legen den Kranken schweigend die Hände auf; im Glauben der Kirche beten sie für die Kranken (Vgl. Jak Jc 5,15) - dies ist die Epiklese dieses Sakramentes. Anschließend nehmen sie mit dem Öl, das wenn möglich vom Bischof geweiht ist, die Salbung vor (Vgl. dazu auch CEC 1127).

Diese liturgischen Handlungen weisen darauf hin, welche Gnade das Sakrament den Kranken vermittelt.



IV Die Wirkungen der Feier der Krankensalbung

1520 Eine besondere Gabe des Heiligen Geistes. Die erste Gnade des Sakramentes ist eine Stärkung, Beruhigung und Ermutigung, um die mit einer schweren Krankheit oder mit Altersschwäche gegebenen Schwierigkeiten zu überwinden. Diese Gnade ist eine Gabe des Heiligen Geistes, der das Vertrauen auf Gott und den Glauben an ihn erneuert und gegen die Versuchungen des bösen Feindes stärkt, gegen die Versuchung von Entmutigung und Todesangst (Vgl. He 2,15). Dieser Beistand des Herrn durch die Kraft seines Geistes will den Kranken zur Heilung der Seele führen, aber auch zur Heilung des Leibes, wenn das im Willen Gottes liegt (Vgl. K. v. Florenz: DS 1325). Und "wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben" (Jc 5,15) (Vgl. K. v. Trient: DS 1717) (Vgl. dazu auch CEC 733).

1521 Die Vereinigung mit dem Leiden Christi. Durch die Gnade dieses Sakramentes erhält der Kranke die Kraft und die Gabe, sich mit dem Leiden des Herrn noch inniger zu vereinen. Er wird gewissermaßen dazu geweiht, durch die Gleichgestaltung mit dem erlösenden Leiden des Heilands Frucht zu tragen. Das Leiden, Folge der Erbsünde, erhält einen neuen Sinn: es wird zur Teilnahme am Heilswerk Jesu (Vgl. dazu auch CEC 1535 CEC 1499).

1522 Eine kirchliche Gnade. Dadurch, daß sie "sich aus freien Stücken mit dem Leiden und dem Tode Christi ... vereinigen", tragen die Kranken, die dieses Sakrament empfangen, "zum Wohle des Gottesvolkes" bei (LG 11). Bei der Feier der Krankensalbung tritt die Kirche in der Gemeinschaft der Heiligen für den Kranken ein. Der Kranke hingegen trägt durch die Gnade des Sakramentes zur Heiligung der Kirche und zum Wohl aller Menschen bei, für die die Kirche leidet und sich durch Christus Gott dem Vater darbringt (Vgl. dazu auch CEC 953).

1523 Eine Vorbereitung auf die letzte Reise. Wenn schon das Sakrament der Krankensalbung denen gewährt wird, die an schweren Krankheiten und Schwächen leiden, dann erst recht denen, die im Begriff sind, aus diesem Leben zu scheiden (die "sich schon am Ende des Lebens zu befinden scheinen": K. v. Trient: DS 1698). Deshalb wird es auch "das Sakrament der Sterbenden genannt" (ebd.). Die Krankensalbung macht uns endgültig dem Tod und der Auferstehung Christi gleichförmig, was die Taufe schon begonnen hatte. Sie vollendet die heiligen Salbungen, die das ganze christliche Leben prägen: Die Salbung der Taufe hat uns das neue Leben eingegossen; die der Firmung hat uns zum Kampf dieses Lebens gestärkt. Diese letzte Salbung versieht das Ende unseres irdischen Lebens gleichsam mit einem festen Wall im Blick auf die letzten Kämpfe vor dem Eintritt in das Haus des Vaters (Vgl. ebd. 1694) (Vgl. dazu auch CEC 1020 CEC 1294).



V Die Wegzehrung - das letzte Sakrament des Christen

1524 Die Kirche bietet den Sterbenden neben der Krankensalbung die Eucharistie als Wegzehrung an. In diesem Moment des Hinübergangs zum Vater hat die Kommunion mit dem Leib und Blut Christi eine besondere Bedeutung und Wichtigkeit. Sie ist Same des ewigen Lebens und Kraft zur Auferstehung, denn der Herr sagt: "Wer mein Fleisch ißt und mein Blut trinkt, hat das ewige Leben, und ich werde ihn auferwecken am Letzten Tag" (Jn 6,54). Als Sakrament des Todes und der Auferstehung Christi ist die Eucharistie nun das Sakrament des Hinübergangs vom Tod zum Leben, aus dieser Welt zum Vater (Vgl. Jn 13,1) (Vgl. dazu auch CEC 1392).

1525 Wie die Sakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie, "die Sakramente der christlichen Initiation", eine Einheit bilden, kann man sagen, daß die Buße, die heilige Salbung und die Eucharistie als Wegzehrung am Ende des christlichen Lebens "die Sakramente, die auf die Heimat vorbereiten" oder "die Sakramente, welche die Pilgerschaft vollenden", bilden (Vgl. dazu auch CEC 1680 CEC 2299).



KURZTEXTE

1526 "Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Presbyter der Kirche zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben" (Jc 5 Jc 14-15).

1527 Das Sakrament der Krankensalbung verleiht dem Christen, der die mit schwerer Krankheit oder mit dem Alter gegebenen Schwierigkeiten durchmacht, eine besondere Gnade.

1528 Der Zeitpunkt, an dem man die heilige Salbung empfangen soll, ist spätestens dann gekommen, wenn man sich wegen Krankheit oder Altersschwäche in Todesgefahr befindet.

1529 Ein Christ darf die heilige Salbung jedesmal empfangen, wenn er schwer krank wird, und jedesmal, wenn sich die Krankheit wieder verschlimmert.

1530 Nur Priester (Presbyter und Bischöfe) können die Krankensalbung spenden; sie verwenden dazu Öl, das vom Bischof oder im Notfall vom Zelebranten selbst geweiht worden ist.

1531 Die Feier der Krankensalbung besteht im wesentlichen in der Salbung der Stirn und der Hände des Kranken (im römischen Ritus) oder weiterer Körperstellen (in den ostkirchlichen Riten). Diese Salbung wird durch das liturgische Gebet des Zelebranten begleitet, das um die besondere Gnade dieses Sakramentes bittet.

1532 Wirkungen der besonderen Gnade des Sakramentes der Krankensalbung sind:

- die Vereinigung des Kranken mit dem Leiden Christi für sein eigenes Heil und das der ganzen Kirche;

- Trost, Friede und Mut, um die Leiden der Krankheit oder des Alters christlich zu ertragen;

- die Vergebung der Sünden, falls der Kranke sie nicht durch das Bußsakrament erlangen könnte;

- die Genesung, falls dies dem Heil der Seele zuträglich ist;

- die Vorbereitung auf den Hinübergang in das ewige Leben;







DRITTES KAPITEL

DIE SAKRAMENTE DES DIENSTES FÜR DIE

GEMEINSCHAFT



1533 Die Taufe, die Firmung und die Eucharistie sind die Sakramente der christlichen Initiation. Sie legen den Grund zur gemeinsamen Berufung aller Jünger Christi; es ist Berufung zur Heiligkeit und der Auftrag, der Welt die Frohbotschaft zu bringen. Sie verleihen die notwendigen Gnaden, um in diesem Leben, auf dem Pilgerweg zur ewigen Heimat, dem Heiligen Geist entsprechend zu leben (Vgl. dazu auch CEC 1212)

1534 Zwei weitere Sakramente, die Weihe und die Ehe, sind auf das Heil der anderen hingeordnet. Durch den Dienst an anderen tragen sie auch zum eigenen Heil bei. Sie erteilen eine besondere Sendung in der Kirche und dienen dem Aufbau des Volkes Gottes.

1535 In diesen Sakramenten können jene, die durch die Taufe und die Firmung zum gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen geweiht worden sind (Vgl. Jn 13,1), noch besondere Weihen empfangen. Wer das Weihesakrament empfängt, wird geweiht, im Namen Christi "die Kirche durch das Wort und die Gnade Gottes zu weiden" (LG 11). Auch die christlichen Eheleute werden "in den Pflichten und der Würde ihres Standes durch ein eigenes Sakrament gestärkt und gleichsam geweiht" (GS 48,2) (Vgl. dazu auch CEC 784).




ARTIKEL 6 DAS SAKRAMENT DER WEIHE



1536 Die Weihe ist das Sakrament, durch welches die Sendung, die Christus seinen Aposteln anvertraut hat, in der Kirche weiterhin ausgeübt wird bis zum Ende der Zeit. Sie ist somit das Sakrament des apostolischen Dienstes. Sie umfaßt drei Stufen: den Episkopat, den Presbyterat und den Diakonat (Vgl. dazu auch CEC 860).

(Zur Einsetzung und Sendung des apostolischen Amtes siehe erster Teil. Hier befassen wir uns nur mit dem Sakrament, in dem dieses Amt weitergegeben wird.) (Vgl. dazu auch CEC 874-896)



I Warum wird dieses Sakrament "Ordination" (ordo) genannt?

1537 In der römischen Antike bezeichnete das Wort ordo zivile Körperschaften, vor allem die Körperschaft der Regierenden. "Ordinatio" bedeutet die Eingliederung in einen "ordo". In der Kirche gibt es Körperschaften, die von der Überlieferung - im Anschluß an die Heilige Schrift (Vgl. Hebr 5,6;7,11; Ps 110,4) - von alters her auf griechisch "táxeis", auf lateinisch "ordines" genannt werden. So spricht die Liturgie vom "ordo episcoporum", vom "ordo presbyterorum" und vom "ordo diaconorum". Auch weitere Gruppen werden als "ordo" bezeichnet, wie die Katechumenen, die Jungfrauen, die Ehegatten und die Witwen (Vgl. dazu auch CEC 923 CEC 1631).

1538 Die Eingliederung in eine dieser Körperschaften der Kirche geschah durch einen Ritus, ordinatio genannt, einen liturgischen und religiösen Akt, der eine Weihe, eine Segnung oder ein Sakrament sein konnte. Heute wird das Wort "ordinatio" dem sakramentalen Akt vorbehalten, der in die Körperschaft der Bischöfe, der Priester und der Diakone eingliedert. Er geht über eine bloße Wahl, Bestimmung, Delegation oder Einsetzung durch die Gemeinschaft hinaus, denn er verleiht eine Gabe des Heiligen Geistes, die eine "heilige Gewalt" (sacra potestas) (Vgl. LG 10) auszuüben gestattet, die nur von Christus selbst, durch seine Kirche, verliehen werden kann. Die Ordination wird auch "Weihe" (consecratio) genannt, denn sie besteht in einer Aussonderung und Einsetzung zum Dienst an der Kirche, die Christus selbst vornimmt. Die Handauflegung durch den Bischof und das Weihegebet bilden das sichtbare Zeichen dieser Konsekration (Vgl. dazu auch CEC 875 CEC 699).



II Das Sakrament der Weihe in der Heilsökonomie



Das Priestertum des Alten Bundes

1539 Das auserwählte Volk wurde von Gott zu einem "Reich von Priestern" und einem "heiligen Volk" gemacht (Ex 19,6) (Vgl. Is 61,6). Doch innerhalb des Volkes Israel wählte Gott einen der zwölf Stämme, den Stamm Levi, und sonderte ihn aus zum liturgischen Dienst (Vgl. Num Nb 1,48-53). Gott selbst war das Erbteil der Leviten (Vgl. Jos Jos 13,33). Die ersten Priester des Alten Bundes wurden in einem eigenen Ritus geweiht (Vgl. Ex 29,1-30 Lv 8). Sie wurden "für die Menschen eingesetzt zum Dienst vor Gott, um Gaben und Opfer für die Sünden darzubringen" (He 5,1).

1540 Dieses Priestertum, das eingesetzt wurde, um das Wort Gottes zu verkünden (Vgl. Ml 2,7-9) und durch Opfer und Gebet die Gemeinschaft mit Gott herzustellen, war jedoch nicht imstande, das Heil zu bewirken. Die Opfer mußten unablässig wiederholt werden und konnten nicht eine endgültige Heiligung herbeiführen (Vgl. He 5,3 He 7,27 He 10,1-4). Erst das Opfer Christi sollte diese vollbringen (Vgl. dazu auch CEC 2099).

1541 Die Liturgie der Kirche erblickt jedoch im Priestertum Aarons und im Dienst der Leviten sowie in der Einsetzung der siebzig "Ältesten" (Vgl. Nb 11,24-25) Vorzeichen des geweihten Priestertums des Neuen Bundes. So betet die Kirche im lateinischen Ritus bei der Weihe von Bischöfen in der Weihepräfation:

"Gott und Vater unseres Herrn Jesus Christus ... durch das Wort deiner Gnade hast du der Kirche ihre Ordnung gegeben. Von Anfang an hast du das heilige Volk der wahren Kinder Abrahams auserwählt; du hast Vorsteher und Priester eingesetzt und dein Heiligtum nie ohne Diener gelassen."

1542 Bei der Priesterweihe betet die Kirche:

"Herr, heiliger Vater ... im Alten Bund schon hast du Ämter und Dienste in heiligen Zeichen entfaltet: Mose und Aaron hast du bestellt, dein Volk zu leiten und zu heiligen. Zu ihrer Hilfe beim gemeinsamen Werk hast du Männer eines weiteren Dienstes und Amtes berufen. Auf dem Zug durch die Wüste hast du den siebzig Ältesten vom Geist des Mose mitgeteilt, so daß er dein Volk mit ihrer Hilfe leichter zu führen vermochte. Den Söhnen Aarons hast du Anteil gegeben am hohen Amt ihres Vaters, damit die Zahl der Priester des Alten Bundes genügte für die Opfer im heiligen Zelt, die nur Schatten und Vorausbild waren des kommenden Heiles."

1543 Und im Weihegebet bei der Diakonenweihe bekennt die Kirche:

"Allmächtiger Gott ... Deinem Namen zu dienen, hast du das dreifache Dienstamt gestiftet und ausgestattet mit heiligen Gaben, wie du schon im Anfang die Söhne des Levi zum Dienst am ersten heiligen Zelt dir erwählt hast."



Das einzige Priestertum Christi

1544 Alles, was das Priestertum des Alten Bundes im voraus bezeichnete, findet in Jesus Christus, dem einen "Mittler zwischen Gott und den Menschen" (1Tm 2,5), seine Vollendung. Melchisedek, "Priester des Höchsten Gottes" (Gn 14,18), wird von der christlichen Überlieferung als ein "Vorausbild" des Priestertums Christi angesehen, des einzigen "Hohenpriesters nach der Ordnung Melchisedeks" (He 5,10 He 6,20). Christus ist "heilig, unschuldig, makellos" (He 7,26) und hat "durch ein einziges Opfer ... die, die geheiligt werden, für immer zur Vollendung geführt" (He 10,14), nämlich durch das einmalige Opfer seines Kreuzes (Vgl. dazu auch CEC 875).

1545 Das Erlösungsopfer Christi ist einmalig und wurde ein für allemal vollzogen. Und doch wird es im eucharistischen Opfer der Kirche gegenwärtig. Das gleiche gilt vom einzigen Priestertum Christi: es wird durch das Amtspriestertum gegenwärtig gemacht, ohne daß dadurch der Einzigkeit des Priestertums Christi Abbruch getan würde. "Und deshalb ist allein Christus wahrer Priester, die anderen aber sind seine Diener" (Thomas v. A. , Hebr. 7,4) (Vgl. dazu auch CEC 1367 CEC 662).



Zwei Arten der Teilhabe an dem einen Priestertum Christi

1546 Christus, der Hohepriester und einzige Mittler, hat seine Kirche zu einem Reich von "Priestern für seinen Gott und Vater" gemacht (Ap 1,6) (Vgl. Ap 5,9-10 1P 2,5 1P 2,9). Die ganze Gemeinschaft der Gläubigen ist als solche priesterlich. Die Gläubigen üben ihr Priestertum als Getaufte dadurch aus, daß sich jeder gemäß seiner eigenen Berufung, an der Sendung Christi, des Priesters, Propheten und Königs, beteiligt. Durch die Sakramente der Taufe und der Firmung werden die Gläubigen "zu einem heiligen Priestertum geweiht" (LG 10) (Vgl. dazu auch CEC 1268).

1547 Das amtliche oder hierarchische Priestertum der Bischöfe und Priester und das gemeinsame Priestertum aller Gläubigen nehmen "auf je besondere Weise am einen Priestertum Christi teil" und sind "einander zugeordnet", unterscheiden sich aber doch "dem Wesen nach" (LG 10). Inwiefern? Während das gemeinsame Priestertum der Gläubigen sich in der Entfaltung der Taufgnade, im Leben des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe, im Leben gemäß dem Heiligen Geist vollzieht, steht das Amtspriestertum im Dienst dieses gemeinsamen Priestertums. Es bezieht sich auf die Entfaltung der Taufgnade aller Christen. Es ist eines der Mittel, durch die Christus seine Kirche unablässig aufbaut und leitet. Deshalb wird es durch ein eigenes Sakrament übertragen, durch das Sakrament der Weihe (Vgl. dazu auch CEC 1142 CEC 1120).



In der Person Christi, des Hauptes

1548 Christus selbst ist im kirchlichen Dienst des geweihten Priesters in seiner Kirche zugegen als Haupt seines Leibes, Hirt seiner Herde, Hoherpriester des Erlösungsopfers und Lehrer der Wahrheit. Die Kirche bringt dies zum Ausdruck, indem sie sagt, daß der Priester kraft des Weihesakramentes "in der Person Christi des Hauptes" (in persona Christi capitis) (Vgl. LG 10,28 SC 33 CD 11 PO 26) handelt (Vgl. dazu auch CEC 875 CEC 792).

"Es ist der gleiche Priester, Christus Jesus, dessen heilige Person sein berufener Diener vertritt. Durch die Priesterweihe dem Hohenpriester angeglichen, besitzt er die Vollmacht, in der Kraft und an Stelle der Person Christi selbst zu handeln (virtute ac persona ipsius Christi)" (Pius XII., Enz. "Mediator Dei").

"Christus ist die Quelle jeglichen Priestertums; denn der Priester des (Alten) Gesetzes war sein Bild. Der Priester des Neuen Bundes aber handelt in der Person Christi" (Thomas v. A., s. th. III 22,4).

1549 Durch das geweihte Amt, vor allem durch das der Bischöfe und Priester, wird sichtbar gemacht, daß Christus als Haupt der Kirche inmitten der Gemeinschaft der Gläubigen gegenwärtig ist (Vgl. LG 21). Nach einem schönen Wort des hl. Ignatius von Antiochien ist der Bischof typos tou Patros, "Abbild des Vaters" (Trall. 3,1)(Vgl. Ignatius v. Antiochien. Magn. 6,1) (Vgl. dazu auch CEC 1142).

1550 Diese Gegenwart Christi im Amtsträger ist nicht so zu verstehen, daß dieser gegen alle menschlichen Schwächen gefeit wäre: gegen Herrschsucht, Irrtümer, ja gegen Sünde. Die Kraft des Heiligen Geistes bürgt nicht für alle Taten der Amtsträger in gleichem Maße. Während bei den Sakramenten die Gewähr gegeben ist, daß selbst die Sündhaftigkeit des Spenders die Frucht der Gnade nicht verhindern kann, gibt es viele andere Handlungen, bei denen das menschliche Gepräge des Amtsträgers Spuren hinterläßt, die nicht immer Zeichen der Treue zum Evangelium sind und infolgedessen der apostolischen Fruchtbarkeit der Kirche schaden können (Vgl. dazu auch CEC 896 CEC 1128 CEC 1584).

1551 Dieses Priestertum ist ein Dienst. "Jenes Amt aber, das der Herr den Hirten seines Volkes anvertraute, ist ein wahrer Dienst" (LG 24). Es ist ganz für Christus und die Menschen da. Es hängt völlig von Christus und seinem einzigen Priestertum ab und wurde zugunsten der Menschen und der Gemeinschaft der Kirche eingesetzt. Das Sakrament der Weihe vermittelt "eine heilige Gewalt", die keine andere ist als diejenige Christi. Die Ausübung dieser Vollmacht hat sich somit nach dem Vorbild Christi zu richten, der aus Liebe sich zum Letzten und zum Diener aller gemacht hat (Vgl. Mc 10,43-45 1P 5,3). "Der Herr hat klar gesagt, daß der Einsatz für seine Herde ein Beweis der Liebe zu ihm ist" (Johannes Chrysostomus, sac. 2,4) (Vgl. Jn 21,15-17) (Vgl. dazu auch CEC 876 CEC 1538 CEC 608).



"Im Namen der ganzen Kirche"

1552 Das Amtspriestertum hat nicht nur zur Aufgabe, Christus, das Haupt der Kirche, vor der Versammlung der Gläubigen zu repräsentieren; es handelt auch im Namen der ganzen Kirche, wenn es das Gebet der Kirche an Gott richtet (Vgl. SC 33), vor allem, wenn es das eucharistische Opfer darbringt (Vgl. LG 10).

1553 "Im Namen der ganzen Kirche" will nicht besagen, daß die Priester die Delegierten der Gemeinschaft seien. Das Gebet und das Opfer der Kirche lassen sich vom Gebet und Opfer Christi, ihres Hauptes, nicht trennen. Es handelt sich stets um den Kult, den Christus in seiner Kirche und durch sie darbringt. Die ganze Kirche, der Leib Christi, betet und bringt sich "durch ihn und mit ihm und in ihm" in der Einheit des Heiligen Geistes Gott dem Vater dar. Der ganze Leib, Haupt und Glieder, betet und bringt sich dar. Deshalb werden jene, die in diesem Leib in besonderer Weise das Dienstamt innehaben, nicht nur Diener Christi, sondern auch Diener der Kirche genannt. Das Amtspriestertum kann die Kirche deshalb repräsentieren, weil es Christus repräsentiert (Vgl. dazu auch CEC 795).



III Die drei Stufen des Sakramentes der Weihe

1554 "So wird der von Gott eingesetzte kirchliche Dienst in verschiedenen Ständen von jenen ausgeübt, die schon von alters her Bischöfe, Priester und Diakone heißen" (LG 28). Die katholische Glaubenslehre, die in der Liturgie, im Lehramt und in der beständigen Handlungsweise der Kirche zum Ausdruck kommt, kennt zwei Stufen der amtlichen Teilhabe am Priestertum Christi: den Episkopat und den Presbyterat. Der Diakonat hat die Aufgabe, ihnen zu helfen und zu dienen. Deshalb bezeichnet der Ausdruck "sacerdos" im heutigen Sprachgebrauch die Bischöfe und die Priester, nicht aber die Diakone. Dennoch lehrt die katholische Glaubenslehre, daß die drei Stufen - die Stufen des Priesteramtes (Episkopat und Presbyterat) und die Stufe des Dienstamtes (Diakonat) - durch einen sakramentalen Akt, "Weihe" genannt, das heißt durch das Sakrament der Weihe, übertragen werden (Vgl. dazu auch CEC 1536 CEC 1538).

"Alle sollen die Diakone achten wie Jesus Christus, ebenso den Bischof als Abbild des Vaters, die Presbyter aber wie eine Ratsversammlung Gottes und wie eine Vereinigung von Aposteln. Ohne diese ist von Kirche nicht die Rede" (Ignatius v. Antiochien, Trall. 3,1).



Die Bischofsweihe - Fülle des Weihesakramentes

1555 "Unter jenen verschiedenen Diensten, die von den ersten Zeiten her in der Kirche ausgeübt werden, nimmt nach dem Zeugnis der Überlieferung das Amt jener einen hervorragenden Platz ein, die, zum Bischofsamt bestellt, durch die von Anfang an fortlaufende Nachfolge Sprossen apostolischer Saat besitzen" (LG 20) (Vgl. dazu auch CEC 861).

1556 Um ihre hohe Sendung zu erfüllen, "wurden die Apostel mit einer besonderen Ausgießung des Heiligen Geistes, der über (sie) kam, von Christus beschenkt, und sie selbst übergaben ihren Helfern durch die Auflegung der Hände die geistliche Gabe, die in der Bischofsweihe bis auf uns gekommen ist" (LG 21) (Vgl. dazu auch CEC 862).

1557 Das Zweite Vatikanische Konzil lehrt, "daß durch die Bischofsweihe die Fülle des Weihesakramentes übertragen wird, die ja sowohl im liturgischen Brauch der Kirche als auch mit der Stimme der heiligen Väter das Hohepriestertum, die Höchstform (summa) des heiligen Dienstes genannt wird" (ebd.).

1558 "Die Bischofsweihe aber überträgt mit dem Amt der Heiligung auch die Ämter des Lehrens und des Leitens". Es wird "offensichtlich, daß durch das Auflegen der Hände und die Worte der Weihe die Gnade des Heiligen Geistes so übertragen und die heilige Prägung so aufgedrückt wird, daß die Bischöfe in hervorragender und sichtbarer Weise die Aufgaben Christi selbst, des Lehrers, Hirten und Priesters, übernehmen und in seiner Person handeln (in Eius persona agant)" (ebd.). "Daher sind die Bischöfe durch den Heiligen Geist, der ihnen mitgeteilt worden ist, wahre und authentische Lehrer des Glaubens, Priester und Hirten geworden" (CD 2) (Vgl. dazu auch CEC 895 CEC 1121).

1559 "Glied der Körperschaft der Bischöfe wird man kraft der sakramentalen Weihe und der hierarchischen Gemeinschaft mit Haupt und Gliedern des Kollegiums" (LG 22). Daß der Charakter und die Natur des Episkopats kollegial sind, zeigt sich unter anderem in dem alten Brauch der Kirche, daß bei der Weihe eines neuen Bischofs mehrere Bischöfe mitwirken (Vgl. LG 22). Zur rechtmäßigen Weihe eines Bischofs ist heute ein besonderer Akt des Bischofs von Rom notwendig, da dieser das höchste sichtbare Band der Gemeinschaft der Teilkirchen in der einen Kirche und Bürge ihrer Freiheit ist (Vgl. dazu auch CEC 877 CEC 882).

1560 Als Stellvertreter Christi hat jeder Bischof das Hirtenamt über die ihm anvertraute Teilkirche inne; gleichzeitig aber obliegt ihm die Sorge für alle Teilkirchen, die er zusammen mit allen seinen Brüdern im Episkopat kollegial auszuüben hat. "Doch wenn die einzelnen Bischöfe nur für jenen Teil der Herde, der ihnen besonders anvertraut ist, Hirten im eigentlichen Sinn sind, so sind sie doch als rechtmäßige Nachfolger der Apostel durch göttliche Einsetzung mitverantwortlich für die Missionsaufgaben der Kirche" (Pius XII., Enz. "Fidei donum")(Vgl. LG 23 CD 4 CD 36 CD 37 AGD 5 AGD 6 AGD 38) (Vgl. dazu auch CEC 833 CEC 886).

1561 Die bisherigen Ausführungen erklären, weshalb die vom Bischof gefeierte Eucharistie eine ganz besondere Bedeutung hat. In ihr kommt die Kirche zum Ausdruck, die unter dem Vorsitz dessen, der sichtbar Christus, den Guten Hirten und das Haupt seiner Kirche darstellt, um den Altar versammelt ist (Vgl. SC 41 LG 26) (Vgl. dazu auch CEC 1369).



Die Weihe der Priester - der Mitarbeiter der Bischöfe

1562 "Christus, ,den der Vater geheiligt und in die Welt gesandt hat' (Jn 10,36), machte durch seine Apostel deren Nachfolger, nämlich die Bischöfe, seiner Weihe und Sendung teilhaftig, die (wiederum) die Aufgabe ihres Dienstes in verschiedener Abstufung verschiedenen Trägern in der Kirche rechtmäßig weitergaben" (LG 28). "Ihr Dienst ist in untergeordnetem Rang den Priestern übertragen worden; als Glieder des Priesterstandes sollten sie, in der rechten Erfüllung der ihnen von Christus anvertrauten Sendung, Mitarbeiter des Bischofsstandes sein" (PO 2).

1563 "Da das Amt der Priester dem Bischofsstand verbunden ist, nimmt es an der Vollmacht teil, mit der Christus selbst seinen Leib auferbaut, heiligt und leitet. Darum setzt das Priestertum der Amtspriester zwar die Sakramente der christlichen Initiation voraus, wird aber durch ein eigenes Sakrament übertragen. Dieses zeichnet die Priester durch die Salbung des Heiligen Geistes mit einem besonderen Prägemal und macht sie auf diese Weise dem Priester Christus gleichförmig, so daß sie in der Person des Hauptes Christus handeln können" (PO 2) (Vgl. dazu auch CEC 1121).

1564 "Die Priester sind, obwohl sie nicht die höchste Stufe der priesterlichen Weihe haben und in der Ausübung ihrer Vollmacht von den Bischöfen abhängen, dennoch mit ihnen in der priesterlichen Würde verbunden und werden kraft des Sakramentes der Weihe nach dem Bilde Christi, des höchsten und ewigen Priesters (Vgl. He 5,1-10 He 7,24 He 9,11-28), zum Verkündigen des Evangeliums, zum Weiden der Gläubigen und zur Feier des Gottesdienstes geweiht als wahre Priester des Neuen Bundes" (LG 28) (Vgl. dazu auch CEC 611).

1565 Kraft des Weihesakramentes haben die Priester an der weltweiten Sendung teil, die Christus den Aposteln anvertraut hat. "Die Geistesgabe, die den Priestern in ihrer Weihe verliehen wurde, rüstet sie nicht für irgendeine begrenzte und eingeschränkte Sendung, sondern für die alles umfassende und universale Heilssendung ,bis an die Grenzen der Erde' (Ac 1,8)" (PO 10) und macht sie "stets bereit, das Evangelium überall zu verkünden" (OT 20) (Vgl. dazu auch CEC 849).

1566 "Ihr heiliges Amt aber üben sie am meisten in der eucharistischen Feier oder Zusammenkunft aus, bei der sie in der Person Christi handeln und sein Mysterium verkünden, die Gebete der Gläubigen mit dem Opfer ihres Hauptes verbinden und das einzige Opfer des Neuen Bundes, Christi nämlich, der sich ein für allemal dem Vater als unbefleckte Opfergabe darbrachte, im Opfer der Messe bis zur Ankunft des Herrn vergegenwärtigen und zuwenden" (LG 28). Aus diesem einzigen Opfer schöpft ihr ganzer priesterlicher Dienst seine Kraft (Vgl. PO PO 2) (Vgl. dazu auch CEC 1369 CEC 611).

1567 "Die Priester bilden, als vorsorgende Mitarbeiter des bischöflichen Standes und als dessen Hilfe und Werkzeug, zum Dienst am Volk Gottes gerufen, zusammen mit ihrem Bischof ein einziges Presbyterium, dem freilich verschiedene Pflichten aufgetragen sind. In den einzelnen örtlichen Gemeinden der Gläubigen machen sie den Bischof, mit dem sie in vertrauensvoller und hochherziger Gesinnung verbunden sind, gewissermaßen gegenwärtig, nehmen entsprechend ihrem Anteil seine Aufgaben und seine Sorgen auf sich und stellen sich täglich in ihren Dienst" (LG 28). Die Priester dürfen ihren Dienst nur in Abhängigkeit vom Bischof und in Gemeinschaft mit ihm ausüben. Das Gehorsamsversprechen, das sie bei der Weihe dem Bischof geben, und der Friedenskuß des Bischofs am Schluß der Weiheliturgie sind ein Zeichen dafür, daß der Bischof sie als seine Mitarbeiter, seine Söhne, seine Brüder und seine Freunde ansieht, und daß sie ihm dafür Liebe und Gehorsam schulden (Vgl. dazu auch CEC 1462 CEC 2179).

1568 "Die Priester, die durch die Weihe in den Priesterstand eingegliedert wurden, sind in inniger sakramentaler Bruderschaft miteinander verbunden. Besonders in der Diözese, deren Dienst sie unter dem eigenen Bischof zugewiesen werden, bilden sie das eine Presbyterium" (PO 8). Die Einheit des Presbyteriums kommt liturgisch im Brauch zum Ausdruck, daß beim Weiheritus nach dem Bischof auch die Priester den Neugeweihten die Hände auflegen (Vgl. dazu auch CEC 1537).




Katechismus KK 1997 1511