Katechismus KK 1997 2104

Die Verpflichtung der Gesellschaft zur Gottesverehrung und das Recht auf Religionsfreiheit

2104 Alle Menschen sind "verpflichtet, die Wahrheit, besonders in dem, was Gott und seine Kirche angeht, zu suchen und die erkannte Wahrheit aufzunehmen und zu bewahren" (DH 1). Zu dieser Pflicht werden die Menschen "durch ihre eigene Natur gedrängt" (DH 2). Diese Pflicht verbietet nicht, "mit aufrichtigem Ernst" die verschiedenen Religionen zu achten, die "nicht selten einen Strahl jener Wahrheit wiedergeben, die alle Menschen erleuchtet" (Na 2); sie widerspricht auch nicht dem Liebesgebot, das die Christen drängt, "den Menschen, die in Irrtum oder Unwissenheit in den Dingen des Glaubens befangen sind, in Liebe, Klugheit und Geduld zu begegnen" (DH 14) (Vgl. dazu auch CEC 2467 CEC 851).

2105 Die Pflicht, Gott aufrichtig zu verehren, betrifft sowohl den einzelnen Menschen als auch die Gesellschaft. Dies ist "die überlieferte katholische Lehre von der moralischen Pflicht der Menschen und der Gesellschaften gegenüber der wahren Religion und der einzigen Kirche Christi" (DH 1). Indem die Kirche unablässig das Evangelium verkündet, bemüht sie sich darum, daß es den Menschen möglich wird, "Mentalität und Sitte, Gesetz und Strukturen der Gemeinschaft, in der jemand lebt, im Geist Christi zu gestalten" (AA 13). Die Christen haben die soziale Verpflichtung, in jedem Menschen die Liebe zum Wahren und Guten zu achten und zu wecken. Dies verlangt von ihnen, die einzige wahre Religion, die in der katholischen und apostolischen Kirche verwirklicht ist (Vgl. DH 1), zu verbreiten. Die Christen sind berufen, das Licht der Welt zu sein (Vgl. AA 13). Die Kirche bezeugt so die Königsherrschaft Christi über die ganze Schöpfung, insbesondere über die menschlichen Gesellschaften (Vgl. Leo XIII.. Enz. "Immortale Dei"; Pius Xl., Enz. "Quas primas") (Vgl. dazu auch CEC 854 CEC 898).

2106 Religionsfreiheit bedeutet, "daß im religiösen Bereich niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner und in Verbindung mit anderen innerhalb der gebührenden Grenzen nach seinem Gewissen zu handeln" (DH 2). Dieses Recht gründet auf der Natur des Menschen, dessen Würde erfordert, daß er der göttlichen Wahrheit, die die zeitliche Ordnung übersteigt, freiwillig zustimmt. Deswegen bleibt dieses Recht "auch denjenigen erhalten, die der Verpflichtung, die Wahrheit zu suchen und an ihr festzuhalten, nicht nachkommen" (DH 2) (Vgl. dazu auch CEC 160 CEC 1782 CEC 1738).

2107 "Wenn in Anbetracht besonderer Umstände in einem Volk einer einzigen religiösen Gemeinschaft in der Rechtsordnung des Staates eine spezielle bürgerliche Anerkennung gezollt wird, so ist es notwendig, daß zugleich das Recht auf Freiheit in religiösen Dingen für alle Bürger und religiösen Gemeinschaften anerkannt und gewahrt wird" (DH 6).

2108 Das Recht auf Religionsfreiheit bedeutet weder die moralische Erlaubnis, einem Irrtum anzuhängen (Vgl. Leo XIII., Enz. "Libertas praestantissimum"), noch ein angebliches Recht auf Irrtum (Vgl. Pius XII., Ansprache vom 6 Dezember 1953), sondern es ist ein natürliches Recht des Menschen auf die bürgerliche Freiheit, das heißt darauf, daß im religiösen Bereich - innerhalb der gebührenden Grenzen - von der politischen Gewalt kein äußerer Zwang ausgeübt wird. Dieses natürliche Recht ist in der Rechtsordnung der Gesellschaft anzuerkennen, so daß es zum staatlichen Recht wird (Vgl. DH 2) (Vgl. dazu auch CEC 1740).

2109 Das Recht auf Religionsfreiheit darf an sich weder unbeschränkt (Vgl. Pius VI., Breve "Quod aliquantum") noch bloß durch eine positivistisch oder naturalistisch verstandene "öffentliche Ordnung" (Vgl. Pius IX., Enz. "Quanta cura") beschränkt sein. Die diesem Recht innewohnenden "gerechten Grenzen" sind für jede Gesellschaftssituation den Forderungen des Gemeinwohls entsprechend durch die politische Klugheit zu bestimmen und durch die staatliche Autorität "nach rechtlichen Normen, die der objektiven sittlichen Ordnung entsprechen", zu bestätigen (DH 7) (Vgl. dazu auch CEC 2244 CEC 1906).



III "Du sollst neben mir keine anderen Götter haben"

2110 Das erste Gebot verbietet, neben dem einen Herrn, der sich seinem Volk geoffenbart hat, noch andere Götter zu verehren. Es untersagt Aberglauben und Unglauben. Der Aberglaube ist gewissermaßen ein abartiges Zuviel an Religiosität, der Unglaube ein Zuwenig, ein der Tugend der Gottesverehrung widersprechendes Laster.



Aberglaube

2111 Der Aberglaube ist eine Entgleisung des religiösen Empfindens und der Handlungen, zu denen es verpflichtet. Er kann sich auch in die Verehrung einschleichen, die wir dem wahren Gott erweisen. So wenn z. B. bestimmten, im übrigen berechtigten oder notwendigen Handlungen eine magische Bedeutung beigemessen wird. Wer die Wirksamkeit von Gebeten oder von sakramentalen Zeichen dem bloß äußerlichen Verrichten zuschreibt und dabei von den inneren Haltungen, die sie erfordern, absieht, verfällt dem Aberglauben (Vgl. Mt 23,16-22).



Götzendienst

2112 Das erste Gebot verurteilt die Vielgötterei. Es verlangt vom Menschen, nur an Gott, nicht an andere Götter zu glauben und außer dem einen Gott keine anderen Gottheiten zu verehren. Die Schrift mahnt beständig zur Zurückweisung der Götzen. Diese "sind nur Silber und Gold, ein Machwerk von Menschenhand. Sie haben einen Mund und reden nicht, Augen und sehen nicht." Diese kraftlosen Götzen machen kraftlos: "Die sie gemacht haben, sollen ihrem Machwerk gleichen, alle, die den Götzen vertrauen" (Ps 115,4-5 Ps 115,8) (Vgl. Is 44,9-10 Jr 10,1-16 Dt 14,1-30 Ba 6 Weish 13,1-15,19). Gott hingegen ist der "lebendige Gott" (z. B. Jos Jos 3,10 und Ps 42,3), der Leben schafft und in die Geschichte eingreift (Vgl. dazu auch CEC 210).

2113 Götzendienst kommt nicht nur in den falschen Kulten des Heidentums vor. Er bleibt auch für den Glauben eine beständige Versuchung. Es ist Götzendienst, wenn der Mensch anstelle Gottes etwas Geschaffenes ehrt und verehrt, ob es sich nun um Götter oder Dämonen (z. B. im Satanismus) oder um Macht, Vergnügen, Rasse, Ahnen, Staat, Geld oder ähnliches handelt. "Ihr könnt nicht beiden dienen, Gott und dem Mammon", sagt Jesus (Mt 6,24). Zahlreiche Märtyrer starben, weil sie "das Tier" nicht anbeteten (Vgl. Ap 13-14); sie weigerten sich sogar, es auch nur zum Schein zu verehren. Götzendienst läßt Gott nicht als den einzigen Herrn gelten; er schließt also von der Gemeinschaft mit Gott aus (Vgl. Ga 5,20 Ep 5,5) (Vgl. dazu auch CEC 2534 CEC 398 CEC 2289 CEC 2473).

2114 In der Anbetung des einzigen Gottes wird das menschliche Leben zu einer Einheit. Das Gebot, den einen Herrn allein anzubeten, macht den Menschen einfach und rettet ihn vor unendlicher Zersplitterung. Der Götzendienst ist eine Perversion des dem Menschen angeborenen religiösen Empfindens. Den Götzen dient, "wer seinen unzerstörbaren Sinn für Gott auf etwas anderes als auf Gott richtet" (Origenes, Cels. 2,40).



Wahrsagerei und Magie

2115 Gott kann seinen Propheten und anderen Heiligen die Zukunft offenbaren. Die christliche Haltung besteht jedoch darin, die Zukunft vertrauensvoll der Vorsehung anheimzustellen und sich jeglicher ungesunder Neugier zu enthalten. Wer es an notwendiger Voraussicht fehlen läßt, handelt verantwortungslos (Vgl. dazu auch CEC 305).

2116 Sämtliche Formen der Wahrsagerei sind zu verwerfen: Indienstnahme von Satan und Dämonen, Totenbeschwörung oder andere Handlungen, von denen man zu Unrecht annimmt, sie könnten die Zukunft "entschleiern" (Vgl. Dt 18,10 Jr 29,8). Hinter Horoskopen, Astrologie, Handlesen, Deuten von Vorzeichen und Orakeln, Hellseherei und dem Befragen eines Mediums verbirgt sich der Wille zur Macht über die Zeit, die Geschichte und letztlich über die Menschen, sowie der Wunsch, sich die geheimen Mächte geneigt zu machen. Dies widerspricht der mit liebender Ehrfurcht erfüllten Hochachtung, die wir allein Gott schulden.

2117 Sämtliche Praktiken der Magie und Zauberei, mit denen man sich geheime Mächte untertan machen will, um sie in seinen Dienst zu stellen und eine übernatürliche Macht über andere zu gewinnen - sei es auch, um ihnen Gesundheit zu verschaffen -, verstoßen schwer gegen die Tugend der Gottesverehrung. Solche Handlungen sind erst recht zu verurteilen, wenn sie von der Absicht begleitet sind, anderen zu schaden, oder wenn sie versuchen, Dämonen in Anspruch zu nehmen. Auch das Tragen von Amuletten ist verwerflich. Spiritismus ist oft mit Wahrsagerei oder Magie verbunden. Darum warnt die Kirche die Gläubigen davor. Die Anwendung sogenannter natürlicher Heilkräfte rechtfertigt weder die Anrufung böser Mächte noch die Ausbeutung der Gutgläubigkeit anderer.



Verfehlungen gegen die Gottesverehrung

2118 Das erste Gebot Gottes verwirft die Sünden gegen die Gottesverehrung. Dazu gehören in erster Linie: Gott in Worten oder Handlungen zu versuchen, Sakrileg und Simonie.

2119 Gott zu versuchen bedeutet, daß man seine Güte und Allmacht durch Worte oder Taten auf die Probe stellt. So wollte Satan Jesus dazu bringen, sich vom Tempel hinabzustürzen und dadurch Gott zum Eingreifen zu zwingen (Vgl. Lc 4,9). Jesus hält ihm das Wort Gottes entgegen: "Ihr sollt den Herrn, euren Gott, nicht auf die Probe stellen" (Dt 6,16). Die Herausforderung, die in einem solchen Ansinnen an Gott liegt, verletzt die Ehrfurcht und das Vertrauen, die wir unserem Schöpfer und Herrn schulden. Dies schließt immer einen Zweifel an der Liebe, der Vorsehung und der Macht Gottes ein (Vgl. 1Co 10,9 Ex 17,2-7 Ps 95,9) (Vgl. dazu auch CEC 394 CEC 2088).

2120 Ein Sakrileg begeht, wer Sakramente oder andere liturgische Handlungen, gottgeweihte Personen, Dinge oder Orte entweiht oder verunehrt. Eine besonders schwere Sünde ist das Sakrileg dann, wenn es sich gegen die Eucharistie richtet, denn in diesem Sakrament ist der Leib Christi substantiell gegenwärtig (Vgl. CIC 1367 CIC 1376) (Vgl. dazu auch CEC 1374).

2121 Simonie besteht im Kauf oder Verkauf geistlicher Dinge. Zu Simon dem Zauberer, der die geistliche Macht kaufen wollte, die er in den Aposteln am Werk sah, sagte der hl. Petrus: "Dein Silber fahre mit dir ins Verderben, wenn du meinst, die Gabe Gottes lasse sich für Geld kaufen" (Ac 8,20). Er hielt sich an das Wort Jesu: "Umsonst habt ihr empfangen, umsonst sollt ihr geben" (Mt 10,8) (Vgl. schon Is 55,1). Man kann sich nicht geistliche Güter aneignen und so tun, als wäre man deren Besitzer oder Herr, denn sie kommen von Gott. Man kann sie nur als Geschenk von ihm empfangen (Vgl. dazu auch CEC 1578).

2122 "Der Spender (von Sakramenten) darf außer den von der zuständigen Autorität festgesetzten Stolgebühren für die Sakramentenspendung nichts fordern; er hat immer darauf bedacht zu sein, daß Bedürftige nicht wegen ihrer Armut der Hilfe der Sakramente beraubt werden" (CIC 848). Die zuständige Autorität setzt "Stolgebühren" fest, kraft des Grundsatzes, daß das christliche Volk für den Unterhalt der kirchlichen Amtsträger aufzukommen hat. "Denn wer arbeitet, hat ein Recht auf seinen Unterhalt" (Mt 10,10) (Vgl. Lc 10,7 1Co 9,5-18 1Tm 5,17-18).



Atheismus

2123 "Viele von unseren Zeitgenossen erkennen ... (die) innigste und lebenskräftige Verbindung mit Gott überhaupt nicht oder verwerfen sie ausdrücklich, so daß der Atheismus zu den ernstesten Gegebenheiten dieser Zeit zu rechnen ... ist" (GS 19,1) (Vgl. dazu auch CEC 29).

2124 Der Begriff "Atheismus" kann sehr verschiedene Phänomene bezeichnen. Eine häufige Form ist der praktische Materialismus, der seine Bedürfnisse und Anliegen auf den Raum und die Zeit beschränkt. Der atheistische Humanismus ist der falschen Ansicht, "daß der Mensch sich selbst Ziel und alleiniger Gestalter und Schöpfer seiner eigenen Geschichte sei" (GS 20,1). Eine weitere Form des heutigen Atheismus erwartet die Befreiung des Menschen durch eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Befreiung. "Dieser Befreiung steht, so behauptet er, die Religion ihrer Natur nach im Wege, insofern sie die Hoffnung des Menschen auf ein künftiges und trügerisches Leben richte und ihn dadurch vom Aufbau der irdischen Gesellschaft abschrecke" (GS 20,2) (Vgl. dazu auch CEC 1049).

2125 Da der Atheismus die Existenz Gottes leugnet oder ablehnt, ist er eine Sünde gegen die Tugend der Gottesverehrung (Vgl. Rm 1,18). Absichten und Umstände können die Verantwortlichkeit für dieses Vergehen stark einschränken. An der Entstehung und Verbreitung des Atheismus können "die Gläubigen einen nicht geringen Anteil haben, insofern man sagen muß, daß sie durch Vernachlässigung der Glaubenserziehung, durch mißverständliche Darstellung der Lehre oder auch durch die Mängel ihres religiösen, sittlichen und gesellschaftlichen Lebens das wahre Antlitz Gottes und der Religion eher verhüllen als offenbaren" (GS 19,3) (Vgl. dazu auch CEC 1535).

2126 Oft basiert der Atheismus auf einer falschen Auffassung von der menschlichen Autonomie, die so weit geht, daß sie jegliche Abhängigkeit von Gott leugnet (Vgl. GS 20,1). Es ist jedoch so, "daß die Anerkennung Gottes der Würde des Menschen keineswegs widerstreitet, da diese Würde in Gott selbst gründet und vollendet wird" (GS 21,3). Die Kirche weiß, "daß ihre Botschaft mit den verborgensten Wünschen des menschlichen Herzens übereinstimmt" (GS 21,7) (Vgl. dazu auch CEC 396 CEC 154).



Agnostizismus

2127 Der Agnostizismus hat mehrere Formen. In manchen Fällen weigert sich der Agnostiker, Gott zu leugnen, und postuliert sogar die Existenz eines transzendenten Wesens; dieses könne sich aber nicht offenbaren und niemand könne etwas über es aussagen. In anderen Fällen nimmt der Agnostiker zur Existenz Gottes gar nicht Stellung, da es unmöglich sei, diese zu beweisen, ja auch nur zu bejahen oder zu leugnen (Vgl. dazu auch CEC 36).

2128 Im Agnostizismus kann zuweilen ein gewisses Suchen nach Gott liegen; er kann aber auch auf Gleichgültigkeit beruhen, auf einer Flucht vor der letzten Daseinsfrage und einer Trägheit des Gewissens. Allzuoft kommt der Agnostizismus dem praktischen Atheismus gleich (Vgl. dazu auch CEC 1036).



IV "Du sollst dir kein Gottesbildnis machen"

(Vgl. dazu auch CEC 1159-1162)

2129 Die göttliche Weisung untersagt jede von Menschenhand angefertigte Darstellung Gottes. Das Buch Deuteronomium erklärt: "Eine Gestalt habt ihr an dem Tag, als der Herr am Horeb mitten aus dem Feuer zu euch sprach, nicht gesehen. Lauft nicht in euer Verderben, und macht euch kein Gottesbildnis, das irgend etwas darstellt" (Dt 4,15-16). Der absolut transzendente Gott hat sich Israel geoffenbart. "Er ist alles", aber gleichzeitig "ist er doch größer als alle seine Werke" (Si 43,27-28). Er ist "der Urheber der Schönheit" (Sg 13,3) (Vgl. dazu auch CEC 300 CEC 2500).

2130 Doch schon im Alten Testament hat Gott die Anfertigung von Bildern angeordnet oder erlaubt, die sinnbildlich auf das Heil durch das fleischgewordene Wort hinweisen sollten: beispielsweise die eherne Schlange (Vgl. Num Nb 21,4-9 Sg 16,5-14 Jn 3,14-15), die Bundeslade und die Kerubim (Vgl. Ex 25,10-22 1R 6,23-28 1R 7,23-26)

2131 Unter Berufung auf das Mysterium des fleischgewordenen Wortes hat das siebte Ökumenische Konzil in Nizäa im Jahr 787 die Verehrung der Ikonen, die Christus oder auch die Gottesmutter, Engel und Heilige darstellen, gegen die Ikonoklasten verteidigt. Durch seine Menschwerdung hat der Sohn Gottes eine neue Bilder-"Ökonomie" eröffnet (Vgl. dazu auch CEC 476).

2132 Die christliche Bilderverehrung widerspricht nicht dem ersten Gebot, das Götzenbilder verbietet. Denn "die Ehre, die wir einem Bild erweisen, geht über auf das Urbild" (Basilius, Spir. 18,45), und "wer das Bild verehrt, verehrt in ihm die Person des darin Abgebildeten" (2. K. v. Nizäa: DS 601) (Vgl. K. v. Trient: D5 1821-1825; 2. Vatikanisches Konzil: SC 126 LG 67). Die Ehre, die wir den heiligen Bildern erweisen, ist eine "ehrfürchtige Verehrung", keine Anbetung; diese steht allein Gott zu.

"Die Gottesverehrung wird nicht den Bildern als Ding zuteil, sondern nur insofern sie Bilder sind, die zum menschgewordenen Gott führen. Die Bewegung, die sich auf das Bild als Bild richtet, bleibt nicht in diesem stehen, sondern strebt zu dem, dessen Bild es ist" (Thomas v. A., s. th. II-II 81,3, ad 3).



KURZTEXTE



2133 "Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit ganzer Kraft" (Dt 6 Dt 5).

2134 Das erste Gebot fordert den Menschen auf, an Gott zu glauben, auf ihn zu hoffen und ihn über alles zu lieben.

2135 "Vor dem Herrn deinem Gott sollst du dich niederwerfen und ihm allein dienen" (Mt 4 Mt 10). Gott anbeten, zu ihm beten, ihm die gebührende Verehrung erweisen und die ihm gemachten Versprechen und Gelübde erfüllen, sind Akte der Tugend der Gottesverehrung ein Befolgen des ersten Gebotes.

2136 Die Pflicht, Gott echte Verehrung zu erweisen, betrifft den Menschen als Einzelwesen und als gesellschaftliches Wesen.

2137 Der Mensch soll "die Religion privat und öffentlich in Freiheit bekennen können" (DH 15).

2138 Der Aberglaube ist ein Abweichen von der Verehrung, die wir dem wahren Gott schulden. Er zeigt sich in Götzendienst, sowie in verschiedenen Formen der Wahrsagerei und Magie.

2139 Gott in Worten oder Taten auf die Probe zu stellen, das Sakrileg und die Simonie sind durch das erste Gebot verbotene Sünden gegen die Gottesverehrung.

2140 Da der Atheismus die Existenz Gottes leugnet oder ablehnt, ist er eine Sünde gegen das erste Gebot.

2141 Die Verehrung heiliger Bilder gründet auf dem Mysterium der Inkarnation des Wortes Gottes. Sie widerspricht dem ersten Gebot nicht.


ARTIKEL 2 DAS ZWEITE GEBOT



"Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht mißbrauchen" (Ex 20,7 Dt 5,11).

"Zu den Alten ist gesagt worden: Du sollst keinen Meineid schwören ... Ich aber sage euch: Schwört überhaupt nicht" (Mt 5,33-34).



I Der Name des Herrn ist heilig

2142 Das zweite Gebot schreibt vor, den Namen des Herrn zu achten. Wie das erste Gebot gehört es zur Tugend der Gottesverehrung und bestimmt insbesondere unseren Wortgebrauch in heiligen Dingen.

2143 Unter allen Offenbarungsworten nimmt der geoffenbarte Name Gottes eine einzigartige Stellung ein. Gott vertraut seinen Namen jenen an, die an ihn glauben. Er gibt sich ihnen im Mysterium seiner Person zu erkennen. Diese Preisgabe des Namens ist ein Zeichen des Vertrauens und der Freundschaft. "Der Name des Herrn ist heilig." Darum darf der Mensch ihn nicht mißbrauchen. Er soll ihn in schweigender, liebender Anbetung im Gedächtnis behalten (Vgl. Za 2,17). Er darf ihn nur gebrauchen, um Gott zu preisen, zu loben und zu verherrlichen (Vgl. Ps 29,2 Ps 96,2 Ps 113,1-2) (Vgl. dazu auch CEC 203 CEC 435).

2144 In der Ehrfurcht vor dem Namen Gottes äußert sich die Ehrfurcht, die man dem Mysterium Gottes selbst und allem Heiligen schuldet. Der Sinn für das Heilige gehört zur Tugend der Gottesverehrung.

"Sind Scheu und Ehrfurcht christliche Gefühle oder nicht? Niemand kann vernünftigerweise daran zweifeln. Es sind die Gefühle, die wir - und zwar ganz intensiv - hätten, wenn wir den erhabenen Gott schauten. Es sind tatsächlich die Gefühle, die wir haben sollen, wenn wir seiner Gegenwart bewußt werden. In dem Maß, als wir glauben, daß er zugegen ist, müssen wir sie haben. Sie nicht haben, heißt, sich nicht bewußt sein, nicht glauben, daß er zugegen ist" (J. H. Newman, par. 5,2).

2145 Der Gläubige soll den Namen des Herrn bezeugen, indem er furchtlos seinen Glauben bekennt (Vgl. Mt 10,32 1Tm 6,12). Predigt und Katechese sollen von Anbetung und Achtung gegenüber dem Namen des Herrn Jesus Christus durchdrungen sein (Vgl. dazu auch CEC 2472 CEC 427).

2146 Das zweite Gebot verbietet den Mißbrauch des Namens Gottes, das heißt jeden unziemlichen Gebrauch der Namen Gottes, Jesu Christi, aber auch der Jungfrau Maria und aller Heiligen.

2147 Versprechen, die man jemandem im Namen Gottes macht, bringen die Ehre, Zuverlässigkeit, Wahrhaftigkeit und Autorität Gottes ins Spiel. Sie müssen unbedingt eingehalten werden. Wer sie nicht hält, mißbraucht den Namen Gottes und erklärt Gott gleichsam zum Lügner (Vgl. 1Jn 1,10) (Vgl. dazu auch CEC 2101).

2148 Gotteslästerung ist ein direkter Verstoß gegen das zweite Gebot. Sie besteht darin, daß man - innerlich oder äußerlich - gegen Gott Worte des Hasses, des Vorwurfs, der Herausforderung äußert, schlecht über Gott redet, es in Worten an Ehrfurcht vor ihm fehlen läßt und den Namen Gottes mißbraucht. Der hl. Jakobus tadelt jene, "die den hohen Namen (Jesu) lästern, der über euch ausgerufen worden ist" (Jc 2,7). Das Verbot der Gotteslästerung erstreckt sich auch auf Worte gegen die Kirche Christi, die Heiligen oder heilige Dinge. Gotteslästerlich ist es auch, den Namen Gottes zu mißbrauchen, um verbrecherische Handlungen zu decken, Völker zu versklaven, Menschen zu foltern oder zu töten. Der Mißbrauch des Namens Gottes zum Begehen eines Verbrechens führt zur Verabscheuung der Religion.

Gotteslästerung widerspricht der Ehrfurcht, die man Gott und seinem heiligen Namen schuldet. Sie ist in sich eine schwere Sünde (Vgl. CIC 1369) (Vgl. dazu auch CEC 1756).

2149 Flüche, die den Namen Gottes ohne gotteslästerliche Absicht mißbrauchen, sind ein Mangel an Ehrfurcht vor dem Herrn. Das zweite Gebot untersagt auch den magischen Gebrauch des Namens Gottes.

"Der Name Gottes ist da groß, wo man ihn mit der Ehrfurcht ausspricht, die seiner Größe und Majestät gebühren. Der Name Gottes ist da heilig, wo man ihn in Verehrung und in Furcht, ihn zu beleidigen, ausspricht" (Augustinus, serm. Dom. 2,45, 19).



II Mißbrauch des Namens Gottes

2150 Das zweite Gebot verbietet den Meineid. Schwören oder einen Eid ablegen heißt Gott zum Zeugen anrufen für das, was man aussagt. Es heißt die göttliche Wahrhaftigkeit anrufen, damit sie für die eigene Wahrhaftigkeit bürge. Der Eid verpflichtet auf den Namen des Herrn. "Den Herrn, deinen Gott, sollst du fürchten; ihm sollst du dienen, bei seinem Namen sollst du schwören" (Dt 6,13).

2151 Die Verwerfung des Meineids ist eine Pflicht gegenüber Gott. Als Schöpfer und Herr ist Gott das Maß aller Wahrheit. Das Wort des Menschen steht in Übereinstimmung oder im Widerspruch zu Gott, der die Wahrheit selbst ist. Sofern der Eid der Wahrheit entspricht und berechtigt ist, unterstreicht er, daß das Wort des Menschen auf die Wahrheit Gottes bezogen ist. Der Meineid dagegen nimmt Gott zum Zeugen für eine Lüge (Vgl. dazu auch CEC 215).

2152 Eidbrüchig ist, wer unter Eid ein Versprechen ablegt, das er gar nicht zu halten beabsichtigt oder nachträglich bricht. Eidbruch ist ein schwerwiegender Mangel an Achtung gegenüber dem, der Herr über jedes Wort ist. Sich unter Eid verpflichten, etwas Schlechtes zu tun, verstößt gegen die Heiligkeit des göttlichen Namens (Vgl. dazu auch CEC 2476 CEC 1756).

2153 Jesus hat das zweite Gebot in der Bergpredigt dargelegt: "Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst keinen Meineid schwören, und: Du sollst halten, was du dem Herrn geschworen hast. Ich aber sage euch: Schwört überhaupt nicht ... Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein; alles andere stammt vom Bösen" (Mt 5,33 Mt 34 Mt 5,37) (Vgl. Jak Jc 5,12). Jesus lehrt, daß jeder Eid Gott miteinbezieht und daß Gottes Gegenwart und seine Wahrheit in jedem Wort in Ehren zu halten sind. Sich beim Sprechen nur mit Bedacht des Wortes "Gott" zu bedienen, entspricht der ehrfürchtigen Achtung vor seiner Gegenwart, die durch jede unserer Aussagen bezeugt oder verhöhnt wird (Vgl. dazu auch CEC 2466).

2154 In Anlehnung an den hl. Paulus (Vgl. 2Co 1,23 Ga 1,20) hat die Überlieferung der Kirche das Wort Jesu so verstanden, daß es den Eid dann, wenn er sich auf eine schwerwiegende und gerechte Sache (z. B. vor Gericht) bezieht, nicht verbietet. "Ein Eid, das ist die Anrufung des göttlichen Namens als Zeugen für die Wahrheit, darf nur geleistet werden in Wahrheit, Überlegung und Gerechtigkeit" (CIC 1199, § 1).

2155 Die Heiligkeit des Namens Gottes verlangt, daß man ihn nicht um belangloser Dinge willen benutzt. Man darf auch keinen Eid ablegen, wenn er aufgrund der Umstände als eine Billigung der Gewalt, die ihn ungerechterweise verlangt, verstanden werden könnte. Wenn der Eid von unrechtmäßigen staatlichen Autoritäten verlangt wird, darf er verweigert werden. Er muß verweigert werden, wenn er zu Zwecken verlangt wird, die der Menschenwürde oder der Gemeinschaft der Kirche widersprechen (Vgl. dazu auch CEC 1903).



III Der christliche Name

2156 Das Sakrament der Taufe wird gespendet "auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes" (Mt 28,19). In der Taufe heiligt der Name des Herrn den Menschen, und der Christ erhält seinen Namen in der Kirche. Es kann der Name eines Heiligen sein, das heißt eines Jüngers Christi, der in vorbildlicher Treue zu seinem Herrn gelebt hat. Der Namenspatron ist ein Vorbild christlicher Liebe und sichert seine Fürbitte zu. Der Taufname kann auch ein christliches Mysterium oder eine christliche Tugend zum Ausdruck bringen. "Die Eltern, die Paten und der Pfarrer haben dafür zu sorgen, daß kein Name gegeben wird, der christlichem Empfinden fremd ist" (CIC 855) (Vgl. dazu auch CEC 232 CEC 1267)

2157 Der Christ beginnt seinen Tag, sein Gebet und seine Handlungen mit dem Kreuzzeichen: "Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen". Als Getaufter weiht er den Tag der Ehre Gottes und ruft die Gnade des Erlösers an, die es ihm ermöglicht, im Heiligen Geist als Kind des Vaters zu handeln. Das Kreuzzeichen stärkt uns in Versuchungen und Schwierigkeiten (Vgl. dazu auch CEC 1235 CEC 1668).

2158 Gott ruft jeden bei seinem Namen (Vgl. Is 43,1 Jn 10,3). Der Name jedes Menschen ist heilig. Der Name ist gleichsam die Ikone der Person. Zum Zeichen der Würde dessen, der ihn trägt, soll der Name in Ehren gehalten werden.

2159 Der empfangene Name ist ein Name auf ewig. Im Himmelreich wird der geheimnisvolle und einzigartige Charakter jeder mit dem Namen Gottes bezeichneten Person in vollem Licht erstrahlen. "Wer siegt, dem werde ich ... einen weißen Stein geben, und auf dem Stein steht ein neuer Name, den nur der kennt, der ihn empfängt" (Ap 2,17). "Und ich sah: Das Lamm stand auf dem Berg Zion, und bei ihm waren hundertvierundvierzigtausend; auf ihrer Stirn trugen sie seinen Namen und den Namen seines Vaters" (Ap 14,1).



KURZTEXTE



2160 "Herr, unser Herrscher, wie gewaltig ist dein Name auf der ganzen Erde" (Ps 8,2).

2161 Das zweite Gebot schreibt vor, den Namen des Herrn in Ehren zu halten. Der Name des Herrn ist heilig.

2162 Das zweite Gebot verbietet jede ungeziemende Verwendung des Namens Gottes. Wer die Namen Gottes, Jesu Christi, der Jungfrau Maria und Heiliger auf beleidigende Weise gebraucht, lästert Gott.

2163 Der Meineid fordert Gott zum Zeugen für eine Lüge. Der Eidbruch ist eine schwere Verfehlung gegen den Herrn, der seine Versprechen stets treu hält.

2164 "Schwöre nicht, weder beim Schöpfer noch beim Geschöpf, es sei denn mit Wahrheit, aus Notwendigkeit und mit Ehrfurcht" (Ignatius ex spir 38).

2165 Bei der Taufe erhält der Christ seinen Namen in der Kirche. Die Eltern die Paten und der Pfarrer sollen dafür sorgen, daß man ihm einen christlichen Vornamen gibt. Der heilige Namenspatron dient als Vorbild der christlichen Liebe und sichert seine Fürbitte zu.

2166 Der Christ beginnt sein Gebet und seine Handlungen mit dem Kreuzzeichen: "Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen".

2167 Gott ruft jeden Menschen bei seinem Namen (Vgl. Is 43,1).




ARTIKEL 3 DAS DRITTE GEBOT



"Gedenke des Sabbat: Halte ihn heilig! Sechs Tage darfst du schaffen und jede Arbeit tun. Der siebte Tag ist ein Ruhetag, dem Herrn, deinem Gott, geweiht. An ihm darfst du keine Arbeit tun."

(Ex 20,8-10) (Vgl. Dt 5,12-15)

"Der Sabbat ist für den Menschen da, nicht der Mensch für den Sabbat. Deshalb ist der Menschensohn Herr auch über den Sabbat" (Mc 2,27-28).





I Der Tag des Sabbat

(Vgl. dazu auch CEC 346-348)

2168 Das dritte Gebot des Dekalogs betont die Heiligkeit des Sabbat. "Der siebte Tag ist Sabbat, Ruhetag, heilig für den Herrn" (Ex 31,15).

2169 Die Heilige Schrift gedenkt in diesem Zusammenhang der Schöpfungstat: "In sechs Tagen hat der Herr Himmel, Erde und Meer gemacht und alles, was dazugehört; am siebten Tag ruhte er. Darum hat der Herr den Sabbattag gesegnet und ihn für heilig erklärt" (Ex 20,11).

2170 Die Schrift offenbart im Tag des Herrn auch ein Gedenken an die Befreiung Israels aus der Knechtschaft Ägyptens: "Denk daran: Als du in Ägypten Sklave warst, hat dich der Herr, dein Gott, mit starker Hand und hoch erhobenem Arm dort herausgeführt. Darum hat es dir der Herr, dein Gott, zur Pflicht gemacht, den Sabbat zu halten" (Dt 5,15) (Vgl. dazu auch CEC 2057).

2171 Gott hat Israel den Sabbat anvertraut, damit es ihn zum Zeichen des unverbrüchlichen Bundes hatte (Vgl. Ex 31,16). Der Sabbat ist für den Herrn da; er ist dem Lobpreis Gottes, seines Schöpfungswerkes und seiner Heilstaten für Israel vorbehalten und geweiht.

2172 Das Tun Gottes ist Vorbild für das menschliche Tun. Gott ruhte am siebten Tag "und atmete auf" (Ex 31,17); darum soll auch der Mensch die Arbeit ruhen und die anderen, vor allem die Armen, "zu Atem kommen" lassen (Ex 23,12). Der Sabbat unterbricht den Arbeitsalltag und gewährt eine Ruhepause. Er ist ein Tag des Protestes gegen die Fron der Arbeit und die Vergötzung des Geldes (Vgl. Neh Ne 13,15-22 2Ch 36,21) (Vgl. dazu auch CEC 2184).

2173 Das Evangelium berichtet von zahlreichen Zwischenfällen, bei denen Jesus beschuldigt wird, das Sabbatgebot zu verletzen. Jesus verstößt jedoch nie gegen die Heiligkeit dieses Tages (Vgl. Mc 1,21 Jn 9,16). Er gibt mit Autorität dessen wahren Sinn an: "Der Sabbat ist für den Menschen da, nicht der Mensch für den Sabbat" (Mc 2,27). Voll Mitleid beansprucht Christus das Recht, am Sabbat Gutes zu tun statt Böses, ein Leben zu retten, statt es zu verderben (Vgl. Mc 3,4). Der Sabbat ist der Tag des barmherzigen Herrn und der Gottesverehrung (Vgl. Mt 12,5 Jn 7,23). "Deshalb ist der Menschensohn Herr auch über den Sabbat" (Mc 2,28) (Vgl. dazu auch CEC 582).



II Der Tag des Herrn

"Dies ist der Tag, den der Herr gemacht hat; wir wollen jubeln und uns an ihm freuen" (Ps 118,24).



Der Tag der Auferstehung: die neue Schöpfung

2174 Jesus ist "am ersten Tag der Woche" (Mt 28,1 Mc 16,2 Lc 24,1 Jn 20,1) von den Toten auferstanden. Als der "erste Tag" erinnert der Tag der Auferstehung Christi an die erste Schöpfung. Als "achter Tag", der auf den Sabbat folgt (Vgl. Mc 16,1 Mt 28,1), bedeutet er die mit der Auferstehung Christi angebrochene neue Schöpfung. Er ist für die Christen zum ersten aller Tage, zum ersten aller Feste geworden, zum "Tag des Herrn" (hè kyriakè heméra, dies dominica), zum "Sonntag" (Vgl. dazu auch CEC 638 CEC 349).

"Am Sonntag kommen wir alle zusammen, weil er der erste Tag ist, an welchem Gott aus der Finsternis den Urstoff gezogen und die Welt erschaffen hat, und weil Jesus Christus, unser Erlöser, an diesem Tage von den Toten auferstanden ist" (Justin apol. 1,67).



Der Sonntag - Vollendung des Sabbats

2175 Der Sonntag unterscheidet sich ausdrücklich vom Sabbat, anstelle dessen er, in Erfüllung des Sabbatgebotes, von den Christen allwöchentlich am Folgetag des Sabbats gefeiert wird. Der Sonntag erfüllt im Pascha Christi den geistlichen Sinn des jüdischen Sabbats und kündigt die ewige Ruhe des Menschen in Gott an. Der Kult des Gesetzes bereitete ja auf das Mysterium Christi vor und seine Riten wiesen auf das Leben Christi voraus (Vgl. 1Co 10,11) (Vgl. dazu auch CEC 1166).

"Wenn nun die, die in alten Bräuchen wandelten, zu neuer Hoffnung gelangten und nicht mehr den Sabbat halten, sondern nach dem Tag des Herrn leben, an dem auch unser Leben aufging durch ihn und seinen Tod ... wie werden wir leben können ohne ihn?" (Ignatius v. Antiochien, Magn. 9,1).

2176 Die Feier des Sonntags hält sich an die sittliche Vorschrift, die dem Menschenherzen von Natur aus eingeschrieben ist: Gott einen sichtbaren, öffentlichen und regelmäßigen "äußeren Kult zu erweisen zur Erinnerung an eine allgemeine Wohltat, welche alle Menschen angeht" (Thomas v. A., s. th. II-II 122,4). Die Sonntagsfeier erfüllt das im Alten Testament geltende Gebot, dessen Rhythmus und Sinn sie übernimmt, indem sie jede Woche den Schöpfer und Erlöser seines Volkes feiert.




Katechismus KK 1997 2104