Ausbildung des ständige Diakone 17

7. Der ständige Diakonat in den Instituten des gottgeweihten Lebens und in den Gesellschaften des apostolischen Lebens


17 Die Einrichtung des ständigen Diakonats unter den Mitgliedern der Institute des gottgeweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens wird durch die Normen des Apostolischen Schreibens Sacrum diaconatus ordinem geregelt. Dieses Schreiben bestimmt, daß »die Errichtung des ständigen Diakonats unter den Ordensleuten ein dem Hl. Stuhl vorbehaltenes Recht ist, dem allein es zusteht, die diesbezüglichen Beschlüsse der Generalkapitel zu prüfen und gutzuheißen«.(22) Das bisher Gesagte — so fährt das Dokument fort — »muß auch als für die Mitglieder von anderen Instituten der evangelischen Räte geltend verstanden werden«.(23)

Jedes Institut bzw. jede Gesellschaft, die für ihren Bereich das Recht zur Wiedereinrichtung des ständigen Diakonats erhielt, übernimmt auch die Verantwortung, die menschliche, geistliche, intellektuelle und pastorale Ausbildung ihrer Kandidaten sicherzustellen. Ein solches Institut bzw. eine solche Gesellschaft muß deshalb ein eigenes Ausbildungsprogramm erstellen, welches das eigene Charisma und die eigene Spiritualität des Instituts bzw. der Gesellschaft aufgreift und das gleichzeitig mit der vorliegenden Ratio fundamentalis übereinstimmt, besonders was die intellektuelle und pastorale Ausbildung anbelangt.

Das Programm eines jeden Instituts bzw. einer jeden Gesellschaft muß der Prüfung und Gutheißung durch die Kongregation für die Institute des gottgeweihten Lebens und für die Gesellschaften des apostolischen Lebens bzw. durch die Kongregation für die Evangelisierung der Völker und der Kongregation für die Orientalischen Kirchen für die Gebiete ihrer Zuständigkeit vorgelegt werden. Die jeweils zuständige Kongregation wird, nachdem sie die Kongregation für das Katholische Bildungswesen zu den Fragen der intellektuellen Ausbildung angehört hat, die Gutheißung aussprechen, zunächst ad experimentum, dann für eine bestimmte Anzahl von Jahren, um so auch Überprüfungen von Zeit zu Zeit sicherzustellen.


I.

DIE VERANTWORTLICHEN TRÄGER

DER AUSBILDUNG DER STÄNDIGEN

DIAKONE

1. Die Kirche und der Bischof


18 Die Ausbildung der Diakone ist, wie auch die der anderen Diener und überhaupt aller Getauften, eine Aufgabe, die die ganze Kirche angeht. Diese Kirche, die vom Apostel Paulus als das »himmlische Jerusalem« und »unsere Mutter« (Ga 4,26) gegrüßt wird, »gebiert durch Predigt und Taufe die vom Heiligen Geist empfangenen und aus Gott geborenen Kinder zum neuen und unsterblichen Leben«,(24) ähnlich wie Maria. Nicht nur dies: nach dem Vorbild der Mutterschaft Mariens begleitet sie ihre Kinder in mütterlicher Liebe und kümmert sich um alle, damit auch alle zur Fülle ihrer Berufung gelangen.

Die Sorge der Kirche um ihre Kinder findet ihren Ausdruck in der Verkündigung des Wortes und der Spendung der Sakramente, in der Liebe und in der Solidarität, im Gebet und im Einsatz ihrer verschiedenen Diener. In dieser sozusagen sichtbaren Sorge aber vergegenwärtigt sich die Sorge des Geistes Christi. In der Tat »dient das gesellschaftliche Gefüge der Kirche dem Geist Christi, der es belebt, zum Wachstum seines Leibes«,(25) sei es in ihrer Gesamtheit wie auch in jedem einzelnen ihrer Glieder.

In der Sorge der Kirche um ihre Kinder ist also der Geist Christi der Erst-Handelnde. Er ist es, der sie ruft, der sie begleitet und ihre Herzen formt, damit sie seine Gnade erkennen und ihr hochherzig entsprechen können. Die Kirche muß sich dieser sakramentalen Dimension ihrer Erziehungsarbeit wohl bewußt sein.


19 In der Ausbildung der ständigen Diakone ist der eigene Bischof (bzw. der zuständige höhere Obere)(26) das erste Zeichen und Instrument des Geistes Christi. Er ist der Letzt-Verantwortliche für die Urteilsbildung über ihre Berufung und für ihre Ausbildung.(27) Auch wenn er für gewöhnlich diese Aufgabe durch die dafür ausgewählten Mitarbeiter wahrnimmt, so wird er dennoch im Rahmen seiner Möglichkeiten bestrebt sein, persönlich jene kennenzulernen, die sich auf den Diakonat vorbereiten.

2. Die mit der Ausbildung Beauftragten


20 Die Personen, die in Abhängigkeit vom Bischof (bzw. vom zuständigen höheren Oberen) und in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft der Diakone eine besondere Verantwortung für die Ausbildung der Kandidaten für den ständigen Diakonat tragen, sind folgende: der Ausbildungsleiter, der Tutor (wo die Bewerberzahl einen solchen verlangt), der geistliche Leiter und der Pfarrer (bzw. jener Amtsträger, dem der Kandidat für die praktische Diakonatsausbildung anvertraut wurde).


21 Der vom Bischof (bzw. vom zuständigen höheren Oberen) ernannte Ausbildungsleiter hat die Aufgabe, die verschiedenen mit der Ausbildung befaßten Personen zu koordinieren, der ganzen Ausbildungsarbeit in ihren verschiedenen Dimensionen vorzustehen und Anregungen zu geben, Kontakte mit den Familien der verheirateten Bewerber und Kandidaten und mit ihren Herkunftsgemeinschaften zu halten. Zudem liegt es in seiner Verantwortung, nachdem er die übrigen Ausbilder — mit Ausnahme des geistlichen Leiters — gehört hat,(28) dem Bischof (bzw. dem zuständigen höheren Oberen) ein Urteil über die Eignung der Bewerber zu ihrer Aufnahme unter die Kandidaten und dann über die Eignung der Kandidaten im Blick auf die Zulassung zum Stande des Diakonates abzugeben.

Wegen seiner entscheidungsreichen und sensiblen Aufgaben muß der Ausbildungsleiter mit großer Sorgfalt ausgewählt werden. Er muß ein Mann lebendigen Glaubens und von starker kirchlicher Gesinnung sein; er muß eine breite pastorale Erfahrung erworben und Weisheit, Ausgeglichenheit und Kommunikationsfähigkeit bewiesen haben; er muß zudem in Theologie und Pädagogik eingehend beschlagen sein.

Er kann Priester oder Diakon sein und sollte womöglich nicht gleichzeitig auch der Verantwortliche für die bereits geweihten Diakone sein. Es wäre in der Tat wünschenswert, diese Verantwortung von jener für die Ausbildung der Bewerber und Kandidaten getrennt zu halten.


22 Der vom Ausbildungsleiter aus Diakonen oder Priestern mit bewährter Erfahrung ausgewählte und vom Bischof (bzw. vom zuständigen höheren Oberen) ernannte Tutor ist der unmittelbare Begleiter jedes Bewerbers und jedes Kandidaten. Er ist beauftragt, den Weg eines jeden einzelnen aus der Nähe zu begleiten und ihm seine Hilfe und seinen Rat zur Lösung eventueller Schwierigkeiten bei der persönlichen Aneignung der verschiedenen Ausbildungselemente anzubieten. Außerdem ist er zur Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsleiter gerufen bei der Planung der verschiedenen Ausbildungstätigkeiten und bei der Erstellung des Urteils über die Eignung, das dem Bischof (bzw. dem zuständigen höheren Oberen) vorgelegt werden muß. Je nach den Umständen soll der Tutor Verantwortung für eine einzelne Person oder für eine kleine Gruppe tragen.


23 Der geistliche Leiter wird von jedem Bewerber oder Kandidaten ausgewählt und muß vom Bischof bzw. vom höheren Oberen genehmigt werden. Seine Aufgabe besteht darin, sich ein Urteil über das innere Wirken des Geistes in der Seele der Berufenen zu bilden und gleichzeitig deren beständige innere Bekehrung zu begleiten und zu unterstützen; er muß zudem konkrete Ratschläge für das Heranreifen einer echten Spiritualität des Diakons und wirkungsvolle Anregungen für die Aneignung der damit verbundenen Tugenden geben. Aus allen diesen Gründen sind die Bewerber und Kandidaten eingeladen, sich im Blick auf die geistliche Leitung nur in der Tugend bewährten Priestern anzuvertrauen, die sich durch eine gute theologische Kultur, durch tiefe geistliche Erfahrung, durch hervorragendes pädagogisches Gespür sowie durch einen ausgeprägten und feinen Sinn für das, was Dienst bedeutet, auszeichnen.


24 Der Pfarrer (bzw. andere Amtsträger) wird vom Ausbildungsleiter im Einvernehmen mit dem Ausbildungsteam unter Berücksichtigung der jeweils unterschiedlichen Situation der Kandidaten ausgewählt. Seine Aufgabe ist es, dem ihm Anvertrauten eine lebendige Dienstgemeinschaft anzubieten und ihn in jene pastoralen Aufgabenfelder, die er für am geeignetsten hält, einzuführen und zu begleiten; außerdem wird er von Zeit zu Zeit die geleistete Arbeit zusammen mit dem Kandidaten auswerten und dem Ausbildungsleiter über den Verlauf der praktischen Ausbildung berichten.

3. Die Professoren


25 Die Professoren leisten zur Ausbildung der künftigen Diakone einen herausragenden Beitrag. Sie sind es, die durch die Lehre des von der Kirche bewahrten sacrum depositum den Glauben der Kandidaten nähren und diese für die Aufgabe, Lehrer des Gottesvolkes zu sein, befähigen. Aus diesem Grund müssen sie darum besorgt sein, nicht nur die notwendige wissenschaftliche Kompetenz und hinreichendes pädagogisches Geschick zu erwerben, sondern auch mit ihrem Leben jene Wahrheit zu bezeugen, die sie lehren.

Um ihren spezifischen Beitrag mit den übrigen Dimensionen der Ausbildung in Einklang zu bringen, ist es wichtig, daß die Professoren auch bereit sind, je nach den Umständen mit den anderen in der Ausbildung tätigen Personen zusammenzuarbeiten und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. So werden sie zu einer einheitlichen Ausbildung der Kandidaten beitragen und ihnen die notwendige Synthese leichter machen können.

4. Die Ausbildungsgemeinschaft der ständigen Diakone


26 Die Bewerber und die Kandidaten für den ständigen Diakonat bilden naturgemäß ein Beziehungsfeld eigener Prägung, eine besondere kirchliche Gemeinschaft, die die Dynamik der Ausbildung tief beeinflußt.

Die Ausbildungsbeauftragten müssen dafür sorgen, daß diese Gemeinschaft von einer tiefen Spiritualität geprägt sei, von einem Sinn für Zugehörigkeit, von einem Geist der Dienstbereitschaft und des missionarischen Eifers, und daß sie einem ganz bestimmten Rhythmus von Begegnungen und Gebet folge.

Die Ausbildungsgemeinschaft der ständigen Diakone kann so für die Bewerber und Kandidaten für den Diakonat zu einer wertvollen Hilfe in der Abklärung ihrer Berufung, in der menschlichen Reifung, in der Einführung in das geistliche Leben, in das Studium der Theologie und in die pastorale Erfahrung werden.

5. Die Herkunftsgemeinschaften


27 Die Herkunftsgemeinschaften der Bewerber und Kandidaten für den Diakonat können einen nicht unwichtigen Einfluß auf deren Ausbildung ausüben.

Für die jüngeren Bewerber und Kandidaten kann die Familie eine außergewöhnliche Hilfe bedeuten. Sie soll eingeladen werden, »den Ausbildungsweg mit Gebet, mit Hochachtung, mit gutem Beispiel in den häuslichen Tugenden und mit geistlicher wie materieller Unterstützung, vor allem in schwierigen Momenten, zu begleiten... Auch wenn die Eltern und Familien der Berufswahl gleichgültig oder ablehnend gegenüberstehen, können die klare und ernsthafte Auseinandersetzung mit ihrer Ansicht und der Ansporn, der hieraus erwächst, eine große Hilfe sein, die ... Berufung in bewußterer und entschiedenerer Weise zur Reifung zu führen«.(29) Was die verheirateten Bewerber und Kandidaten angeht, wird man sich bemühen müssen sicherzustellen, daß die eheliche Gemeinschaft einen wertvollen Beitrag in der Bekräftigung ihres Ausbildungsweges in Richtung auf das Ziel des Diakonats leiste.

Die Pfarrgemeinde ist gerufen, den Weg zum Diakonat eines jeden ihrer Mitglieder mit der Unterstützung durch das Gebet und durch eine entsprechende Katechese zu begleiten, die zum einen die Gläubigen für diesen Dienst sensibilisiert und zum anderen dem Kandidaten eine echte Hilfe für die Abklärung seiner Berufung an die Hand gibt.

Auch die kirchlichen Verbände, aus denen die Bewerber und Kandidaten für den Diakonat hervorgehen, können für diese weiterhin eine Quelle der Hilfe und der Stütze, des Lichtes und der Wärme sein. Doch gleichzeitig müssen sie Achtung vor der Berufung ihrer Mitglieder in ein Dienstamt erkennen lassen und dürfen deren geistliches Reifen und deren echt diakonale Verfügbarkeit nicht behindern, sondern müssen diese fördern.

6. Der Bewerber und der Kandidat


28 Schließlich gilt es festzuhalten, daß einer, der sich auf den Diakonat vorbereitet, »sich als notwendige und unvertretbare Hauptperson der eigenen Ausbildung sehen mub: jede Ausbildung... ist letztlich eine Art Selbst-Bildung«.(30)

Selbst-Bildung bedeutet keine Isolierung, Abkapselung oder Loslösung von den Ausbildern, sondern Verantwortung und Dynamik in der hochherzigen Antwort auf den Ruf Gottes, indem die Personen und die Hilfsmittel, welche die göttliche Vorsehung bereitstellt, in höchstem Maße genützt werden.

Die Selbst-Bildung ist in dem festen Willen verwurzelt, in einem Leben gemäß dem Geist und im Einklang mit der empfangenen Berufung zu wachsen. Sie nährt sich von der demütigen Bereitschaft, die eigenen Grenzen und die eigenen Gaben anzuerkennen.


II.

DAS PROFIL DER KANDIDATEN

FÜR DEN STÄNDIGEN DIAKONAT


29 »Die Geschichte jeder Berufung zum Priester, wie übrigens auch jeder Berufung zum Christen, ist die Geschichte eines unvergleichlichen Dialogs zwischen Gott und dem Menschen, zwischen der Liebe Gottes, der den Menschen ruft, und der Freiheit des Menschen, der in der Liebe Gott antwortet«.(31) Doch gibt es neben dem Anruf Gottes und der Antwort des Menschen noch ein weiteres, wesentliches Element der Berufung, und zwar besonders der Berufung zu einem Dienstamt: die öffentliche Berufung durch die Kirche. »Vocari a Deo dicuntur qui a legitimis Ecclesiae ministris vocantur«.(32) Diese Aussage darf nicht in einem vorwiegend juridischen Sinne verstanden werden, als ob es die berufende Autorität sei, die auch die Berufung bestimmt, sondern eher in einem sakramentalen Sinne, wonach die berufende Autorität als Zeichen und Werkzeug des persönlichen Eingreifens Gottes zu verstehen ist, das durch die Handauflegung Wirklichkeit wird. Nach einem solchen Verständnis gibt jede ordentliche Erwählung eineInspiration Gottes weiter und bedeutet eine Erwählung durch Gott. Die Prüfung durch die Kirche ist also ausschlaggebend für die Auswahl der Berufung; dies gilt wegen seiner Bedeutung für die Kirche noch mehr für die Auswahl einer Berufung zum geweihten Dienstamt.

Die Urteilsbildung hat auf der Grundlage objektiver Kriterien zu geschehen, die zum Schatz der alten Überlieferung der Kirche gehören und den aktuellen pastoralen Bedürfnissen Rechnung tragen. Für die Urteilsbildung hinsichtlich der Berufung zum ständigen Diakonat sind ferner einige Erfordernisse allgemeiner Natur zu berücksichtigen, sowie andere, die dem besonderen Lebensstand der Berufenen entsprechen.

1. Allgemeine Voraussetzungen


30 Das erste Profil des Diakons wird vom hl. Paulus im Ersten Brief an Timotheus gezeichnet: »Ebenso sollen die Diakone sein: achtbar, nicht doppelzüngig, nicht dem Wein ergeben und nicht gewinnsüchtig; sie sollen mit reinem Gewissen am Geheimnis des Glaubens festhalten. Auch sie soll man vorher prüfen, und nur wenn sie unbescholten sind, sollen sie ihren Dienst ausüben... Die Diakone sollen nur einmal verheiratet sein und ihren Kindern und ihrer Familie gut vorstehen. Denn wer seinen Dienst gut versieht, erlangt einen hohen Rang und große Zuversicht im Glauben an Christus Jesus« (1Tm 3,8-10 1Tm 3,12-13).

Die vom hl. Paulus genannten Eigenschaften sind vorwiegend menschliche Qualitäten, so als wolle er sagen, dab die Diakone ihren Dienst nur dann ausüben können, wenn sie auch in menschlicher Hinsicht geschätzte Vorbilder sind. An die Hinweise des hl. Paulus finden sich Anklänge in anderen Texten der Apostolischen Väter, besonders in der Didachè und beim hl. Polykarp. DieDidachè mahnt: »Wählt euch also Bischöfe und Diakone, die des Herrn würdig sind, ausgeglichene, nicht habgierige, sondern ehrliche und bewährte Männer«; (33) und der hl. Polykarp rät: »So sollen die Diakone vor seiner Gerechtigkeit ohne Fehler sein, als Diener Gottes und Christi, und nicht der Menschen; sie sollen keine Verleumder sein, nicht doppelzüngig, nicht geldgierig; tolerant in allem, barmherzig, engagiert; sie sollen ihren Weg in der Wahrheit des Herrn gehen, der sich zum Diener aller gemacht hat«.(34)


31 Die Tradition der Kirche hat dann die Anforderungen, die die Echtheit einer Berufung zum Diakonat untermauern, weiter vervollständigt und präzisiert. Es sind vor allem jene, die für die Weihen allgemein gelten: »Weihen sind nur jenen zu erteilen, die... einen ungeschmälerten Glauben haben, von der rechten Absicht geleitet sind, über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, sich guter Wertschätzung erfreuen, über einen untadeligen Lebenswandel und erwiesene Charakterstärke sowie über andere der zu empfangenden Weihe entsprechende physische und psychische Eigenschaften verfügen«.(35)


32 Das Profil der Kandidaten wird noch durch einige spezifische menschliche Eigenschaften und evangelische Tugenden vervollständigt, die von der diaconia verlangt werden. Unter den menschlichen Eigenschaften sind zu nennen: psychische Reife, Dialog und Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewußtsein, Fleiß, Ausgeglichenheit und Klugheit. Bei den evangelischen Tugenden sind von besonderer Bedeutung: Gebet, eucharistische und marianische Frömmigkeit, ein demütiger und ausgeprägter Sinn für die Kirche, Liebe zur Kirche und zu ihrer Sendung, eine Gesinnung der Armut, Bereitwilligkeit zum Gehorsam und zur brüderlichen Gemeinschaft, apostolischer Eifer, Verfügbarkeit für den Dienst,(36) liebende Zuwendung zu den Brüdern und Schwestern.


33 Außerdem sollen die Kandidaten für den Diakonat in lebendiger Weise in eine christliche Gemeinschaft eingebunden sein und bereits mit lobenswertem Einsatz Werke des Apostolates geleistet haben.


34 Sie können aus allen sozialen Schichten kommen und jedwede berufliche Arbeit ausüben, solange diese nach den kirchlichen Normen und dem klugen Urteil des Bischofs mit dem Stand des Diakons nicht unvereinbar ist.(37) Außerdem muß diese Tätigkeit mit den Verpflichtungen der Ausbildung und mit einer wirkungsvollen Ausübung des Dienstes praktisch vereinbar sein.


35 Bezüglich des Mindestalters legt der Codex des kanonischen Rechtes fest: »Ein unverheirateter Kandidat für den ständigen Diakonat darf zu diesem Diakonat frühestens nach der Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres zugelassen werden, ein verheirateter Kandidat frühestens nach Vollendung des fünfunddreißigsten Lebensjahres«.(38)

Die Kandidaten müssen schließlich frei sein von Irregularitäten und Hindernissen.(39)

2. Voraussetzungen gemäß dem Lebensstand der Kandidaten

a) Ehelose


36 »Durch ein vom Ökumenischen Konzil selbst bestätigtes Kirchengesetz sind jene, die in der Jugend zum Diakonat berufen sind, zur Beobachtung des Zölibats verpflichtet«.(40) Es ist dies ein dem heiligen Dienst besonders angemessenes Gesetz, unter das sich freien Willens jene stellen, die das Charisma dazu empfangen haben.

Der im Zölibat gelebte ständige Diakonat verleiht diesem Dienst manche einzigartige Charakterzüge. Denn die sakramentale Gleichsetzung mit Christus ist in engem Zusammenhang mit dem ungeteilten Herzen zu sehen, d.h. mit einer bräutlichen, ausschließlichen, immerwährenden und ganzheitlichen Erwählung der einzigen und höchsten Liebe; der Dienst an der Kirche kann mit der vollen Verfügungsbereitschaft rechnen; die Verkündigung des Gottesreiches wird vom mutigen Zeugnis dessen getragen, der um dieses Reiches willen auch auf die wertvollsten Güter verzichtet hat.

b) Verheiratete


37 »Wo es sich um verheiratete Männer handelt, ist darauf zu achten, daß zum Diakonat solche zugelassen werden, die schon seit vielen Jahren in der Ehe leben und bewiesen haben, daß sie ihrem eigenen Haus vorzustehen wissen, und deren Frau und Kinder ein wirklich christliches Leben führen und sich eines guten Leumundes erfreuen«.(41)

Doch nicht nur dies. Abgesehen von einem stabilen Familienleben können die verheirateten Kandidaten nicht zur Weihe zugelassen werden, »wenn nicht im Voraus nicht nur die Zustimmung der Ehefrau feststeht, sondern auch deren christliche Rechtschaffenheit, und daß sie natürliche Eigenschaften besitzt, die dem Dienst ihres Mannes nicht hinderlich oder abträglich sind«.(42)

c) Witwer


38 »Nach dem Empfang der Weihe sind die Diakone, auch jene in höherem Alter geweihten, kraft traditioneller Kirchendisziplin zu einer Eheschließung unfähig«.(43) Derselbe Grundsatz gilt für die Diakone, die Witwer geworden sind.(44) Diese sind gerufen, in ihrem Lebensstand den Beweis menschlicher und geistlicher Bewährung zu erbringen.

Außerdem wird für die Annahme verwitweter Kandidaten vorausgesetzt, daß sie bereits in angemessener Weise für die menschliche und christliche Versorgung ihrer Kinder Vorkehrungen getroffen haben bzw. deutlich zeigen, daß sie dazu in der Lage sind.

d) Mitglieder von Instituten des gottgeweihten Lebens und von Gesellschaften des apostolischen Lebens


39 Die ständigen Diakone, die Instituten des gottgeweihten Lebens oder Gesellschaften des apostolischen Lebens angehören,(45) sind gerufen, ihren Dienst durch das besondere Charisma, das sie empfangen haben, zu bereichern. Denn obschon ihr pastoraler Einsatz unter der Jurisdiktion des Ortsordinarius steht,(46) so ist er doch von den besonderen Zügen ihres Standes als Ordensmänner oder als Gottgeweihte geprägt. Sie werden sich deshalb bemühen, ihre Berufung als Ordensleute oder Gottgeweihte mit der Berufung zum Dienstamt in Einklang zu bringen und ihren eigenständigen Beitrag zur Sendung der Kirche anzubieten.


III.

DER WEG DER AUSBILDUNG

ZUM STÄNDIGEN DIAKONAT

1. Die Vorstellung der Bewerber


40 Der Entschluß, die Ausbildung zum Diakonat zu beginnen, kann sowohl durch die Initiative des Bewerbers selbst erfolgen oder durch den ausdrücklichen Vorschlag der Gemeinschaft, der der Bewerber angehört. In jedem Fall muß ein solcher Entschluß von der Gemeinschaft angenommen und geteilt werden.

Es ist der Pfarrer (bzw. bei den Ordensleuten der Obere), der dem Bischof (bzw. dem zuständigen höheren Oberen) den Bewerber für den Diakonat im Namen der Gemeinschaft vorzustellen hat. Er wird dies tun, indem er der Bewerbung eine Darlegung der Gründe für die Bewerbung und einen Lebenslauf mit Erwähnung der pastoralen Tätigkeiten des Bewerbers beifügt.

Nach Beratung mit dem Ausbildungsleiter und dem Ausbildungsteam wird der Bischof (bzw. der zuständige höhere Obere) entscheiden, ob er den Bewerber zur vorbereitenden Phase zuläßt oder nicht.

2. Die vorbereitende Phase


41 Mit der Aufnahme unter die Bewerber um den Diakonat beginnt eine vorbereitende Phase, die eine angemessene Zeit dauern soll. Es ist eine Zeit, in der die Bewerber in eine tiefere Kenntnis der Theologie, der Spiritualität und des Dienstes des Diakons eingeführt und zu einer sorgfältigen Prüfung ihrer Berufung eingeladen werden.


42 Verantwortlich für die vorbereitende Phase ist der Ausbildungsleiter, der je nach den Umständen die Bewerber einem oder mehreren Tutoren zuweisen kann. Es ist wünschenswert, daß die Bewerber, wo die Umstände dies erlauben, eine eigene Gemeinschaft bilden, mit einem eigenen Rhythmus von Begegnungen und Gebetszeiten, wobei auch gemeinsame Zeiten mit der Gemeinschaft der Kandidaten vorgesehen werden sollten.

Der Ausbildungsleiter wird sich versichern, daß jeder Bewerber von einem genehmigten geistlichen Leiter begleitet wird; er wird mit dem Pfarrer (oder anderen Priester) eines jeden Kontakt aufnehmen, um das pastorale Praktikum zu planen. Außerdem wird er sich darum kümmern, den Kontakt zu den Familien der verheirateten Bewerber aufzunehmen, um sich von deren Bereitschaft zu überzeugen, die Berufung ihres Familienmitglieds anzunehmen, mitzutragen und zu begleiten.


43 Das Programm der vorbereitenden Phase sollte in der Regel keine schulmäßigen Vorlesungen beinhalten, sondern Treffen zum Gebet, Unterweisungen, Momente der Besinnung und des kritischen Austausches, die eine objektive Urteilsbildung über die Berufung nach einem gut gegliederten Plan erleichtern sollen.

Bereits in dieser Phase sollen nach Möglichkeit auch die Ehefrauen der Bewerber miteinbezogen werden.


44 Auf der Grundlage der für den Dienst des Diakons erforderlichen Voraussetzungen sollen die Bewerber aufgefordert werden, eine freie und bewußte Entscheidung zu treffen, die unbeeinflußt ist von persönlichen Interessen oder irgendwelchen äußeren Zwängen.(47)

Am Ende der vorbereitenden Phase berät sich der Ausbildungsleiter mit dem Ausbildungsteam, bewertet alle ihm verfügbaren Elemente und legt dem eigenen Bischof (bzw. dem zuständigen höheren Oberen) ein Gutachten, das ein Profil der Persönlichkeit der Bewerber zeichnet, und, falls dies erbeten ist, auch ein Urteil über deren Eignung vor.

Seinerseits wird der Bischof (bzw. der zuständige höhere Obere) unter die Kandidaten für den Diakonat nur solche zulassen, über deren Eignung er moralische Gewißheit gewonnen hat, sei es durch persönliche Kenntnis, sei es aufgrund der Informationen der Ausbilder.

3. Die liturgische Feier der Aufnahme unter die Kandidaten für den Stand des Diakonats


45 Die Aufnahme unter die Kandidaten für den Stand des Diakonats geschieht in einem eigenen liturgischen Ritus, »durch den der Bewerber um das Diakonat oder um das Priestertum öffentlich seinen Willen bekundet, daß er sich Gott und der Kirche für die Ausübung der heiligen Weihe verpflichten will; durch die Annahme dieser Erklärung wählt die Kirche ihrerseits den Bewerber aus und beruft ihn, sich auf den Empfang der heiligen Weihe vorzubereiten, wodurch er ordnungsgemäß unter die Kandidaten um den Diakonat aufgenommen ist«.(48)


46 Zuständiger Oberer für diese Aufnahme ist der eigene Bischof oder, für die Mitglieder eines klerikalen Ordensinstituts päpstlichen Rechtes oder einer klerikalen Gesellschaft des Apostolischen Lebens päpstlichen Rechtes, der höhere Obere.(49)


47 Wegen seines öffentlichen Charakters und seiner Bedeutung für die Kirche soll dem Ritus der entsprechende Wert beigemessen werden und dieser vorzugsweise an einem Festtag stattfinden. Der Bewerber möge sich durch Exerzitien darauf vorbereiten.


48 Dem liturgischen Ritus für die Zulassung muß ein Antrag um Aufnahme unter die Kandidaten vorausgehen, der vom Bewerber selbst ausgefertigt und eigenhändig unterzeichnet und vom eigenen Bischof bzw. höheren Oberen), an den er gerichtet ist, schriftlich angenommen werden muß.(50)

Die Aufnahme unter die Kandidaten für den Diakonat begründet keinerlei Anrecht auf den unbedingten Empfang der Diakonatsweihe. Sie ist eine erste offizielle Anerkennung der positiven Anzeichen für eine Berufung zum Diakonat, die sich während der folgenden Ausbildungsjahre bestätigen muß.

4. Die Ausbildungszeit


49 Das Ausbildungsprogramm muß für alle Kandidaten wenigstens drei Jahre dauern, und zwar zusätzlich zur vorbereitenden Phase.(51)


50 Der Codex des kanonischen Rechtes schreibt vor, daß die jungen Kandidaten ihre Ausbildung »wenigstens drei Jahre lang bei einem Aufenthalt in einem dafür bestimmten Haus, wenn der Diözesanbischof nicht aus schwerwiegenden Gründen anders bestimmt«,(52) erhalten müssen. Für die Errichtung eines solchen Hauses »mögen die Bischöfe desselben Landes oder nötigenfalls auch mehrerer Länder gemeinsam je nach den unterschiedlichen Verhältnissen ihre Kräfte zusammenfassen. Dann sollen sie für dessen Führung besonders geeignete Obere aussuchen und präzise Normen für die Disziplin und die Studienordnung erlassen«.(53) Man sorge auch dafür, daß diese Kandidaten die Verbindung mit den Diakonen ihrer eigenen Diözese aufrecht erhalten.


51 Für die ledigen oder verheirateten Kandidaten vorgerückten Alters schreibt der Codex des kanonischen Rechtes vor, daß sie ihre Ausbildung »nach einer auf drei Jahre angelegten Ausbildungsordnung, die von der Bischofskonferenz erlassen ist«,(54) erhalten sollen. Wo die Umstände es erlauben, muß die Umsetzung dieser Ausbildungsordnung zu einer lebendigen Teilhabe an der Gemeinschaft der Kandidaten führen, muß einen eigenen Zeitplan für ihre Treffen zum Gebet und zur Ausbildung haben und auch gemeinsame Momente mit der Gemeinschaft der Bewerber vorsehen.

Für die Ausbildung dieser Kandidaten sind verschiedene Organisationsmodelle möglich. Wegen der Verpflichtungen in Beruf und Familie sehen die häufigsten Modelle Treffen für Ausbildung und Schulung in den Abendstunden vor, an Wochenenden, im Urlaub oder in einer Verbindung der unterschiedlichen Möglichkeiten. Wo dies sich aus entfernungsbedingten Gründen als besonders schwierig erweisen sollte, wird man andere Modelle suchen müssen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken oder sich der modernen Kommunikationsmöglichkeiten bedienen.


52 Für Mitglieder von Instituten des gottgeweihten Lebens oder von Gesellschaften des apostolischen Lebens soll die Ausbildung gemäß den Richtlinien der eventuellen Ratio des eigenen Instituts oder der eigenen Gesellschaft erfolgen oder auch unter Nutzung der Strukturen der Diözese, in der die Kandidaten sich befinden.


53 In jenen Fällen, in denen die oben angeführten Ausbildungswege nicht eingeführt werden oder sich als undurchführbar erweisen sollten, »soll der Bewerber zu seiner Ausbildung einem vorbildlichen Priester anvertraut werden, der sich seiner annimmt, ihn unterweist und deshalb auch seine Weisheit und Reife zu beurteilen vermag. Immer jedoch ist aufmerksam darüber zu wachen, daß ausschließlich geeignete und erfahrene Männer zur heiligen Weihe zugelassen werden«.(55)


54 In allen Fällen hat der Ausbildungsleiter (bzw. der beauftragte Priester) sicherzustellen, daß während der gesamten Zeit der Ausbildung jeder Kandidat gewissenhaft die geistliche Leitung mit dem eigenen genehmigten geistlichen Leiter pflege. Außerdem sorge er dafür, das pastorale Praktikum eines jeden einzelnen zu begleiten, zu bewerten und eventuell abzuändern.


55 Das Ausbildungsprogramm, für das im folgenden Kapitel einige Grundlinien beschrieben werden, soll die verschiedenen Dimensionen der Ausbildung (menschlich, geistlich, theologisch und pastoral) harmonisch miteinander verbinden, es soll theologisch gut fundiert sein, eine spezifische pastorale Zielsetzung aufweisen und an die örtlichen Erfordernisse und Pastoralpläne angepaßt sein.


56 In den für angemessen gehaltenen Formen sollen auch die Frauen und die Kinder der verheirateten Kandidaten mit einbezogen werden, ebenso die Gemeinschaften, denen sie angehören. Insbesondere soll auch für die Ehefrauen der Kandidaten ein speziell auf sie zugeschnittenes Bildungsprogramm erstellt werden, das sie für ihre künftige Aufgabe der Begleitung und der Unterstützung des Dienstes ihres Mannes befähige.

5. Die Übertragung der Dienstämter des Lektorats und Akolythats


57 »Bevor jemandem der ständige Diakonat oder der Diakonat als Vorstufe erteilt wird, muß er die Dienste des Lektors und des Akolythen übernommen und eine angemessene Zeit lang ausgeübt haben«,(56) »damit er sich besser auf die künftigen Dienste des Wortes und am Altar einrichte«.(57) Die Kirche nämlich »hält es für sehr angemessen, daß die Kandidaten um die heiligen Weihen sowohl im Studium als auch in der stufenweisen Ausübung des Dienstes am Wort und am Altar diesen doppelten Aspekt der priesterlichen Funktion kennen und bedenken, um eine enge Beziehung zu ihnen zu schaffen. Auf diese Weise wird die Echtheit ihres Dienstes größere Wirksamkeit erhalten. Die Kandidaten werden dann im vollen Bewußtsein ihrer Berufung zu den heiligen Weihen treten, "eifrig im Geiste, bereit, dem Herrn zu dienen, beharrlich im Gebet und aufmerksam für die Bedürfnisse der Heiligen" (Rm 12,11-13)«.(58)

Die Identität dieser Dienstämter und deren pastorale Bedeutsamkeit werden im Apostolischen Schreiben Ministeria quaedam dargestellt, auf welches hiermit verwiesen sei.


58 Die Bewerber um das Lektorat und Akolythat werden auf Einladung des Ausbildungsleiters ihre Bitte um Zulassung frei und unterschrieben dem Ordinarius (dem Bischof bzw. dem zuständigen höheren Oberen) vorlegen, der über die Zulassung zu entscheiden hat.(59) Nach erfolgter Zulassung nimmt der Bischof bzw. der höhere Obere gemäß dem Ritus des Pontificale Romanum(60) die Übertragung der Dienste vor.


59 Zwischen der Übertragung des Lektorats und des Akolythats sollte sinnigerweise eine bestimmte Zeit vergehen, so daß der Kandidat den übertragenen Dienst auch ausüben kann.(61) »Zwischen der Übertragung des Akolythates und der Erteilung des Diakonates ist eine Zwischenzeit von wenigstens sechs Monaten einzuhalten«.(62)


Ausbildung des ständige Diakone 17