Liturgiam authenticam DE



Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung

Der Gebrauch der Volkssprachen
bei der Herausgabe der Bücher der römischen Liturgie

Fünfte Instruktion
„zur ordnungsgemäßen Ausführung der Konstitution
des Zweiten Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie"
(Zu Art. 36 der Konstitution)

Rom 2001


1 Die authentische Liturgie, die aus der lebendigen und ältesten geistlichen Tradition der Kirche hervorgegangen ist, wollte das Heilige Ökumenische Zweite Vatikanische Konzil mit Eifer bewahren und an die Eigenart der verschiedenen Völker mit pastoraler Klugheit anpassen, so dass die Gläubigen in der vollen, bewussten und tätigen Teilnahme an den heiligen Handlungen vor allem an der Feier der Sakramente, eine reiche Quelle an Gnaden finden und die Möglichkeit, sich fortwährend auf das christliche Geheimnis hin zu formen.(1)


2 Von da begann unter der Obhut der Päpste das große Werk der Erneuerung der liturgischen Bücher des römischen Ritus. Es schloss die Übersetzung(2) in die Volkssprachen ein mit der Absicht, eine höchst sorgfältige Erneuerung der heiligen Liturgie zu erreichen, also eine der wichtigsten Absichten des oben genannten Konzils.


3 Die liturgische Erneuerung hatte bisher gute Erfolge durch die Arbeit und die Fähigkeit vieler, vor allem der Bischöfe, deren Sorge und Eifer dieses große und schwierige Werk anvertraut ist. Ebenso werden höchste Klugheit und Sorgfalt verlangt bei der Herausgabe der liturgischen Bücher, damit sie sich durch gesunde Lehre auszeichnen, in der Sprache genau und von jeder ideologischen Tendenz frei sind. Im übrigen sollen sie sich durch jene Eigenschaften auszeichnen, durch die die heiligen Mysterien des Heils und der unversehrte Glaube der Kirche mit Hilfe der menschlichen Sprache wirksam in Gebet gefasst werden und Gott, der der höchste ist, der angemessene Kult erwiesen wird.(3)


4 Das Zweite Ökumenische Vatikanische Konzil wies in Beratungen und Dekreten den liturgischen Riten sowie den kirchlichen Traditionen und der Disziplin des christlichen Lebens eine einzigartige Bedeutung zu, die jenen Teilkirchen, vor allem des Ostens, eigen sind, die wegen ihres ehrenwerten Alters hervorragen und deswegen auf verschiedene Weise die durch die Väter von den Aposteln empfangene Tradition deutlich machen.(4) Das Konzil wünschte, dass die Traditionen einer jeden dieser Teilkirchen unversehrt und unberührt gewahrt blieben; daher forderte es, die verschiedenen Riten auf ihre gesunde Tradition hin zu überprüfen, und stellte den Grundsatz auf, nur jene Änderungen einzuführen, durch die ein wirklicher und organischer Fortschritt gefördert werde.(5) Dieselbe wache Sorge ist durchaus gefordert, um die liturgischen Riten, die kirchlichen Traditionen und die Disziplin der Lateinischen Kirche, besonders des römischen Ritus, zu bewahren und auf authentische Art und Weise weiter zu entwickeln. Dieselbe Sorgfalt ist ebenfalls bei dem Unternehmen anzuwenden, liturgische Texte in die Volkssprachen zu übersetzen, vor allem das Missale Romanum, das unverändert als hervorragendes Zeichen und Instrument der Unversehrtheit und Einheit des römischen Ritus zu gelten hat.(6)


5 Tatsächlich darf man aber behaupten, dass gerade der römische Ritus ein kostbares Beispiel und Instrument wahrer Inkulturation ist. Denn der römische Ritus zeichnet sich durch seine bemerkenswerte Fähigkeit aus, Texte, Gesänge, Gesten und Riten aus den Gewohnheiten und der Eigenart verschiedener Völker und Teilkirchen des Ostens und des Westens aufzunehmen, um eine passende und angemessene Einheit zu bewirken, die die Grenzen eines jeden Gebietes übersteigt.(7) Diese Eigenschaft ist besonders deutlich sichtbar in seinen Gebeten, die es ermöglichen, die Grenzen ihrer Entstehungssituation zu überschreiten, so dass sie zu Gebeten der Christen jeden Ortes und jeden Alters werden. Die Identität des römischen Ritus und der einheitliche Ausdruck sind bei allen Arbeiten zur Übersetzung der liturgischen Bücher mit größter Sorgfalt zu wahren,(8) nicht gleichsam als eine Art historischer Erinnerung, sondern als Ausdruck der theologischen Gegebenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und Einheit.(9) Das Werk der Inkulturation, von dem die Übersetzung in die Volkssprachen einen Teil ausmacht, soll daher nicht gleichsam für einen Weg gehalten werden, um neue Arten oder Familien von Riten einzuführen. Im Gegenteil ist zu beachten, dass alle Anpassungen, die eingeführt wurden, um den kulturellen und pastoralen Erfordernissen entgegen zu kommen, Teile des römischen Ritus und darum ihm harmonisch einzufügen sind.(10)


6 Seit der Veröffentlichung der Konstitution über die heilige Liturgie brachte die vom Apostolischen Stuhl geförderte Arbeit der Übersetzung der liturgischen Texte in die Volkssprachen auch die Formulierung von Normen und Empfehlungen an die Bischöfe mit sich. Dennoch aber wurde erkannt, dass die Übersetzungen der liturgischen Texte an verschiedenen Orten einer Verbesserung durch Korrekturen oder durch eine neue Ausgabe bedürfen.(11) Auslassungen oder Irrtümer, mit denen gewisse Übersetzungen in die Volkssprachen bis heute behaftet sind, haben in der Tat den nötigen Fortschritt der Inkulturation behindert, besonders in einigen Sprachen. Dadurch blieb es der Kirche verwehrt, Fundamente für eine vollere, gesündere und wahrere Erneuerung zu legen.


7 Deswegen erscheint es nun notwendig, auf reifere Erfahrung gestützt, aufs Neue die Prinzipien der Übersetzung darzulegen, die sowohl bei künftig neu zu erstellenden Übersetzungen als auch bei der Verbesserung der bereits in Gebrauch befindlichen Texte zu beachten sein werden. Ebenso sind gewisse schon veröffentlichte Normen unter Berücksichtigung vielfältiger Fragen und Umstände unserer Zeit genauer festzulegen. Um die seit dem Konzil gewonnenen Erfahrungen umfassend zu nutzen, scheint es dem Anliegen dienlich, wenn die Normen gelegentlich in denjenigen Tendenzen ausgedrückt werden, die es in früheren Übersetzungen augenscheinlich gibt und die in künftigen zu meiden sind. Es scheint wirklich notwendig, den wahren Begriff „liturgische Übersetzung" neu zu bedenken, so dass die Übersetzungen der heiligen Liturgie in die Volkssprachen als authentische Stimme der Kirche Gottes verlässlich sind.(12) Diese Instruktion möchte dafür sorgen und Maßnahmen treffen, dass eine neue Zeit der Erneuerung anbricht, die mit der Eigenart und der Tradition der Teilkirchen übereinstimmt, aber auch den Glauben und die Einheit der gesamten Kirche Gottes sicherstellt.


8 Das, was in der vorliegenden Instruktion bestimmt wird, soll alle bisher in der selben Sache ergangenen Normen ersetzen, mit Ausnahme der Instruktion Varietates legitimae, die von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung am 25. Januar 1994 veröffentlicht worden ist; die neuen Normen sind mit jener Instruktion als zusammengehörig zu betrachten.(13) Die Normen der vorliegenden Instruktion gelten für die Übersetzung der für den liturgischen Gebrauch bestimmten Texte im römischen Ritus und, mit den nötigen Abänderungen, in den übrigen vom Recht anerkannten Riten der Lateinischen Kirche.


9 Wo es die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung für angebracht hält, soll nach Beratung mit den betroffenen Bischöfen eine so genannte „Übersetzungsordnung" verfasst werden, die unter der Autorität dieses Dikasteriums festzulegen ist. Sie soll die in dieser Instruktion dargelegten Übersetzungsprinzipien auf eine bestimmte Sprache genauer anwenden. Dieses Dokument kann gegebenenfalls verschiedene Teilen umfassen, z.B. ein Verzeichnis volkssprachlicher Ausdrücke, die die entsprechenden lateinischen Wörter wiedergeben, eine Darstellung der speziell diese Sprache betreffenden Prinzipien usw.


I DIE AUSWAHL DER VOLKSSPRACHEN,

DIE IN DER LITURGIE GEBRAUCHT WERDEN KÖNNEN


10 Zuerst ist die Auswahl der Sprachen zu bedenken, die in den liturgischen Feiern verwendet werden dürfen. In jedem Gebiet soll nämlich sinnvoller Weise eine pastorale Ordnung erstellt werden, die die wichtigsten dort bestehenden Idiome berücksichtigt. Sie soll unterscheiden zwischen Sprachen, die das Volk spontan spricht, und solchen, die nur Gegenstand kulturellen Interesses bleiben, weil sie nicht der natürlichen Kommunikation im Rahmen der Pastoral dienen. Bei der Erarbeitung und Durchführung dieser Ordnung möge man in gebührender Weise sicherstellen, dass durch die Auswahl der Volkssprachen, die in der Liturgie gebraucht werden sollen, die Gläubigen nicht in kleine Gruppen gespalten werden. Sonst besteht die Gefahr, dass unter den Bürgern Zwietracht gefördert wird zum Schaden für die Einheit der Völker sowie für die Einheit der Teilkirchen und der Gesamtkirche.


11 In dieser Ordnung unterscheide man klar einerseits zwischen Sprachen, die allgemein in der pastoralen Kommunikation zugelassen, und anderseits denen, die in der heiligen Liturgie verwendet werden sollen. Bei der Erarbeitung dieser Ordnung muss man ebenso die Voraussetzungen in Betracht ziehen, die der Gebrauch einer bestimmten Sprache erfordert, wie etwa die Anzahl der Priester, der Diakone und der Laienmitarbeiter, die die Sprache beherrschen; die Anzahl der Fachleute und derjenigen, die erfahren und befähigt sind, in Übereinstimmung mit den hier dargelegten Grundsätzen Übersetzungen aller liturgischen Bücher des Römischen Ritus zu erarbeiten; die finanziellen und technischen Mittel zur Erstellung der Übersetzungen und zum Druck von Büchern, die sich zum Gebrauch in der Liturgie wirklich eignen.


12 Als notwendig erweist sich außerdem, im liturgischen Bereich zwischen Sprachen und Dialekten zu unterscheiden. Aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit können Dialekte, die sich für die allgemeine akademische und kulturelle Kommunikation nicht eignen, nicht in den vollen liturgischen Gebrauch aufgenommen werden; denn ihnen fehlen die Beständigkeit und die Weite, die für liturgische Sprachen innerhalb eines größeren Gebietes erforderlich sind. Jedenfalls soll die Zahl der partikulären liturgischen Sprachen nicht zu sehr vermehrt werden.(14) Das ist notwendig, damit in den liturgischen Feiern innerhalb des Gebietes derselben Nation eine gewisse Einheit der Sprache gefördert wird.


13 Eine Sprache aber, die nicht in den vollen liturgischen Gebrauch aufgenommen wird, ist deshalb nicht ganz vom liturgischen Gebrauch ausgeschlossen. Sie kann, wenigstens gelegentlich, im Allgemeinen Gebet, in Texten, die gesungen vorgetragen werden, in Monitionen oder in Teilen der Homilie gebraucht werden, vor allem wenn es sich um die eigene Sprache der teilnehmenden Christgläubigen handelt. Es bleibt jedoch immer die Möglichkeit, die lateinische Sprache oder eine andere in derselben Nation weit verbreitete Sprache zu verwenden, auch wenn sie weder die Sprache aller noch der meisten Christgläubigen ist, die hier und jetzt an der liturgischen Feier teilnehmen, sofern dadurch Zwietracht unter den Gläubigen vermieden wird.


14 Weil der Gebrauch von Sprachen in der Liturgie durch die Kirche die Entwicklung der Sprache selbst prägt, ja sie bestimmen kann, soll man dafür sorgen, dass jene Sprachen gefördert werden, die, auch wenn sie vielleicht keine lange literarische Überlieferung kennen, offensichtlich von der Mehrzahl der Leute gebraucht werden können. Ein Zersplittern in Dialekte ist zu vermeiden, zumal wenn irgendwo ein Dialekt von der rein mündlichen zur schriftlichen Form übergeht. Im Gegenteil: Es ist immer zu wünschen, dass die den Gemeinschaften der Menschen gemeinsamen Sprachformen unterstützt und gefördert werden.


15 Den Bischofskonferenzen kommt es zu festzulegen, welche in ihrem Gebiet vorkommenden Sprachen voll oder teilweise in den Gebrauch zu übernehmen sind. Diese Beschlüsse benötigen vom Apostolischen Stuhl die recognitio, bevor jegliche Übersetzungsarbeit beginnt.(15) Ehe die Bischofskonferenz einen diesbezüglichen Beschluss fasst, soll sie es nicht unterlassen, die Meinung von Fachleuten und anderen Beteiligten auf schriftlichem Wege einzuholen. Diese Stellungnahmen sollen zusammen mit den übrigen Akten schriftlich und mit einem Bericht an die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung gesandt werden, gemäß unten Nr.


16 Bezüglich des Urteils der Bischofskonferenz über die Aufnahme der Volkssprache in den liturgischen Gebrauch ist Folgendes zu beachten (vgl. Nr. 79):(16)
a) Damit ein rechtsgültiges Dekret erlassen wird, sind zwei Drittel der geheim abgegebenen Stimmen all derer erforderlich, die in der Bischofskonferenz entscheidendes Stimmrecht haben.
b) Alle Akten, die vom Apostolischen Stuhl zu approbieren sind, sollen in zweifacher Ausfertigung vom Vorsitzenden und vom Sekretär der Konferenz unterschrieben und ordnungsgemäß mit dem Siegel versehen werden; sie sind an die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung zu übersenden. Diese Akten sollen enthalten:
i) die Namen der Bischöfe oder der ihnen rechtlich Gleichgestellten, die an der Versammlung teilgenommen haben;
ii) einen Bericht über das Verfahren; er muss den Ausgang der Abstimmungen über jedes Dekret enthalten unter Angabe der Zahl der Ja-Stimmen, der Nein-Stimmen und der Stimmenthaltungen.
iii) eine klare Darlegung aller einzelnen Teile der Liturgie, für welche der Vortrag in der Volkssprache festgesetzt wird;
c) In einem besonderen Bericht soll eindeutig die Sprache bezeichnet werden, um die es sich handelt, sowie die Gründe für die Einführung der betreffenden Sprache in den liturgischen Gebrauch.


17 Was den Gebrauch „künstlicher" Sprachen betrifft, der im Lauf der Zeit zuweilen vorgeschlagen wurde, wird die Approbation der Texte sowie die Gewährung der Erlaubnis, sie in liturgischen Handlungen zu verwenden, streng dem Heiligen Stuhl reserviert; diese Erlaubnis wird nur unter besonderen Umständen und um des seelsorglichen Wohls der Gläubigen willen erteilt, nachdem der Rat der Bischöfe, die es besonders angeht, eingeholt worden ist.(17)


18 In Feiern, die für fremdsprachige Personen gehalten werden, wie Zugezogene, Migranten, Pilger usw., darf man mit Zustimmung des Diözesanbischofs die heilige Liturgie in der diesen Menschen bekannten Volkssprache feiern. Dabei ist das liturgische Buch zu verwenden, das von der zuständigen Autorität schon approbiert und vom Apostolischen Stuhl die recognitio erhalten hat.(18) Wenn solche Feiern zu bestimmten Zeiten häufiger vorkommen, soll der Diözesanbischof einen kurzen Bericht an die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung senden, in dem die Umstände, die Zahl der Teilnehmenden und die verwendeten Bücher dargelegt werden.


II

DIE ÜBERSETZUNG LITURGISCHER TEXTE IN DIE VOLKSSPRACHEN

1. ALLGEMEINE PRINZIPIEN, DIE FÜR JEDE ÜBERSETZUNG GELTEN


19 Die Worte der Heiligen Schrift sowie andere Worte, die in den liturgischen Feiern, vor allem bei der Feier der Sakramente, vorgetragen werden, zielen nicht in erster Linie darauf ab, gewissermaßen die innere Verfassung der Gläubigen widerzuspiegeln, sondern sie drücken Wahrheiten aus, welche die Grenzen von Zeit und Ort überschreiten. Denn durch diese Worte spricht Gott beständig mit der Braut seines geliebten Sohnes, führt der Heilige Geist die Christgläubigen in die ganze Wahrheit ein und lässt Christi Wort überreich in ihnen wohnen; die Kirche setzt alles, was sie selbst ist, und alles, was sie glaubt, fort und gibt es weiter, indem sie die Gebete aller Gläubigen durch Christus und in der Kraft des Heiligen Geistes an Gott richtet.(19)


20 Indem die lateinischen liturgischen Texte des römischen Ritus aus der Jahrhunderte langen kirchlichen Erfahrung in der Weitergabe des von den Vätern empfangenen Glaubens der Kirche schöpfen, sind sie selbst die jüngste Frucht der liturgischen Erneuerung. Damit dieses so große Erbe und die so großen Reichtümer bewahrt und durch die Jahrhunderte hindurch überliefert werden, soll man vor allem den Grundsatz beachten, dass die Übersetzung der liturgischen Texte der römischen Liturgie nicht in erster Linie ein kreatives Werk ist, sondern vielmehr erfordert, die Originaltexte in die Volkssprache getreu und genau zu übertragen. Zwar mag es erlaubt sein, die Worte so anzuordnen und Satzbau wie Stil so zu gestalten, dass ein flüssiger und dem Rhythmus des Gemeindegebetes angepasster volkssprachiger Text entsteht. Doch muss der Originaltext, soweit möglich, ganz vollständig und ganz genau übertragen werden, das heißt ohne Auslassungen und Zusätze, was den Inhalt betrifft, und ohne Paraphrasen oder Erklärungen. Die Anpassungen an die Eigenart und den Charakter der verschiedenen Volkssprachen müssen besonnen sein und behutsam vorgenommen werden.(20)


21 Vor allem bei Übersetzungen, die für neu zum christlichen Glauben geführte Völker bestimmt sind, muss man manchmal um der Treue zum und der Übereinstimmung mit dem Sinn des Originaltextes willen bereits in allgemeinem Gebrauch befindliche Wörter auf neue Weise verwenden, neue Wörter oder Ausdrücke schaffen, Wörter der Originaltexte anders schriftlich wiedergeben beziehungsweise sie der Aussprache in der Volkssprache anpassen,(21) oder Redefiguren verwenden, die den eigentlichen Sinn der lateinischen Aussage vollständig ausdrücken, selbst wenn sie in Wortlaut und Syntax von dieser abweichen. Solche Maßnahmen sollen, zumal es sich um sehr bedeutende Dinge handelt, allen betroffenen Bischöfen zur Beratung vorgelegt werden, bevor man sie in den endgültigen Text aufnimmt. Außerdem sollen sie detailliert im Bericht dargelegt werden, von dem unten in Nr. 79 die Rede ist. Besondere Sorgfalt soll man auf die Aufnahme von Wörtern verwenden, die aus heidnischen Religionen stammen.(22)


22 Unter Anpassungen von Texten gemäß Art. 37-40 der Konstitution Sacrosanctum Concilium sind solche zu verstehen, die echten kulturellen und pastoralen Notwendigkeiten entsprechen und nicht aus dem bloßen Wunsch nach Neuem und nach Abwechslung entstanden sind. Auch soll man sie nicht als Methode betrachten, die editiones typicae zu verbessern oder das Wesentliche von deren theologischen Inhalten zu verändern; vielmehr sollen sie von den Normen und den Vorgehensweisen bestimmt sein, die in der oben genannten Instruktion Varietates legitimae enthalten sind.(23) Deshalb sollen volkssprachliche Übersetzungen der liturgischen Bücher, die der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung zur Erteilung der recognitio vorgelegt werden, außer der Übersetzung selbst samt allen möglichen Anpassungen, wie sie in den editiones typicae ausdrücklich festgelegt sind, nur Anpassungen bzw. Änderungen enthalten, denen dieses Dikasterium bereits schriftlich zugestimmt hat.


23 Bei der Übersetzung von Texten der kirchlichen Tradition mag es sich zwar empfehlen, die etwa vorhandene Quelle dieses Textes zu konsultieren sowie historische und andere wissenschaftliche Hilfsmittel heranzuziehen, dennoch muss immer eben dieser Text der lateinischen editio typica übersetzt werden.
Immer wenn in einem biblischen oder liturgischen Text Wörter aus anderen alten Sprachen bewahrt sind (z. B. die Wörter Halleluja und Amen, aramäische Vokabeln, die sich im Neuen Testament finden, griechische Vokabeln aus dem Trishagion, die in den Improperien des Karfreitags vorgetragen werden, das Kyrie eleison des Ordo Missae, abgesehen von vielen Eigennamen), ist zu überlegen, ob diese auch in der neuen volkssprachlichen Übersetzung beibehalten werden sollen, wenigstens als Wahlmöglichkeit. Ja, der sorgsame Respekt vor dem Originaltext wird es manchmal erfordern, so vorzugehen.


24 Außerdem ist es grundsätzlich nicht gestattet, Übersetzungen aus bereits vorhandenen Übersetzungen in andere Sprachen zu erstellen. Denn diese muss man unmittelbar aus den Originaltexten nehmen: liturgische Texte der kirchlichen Tradition aus dem Latein, Texte der Heiligen Schrift je nachdem aus dem Hebräischen, dem Aramäischen oder dem Griechischen.(24) Ebenso soll man bei der Erarbeitung von Übersetzungen der Heiligen Schrift für den liturgischen Gebrauch normalerweise den Text der vom Apostolischen Stuhl promulgierten Nova Vulgata als Hilfe heranziehen, um die exegetische Tradition zu wahren, vor allem hinsichtlich der lateinischen Liturgie, wie an anderer Stelle dieser Instruktion dargelegt ist.


25 Damit der Inhalt des Originaltextes auch weniger gebildeten Gläubigen zugänglich und verständlich ist, sollen die Übersetzungen sich dadurch auszeichnen, dass sie in Worte gefasst werden, die dem Verständnis angepasst sind und doch zugleich die Würde, die Schönheit und den genauen Lehrinhalt solcher Texte bewahren.(25) Durch Worte des Lobpreises und der Anbetung, die die Ehrfurcht und die Dankbarkeit gegenüber Gottes Majestät und Macht, Barmherzigkeit und Transzendenz fördern, sollen die Übersetzungen dem Hunger und Durst nach dem lebendigen Gott gerecht werden, die das Volk unserer Zeit empfindet; auf diese Weise tragen sie zugleich zur Würde wie Schönheit der liturgischen Feier bei.(26)


26 Die Eigenart der liturgischen Texte als eines sehr wirksamen Mittels, die Grundlagen des Glaubens und der christlichen Sittenlehre im Leben der Christgläubigen einzuprägen,(27) soll in den Übersetzungen mit aller Sorgfalt bewahrt werden. Ebenso muss die Übersetzung der Texte mit der gesunden Lehre übereinstimmen.


27 Zwar muss man Wörter oder Ausdrücke meiden, die wegen ihres allzu ungewohnten oder schroffen Charakters das leichte Verstehen behindern. Trotzdem sind die liturgischen Texte in erster Linie als Stimme der betenden Kirche, nicht als diejenige bestimmter Gruppen oder einzelner Personen zu verstehen. Deshalb müssen sie frei sein von allzu modischen Ausdrücken. Wenn aber Wörter und Ausdrücke bisweilen in liturgischen Texten verwendet werden können, die von der gewohnten und alltäglichen Redeweise abweichen, führt das nicht selten dazu, dass Texte tatsächlich leichter im Gedächtnis behalten werden und sich als wirksamer erweisen, um übernatürliche Dinge auszudrücken. Ja, offensichtlich fördert das Befolgen der in dieser Instruktion dargelegten Grundsätze in jeder Volkssprache die allmähliche Entwicklung eines sakralen Stils, der auch als speziell liturgische Redeweise anerkannt wird. Ebenso kann es geschehen, dass eine bestimmte Ausdrucksweise, die in der Umgangssprache eher als überholt gilt, im liturgischen Kontext weiterhin bewahrt wird. Ähnlich soll man beim Übersetzen von Bibelstellen, die unelegante Wörter oder Ausdrücke enthalten, das unbedachte Bemühen vermeiden, diese Eigenart zu beseitigen. Diese Grundsätze sollen die Liturgie von der Notwendigkeit häufiger Überarbeitungen entlasten, auch wenn es um verschiedene Ausdrucksweisen geht, die im Volk außer Gebrauch kommen.


28 Die heilige Liturgie beansprucht nicht nur den Verstand des Menschen, sondern auch die ganze Person, die „Subjekt" der vollen und bewussten Teilnahme an der liturgischen Feier ist. Die Übersetzer mögen deshalb die Zeichen und Bilder der Texte und die rituellen Handlungen aus sich selbst sprechen lassen und nicht danach trachten, allzu explizit wiederzugeben, was im Originaltext implizit gesagt wird. Aus demselben Grund vermeide man klugerweise, Erklärungen des Textes hinzuzufügen, die in der editio typica nicht vorhanden sind. Außerdem achte man darauf, dass in den Ausgaben für das Volk wenigstens einige lateinische Texte erhalten bleiben, besonders aus dem unvergleichlichen Schatz des Gregorianischen Chorals, den die Kirche als den der römischen Liturgie eigenen Gesang betrachtet und der darum, gleiche Bedingungen vorausgesetzt, in den liturgischen Handlungen den ersten Platz einnehmen soll.(28) Denn dieser Gesang trägt in höchstem Maße dazu bei, den menschlichen Geist zum Übernatürlichen zu erheben.


29 Aufgabe von Homilie und Katechese ist es, die Bedeutung der liturgischen Texte so zu erschließen, dass zum Ausdruck kommt,(29) was die Kirche genau denkt in Bezug auf die Mitglieder der Teilkirchen oder kirchlicher Gemeinschaften, die von der vollen Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche getrennt sind, den Gemeinschaften der Juden oder der Anhänger anderer Religionen, ebenso in Bezug auf die wahre Würde und Gleichheit aller Menschen.(30) Ebenso ist es Aufgabe der Katechisten und desjenigen, der die Homilie hält, das rechte Verständnis der Texte zu vermitteln, das frei ist von - in den Texten der heiligen Liturgie auf keinen Fall begegnenden - Vorurteilen oder aller ungerechten Diskriminierung bezüglich Personen, Geschlecht, sozialer Bedingung, Herkunft usw. Auch wenn eine solche Überlegung bei der Wahl zwischen verschiedenen Übersetzungen eines bestimmten Ausdrucks bisweilen eine Hilfe ist, soll dies dennoch nicht als Grund dafür gelten, den rechtmäßig promulgierten biblischen oder liturgischen Text zu verändern.


30 In vielen Sprachen gibt es Substantive und Pronomina, die für das männliche und weibliche Genus dieselbe Form aufweisen. Darauf zu bestehen, dass dieser Sprachgebrauch geändert wird, darf nicht notwendigerweise als Wirkung oder Zeichen echten Fortschritts der jeweiligen Sprache gelten. Obwohl mit Hilfe der Katechese dafür zu sorgen ist, dass solche Wörter weiterhin in diesem „inklusiven" Sinn verstanden werden, kann es in den Übersetzungen selbst dennoch nicht oft vorkommen, dass verschiedene Wörter verwendet werden, ohne dass die im Text geforderte Genauigkeit, der Zusammenhang seiner Wörter und Ausdrücke und seiner Stimmigkeit Schaden nehmen. Wenn z. B. der Originaltext nur ein Wort verwendet, das den Zusammenhang zwischen einem einzelnen Menschen und der Gesamtheit und Einheit der Menschheitsfamilie oder -gemeinschaft ausdrückt (wie das hebräische Wort adam, das griechische anthropos, das lateinische homo), muss diese sprachliche Eigenart des Originaltextes in der Übersetzung erhalten werden. Wie es in anderen Perioden der Geschichte geschehen ist, muss die Kirche selbst frei die Art der Sprache festlegen, die ihrer Lehraufgabe am besten dient, und man darf sie nicht von außen herangetragenen sprachwissenschaftlichen Normen unterwerfen, die dieser Aufgabe schaden.


31 Im einzelnen: Systematisch angestellte Überlegungen, zu unbesonnenen Lösungen Zuflucht zu nehmen, sind zu vermeiden, wie etwa Wörter übereilt zu ersetzen, statt den Singular den Plural zu nehmen, eine inklusive Bezeichnung in einen männlichen und einen weiblichen Teil aufzuspalten und unpersönliche oder abstrakte Wörter einzuführen. Dies alles kann bewirken, dass derselbe volle Sinn eines Wortes oder einer Redeweise des Originaltextes nicht ausgedrückt wird. Solche Lösungen bergen die Gefahr in sich, dass theologische und anthropologische Schwierigkeiten in die Übersetzung hineingetragen werden. Weitere besondere Normen sind folgende:
a) Wo es sich um den allmächtigen Gott oder um einzelne Personen der Heiligsten Dreifaltigkeit handelt, sind die Wahrheit der Tradition und der feste Gebrauch jeder Sprache bezüglich des Genus beizubehalten.
b) Besondere Sorgfalt ist darauf zu verwenden, dass die Wortverbindung Filius hominis (Menschensohn) getreu und genau wiedergegeben wird. Die große christologische und typologische Bedeutung dieses Begriffs verlangt auch, in der gesamten Übersetzung den Begriff zu verwenden, damit die Wortverbindung im Kontext der ganzen Übersetzung verstanden werden kann.
c) Das Wort patres (Väter), das in vielen Bibelstellen und liturgischen Texten der kirchlichen Tradition vorkommt, soll mit dem entsprechenden männlichen Wort in die Volkssprachen übertragen werden, je nachdem wie es sich nach dem Zusammenhang auf die Patriarchen, die Könige des auserwählten Volkes im Alten Testament oder auf die Kirchenväter bezieht.
d) Soweit es in einer bestimmten Volkssprache möglich ist, ist für „Kirche" eher der Gebrauch des weiblichen Pronomens als des Neutrums beizubehalten.
e) Wörter, die Familienverwandtschaften oder andere Beziehungen bezeichnen, wie frater (Bruder), soror (Schwester) usw., die je nach Zusammenhang klar entweder männlich oder weiblich sind, sollen in der Übersetzung gewahrt werden.
f) Das grammatische Genus von Engeln, Dämonen und heidnischen Göttern bzw. Göttinnen soll in der Volkssprache, soweit es geschehen kann, gemäß dem Originaltext beibehalten werden.
g) In all diesen Dingen muss man sich sinngemäß an die Grundsätze halten, die oben in Nr. 27 und Nr. 29 dargelegt sind.


32 Die Übersetzung darf die volle Bedeutung des Originaltextes nicht eingrenzend umschreiben. Zu vermeiden sind deshalb Ausdrücke, die charakteristisch sind für kommerzielle Werbung, politische oder ideologische Programme, vorübergehende Moden oder solche, die mit regionalen Dialekten oder Mehrdeutigkeiten verbunden sind. Da wissenschaftliche Stil-Handbücher oder ähnliche Publikationen manchmal diesen Tendenzen erliegen, können sie nicht als beispielhaft für die liturgische Übersetzung gelten. Werke aber, die allgemein in der betreffenden Volkssprache als „Klassiker" gelten, können als geeignetes Vorbild für den Wortschatz und seinen Gebrauch nützlich sein.


33 Die Verwendung von Großbuchstaben in den liturgischen Texten der lateinischen editiones typicae sowie in der liturgischen Bibelübersetzung - sei es als Ausdruck der Ehre oder sonst der Wichtigkeit hinsichtlich der theologischen Bedeutung - soll in der Volkssprache beibehalten werden, wenigstens soweit es die Struktur einer Sprache erlaubt.


2. WEITERE NORMEN FÜR DIE ÜBERSETZUNG DER HEILIGEN SCHRIFT UND FÜR DIE ERSTELLUNG DER LEKTIONARE


34 Sehr zu wünschen ist eine Übersetzung der Heiligen Schrift, bei der die Grundsätze der gesunden Exegese und einer hervorragenden literarischen Qualität gewahrt bleiben, in der aber auch sorgfältig auf die besonderen Erfordernisse des liturgischen Gebrauchs geachtet wird - hinsichtlich Stil, Wortwahl und Entscheidung zwischen mehreren möglichen Interpretationen.


35 Wo eine solche Übersetzung der Bibel in eine bestimmte Sprache nicht existiert, wird man eine bereits vorhandene Ausgabe heranziehen und diese Übersetzung entsprechend verändern müssen, damit sie gemäß den in dieser Instruktion dargelegten Grundsätzen für den liturgischen Gebrauch geeignet ist.


36 Damit die Gläubigen wenigstens die bedeutsamsten Texte der Heiligen Schrift, durch die sie auch im privaten Gebet geformt werden, im Gedächtnis behalten können, ist es sehr wichtig, dass die für den liturgischen Gebrauch bestimmte Bibelübersetzung eine gewisse Einheitlichkeit und Beständigkeit aufweist; d. h. man soll im ganzen Gebiet eine einzige approbierte Übersetzung gebrauchen, die in allen Teilen der verschiedenen liturgischen Bücher verwendet wird. Eine solche Beständigkeit ist besonders für die Übersetzung der biblischen Schriften wünschenswert, die häufiger verwendet werden, wie für den Psalter, der das grundlegende Gebetbuch des christlichen Volkes ist.(31) Die Bischofskonferenzen werden dringend ermuntert, in ihren Gebieten für die Verlagsrechte und die vollständige Ausgabe einer mit dem in der Liturgie verwendeten Text übereinstimmenden Bibelübersetzung zum privaten Studium und zur persönlichen Schriftlesung der Gläubigen zu sorgen.


37 Wenn die Bibelübersetzung, aus der das Lektionar schöpft, Lesarten aufweist, die von denjenigen des lateinischen liturgischen Textes abweichen, ist darauf zu achten, daß sich alles, was die Festlegung des kanonischen Schrifttextes betrifft, nach der Norm der Nova Vulgata richtet.(32) In den deuterokanonischen Texten und anderswo, d. h. wo verschiedene handschriftliche Überlieferungen vorliegen, muss deshalb die liturgische Übersetzung gemäß derselben Tradition erstellt werden, der die Nova Vulgata gefolgt ist. Wenn eine schon erstellte Übersetzung eine der Nova Vulgata entgegengesetzte Option enthält, was die zugrunde liegende Textüberlieferung, die Versfolge und ähnliches betrifft, muss dies bei der Erarbeitung eines Lektionars korrigiert werden, so dass die Übereinstimmung mit dem approbierten liturgischen lateinischen Text bestehen bleibt. Bei neu zu erarbeitenden Übersetzungen wird es nützlich, wenngleich nicht verpflichtend sein, dass die Nummerierung der Verse möglichst eng diesem Text folgt.


38 Oft kann man, anhand übereinstimmender Vorschläge kritischer Ausgaben und aufgrund der allgemeinen Empfehlung der Fachleute, eine andere Lesart eines Verses aufnehmen. Doch ist dies bei liturgischen Texten dann nicht erlaubt, wenn es um Elemente der Lesung geht, die wegen ihres Bezugs zum liturgischen Kontext bedeutsam sind oder wenn sonst gegen die Prinzipien dieser Instruktion verstoßen würde. Bei den Stellen, welche die Textkritik nicht einheitlich beurteilt, soll man besonders die Optionen berücksichtigen, die der approbierte lateinische Text enthält.(33)


39 Die Abgrenzung der biblischen Perikopen muss sich ganz nach dem Ordo lectionum Missae oder gegebenenfalls nach anderen approbierten und mit der recognitio ausgestatteten liturgischen Texten richten.


40 Unter Wahrung der Erfordernisse einer gesunden Exegese soll alle Sorgfalt darauf verwandt werden, den Wortlaut von Bibelstellen beizubehalten, die man allgemein in der Katechese und in Gebeten, in denen die Volksfrömmigkeit zum Ausdruck kommt, gebraucht. Anderseits muss man sich mit ganzer Kraft darum bemühen, dass nicht ein Wortschatz oder ein Stil übernommen wird, die das katholische Volk mit dem Sprachgebrauch nichtkatholischer kirchlicher Gemeinschaften oder anderer Religionen verwechseln könnte, damit dadurch nicht Verwirrung oder Ärgernis entsteht.


41 Man soll sich darum bemühen, dass die Übersetzungen demjenigen Verständnis biblischer Schriftstellen angeglichen werden, welches durch den liturgischen Gebrauch und durch die Tradition der Kirchenväter überliefert ist, besonders wenn es sich um Texte von großer Bedeutung handelt, wie die Psalmen und die Lesungen zu besonderen Feiern des Kirchenjahres. In diesen Fällen muss man äußerst gewissenhaft dafür sorgen, dass die Übersetzung den überlieferten christologischen, typologischen oder geistlichen Sinn wiedergibt sowie die Einheit und den Zusammenhang zwischen den beiden Testamenten verdeutlicht.(34) Deshalb gilt:
a) Um einen Text am besten so wiederzugeben, wie er in der lateinischen liturgischen Tradition gelesen und rezipiert wurde, ist es, wenn man zwischen verschiedenen Textvarianten wählen muss, empfehlenswert, sich an die Nova Vulgata zu halten.
b) Um dieses Ziel zu erreichen, soll man sich auch auf die ältesten Bibelübersetzungen beziehen, wie die gewöhnlich Septuaginta genannte griechische Übersetzung des Alten Testaments, die die Christen schon seit den ältesten Zeiten der Kirche verwendet haben.(35)
c) Nach der seit unvordenklicher Zeit überlieferten Tradition, die ja schon in der genannten Septuaginta-Übersetzung sichtbar ist, soll der Name des allmächtigen Gottes - hebräisch das heilige Tetragramm, lateinisch Dominus - in jeder Volkssprache durch ein Wort derselben Bedeutung wiedergegeben werden.
Deshalb soll man die Übersetzer eindringlich mahnen, die Auslegungsgeschichte aufmerksam zu erforschen, die man aus den in den Werken der Kirchenväter angeführten Schriftstellen schöpfen kann, aber auch aus den biblischen Bildern, welche in der christlichen Kunst und Hymnendichtung häufiger verwendet werden.


42 Zwar muss man darauf achten, den historischen Kontext von Bibelstellen nicht zu verdunkeln, doch soll der Übersetzer bedenken, dass das in der Liturgie verkündete Wort Gottes nicht etwas wie ein bloß historisches Dokument ist. Denn der Bibeltext handelt nicht nur von den berühmten Menschen und Ereignissen des Alten und des Neuen Testamentes, sondern auch von den Heilsmysterien und betrifft die Gläubigen unserer Zeit und deren Leben. Wenn ein Wort oder ein Ausdruck die Wahl zwischen mehreren Übersetzungsmöglichkeiten bietet, soll man sich unter steter Wahrung der Treue gegenüber dem Originaltext darum bemühen, dass die gewählte Variante den Zuhörer befähigt, sich selbst und Züge seines Lebens möglichst lebendig in den Personen und Ereignissen des Textes wiederzuerkennen.


43 Alle Formulierungen, die Bilder und Taten himmlischer Wesen auf menschliche Weise darstellen oder durch klar umrissene oder „konkrete" Bezeichnungen wiedergeben, wie es in der biblischen Sprache sehr oft geschieht, behalten manchmal ihre Kraft nur, wenn man sie wörtlich übersetzt, wie z. B. in der Nova Vulgata die Wörter ambulare (gehen), brachium (Arm), digitus (Finger), manus (Hand), vultus (Angesicht) Gottes, caro (Fleisch), cornu (Horn), os (Mund), semen (Same), visitare (heimsuchen). Es ist tatsächlich besser, sie nicht erklärend oder interpretierend durch eher 'abstrakte' oder vage Begriffe wiederzugeben. Was gewisse Wörter betrifft wie diejenigen, die in der Nova Vulgata mit anima und spiritus übersetzt sind, muss man sich an die oben, Nr. 40-41, dargelegten Grundsätze halten. Daher muss man vermeiden, für sie ein Personalpronomen oder ein „abstrakteres" Wort einzusetzen, außer es wäre in einem Fall wirklich notwendig. Denn man sollte bedenken, dass eine wörtliche Übersetzung von Ausdrücken, die in der Volkssprache als seltsam wahrgenommen werden könnten, gerade dadurch die Wissbegierde des Hörers herausfordert und Gelegenheit zu einer katechetischen Erschließung bietet.


44 Damit die Übersetzung sich besser für den Vortrag in der Liturgie eignet, muss man jeden Ausdruck vermeiden, der beim Hören mehrdeutig wirkt oder so rätselhaft ist, dass der Hörer den Sinn nicht versteht.


45 Über die Bestimmungen der praenotanda des Ordo lectionum Missae hinaus soll man bei der Erstellung des volkssprachlichen biblischen Lektionars Folgendes beachten:
a) Die in den praenotanda zitierten Schriftstellen müssen vollständig der Übersetzung derselben Stellen in den Schriftlesungen des Lektionars entsprechen.
b) Ebenso müssen die den Lesungen vorangehenden thematischen Überschriften die in der Lesung verwendete Übersetzung genau beibehalten, wenn diese Übereinstimmung im Ordo lectionum Missae besteht.
c) Auch sollen schließlich die Einleitungsformeln der Lesung (Incipit), wie sie im Ordo lectionum Missae vorgeschrieben sind, so genau wie möglich der volkssprachlichen Bibelübersetzung folgen, der sie normalerweise entnommen sind, und sollen sich nicht an andere Übersetzungen halten. Solche Elemente aber, die nicht dem Bibeltext selbst entstammen, sollen bei der Erstellung von Lektionaren genau aus dem Latein in die Volkssprache übertragen werden, es sei denn die Bischofskonferenz hätte zuvor die Erlaubnis der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erbeten und erhalten, bei der Einleitung der Lesungen anders zu verfahren.


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