Mater et Magistra DE 418

Der Arbeitsentgelt

Gerechtigkeit und Billigkeit als Maßstab

68. Schwerer Kummer bedrückt Uns angesichts der traurigen Tatsache, daß in vielen Ländern und ganzen Erdteilen zahllosen Arbeitern ein Lohn gezahlt wird, der ihnen selbst und ihren Familien wirklich menschenunwürdige Lebensbedingungen aufzwingt. Das hat gewiß zum Teil darin seine Ursache, daß in diesen Gebieten die industrielle Produktionsweise gerade erst eingeführt wurde oder noch nicht ausreichend fortgeschritten ist.

69. In einigen von diesen Ländern steht jedoch zu diesem Zustand äußersten Elends der Mehrzahl der Überfluß und hemmungslose Luxus weniger Reicher in schreiendem und beleidigendem Gegensatz; während in andern Ländern die Menschen übermäßig belastet werden, um in kurzer Zeit den nationalen Reichtum in einem Maße zu steigern, wie es ohne Verletzung von Gerechtigkeit und Billigkeit nun einmal nicht möglich ist; in andern wieder wird ein hoher Anteil des volkswirtschaftlichen Ertrages für ein falsch verstandenes nationales Prestige verschwendet, oder es werden ungeheure Summen für die Rüstung ausgegeben.
419 70. Hierher gehört auch, daß in den wirtschaftlich fortgeschrittenen Ländern Leistungen von geringerer Bedeutung oder fraglichem Wert nicht selten hohe und höchste Entgelte erzielen, die ausdauernde und werteschaffende Arbeit ganzer Schichten arbeitsamer und ehrbarer Bürger dagegen allzu niedrig und für den Lebensunterhalt unzureichend entgolten wird oder jedenfalls in keinem gerechten Verhältnis zu dem geleisteten Beitrag zum allgemeinen Wohl oder zum Gewinn der betreffenden Unternehmen oder zum Volkseinkommen.

71. Deswegen halten Wir es für Unsere Pflicht, noch einmal einzuschärfen: Wie die Höhe des Arbeitslohnes nicht einfachhin dem freien Wettbewerb überlassen bleiben darf, so darf sie auch nicht vom Stärkeren nach Willkür diktiert werden. Sie muß sich vielmehr unbedingt an den Maßstab von Gerechtigkeit und Billigkeit halten. Dazu ist geboten, dem Arbeiter einen Lohn zu zahlen, der für ihn selbst zu einem menschenwürdigen Leben ausreicht und ihm ermöglicht, die Familienlasten zu bestreiten. Um den Entgelt für die Arbeit gerecht zu bemessen, ist zu berücksichtigen an erster Stelle die produktive Leistung, sodann die wirtschaftliche Lage des Beschäftigung gebenden Unternehmens, weiter die Erfordernisse des volkswirtschaftlichen Gemeinwohls, besonders im Hinblick auf die Vollbeschäftigung, endlich des weltwirtschaftlichen Gemeinwohls, das heißt des Ineinandergreifens einer Vielzahl in ihrer Struktur und in ihrer Größe sehr verschieden gearteter Volkswirtschaften.

72. Die hier angeführten Maßstäbe gelten offenbar immer und überall; wie sie aber auf die konkrete Situation angewendet werden müssen, das kann mit Sicherheit nur bestimmt werden unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel; diese Mittel können bei den einzelnen Ländern nach Menge und Art verschieden sein und sind es auch tatsächlich; und auch in der gleichen Volkswirtschaft können sie mit dem Wechsel der Zeiten schwanken.

Die Angleichung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt

73. Angesichts der Tatsache, daß sich in der Gegenwart das Wirtschaftsleben der Länder rasch entwickelt, besonders nach dem letzten Weltkrieg, halten Wir es für angebracht, alle auf ein wichtiges Gebot der sozialen Gerechtigkeit aufmerksam zu machen: daß nämlich dem wirtschaftlichen Fortschritt der soziale Fortschritt entsprechen und folgen muß, so daß alle Bevölkerungskreise am wachsenden Reichtum der Nation entsprechend beteiligt werden. Darauf ist zu achten und darauf wirksam hinzuarbeiten, daß die aus der ungleichen Lage sich ergebenden sozialen Spannungen nicht zunehmen, sondern nach Möglichkeit sich vermindern.

420 74. Mit vollem Recht bemerkt Unser Vorgänger Pius XII.: "Auch die nationale Wirtschaft als die Wirtschaft der in der staatlichen Gemeinschaft verbundenen wirtschaftenden Menschen hat keinen anderen Zweck, als dauernd die materielle Grundlage zu schaffen, auf der sich das volle persönliche Leben der Staatsbürger verwirklichen kann.

Wird dies erreicht und dauernd erreicht, dann ist ein solches Volk in Wahrheit wirtschaftlich reich, eben weil die umfassende Wohlfahrt al1er und somit das persönliche Nutzungsrecht aller an den irdischen Gütern nach dem vom Schöpfer gewollten Zweck verwirklicht ist" (Radioansprache vom 1.6.1941). Daraus ergibt sich, daß der wirtschaftliche Wohlstand eines Volkes weniger zu bemessen ist nach der äußeren Fülle von Gütern, über die seine Glieder verfügen, als vielmehr nach ihrer gerechten Verteilung, so daß alle im Lande etwas davon für die Entfaltung und Vervollkommnung ihrer Persönlichkeit erhalten; denn das ist das Ziel, auf das die Volkswirtschaft ihrer Natur nach hingeordnet ist.

75. Hier muß bemerkt werden, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse vieler Länder den Mittel- und Großbetrieben ein besonders schnelles Wachstum im Wege der Selbstfinanzierung ihrer Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen gestatten. Wo dies zutrifft, könnte den Arbeitern ein rechtmäßiger Anspruch an diese Unternehmen zuzuerkennen sein, den diese einzulösen hätten, vor allem dann, wenn sie im übrigen nicht mehr als den Mindestlohn zahlen,

76. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, was Unser Vorgänger Pius XI. in dem RundschreibenQuadragesimo Anno aussprach: "Es widerstreitet den Tatsachen, einem der beiden, dem Kapital oder der Arbeit, die Alleinursächlichkeit an dem Ertrag ihres Zusammenwirkens zuzuschreiben; vollends widerspricht es der Gerechtigkeit, wenn der eine oder andere Teil, auf diese angebliche Alleinursächlichkeit pochend, das ganze Erträgnis für sich beansprucht" (Quadragesimo Anno, 53).

77. Der hier angedeuteten Rechtspflicht kann, wie die Erfahrung zeigt, in mehreren Formen Genüge geschehen. Um von anderen zu schweigen, ist heute besonders zu wünschen, daß die Arbeiter in geeigneter Weise in Mitbesitz an ihrem Unternehmen hineinwachsen. Denn heute ist noch mehr als zu der Zeit, da Unser Vorgänger dies aussprach,
421 "mit aller Macht und Anstrengung dahin zu arbeiten, daß (wenigstens) in Zukunft die neugeschaffene Güterfülle nur in einem billigen Verhältnis bei den besitzenden Kreisen sich anhäufe, dagegen in breitem Strom der Lohnarbeiterschaft zufließe" (Quadragesimo Anno, 61).

78. Aber man muß darauf achten, zwischen dem Arbeitslohn und der verfügbaren Gütermenge ein Verhältnis zu wahren, das Rücksicht nimmt sowohl auf das volkswirtschaftliche als auch auf das gesamtmenschheitliche Gemeinwohl.

79. Was das erstere angeht, so sind als Anliegen des volkswirtschaftlichen Gemeinwohls zu nennen: einer möglichst großen Zahl von Arbeitern Beschäftigung zu sichern; zu vermeiden, daß innerhalb der Arbeiterschaft selbst privilegierte Gruppen entstehen; zwischen Löhnen und Preisen ein angemessenes Verhältnis zu wahren; breitesten Kreisenden Zugang zu Gütern und Dienstleistungen eines gehobenen Bedarfs zu erschließen; ein unausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Wirtschaftszweigen, das heißt der Industrie, der Landwirtschaft und dem Dienstleistungsgewerbe, wenn schon nicht völlig zu beseitigen, so doch in Grenzen zu halten; zwischen dem steigenden materiellen Wohlstand und den vermehrten Dienstleistungen, besonders den öffentlichen Diensten zugunsten der Allgemeinheit, den rechten Einklang herzustellen; die Verfahren der Gütererzeugung an den Fortschritt von Wissenschaft und Technik nach Kräften anzupassen; schließlich dafür zu sorgen, daß der erreichte Wohlstand und die Kulturstufe nicht nur der Gegenwart, sondern auch kommenden Zeiten zugute kommen.

80. Was das zweite angeht, so gebietet das gesamtmenschheitliche Gemeinwohl, den Wettbewerb der verschiedenen Länder untereinander von unlauteren Machenschaften frei zu halten, vielmehr im wirtschaftlichen Bereich einträchtiges, freundschaftliches und daher gedeihliches Zusammenwirken zu pflegen; schließlich sich an der Entwicklungshilfe zugunsten der wirtschaftlich schwächeren Länder zu beteiligen.

81. Eben diese Forderungen des volkswirtschaftlichen und gesamtmenschheitlichen Gemeinwohls sind selbstverständlich auch bei der Bemessung der Anteile gebührend zu berücksichtigen, die den leitenden Männern der Unternehmen als Entgelt für ihre unternehmerische Leistung oder den Kapitalgebern als Ausschüttungen zufließen.

Forderungen der Gerechtigkeit im Hinblick auf die Unternehmensverfassung

Anpassung an den Menschen

422 82. Aber nicht nur die Verteilung des Wirtschaftsertrages muß den Forderungen der Gerechtigkeit entsprechen, sondern auch der gesamte Wirtschaftsvollzug. Inder menschlichen Natur selbst ist das Bedürfnis angelegt, daß, wer produktive Arbeit tut, auch in der Lage sei, den Gang der Dinge mitzubestimmen und durch seine Arbeit zur Entfaltung seiner Persönlichkeit zu gelangen.

83. Wenn darum in der Gütererzeugung eine Betriebsordnung gilt und Verfahren zur Anwendung kommen, die der Würde des arbeitenden Menschen zu nahe treten, sein Verantwortungsgefühl abstumpfen oder seine schöpferischen Kräfte lahmlegen, so widerspricht eine solche Art des Wirtschaftens doch wohl der Gerechtigkeit; das gilt selbst dann, wenn der Güterausstoß sehr hoch liegt und die Verteilung nach Recht und Billigkeit erfolgt.

Eine praktische Richtlinie

84. Es ist unmöglich, ein für allemal die Art des Wirtschaftens zu bestimmen, die am besten der Menschenwürde entspricht, die am besten im Menschen das Verantwortungsbewußtsein für seine Arbeit zu wecken vermag. immerhin gibt unser Vorgänger Pius XII. folgenden praktischen Wink: "Zum selben Zweck müssen die kleineren und mittleren Besitzstände in der Landwirtschaft, in Handwerk und Gewerbe, in Handel und Industrie garantiert und gefördert werden; die genossenschaftlichen Vereinigungen sollen ihnen die Vorteile des Großunternehmens verschaffen; und wo sich die Großunternehmung noch heute als produktionsfähiger erweist, soll die Möglichkeit geboten werden, den Arbeitsvertrag durch einen Gesellschaftsvertrag mildernd zu ergänzen" (Radioansprache vom 1.9.1944).

Der handwerkliche und genossenschaftliche Betrieb

85. Im Interesse des Gemeinwohls und im Rahmen des technischen Fortschritts sind der handwerkliche Betrieb und der landwirtschaftliche Familienbetrieb zu schützen und zu fördern, aber auch die genossenschaftlichen Unternehmen, insbesondere diejenigen, die darauf angelegt sind, den beiden ersteren Hilfsstellung zu leisten.

86. Vom landwirtschaftlichen Betrieb soll später die Rede sein. Hier halten Wir einige Bemerkungen über den Handwerksbetrieb und über die Genossenschaften für angebracht.

87. Zunächst sei die Bemerkung vorausgeschickt: um lebensfähig sein zu können, müssen diese Betriebe und Genossenschaften sich ständig - in Ausstattung und Verfahren - den Ansprüchen der Gegenwart anpassen.
423 Diese ergeben sich einmal aus dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, dann aus den wechselnden Bedürfnissen und Ansprüchen der Menschen. Um diese Anpassung haben die Handwerker und die Mitglieder der Genossenschaften in erster Linie sich selbst zu bemühen.

88. Beide bedürfen deshalb einer guten Allgemein- und Fachausbildung. Sie müssen sich ferner in entsprechenden Berufsorganisationen zusammenschließen. Ebenso muß aber auch der Staat eine geeignete Schulpolitik, Steuerpolitik, Kreditpolitik und Sozialpolitik betreiben.

89. Diese Sorge des Staates für das Handwerk und die Genossenschaften ist auch deshalb gerechtfertigt, weil diese wertechte Güter schaffen und zum kulturellen Fortschritt beitragen.

90. Und so ergeht aus väterlichem Herzen an Unsere geliebten Söhne auf der ganzen Welt, die in handwerklichen und genossenschaftlichen Betrieben tätig sind, die Mahnung, sie sollen eine hohe Auffassung von der Bedeutung ihrer Arbeit für ihr ganzes Land haben. Diese Arbeit soll in allen Volksschichten den Sinn für verantwortliche Berufserfüllung und den Geist der Solidarität wecken; sie soll die Menschen auch zu Qualitätsleistungen anspornen.

Verantwortliche Mitarbeit der Arbeiter im Mittel- und Großbetrieb

91. Wie schon Unser Vorgänger sind auch Wir der Meinung, daß die Arbeiter mit Recht aktive Teilnahme am Leben des sie beschäftigenden Unternehmens fordern. Wie diese Teilnahme näher bestimmt werden soll, ist wohl nicht ein für allemal auszumachen. Das ergibt sich vielmehr aus der konkreten Lage des einzelnen Unternehmens. Diese ist keineswegs überall gleich, sie kann sogar in demselben Unternehmen rasch und grundlegend wechseln. In jedem Fall aber sollten die Arbeiter an der Gestaltung der Angelegenheiten ihres Unternehmens aktiv beteiligt werden. Das gilt sowohl für private als auch für öffentliche Unternehmen. Das Ziel muß in jedem Fall sein, das Unternehmen zu einer echten menschlichen Gemeinschaft zu machen; diese muß den wechselseitigen Beziehungen der Beteiligten bei aller Verschiedenheit ihrer Aufgaben und Pflichten das Gepräge geben.

424 92. Das erfordert im gegenseitigen Verhältnis von Arbeitgebern, leitenden Angestellten und Arbeitern im Betrieb Zusammenarbeit, Achtung voreinander und Wohlwollen; alle müssen zum gemeinsamen Werk mit ehrlichem und innerlichem Einsatz all ihrer Kräfte zusammenwirken; sie sollen ihre Arbeit nicht nur als Mittel des Erwerbs auffassen, sondern auch als Pflichterfüllung und Dienst an der Gemeinschaft. Das bedeutet aber: Bei der Erledigung der Angelegenheiten und beim Ausbau des Unternehmens sollte auch die Stimme des Arbeiters gehört und seine Mitverantwortung angesprochen werden. Unser Vorgänger Pius XII. sagte mit Recht: "Anderseits verlangt die wirtschaftliche und soziale Funktion, die jeder Mensch erfüllen möchte, daß die Tätigkeit die der einzelne entfaltet, nicht völlig dem Willen eines anderen untergeordnet sei" (Ansprache vom 8.10.1956). Zweifellos muß ein Unternehmen, das der Würde des Menschen gerecht werden will, auch eine wirksame Einheitlichkeit der Leitung wahren; aber daraus folgt keineswegs, daß wer Tag für Tag in ihm arbeitet, als bloßer Untertan zu betrachten ist, dazu bestimmt, stummer Befehlsempfänger zu sein, ohne das Recht, eigene Wünsche und Erfahrungen anzubringen; daß er bei Entscheidungen über die Zuweisung eines Arbeitsplatzes und die Gestaltung seiner Arbeitsweise sich passiv zu verhalten habe.

93. Hier ist ein weiterer Gedanke angebracht: Die weitergehende Verantwortung, die heute in verschiedenen Wirtschaftsunternehmen den Arbeitern übertragen werden soll, entspricht durchaus der menschlichen Natur; sie liegt aber auch im Sinn der geschichtlichen Entwicklung von heute in Wirtschaft, Gesellschaft und Staat.

94. Gewiß bestehen auch zu unserer Zeit in Wirtschaft und Gesellschaft noch schwere Mißverhältnisse, die im Widerspruch zu Gerechtigkeit und zur Menschlichkeit stehen; im ganzen Bereich der Wirtschaft machen sich Irrtümer geltend, die ihren Ablauf, ihre Zielsetzungen, ihre Struktur und ihre Funktionen schwer in Mitleidenschaft ziehen; niemand aber kann den bedeutenden Fortschritt der modernen Wirtschaftsverfahren leugnen, die der wissenschaftliche und technische Fortschritt ausgelöst hat, und ihr im Vergleich zur Vergangenheit rascheres Wachstum. Vom Arbeiter verlangt das heute erhöhte Geschicklichkeit und längere Erfahrung. Darum braucht er eine reichere Ausstattung mit Arbeitsmitteln, aber auch Zeit für eine entsprechende Ausbildung als Facharbeiter wie auch Gelegenheit für Weiterbildung und religiös-sittliche Gesamtbildung.
425 95. Unter diesen Umständen kann den Jugendlichen mehr Zeit gelassen werden für ihre Allgemeinbildung und berufliche Lehre.

96. So werden die Voraussetzungen dafür verwirklicht, daß die Arbeiter in der Lage sind, in ihren Unternehmen verantwortungsvollere Aufgaben zu übernehmen. Auch für den Staat ist es von nicht geringer Bedeutung, daß in allen Schichten sich das Bewußtsein verstärkt, für das Gemeinwohl mitverantwortlich zu sein.

Mitwirken der Arbeiter auf allen Ebenen

97. Offenkundig erleben die Arbeiterorganisationen in unserer Zeit einen mächtigen Aufschwung und haben ganz allgemein auf nationa1er und internationaler Ebene eine anerkannte Rechtsstellung. Sie treiben die Arbeiter nicht mehr in den Klassenkampf, sondern leiten sie zu sozialer Partnerschaft an. Dazu dienen vor allem die Gesamtarbeitsverträge zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden. Wir möchten darauf hinweisen, wie notwendig oder mindestens höchst angemessen es ist, daß die Arbeiterschaft Gelegenheit hat, ihre Meinung und ihr Gewicht auch über die Grenzen des Unternehmens hinaus geltend zu machen, und zwar in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

98. Der Grund dafür ist vor allem dieser: Wenn auch ein einzelnes Wirtschaftsunternehmen noch so groß, ergiebig und für das ganze Land bedeutsam ist, so steht es doch in engstem Zusammenhang mit dem Allgemeinzustand von Wirtschaft und Gesellschaft in dem betreffenden Land; seine eigene günstige Lage ist dadurch bedingt.

99. Über das zu entscheiden, was den allgemeinen Stand der Wirtschaft fördert, ist nicht Sache der einzelnen Wirtschaftssubjekte, sondern liegt bei der staatlichen Führung und bei jenen nationalen und übernationalen Institutionen, die für bestimmte Wirtschaftsbereiche zuständig sind. Daher erweist es sich als angemessen oder notwendig, daß an den staatlichen Stellen und in diesen Institutionen außer den Unternehmern und deren Beauftragten auch die Arbeiter vertreten sind oder diejenigen, die bestellt sind, die Rechte, Ansprüche und Interessen der Arbeiter wahrzunehmen.

100. So versteht es sich, daß Unser Gedenken und Unser väterliches Wohlwollen sich den verschiedenen Berufsorganisationen und Gewerkschaften zuwenden, die, von christlichem Gedankengut beseelt, in den verschiedenen Erdteilen am Werke sind.
426 Wir wissen, wie schwierig der Einsatz Unserer geliebten Söhne war, wissen aber auch um ihren Erfolg, wenn es galt, im nationalen Bereich oder auf Weltebene die Rechte der Arbeiter wahrzunehmen und deren wirtschaftliche und kulturelle Lage zu heben.

101. Darüber hinaus möchten Wir anerkennend darauf hinweisen, wie verdienstlich diese Arbeit ist. Ihr Wert bestimmt sich nicht nach dem unmittelbaren, sichtbaren Erfolg; wirkt sie doch in die ganze Welt der menschlichen Arbeit hinein - überallhin verbreitet sie die rechten Maßstäbe christlichen Denkens und Handelns und den Geist der christlichen Religion.

102. Mit dieser väterlichen Anerkennung wollen Wir auch jene geliebten Söhne auszeichnen, die, von christlichen Grundsätzen durchdrungen, ausgezeichnete Arbeit in anderen Berufsorganisationen und Gewerkschaften leisten, die sich vom natürlichen Sittengesetz leiten lassen und die religiös-sittliche Freiheit ihrer Mitglieder achten.

103. An dieser Stelle können Wir es nicht unterlassen, von Herzen Unseren Glückwunsch und Unsere Hochachtung der Internationalen Arbeits-Organisation (IAO) auszusprechen. Seit vielen Jahren leistet sie mit Geschick und Erfolg ihren wertvollen Beitrag dazu, im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben Gerechtigkeit und Menschlichkeit zu verwirklichen. Eine solche Ordnung der Dinge gewährleistet auch die gebührende Anerkennung der Rechte der Arbeiter.

Das Privateigentum

Die veränderte Lage

104. Augenscheinlich vollzieht sich in jüngster Zeit gerade bei den größten wirtschaftlichen Unternehmen eine immer schärfere Scheidung der Funktionen hier der Kapitaleigner, dort des Managements. Daraus erwachsen der staatlichen Führung recht schwierige Aufgaben. Diese hat ja darüber zu wachen, daß die Planungen der Leiter führender Unternehmen, besonders solcher, die für die gesamte Volkswirtschaft von entscheidender Bedeutung sind, nicht in dieser oder jener Hinsicht den Erfordernissen des Gemeinwohls zuwiderlaufen. Diese Schwierigkeiten bestehen, wie die Erfahrung zeigt, unabhängig davon, ob das für die großen Unternehmen notwendige Kapital sich in öffentlicher oder privater Hand befindet.

427 105. Wir wissen auch, daß heute immer mehr Menschen auf Grund der vielfältigen wirtschafts- und sozialpolitischen Sicherungen unbesorgt und zuversichtlich in die Zukunft blicken können. Früher gründete ihre Zuversicht auf einem wenn auch bescheidenen Vermögen.

106. Heute bemüht man sich vielfach mehr um die Erlernung eines Berufes als um den Eigentumserwerb. Man schätzt das Einkommen, das auf Arbeitsleistung oder auf einem davon abgeleiteten Rechtsanspruch beruht, höher als das Einkommen aus Kapitalbesitz oder daraus abgeleiteten Rechten.

107. Das entspricht vollkommen dem eigentlichen Wesen der Arbeit. Denn diese ist unmittelbarer Ausfluß der menschlichen Natur und deshalb wertvoller als Reichtum an äußeren Gütern, denen ihrer Natur nach nur der Wert eines Mittels zukommt. Diese Entwicklung ist deshalb ein echter Ausdruck menschlichen Fortschritts.

108. Auf Grund dieser wirtschaftlichen Entwicklung sind nun Zweifel darüber entstanden, ob ein von Unseren Vorgängern mit Nachdruck vorgetragener und verfochtener gesellschaftswirtschaftlicher Grundsatz unter den gegenwärtigen Umständen seine Geltung verloren habe oder weniger bedeutsam geworden sei, der Grundsatz nämlich, daß dem Menschen auf Grund seiner Natur das Recht zukommt, Privateigentum, und zwar auch an Produktionsmitteln, zu haben.

Das natürliche Recht auf Eigentum

109. Ein solcher Zweifel ist völlig unbegründet. Denn das Recht auf Privateigentum, auch an Produktionsmitteln, gilt für jede Zeit. Es ist in der Natur der Dinge selbst grundgelegt, die uns belehrt, daß der einzelne Mensch früher ist als die bürgerliche Gesellschaft, und daß diese zielhaft auf den Menschen hingeordnet sein muß. Übrigens würde die Anerkennung des menschlichen Rechts auf wirtschaftliche Privatinitiative gegenstandslos, wollte man dem Menschen nicht zugleich auch die Möglichkeit einräumen, die für die Ausübung dieses Rechts notwendigen Mittel selbst zu bestimmen und anzuwenden. Sowohl die Erfahrung wie die geschichtliche Wirklichkeit bestätigen es: wo das politische Regime dem einzelnen das Privateigentum auch an Produktionsmitteln nicht gestattet, dort wird auch die Ausübung der menschlichen Freiheit in wesentlichen Dingen eingeschränkt oder ganz aufgehoben. Das beweist: das Recht auf Eigentum bildet in der Tat eine Stütze und zugleich einen Ansporn für die Ausübung der Freiheit.

110. Hierin liegt die Erklärung für die Tatsache, daß jene gesellschaftlichen und politischen Verbände und Organisationen, die einen Ausgleich zwischen Freiheit und Gerechtigkeit im gesellschaftlichen Zusammenleben suchen und bis vor kurzem das Eigentum an Produktionsmitteln ablehnten, heute, durch die soziale Entwicklung belehrt, ihre Meinung merklich geändert haben und dieses Recht durchaus anerkennen.
428 111. Wir möchten hier auf eine Feststellung verweisen, die Unser Vorgänger Pius XII. getroffen hat: "Wenn also die Kirche den Grundsatz des Privateigentums verteidigt, so verfolgt sie dabei ein hohes ethisch-soziales Ziel. Sie beabsichtigt keineswegs, den gegenwärtigen Stand der Dinge einfachhin und ohne Abstriche zu befürworten, als ob sie darin etwa den Ausdruck des göttlichen Willens sähe, noch grundsätzlich den Reichen und Plutokraten gegenüber dem Armen und Habenichts zu schützen... Worauf die Kirche vielmehr abzielt, das ist, die Einrichtung des Privateigentums zu dem zu machen, was sie nach den Plänen der göttlichen Weisheit und den Anordnungen der Natur sein soll" (Radioansprache vom 1.9.1944). Das Privateigentum muß das Recht des Menschen auf Freiheit schützen und zugleich einen unentbehrlichen Beitrag leisten zum Aufbau der rechten gesellschaftlichen Ordnung.

112. Wir sagten schon, daß in nicht wenigen Ländern in der letzten Zeit die Wirtschaft einen raschen Aufschwung genommen hat. Wenn aber der Ertrag steigt, so verlangen Gerechtigkeit und Billigkeit auch eine im Rahmen des Gemeinwohls mögliche Erhöhung des Arbeitslohnes. Dadurch wird den Arbeitern erleichtert, Ersparnisse zu bilden und ein bescheidenes Vermögen zu erwerben. Es ist deswegen unverständlich, wenn von einigen der naturrechtliche Charakter des Eigentums bestritten wird. Lebt doch das Eigentum von der Fruchtbarkeit der Arbeit und erhält von ihr seine Bedeutung. Es schützt zudem in wirksamer Weise die Würde der menschlichen Person und erleichtert die Ausübung der beruflichen Verantwortung in allen Lebensbereichen. Es fördert die Ruhe und Beständigkeit des menschlichen Zusammenlebens in der Familie und fördert den inneren Frieden und die Wohlfahrt des Landes.

Wirksame Streuung

113. Es genügt jedoch nicht, nur das naturgegebene Recht auf Privateigentum, auch an Produktionsmitteln, zu betonen. Mit gleichem Nachdruck muß alles unternommen werden, damit alle Kreise der Bevölkerung in den Genuß dieses Rechtes gelangen.

114. Pius XII. hat es klar ausgesprochen: "Die Persönlichkeitswürde des Menschen erheischt also das persönliche Nutzungsrecht an den Gütern der Erde als normale und naturgemäße Lebensgrundlage. Dem entspricht die grundsätzliche Forderung des Privateigentums, soweit möglich, für alle" (Weihnachtsbotschaft 1942).
429 Anderseits fordert die Würde der Arbeit auch "die Erhaltung und Vervollkommnung einer Sozialordnung, welche allen Schichten des Volkes die Bildung eines dauerhaften, sei es auch nur bescheidenen Privateigentums ermöglicht" (ebd.).

115. Breitere Streuung des Eigentums ist, wenn jemals, so heute ganz besonders geboten. In einer wachsenden Zahl von Ländern wächst der wirtschaftliche Wohlstand rasch. Bei kluger Anwendung bereits erprobter Verfahrensweisen dürfte es nicht schwer sein, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in diesen Ländern so zu lenken, daß sie den Zugang zu privatem Eigentum erleichtert und verbreitert, beispielsweise zu dauerhaften Gebrauchsgütern, Wohnhaus, Grundstück, Geräten für den handwerklichen oder bäuerlichen Familienbetrieb, in Wertpapieren verbrieften Kapitalanlagen in Groß- und Riesenunternehmen. In sozial und wirtschaftlich fortgeschrittenen Ländern sind da bereits erfreuliche Ergebnisse erzielt.

Öffentliches Eigentum

116. Das eben Gesagte schließt keineswegs aus, daß auch der Staat und andere öffentlich-rechtliche Gebilde rechtmäßig Eigentum besitzen, auch an Produktionsmitteln, ganz besonders dann, wenn "die mit ihnen verknüpfte übergroße Macht ohne Gefährdung des öffentlichen Wohls Privathänden nicht überantwortet bleiben kann" (Quadragesimo Anno, 114).

117. Ja, es scheint ein Merkmal unserer Zeit zu sein, daß das staatliche und sonstige öffentliche Eigentum immer umfangreicher wird. Das hat unter anderem darin Beine Ursache, daß der Staat um des Gemeinwohls willen immer größere Aufgaben übernehmen muß. Aber auch hier will das bereits erwähnte Prinzip der Subsidiarität unbedingt beachtet sein. Nur dann dürfen der Staat und andere öffentlich-rechtliche Gebilde den Umfang ihres Eigentums ausweiten, wenn das richtig verstandene Gemeinwohl dies offenbar verlangt, wobei zu vermeiden ist, das Privateigentum übermäßig zu beschränken oder, was noch schlimmer wäre, ganz zu verdrängen.

430 118. Wir müssen auch darauf hinweisen, daß wirtschaftliche Unternehmungen des Staates oder anderer öffentlich-rechtlicher Gebilde nur solchen Männern anvertraut werden dürfen, die sich durch besondere Sachkenntnis, durch Charakterfestigkeit und durch großes Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Volksgemeinschaft auszeichnen. Die Tätigkeit dieser Männer ist sorgsam zu überwachen. Es muß verhindert werden, daß innerhalb der staatlichen Verwaltung selbst wirtschaftliche Macht sich in den Händen weniger anhäuft. Das ist unvereinbar mit dem öffentlichen Wohl.

Soziale Funktion und Verpflichtung des Eigentums

119. Unsere Vorgänger haben auch wiederholt erklärt, daß das Recht auf Eigentum zugleich eine soziale Funktion einschließt. Nach dem Willen des Schöpfers sind alle Güter an erster Steile auf die menschenwürdige Versorgung aller hingeordnet. In dem Rundschreiben Rerum Novarum heißt es: "Wem durch Gottes Fügung mehr Güter zuteil wurden, seien es leibliche und materielle Güter oder seien es Güter des Geistes, hat sie empfangen, um sie im Dienste der Vorsehung zu seiner eigenen Vervollkommnung und zum Nutzen der anderen zu gebrauchen. ,Wer Geist besitzt, darf nicht schweigen, wer Reichtum an Gütern besitzt, sehe zu, daß seine Barmherzigkeit nicht erlahme, wer über eine Handfertigkeit verfügt, verwende sein Können zum Besten der Mitmenschen" (Gregor d. Gr.)" (Rerum Novarum, 19).

120. Wie sehr auch in unserer Zeit der Aufgabenbereich des Staates und der öffentlich-rechtlichen Gebilde sich ausgeweitet hat und immer noch mehr ausweitet, so folgt daraus keineswegs, wie manche offenbar meinen, die soziale Funktion des Eigentums sei dadurch überholt. Die soziale Funktion des Eigentums entspringt vielmehr aus dem Eigentumsrecht selbst. Unmittelbar damit sind die jederzeit überaus zahlreichen Härtefälle und verborgenen, aber schwerwiegenden Notstände zu bedenken, denen die noch so vielseitige öffentliche Fürsorge nicht beikommt und denen sie in keiner Weise abhelfen kann. Hier bleibt für private menschliche Hilfsbereitschaft und christliche Caritas immer ein weites Feld. a ist zudem eine Tatsache, daß jene Unternehmungen, bei denen es um ideelle Werte geht, durch die Initiative der einzelnen Personen oder Personengruppen besser gefördert werden als durch öffentliche Organe.

431 121. Hier scheint noch der Hinweis angebracht, daß die Autorität des Evangeliums das Recht auf Privateigentum eindeutig bestätigt, das nichtsdestoweniger uns Christus den Herrn vor Augen stellt, wie er eindringlich mahnt, die irdischen Güter den Armen zu schenken und sie so in übernatürliche Reichtümer zu verwandeln "Suchet nicht Schätze auf Erden aufzuhäufen, wo Rost und Motten sie verzehren und Diebe sie ausgraben und stehlen. Sammelt euch vielmehr Schätze für den Himmel, wo weder Rost noch Motten sie verzehren noch Diebe sie ausgraben und stehlen" (Mt 6,19-20). Und der göttliche Meister sieht als ihm selbst erwiesen an, was den Armen getan worden ist. "Wahrlich, ich sage euch, was ihr dem geringsten meiner Brüder getan habt, das habt ihr mir getan" (Mt 25,40).

III.


NEUE SEITEN


DER SOZIALEN FRAGE


122. Die Entwicklung der geschichtlichen Situation stellt immer klarer heraus: Die Maßstäbe von Gerechtigkeit und Billigkeit müssen nicht nur auf die Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern angewandt werden, sondern ebenso auch auf die verschiedenen Wirtschaftszweige untereinander und die wirtschaftlich unterschiedlich gestellten Gebiete ein und desselben Landes; das gleiche gilt innerhalb der ganzen menschlichen Gemeinschaft für die verschiedenen wirtschaftlich und gesellschaftlich in verschiedenem Grade entwickelten Länder.

Forderungen der Gerechtigkeit in den Beziehungen zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen

Die Landwirtschaft, ein benachteiligter Bereich

123. Zuerst wollen Wir etwas über die Landwirtschaft sagen. Wir beginnen mit der Feststellung: Der Zahl nach ist die Landbevölkerung, aufs Ganze gesehen, wohl nicht zurückgegangen; dennoch verlassen heute zweifellos nicht wenig bäuerliche Menschen den angestammten Boden und ziehen in dichter besiedelte Räume oder auch in die Großstädte. In fast alten Ländern haben wir die Erscheinung der Landflucht, die manchmal Massencharakter annimmt; daraus erwachsen für ein menschenwürdiges Leben der Bürger nicht leicht zu behebende Schwierigkeiten.

124. Offenbar nimmt mit dem Wachstum und Fortschritt der Wirtschaft der Anteil der landwirtschaftlich erwerbstätigen Bevölkerung ab; dafür wächst die Zahl der in der Industrie und in den übrigen Sektoren Beschäftigten.
432 Wir meinen nun, wer aus der Landwirtschaft in die anderen Wirtschaftszweige abwandert, tut das zwar oft aus Gründen, die mit der Entwicklung der Wirtschaft zusammenhängen; nicht selten aber ist mancherlei anderes mit im Spiel. Vorzugsweise seien genannt: der Wille, aus der Enge herauszukommen, die keine Aufstiegsmöglichkeiten in Aussicht stellt; der Drang nach Erlebnissen und Abenteuern, der die heutige Generation erfaßt hat; die Sucht nach rasch zu erwerbendem Reichtum; der glühende Durst nach freierem Leben und jenen Annehmlichkeiten, wie Räume dichterer Besiedlung und besonders Großstädte sie eben zu bieten haben. Ohne Zweifel verläßt aber die Landbevölkerung auch deshalb die Scholle, weil sie sich fast überall hinter der Entwicklung zurückgeblieben sieht - sowohl was die Arbeitsproduktivität als auch ihre Lebenshaltung angeht.

125. Bei diesem wichtigen Problem, unter dem heute fast alle Länder leiden, ist zunächst zu untersuchen, was sich tun läßt, um die Produktivitätsunterschiede zwischen Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistungen zu verringern; um die Lebenshaltung der bäuerlichen Bevölkerung an die Lebenshaltung derer anzugleichen, die ihr Einkommen aus Industrie und Dienstleistungen beziehen; schließlich was geschehen kann, um den Minderwertigkeitskomplex der in der Landwirtschaft Beschäftigten gegenüber anderen zu überwinden, sie vielmehr zu überzeugen, daß man auch durch die Landarbeit seine Persönlichkeit entfalten und den Wechselfällen der Zukunft zuversichtlich entgegensehen kann.

126. Es erscheint Uns deshalb angebracht, einige allgemeingültige Leitsätze aufzustellen, die allerdings voraussetzen, daß man sich bei ihrer Anwendung in der Praxis nach dem richtet, was die Umstände der Zeit und des Ortes gestatten oder nahelegen, wenn nicht gar zwingend verlangen.


Mater et Magistra DE 418