Optatam totius DE





DEKRET


OPTATAM TOTIUS



ÜBER DIE AUSBILDUNG DER PRIESTER

VORWORT

Die erstrebte Erneuerung der gesamten Kirche hängt zum großen Teil vom priesterlichen Dienst ab (1), der vom Geist Christi belebt ist; dessen ist sich die Heilige Synode voll bewußt. Deshalb unterstreicht sie die entscheidende Bedeutung der priesterlichen Ausbildung und weist einige grundlegende Leitsätze auf; durch sie sollen die schon durch Jahrhunderte praktisch bewährten Gesetze bestätigt und Neuerungen in sie eingeführt werden, die den Konstitutionen und Dekreten dieses Heiligen Konzils wie auch den veränderten Zeitumständen entsprechen. Da eine solche Priesterausbildung wegen der Einheit des katholischen Priestertums für alle Priester des Welt- und Ordensklerus und aller Riten notwendig ist, sind diese Vorschriften, die unmittelbar den Diözesanklerus betreffen, mit entsprechender Anpassung auf alle anzuwenden.

1) Wie sehr die Entfaltung des ganzen Gottesvolkes nach dem Willen Christi selbst vom Dienst der Priester abhängt, geht aus den Worten hervor, mit denen der Herr die Apostel, ihre Nachfolger und Mitarbeiter zu Verkündern des Evangeliums, zu Vorstehern des auserwählten neuen Volkes und zu Verwaltern der Geheimnisse Gottes eingesetzt hat; ebendies wird auch durch Aussprüche der Väter und Heiligen und durch wiederholte Verlautbarungen der Päpste bestätigt. Vgl. besonders: Pius X., Exhort. ad Clerum catholicum Haerent animo, 4. Aug. 1908: S. Pii X. Acta, Bd. IV, 237-264; Pius XI., Enz. Ad catholici Sacerdotii, 20. Dez. 1935: AAS 28 (1936) bes. 37-52; Pius XII., Adhort. Apost. Menti Nostrae, 23. Sept. 1950: AAS 42 (1950) 657-702; Johannes XXIII., Enz. Sacerdotii Nostri Primordia, 1. Aug. 1959: AAS 51 (1959) 545-579; Paul VI., Ep. Apost. Summi Dei Verbum, 4. Nov. 1963: AAS 55 (1963) 979-995.


I. Die Neuordnung der Priesterausbildung in den einzelnen Völkern

1 Bei der großen Verschiedenheit der Völker und Gebiete können nur allgemeine Gesetze aufgestellt werden. Darum soll für die einzelnen Völker und Riten eine eigene " Ordnung der Priesterausbildung" eingeführt werden. Sie ist von den Bischofskonferenzen aufzustellen (2), von Zeit zu Zeit zu revidieren und vom Apostolischen Stuhl zu approbieren. In ihr sollen die allgemeinen Gesetze den besonderen örtlichen und zeitlichen Verhältnissen so angepaßt werden, daß die Priesterausbildung immer den pastoralen Erfordernissen der Länder entspricht, in denen die Priester ihren Dienst auszuüben haben.

2) Die ganze Ausbildung der Priester, d. h. die Seminarordnung, die geistliche Formung, die Studienordnung, das gemeinsame Leben und die Disziplin der Alumnen sowie die pastoralen Einübungen, ist den verschiedenen örtlichen Verhältnissen anzupassen. Diese Anpassung soll hinsichtlich der grundlegenden Prinzipien für den Weltklerus von den Bischofskonferenzen und für den Ordensklerus in entsprechender Weise von den zuständigen Oberen nach den allgemeinen Richtlinien vorgenommen werden (S. Congreg. de Religiosis, Konst. Apost. Sedes Sapientiae und die beigefügten allgemeinen Statuten, Art. 19,2. Aufl., Rom 1957,38f.).


II. Die stärkere Förderung der Priesterberufe

2 Berufe zu fördern (3) ist Aufgabe der gesamten christlichen Gemeinde. Sie erfüllt sie vor allem durch ein wirklich christliches Leben. Den wichtigsten Beitrag dazu leisten einmal die Familien; durchdrungen vom Geist des Glaubens, der Liebe und der Frömmigkeit werden sie gleichsam zum ersten Seminar; zum anderen die Pfarrgemeinden, an deren blühendem Leben die Jugendlichen selbst teilnehmen. Die Lehrer und alle, die mit der Erziehung von Kindern und Jugendlichen in irgendeiner Weise betraut sind - besonders die katholischen Verbände -, sollen die ihnen anvertrauten jungen Menschen so zu erziehen suchen, daß sie den göttlichen Ruf wahrnehmen und ihm bereitwillig folgen können. Alle Priester sollen ihren apostolischen Eifer vor allem in der Förderung der Berufe zeigen. Sie sollen das Herz derjenigen Menschen durch ihr eigenes, bescheidenes, arbeitsames und von innerer Freude erfülltes Leben für das Priestertum gewinnen sowie durch die gegenseitige priesterliche Liebe und die brüderliche Gemeinschaft in der Arbeit.

Aufgabe der Bischöfe ist es, ihre Herde in der Förderung von Berufen anzueifern und für den Zusammenschluß aller Kräfte und Anstrengungen zu sorgen; auch sollen sie diejenigen, die nach ihrem Urteil zum Anteil des Herrn berufen sind, väterlich unterstützen, ohne dabei irgendein Opfer zu scheuen.

Dieses tatkräftige Zusammenwirken des ganzen Gottesvolkes zur Förderung von Berufen ist die Antwort auf das Handeln der göttlichen Vorsehung; sie verleiht den Menschen, die von Gott zur Teilnahme am hierarchischen Priestertum Christi erwählt sind, die entsprechenden Gaben und unterstützt sie mit ihrer Gnade; zugleich überträgt sie den rechtmäßigen kirchlichen Amtsträgern die Aufgabe, die als geeignet erkannten Kandidaten, die in rechter Absicht und mit voller Freiheit ein so hohes Amt erstreben, zu prüfen, zu berufen und mit dem Siegel des Heiligen Geistes für den göttlichen Kult und den Dienst der Kirche zu weihen (4).

Die Heilige Synode empfiehlt vor allem die Mittel, die sich in der Sorge aller für die Priesterberufe schon immer bewährt haben: eifriges Gebet, christliche Buße und immer höhere Bildung der Christgläubigen in Predigt und Katechese wie auch durch die verschiedenen Mittel der öffentlichen Meinungsbildung. Sie sollen die Notwendigkeit, das Wesen und die Schönheit des Priesterberufes aufleuchten lassen. Ferner verordnet das Konzil, daß die Werke zur Förderung von Berufen, die nach einschlägigen päpstlichen Dokumenten auf diözesaner, regionaler und nationaler Ebene schon errichtet sind oder errichtet werden sollen, ihre ganze der Berufsförderung dienende pastorale Arbeit unter Verwertung aller von der heutigen Psychologie und Soziologie zur Verfügung gestellten geeigneten Hilfsmittel methodisch und systematisch planen und mit ebensovieI Eifer wie Diskretion durchführen sollen (5).

Das Werk der Berufsförderung soll großherzig die Grenzen der Diözesen, der Völker, der Ordensfamilien und der Riten überschreiten und mit dem Blick auf die Bedürfnisse der Gesamtkirche vor allem jenen Gegenden Hilfe bringen, in denen Arbeiter für den Weinberg des Herrn besonders dringend benötigt werden.

3) Unter den besonderen Bedrängnissen, von denen die Kirche heute heimgesucht wird, steht die geringe Zahl von Berufungen fast überall an erster Stelle. Vgl. Pius XII., Adhort. Apost. Menti Nostrae: "... die Zahl der Priester ist sowohl in den katholischen Gegenden wie in den Missionsländern für die wachsenden Bedürfnisse meistens nicht ausreichend" (AAS 42 (1950) 682); Johannes XXlII.: "Das Problem der Priester- und Ordensberufungen ist eine tägliche Sorge des Papstes ..., ist ein Gegenstand seines flehentlichen Betens, ein glühendes Verlangen seiner Seele": aus der Ansprache an den Ersten Internationalen Kongreß über die Berufungen zum Stand der Vollkommenheit, 16. Dez. 1961: AAS 54 (1962) 33.
4) Pius XII., Apost. Konst. Sedes Sapientiae, 31. Mai 1956: AAS 48 (1956) 357; Paul VI., Ep. Apost. Summi Dei Verbum, 4. Nov. 1963: AAS 55 (1963) 984ff.
5) Vgl. besonders: Pius XII., Motupr. Cum nobis "über die Errichtung des Päpstlichen Werkes für Priesterberufe bei der S. Congr. Stud.", 4. Nov. 1941: AAS 33 (1941) 479 (mit den beigefügten, von der gleichen Kongregation (am 8 sept. 1943) veröffentlichten Statuen und Richtlinien); ders., Motupr. Cum supremae "über das erste Päpstliche Werk für Ordensberufe", 11. Febr. 1955: AAS 47 (1955) 266; mit den beigefügten, von der S. Congr. Rel. veröffentlichten Statuten und Richtlinien; a. a. O. 298-301; II. Vat. Konzil, Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens Perfectae caritatis, Nr.
PC 24; Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Christus Dominus, Nr. CD 15.


3 In den Kleinen Seminarien, die zur Entfaltung keimender Berufe errichtet sind, sollen die Alumnen durch intensive religiöse Formung und vor allem durch geeignete geistliche Führung dazu angeleitet werden, Christus dem Erlöser mit großherzigem Sinn und reinem Herzen nachzufolgen. Unter der väterlichen Leitung der Oberen und durch entsprechende Mitarbeit der Eltern sollen sie ein Leben führen, wie es zu Alter, Sinnesart und Entwicklung der jungen Menschen paßt und mit den Grundsätzen einer gesunden Psychologie in Einklang steht. Eine hinreichende Lebenserfahrung und der Umgang mit der eigenen Familie dürfen nicht fehlen (6). Daneben soll das, was im folgenden für die Priesterseminarien bestimmt wird, auch auf die Kleinen Seminarien angewandt werden, soweit es ihrer Aufgabe und ihrem Wesen entspricht.

Der Unterricht der Alumnen soll so eingerichtet werden, daß sie ohne Schwierigkeiten anderweitig auf ihn aufbauen können, wenn sie einen anderen Lebensstand wählen sollten.

Mit gleicher Sorge soll man sich darüber hinaus des keimenden Berufes der jungen Menschen in den besonderen Instituten annehmen, die in manchen Ländern auch den Zweck der Kleinen Seminarien erfüllen, desgleichen jener Jugendlichen, die in anderen Schulen oder sonstigen Ausbildungsstätten unterrichtet werden. Mit besonderer Liebe soll für Spätberufene durch geeignete Studienstätten und andere Initiativen gesorgt werden.

6) Vgl. Pius XII., Adhort. Apost. Menti Nostrae, 23. Sept. 1950: AAS 42 (1950) 685.

III. Die Ordnung der Priesterseminare

4 Die Priesterseminare sind zur priesterlichen Ausbildung notwendig. In ihnen muß die gesamte Ausbildung der Alumnen dahin zielen, daß sie nach dem Vorbild unseres Herrn Jesus Christus, des Lehrers, Priesters und Hirten, zu wahren Seelenhirten geformt werden (7); sie müssen also zum Dienst am Wort vorbereitet werden, daß sie das geoffenbarte Gotteswort immer besser verstehen, durch Meditation mit ihm vertraut werden und es in Wort und Leben darstellen; zum Dienst des Kultes und der Heiligung, daß sie in Gebet und im Vollzug der heiligen Liturgie das Heilswerk durch das eucharistische Opfer und die Sakramente vollziehen; zum Dienst des Hirten, daß sie den Menschen Christus darstellen können, der "nicht kam, um sich bedienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben als Lösegeld für viele hinzugeben" (Mc 10,45 vgl. Jn 13,12-17), und daß sie Diener aller werden und so viele gewinnen (vgl. 1Co 9,19). Daher müssen alle Bereiche der Ausbildung, der geistliche, intellektuelle und disziplinäre, harmonisch auf dieses pastorale Ziel hingeordnet werden; dieses Ziel zu erreichen, sollen alle Oberen und Professoren in treuem Gehorsam gegenüber der bischöflichen Autorität eifrig und einmütig bemüht sein.

7) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. LG 28: AAS 57 (1965) 34.


5 Da die Ausbildung der Alumnen wohl von sinnvollen Gesetzen, ganz besonders aber von geeigneten Erziehern abhängt, sollen Seminarobere und Professoren aus den besten Kräften ausgewählt werden (8). Sie müssen durch gediegene Studien, entsprechende pastorale Erfahrung und eine besondere geistliche und pädagogische Ausbildung sorgfältig vorbereitet sein. Zu diesem Zweck müssen geeignete Institute oder wenigstens gut geplante Kurse eingerichtet und regelmäßige Konferenzen der Seminaroberen abgehalten werden. Die Oberen und Professoren sollen immer daran denken, wie sehr der Bildungserfolg bei den Alumnen von der Art und Weise ihres Denkens und Handelns abhängt. Unter Leitung des Regens sollen sie eine enge Gemeinschaft in Gesinnung und Tat eingehen. Sie sollen untereinander und mit den Alumnen eine Familie bilden, die dem Gebet des Herrn "Auf daß sie eins seien" (vgl. Jn 17,11) entspricht und in den Alumnen die Freude am eigenen Beruf nährt. Der Bischof aber soll mit steter, liebevoller Sorge die am Seminar Tätigen ermuntern und auch den Alumnen selbst ein wahrer Vater in Christus sein. Alle Priester sollen das Seminar als das Herz der Diözese betrachten und ihm gern ihre eigene Hilfe zur Verfügung stellen (9).

8) Vgl. Pius XI., Enz. Ad Catholici Sacerdotii, 20. Dez. 1935: AAS 28 (1936) 37: "Besonders sorgfältig muß die Auswahl der Oberen und Professoren sein ... Gebt den Seminaren Priester, die mit höchster Tugend geschmückt sind; fürchtet auch nicht, sie Aufgaben zu entziehen, die scheinbar wichtiger sind, aber in Wirklichkeit mit dieser grundlegenden und unersetzbaren Tätigkeit nicht verglichen werden können " Dieses Prinzip, die Besten auszuwählen, wird auch von Pius XII. in den Litt. Apost. an die Bischöfe Brasiliens vom 23. Apr. 1947 eingeschärft: Discorsi e Radiomessaggi IX, 579-580.
9) Über die gemeinsame Aufgabe, den Seminaren mit Eifer Dienste zu leisten, vgl. Paul VI., Ep. Apost. Summi Dei Verbum, 4. Nov. 1963: AAS 53 (1963) 984.


6 Mit wacher Sorge, dem Alter und der Entwicklungsstufe der einzelnen entsprechend, müssen die rechte Absicht und der freie Wille der Kandidaten, ihre geistliche, moralische und intellektuelle Eignung, die erforderliche physische und seelische Gesundheit geprüft werden; dabei müssen auch von der Familie eventuell ererbte Anlagen beachtet werden. Auch soll man sich über die Fähigkeit der Kandidaten, die Lasten des Priesteramtes zu tragen und die pastoralen Aufgaben zu erfüllen, ein Urteil bilden (10). Bei der Auslese und Prüfung der Kandidaten soll man mit der nötigen geistigen Festigkeit vorgehen, auch dann, wenn Priestermangel zu beklagen ist (11). Gott läßt es ja seiner Kirche nicht an Dienern fehlen, wenn man die fähigen auswählt, die nicht geeigneten aber rechtzeitig in väterlicher Weise anderen Berufen zuführt und ihnen dazu verhilft, daß sie sich im Bewußtsein ihrer christlichen Berufung mit Eifer dem Laienapostolat widmen.

10) Vgl. Pius XII., Adhort. Apost. Menti Nostrae, 23. Sept. 1950: AAS 42 (1950) 684; vgl. auch S. Congr. Sacr., Rundschreiben Magna equidem an die Ortsordinarien, 27. Dez. 1935, Nr. 10. Für die Ordensangehörigen vgl. die der Apost. Konst. Sedes Sapientiae (31. Mai 1956, Art. 33) beigefügten allgemeinen Richtlinien. Paul VI., Ep. Apost. Summi Dei Verbum, 4. Nov. 1963: AAS 55 (1963) 987f.
11) Vgl. Pius XI., Enz. Ad Catholici Sacerdotii, 20. Dez. 1935: AAS 28 (1936) 41.


7 Wo die einzelnen Diözesen nicht in der Lage sind, ein eigenes Seminar entsprechend einzurichten, soll man gemeinsame Seminarien für mehrere Diözesen, für eine ganze Region oder Nation gründen und fördern, damit die gründliche Ausbildung der Alumnen, die hierin oberstes Gesetz sein muß, wirksamer gewährleistet wird. Die Leitung solcher regionaler oder nationaler Seminarien soll sich nach Statuten richten, die von den beteiligten Bischöfen (12) aufgestellt und vom Heiligen Stuhl approbiert sind. In Seminarien, in denen eine große Zahl von Alumnen zusammenlebt, soll man die Alumnen in passender Weise in kleinere Gruppen aufteilen, um so die Ausbildung der einzelnen persönlicher gestalten zu können; die Einheit der Leitung und wissenschaftlichen Ausbildung soll aber erhalten bleiben.

12) Es wird angeordnet, daß bei der Aufstellung der Statuten der regionalen oder nationalen Seminare alle betroffenen Bischöfe beteiligt sind, unter Abschaffung der Vorschrift von CIC can.
CIS 1357, § 4.

IV. Die Sorge um die gründlichere geistliche Formung


8 Die geistliche Formung soll mit der wissenschaftlichen und pastoralen Ausbildung eng verbunden sein. Unter Anleitung vor allem des Spirituals (13) sollen die Alumnen lernen, in inniger und steter Gemeinschaft mit dem Vater durch seinen Sohn Jesus Christus im Heiligen Geist zu leben. Durch die heilige Weihe werden sie einst Christus dem Priester gleichförmig; so sollen sie auch lernen, ihm wie Freunde in enger Gemeinschaft des ganzen Lebens verbunden zu sein (14). Sein Pascha-Mysterium sollen sie so darlegen, daß sie das Volk, das ihnen anvertraut wird, darin einzuführen vermögen. Sie sollen angeleitet werden, Christus zu suchen: in der gewissenhaften Meditation des Gotteswortes, in der aktiven Teilnahme an den heiligen Geheimnissen der Kirche, vor allem in der Eucharistie und im Stundengebet (15), im Bischof, der ihnen die Sendung gibt, und in den Menschen, zu denen sie gesandt werden, vor allem in den Armen, den Kindern und den Kranken, den Sündern und Ungläubigen. Die seligste Jungfrau Maria, die von Christus Jesus bei seinem Tod am Kreuz dem Jünger als Mutter gegeben wurde, sollen sie mit kindlichem Vertrauen lieben und verehren.

Die Frömmigkeitsformen, die durch den ehrwürdigen Brauch der Kirche empfohlen sind, sollen eifrig gefördert werden; man muß aber dafür sorgen, daß die geistliche Ausbildung sich nicht in ihnen erschöpfe und nicht einseitig das religiöse Gefühl anspreche. Vielmehr sollen die Alumnen lernen, nach dem Vorbild des Evangeliums zu leben, in Glaube, Hoffnung und Liebe stark zu werden, damit sie in der Übung dieser Tugenden die Gesinnung des Betens erwerben (16), Festigkeit und Sicherheit in ihrem Beruf finden, die übrigen Tugenden zur Reife bringen und im Eifer, alle Menschen für Christus zu gewinnen, wachsen.

13) Vgl. Pius XII., Exhort. Apost. Menti Nostrae, 23. Sept. 1950: AAS 42 (1950) 674; S. Congr. Stud., La Formazione spirituale del candidato al sacerdozio (Città del Vaticano 1965).
14) Vgl. Pius X., Exhort. ad Clerum catholicum Haerent animo, 4. Aug. 1908: S. Pii X. Acta, Bd. IV, 242-244; Pius XII., Adhort. Apost. Menti Nostrae, 23. Sept. 1950: AAS 42 (1950) 659-661; Johannes XXIII., Enz. Sacerdotii Nostri Primordia, 1. Aug. 1959: AAS 51 (1959) 550f.
15) Vgl. Pius XII., Enz. Mediator Dei, 20. Nov. 1947: AAS 39 (1947) 547ff. 572f.; Johannes XXIII., Adhortatio Apost. Sacrae Laudis, 6. Jan. 1962: AAS 54 (1962) 69; II. Vat. Konzil, Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, Art. 16 u. 17: AAS 56 (1964) 104f.; S. Congr. Rit., Instructio ad exsecutionem Constitutionis de Sacra Liturgia recte ordinandam, 26. Sept. 1964, Nr. 14-17: AAS 56 (1964) 880f.
16) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Sacerdotii Nostri Primordia: AAS 51 (1959) 559f.


9 Das Geheimnis der Kirche, das von dieser Heiligen Synode besonders dargelegt wurde, soll sie so erfüllen, daß sie dem Stellvertreter Christi in demütiger und kindlicher Liebe ergeben sind und daß sie später als Priester ihrem eigenen Bischof als ergebene Mitarbeiter anhangen und in gemeinschaftlicher Arbeit mit ihren Mitbrüdern Zeugnis für jene Einheit geben, durch die die Menschen zu Christus hingezogen werden (17). Mit weitem Herzen sollen sie am Leben der ganzen Kirche teilzunehmen lernen, nach jenem Augustinuswort: "In dem Maße, wie einer die Kirche Christi liebt, hat er den Heiligen Geist." (18) Die Alumnen müssen mit voller Klarheit verstehen, daß sie nicht zum Herrschen oder für Ehrenstellen bestimmt sind, sondern sich ganz dem Dienst Gottes und der Seelsorge widmen sollen. Mit besonderer Sorgfalt sollen sie im priesterlichen Gehorsam, in armer Lebensweise und im Geist der Selbstverleugnung erzogen werden (19), so daß sie sich daran gewöhnen, auch auf erlaubte, aber unnötige Dinge bereitwillig zu verzichten und dem gekreuzigten Christus ähnlich zu werden.

Die Alumnen sollen über die Lasten, die sie auf sich zu nehmen haben, aufgeklärt werden, ohne daß man ihnen irgendeine der Schwierigkeiten des Priesterlebens verschweigt, Sie sollen aber in ihrer zukünftigen Tätigkeit nicht fast ausschließlich eine Gefahrenquelle sehen, vielmehr soll man sie dazu anleiten, daß sie gerade aus ihrer pastoralen Tätigkeit für ihr geistliches Leben so viel Kraft wie möglich schöpfen.

17) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr.
LG 28: AAS 57 (1965) 35f.
18) Augustinus, In Ioannem tract. 32, 8: PL 35, 1646.
19) Vgl. Pius XII., Adhort. Apost. Menti Nostrae: AAS 42 (1950) 662f. 685.690; Johannes XXIII., Enz. Sacerdotii Nostri Primordia: AAS 51 (1959) 551-553.556f.; Paul VI., Enz. Ecclesiam suam, 6. Aug. 1964: AAS 56 (1964) 634f.; II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, bes. Nr. LG 8: AAS 57 (1965) 12.


10 Die Alumnen, die gemäß den heiligen und festen Gesetzen ihres eigenen Ritus die verehrungswürdige Tradition des priesterlichen Zölibats auf sich nehmen, sollen mit großer Sorgfalt auf diesen Stand hin erzogen werden: sie verzichten darin um des Himmelreiches willen (vgl. Mt 19,12) auf die eheliche Gemeinschaft, hangen dem Herrn mit ungeteilter Liebe an (20), wie sie dem Neuen Bund in besonderer Weise entspricht; sie geben Zeugnis für die Auferstehung in der künftigen Welt (vgl. Lc 20,36) (21) und gewinnen besonders wirksame Hilfe zur ständigen Übung jener vollkommenen Liebe, die sie in ihrer priesterlichen Arbeit allen alles werden läßt (22). Sie sollen tief davon durchdrungen sein, wie dankbar sie diesen Stand entgegennehmen sollen, nicht etwa bloß als eine Vorschrift kirchlicher Gesetzgebung, sondern als ein kostbares Geschenk Gottes, das sie in Demut erbitten und dem sie mit der erweckenden und helfenden Gnade des Heiligen Geistes frei und großherzig zu entsprechen suchen sollen.

Um die Pflichten und die Würde der christlichen Ehe, die ein Bild der Liebe zwischen Christus und seiner Kirche ist (vgl. Ep 5,32f.), sollen die Alumnen gebührend wissen; sie sollen aber klar den Vorrang der Christus geweihten Jungfräulichkeit erkennen (23), so daß sie nach reiflich überlegter Wahl und mit Hochherzigkeit sich in ganzer Hingabe von Leib und Seele dem Herrn weihen.

Auf die Gefahren, die ihrer Keuschheit besonders in der gegenwärtigen Gesellschaft drohen, sollen sie hingewiesen werden (24). Sie müssen lernen, sich durch geeignete göttliche und menschliche Hilfsmittel zu schützen und den Verzicht auf die Ehe so in ihr Dasein zu integrieren, daß sie in ihrem Leben und in ihrer Wirksamkeit vom Zölibat her nicht nur keinen Schaden nehmen, vielmehr eine vollkommenere Herrschaft über Leib und Seele und eine höhere menschliche Reife gewinnen und die Seligkeit des Evangeliums tiefer erfahren.

20) Vgl. Pius XII., Enz. Sacra Virginitas, 25. März 1954: AAS 46 (1954) 165ff.
21) Cyprian, De habitu virginum
22) PL 4, 475; Ambrosius, De virginibus l, 8, 52: PL 16, 202f. 22 Vgl. Pius XII., Adhort. Apost. Menti Nostrae: AAS 42 (1950) 663.
23) Vgl. Pius XII., Enz. Sacra Virginitas, a. a. O. 170-174.
24) Vgl. Pius XII., Adhort. Apost. Menti Nostrae, a. a. O. 664.690f.


11 Die Grundsätze christlicher Erziehung sollen hochgehalten und durch die neueren Erkenntnisse einer gesunden Psychologie und Pädagogik ergänzt werden. In klug abgestufter Ausbildung sollen die Alumnen auch zur nötigen menschlichen Reife geführt werden, die sich vor allem in innerer Beständigkeit bewähren muß, in der Fähigkeit, abgewogene Entscheidungen zu fällen, und in einem treffenden Urteil über Ereignisse und Menschen. Die Alumnen müssen ihren Charakter formen lernen. Sie sollen zu geistiger Entschlossenheit erzogen werden und überhaupt jene Tugenden schätzen lernen, auf die die Menschen Wert legen und die den Diener Christi gewinnend machen (25). Dazu gehören Aufrichtigkeit, wacher Gerechtigkeitssinn, Zuverlässigkeit bei Versprechungen, gute Umgangsformen, Bescheidenheit und Liebenswürdigkeit im Gespräch.

Die Lebensordnung des Seminars soll nicht nur als ein wirksamer Schatz des gemeinsamen Lebens und der Liebe betrachtet werden, vielmehr als notwendiger Bestandteil der ganzen Ausbildung zur Gewinnung von Selbstbeherrschung, zur Entfaltung einer reifen Persönlichkeit und zur Heranbildung aller jener geistigen Haltungen, die zu einem disziplinierten und fruchtbaren Wirken der Kirche in hohem Maße beitragen. Die Disziplin soll aber so gehandhabt werden, daß die Alumnen von sich aus die Autorität der Oberen aus persönlicher Überzeugung, also um des Gewissens willen (vgl.
Rm 13,5), und aus übernatürlichen Motiven annehmen. Die Regeln der Hausordnung aber sollen dem Alter der Alumnen so angepaßt werden, daß sie allmählich lernen, auf sich selber zu stehen, und sich daran gewöhnen, ihre Freiheit vernünftig zu gebrauchen, aus eigener Initiative und Überlegung zu handeln (26) und mit den Mitbrüdern und den Laien zusammenzuarbeiten.

Der gesamte Lebensstil des Seminars soll von der Bemühung um die Frömmigkeit und das Schweigen und von gegenseitiger Hilfsbereitschaft geprägt und so gestaltet sein, daß er schon eine gewisse Einführung in das spätere Leben des Priesters ist.

25) Vgl. Paul VI., Ep. Apost. Summi Dei Verbum, 4. Nov. 1963: AAS 55 (1963) 991.
26) Vgl. Pius XII., Adhort. Apost. Menti Nostrae, a. a. O. 686.


12 Es ist Sache der Bischöfe, einen entsprechenden Zeitraum für eine intensivere geistliche Schulung der Alumnen festzusetzen, damit ihre geistliche Bildung festere Grundlagen habe und sie in reifer Überlegung ihren Beruf bejahen. Außerdem sollen sie die Möglichkeit erwägen, die Studien zu unterbrechen oder einen angemessenen Zeitraum pastoraler Schulung einzulegen, um eine zuverlässigere Erprobung der Priesterkandidaten zu gewährleisten. Weiter sollen die Bischöfe je nach den regionalen Gegebenheiten entscheiden, ob das nach dem zur Zeit gültigen gemeinen Recht geforderte Weihealter zu erhöhen ist, und überlegen, ob es angebracht ist, die Alumnen nach Abschluß des theologischen Studiums noch eine angemessene Zeit den Weihediakonat ausüben zu lassen, bevor sie zur Priesterweihe zugelassen werden.

V. Neugestaltung der kirchlichen Studien


13 Vor Beginn der eigentlichen kirchlichen Studien sollen die Alumnen den Grad humanistischer und naturwissenschaftlicher Bildung erreichen, der in ihrem Land zum Eintritt in die Hochschulen berechtigt. Sie sollen zudem so viel Latein lernen, daß sie die zahlreichen wissenschaftlichen Quellen und die kirchlichen Dokumente verstehen und benützen können (27). Das Studium der dem eigenen Ritus entsprechenden liturgischen Sprache muß als notwendig verlangt werden; die angemessene Kenntnis der Sprachen der Heiligen Schrift und der Tradition soll sehr gefördert werden.

27) Vgl. Paul VI., Ep. Apost. Summi Dei Verbum, a. a. O. 993.


14 Bei der Neugestaltung der kirchlichen Studien ist vor allem darauf zu achten, daß die philosophischen und die theologischen Disziplinen besser aufeinander abgestimmt werden; sie sollen harmonisch darauf hinstreben, den Alumnen immer tiefer das Mysterium Christi zu erschließen, das die ganze Geschichte der Menschheit durchzieht, sich ständig der Kirche mitteilt und im priesterlichen Dienst in besonderer Weise wirksam wird (28). Damit diese Sicht den Seminaristen schon vom Anfang ihrer Ausbildung an vertraut werde, sollen die kirchlichen Studien mit einem ausreichend langen Einführungskurs beginnen. In dieser Einführung soll das Heilsmysterium so dargelegt werden, daß die Alumnen den Sinn, den Aufbau und das pastorale Ziel der kirchlichen Studien klar sehen; daß ihnen zugleich geholfen werde, ihr ganzes persönliches Leben auf den Glauben zu gründen und mit ihm zu durchdringen; daß sie endlich in der persönlichen und frohen Hingabe an ihren Beruf gefestigt werden.

28) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr.
LG 7 LG 28: AAS 57 (1965) 9-11.33f.


15 Die philosophischen Disziplinen sollen so dargeboten werden, daß die Alumnen vor allem zu einem gründlichen und zusammenhängenden Wissen über Mensch, Welt und Gott hingeführt werden. Sie sollen sich dabei auf das stets gültige philosophische Erbe stützen (29). Es sollen aber auch die philosophischen Forschungen der neueren Zeit berücksichtigt werden, zumal jene, die beim eigenen Volk bedeutenderen Einfluß ausüben, und der Fortschritt der modernen Naturwissenschaften. So sollen die Alumnen über die charakteristischen Erscheinungen der heutigen Zeit gut Bescheid wissen und auf das Gespräch mit den Menschen ihrer Zeit entsprechend vorbereitet werden (30).

Die Philosophiegeschichte soll so gelehrt werden, daß die Studenten zu den letzten Prinzipien der verschiedenen Systeme vordringen, den Wahrheitsgehalt festhalten, die Irrtümer aber in ihren Wurzeln erkennen und widerlegen können.

Durch die ganze Lehrweise wecke man in den Alumnen den Drang, mit methodischer Strenge nach der Wahrheit zu suchen, in sie einzudringen und sie zu beweisen und gleichzeitig die Grenzen menschlicher Erkenntnis ehrlich anzuerkennen. Ganz besonders achte man auf den engen Zusammenhang der Philosophie mit den wirklichen Lebensproblemen und den Fragen, die die Studenten innerlich bewegen. Man soll ihnen auch dazu helfen, die Verbindung zu sehen, die zwischen den philosophischen Gedankengängen und den Heilsgeheimnissen besteht, die die Theologie im höheren Licht des Glaubens betrachtet.

29) Vgl. Pius XII., Enz. Humani generis, 12. Aug. 1950: AAS 42 (1950) 571-575.
30) Vgl. Paul VI., Enz. Ecclesiam suam, 6. Aug. 1964: AAS 56 (1964) 637ff.


16 Die theologischen Fächer sollen im Licht des Glaubens unter Führung des kirchlichen Lehramtes (31) so gelehrt werden, daß die jungen Theologen die katholische Lehre sorgfältig aus der göttlichen Offenbarung schöpfen, tief in sie eindringen, sie für ihr geistliches Leben fruchtbar machen (32) und sie in ihrem künftigen priesterlichen Dienst verkünden, darlegen und verteidigen können.

Mit besonderer Sorgfalt sollen sie im Studium der Heiligen Schrift, die die Seele der ganzen Theologie sein muß (33), gefördert werden. Nach einer entsprechenden Einführung sollen sie in der exegetischen Methode gründlich geschult werden; mit den Hauptthemen der göttlichen Offenbarung sollen sie vertraut werden und für ihre tägliche Schriftlesung und Schriftbetrachtung Anregung und Nahrung erhalten (34).

Die dogmatische Theologie soll so angeordnet werden, daß zuerst die biblischen Themen selbst vorgelegt werden; dann erschließe man den Alumnen, was die Väter der östlichen und westlichen Kirche zur treuen Überlieferung und zur Entfaltung der einzelnen Offenbarungswahrheiten beigetragen haben, ebenso die weitere Dogmengeschichte, unter Berücksichtigung ihrer Beziehungen zur allgemeinen Kirchengeschichte (35); sodann sollen sie lernen, mit dem heiligen Thomas als Meister, die Heilsgeheimnisse in ihrer Ganzheit spekulativ tiefer zu durchdringen und ihren Zusammenhang zu verstehen, um sie, soweit möglich, zu erhellen (36). Sie sollen geschult werden, diese selben Heilsgeheimnisse stets in den liturgischen Handlungen (37) und im gesamten Leben der Kirche gegenwärtig und wirksam zu sehen, und lernen, die Lösung der menschlichen Probleme im Lichte der Offenbarung zu suchen, ihre ewige Wahrheit auf die wandelbare Welt menschlicher Dinge anzuwenden und sie in angepaßter Weise den Menschen unserer Zeit mitzuteilen (38).

Ebenso sollen die übrigen theologischen Disziplinen aus einem lebendigeren Kontakt mit dem Geheimnis Christi und der Heilsgeschichte neu gefaßt werden. Besondere Sorge verwende man auf die Vervollkommnung der Moraltheologie, die, reicher genährt aus der Lehre der Schrift, in wissenschaftlicher Darlegung die Erhabenheit der Berufung der Gläubigen in Christus und ihre Verpflichtung, in der Liebe Frucht zu tragen für das Leben der Welt, erhellen soll.

Ebenso lenke man bei der Behandlung des kanonischen Rechtes und bei der Darlegung der Kirchengeschichte den Blick auf das Mysterium der Kirche im Sinne der Dogmatischen Konstitution "Über die Kirche", die von der Heiligen Synode erlassen wurde. Die heilige Liturgie, die als erste und notwendige Quelle des wahrhaft christlichen Geistes zu betrachten ist, soll entsprechend den Artikeln 15 und 16 der Konstitution "Über die heilige Liturgie" gelehrt werden (39).

Unter angemessener Berücksichtigung der regionalen Verhältnisse führe man die Alumnen zu einer volleren Kenntnis der Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die vom Apostolischen Römischen Stuhl getrennt sind, damit sie zur Förderung der Wiederherstellung der Einheit unter allen Christen nach den Vorschriften dieser Heiligen Synode beizutragen vermögen (40).

Auch in die Kenntnis der anderen Religionen, die in den betreffenden Gegenden stärker verbreitet sind, führe man sie ein, auf daß sie besser das, was sie nach Gottes Fügung an Gutem und Wahrem haben, anerkennen, Irrtümer zurückzuweisen lernen und das volle Licht der Wahrheit denen, die es nicht haben, mitzuteilen vermögen.

31) Vgl. Pius XII., Enz. Humani generis, 12. Aug. 1950: AAS 42 (1950) 567-569; ders., Ansprache Si diligis, 31. Mai 1954: AAS 46 (1954) 314f.; Paul VI., Ansprache an der Päpstlichen Universität Gregoriana, 12. März 1964: AAS 56 (1964) 364f.; II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr.
LG 25: AAS 57 (1965) 29-31.
32) Vgl. Bonaventura, Itinerarium mentis in Deum, Prol., Nr. 4: "(Niemand) möge glauben, ihm genüge die Lesung ohne Salbung, die Spekulation ohne Hingabe, die Forschung ohne Verehrung, die Umsicht ohne Begeisterung, der Fleiß ohne Frömmigkeit, die Wissenschaft ohne Liebe, der Verstand ohne Demut, das Studium ohne die göttliche Gnade, die Beobachtungsgabe ohne die göttlich inspirierte Weisheit" (Bonaventura, Opera Omnia V (Quaracchi 1891) 296).
33) Vgl. Leo XIII., Enz. Providentissimus Deus, 18. Nov. 1893: AAS 26 (1893-94) 283.
34) Vgl. Päpstliche Bibelkommission, Instructio de Sacra Scriptura recte docenda, 13. Mai 1950: AAS 42 (1950) 502.
35) Vgl. Pius XII., Enz. Humani generis, 12. Aug. 1950: AAS 42 (1950) 568f.: " ... aus dem Studium der heiligen Quellen strömen der theologischen Wissenschaft stets jugendliche Kräfte zu; eine Spekulation hingegen, welche die weitere Erforschung des Glaubensgutes vernachlässigt, bleibt erfahrungsgemäß unfruchtbar"
36) Vgl. Pius XII., Ansprache an die Alumnen der Seminare, 24. Juni 1939: AAS 31 (1939) 247: "Der Eifer ... bei der Suche und Verbreitung der Wahrheit wird durch die Empfehlung der Lehre des heiligen Thomas nicht beeinträchtigt, sondern vielmehr angespornt und sicher geleitet." Paul VI., Ansprache an der Päpstlichen Universität Gregoriana, 12. März 1964: AAS 56 (1964) 365: "(Die Professoren) ... sollen mit Ehrerbietung die Stimme der Kirchenlehrer hören, unter denen der göttliche Aquinate einen hervorragenden Platz innehat; die Geisteskraft des engelgleichen Lehrers ist nämlich so gewaltig, seine Liebe zur Wahrheit so aufrichtig und seine Weisheit bei den zu erforschenden, zu erklärenden und durch das Band der Einheit am passendsten zusammenzufassenden höchsten Wahrheiten so groß, daß seine Lehre das wirksamste Mittel ist nicht nur für die sicher zu erstellenden Glaubensfundamente, sondern auch für den nützlichen und sicheren Empfang der Früchte eines gesunden Fortschritts." Vgl. auch die Ansprache vor dem Sechsten Internationalen Thomistischen Kongreß, 10. Sept. 1965: AAS 57 (1965) 788-792.
37) Vgl. II. Vat. Konzil, Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nr. SC 7 SC 16: AAS 56 (1964) 100f. 104f.
38) Vgl. Paul VI., Enz. Ecclesiam suam, 6. Aug. 1964: AAS 56 (1964) 640f.
39) II. Vat. Konzil, Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nr. SC 10 SC 14 SC 15 SC 16; S. Congr. Rit., Instructio ad exsecutionem Constitutionis de Sacra Liturgia recte ordinandam, 26. Sept. 1964, Nr. 11 u. 12: AAS 56 (1964) 879f.
40) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über den Ökumenismus Unitatis redintegratio, Nr. UR 1 UR 9 UR 10: AAS 57 (1965) 90.98f.


Optatam totius DE