Pastores gregis DE 50

Die Sorge des Bischofs gegenüber den Personen des geweihten Lebens


50 Das Nachsynodale Apostolische Schreiben Vita consecrata hat bereits die Bedeutung des gottgeweihten Lebens im Dienst des Bischofs herausgestellt. Unter Hinweis auf jenen Text haben die Väter während dieser letzten Synode daran erinnert, daß in der Gemeinschaft der Kirche der Bischof die besondere Berufung und Sendung des geweihten Lebens, das ständig und fest zum Leben und zur Heiligkeit der Kirche gehört,196 schätzen und fördern müsse. Auch in der Teilkirche erfüllt das geweihte Leben die Aufgabe einer beispielhaften charismatischen Präsenz und Sendung. Der Bischof wird daher aufmerksam prüfen, ob es unter den Personen des geweihten Lebens, die in der Diözese gelebt haben, Zeugnisse heroischer Tugendübung gegeben hat, und wird, wenn er es für angebracht hält, den Heiligsprechungsprozeß in Gang bringen.

In seiner aufmerksamen Sorge gegenüber allen Formen des gottgeweihten Lebens – einer Fürsorge, die sich in Ermutigung und Wachsamkeit äußert – soll der Bischof dem kontemplativen Leben einen besonderen Platz einräumen. Die Ordensleute sollen ihrerseits die pastoralen Weisungen des Bischofs von Herzen annehmen und so eine volle Gemeinschaft mit dem Leben und der Sendung der Teilkirche, in der sie wohnen, anstreben. Denn der Bischof ist der Verantwortliche für die apostolische Arbeit in der Diözese: Mit ihm müssen die Ordensmänner und Ordensfrauen zusammenarbeiten, um durch ihre Anwesenheit und ihren Dienst die kirchliche Gemeinschaft zu bereichern. In diesem Zusammenhang muß das Dokument Mutuae relationesund das, was das geltende Recht besagt, berücksichtigt werden.

Der besonderen Aufmerksamkeit wurden die Institute diözesanen Rechts empfohlen, vor allem jene, die sich in ernsten Schwierigkeiten befinden: Ihnen soll der Bischof seine besondere väterliche Sorge zuwenden. Im Zuge der Approbation neuer, in seiner Diözese entstandener Institute wird der Bischof schließlich darauf achten, den Weisungen und Vorschriften des Apostolischen Schreibens Vita consecrata und den anderen Instruktionen der zuständigen Dikasterien des Heiligen Stuhls entsprechend vorzugehen.197

Die Laien in der Hirtensorge des Bischofs


51 An den Laien, die die Mehrheit des Gottesvolkes bilden, soll die missionarische Kraft der Taufe sichtbar werden. Dazu brauchen sie die Unterstützung, die Ermutigung und die Hilfe ihrer Bischöfe, die sie dazu anleiten sollen, ihr Apostolat gemäß ihrem eigenen Weltcharakter zu gestalten, während sie aus der Gnade der Sakramente der Taufe und der Firmung schöpfen. Es wird deshalb nötig sein, spezifische Ausbildungsgänge zu fördern, welche die Laien dazu befähigen, in der Kirche Verantwortung zu übernehmen: nicht nur in den verschiedenen Diensten zur Belebung von Liturgie, Katechese, katholischem Religionsunterricht an den Schulen usw., sondern darüber hinaus innerhalb der Strukturen der Mitwirkung auf Diözesan- und Pfarrebene.

Aufgabe vor allem der Laien – und dazu sollen sie ermutigt werden – ist die Evangelisierung der Kulturen, die Einbringung der Kraft des Evangeliums in den Bereich der Familie, der Arbeit, der Massenmedien, des Sportes, der Freizeit und die christliche Belebung der Gesellschaftsordnung und des öffentlichen Lebens auf nationaler wie internationaler Ebene. Aufgrund ihrer Stellung in der Welt sind die Laienchristen tatsächlich in der Lage, einen großen Einfluß auf ihre Umgebung auszuüben, indem sie vielen Männern und Frauen die Perspektiven und die Horizonte der Hoffnung erweitern. Andererseits sind die Laien, so sehr sie auch aufgrund ihrer Lebensentscheidung mit den zeitlichen Dingen beschäftigt sind, dazu aufgerufen, entsprechend ihrem besonderen Weltcharakter in den jeweiligen Arbeitsbereichen über ihre Hoffnung Rechenschaft abzulegen (vgl.
1P 3,15), während sie im Herzen »die Erwartung der neuen Erde« 198 hegen. Die Bischöfe ihrerseits sollen den Laien nahe sein, die, weil sie mitten in die komplexen Probleme der Welt einbezogen sind, der Verwirrung und dem Leid besonders ausgesetzt sind. Die Bischöfe sollen sie unterstützen, damit sie Christen mit starker Hoffnung sind, fest verankert in der Gewißheit, daß der Herr immer an der Seite seiner Kinder ist.

Beachtung verdient auch die Bedeutung des in Vereinigungen ausgeübten Laienapostolates; das gilt sowohl für die bewährten traditionellen Formen als auch für das von den neuen kirchlichen Bewegungen getragene Laienapostolat. Alle diese Vereinigungen bereichern die Kirche, bedürfen aber immer des Unterscheidungsvermögens, das zum Dienst des Bischofs gehört. Denn seiner Hirtenaufgabe obliegt es, die Komplementarität zwischen Bewegungen unterschiedlicher Inspiration zu fördern, indem er über ihre Entwicklung und über die theologische und spirituelle Ausbildung ihrer Leiter, sowie über die Einbeziehung der neuen Gruppen in die Diözesangemeinschaft und in die Pfarreien, von denen sie sich nicht lösen dürfen, wacht.199 Der Bischof wird auch zu erreichen versuchen, daß die Laienverbände die Berufungspastoral in der Diözese unterstützen, indem sie die Annahme aller Berufungen, besonders jener zum Weiheamt, zum gottgeweihten Leben und zum Einsatz in der Mission, fördern.200

Die Sorge des Bischofs gegenüber der Familie


52 Viele Synodenväter haben ihre Stimme zugunsten der Familie erhoben, die mit Recht »Hauskirche« heißt, ein für die Gegenwart des Herrn Jesus offener Raum und ein Heiligtum des Lebens. Die auf das Sakrament der Ehe gegründete Familie erscheint als Gemeinschaft von vorrangiger Bedeutung, da in ihr sowohl die Eheleute wie ihre Kinder ihre Berufung leben und sich in der Liebe vervollkommnen. Die christliche Familie – so wurde bei der Synode unterstrichen – ist eine apostolische Gemeinschaft, die für die Mission offen ist.201

Es ist Aufgabe des Bischofs, auf die Unterstützung und Verteidigung der Werte der Ehe in der Gesellschaft durch gerechte politische und ökonomische Entscheidungen hinzuwirken. Innerhalb der christlichen Gemeinschaft soll er es ferner nicht versäumen, die Ehevorbereitung der Verlobten, die Begleitung junger Ehepaare und die Bildung von Familien-Gruppen zu fördern, die die Familienpastoral unterstützen und nicht zuletzt in der Lage sein sollen, Familien in Schwierigkeiten zu helfen. Die Nähe des Bischofs zu den Eheleuten und ihren Kindern, auch durch verschiedene diözesane Initiativen, wird für sie verläßliche Ermutigung sein.

Bezüglich der Erziehungsaufgaben der Familie haben die Synodenväter den Wert der katholischen Schulen für die ganzheitliche Bildung der jungen Generationen, für die Inkulturation des Glaubens und für den Dialog zwischen den verschiedenen Kulturen einhellig anerkannt. Deshalb muß der Bischof die Arbeit der katholischen Schulen unterstützen und fördern; dort, wo es noch keine solchen Schulen gibt, soll er sich für ihr Entstehen einsetzen und, soweit es ihm möglich ist, die zivilen Institutionen auffordern, eine tatsächliche Freiheit des Unterrichts im Land zu fördern.202

Die Jugendlichen, eine pastorale Priorität in Hinblick auf die Zukunft


53 Der Bischof, Hirt und Vater der christlichen Gemeinde, soll sich besonders um die Evangelisierung und geistliche Begleitung der Jugendlichen kümmern. Der Dienst an der Hoffnung kommt nicht umhin, zusammen mit jenen, denen die Zukunft anvertraut ist – eben mit den Jugendlichen – die Zukunft aufzubauen. Als »Wächter des Morgens« erwarten die Jugendlichen den Anbruch einer neuen Welt. Die Erfahrung der Weltjugendtage, welche die Bischöfe aus tiefstem Herzen fördern, zeigt uns, wie groß die Zahl der Jugendlichen ist, die bereit sind, sich in der Kirche und in der Welt zu engagieren, wenn ihnen eine echte Verantwortung angetragen und eine unverkürzte christliche Bildung angeboten wird.

Indem ich mich zum Sprachrohr der Synodenväter mache, richte ich aus dieser Sicht an die Personen des gottgeweihten Lebens in den vielen Instituten, die im Bereich der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen tätig sind, einen besonderen Aufruf, sich von den augenblicklichen Schwierigkeiten nicht entmutigen zu lassen und ihre verdienstvolle Arbeit nicht aufzugeben, sondern sie zu intensivieren und dabei ihre Anstrengungen immer besser einzubringen.203

Die jungen Menschen sollen durch eine persönliche Beziehung zu ihren Hirten und Erziehern Anstoß zum Wachsen in der Liebe erhalten und zu einem großherzigen Leben erzogen werden, das sie bereitwillig in den Dienst der anderen, vor allem der Notleidenden und Kranken, stellen. Auf diese Weise wird es leichter sein, mit ihnen auch über die anderen christlichen Tugenden, besonders die Keuschheit, zu sprechen. Auf diesem Weg werden sie begreifen lernen, daß ein Leben »schön« ist, wenn es nach dem Vorbild Jesu hingegeben wird. So werden sie sowohl im Hinblick auf die Ehe, auf das Weiheamt oder auf das gottgeweihte Leben verantwortungsvolle, endgültige Entscheidungen treffen können.

Die Berufungspastoral


54 Entscheidend ist die Förderung einer Kultur der Berufungen im weitesten Sinne: Man muß nämlich die jungen Menschen zur Entdeckung des Lebens selbst als Berufung heranführen. Es wird also nötig sein, daß der Bischof an die Familien, an die Pfarrgemeinden und an die Schulen appelliert, damit sie den Kindern und Jugendlichen helfen, Gottes Plan für ihr Leben zu entdecken und den Ruf zur Heiligkeit, den Gott ursprünglich an jeden richtet, anzunehmen.204

Sehr wichtig ist in diesem Zusammenhang, in der gesamten Seelsorgstätigkeit die Dimension der Berufung zu stärken. Deshalb hat der Bischof dafür zu sorgen, daß die Jugendseelsorge und Berufungspastoral Priestern und Personen übertragen wird, die fähig sind, durch Begeisterung und durch das Beispiel ihres Lebens die Liebe zu Jesus weiterzugeben. Ihre Aufgabe wird es sein, die Jugendlichen durch eine persönliche Beziehung der Freundschaft und, wenn möglich, der geistlichen Führung zu begleiten, um ihnen zu helfen, die Zeichen der Berufung durch Gott zu erfassen und in der Gnade der Sakramente und im Gebetsleben, das vor allem ein Hören auf Gott ist, der spricht, die Kraft zu suchen, ihnen zu entsprechen.

Das sind einige der Bereiche, in denen jeder Bischof sein Leitungsamt ausübt und gegenüber dem ihm anvertrauten Teil des Gottesvolkes die pastorale Liebe, die ihn beseelt, zum Ausdruck bringt. Eine der charakteristischen Formen dieser Liebe ist das Mitfühlen nach dem Vorbild Christi, des Hohenpriesters, der mit den menschlichen Schwächen mitfühlen konnte, da er selbst in allem wie wir in Versuchung geführt worden war, auch wenn er im Unterschied zu uns nicht gesündigt hat (vgl. Hebr
He 4,15). Dieses Mitgefühl ist immer mit der Verantwortung verbunden, die der Bischof gegenüber Gott und der Kirche übernommen hat. So verwirklicht er die am Tag seiner Bischofsweihe übernommenen Versprechen und Verpflichtungen, als er aus freien Stücken seine Zustimmung zur Forderung der Kirche gab: sich mit väterlicher Liebe des heiligen Gottesvolkes anzunehmen und es auf dem Weg des Heils zu führen; im Namen des Herrn den Armen, den Kranken und allen Trost- und Hilfsbedürftigen gegenüber immer gastfreundlich und barmherzig zu sein und wie der Gute Hirte auf die Suche nach den verirrten Schafen zu gehen, um sie in den Schafstall Christi zurückzuführen.205

SECHSTES KAPITEL


IN DER GEMEINSCHAFT DER KIRCHEN


»Die Sorge für alle Gemeinden« (2Co 11,28)


55 In seinem Brief an die Christen in Korinth ruft der Apostel Paulus all das in Erinnerung, was er für das Evangelium erlitten hat: »Ich war oft auf Reisen, gefährdet durch Flüsse, gefährdet durch Räuber, gefährdet durch das eigene Volk, gefährdet durch Heiden, gefährdet in der Stadt, gefährdet in der Wüste, gefährdet auf dem Meer, gefährdet durch falsche Brüder. Ich erduldete Mühsal und Plage, durchwachte viele Nächte, ertrug Hunger und Durst, häufiges Fasten, Kälte und Blöße. Um von allem anderen zu schweigen, weise ich noch auf den täglichen Andrang zu mir und die Sorge für alle Gemeinden hin« (2Co 11,26-28). Die Schlußfolgerung, zu der er gelangt, ist eine leidenschaftliche Frage: »Wer leidet unter seiner Schwachheit, ohne daß ich mit ihm leide? Wer kommt zu Fall, ohne daß ich von Sorgen verzehrt werde?« (2Co 11,29). Die gleiche Frage stellt sich dem Gewissen eines jeden Bischofs als Mitglied des Bischofskollegiums.

Daran erinnert ausdrücklich das Zweite Vatikanische Konzil, wenn es feststellt, daß alle Bischöfe als Mitglieder des Bischofskollegiums und als die durch Einsetzung und Weisung Christi legitimen Nachfolger der Apostel angehalten sind, ihre Sorge auf die ganze Kirche auszuweiten. »Alle Bischöfe müssen nämlich die Glaubenseinheit und die der ganzen Kirche gemeinsame Disziplin fördern und schützen sowie die Gläubigen anleiten zur Liebe zum ganzen mystischen Leibe Christi, besonders zu den armen und leidenden Gliedern und zu jenen, die Verfolgung erdulden um der Gerechtigkeit willen (vgl. Mt Mt 5,10). Endlich müssen sie alle Bestrebungen fördern, die der ganzen Kirche gemeinsam sind, vor allem dazu, daß der Glaube wachse und das Licht der vollen Wahrheit allen Menschen aufgehe. Im übrigen aber gilt unverbrüchlich: Indem sie ihre eigene Kirche als Teil der Gesamtkirche recht leiten, tragen sie wirksam bei zum Wohl des ganzen mystischen Leibes, der ja auch der Leib der Kirchen ist« .206

So kommt es, daß jeder Bischof zugleich in Beziehung zu seiner Teilkirche und zur Universalkirche steht. Derselbe Bischof, der ja sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit der eigenen Teilkirche ist, ist ebenfalls das sichtbare Band der kirchlichen Gemeinschaft zwischen seiner Teilkirche und der Gesamtkirche. Alle Bischöfe residieren daher in ihren Teilkirchen über die ganze Welt verteilt, bewahren aber zugleich die hierarchische Gemeinschaft mit dem Oberhaupt des Bischofskollegiums und mit dem Kollegium selbst. Sie verleihen somit der Katholizität der Kirche Festigkeit und Ausdruck und geben zugleich ihrer Teilkirche das Merkmal der Katholizität. Jeder Bischof ist deshalb so etwas wie ein Verbindungspunkt seiner Teilkirche mit der Universalkirche und sichtbares Zeugnis der Gegenwart der einzigen Kirche Christi in seiner Teilkirche. In der Gemeinschaft der Kirchen vertritt der Bischof also seine Teilkirche, während er in dieser die kirchliche Gemeinschaft darstellt. Mittels des bischöflichen Dienstamtes nehmen nämlich die portiones Ecclesiae an der Gesamtheit der Una Sancta teil, während diese – immer durch das Amt – in der einzelnen Ecclesiae Portio gegenwärtig gesetzt wird.207

Die universale Dimension des Bischofsamtes wird in vollem Umfang manifest und verwirklicht, wenn alle Bischöfe in hierarchischer Gemeinschaft mit dem Papst als Kollegium handeln. Feierlich zu einem Ökumenischen Konzil versammelt oder in der Welt verstreut, aber stets in hierarchischer Gemeinschaft mit dem Papst, bilden sie die Weiterführung des Apostelkollegiums.208 Jedoch auch in anderen Formen arbeiten alle Bischöfe untereinander und mit dem Papst zusammen in bonum totius Ecclesiae; Dies geschieht vor allem, damit das Evangelium in der ganzen Welt verkündigt werde und um den mannigfachen Problemen zu begegnen, die die verschiedenen Teilkirchen bedrängen. Gleichzeitig ist auch die Ausübung des Petrusamtes für das Wohl der ganzen Kirche und jeder Teilkirche eine echte Hilfe – ebenso wie auch das Handeln des Kollegiums als solches –, damit in den der Hirtensorge der einzelnen Diözesanbischöfe anvertrauten Teilkirchen die Einheit im Glauben und die der ganzen Kirche gemeinsame Disziplin gewahrt wird. In der Cathedra Petri finden die Bischöfe, sei es als einzelne oder im Kollegium untereinander geeint, das beständige und sichtbare Prinzip und Fundament der Einheit des Glaubens und der Gemeinschaft.209

Der Diözesanbischof im Verhältnis zur höchsten Autorität


56 Das Zweite Vatikanische Konzil lehrt, daß »den Bischöfen als Nachfolgern der Apostel in den ihnen anvertrauten Diözesen von selbst jede ordentliche, eigenständige und unmittelbare Gewalt zusteht, die zur Ausübung ihres Hirtenamtes erforderlich ist. Die Gewalt, die der Papst kraft seines Amtes hat, sich selbst oder einer anderen Obrigkeit Fälle vorzubehalten, bleibt dabei immer und in allem unangetastet« .210

In der Synodenaula wurde die Frage aufgeworfen, ob das Verhältnis, das zwischen dem Bischof und der höchsten kirchlichen Autorität besteht, nicht im Lichte des Subsidiaritätsprinzips zu behandeln sei, insbesondere hinsichtlich der Beziehungen zwischen Bischof und Römischer Kurie. Dabei bestand der Wunsch, diese Beziehungen im Sinne einer Communio-Ekklesiologie unter Achtung der jeweiligen Kompetenzen und demnach unter Verwirklichung einer größeren Dezentralisation zu gestalten. Es ist auch gebeten worden, über die Möglichkeit nachzudenken, dieses Prinzip auf das Leben der Kirche anzuwenden, wobei auf jeden Fall der Tatsache Rechnung getragen werden müsse, daß das konstitutive Prinzip für die Ausübung der bischöflichen Gewalt die hierarchische Gemeinschaft der einzelnen Bischöfe mit dem Papst und mit dem Bischofskollegium ist.

Wie man weiß, wurde das Subsidiaritätsprinzip von meinem Vorgänger seligen Angedenkens Pius XI. für die bürgerliche Gesellschaft formuliert.211 Das Zweite Vatikanische Konzil hat den Terminus »Subsidiarität« nie gebraucht. Es hat jedoch zu einer Aufteilung unter den Organen der Kirche ermutigt und dabei ein neues Nachdenken über die Theologie des Episkopats in Gang gesetzt, die bei der konkreten Anwendung des Kollegialitätsprinzips auf die kirchliche Gemeinschaft schon Früchte trägt. Hinsichtlich der Ausübung der bischöflichen Gewalt haben die Synodenväter jedoch gemeint, daß sich der Begriff der Subsidiarität als zweideutig erweist. Sie haben darauf bestanden, das Wesen der bischöflichen Autorität im Lichte des Communio-Prinzips theologisch zu vertiefen.212

In der Synodenversammlung war mehrmals vom Communio-Prinzip die Rede.213 Es handelt sich hierbei um eine organische Gemeinschaft im Sinne des Bildes vom Leibe Christi, von dem der Apostel Paulus spricht, wenn er die Aufgaben der gegenseitigen Unterstützung und Ergänzung unter den verschiedenen Gliedern des einen Leibes hervorhebt (vgl.
1Co 12,12-31).

Wenn also der Rückgriff auf das Communio-Prinzip korrekt und wirksam erfolgen soll, werden einige Fixpunkte unvermeidlich sein. Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, daß der Diözesanbischof in seiner Teilkirche die gesamte, ordentliche, eigenberechtigte und unmittelbare Gewalt besitzt, die zur Ausübung seines Hirtendienstes erforderlich ist. Ihm kommt deshalb ein eigener Bereich zur selbständigen Ausübung seiner Autorität zu, der von der allgemeinen Gesetzgebung anerkannt und geschützt wird.214 Andererseits koexistiert die Gewalt des Bischofs mit der höchsten Gewalt des Papstes, die ebenfalls bischöflich, ordentlich und unmittelbar über alle Kirchen im einzelnen sowie ihre Gruppierungen ist, über alle Hirten und Gläubigen.215

Ein anderer Fixpunkt ist zu beachten: Die Einheit der Kirche gründet auf der Einheit des Episkopats, der, um eins zu sein, eines Hauptes des Kollegiums bedarf. In analoger Weise braucht die Kirche, um eins zu sein, eine Kirche als Haupt der Kirchen, nämlich jene von Rom, deren Bischof, der Nachfolger Petri, das Oberhaupt des Kollegiums ist.216 Damit also »die Teilkirche voll Kirche sei, das heißt konkrete Präsenz der universalen Kirche mit allen ihren Wesenselementen, und somit nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet, muß in ihr als ureigenes Element die höchste Autorität der Kirche gegenwärtig sein [...]. Der Primat des Bischofs von Rom und das Bischofskollegium sind Wesenselemente der Gesamtkirche, ,,die sich nicht aus der Partikularität der Kirchen ableiten'', die aber dennoch auch jeder Teilkirche innerlich zu eigen sind [...] Die Tatsache, daß das Amt des Petrusnachfolgers innerlich zum eigentlichen Kirche- sein jeder Teilkirche gehört, ist notwendiger Ausdruck jenes schon erwähnten Verhältnisses grundlegender gegenseitiger Innerlichkeit zwischen Gesamtkirche und Teilkirchen« .217

Was das Merkmal der Katholizität betrifft, verwirklicht sich die Kirche Christi vollständig in jeder Teilkirche, die alle natürlichen und übernatürlichen Mittel zur Erfüllung der Sendung empfängt, die Gott der Kirche in der Welt aufgetragen hat. Unter diesen Mitteln befindet sich auch die ordentliche, eigenberechtigte und unmittelbare Amtsgewalt des Bischofs, die für die Ausübung seines pastoralen Dienstes (munus pastorale) erforderlich ist, deren Ausübung jedoch von Rechts wegen oder aufgrund einer Anordnung des Papstes den allgemeinen Gesetzen und Vorbehalten, der höchsten oder einer anderen kirchlichen Autorität unterliegt.218

Die Befähigung zur eigenberechtigten Amtsführung, zu der auch die Ausübung des authentischen Lehramtes 219 zählt, das dem Bischof in seiner Diözese wesensgemäß zusteht, hat ihren Ursprung in jener mystischen Wirklichkeit der Kirche, die sicherstellt, daß in der Teilkirche die Gesamtkirche immanent ist, welche auch die höchste Autorität gegenwärtig macht, das heißt den Papst und das Bischofskollegium mit ihrer höchsten, vollen, ordentlichen und unmittelbaren Amtsgewalt über alle Gläubigen und Hirten.220

In Übereinstimmung mit der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils ist festzuhalten, daß die Aufgabe des Lehrens (munus docendi) und die der Leitung (munus regendi) – also auch die entsprechende Vollmacht des Lehramtes und des Leitungsamtes – in der Teilkirche von jedem Diözesanbischof ausgeübt wird, naturgemäß in der hierarchischen Gemeinschaft mit dem Oberhaupt des Kollegiums und mit dem Kollegium selbst.221 Dies schwächt die bischöfliche Autorität nicht; im Gegenteil, es stärkt sie, insofern die Bande der hierarchischen Gemeinschaft, die den Bischof an den Apostolischen Stuhl binden, eine notwendige Koordinierung zwischen der Verantwortung des Diözesanbischofs und jener der obersten Autorität erfordern, die vom Wesen der Kirche vorgegeben ist. Das göttliche Recht selbst setzt der Ausübung der einen wie der anderen Grenzen. Folglich wird die Gewalt der Bischöfe »von der obersten und allgemeinen Gewalt nicht ausgeschaltet, sondern im Gegenteil bestätigt, gestärkt und in Schutz genommen, weil der Heilige Geist die von Christus dem Herrn in seiner Kirche festgesetzte Form der Leitung unverändert bewahrt« .222

Daher hat Papst Paul VI. bei der Eröffnung der dritten Sitzungsperiode des Zweiten Vatikanischen Konzils treffend bemerkt: »Wie ihr, verehrte Mitbrüder im Bischofsamt, über die Erde verteilt seid, um der wahren Katholizität der Kirche Bestand und Ausdruck zu verleihen, so habt ihr eine Mitte nötig, ein Prinzip der Einheit des Glaubens und der Gemeinschaft; und dies findet ihr eben in dieser Cathedra Petri. Ebenso bedürfen Wir immer eurer Nähe, um dem Gesicht des Apostolischen Stuhls mehr und mehr seine Stattlichkeit, seine menschliche und historische Wirklichkeit, ja sogar den Gleichklang mit seinem Glauben, das Beispiel zur Erfüllung seiner Pflichten und den Trost in seinen Drangsalen zu geben« .223

Die Realität der Gemeinschaft, die allen innerkirchlichen Beziehungen zugrunde liegt 224 und die auch bei der Diskussion in der Synode hervorgehoben wurde, stellt eine Wechselbeziehung zwischen dem Papst und den Bischöfen dar. Wenn nämlich einerseits der Bischof für den vollen Ausdruck seines Dienstes und für die Begründung der Katholizität seiner Kirche die ihm eigene Leitungsgewalt (munus regendi) in der hierarchischen Gemeinschaft mit dem Papst und dem Bischofskollegium ausüben muß, handelt andererseits der Papst als Oberhaupt des Kollegiums in Ausübung seines Dienstes als oberster Hirte der Kirche (munus supremi Ecclesiae pastoris) immer in Gemeinschaft mit allen anderen Bischöfen, ja sogar mit der ganzen Kirche.225 Wie der Bischof in der kirchlichen Gemeinschaft nie alleine sondern fortwährend auf das Kollegium und sein Haupt bezogen ist und von ihnen gestützt wird, so ist auch der Papst nie allein, sondern immer in Beziehung zu den Bischöfen und wird von ihnen gestützt. Dies ist ein weiterer Grund dafür, daß die Ausübung der höchsten Amtsgewalt des Papstes die ordentliche, eigenberechtigte und unmittelbare Vollmacht des Bischofs in seiner Teilkirche nicht aufhebt, sondern sie bekräftigt, stärkt und geltend macht.

Die Besuche »ad limina Apostolorum«


57 Ausdruck und zugleich Mittel der Gemeinschaft unter den Bischöfen und der Cathedra Petri sind die Besuche ad limina Apostolorum.226 Ein solches Ereignis hat nämlich drei wesentliche Momente von je eigener Bedeutung.227 Vor allem verweist die Wallfahrt zu den Gräbern der Apostelfürsten Petrus und Paulus auf den Bezug zu dem einen Glauben, für den sie mit ihrem Martyrium Zeugnis ablegten.

Damit verbunden ist die Begegnung mit dem Nachfolger Petri. Beim Ad limina-Besuch versammeln sich die Bischöfe um ihn zu einem Austausch all jener Gaben, die der Heilige Geist der Kirche geschenkt hat, sei es auf örtlicher Ebene und in der Teilkirche, sei es auf Weltebene.228 Dabei vollzieht sich nicht einfach ein Informationsaustausch, sondern vor allem eine Bekräftigung und Festigung der Kollegialität (collegialis confirmatio) im Leib der Kirche. Die Kollegialität bewirkt Einheit in der Verschiedenheit und erzeugt eine Art »perichoresis« zwischen der Gesamtkirche und den Teilkirchen, die man mit dem Blutkreislauf vergleichen kann, der vom Herzen zu den Gliedern und von diesen wieder zum Herzen geht.229 Der von Christus ausgehende Lebensstrom vereinigt alle Teile, wie der Saft vom Weinstock in die Reben dringt (vgl. Joh
Jn 15,5). Das wird besonders augenfällig in der Eucharistiefeier der Bischöfe mit dem Papst. Jede Eucharistie wird in der Tat in Gemeinschaft mit dem eigenen Bischof, mit dem Papst und mit dem Bischofskollegium gefeiert, und durch diese mit den Gläubigen der Teilkirche und der ganzen Kirche. Auf diese Weise ist die Universalkirche in der Teilkirche gegenwärtig, und diese ist mit den anderen Teilkirchen in die Gemeinschaft der Gesamtkirche eingeordnet.

Seit den ersten Jahrhunderten ist die Kirche von Rom, in der Petrus und Paulus ihr Glaubenszeugnis abgelegt haben, der letztgültige Bezugspunkt für die Gemeinschaft. Aufgrund ihrer herausragenden Stellung muß jede Teilkirche mit ihr in Übereinstimmung sein, weil sie die letzte Gewähr der Unversehrtheit der von den Aposteln überkommenen Tradition darstellt.230 Die Kirche von Rom steht der universalen Gemeinschaft der Liebe vor.231 Sie schützt die legitime Vielfalt und wacht zugleich darüber, daß die Besonderheit der Einheit nicht nur nicht schadet, sondern ihr dient.232 All dies bringt die Notwendigkeit der Gemeinschaft der verschiedenen Kirchen mit der Kirche von Rom mit sich, damit sich alle in der Reinheit der Apostolischen Tradition und der Einheit der kanonischen Disziplin für die Bewahrung des Glaubens, der Sakramente und des konkreten Weges zur Heiligkeit wiederfinden können. Diese Gemeinschaft unter den Kirchen kommt in der hierarchischen Gemeinschaft der einzelnen Bischöfe mit dem Papst zum Ausdruck.233 Aus der Gemeinschaft aller Bischöfe cum Petro et sub Petro, die sich in der Liebe erfüllt, erwächst die Verpflichtung der Zusammenarbeit aller mit dem Nachfolger Petri zum Wohl der gesamten Kirche und demnach auch jeder Teilkirche. Der Ad limina-Besuch gilt gerade diesem Zweck.

Der dritte Aspekt der Ad limina-Besuche besteht in der Begegnung mit den Verantwortlichen der Dikasterien der Römischen Kurie: In der Unterredung mit ihnen erhalten die Bischöfe direkte Kenntnis der Fragen, die im Kompetenzbereich der einzelnen Dikasterien liegen, und werden so in die unterschiedlichen Themen der gemeinsamen pastoralen Sorge eingeführt. In diesem Zusammenhang haben die Synodenväter darum angesucht, die Beziehungen zwischen den Bischöfen – einzeln oder in Bischofskonferenzen – und den Dikasterien der Römischen Kurie im Sinne der gegenseitigen Kenntnis und des Vertrauens zu vermehren.234 Auf diese Weise wären die Dikasterien direkt über die konkreten Probleme der Kirchen informiert und könnten ihren universalen Dienst besser ausüben.

Zusammen mit dem Fünfjahresbericht über den Status der Diözese 235 sind ohne Zweifel die Ad-limina-Besuche wirksame Mittel zur Erfüllung des Erfordernisses der gegenseitigen Kenntnis, die aus dieser realen Gemeinschaft unter den Bischöfen und mit dem Papst erwächst. Der Rombesuch der Bischöfe kann sogar eine gute Gelegenheit bieten, um einerseits die Antwort auf die von ihnen den Dikasterien vorgelegten Fragen zu beschleunigen und um andererseits – je nach ihrem Wunsch – eine individuelle oder kollektive Konsultation im Hinblick auf die Vorbereitung von Dokumenten von beträchtlicher allgemeiner Tragweite zu erleichtern. Überdies können bei dieser Gelegenheit zweckmäßigerweise den Bischöfen eventuell zur Veröffentlichung anstehende Dokumente erläutert werden, die der Heilige Stuhl an die Kirche im ganzen oder an ihre Teilkirchen im besonderen zu richten beabsichtigt.

Die Bischofssynode


58 Entsprechend einer schon gesicherten Erfahrung läßt jede Generalversammlung der Bischofsynode – in gewisser Hinsicht als Ausdruck des Episkopats – auf eine besondere Art den Geist der Gemeinschaft erkennen, der die Bischöfe mit dem Papst und die Bischöfe untereinander vereint. Sie erlaubt, unter der Führung des Heiligen Geistes ein vertieftes kirchliches Urteil zu den verschiedenen Problemen abzugeben, die die Kirche bedrängen.236

Bekanntlich ergab sich während des Konzils die Forderung, die Bischöfe sollten den Papst in der Ausübung seines Amtes besser unterstützen können. Aus eben dieser Überlegung heraus schuf mein Vorgänger seligen Angedenkens Paul VI. die Bischofssynode 237 – wobei er freilich nicht den Beitrag vergaß, den schon das Kardinalskollegium dem Papst leistete. Mittels dieses neuen Organs konnte die kollegiale Herzlichkeit und die Sorge der Bischöfe für das Wohl der gesamten Kirche wirksamer zum Ausdruck gebracht werden.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, daß die Bischöfe in der Einheit des Glaubens und der Liebe mit ihrem Rat dem Papst in der Ausübung seines Apostolischen Dienstes wertvolle Hilfe leisten können, und zwar sowohl hinsichtlich der Bewahrung des Glaubens und der Sitten wie auch bezüglich der Beachtung der kirchlichen Disziplin. Der Austausch von Kenntnissen über die Teilkirchen ist in der Tat ein wertvolles Mittel zur Stärkung der Gemeinschaft, vereinfacht er doch die Übereinstimmug der Entscheidungen, auch was Lehrfragen anbelangt.238

Jede Generalversammlung der Bischofssynode ist eine tiefe Erfahrung von Kirche, wenn sie auch in ihren Verfahrensmodalitäten stets verbesserungsfähig bleibt.239 Die in der Synode versammelten Bischöfe vertreten vor allem ihre eigenen Teilkirchen; sie berücksichtigen jedoch auch die Beiträge der Bischofskonferenzen, von denen sie entsandt sind und deren Stellungnahme zu den zu behandelnden Fragen sie vortragen. Sie bringen so Wünsche des ganzen hierarchischen Leibes der Kirche und in gewisser Weise jene des gesamten Gottesvolkes, dessen Hirten sie sind, zum Ausdruck.

Die Synode ist ein Ereignis, in dem besonders sichtbar wird, daß der Nachfolger Petri bei der Ausübung seines Amtes stets in Gemeinschaft mit den übrigen Bischöfen und mit der ganzen Kirche steht.240 »Sache der Bischossynode ist es« – legt diesbezüglich der Codex des kanonischen Rechts fest – »über die Verhandlungsthemen zu beraten und Wünsche zu äußern, nicht aber diese zu entscheiden und über sie Dekrete zu erlassen, wenn nicht in bestimmten Fällen der Papst ihr Entscheidungsgewalt übertragen hat; in diesem Fall ist es seine Sache, die Entscheidungen der Synode in Kraft zu setzen« .241 Die Tatsache, daß der Synode normalerweise beratende und nur in Ausnahmefällen beschließende Funktion zukommt, mindert nicht ihre Bedeutung. In der Kirche ist nämlich der Zweck eines jeden Kollegialorgans, sei es beratend oder beschließend, immer auf die Wahrheit oder auf das Wohl der Kirche ausgerichtet. Wenn es sich dann um die Feststellung des gemeinsamen Glaubens handelt, wird der consensus Ecclesiae nicht durch die Auszählung der Stimmen gewonnen, sondern ist Frucht des Wirkens des Geistes, der die Seele der einzigen Kirche Christi ist.

Gerade weil die Synode im Dienst der Wahrheit und der Kirche steht und damit die wahre Mitverantwortung seitens des ganzen Episkopats in Einheit mit seinem Haupt in Bezug auf das Wohl der Kirche zum Ausdruck bringt, nehmen die Bischöfe bei der Abgabe ihrer beratenden oder beschließenden Voten gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der Synode, auf jeden Fall ihre Teilhabe an der Leitung der Gesamtkirche wahr. Wie mein verehrter Vorgänger Paul VI., so habe auch ich immer die Vorschläge und Stellungnahmen der Synodenväter hochgeschätzt und sie in die Erarbeitung jenes Dokumentes einfließen lassen, das die Ergebnisse der Synode zusammenfaßt, weshalb ich dieses gerne als »nachsynodal« bezeichne.


Pastores gregis DE 50