Presbyterorum Ordinis DE



PRESBYTERORUM ORDINIS



ÜBER DIENST UND LEBEN DER PRIESTER

VORREDE

1 Schon mehrfach hat diese Heilige Synode alle auf die große Würde des Priesterstandes in der Kirche hingewiesen (1). Da diesem Stand jedoch bei der Erneuerung der Kirche Christi höchst bedeutsame und unstreitig immer schwierigere Aufgaben zukommen, schien es sehr angeraten, ausführlicher und gründlicher über die Priester zu sprechen. Was im folgenden gesagt wird, gilt für alle Priester, vor allem für die, die im Seelsorgsdienst stehen; bei Ordenspriestern ist Zutreffendes entsprechend anzuwenden.

Durch die Weihe und die vom Bischof empfangene Sendung werden die Priester zum Dienst für Christus, den Lehrer, Priester und König, bestellt. Sie nehmen teil an dessen Amt, durch das die Kirche hier auf Erden ununterbrochen zum Volk Gottes, zum Leib Christi und zum Tempel des Heiligen Geistes auferbaut wird. Um ihr Amt in seelsorglich und menschlich vielfach so tiefgreifend veränderten Verhältnissen wirksamer zu unterstützen und ihrem Leben besser Sorge zu tragen, erklärt und bestimmt darum diese Heilige Synode das Folgende.

1) II. Vat. Konzil, Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium: AAS 56 (1964) 97ff.; Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium: AAS 57 (1965) 5ff.; Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Christus Dominus: AAS 58 (1966) 673ff.; Dekret über die Ausbildung der Priester Optatam totius: AAS 58 (1966) 713ff.

I. KAPITEL


DAS PRIESTERTUM UND DIE SENDUNG DER KIRCHE


2 Jesus der Herr, "den der Vater geheiligt und in die Welt gesandt hat" (Jn 10,36), gibt seinem ganzen mystischen Leib Anteil an der Geistsalbung, mit der er gesalbt worden ist (2). In ihm werden nämlich alle Gläubigen zu einer heiligen und königlichen Priesterschaft, bringen geistige Opfer durch Jesus Christus Gott dar und verkünden die Machttaten dessen, der sie aus der Finsternis in sein wunderbares Licht berufen hat (3). Es gibt darum kein Glied, das nicht Anteil an der Sendung des ganzen Leibes hätte; jedes muß vielmehr Jesus in seinem Herzen heilighalten (4) und durch den Geist der Verkündigung Zeugnis von Jesus ablegen (5).

Damit die Gläubigen zu einem Leib, in dem "nicht alle Glieder denselben Dienst verrichten" (Rm 12,4), zusammenwachsen, hat der gleiche Herr einige von ihnen zu amtlichen Dienern eingesetzt. Sie sollten in der Gemeinde der Gläubigen heilige Weihevollmacht besitzen zur Darbringung des Opfers und zur Nachlassung der Sünden (6) und das priesterliche Amt öffentlich vor den Menschen in Christi Namen verwalten. Daher hat Christus die Apostel gesandt, wie er selbst vom Vater gesandt war (7) und durch die Apostel den Bischöfen als deren Nachfolgern Anteil an seiner Weihe und Sendung gegeben (8). Ihr Dienstamt ist in untergeordnetem Rang den Priestern übertragen worden (9); als Glieder des Priesterstandes sollten sie, in der rechten Erfüllung der ihnen von Christus anvertrauten Sendung, Mitarbeiter des Bischofsstandes sein (10).

Da das Amt der Priester dem Bischofsstand verbunden ist, nimmt es an der Vollmacht teil, mit der Christus selbst seinen Leib auferbaut, heiligt und leitet. Darum setzt das Priestertum der Amtspriester zwar die christlichen Grundsakramente voraus, wird aber durch ein eigenes Sakrament übertragen. Dieses zeichnet die Priester durch die Salbung des Heiligen Geistes mit einem besonderen Prägemal und macht sie auf diese Weise dem Priester Christus gleichförmig, so daß sie in der Person des Hauptes Christus handeln können (11).

Da die Priester für ihren Teil am Amt der Apostel teilnehmen, wird ihnen von Gott die Gnade verliehen, Diener Jesu Christi unter den Völkern zu sein, die das heilige Amt des Evangeliums verwalten, damit die Völker eine wohlgefällige und im Heiligen Geist geheiligte Opfergabe werden (12). Durch die apostolische Botschaft des Evangeliums nämlich wird das Volk Gottes zur Einheit berufen, so daß alle, die zu diesem Volk gehören, im Heiligen Geist geheiligt sind und sich selbst als "lebendiges, heiliges, Gott wohlgefälliges Opfer" (Rm 12,1) darbringen. Durch den Dienst der Priester vollendet sich das geistige Opfer der Gläubigen in Einheit mit dem Opfer des einzigen Mittlers Christus, das sie mit ihren Händen im Namen der ganzen Kirche bei der Feier der Eucharistie auf unblutige und sakramentale Weise darbringen, bis der Herr selbst kommt (13).

Darauf zielt das Dienstamt der Priester, und darin findet es seine Vollendung. Denn ihr Dienst, der in der Verkündigung des Evangeliums seinen Anfang nimmt, schöpft seine ganze Kraft aus dem Opfer Christi. So soll durch ihn "die ganze erlöste Gemeinde, die Versammlung und Gemeinschaft der Heiligen, durch den Hohenpriester als allumfassendes Opfer Gott dargebracht werden, durch ihn, der auch sich selbst in seinem Leiden für uns dargebracht hat, damit wir der Leib des so erhabenen Hauptes wären" (14).

Das Ziel also, auf das Dienst und Leben der Priester ausgerichtet sind, ist die Verherrlichung Gottes des Vaters in Christus. Diese Verherrlichung besteht darin, daß die Menschen die in Christus vollendete Tat Gottes bewußt, frei und dankbar annehmen und in ihrem ganzen Leben kundtun. Ob die Priester sich darum dem Gebet und der Anbetung hingeben, ob sie das Wort verkünden, das eucharistische Opfer darbringen und die übrigen Sakramente verwalten oder den Menschen auf andere Weise dienen, immer fördern sie die Ehre Gottes und das Wachstum des göttlichen Lebens im Menschen. All dies entströmt dem Pascha Christi des Herrn und erfährt seine Vollendung bei dessen glorreicher Ankunft, wenn er selbst das Reich Gott dem Vater übergeben hat (15).

2) Vgl. Mt 3,16 Lc 4,18 Ac 4,27 Ac 10,38.
3) Vgl. 1P 2,5 1P 2,9.
4) Vgl. 1P 3,15.
5) Vgl. Ac 19,10; II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. LG 35: AAS 57 (1965) 40-41.
6) Konzil von Trient, Sess. 23, c. 1 u. can. 1: Denz. 957.961 (DS 1764 DS 1771).
7) Vgl. Jn 20,21; II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. LG 18: AAS 57 (1965) 21-22.
8) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. LG 28: AAS 57 (1965) 33-36.
9) Ebd.
10) Vgl. Pont. Rom., De Ordinatione Presbyterorum, Präfation. Die gleichen Worte finden sich schon im Sacramentarium Veronense: ed. L. C. Mohlberg (RM 1956) 122; ebenso im Missale Francorum: ed. L. C. Mohlberg (RM 1957) 9; im Liber Sacramentorum Romanae Ecclesiae: ed. L. C. Mohlberg (RM 1960) 25; im Pontificale Romano-Germanicum: ed. Vogel-Elze (Vatikan 1963) Bd. I, S. 34.
11) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. LG 10: AAS 57 (1965) 14-15.
12) Vgl. Rm 15,16 griech.
13) Vgl. 1Co 11,26.
14) Augustinus, De Civ. Dei X, 6: PL 41, 284.
15) Vgl. 1Co 15,24.


3 Die Priester werden aus der Reihe der Menschen genommen und für die Anliegen der Menschen bei Gott bestellt, um Gaben und Opfer für die Sünden darzubringen (16); allen begegnen sie deshalb als ihren Brüdern. Auch der Herr Jesus, Gottes Sohn, der vom Vater als Mensch zu den Menschen gesandt wurde, lebte ja mit uns zusammen und wollte in allem seinen Brüdern gleich werden, die Sünde ausgenommen (17). Ihn haben schon die heiligen Apostel nachgeahmt; Paulus, der als Lehrer der Heiden "für das Evangelium erwählt" war (Rm 1,1), bezeugt ausdrücklich, er sei allen alles geworden, um alle zu retten (18). Die Priester des Neuen Testamentes werden zwar aufgrund ihrer Berufung und Weihe innerhalb der Gemeinde des Gottesvolkes in bestimmter Hinsicht abgesondert, aber nicht um von dieser, auch nicht von irgendeinem Menschen, getrennt zu werden, sondern zur gänzlichen Weihe an das Werk, zu dem sie Gott erwählt hat (19). Sie könnten nicht Christi Diener sein, wenn sie nicht Zeugen und Ausspender eines anderen als des irdischen Lebens wären; sie vermöchten aber auch nicht den Menschen zu dienen, wenn diese und ihre Lebensverhältnisse ihnen fremd blieben (20). Ihr Dienst verlangt in ganz besonderer Weise, daß sie sich dieser Welt nicht gleichförmig machen (21); er erfordert aber zugleich, daß sie in dieser Welt mitten unter den Menschen leben, daß sie wie gute Hirten ihre Herde kennen und auch die heinzuholen suchen, die außerhalb stehen, damit sie Christi Stimme hören und eine Herde und ein Hirt sei (22). Dabei helfen ihnen gerade jene Eigenschaften viel, die zu Recht in der menschlichen Gesellschaft sehr geschätzt sind: Herzensgüte, Aufrichtigkeit, Charakterfestigkeit und Ausdauer, unbestechlicher Gerechtigkeitssinn, gute Umgangsformen und Ähnliches, das der Apostel Paulus empfiehlt: "Was wahr ist, was ehrwürdig und recht, was lauter, liebenswert und ansprechend, überhaupt was Tugend ist und Lob verdient, darauf seid bedacht" (Ph 4,8)23.

16) Vgl. He 5,1.
17) Vgl. He 2,17 He 4,15.
18) Vgl. 1Co 9,19-23 Vg.
19) Vgl. Ac 13,2.
20) "Dieses Streben nach religiöser und sittlicher Vervollkommnung wird mehr und mehr auch von außen her durch die äußeren Bedingungen angespornt, unter denen die Kirche ihr Leben entfaltet. Sie kann nicht unbeeindruckt und gleichgültig bleiben angesichts der Veränderungen der Umwelt. Die Umwelt beeinflußt und bedingt auf tausend Weisen das praktische Verhalten der Kirche; denn sie lebt ja nicht von der Welt getrennt, sondern in ihr. Deshalb unterliegen die Glieder der Kirche dem Einfluß der Welt, werden durch ihre Kultur geprägt, nehmen ihre Gesetze an und machen sich ihre Gewohnheiten zu eigen. Diese innere Berührung der Kirche mit der menschlichen Gesellschaft wirft ständig schwierige Fragen auf, die gerade heute äußerst hart sind (...) Der Völkerapostel belehrte die Christen seiner Zeit mit folgenden Worten:,Zieht nicht im fremden Joch mit Ungläubigen; denn was hat Gerechtigkeit zu tun mit Ungesetzlichkeit? Oder was haben Licht und Finsternis miteinander gemein? ... Welchen Anteil hat der Gläubige gemeinsam mit dem Ungläubigen?' (2Co 6,14-15) Die christlichen Lehrer und Erzieher werden darum die katholische Jugend immer auf ihre ganz besondere Stellung und die sich daraus ergebende Aufgabe hinweisen müssen, nämlich in der Welt zu leben, aber nicht von der Welt zu sein, entsprechend dem Gebet Jesu für seine Jünger:,Ich bitte nicht, sie von der Welt wegzunehmen, sondern sie zu bewahren vor dem Bösen. Sie sind nicht aus der Welt, so wie auch ich nicht aus der Welt bin' (Jn 17,15-16). Die Kirche macht sich dieses Gebet zu eigen. Aber diese Unterscheidung bedeutet nicht Trennung. Sie ist weder Gleichgültigkeit noch Furcht, noch Verachtung. Wenn die Kirche den Unterschied hervorhebt, der zwischen ihr und der Menschheit besteht, so stellt sie sich nicht in Gegensatz zu ihr, sondern verbindet sich vielmehr mit ihr": Paul VI., Enz. Ecclesiam suam, 6. Aug. 1964: AAS 56 (1964) 627 und 638.
21) Vgl. Rm 12,2.
22) Vgl. Jn 10,14-16.
23) Vgl. Polykarp, Brief an die Gemeinde von Philippi VI., 1: "Auch die Presbyter sollen wohlwollend sein, barmherzig gegen alle; sie sollen die Verirrten zurückführen, die Kranken besuchen, Sorge tragen für Witwen, Waisen und Arme; stets sollen sie bedacht sein auf das Gute vor Gott und den Menschen; sie sollen sich frei halten vor jedem Zorn, von Parteilichkeit und ungerechtem Urteil; fern sei ihnen jegliche Geldgier, leichtfertiger Glaube an üble Nachrede, hartes Urteil, im Bewußtsein, daß wir alle der Sünde Schuldner sind": ed. F. X. Funk, Patres Apostolici I, 273.


II. KAPITEL


DER PRIESTERLICHE DIENST


I. Die priesterlichen Ämter

4 Das Volk Gottes wird an erster Stelle geeint durch das Wort des lebendigen Gottes (1), das man mit Recht vom Priester verlangt (2). Da niemand ohne Glaube gerettet werden kann (3), ist die erste Aufgabe der Priester als Mitarbeiter der Bischöfe allen die frohe Botschaft Gottes zu verkünden (4), um so in der Erfüllung des Herrenauftrags: "Gehet hin in alle Welt, und verkündet das Evangelium allen Geschöpfen" (Mc 16,15) (5), das Gottesvolk zu begründen und zu mehren. Durch das Heilswort wird ja der Glaube, durch den sich die Gemeinde der Gläubigen bildet und heranwächst, im Herzen der Nichtgläubigen geweckt und im Herzen der Gläubigen genährt, wie der Apostel sagt: "Der Glaube kommt aus der Predigt, die Predigt aber durch Christi Wort" (Rm 10,17). Die Priester schulden also allen, Anteil zu geben an der Wahrheit des Evangeliums (6), deren sie sich im Herrn erfreuen. Niemals sollen sie ihre eigenen Gedanken vortragen, sondern immer Gottes Wort lehren und alle eindringlich zur Umkehr und zur Heiligung bewegen, ob sie nun durch eine vorbildliche Lebensführung Ungläubige für Gott gewinnen (7) oder in der ausdrücklichen Verkündigung den Nichtglaubenden das Geheimnis Christi erschließen; ob sie Christenlehre erteilen, die Lehre der Kirche darlegen oder aktuelle Fragen im Licht Christi zu beantworten suchen (8). Die priesterliche Verkündigung ist aber in den gegenwärtigen Zeitumständen nicht selten außerordentlich schwer. Um Geist und Herz der Zuhörer zu erreichen, darf man Gottes Wort nicht nur allgemein und abstrakt darlegen, sondern muß die ewige Wahrheit des Evangeliums auf die konkreten Lebensverhältnisse anwenden.

Der Dienst am Wort wird demgemäß auf verschiedene Weise ausgeübt, je nach den Erfordernissen der Zuhörer und den Gaben der Verkündiger. In nichtchristlichen Ländern und Gemeinschaften werden die Menschen durch die Botschaft des Evangeliums zunächst einmal zum Glauben und zu den Sakramenten des Heils geführt (9); in der Gemeinschaft der Christen hingegen fordert die Verwaltung der Sakramente die Verkündigung des Wortes, vor allem für diejenigen, die offensichtlich nur wenig von dem, was sie immer wieder tun, verstehen oder glauben; sind doch die Sakramente Geheimnisse des Glaubens, der aus der Predigt hervorgeht und durch die Predigt genährt wird (10). Das betrifft vor allem den Wortgottesdienst innerhalb der Meßfeier, in der die Verkündigung des Todes und der Auferstehung des Herrn, die Antwort des hörenden Volkes und das Opfer selbst, durch das Christus den Neuen Bund besiegelt hat in seinem Blut und an dem die Gläubigen mit ihren Bitten und durch den Empfang des Sakramentes teilnehmen, unzertrennlich verbunden sind (11).

1) Vgl. 1P 1,23 Ac 6,7 Ac 12,24, das Wort der Wahrheit und gebaren die Kirchen": Augustinus, Enarr. in Ps 44,23, PL 36,508.
2) Vgl. Ml 2,7 1Tm 4,11-13 2Tm 4,5 Tt 1,9.
3) Vgl. Mc 16,16.
4) Vgl. 2Co 11,7. Insofern die Priester Mitarbeiter der Bischöfe sind, gilt von ihnen auch das, was über die Bischöfe gesagt wird. Vgl. Statuta Ecclesiae antiqua, c. 3: ed. Ch. Munier (Paris 1960) 79; Decretum Gratiani, C. 6, D 88: ed. Friedberg I, 307; Konzil von Trient, Sess. V, Dekret 2, n. 9: Conc. OEc. Decreta, ed. Herder (RM 1962) 645; Sess. XXIV, Dekret de reform., c. 4: ebd. 739; II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. LG 25: AAS 57 (1965) 29-31.
5) Vgl. Constitutiones Apostolorum II, 26, 7: "(Die Presbyter) sollen Lehrer der göttlichen Wissenschaft sein, da der Herr selbst uns aufgetragen hat: Gehet hin und lehret.. ": ed. F. X. Funk, Didascalia et Constitutiones Apostolorum I (Paderborn 1905) 105. - Sacramentarium Leonianum und die anderen Sakramentarien bis zum Pontificale Romanum, Präfation der Priesterweihe: "Aus dieser Vorsorge, Herr, hast du den Aposteln deines Sohnes Lehrer des Glaubens als Begleiter mitgesellt, mit denen sie als zweiten Verkündern (oder: Predigten) den ganzen Erdkreis erfüllten." Liber Ordinum Liturgiae Mozarabicae, Präfation der Priesterweihe: "Der Lehrer der Volksscharen und Lenker der Untergebenen soll den katholischen Glauben geordnet erhalten und allen das wahre Heil verkünden": ed. M. Férotin, Le Liber Ordinum ...: Monumenta Ecclesiae Liturgica, Bd. V (Paris 1904) 55, 4-6.
6) Vgl. Ga 2,5.
7) Vgl. 1P 2,12.
8) Vgl. den Ritus der Priesterweihe in der Alexandrinischen Kirche der Jakobiten: "... Sammle dein Volk zur Belehrung im Wort wie eine Amme, die ihre Kinder nährt": H. Denzinger, Ritus Orientalium II (Würzburg 1863) 14.
9) Vgl. Mt 28,19 Mc 16,16 Tertullian, De Baptismo Mc 14,2 Athanasius, Adv. Arianos Mc 2,42, PG Mc 26,237 A-B; Hieronymus, In Mt 28,19, PL Mt 26,226 D: "Zuerst lehren sie alle Völker, dann taufen sie die (im Glauben) Unterwiesenen. Der Leib kann nämlich nicht eher das Sakrament der Taufe empfangen, bevor die Seele nicht die Wahrheit des Glaubens angenommen hat"; Thomas v. Aquin, Expositio primae Decretalis, § Mt 1, "Der Erlöser gab den Jüngern, die er zur Verkündigung ausschickte, drei Weisungen mit. Zuerst sollten sie den Glauben lehren, dann den Glaubenden die Sakramente spenden": Opuscula Theologica Mt 1138
10) Vgl. II. Vat. Konzil, Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nr. SC 35, 2: AAS 56 (1964) 109.
11) Vgl. ebd. Nr. SC 33 SC 35 SC 48 SC 52; S. 108-109.113.114.


5 Gott, der allein Heilige und Heiligende, wollte sich Menschen gleichsam zu Gefährten und Helfern erwählen, daß sie dem Heiligungswerk demütig dienten. Darum werden die Priester von Gott durch den Dienst des Bischofs geweiht, um in besonderer Teilhabe am Priestertum Christi die heiligen Geheimnisse als Diener dessen zu feiern, der sein priesterliches Amt durch seinen Geist allezeit für uns in der Liturgie ausübt (12). In der Taufe führen sie die Menschen dem Volk Gottes zu; im Sakrament der Buße versöhnen sie die Sünder mit Gott und der Kirche; in der Krankensalbung richten sie die Kranken auf; vor allem in der Meßfeier bringen sie in sakramentaler Weise das Opfer Christi dar. In jedem Vollzug der Sakramente - so bezeugt es schon in der Urkirche der heilige Martyrer Ignatius (13) - werden sie auf verschiedene Weise mit dem Bischof hierarchisch verbunden und machen ihn so in den einzelnen Gemeinschaften der Gläubigen gewissermaßen gegenwärtig (14).

Mit der Eucharistie stehen die übrigen Sakramente im Zusammenhang; auf die Eucharistie sind sie hingeordnet; das gilt auch für die anderen kirchlichen Dienste und für die Apostolatswerke (15). Die Heiligste Eucharistie enthält ja das Heilsgut der Kirche in seiner ganzen Fülle (16), Christus selbst, unser Osterlamm und das lebendige Brot. Durch sein Fleisch, das durch den Heiligen Geist lebt und Leben schafft, spendet er den Menschen das Leben; so werden sie ermuntert und angeleitet, sich selbst, ihre Arbeiten und die ganze Schöpfung mit ihm darzubringen. Darum zeigt sich die Eucharistie als Quelle und Höhepunkt aller Evangelisation: die Katechumenen werden allmählich zur Teilnahme an der Eucharistie vorbereitet, die schon Getauften und Gefirmten durch den Empfang der Eucharistie ganz dem Leib Christi eingegliedert.

Die Zusammenkunft zur Feier der Eucharistie, der der Priester vorsteht, ist also die Mitte der Gemeinschaft der Gläubigen. Die Priester leiten darum die Gläubigen an, die göttliche Opfergabe in der Meßfeier Gott dem Vater darzubringen und mit ihr die Hingabe ihres eigenen Lebens zu verbinden. Sie unterweisen sie im Geist Christi des Hirten, ihre Sünden reumütig der Kirche im Sakrament der Buße zu unterwerfen, so daß sie sich ständig mehr zum Herrn bekehren, eingedenk seines Wortes: "Tut Buße, denn das Himmelreich ist nahe herbeigekommen" (
Mt 4,17). Sie lehren sie ebenso, an den Feiern der heiligen Liturgie so teilzunehmen, daß sie dabei zu einem echten Gebet kommen; sie führen sie zu immer vollkommenerem Gebetsgeist, der sich entsprechend den Gnaden und Erfordernissen eines jeden im ganzen Leben auswirken muß; sie halten alle an, ihre Standespflichten zu erfüllen, und laden die Fortgeschrittenen ein, die evangelischen Räte in einer Weise, die jedem angemessen ist, zu befolgen. So lehren sie die Gläubigen, in Lobgesängen und geisterfüllten Liedern dem Herrn in ihren Herzen zu singen und Gott dem Vater immerdar Dank zu sagen für alles im Namen unseres Herrn Jesus Christus (17).

Die Priester selbst setzen das Lob und die Danksagung der Eucharistie zu den verschiedenen Tageszeiten fort, wenn sie das Stundengebet verrichten, in dem sie im Namen der Kirche Gott für das ganze ihnen anvertraute Volk, ja für die ganze Welt bitten.

Das Gotteshaus, in dem die Heiligste Eucharistie gefeiert und aufbewahrt wird, in dem die Gläubigen sich versammeln und die Gegenwart des auf dem Opferaltar für uns dargebrachten Erlösers zur Hilfe und zum Trost der Gläubigen verehrt wird, soll schön sein, geeignet zu Gebet und heiliger Handlung (18). Hirten und Gläubige sollen in ihm mit dankbarem Herzen auf die Gabe dessen antworten, der durch seine Menschheit das göttliche Leben ständig den Gliedern seines Leibes mitteilt (19). Die Priester mögen die Wissenschaft und die Praxis der Liturgie in rechter Weise pflegen, damit durch ihren liturgischen Dienst von den ihnen anvertrauten Gemeinden Gott, dem Vater, dem Sohn und dem Heiligen Geist, immer vollkommeneres Lob werde.

12) Vgl. ebd. Nr. SC 7; S. 100-101; Pius XII., Enz. Mystici Corporis, 29.Juni 1943: AAS 35 (1943) 230.
13) Ignatius v. Antiochien, Ad Smyrn. 8, 1-2: ed. F. X. Funk, 240; Const. Apost. VIII., 12, 3: ed. F. X. Funk, 496; VIII., 29, 2: ebd. 532.
14) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. LG 28: AAS 57 (1965) 33-36.
15) "Die Eucharistie ist gleichsam die Vollendung des geistlichen Lebens und das Ziel aller Sakramente": Thomas, Summa Theol. III 73,3 c; vgl. ebd. III 65,3.
16) Vgl. Thomas, Summa Theol. III 65,3, ad 1; III 79,1 c u. ad 1.
17) Vgl. Ep 5,19-20.
18) Hieronymus, Ep., 114,2: " ... den heiligen Kelchen und den heiligen Tüchern und den übrigen Dingen, die zum Kult der Herrenpassion gehören ... kommt wegen ihrer Berührung mit Leib und Blut des Herrn die gleiche erhabene Würde zu wie dessen Leib und Blut selbst": PL 22, 934. II. Vat. Konzil, Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nr. 122-127: AAS (1964) 130-132.
19) "Außerdem sollen sie es nicht unterlassen, das Allerheiligste Sakrament, das an einem bevorzugten Ort und mit größter Ehrfurcht den liturgischen Gesetzen entsprechend aufzubewahren ist, tagsüber zu besuchen; eine solche Besuchung ist ein Beweis der Dankbarkeit und ein Zeichen der Liebe und der schuldigen Verehrung gegenüber Christus dem Herrn, der hier gegenwärtig ist": Paul VI., Enz. Mysterium Fidei, 3. Sept. 1965: AAS 57 (1965) 771 MF 1.


6 Die Priester üben entsprechend ihrem Anteil an der Vollmacht das Amt Christi, des Hauptes und Hirten, aus. Sie versammeln im Namen des Bischofs die Familie Gottes, die als Gemeinschaft von Brüdern nach Einheit verlangt, und führen sie durch Christus im Geist zu Gott dem Vater (20). Wie zu den übrigen priesterlichen Ämtern wird auch zu diesem eine geistliche Vollmacht verliehen, die zur Auferbauung gegeben wird (21) . In der Auferbauung der Kirche müssen die Priester allen nach dem Beispiel des Herrn mit echter Menschlichkeit begegnen. Dabei sollen sie sich ihnen gegenüber nicht nach Menschengefallen (22) verhalten, sondern so, wie es die Lehre und das christliche Leben erheischt. Sie sollen sie belehren und sogar wie Söhne, die man liebt, ermahnen (23), nach dem Wort des Apostels: "Tritt auf, sei es gelegen oder ungelegen, überführe, gebiete, ermahne in aller Langmut und Lehre" (2Tm 4,2) (24).

Darum obliegt es den Priestern als Erziehern im Glauben, selbst oder durch andere dafür zu sorgen, daß jeder Gläubige im Heiligen Geist angeleitet wird zur Entfaltung seiner persönlichen Berufung nach den Grundsätzen des Evangeliums, zu aufrichtiger und tätiger Liebe und zur Freiheit, zu der Christus uns befreit hat (25). Noch so schöne Zeremonien und noch so blühende Vereine nutzen wenig, wenn sie nicht auf die Erziehung der Menschen zu christlicher Reife hingeordnet sind (26). Um diese zu fördern, sollen die Priester ihnen helfen, zu erkennen, was in den wichtigen und den alltäglichen Ereignissen von der Sache her gefordert ist und was Gott von ihnen will. Sie müssen die Christen auch anleiten, nicht nur sich zu leben, sondern entsprechend den Forderungen des neuen Liebesgebotes mit der Gnadengabe, die jeder empfangen hat, einander zu dienen (27); so sollen alle ihre Aufgaben in der Gemeinschaft der Menschen christlich erfüllen. Obgleich die Priester allen verpflichtet sind, so sollen sie sich doch vor allem der Armen und Geringen annehmen. Denn der Herr selbst war ihnen verbunden (28), und ihre Evangelisation ist zum Zeichen messianischen Wirkens gesetzt (29). Mit besonderem Eifer sollen sie sich auch der Jugend annehmen, ebenso der Eheleute und Eltern, die in Freundeskreisen zu versammeln wünschenswert ist, damit sie einander helfen, ihr oft schweres Leben leichter und vollkommener christlich zu meistern. Ferner mögen die Priester daran denken, daß alle Ordensmänner und Ordensfrauen als ausgezeichneter Teil im Hause Gottes eine eigene Sorge für ihren geistlichen Fortschritt zum Wohl der ganzen Kirche verdienen. Am meisten sollen sie für die Kranken und Sterbenden besorgt sein, sie besuchen und im Herrn aufrichten (30).

Die Hirtenaufgabe beschränkt sich aber nicht auf die Sorge für die einzelnen Gläubigen, sondern umfaßt auch wesentlich die Bildung einer echten christlichen Gemeinschaft. Dieser Geist der Gemeinschaft muß, um recht gepflegt zu werden, nicht nur die Ortskirche, sondern die Gesamtkirche umfassen. Die Einzelgemeinde darf darum nicht nur die Sorge für die eigenen Gläubigen fördern, sondern muß, von missionarischem Eifer durchdrungen, allen Menschen den Weg zu Christus ebnen.

Ihre besondere Sorge gelte jedoch den Katechumenen und Neugetauften; sie sind schrittweise zur Erkenntnis und Führung eines christlichen Lebens zu erziehen.

Die christliche Gemeinde wird aber nur auferbaut, wenn sie Wurzel und Angelpunkt in der Feier der Eucharistie hat; von ihr muß darum alle Erziehung zum Geist der Gemeinschaft ihren Anfang nehmen (31). Diese Feier ist aber nur dann aufrichtig und vollständig, wenn sie sowohl zu den verschiedenen Werken der Nächstenliebe und zu gegenseitiger Hilfe wie auch zu missionarischer Tat und zu den vielfältigen Formen christlichen Zeugnisses führt.

Eine kirchliche Gemeinschaft bezeigt darüber hinaus durch Liebe, Gebet, Beispiel und Buße eine echte Mütterlichkeit, um Menschen zu Christus zu führen. Sie stellt nämlich ein wirksames Werkzeug dar, das denen, die noch nicht glauben, den Weg zu Christus weist und bahnt und das auch die Gläubigen anregt, stärkt und zum geistlichen Kampf rüstet.

Bei der Auferbauung der christlichen Gemeinschaft sollen die Priester aber niemals irgendeiner Ideologie oder einer menschlichen Parteiung zu Diensten sein, sondern als Boten des Evangeliums und als Hirten der Kirche ihre Kraft auf das geistliche Wachstum des Leibes Christi verwenden.

20) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. LG 28: AAS 57 (1965) 33-36.
21) Vgl. 2Co 10,8 2Co 13,10.
22) Vgl. Ga 1,10.
23) Vgl. 1Co 4,14.
24) Vgl. Didascalia II.,34, 3;46, 6;47, 1; Constitutiones Apost. II, 47, 1: ed. F. X. Funk, Didascalia et Constitutiones I, 116.142 u. 143.
25) Vgl. Ga 4,3 Ga 5,1 Ga 5,13.
26) Vgl. Hieronymus, Ep. 58, 7: "Was nützt es, wenn die Wände von Edelsteinen leuchten, Christus aber in einem Armen stirbt?": PL 22, 584.
27) Vgl. 1P 4,10ff.
28) Vgl. Mt 25,34-45.
29) Vgl. Lc 4,18.
30) Es können noch andere Gruppen genannt werden, z. B. Auswanderer, unstet Umherziehende (Zigeuner) usw.; darüber handelt das II. Vat. Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Christus Dominus.
31) Vgl. Didascalia II, 59, 1-3: "Wenn du das Volk belehrst, so fordere von ihm, und ermahne es, daß es die Kirche häufig besuche und auf keinen Fall je davon ablasse, sondern eifrig zusammenkomme und nicht die Kirche durch sein Fernbleiben verkleinere und den Leib Christi eines Gliedes beraube ... Ihr seid Glieder Christi; trennt euch also nicht von der Kirche, indem ihr von den Zusammenkünften fernbleibt. Ihr habt Christus zum Haupt, und nach seiner Verheißung wohnt er unter euch und hat mit euch Gemeinschaft; seid doch nicht gegen euch selbst nachlässig, haltet den Erlöser nicht fern von seinen Gliedern noch zerreißt und zerteilt seinen Leib ...": ed. F. X. Funk, I, 170; Paul VI., Ansprache an die Teilnehmer des ital. Klerus am XIII. Kongreß über "Zeitgemäße Seelsorge" zu Orvieto, 6. Sept. 1963: AAS 55 (1963) 750ff.


II. Die Beziehung der Priester zu anderen


7 Alle Priester haben zusammen mit den Bischöfen so an ein und demselben Priestertum und Amt Christi teil, daß diese Einheit der Weihe und Sendung ihre hierarchische Gemeinschaft mit dem Stand der Bischöfe erfordert (32). Diese Gemeinschaft bekunden sie vorzüglich bei gelegentlicher Konzelebration, desgleichen bei jeder Eucharistiefeier (33).

Die Bischöfe sollen darum die Priester, denen in der Weihe die Gabe des Heiligen Geistes verliehen wurde, als ihre notwendigen Helfer und Ratgeber im Dienstamt der Belehrung, der Heiligung und der Leitung des Gottesvolkes betrachten (34). Dies erklären die liturgischen Dokumente schon seit den frühen Zeiten der Kirche: feierlich erbitten sie bei der Weihe von Gott, daß er über den Priester ausgieße "den Geist der Gnade und des Rates, auf daß er mit reinem Herzen dem Volk beistehe und es leite" (35), so wie in der Wüste der Geist des Moses auf die siebzig weisen Männer überging (36), "mit deren Hilfe er die ungezählte Volksschar ohne Mühe leitete" (37).

Wegen dieser Gemeinschaft also im gleichen Priestertum und Dienst sollen die Bischöfe die Priester als ihre Brüder und Freunde betrachten (38). Sie seien nach Kräften auf ihr leibliches Wohl bedacht, und vor allem ihr geistliches Wohl sei ihnen ein Herzensanliegen. Denn hauptsächlich auf ihnen lastet die schwere Sorge für die Heiligung ihrer Priester (39); deshalb sollen sie die größte Mühe für deren ständige Formung aufwenden (40). Sie sollen sie gern anhören, ja sie um Rat fragen und mit ihnen besprechen, was die Seelsorge erfordert und dem Wohl des Bistums dient. Um das aber in die Tat umzusetzen, soll in einer den heutigen Verhältnissen und Erfordernissen angepaßten Form (41) ein Kreis oder Rat (42) von Priestern geschaffen werden, die das Presbyterium repräsentieren, wobei dessen Form und Normen noch rechtlich zu bestimmen sind. Dieser Rat kann den Bischof bei der Leitung der Diözese mit seinen Vorschlägen wirksam unterstützen.

Die Priester aber sollen die Fülle des Weihesakramentes der Bischöfe vor Augen haben und in ihnen die Autorität des obersten Hirten Christus hochachten. Sie schulden ihrem Bischof aufrichtige Liebe und Gehorsam (43). Dieser priesterliche Gehorsam, der vom Geist der Zusammenarbeit durchdrungen sein muß, gründet in der Teilnahme am Bischofsamt, die den Priestern durch das Weihesakrament und die kanonische Sendung übertragen wird (44).

Die Einheit der Priester mit den Bischöfen wird in unseren Tagen um so mehr gefordert, als heute aus vielerlei Gründen das Apostolat notwendigerweise nicht nur verschiedene Formen annimmt, sondern auch die Grenzen einer Pfarrei oder einer Diözese überschreitet. Kein Priester kann abgesondert und als einzelner seine Sendung hinreichend erfüllen, sondern nur in Zusammenarbeit mit anderen Priestern, unter Führung derer, die die Kirche leiten.

32) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr.
LG 28: AAS 57 (1965) 35.
33) Vgl. die sog. Constitutio Ecclesiastica Apostolorum XVIII: "Die Presbyter sind die Mitgeweihten und Mitstreiter der Bischöfe": ed. Th. Schermann, Die allgemeine Kirchenordnung I (Paderborn 1914) 26; A. Harnack, Die Quellen der sog. apostolischen Kirchenordnung, T. u. U. II, 5, S. 13, Nr. 18 u. 19; Pseudo- Hieronymus, De Septem Ordinibus Ecclesiae: "... in der Segnung haben sie mit den Bischöfen an den Geheimnissen Anteil": ed. A. W. Kalff (Würzburg 1937) 45; Isidor v. Sevilla, De Ecclesiasticis Officiis, II c. VII: "Sie stehen der Kirche Christi vor und zusammen mit den Bischöfen bereiten sie den Leib und das Blut, lehren und predigen sie": PL 83, 787.
34) Vgl. Didascalia II, 28, 4: ed. F. X. Funk, 108; Const. Apost. II, 28, 4; 34, 3: ebd. S. 109 u. 117.
35) Const. Apost. VIII., 16, 4: ed. F. X. Funk, I, 523; vgl. Epitome Const. Apost. VI: ebd. II, 80, 3-4; Testamentum Domini: " ... verleihe ihm den Geist der Gnade, des Rates und der Hochherzigkeit, den Geist des Presbyterates ... zum Beistand und zur Leitung deines Volkes im Werk, in der Furcht und in einem reinen Herzen": Übers. I. E. Rahmani (Mainz 1899) 69. Ebenso in: Trad. Apost., ed. B. Botte, La Tradition Apostolique de S. Hippolyte (Münster 1963) 20.
36) Vgl. Nb 11,16-25.
37) Pont. Rom., De Ordinatione Presbyterorum, Präfation; die gleichen Worte in den sich schon im Sacramentarium Leonianum, Gelasianum und Gregorianum. Ähnlich in den orientalischen Liturgien: vgl. Trad. Apost.: "... schaue auf diesen deinen Diener und verleihe ihm den Geist der Gnade und des Rates, damit er den Priestern helfe und dein Volk mit einem reinen Herzen leite, so wie du auf das Volk deiner Auserwählung herabgeschaut und dem Moses geboten hast, Presbyter zu erwählen, die du mit deinem Geist erfüllest, den du deinem Knecht verliehen hast", aus der alten lat. Übers. von Verona, ed. B. Botte, La Tradition Apostolique de S. Hippolyte. Essai de reconstruction (Münster 1963) 20; Const. Apost. VIII., 16, 4: ed. F. X. Funk, I, 522, 16-17; Epit. Const. Apost. VI: ed. F. X. Funk, II, 80, 5-7; Testamentum Domini: Übers. I. E. Rahmani (Mainz 1899) 69; Euchologium Serapionis XXVII: ed. F. X. Funk, Didascalia et Constitutiones II, 190, 1-7; Ritus Ordinationis in ritu Maronitarum: Übers. H. Denzinger, Ritus Orientalium II (Würzburg 1863) 161. Von den Vätern seien genannt: Theodor von Mopsuestia, In 1 Tim. 3,8: ed. Swete, II, 119-121; Theodoret, Quaestiones in Numeros XVIII: PG 80, 369 C - 372 B.
38) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. über die Kirche Lumen Gentium, Nr. LG 28: AAS 57 (1965) 35.
39) Vgl. Johannes XXIII., Enz. Sacerdotii Nostri primordia, 1. Aug. 1959: AAS 51 (1959) 576; Pius X., Exhortatio ad clerum Haerent animo, 4. Aug. 1908: S. Pii Acta, Bd. IV (1908) 237ff.
40) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Christus Dominus, Nr. CD 15 CD 16: AAS 58 (1966) 679-681.
41) Nach dem geltenden Kirchenrecht gibt es schon ein Kathedralkapitel als senatus et consilium des Bischofs (CIS 391) oder bei dessen Fehlen ein Kreis von Diözesankonsultoren (Solche Institutionen sollen aber nach dem Wunsch (des Konzils) so überprüft werden, daß sie den heutigen Verhältnissen und Erfordernissen besser entsprechen. Ein derartiger Priesterrat unterscheidet sich ganz klar von jenem Seelsorgsrat, von dem im II. Vat. Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe Christus Dominus, 28. Okt. 1965, Nr. CD 27, die Rede ist; denn ihm gehören auch Laien an, und ihm obliegen allein die seelsorglichen Aufgaben. Über die Priester als Berater der Bischöfe handeln schon die Didascalia II, 28, 4: ed. F. X. Funk, I, 108; ebenso Const. Apost. II, 28, 4: ed F. X. Funk, I, 109; Ignatius v. Antiochien, Ad Magn.6, 1: ed. F. X. Funk, I, 194; Ad Trall. 3, 1: F. X. Funk, 204; Origenes, Contra Celsum 3, 30: "Die Presbyter sind Berater oder Ratgeber": PG 11, 957 D - 960 A.
42) Ignatius v. Antiochien, Ad Magn. 6, 1: "Ich ermahne euch, daß ihr euch alles in der Eintracht Gottes zu tun bemüht, unter dem Vorsitz des Bischofs an Gottes Stelle und mit den Presbytern anstelle des Apostelkollegiums, einschließlich der mir so teuren Diakone, die alle mit dem Amt Christi betraut sind, der von Ewigkeit beim Vater war und am Ende (der Zeiten) erschienen ist": ed. F. X. Funk, 195; Ad Trall. 3, 1: "Ebenso sollen alle die Diakone achten wie Jesus Christus, wie auch den Bischof als das Abbild des Vaters, die Presbyter aber wie eine Ratsversammlung Gottes und ein Apostelkonzil: ohne sie kann man von keiner Kirche reden": F. X. Funk, 204; Hieronymus, In lsaiam II, 3: "Auch wir in der Kirche haben unseren Senat, die Gemeinschaft der Presbyter": PL 24, 61 D.
43) Vgl. Paul VI., Ansprache an die römischen Kurialen und Fastenprediger, 1. März 1965: AAS 57 (1965) 326.
44) Vgl. Const. Apost.VIII., 47, 39: "Die Presbyter ... sollen ohne die Entscheidung des Bischofs nichts tun; ihm ist ja das Volk Gottes anvertraut, und von ihm wird über die Seelen Rechenschaft gefordert": ed. F. X. Funk, 577.


Presbyterorum Ordinis DE