Reconciliatio et paenitentia DE 32

Formen der Bußfeier


32 Entsprechend den Weisungen des II. Vatikanischen Konzils legt die heutige Bußordnung, derOrdo Paenitentiae, drei mögliche Formen vor, die es unter jeweiliger Wahrung der wesentlichen Bestandteile gestatten, die Feier des Bußsakramentes an bestimmte pastorale Situationen anzupassen.

Die erste Form - Feier der Versöhnung für einzelne - ist die einzige normale und ordentliche Weise der sakramentalen Feier; sie kann und darf nicht außer Gebrauch kommen oder vernachlässigt werden. Die zweite Form - Gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit Bekenntnis und Lossprechung der einzelnen - läßt bei der Vorbereitung den Gemeinschaftsbezug des Bußsakramentes besonders hervortreten, erreicht aber die erste Form im krönenden sakramentalen Akt, in der Beichte und Lossprechung eines jeden einzelnen; darum kann sie, was den Charakter eines normalen Ritus betrifft, der ersten Form gleichgesetzt werden. Die dritte Form hingegen - Gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit allgemeinem Bekenntnis und Generalabsolution - hat den Charakter einer Ausnahme und ist darum nicht der freien Wahl überlassen, sondern wird durch eigens dafür erlassene Bestimmungen geregelt.

Die erste Form ermöglicht es, die mehr persönlichen - und wesentlichen - Aspekte auf dem Weg zur Umkehr besser zur Geltung zu bringen. Das Gespräch zwischen Beichtendem und Beichtvater sowie alle benutzten Mittel (Worte aus der Bibel, die Wahl der »Genugtuung« usw.) sind Elemente, welche die sakramentale Feier besser an die konkrete Situation des Beichtenden anpassen. Man entdeckt den Wert dieser Elemente, wenn man die verschiedenen Gründe bedenkt, die einen Christen zum Bußsakrament führen: ein Bedürfnis nach persönlicher Versöhnung und Wiederzulassung zur Freundschaft mit Gott, indem man die durch die Sünde verlorene Gnade wiedererlangt; ein Bedürfnis nach Klärung des eigenen geistlichen Weges und mitunter nach einer besseren Erkenntnis seiner Berufung; oftmals auch ein Bedürfnis und Verlangen, sich aus geistlicher Gleichgültigkeit und einer religiösen Krise zu befreien. Schließlich erlaubt die erste Form der Feier dank ihres persönlichen Charakters, das Bußsakrament mit etwas zu verbinden, das von ihm zwar verschieden, aber doch mit ihm gut zu vereinbaren ist: Ich meine die geistliche Führung. Es ist also offensichtlich, daß in dieser ersten Form die persönliche Entscheidung und das eigene Engagement deutlich unterstrichen und gefördet werden.

Die zweite Form der Feier unterstreicht gerade wegen ihres Gemeinschaftscharakters und der besonderen Art ihrer Gestaltung einige andere Aspekte von großer Bedeutung. Das Wort Gottes, das man gemeinsam hört, hat gegenüber der privaten Bibellesung eine besondere Wirkung und verdeutlicht besser den kirchlichen Charakter von Bekehrung und Versöhnung. Diese Form erweist sich als besonders geeignet für die verschiedenen Zeiten des Kirchenjahres und im Zusammenhang mit Ereignissen von besonderer pastoraler Bedeutung. Es genügt hier, darauf hinzuweisen, daß für diese Form der Feier die Anwesenheit einer genügenden Zahl von Beichtvätern zweckmäßig ist.

Es ist selbstverständlich, daß die Kriterien für die Entscheidung, in welcher der beiden Formen das Sakrament gespendet werden soll, nicht durch zufällige und subjektive Beweggründe bestimmt werden dürfen, sondern vom Willen, im Gehorsam gegenüber der Bußordnung der Kirche dem wahren geistlichen Wohl der Gläubigen zu dienen.

Es wird auch gut sein, daran zu erinnern, daß es für eine ausgewogene geistliche und pastorale Orientierung notwendig ist, weiterhin sehr darauf zu achten und die Gläubigen dazu zu erziehen, daß sie auch für läßliche Sünden das Bußsakrament empfangen, wie es die überlieferte Lehre und Praxis seit Jahrhunderten bezeugen.

Obwohl die Kirche weiß und lehrt, daß läßliche Sünden auch auf andere Weise vergeben werden - man denke an Reueakte, an Werke der Nächstenliebe, an das Gebet, an Bußfeiern usw. -, so weist sie doch stets alle auf den einzigartigen Reichtum des Sakramentes auch hinsichtlich solcher Sünden hin. Der häufige Empfang des Bußsakramentes - zu dem einige Gruppen von Gläubigen sogar verpflichtet sind - stärkt das Bewußtsein, daß auch die kleineren Sünden Gott beleidigen und die Kirche, den Leib Christi, verwunden; zugleich bietet er Gelegenheit und Anlaß, »Christus gleichförmiger zu werden und sorgfältiger dem Anruf des Geistes zu folgen«.(194) Vor allem ist hervorzuheben, daß die Gnade, die dieser sakramentalen Feier eigen ist, eine große Heilkraft besitzt und die Wurzeln der Sünde auszureißen hilft.

Die sorgfältige Pflege der äußeren Feier mit besonderer Betonung des Wortes Gottes,(195) das den Gläubigen und zusammen mit ihnen, soweit es möglich und angemessen ist, verlesen, in Erinnerung gerufen und erklärt wird, kann dazu beitragen, die Praxis dieses Sakramentes lebendiger zu gestalten und zu verhindern, daß sie in Formalismus und reine Gewohnheit abgleitet. Vielmehr soll dem Beichtenden geholfen werden zu entdecken, daß sich an ihm ein Heilsgeschehen vollzieht, das ihm neue Lebenskraft und wahren Frieden des Herzens zu vermitteln vermag. Die Sorge für eine gute Gestaltung wird die einzelnen Kirchen unter anderem dazu veranlassen, feste Zeiten für die Feier des Bußsakramentes festzusetzen und die Gläubigen, besonders die Kinder und Jugendlichen, dazu zu erziehen, daß sie sich in der Regel daran halten - abgesehen von Notsituationen, in denen der Seelsorger jedem gern zur Verfügung stehen soll, der ihn darum bittet.


Die Feier des Sakramentes mit Generalabsolution


33 In der neuen Liturgieordnung und nun auch im neuen Kirchenrecht(196) werden die Bedingungen genau angegeben, unter denen die »Gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit allgemeinem Bekenntnis und Generalabsolution« rechtmäßig benutzt werden kann. Die hierzu erlassenen Bestimmungen und Anordnungen, die aus reifen und ausgewogenen Überlegungen erwachsen sind, müssen angenommen und beobachtet werden, wobei man jede Art von willkürlicher Interpretation vermeidet.

Es ist nützlich, tiefer über die Beweggründe nachzudenken, welche die Bußfeier in einer der ersten beiden Formen gebieten oder den Gebrauch der dritten Form erlauben. Ein Grund ist vor allem dieTreue gegenüber dem Willen des Herrn, der von der Lehre der Kirche überliefert worden ist. Ein weiterer ist der Gehorsam gegenüber den kirchlichen Gesetzen. In einer ihrer Schlußvorlagen hat die Bischofssynode die unveränderte Lehre der Kirche bekräftigt, die auf ältester Überlieferung beruht, sowie das Gesetz, durch das sie die antike Bußpraxis rechtlich festgelegt hat: Das persönliche und vollständige Bekenntnis der Sünden mit individueller Lossprechung ist der einzige ordentliche Weg, auf dem der Gläubige, der sich schwerer Schuld bewußt ist, mit Gott und der Kirche versöhnt wird. Aus dieser Bestätigung der Lehre der Kirche ergibt sich eindeutig, daß jede schwere Sünde stets in persönlicher Beichte unter Angabe ihrer bestimmenden Umständebekannt werden muß.

Ferner gibt es auch einen Grund pastoraler Natur. Wenn es auch wahr ist, daß man unter den von der kirchlichen Disziplin geforderten Bedingungen das Bußsakrament in der dritten Form spenden kann, so darf doch nicht vergessen werden, daß diese keine normale Form werden darf. Wie die Synode erneut betont hat, kann und darf sie nur in »schweren Notlagen« angewandt werden mit der Verpflichtung zur persönlichen Beichte der schweren Sünden vor dem Empfang einer weiteren Generalabsolution. Der Bischof, dem allein es zusteht, für den Bereich seiner Diözese zu erwägen, ob die vom Kirchenrecht für den Gebrauch der dritten Form aufgestellten Bedingungen konkret gegeben sind, wird dieses Urteil als schwerwiegende Gewissensentscheidung und in voller Beachtung von Gesetz und Praxis der Kirche abgeben. Dabei wird er ebenso die Kriterien und Richtlinien berücksichtigen, wie sie auf der Grundlage der oben dargelegten theologischen und pastoralen Überlegungen mit den anderen Mitgliedern der Bischofskonferenz vereinbart worden sind. Zugleich wird es stets eine echte pastorale Sorge bleiben, jene Bedingungen zu schaffen und zu gewährleisten, daß auch diese dritte Form die von ihr erhofften geistlichen Früchte erbringen kann. Niemals darf der ausnahmsweise Gebrauch der dritten Form der Bußfeier zu einer Geringachtung oder gar zur Aufgabe der gewöhnlichen Formen führen. Ebensowenig darf diese Form als Alternative zu den beiden anderen angesehen werden: Es ist nämlich nicht der Freiheit der Hirten und Gläubigen überlassen, sich einfach für diejenige der genannten Formen zu entscheiden, die man für die geeignetste hält. Den Seelsorgern obliegt die Pflicht, den Gläubigen die Praxis des vollständigen und persönlichen Bekenntnisses ihrer Sünden zu erleichtern, zu dem diese nicht nur verpflichtet sind, sondern auf das sie ein unverletzliches und unveräußerliches Recht haben, abgesehen davon, daß es auch ein Bedürfnis der Seele ist. Bei der dritten Bußform sind die Gläubigen dazu verpflichtet, alle Bestimmungen zu beachten, die deren Anwendung regeln, einschließlich der Anordnung, vor dem Empfang einer weiteren Generalabsolution so bald wie möglich eine reguläre vollständige und persönliche Beichte der schweren Sünden abzulegen. Auf diese Anordnung und deren verpflichtende Beobachtung müssen die Gläubigen durch den Priester vor der Lossprechung hingewiesen und darüber entsprechend unterrichtet werden.

Mit diesem nachdrücklichen Hinweis auf die Lehre und das Gesetz der Kirche möchte ich bei allen das lebendige Gespür für die Verantwortung wachrütteln, die uns im Umgang mit den heiligen Dingen leiten muß, die - wie die Sakramente - nicht unser Eigentum sind oder - wie das Gewissen der Menschen - ein Anrecht darauf haben, nicht in Ungewißheit und Verwirrung belassen zu werden. Ich wiederhole: Beides sind heilige Dinge, die Sakramente und das Gewissen der Menschen, und sie fordern von uns, daß wir ihnen in Wahrheit dienen.

Das ist der Grund für das Gesetz der Kirche.


Einige schwierigere Fälle


34 Ich erachte es als meine Pflicht, hier wenigstens kurz auf einen pastoralen Fall einzugehen, den die Synode, soweit es ihr möglich war, erörtert und auch in den Schlußvorlagen berücksichtigt hat. Ich meine gewisse, heute nicht seltene Situationen, in denen sich Christen befinden, die weiterhin am sakramentalen Leben teilnehmen möchten, aber daran gehindert sind durch ihre persönliche Situation, die in Widerspruch zu ihren vor Gott und der Kirche freiwillig übernommenen Verpflichtungen steht. Diese Situationen erscheinen als besonders schwierig und fast unentwirrbar.

Im Verlauf der Synode haben eine Reihe von Wortmeldungen, welche die allgemeine Ansicht der Väter hierzu zum Ausdruck brachten, hervorgehoben, daß es angesichts dieser Fälle zwei Grundsätze gibt, die zusammen gelten, gleich wichtig sind und sich gegenseitig bedingen. Der erste ist der Grundsatz des Mitgefühls und der Barmherzigkeit, nach welchem die Kirche, die in der Geschichte die Gegenwart und das Werk Christi fortsetzt, der nicht den Tod des Sünders, sondern dessen Bekehrung und Leben will,(197) darauf bedacht ist, das geknickte Rohr nicht zu brechen oder den glimmenden Docht nicht zu löschen.(198) Sie ist vielmehr immer darum bemüht, soweit es ihr möglich ist, dem Sünder den Weg der Rückkehr zu Gott und zur Versöhnung mit ihm zu weisen. Der andere ist der Grundsatz der Wahrheit und Folgerichtigkeit, aufgrund dessen die Kirche es nicht duldet, gut zu nennen, was böse ist, und böse, was gut ist. Die Kirche, welche sich auf diese beiden sich ergänzenden Grundsätze stützt, kann ihre Söhne und Töchter, die sich in jener schmerzlichen Lage befinden, nur dazu einladen, sich auf anderen Wegen der Barmherzigkeit Gottes zu nähern, jedoch nicht auf dem Weg der Sakramente der Buße und der Eucharistie, solange sie die erforderlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt haben.

Zu diesem Problem, das auch unser Herz als Hirten schwer bedrückt, habe ich mich verpflichtet gefühlt, im Apostolischen Schreiben Familiaris Consortio ein deutliches Wort zu sagen, was den Fall der wiederverheirateten Geschiedenen betrifft(199) oder allgemein jener Christen, die unrechtmäßig zusammenleben.

Zugleich empfinde ich es als meine besondere Pflicht, zusammen mit der Synode die kirchlichen Gemeinschaften und vor allem die Bischöfe aufzufordern, den Priestern, die ihren mit der Weihe übernommenen schweren Verpflichtungen nicht nachkommen und sich deshalb in einer irregolären Lage befinden, jede mögliche Hilfe zu gewähren. Keiner dieser Mitbrüder darf sich von der Kirche verlassen fühlen.

Für alle diejenigen, die gegenwärtig die objektiven Bedingungen nicht erfüllen, die vom Bußsakrament gefordert sind, können die Beweise der mütterlichen Güte von seiten der Kirche, die Übung anderer Formen der Frömmigkeit als die der Sakramente, das aufrichtige Bemühen um Verbundenheit mit dem Herrn, die Teilnahme an der heiligen Messe, die häufige Erneuerung von möglichst vollkommenen Akten des Glaubens, der Hoffnung, der Liebe und der Reue den Weg bereiten zur vollen Versöhnung in einer Stunde, die nur der göttlichen Vorsehung bekannt ist.


ABSCHLIESSENDER WUNSCH



35 Zum Abschluß dieses Dokumentes höre ich wie ein Echo in mir die Ermahnung, die der erste Bischof von Rom in einem kritischen Augenblick am Anfang der Kirche an die Gläubigen »in der Zerstreuung, ... von Gott von jeher ausersehen«, gerichtet hat. Ich möchte sie für euch alle wiederholen: »Seid alle eines Sinnes, voll Mitgefühl und brüderlicher Liebe, seid barmherzig und demütig!«.(200) Der Apostel mahnt: »Seid alle eines Sinnes...«; gleich darauf weist er auf die Sünden gegen die Eintracht und den Frieden hin, die es zu vermeiden gilt: »Vergeltet nicht Böses mit Bösem noch Kränkung mit Kränkung! Statt dessen segnet; denn ihr seid dazu berufen, Segen zu erlangen«. Er schließt mit einem Wort der Ermutigung und der Hoffnung: »Wer wird euch Böses zufügen, wenn ihr euch voll Eifer um das Gute bemüht?«.(201)

In einer nicht weniger kritischen Stunde der Geschichte wage ich es, mich mit meinem Schreiben der Ermahnung jenes Apostelfürsten anzuschließen, der als erster diesen römischen Bischofssitz als Zeuge Christi und Hirte der Kirche innehatte und gegenüber der ganzen Welt den »Vorsitz in der Liebe« führte. Auch ich habe in Gemeinschaft mit den Bischöfen, den Nachfolgern der Apostel, und unterstützt durch die kollegiale Beratung, die viele von ihnen im Rahmen der Synode den Themen und Problemen der Versöhnung gewidmet haben, im selben Geist des Fischers von Galiläa euch zurufen wollen, was er unseren Glaubensbrüdern, die uns zeitlich zwar fern, aber unserem Herzen so nahe sind, gesagt hat: »Seid alle eines Sinnes, ... vergeltet nicht Böses mit Bösem ..., bemüht euch voll Eifer um das Gute«.(202) Und er fügt hinzu: »Es ist besser, für gute Taten zu leiden, wenn es Gottes Wille ist, als für böse«.(203)

Diese Weisung ist zutiefst geprägt von den Worten, die Petrus von Jesus selbst gehört hat, und von Inhalten, die zur »Frohen Botschaft« gehören: das neue Gebot gegenseitiger Liebe; Streben und Einsatz für Einheit; die Seligpreisung der Barmherzigkeit und der Geduld in der Verfolgung um der Gerechtigkeit willen; die Vergeltung des Bösen mit Gutem; die Vergebung der Beleidigungen und die Feindesliebe. In diesen Worten und Themen findet sich die ursprüngliche und alles Vorläufige übersteigende Zusammenfassung der christlichen Ethik, oder besser und treffender, der Spiritualität des Neuen Bundes in Jesus Christus.

Ich empfehle Gott dem Vater, der reich an Erbarmen ist, dem Sohn Gottes, der Mensch wurde und uns erlöst und versöhnt hat, und dem Heiligen Geist, der Quelle der Einheit und des Friedens, diesen meinen Aufruf als Vater und Hirte zu Buße und Versöhnung. Möge die allerheiligste und anbetungswürdige Dreifaltigkeit in der Kirche und in der Welt das kleine Samenkorn aufkeimen lassen, das ich in dieser Stunde dem fruchtbaren Erdreich so vieler Menschenherzen anvertraue.

Auf daß daraus an einem nicht allzu fernen Tag reiche Früchte erwachsen, lade ich euch alle ein, euch zusammen mit mir an das Herz Jesu zu wenden, Zeichen und Ausdruck des göttlichen Erbarmens, »Sühne für unsere Sünden«, »unser Friede und unsere Versöhnung«,(204) um von dorther den inneren Antrieb zu erhalten, die Sünde zu verabscheuen und zu Gott umzukehren, und um dort die göttliche Güte zu erfahren, die auf menschliche Reue in Liebe antwortet.

Ebenso lade ich euch ein, euch gemeinsam mit mir an das Unbefleckte Herz Marias, der Mutter Jesu, zu wenden, in der »die Versöhnung Gottes mit der Menschheit gewirkt worden ist... und sich das Werk der Versöhnung erfüllte, da sie von Gott aus der Kraft des erlösenden Opfers Christi die Fülle der Gnade empfangen hat«.(205) Dank ihrer göttlichen Mutterschaft ist sie in Wahrheit zur »Verbündeten Gottes« im Werk der Versöhnung geworden.(206)

Der Hand dieser Mutter, deren »Fiat« den Anfang jener »Fülle der Zeit« anzeigt, in welcher Christus die Versöhnung des Menschen mit Gott erwirkt hat, und ihrem Unbefleckten Herzen - dem wir wiederholt die ganze Menschheit, die von der Sünde bedrängt und von Spannungen und Konflikten zerrissen ist, anvertraut haben - empfehle ich heute in besonderer Weise meinen Wunsch: Möge auf ihre Fürsprache hin die ganze Menschheit den Weg der Buße entdecken und beschreiten, der sie allein zur vollen Versöhnung führen kann.

Euch allen, die ihr im Geist kirchlicher Gemeinschaft in Gehorsam und Glauben(207) die in diesem Dokument enthaltenen Hinweise, Empfehlungen und Weisungen annehmt und euch bemüht, sie in eine lebendige pastorale Praxis zu übertragen, erteile ich von Herzen meinen besonderen Apostolischen Segen.

Gegeben zu Rom, bei St. Peter, am 2. Dezember, dem 1. Adventssonntag 1984, im siebten Jahr meines Pontifikates.

1 Mk 1, 15.

2 Vgl. JOHANNES PAUL II., Ansprache zur Eröffnung der III. Vollsammlung des lateinamerikanischen Episkopates, III, 1-7: AAS 71 (1979) 198-204.

3 Die Sicht einer »zerrissenen Welt« ist in den Werken nicht weniger Schriftsteller von heute, Christen und Nichtchristen, enthalten, die von der Lage des Menschen in dieser unserer geplagten Geschichtsepoche zeugen.

4 Vgl. Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, 43-44; Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum Ordinis, 12; PAUL VI., Enzyklika Ecclesiam suam: AAS 56 (1964) 609-659.

5 Über die Spaltungen am Leibe der Kirche schrieb zu ihren Anfängen der Apostel Paulus mit flammenden Worten in jenem berühmten Abschnitt 1 Kor 1, 10-16. An dieselben Korinther wird sich Jahre danach der hl. Klemens von Rom wenden, um die Spaltungen im Schoß jener Gemeinde anzuprangern: vgl. Brief an die Korinther, III-VI; LVII: Patres Apostolici, ed. FUNK, I, 103-109; 171-173. Bekanntlich ist seit den ältesten Vätern der aus einem Stück gefertigte Rock Christi, den die Soldaten deshalb nicht zerteilt hatten, ein Bild für die Einheit der Kirche geworden: vgl. CYPRIAN, De Ecclesiae catholicae unitate, 7: CCL 3/1, 254 f.; AUGUSTINUS, In Ioannis Evangelium tractatus, 118, 4: CCL 36, 656 f.; BEDA VENERABILIS, In Marci Evangelium expositio, IV, 15: CCL 120, 630; In Lucae Evangelium expositio, VI, 23: CCL 120, 403; In S. Ioannis Evangelium expositio, 19: PL 92, 911 f.

6 Die Enzyklika Pacem in terris, das geistliche Testament von Johannes XXIII. (vgl. AAS 55 [1963] 257-304), wird oft als ein »soziales Dokument« und auch als eine »politische Botschaft« angesehen, und das ist sie auch, wenn man diese Begriffe in ihrer ganzen Breite nimmt. Dieses päpstliche Lehrschreiben ist tatsächlich - so erscheint es mehr als zwanzig Jahre nach seiner Veröffentlichung - nicht nur eine Strategie für das Zusammenleben der Völker und Nationen, sondern vor allem eine eindringliche Erinnerung an die höchsten Werte, ohne die der Friede auf Erden zu einem bloßen Traumbild wird. Einer dieser Werte ist gerade die Versöhnung unter den Menschen, ein Thema, auf das sich Papst Johannes XXIII. so oft bezogen hat. Was Paul VI. betrifft, genügt es, daran zu erinnern, daß er bei seinem Aufruf an die ganze Kirche und an alle Welt, das Heilige Jahr 1975 zu feiern, verfügt hat, daß »Erneuerung und Versöhnung« die zentrale Idee dieses wichtigen Jubiläumsjahres sein sollten. Hierbei dürfen auch die Katechesen nicht unerwähnt bleiben, die er diesem Leitthema, auch zur Verdeutlichung des Jubiläumsjahres selbst, gewidmet hat.

7 »Diese besonders dichte Zeit, in der jeder Christ dazu aufgefordert ist, seine Berufung zur Versöhnung mit Gott, dem Vater, im Sohn Jesus Christus tiefer zu verwirklichen«, so habe ich in der Verkündigungsbulle zum außerordentlichen Jubiläumsjahr der Erlösung geschrieben, »erreicht ihr Ziel nur dann voll und ganz, wenn sie in einen neuen Einsatz aller und jedes einzelnen für den Dienst an der Versöhnung nicht nur zwischen allen Jüngern Christi, sondern zwischen allen Menschen... einmündet«: Bulle Aperite portas Redemptori, 3: AAS 75 (1983) 93.

8 Das Thema der Synode lautete genauer: Versöhnung und Buße in der Sendung der Kirche.

9 Vgl. Mt 4, 17; Mk 1, 15.

10 Vgl. Lk 3, 8.

11 Vgl. Mt 16, 24-26; Mk 8, 34-36; Lk 9, 23-25.

12 Vgl. Eph 4, 23 f

13 Vgl. 1 Kor 3, 1-20.

14 Vgl. Kol 3, 1 f.

15 »Wir bitten an Christi Statt: Laßt euch mit Gott versöhnen!«: 2 Kor 5, 20

16 »Wir rühmen uns Gottes durch Jesus Christus, unseren Herrn, durch den wir jetzt schon die Versöhnung empfangen haben«: Röm 5, 11; vgl. Kol 1, 20.

17 Das II. Vatikanische Konzil hat hervorgehoben: »In Wahrheit hängen die Störungen des Gleichgewichts, an denen die moderne Welt leidet, mit jener tiefer liegenden Störung des Gleichgewichts zusammen, die im Herzen des Menschen ihren Ursprung hat. Denn im Menschen selbst sind viele widersprüchliche Elemente gegeben. Einerseits erfährt er sich nämlich als Geschöpf vielfältig begrenzt, andererseits empfindet er sich in seinem Verlangen unbegrenzt und berufen zu einem Leben höherer Ordnung. Zwischen vielen Möglichkeiten, die ihn anrufen, muß er dauernd unweigerlich eine Wahl treffen und so auf dieses oder jenes verzichten. Als schwacher Mensch und Sünder tut er oft das, was er nicht will, und was er tun wollte, tut er nicht (vgl. Röm
Rm 7,14 ff.). So leidet er an einer inneren Zwiespältigkeit, und daraus entstehen viele und schwere Zerwürfnisse auch in der Gesellschaft«: Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heuteGaudium et spes, 10.

18 Vgl. Kol 1, 19 ff.

19 Vgl. JOHANNES PAUL II., Enzyklika Dives in misericordia, IV, 5-6: AAS 72 (1980) 1193-1199.

20 Vgl. Lk 15, 11-32.

21 Das Buch Jona ist im Alten Testament in wunderbarer Weise Vorwegnahme und Bild dieser Seite des Gleichnisses. Die Sünde des Jona ist es, starkes Mißfallen zu empfinden und zornig zu werden, weil Gott gnädig und barmherzig, langmütig und voll Güte ist und sich erweichen läßt; er ist es, dem der Rizinusstrauch leidtut, der über Nacht da war und über Nacht wieder eingegangen ist, und nicht versteht, daß es dem Herrn leidtut um Ninive (vgl. Jon Jon 4).

22 Röm 5, 10 f.; vgl. Kol 1, 20-22.

23 2 Kor 5,18. 20.

24 Joh 11, 52.

25 Vgl. Kol 1, 20.

26 Sir 44, 17.

27 Eph 2, 14.

28 Eucharistisches Hochgebet III.

29 Vgl. Mt 5, 23 f.

30 Mt 27, 46; Mk 15, 34; Ps 22, 2

31 Vgl. Eph 2, 14-16.

32 LEO DER GROSSE Tractatus 63 (De passione Domini 12), 6: CCL 138/A, 386.

33 2 Kor 5, 18f

34 Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 1.

35 »Die Kirche ist von Natur aus immer versöhnend, weil sie den anderen das Geschenk weitergibt, das sie selbst empfangen hat, das Geschenk der Vergebung und der Einheit mit Gott«: Johannes Paul II., Ansprache in Liverpool (30. Mai 1982), 3: Insegnamenti, V, 2 (1982) 1992.

36
Vgl. Apg 15, 2-33.37
Vgl. Apostolisches Schreiben Evangelii nuntiandi, 13: AAS 68 (1976) 12 f.38
Vgl. JOHANNES PAUL II., Apostolisches Schreiben Catechesi tradendae, 24: AAS 71 (1979) 1297.39
Vgl. PAUL VI., Enzyklika Ecclesiam suam: AAS 56 (1964) 609-659.40
2 Kor 5, 20.41
Vgl .1 Joh 4, 842
Vgl. Weish 11, 23-26; Gen 1, 27; Ps 8, 4-8.43
Vgl. Weish 2, 24.44
Vgl. Gen 3, 12 f.; 4, 1-16.45
Eph 2, 4.46
Vgl. Eph 1, 10.47
Joh 13, 34.48
Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, 38.49
Vgl. Mk 1, 15.50
2 Kor 5, 20.51
Eph 2, 14-16.52
Vgl. AUGUSTINUS, De Civitate Dei, XXII, 17: CCL 48, 835 f., THOMAS VON AQUIN,Summa Theologiae, pars III, q. 64, a. 2 ad tertium.53
Vgl. PAUL VI., Ansprache zum Abschluß der 3. Sitzungsperiode des II. Vatikanischen Konzils (21. November 1964): AAS 56 (1964) 1015-1018.54
II. VATIKANISCHES KONZIL, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium,39.55
Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret über den Ökumenismus Unitatis redintegratio,4.56
1 Joh 1, 8f.57
1 Joh 3, 20; vgl. das Zitat dieser Stelle in meiner Ansprache bei der Generalaudienz vom 14 März 1984: Insegnamenti VII, 1 (1984) 683.58
Vgl. 2 Sam 11-12.59
Ps 51, 5f.60
Lk 15, 18. 2161
»Conoscimento di sé«, wie Katharina von Siena oft schreibt: Lettere, Florenz 1970, I, S. 3 f.; Il Dialogo della Divina Provvidenza, Rom 1980, passim.62
Vgl. Röm 3, 23-26.63
Vgl. Eph 1, 18.64
Vgl. Gen 11, 1-9.65
Vgl. Ps 127, 166
2 Thess 2, 7.67
Vgl. Röm 7, 7-25; Eph 2, 2; 6, 12.68
Die Terminologie, die die griechische Übersetzung der Septuaginta und das Neue Testament benutzen, wenn sie von Sünde sprechen, enthält mehrere Bedeutungsgehalte. Das am meisten benutzte Wort ist hamartía mit den Ableitungen aus derselben Wurzel. Diese bezeichnet eine mehr oder weniger schwere Verfehlung gegen eine Norm oder ein Gesetz, gegen eine Person oder sogar gegen eine Gottheit. Die Sünde wird aber auch adikía genannt; gemeint ist hierbei dasUnrechttun. Man spricht auch von parábasis oder Übertretung; von asébeia, Gottlosigkeit, u.a. Alle diese Ausdrucksweisen ergeben zusammen das Bild von der Sünde.69
Gen 3, 5: ».. ihr werdet wie Gott und erkennt Gut und Böse»; vgl. auch. v. 22.70
Vgl. Gen 3, 12.71
Vgl. Gen 4, 2-16.72
Der Ausdruck stammt von der französischen Schriftstellerin ELISABETH LESEUR: Journal et pensées de chaque jour, Ed. J. de Gigord, Paris 1918, S. 31.73
Vgl. Mt 22, 39; Mk 12, 31; Lk 10, 27 f.74
Vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Instruktion über einige Aspekte der »Theologie der Befreiung« Libertatis nuntius (6. August 1984), IV, 14-15: AAS 76 (1984) 885 f.75
Vgl. Num 15, 30.76
Vgl. Lev 18, 26-30.77
Vgl. Lev 19, 4.78
Vgl. Lev 20, 1-7.79
Vgl. Ex 21, 17.80
Vgl. Lev 4, 2 ff.; 5, 1 ff., Num 15, 22-29.81
Vgl. Mt 5, 28; 6, 23; 12, 31 f., 15, 19; Mk 3, 28-30; Röm 1, 29-31; 13, 13, Jak 4.82
Vgl. Mt 5, 17; 15, 1-10; Mk 10, 19; Lk 18, 20.83
Vgl. 1 Joh 5, 16 f.84
Vgl. Joh 17, 3.85
Vgl. 1 Joh 2, 22.86
Vgl 1 Joh 5, 21.87
Vgl. 1 Joh 5, 16-21.88
Mt 12, 31 f.89
Vgl. THOMAS VON AQUIN, Summa Theologiae, IIa-IIae, q. 14, aa. 1-3.90
Vgl. 1 Joh 3, 20.91
THOMAS VON AQUIN, Summa Theologiae, IIa-IIae, q. 14, a. 3, ad primum.92
Vgl. Phil 2, 12.93
Vgl. AUGUSTINUS, De Spiritu et littera, XXVIII: CSEL 60, 202f.; Enarrat. in ps. 39, 22: CCL 38, 441; Enchiridion ad Laurentium de fide et spe et caritate, XIX, 71: CCL 46, 88; In Ioannis Evangelium tractatus, 12, 3, 14: CCL 36, 129.94
THOMAS VON AQUIN, Summa Theologiae, Ia-IIae, q. 72, a. 5.95
Vgl. KONZIL VON TRIENT, Sessio VI, De iustificatione, Kap. 2 und Kan. 23, 25, 27:Conciliorum Oecumenicorum Decreta, Bologna 1973³, S. 671, 680f. (DS 1573, 1575, 1577).96
Vgl. KONZIL VON TRIENT, Sessio VI, De iustificatione, Kap. XV: Conciliorum Oecumenicorum Decreta, ed. cit., S. 677 (DS 1544).97
JOHANNES PAUL II., Engel-des-Herrn vom 14. März 1982: Insegnamenti, V, 1 (1982) 861.98
Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, 16.99
JOHANNES PAUL II., Engel-des-Herrn vom 14. März 1982: Insegnamenti, V, 1 (1982) 860.100
PIUS XII., Radiobotschaft an den Nationalen Katechetischen Kongreß der Vereinigten Staaten von Amerika in Boston (26. Oktober 1946): Discorsi e Radiomessaggi, VIII (1946) 288.101
Vgl. JOHANNES PAUL II., Enzyklika Redemptor hominis, 15: AAS 71 (1979) 286-289.102
Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, 3; vgl. auch 1 Joh 3, 9.103
IOHANNES PAUL II., Ansprache an die Bischöfe der Region Ost in Frankreich (1. April 1982), 2: Insegnamenti, V, 1 (1982) 1081.104
1 Tim 3, 15 f.105
Der Text bereitet darum der Interpretation eine gewisse Schwierigkeit: Das Relativpronomen, das das wörtliche Zitat eröffnet, stimmt nicht mit dem Neutrum mysterion überein. Einige späte Manuskripte haben den Text verändert, um ihn grammatikalisch zu verbessern; Paulus aber ging es lediglich darum, seinem Text einen anderen, angesehenen, zur Seite zu stellen, der für ihn vollkommen klar war.106
Die Urkirche glaubt an den verherrlichten Gekreuzigten, den die Engel anbeten und der Herr ist. Das erregende Moment dieser Botschaft bleibt aber, daß er sich »im Fleisch offenbart« hat: Das »große Geheimnis« besteht dann, daß der ewige Sohn Gottes Mensch geworden ist.107
1 Joh 5, 18.108
1 Joh 3, 9.109
1 Tim 3, 15.110
1 Joh 1, 8.111
1 Joh 5, 19.112
Vgl. Ps 51, 7.113
Vgl. Eph 2, 4.114
Vgl. JOHANNES PAUL II., Enzyklika Dives in misericordia, 8; 15:AAS 72 (1980) 1203-1207; 1231.115
2 Sam 12, 13.116
Ps 51, 5.117
Ps 51, 9.118
2 Sam 12, 13.119
Vgl. 2 Kor 5, 18.120
Vgl. 2 Kor 5, 19.121
Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, 92.122
Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche Christus Dominus, 13; vgl. Erklärung über die christliche Erziehung Gravissimum educationis, 8; Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes, 11-12.123
Vgl. PAUL VI., Enzyklika Ecclesiam suam, III: AAS 56 (1964) 639-659.


124 Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 1.9.13.


125 PAUL VI., Apostolisches Schreiben Paterna cum benevolentia: AAS 67 (1975) 5-23.


126 Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret über den Ökumenismus Unitatis redintegratio, 7-8.


127 Ebenda, 4.


128 AUGUSTINUS, Sermo 96, 7: PL 38, 588.


129 Vgl. JOHANNES PAUL II., Ansprache an die Mitglieder des Diplomatischen Korps beim Heiligen Stuhl (15. Januar 1983), 4. 6. 11: AAS 75 (1983) 376. 378 f. 381.


130 JOHANNES PAUL II., Homilie in der Messe zum XVI. Weltfriedenstag (1. Januar 1983), 6:Insegnamenti, VI, 1(1983) 7.


131 PAUL VI., Apostolisches Schreiben Evangelii nuntiandi, 70: AAS 68 (1976) 59 f.


132 1 Tim 3, 15.


133 vgl. Mt 5, 23 f.


134 Vgl. Mt 5, 38-40.


135 Vgl. Mt 6, 12.


136 Vgl. Mt 5, 43 ff.


137 Vgl. Mt 18, 21 f.


138 Vgl. Mk 1, 4. 14; Mt 3, 2; 4, 17: Lk 3, 8.


139 Vgl. Lk 15, 17.


140 Lk 17, 3 f.


141 Vgl. Mt 3, 2; Mk 1, 4; Lk 3, 3.


142 Vgl. Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, 8. 16. 19. 26. 41. 48.


143 Vgl. Erklärung über die Religionsfreiheit Dignitatis humanae, 2. 3. 4.


144 Vgl. unter vielen anderen die Ansprachen zu den Generalaudienzen vom 28. März 1973:Insegnamenti, XI (1973) 294 ff.; 8. August 1973: ebenda, 772 ff.; 7. November 1973: ebenda1054 ff.; 13. März 1974: Insegnamenti, XII (1974) 230 ff.; 8. März 1974: ebenda, 402 ff.; 12. Februar 1975: Insegnamenti, XIII (1975) 154 ff.; 9. April 1975: ebenda, 290 ff.; 13. Juli 1977:Insegnamenti, XV (1977) 710 ff.



Reconciliatio et paenitentia DE 32