Redemtionis sacramentum DE


KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST

UND DIE SAKRAMENTENORDNUNG

INSTRUKTION

Redemptionis sacramentum


über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie,

die einzuhalten und zu vermeiden sind

Inhaltsverzeichnis






Vorwort

1 Das Sakrament der Erlösung[1] wird von der Mutter Kirche in der heiligsten Eucharistie mit festem Glauben anerkannt, freudig angenommen, gefeiert und anbetend verehrt. Dabei verkündet die Kirche den Tod Jesu Christi und preist seine Auferstehung, bis er kommt in Herrlichkeit,[2]um als Herr und unbesiegbarer Gebieter, als ewiger Priester und König der ganzen Welt das Reich der Wahrheit und des Lebens dem allmächtigen Vater in seiner unendlichen Majestät zu übergeben.[3]


2 Die Lehre der Kirche über die heiligste Eucharistie, die das Heilsgut der Kirche in seiner ganzen Fülle, Christus selbst, unser Osterlamm,[4] enthält, die Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens ist[5] und deren ursächlicher Einfluß sich am Ursprung der Kirche selbst zeigt,[6] ist im Laufe der Jahrhunderte in den Schriften der Konzilien und der Päpste mit großer Sorgfalt und hoher Autorität dargelegt worden. Vor kurzem hat Papst Johannes Paul II. in der Enzyklika «Ecclesia de Eucharistia» einige grundlegende Aspekte zu diesem Thema für die kirchliche Situation unserer Zeit von neuem vorgelegt.[7]

Damit die Kirche dieses so große Mysterium auch heute in der Feier der heiligen Liturgie gebührend schütze, hat der Papst der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung aufgetragen,[8] nach gemeinsamer Beratung mit der Kongregation für die Glaubenslehre diese Instruktion zu verfassen, in der einige Fragen bezüglich der Ordnung des Sakramentes der Eucharistie behandelt werden. Was in dieser Instruktion dargelegt wird, ist deshalb in Zusammenhang mit der Enzyklika «Ecclesia de Eucharistia» zu lesen.

Es wird jedoch nicht beabsichtigt, eine Zusammenfassung aller Normen über die heiligste Eucharistie vorzulegen. Um den tiefen Sinn der liturgischen Normen zu bekräftigen,[9] sollen in dieser Instruktion vielmehr einige geltende Regelungen, die bereits verlautbart und festgesetzt sind, aufgegriffen und andere Bestimmungen getroffen werden, welche die geltenden Normen erklären und vervollständigen, sie den Bischöfen, aber auch den Priestern, den Diakonen und allen christgläubigen Laien vorlegen, damit sie jeder gemäß seinem Amt und den eigenen Möglichkeiten umsetze.

3 Die Normen, die in dieser Instruktion enthalten sind, gelten für die Liturgie des römischen Ritus und mit den entsprechenden Anpassungen auch für die Liturgie in den übrigen rechtlich anerkannten Riten der lateinischen Kirche.

4 «Ohne Zweifel war die Liturgiereform des Konzils von großem Gewinn für eine bewußtere, tätigere und fruchtbarere Teilnahme der Gläubigen am heiligen Opfer des Altares».[10] Dennoch «fehlt es nicht an Schatten».[11] So kann man nicht verschweigen, daß es Mißbräuche, auch sehr schwerwiegender Art, gegen das Wesen der Liturgie und der Sakramente sowie gegen die Tradition und die Autorität der Kirche gibt, die den liturgischen Feiern heute in dem einen oder anderen kirchlichen Umfeld nicht selten schaden. An einigen Orten sind mißbräuchliche Praktiken in der Liturgie zur Gewohnheit geworden. Es ist klar, daß dies nicht zugelassen werden kann und aufhören muß.

5 Die Befolgung der von der Autorität der Kirche erlassenen Normen verlangt, daß Denken und Wort, äußere Handlung und Gesinnung des Herzens damit übereinstimmen. Eine bloß äußerliche Beachtung der Normen widerspräche offensichtlich dem Wesen der heiligen Liturgie, in der Christus, der Herr, seine Kirche versammeln will, damit sie mit ihm «ein Leib und ein Geist»[12]werde. Deshalb muß die äußere Handlung vom Glauben und von der Liebe erleuchtet sein, die uns mit Christus und untereinander verbinden und die Liebe zu den Armen und Notleidenden wecken. Die Worte und Riten der Liturgie sind zudem treuer, durch die Jahrhunderte gereifter Ausdruck der Gesinnung Christi, und sie lehren uns, so gesinnt zu sein wie er.[13] Indem wir unseren Geist diesen Worten angleichen, erheben wir unsere Herzen zum Herrn. Was in der vorliegenden Instruktion gesagt wird, möchte zu jener Übereinstimmung unserer Gesinnung mit der Gesinnung Christi hinführen, die in den Worten und Riten der Liturgie zum Ausdruck kommt.

6 Die Mißbräuche tragen «zur Verdunkelung des rechten Glaubens und der katholischen Lehre über dieses wunderbare Sakrament» bei.[14] So wird auch erschwert, daß «die Gläubigen in gewisser Weise die Erfahrung der beiden Emmausjünger machen können: “Da gingen ihnen die Augen auf, und sie erkannten ihn.”»[15] Weil die Kraft und Gottheit[16] des Herrn und der Glanz seiner Güte besonders im Sakrament der Eucharistie offenbar werden, ist es geziemend, daß alle Gläubigen den Sinn für die anbetungswürdige Majestät Gottes nähren und pflegen, den sie durch das heilbringende Leiden des eingeborenen Sohnes empfangen haben.[17]


7 Die Mißbräuche haben ihre Wurzel nicht selten in einem falschen Begriff von Freiheit. Gott hat uns in Christus aber nicht jene illusorische Freiheit gewährt, in der wir machen, was wir wollen, sondern die Freiheit, in der wir tun können, was würdig und recht ist.[18] Dies gilt gewiß nicht nur für jene Vorschriften, die unmittelbar von Gott kommen, sondern auch für die Gesetze, die von der Kirche promulgiert worden sind, wenn man das Wesen einer jeden Norm entsprechend berücksichtigt. Daher müssen sich alle nach den Anordnungen der rechtmäßigen kirchlichen Autorität richten.


8 Man muß auch mit großer Traurigkeit feststellen, daß «ökumenische Initiativen, die zwar gut gemeint sind, [...] zu eucharistischen Praktiken verleiten, die der Disziplin widersprechen, mit der die Kirche ihren Glauben zum Ausdruck bringt». Die Eucharistie ist jedoch «ein zu großes Gut, um Zweideutigkeiten und Verkürzungen zu dulden». Daher ist es angebracht, einige Dinge zu korrigieren und genauer festzulegen, damit auch in diesem Bereich «das Mysterium der Eucharistie weiterhin in seinem vollen Glanz erstrahle».[19]


9 Sehr oft beruhen die Mißbräuche auf Unkenntnis, denn meistens werden jene Dinge abgelehnt, deren tieferen Sinn man nicht erfaßt und um deren Alter man nicht weiß. Denn unter dem «Anhauch und Antrieb» der Heiligen Schrift sind «liturgische Gebete, Orationen und Gesänge geschaffen worden, und aus ihr empfangen Handlungen und Zeichen ihren Sinn».[20] Was die sichtbaren Zeichen betrifft, «welche die heilige Liturgie gebraucht, um die unsichtbaren göttlichen Dinge zu bezeichnen», so sind sie «von Christus oder der Kirche ausgewählt».[21] Die Strukturen und Formen der heiligen Feiern – gemäß der Tradition jedes einzelnen Ritus im Osten und im Westen – stimmen mit der Gesamtkirche schließlich auch in all dem überein, was die aus apostolischer und beständiger Tradition allgemein angenommenen Bräuche betrifft,[22] welche die Kirche den künftigen Generationen treu und sorgsam weitergeben muß. All das wird von den liturgischen Normen weise behütet und bewahrt.


10 Die Kirche selbst hat keine Vollmacht über das, was von Christus festgesetzt worden ist und den unveränderlichen Teil der Liturgie bildet.[23] Wenn nämlich das Band zerrissen würde, das die Sakramente mit Christus verbindet, der sie eingesetzt hat, und mit den Ereignissen, auf denen die Kirche gegründet ist,[24] wäre dies in keiner Weise zum Nutzen der Gläubigen, sondern würde ihnen schweren Schaden zufügen. Die heilige Liturgie ist nämlich engstens mit den Grundsätzen der Lehre verbunden.[25] Folglich führt der Gebrauch von nicht approbierten Texten und Riten dazu, daß das notwendige Band zwischen der lex orandi und der lex credendigeschwächt wird oder verloren geht.[26]


11 Das Mysterium der Eucharistie ist zu groß, «als daß sich irgend jemand erlauben könnte, nach persönlichem Gutdünken damit umzugehen, ohne seinen sakralen Charakter und seine universale Dimension zu achten».[27] Wer daher gegenteilig handelt und eigenen Neigungen folgt – und sei er auch Priester -, greift die substantielle Einheit des römischen Ritus an, die entschieden bewahrt werden muß.[28] Er vollzieht Handlungen, die dem Hunger und Durst nach dem lebendigen Gott, den das Volk unserer Zeit verspürt, in keiner Weise entsprechen. Er verrichtet keinen authentischen pastoralen Dienst und trägt nicht zur rechten liturgischen Erneuerung bei, sondern beraubt vielmehr die Christgläubigen ihres Glaubensgutes und ihres geistlichen Erbes. Willkürliche Handlungen dienen nämlich nicht der wirksamen Erneuerung,[29]sondern verletzen das den Christgläubigen zustehende Recht auf eine liturgische Handlung, die Ausdruck des Lebens der Kirche gemäß ihrer Tradition und Disziplin ist. Sie tragen Elemente der Verunstaltung und Zwietracht in die Feier der Eucharistie hinein, die in hervorragender Weise und aufgrund ihres Wesens darauf ausgerichtet ist, die Gemeinschaft mit dem göttlichen Leben und die Einheit des Gottesvolkes zu bezeichnen und wunderbar zu bewirken.[30] Folgen solcher willkürlicher Handlungen sind Unsicherheit in der Lehre, Zweifel und Ärgernis im Volk Gottes und fast unvermeidlich heftige Gegenreaktionen. In unserer Zeit, in der das christliche Leben oft wegen des Klimas der «Säkularisierung» sehr schwer ist, verwirren und betrüben alle diese Dinge viele Christen in beträchtlichem Maß.[31]


12 Alle Christgläubigen haben das Recht auf eine wahre Liturgie und besonders auf eine Feier der heiligen Messe, wie sie die Kirche gewollt und festgesetzt hat, wie es also in den liturgischen Büchern und durch andere Gesetze und Normen vorgeschrieben ist. In gleicher Weise hat das katholische Volk das Recht, daß das Opfer der heiligen Messe unversehrt und in voller Übereinstimmung mit den Äußerungen des Lehramtes der Kirche gefeiert wird. Schließlich ist es ein Recht der katholischen Gemeinschaft, daß die Feier der heiligsten Eucharistie so vollzogen wird, daß sie wirklich als Sakrament der Einheit erscheint und jede Art von Mängeln und Gesten gänzlich gemieden werden, die Spaltungen und Parteiungen in der Kirche hervorrufen könnten.[32]


13 Alle Normen und Hinweise, die in dieser Instruktion dargelegt werden, stehen in verschiedener Weise mit der Aufgabe der Kirche in Beziehung, auf die rechte und würdige Feier dieses so großen Mysteriums zu achten. Von den verschiedenen Stufen, auf denen die einzelnen Normen mit dem obersten Gesetz des ganzen kirchlichen Rechts verbunden sind, nämlich mit der Sorge um das Heil der Seelen, handelt das letzte Kapitel dieser Instruktion.[33]


Kapitel I

Die Regelung der heiligen Liturgie


14 «Die Regelung der heiligen Liturgie hängt einzig von der Autorität der Kirche ab; und zwar liegt diese beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechts beim Bischof».[34]


15 Der Papst, «Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden, [...] verfügt [...] kraft seines Amtes in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann»,[35] und zwar auch im Kontakt mit den Hirten und den Herden.


16 Sache des Apostolischen Stuhles ist es, die heilige Liturgie der ganzen Kirche zu ordnen, die liturgischen Bücher herauszugeben und ihre Übersetzungen in die Volkssprachen zu rekognoszieren sowie darüber zu wachen, daß die liturgischen Ordnungen, besonders jene, durch welche die Feier des hochheiligen Meßopfers geregelt ist, überall getreu eingehalten werden.[36]


17 Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung «behandelt das, was, unbeschadet der Kompetenz der Kongregation für die Glaubenslehre, dem Apostolischen Stuhl im Hinblick auf die Regelung und die Förderung der heiligen Liturgie, vor allem der Sakramente obliegt. Sie fördert und schützt die Ordnung der Sakramente, besonders was ihre gültige und erlaubte Feier betrifft». Schließlich «achtet sie aufmerksam darauf, daß die liturgischen Regelungen genau eingehalten werden, daß Mißbräuchen zuvorgekommen wird und solche, wo man sie aufdeckt, abgeschafft werden».[37] Gemäß der Tradition der ganzen Kirche ist dabei die Sorge für die Feier der heiligen Messe und für die Verehrung, die der heiligsten Eucharistie auch außerhalb der Messe erwiesen wird, vorrangig.


18 Die Christgläubigen haben das Recht, daß die kirchliche Autorität die heilige Liturgie vollständig und wirksam regelt, damit die Liturgie niemals als «Privatbesitz von irgend jemandem, weder des Zelebranten noch der Gemeinde, in der die Mysterien gefeiert werden»,[38] betrachtet werde.

1. Der Diözesanbischof, Hoherpriester seiner Herde


19 Der Diözesanbischof, erster Ausspender der Mysterien Gottes, ist in der ihm anvertrauten Ortskirche Leiter, Förderer und Wächter des gesamten liturgischen Lebens.[39] Denn «der Bischof ist, mit der Fülle des Weihesakramentes ausgezeichnet, “Verwalter der Gnade des höchsten Priestertums”[40], vorzüglich in der Eucharistie, die er selbst darbringt oder darbringen läßt[41] und aus der die Kirche immerfort lebt und wächst».[42]


20 In besonderer Weise offenbart sich die Kirche jedes Mal, wenn die Messe gefeiert wird, und zwar vor allem in der Kathedralkirche, «bei der vollen und tätigen Teilnahme des ganzen heiligen Volkes Gottes, [...] in einem Gebet und an einem Altar, dem der Bischof vorsteht», der von seinem Presbyterium, den Diakonen und den übrigen Dienern umgeben ist.[43] Außerdem wird «jede rechtmäßige Feier der Eucharistie [...] vom Bischof geleitet, dem das Amt übertragen ist, den Gottesdienst der christlichen Religion der göttlichen Majestät darzubringen und gemäß den Geboten des Herrn und den Gesetzen der Kirche, die durch seine besondere Entscheidung für die Diözese näher bestimmt werden, zu leiten».[44]


21 «Dem Diözesanbischof steht es zu, in der ihm anvertrauten Kirche innerhalb der Grenzen seiner Zuständigkeit Normen für den Bereich der Liturgie zu erlassen, an die alle gebunden sind».[45] Zugleich soll der Bischof immer darauf achten, daß die von den Normen der liturgischen Bücher vorgesehene Freiheit, die Feier auf kluge Weise dem Kirchengebäude, der Versammlung der Gläubigen und den pastoralen Umständen anzupassen, nicht beeinträchtigt wird, so daß der ganze heilige Ritus wirklich dem Empfinden der Menschen entspricht.[46]


22 Der Bischof leitet die ihm anvertraute Ortskirche.[47] Seine Aufgabe ist es zu regeln, zu führen, zu inspirieren, manchmal auch zu mahnen.[48] So erfüllt er das heilige Amt, das er durch die Bischofsweihe[49] zur Auferbauung seiner Herde in der Wahrheit und in der Heiligkeit empfangen hat.[50] Er soll den eigentlichen Sinn der liturgischen Riten und Texte aufzeigen und in den Priestern, Diakonen und christgläubigen Laien den Geist der heiligen Liturgie nähren,[51]damit alle zu einer tätigen und fruchtbaren Feier der Eucharistie geführt werden.[52] Zugleich soll er dafür sorgen, daß der gesamte Leib der Kirche in der Diözese, im Land und in der ganzen Welt in der Eintracht und in der Einheit der Liebe wachse.[53]


23 Die Gläubigen «müssen dem Bischof anhangen wie die Kirche Jesus Christus und wie Jesus Christus dem Vater, damit alles durch die Einheit zusammenstimme und überströme zum Ruhm Gottes».[54] Alle, auch die Mitglieder der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens und aller Vereinigungen oder kirchlichen Bewegungen jedweder Art, sind bezüglich der liturgischen Ordnung in allem der Autorität des Diözesanbischofs unterworfen,[55] unbeschadet der legitim zuerkannten Rechte. Dem Diözesanbischof kommt daher das Recht und die Pflicht zu, die Kirchen und Oratorien seines Gebietes hinsichtlich der liturgischen Ordnung zu beaufsichtigen und zu überwachen, auch jene, die von Mitgliedern der oben genannten Institute errichtet sind oder geleitet werden, wenn sie von den Christgläubigen ständig besucht werden.[56]


24 Das christliche Volk hat seinerseits das Recht, daß der Diözesanbischof darauf achtet, daß sich kein Mißbrauch in die kirchliche Ordnung einschleicht, vor allem in Bezug auf den Dienst am Wort, die Feier der Sakramente und Sakramentalien sowie die Verehrung Gottes und der Heiligen.[57]


25 Die vom Bischof eingesetzten Kommissionen, Räte oder Ausschüsse zur «Förderung der Liturgie sowie der sakralen Musik und Kunst in seiner Diözese» müssen nach der Gesinnung und den Anweisungen des Bischofs handeln und sich auf seine Autorität und Zustimmung stützen, damit sie in angemessener Weise ihre Aufgabe erfüllen[58] und der wirksamen Leitung des Bischofs in seiner Diözese dienen. Wie schon längst notwendig ist, sollen die Bischöfe alle Gremien dieser Art, die übrigen Einrichtungen und alle Initiativen in der Liturgie dahingehend untersuchen, ob ihre bisherige Tätigkeit fruchtbar gewesen ist,[59] und sorgfältig beurteilen, welche Korrekturen oder Verbesserungen in ihrer Zusammensetzung und Arbeitsweise vorzunehmen sind,[60] damit sie zu neuer Kraft kommen. Es soll immer bedacht werden, daß man die Experten aus jenen Personen auswählen muß, deren Festigkeit im katholischen Glauben und deren theologische und kulturelle Bildung anerkannt sind.

2. Die Bischofskonferenz


26 Das gilt auch für jene Kommissionen, die für diesen Bereich zuständig sind und nach dem Wunsch des Konzils[61] von der Bischofskonferenz errichtet wurden. Deren Mitglieder müssen Bischöfe sein, die klar von den Experten, die Hilfsdienste leisten, zu unterscheiden sind. Wo die Zahl der Mitglieder einer Bischofskonferenz nicht ausreicht, damit ohne Schwierigkeit eine Liturgische Kommission gewählt oder errichtet werden kann, soll ein Rat oder Kreis von Experten ernannt werden, der immer unter Vorsitz eines Bischofs soweit wie möglich dieselbe Aufgabe wahrnimmt, jedoch nicht den Namen «Liturgische Kommission» tragen soll.


27 Der Apostolische Stuhl hat seit dem Jahr 1970[62] das Aufhören aller Experimente bezüglich der Feier der heiligen Messe angemahnt und dies im Jahr 1988 von neuem bekräftigt.[63] Daher haben die einzelnen Bischöfe und Bischofskonferenzen keine Befugnis, Experimente bezüglich liturgischer Texte und anderer Dinge, die in den liturgischen Büchern vorgeschrieben sind, zu gestatten. Damit solche Experimente in Zukunft durchgeführt werden können, ist die Erlaubnis der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erforderlich, die schriftlich gegeben und von den Bischofskonferenzen beantragt werden muß. Diese Erlaubnis wird jedoch nur aus einem schwerwiegenden Grund gewährt. Was die Bemühungen um Inkulturation im Bereich der Liturgie betrifft, sind die erlassenen besonderen Normen streng und zur Gänze einzuhalten.[64]


28 Alle Normen im Bereich der Liturgie, die eine Bischofskonferenz nach Maßgabe des Rechts für ihr Gebiet beschlossen hat, sind der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung für die Rekognoszierung vorzulegen, ohne die sie keinen verbindlichen Charakter haben.[65]

3. Die Priester


29 Die Priester, die als tüchtige, sorgsame und notwendige Mitarbeiter des bischöflichen Standes[66] zum Dienst am Volk Gottes gerufen sind, bilden zusammen mit ihrem Bischof ein Presbyterium,[67] auch wenn ihnen unterschiedliche Aufgaben übertragen sind. «In den einzelnen örtlichen Gemeinden der Gläubigen machen sie den Bischof, mit dem sie in vertrauensvoller und hochherziger Gesinnung verbunden sind, gewissermaßen gegenwärtig; sie übernehmen zu ihrem Teil seine Aufgaben und seine Sorge und stellen sich täglich in ihren Dienst. [...] Um dieser Teilhabe an Priestertum und Sendung willen sollen die Priester den Bischof wahrhaft als ihren Vater anerkennen und ihm ehrfürchtig gehorchen».[68] «Auf das Wohl der Kinder Gottes immer bedacht, sollen sie darüber hinaus bestrebt sein, ihren Anteil beizutragen zur Hirtenarbeit in der ganzen Diözese, ja in der ganzen Kirche».[69]


30 Groß ist die Verantwortung vor allem der Priester, «denen es zukommt, der Eucharistiefeierin persona Christi vorzustehen. Sie sichern ein Zeugnis und einen Gemeinschaftsdienst nicht nur für die unmittelbar an der Feier teilnehmende Gemeinde, sondern auch für die Gesamtkirche, die mit der Eucharistie immer in Beziehung steht. Leider ist zu beklagen, daß es – vor allem seit den Jahren der Liturgiereform nach dem II. Vatikanischen Konzil – infolge einer falsch verstandenen Auffassung von Kreativität und Anpassung nicht an Mißbräuchen gefehlt hat, die Leiden für viele verursacht haben».[70]


31 In Übereinstimmung mit dem, was sie im Ritus der heiligen Weihe gelobt haben und jedes Jahr während der Chrisammesse erneuern, sollen die Priester «die Mysterien Christi, besonders im Opfer der Eucharistie und im Sakrament der Versöhnung, gemäß der kirchlichen Überlieferung zum Lobe Gottes und zum Heil des christlichen Volkes in gläubiger Ehrfurcht»[71] feiern. Sie dürfen dem eigenen Dienst nicht seine tiefgehende Bedeutung nehmen, indem sie die liturgische Feier durch Änderungen, Kürzungen oder Hinzufügungen willkürlich entstellen.[72] Der heilige Ambrosius hat gesagt: «Nicht in sich, [...] sondern in uns wird die Kirche verwundet. Sorgen wir daher dafür, daß unsere Sünde nicht zur Wunde für die Kirche wird».[73] Die Kirche Gottes soll also durch die Priester, die sich so feierlich dem Dienst geweiht haben, nicht verwundet werden. Die Priester sollen vielmehr unter der Autorität des Bischofs treu darauf achten, daß solche Entstellungen auch nicht durch andere vorgenommen werden.


32 «Der Pfarrer hat Sorge dafür zu tragen, daß die heiligste Eucharistie zum Mittelpunkt der pfarrlichen Gemeinschaft der Gläubigen wird; er hat sich darum zu bemühen, die Gläubigen durch eine ehrfürchtige Feier der Sakramente zu weiden, in besonderer Weise aber darum, daß sie häufig die Sakramente der heiligsten Eucharistie und der Buße empfangen; ebenso hat er darauf bedacht zu sein, daß sie auch in den Familien zur Verrichtung des Gebetes geführt werden sowie bewußt und tätig an der heiligen Liturgie teilnehmen, die der Pfarrer unter der Autorität des Diözesanbischofs in seiner Pfarrei leiten und überwachen muß, damit sich kein Mißbrauch einschleicht».[74] Obwohl es angemessen ist, daß er sich zur besseren Vorbereitung der liturgischen Feiern, vor allem der heiligen Messe, von verschiedenen Christgläubigen helfen läßt, darf er ihnen jedoch in keiner Weise jene Vorrechte in der Sache abtreten, die seinem Amt eigen sind.


33 Schließlich sollen alle Priester «die Wissenschaft und die Kunst der Liturgie in rechter Weise pflegen, damit durch ihren liturgischen Dienst von den ihnen anvertrauten Gemeinden Gott, dem Vater, dem Sohn und dem Heiligen Geist, immer vollkommeneres Lob werde».[75] Sie sollen vor allem von jenem Bewundern und Staunen durchdrungen sein, das durch die Feier des österlichen Mysteriums in der Eucharistie in den Herzen der Gläubigen geweckt wird.[76]

4. Die Diakone


34 Die Diakone, «denen die Hände nicht zum Priestertum, sondern zum Dienst aufgelegt werden»,[77] müssen Männer guten Rufes sein[78] und mit Gottes Hilfe so handeln, daß sie wahrhaft als Jünger Christi erkannt werden,[79] «der nicht gekommen ist, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen»,[80] und der inmitten seiner Jünger gewesen ist «wie einer, der bedient».[81] Von der Gabe des Heiligen Geistes durch Handauflegung gestärkt, sollen sie dem Volk Gottes in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium dienen.[82] Sie sollen deshalb den Bischof wie einen Vater achten und ihm und den Priestern «im Dienst des Wortes, im Dienst am Altar und im Dienst der Liebe» beistehen.[83]


35 Sie sollen nie davon ablassen, «am Geheimnis des Glaubens, wie der Apostel sagt, mit reinem Gewissen festzuhalten[84] und diesen Glauben gemäß dem Evangelium und der Überlieferung der Kirche in Wort und Tat zu verkünden».[85] Aus ganzem Herzen sollen sie der heiligen Liturgie als Quelle und Höhepunkt des kirchlichen Lebens treu und demütig dienen, damit «alle, durch Glauben und Taufe Kinder Gottes geworden, sich versammeln, inmitten der Kirche Gott loben, am Opfer teilnehmen und das Herrenmahl essen».[86] Daher sollen alle Diakone, soweit sie betroffen sind, sich dafür einsetzen, daß die heilige Liturgie entsprechend den pflichtgemäß approbierten liturgischen Büchern gefeiert wird.

Kapitel II

Die Teilnahme der christgläubigen Laien an der Feier der Eucharistie

1. Die tätige und bewusste Teilnahme


36 Als Handlung Christi und der Kirche ist die Meßfeier der Mittelpunkt des ganzen christlichen Lebens, und zwar für die Gesamtkirche wie auch für die Teilkirche und für die einzelnen Gläubigen,[87] die «“in verschiedener Weise, entsprechend der Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und tätiger Teilnahme”[88] daran beteiligt sind. Auf diese Weise drückt das christliche Volk, “ein auserwähltes Geschlecht, eine königliche Priesterschaft, ein heiliger Stamm, ein Volk, das sein besonderes Eigentum wurde”,[89] seine ihm entsprechende und hierarchische Ordnung aus».[90] «Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen aber und das amtliche oder hierarchische Priestertum unterscheiden sich zwar dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach, sind jedoch einander zugeordnet: das eine wie das andere nämlich nimmt auf je besondere Weise an dem einen Priestertum Christi teil».[91]


37 Alle Christgläubigen, die durch die Taufe von ihren Sünden befreit und in die Kirche eingegliedert worden sind, werden durch das ihnen eingeprägte Siegel zum Kult der christlichen Religion bestellt,[92] damit sie sich kraft ihres königlichen Priestertums,[93] beharrlich im Gebet und im Lob Gottes,[94] als lebendiges und heiliges Opfer darbringen, das Gott gefällt und sich in allen ihren Taten bewährt,[95] und damit sie überall auf der Erde von Christus Zeugnis ablegen und jedem Rede und Antwort stehen, der nach der Hoffnung auf das ewige Leben fragt, die sie erfüllt.[96] Daher kann die Teilnahme der gläubigen Laien an der Feier der Eucharistie und der anderen Riten der Kirche auch nicht auf eine bloß passive Anwesenheit reduziert werden, sondern ist als wahre Ausübung des Glaubens und der Taufwürde zu betrachten.


38 Die beständige Lehre der Kirche über das Wesen der Eucharistie, die nicht nur ein Gastmahl, sondern auch und vor allem ein Opfer ist, muß mit Recht zu den grundlegenden Kriterien für eine volle Teilnahme aller Gläubigen an diesem so großen Sakrament gezählt werden.[97] «Bisweilen wird ein stark verkürzendes Verständnis des eucharistischen Mysteriums sichtbar. Es wird seines Opfercharakters beraubt und in einer Weise vollzogen, als ob es den Sinn und den Wert einer brüderlichen Mahlgemeinschaft nicht übersteigen würde».[98]


39 Um die tätige Teilnahme zu fördern und zum Ausdruck zu bringen, hat die jüngste Reform der liturgischen Bücher gemäß dem Willen des Konzils den Akklamationen des Volkes, den Antworten, dem Psalmengesang, den Antiphonen, den Liedern sowie den Handlungen und Gesten und den Körperhaltungen Aufmerksamkeit geschenkt, für die Einhaltung des heiligen Schweigens zu gegebener Zeit Sorge getragen und in den Rubriken auch die Teile, die das Volk betreffen, in Betracht gezogen.[99] Außerdem wird für eine angemessene Gestaltung nach dem Grundsatz, daß jede Feier gemäß den durch die liturgischen Normen festgesetzten Befugnissen den Bedürfnissen, dem Fassungsvermögen, der geistigen Vorbereitung und der Wesensart der Teilnehmer entsprechen soll, ein weiter Raum gewährt. In der Auswahl der Gesänge, der Melodien, der Orationen und der biblischen Lesungen, in der Homilie, die zu halten ist, in der Vorbereitung der Fürbitten, in den Hinweisen, die manchmal zu verlesen sind, und im Schmuck der Kirche entsprechend den verschiedenen Zeiten gibt es vielfältige Möglichkeiten, in jede Feier eine gewisse Abwechslung einzufügen, die dazu beiträgt, den Reichtum der liturgischen Tradition deutlicher in Erscheinung treten zu lassen und der Feier mit Sorgfalt unter Beachtung der pastoralen Erfordernisse eine besondere Note zu verleihen, so daß die innere Teilnahme gefördert wird. Es muß jedoch daran erinnert werden, daß die Wirksamkeit der liturgischen Handlungen nicht in der ständigen Änderung der Riten liegt, sondern in der tieferen Besinnung auf das Wort Gottes und das Mysterium, das gefeiert wird.[100]


40 Obwohl die Feier der Liturgie zweifellos das Kennzeichen der tätigen Teilnahme aller Christgläubigen hat, folgt daraus jedoch nicht, daß alle über die Gesten und Körperhaltungen hinaus gleichsam aus Notwendigkeit tatsächlich etwas tun müßten, so als ob jeder zwingend irgendeine besondere liturgische Aufgabe verrichten müßte. In der katechetischen Ausbildung ist gewissenhaft dafür zu sorgen, daß oberflächliche Auffassungen und Gewohnheiten korrigiert werden, die sich in den letzten Jahren mancherorts eingeschlichen haben, und daß bei allen Christgläubigen immer wieder neu der Sinn für das echte Staunen vor der Größe jenes Glaubensmysterium geweckt wird, das die Eucharistie ist, in deren Feier die Kirche immerfort «von der alten in die neue Wirklichkeit» übergeht.[101] Denn in der Feier der Eucharistie wie auch im ganzen christlichen Leben, das aus ihr Kraft schöpft und zu ihr hinstrebt, wirft sich die Kirche, wie der heilige Apostel Thomas, anbetend vor dem Herrn nieder, der gekreuzigt wurde, gestorben ist, begraben wurde und auferstanden ist, und ruft «in der Fülle seines göttlichen Glanzes [...] in alle Ewigkeit aus: “Mein Herr und mein Gott!”».[102]


41 Um den inneren Sinn für die liturgische Teilnahme zu wecken, zu fördern und zu nähren, sind die eifrige, ausgedehnte Feier des Stundengebetes, der Gebrauch der Sakramentalien und die Übungen der christlichen Volksfrömmigkeit sehr nützlich. Die Übungen dieser Art, «die, obwohl sie nicht streng zur heiligen Liturgie gehören, gleichwohl von besonderer Bedeutung und Würde sind», müssen in einer gewissen Verbindung mit der liturgischen Ordnung gesehen werden, besonders wenn sie vom Lehramt empfohlen und bestätigt wurden,[103] wie dies besonders beim Gebet des Rosenkranzes der Fall ist.[104] Da diese Formen der Frömmigkeit das christliche Volk zur Mitfeier der Sakramente, vor allem der Eucharistie, «wie auch zur Betrachtung der Mysterien unserer Erlösung und zur Nachahmung der leuchtenden Beispiele der Heiligen im Himmel» führen, «machen sie uns daher nicht ohne heilsamen Nutzen des liturgischen Kultes teilhaftig».[105]


42 Man muß verstehen, daß die Kirche nicht aus menschlichem Willen zusammenkommt, sondern von Gott im Heiligen Geist zusammengerufen wird und im Glauben auf eine ungeschuldete Berufung antwortet (ekklesia ist nämlich eng verbunden mit klesis – Berufung).[106] Das eucharistische Opfer darf ferner nicht als «Konzelebration» des Priesters mit dem anwesenden Volk im strengen Sinn betrachtet werden.[107] Im Gegenteil, die von den Priestern gefeierte Eucharistie ist eine Gabe, «die auf radikale Weise die Vollmacht der Gemeinde überragt. [...] Die Gemeinde, die zur Feier der Eucharistie zusammenkommt, bedarf unbedingt eines geweihten Priesters, der ihr vorsteht, um wirklich eucharistische Versammlung sein zu können. Die Gemeinde kann sich aber nicht selbst einen geweihten Amtsträger geben».[108] Es bedarf dringend des gemeinsamen Willens, daß in dieser Sache jede Zweideutigkeit vermieden und für die Schwierigkeiten der letzten Jahre eine Abhilfe geschaffen wird. Daher sollen Ausdrücke wie «zelebrierende Gemeinde» oder «zelebrierende Versammlung» - oder in anderen modernen Sprachen «celebrating assembly», «asamblea celebrante», «assemblée célébrante», «assemblea celebrante» - und ähnliche Redewendungen nur behutsam gebraucht werden.

2. Die Aufgaben der christgläubigen Laien bei der Feier der heiligen Messe


43 Es ist richtig und lobenswert, daß einige gläubige Laien gemäß der Tradition zum Wohl der Gemeinde und der ganzen Kirche Gottes gewisse Aufgaben bei der Feier der heiligen Liturgie übernehmen.[109] Es ist angebracht, daß mehrere Gläubige die verschiedenen Aufgaben oder die verschiedenen Teile derselben Aufgabe unter sich aufteilen und verrichten.[110]


44 Neben den Diensten des rechtmäßig beauftragten Akolythen und Lektors[111] gibt es unter den genannten besonderen Aufgaben jene des Akolythen[112] und des Lektors[113] mit einer zeitlich begrenzten Beauftragung und, damit verbunden, andere Dienste, die im Römischen Meßbuch beschrieben sind,[114] sowie die Aufgaben, die Hostien vorzubereiten, die liturgischen Tücher zu reinigen und ähnliche Dinge. Alle, «sowohl Amtsträger als auch christgläubige Laien, sollen in der Ausübung ihres Amtes oder ihrer Aufgabe nur das und all das tun, was ihnen zukommt»,[115] und bei der liturgischen Feier wie auch bei ihrer Vorbereitung dafür sorgen, daß die Liturgie der Kirche würdig und schön vollzogen wird.


45 Man muß die Gefahr vermeiden, das komplementäre Verhältnis zwischen dem Tun der Kleriker und dem der Laien in der Weise zu verdunkeln, daß die Rolle der Laien einer gewissen «Klerikalisierung» unterzogen wird, wie man zu sagen pflegt, während die geistlichen Amtsträger ungebührend Aufgaben übernehmen, die dem Leben und Tun der christgläubigen Laien eigen sind.[116]


46 Der christgläubige Laie, der zu einem Hilfsdienst bei den liturgischen Feiern gerufen wird, soll in angemessener Weise vorbereitet sein und sich durch christliches Leben, Glauben, Sitten und Treue zum Lehramt der Kirche auszeichnen. Es ist gut, wenn er entsprechend dem Alter, den Verhältnissen, der Lebensweise und der religiösen Bildung eine liturgische Unterweisung erhalten hat.[117] Man soll niemanden annehmen, dessen Beauftragung bei den Gläubigen Verwunderung erregen könnte.[118]


47 Es ist sehr zu begrüßen, wenn der bekannte Brauch erhalten bleibt, daß Kinder oder Jugendliche anwesend sind, die gewöhnlich Ministranten genannt werden und nach Art des Akolythen am Altar dienen. Sie sollen eine ihrem Fassungsvermögen angemessene Katechese über ihre Aufgabe erhalten.[119] Man darf nicht vergessen, daß aus der Zahl dieser Kinder im Laufe der Jahrhunderte eine große Schar geistlicher Amtsträger hervorgegangen ist.[120] Um die pastorale Sorge für die Ministranten wirksamer zu gestalten, sollen für sie Vereinigungen errichtet und gefördert werden, bei denen auch die Eltern teilnehmen und mithelfen können. Wenn solche Vereinigungen einen internationalen Charakter haben, obliegt es der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, sie zu errichten oder ihre Statuten zu überprüfen und zu approbieren.[121] Nach dem Urteil des Diözesanbischofs und unter Beachtung der festgesetzten Normen können zu diesem Altardienst Mädchen oder Frauen zugelassen werden.[122]



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