Redemtionis sacramentum DE 47

Kapitel III

Die rechte Feier der heiligen Messe

1. Die Materie der heiligsten Eucharistie


48 Das Brot, das für die Feier des hochheiligen eucharistischen Opfers verwendet wird, muß ungesäuert, aus reinem Weizenmehl bereitet und noch frisch sein, so daß keine Gefahr der Verderbnis besteht.[123] Daraus folgt, daß Brot, das aus einer anderen Substanz, wenn auch aus Getreide, bereitet ist, oder Brot, dem eine vom Weizen verschiedene Materie in so großer Menge beigemischt ist, daß es gemäß dem allgemeinen Empfinden nicht mehr als Weizenbrot bezeichnet werden kann, keine gültige Materie für den Vollzug des eucharistischen Opfers und Sakramentes darstellt.[124] Es ist ein schwerer Mißbrauch, bei der Zubereitung des für die Eucharistie bestimmten Brotes andere Substanzen, wie zum Beispiel Früchte, Zucker oder Honig, beizufügen. Es ist klar, daß die Hostien von Personen herzustellen sind, die sich nicht nur durch Rechtschaffenheit auszeichnen, sondern auch in der Zubereitung der Hostien erfahren und mit geeigneten Werkzeugen ausgerüstet sind.[125]


49 Es ist der Zeichenhaftigkeit angemessen, daß einige Teile des eucharistischen Brotes, die aus der Brechung hervorgehen, wenigstens einigen Gläubigen bei der Kommunion ausgeteilt werden. «Die kleinen Hostien sind jedoch keineswegs ausgeschlossen, falls die Zahl der Kommunikanten oder andere seelsorgliche Überlegungen sie erforderlich machen».[126] Ja, für gewöhnlich sollen weitgehend kleine Hostien verwendet werden, die keiner weiteren Brechung bedürfen.


50 Der Wein, der für die Feier des hochheiligen eucharistischen Opfers verwendet wird, muß naturrein, aus Weintrauben gewonnen und echt sein, er darf nicht verdorben und nicht mit anderen Substanzen vermischt sein.[127] Bei der Meßfeier muß ihm ein wenig Wasser beigemischt werden. Es ist sorgfältig darauf zu achten, daß der für die Eucharistie bestimmte Wein in einwandfreiem Zustand aufbewahrt und nicht zu Essig wird.[128] Es ist streng verboten, Wein zu benützen, über dessen Echtheit und Herkunft Zweifel bestehen: Denn bezüglich der notwendigen Bedingungen für die Gültigkeit der Sakramente fordert die Kirche Gewißheit. Es darf kein Vorwand zugunsten anderer Getränke jedweder Art zugelassen werden, die keine gültige Materie darstellen.

2. Das eucharistische Hochgebet


51 Nur jene eucharistischen Hochgebete dürfen verwendet werden, die im Römischen Meßbuch stehen oder rechtmäßig vom Apostolischen Stuhl approbiert worden sind, und zwar gemäß den Möglichkeiten und Grenzen, die der Apostolische Stuhl festgelegt hat. «Man kann es nicht hinnehmen, daß einige Priester sich das Recht anmaßen, eucharistische Hochgebete zusammenzustellen»[129] oder die von der Kirche approbierten Texte zu ändern oder andere von Privatpersonen verfaßte Hochgebete zu verwenden.[130]


52 Das Sprechen des eucharistischen Hochgebetes, das von seinem Wesen her gleichsam den Höhepunkt der ganzen Feier bildet, ist dem Priester kraft seiner Weihe eigen. Daher ist es ein Mißbrauch, wenn einige Teile des eucharistischen Hochgebetes von einem Diakon, einem dienenden Laien, einem einzelnen oder allen Gläubigen zusammen vorgetragen werden. Das eucharistische Hochgebet muß zur Gänze vom Priester allein gesprochen werden.[131]


53 Während der zelebrierende Priester das eucharistische Hochgebet spricht, «soll gleichzeitig nichts anderes gebetet oder gesungen werden; auch Orgel und andere Musikinstrumente sollen schweigen»,[132] außer zu den pflichtgemäß approbierten Akklamationen des Volkes, über die weiter unten gesprochen wird.


54 Das Volk nimmt dennoch immer aktiv und nie rein passiv teil: Es soll sich mit dem Priester vereinen «im Glauben und in Stille wie auch durch die im Laufe des eucharistischen Hochgebetes festgesetzten Einschübe, das sind die Antworten im Eröffnungsdialog der Präfation, das Sanctus, die Akklamation nach der Wandlung und die Akklamation des Amennach der Schlußdoxologie sowie andere von der Bischofskonferenz approbierte und vom Heiligen Stuhl rekognoszierte Akklamationen».[133]


55 An einigen Orten hat sich der Mißbrauch verbreitet, daß der Priester bei der Feier der heiligen Messe die Hostie während der Wandlung bricht. Dieser Mißbrauch widerspricht der Tradition der Kirche. Er ist zu verwerfen und dringend zu korrigieren.


56 Die Erwähnung des Namens des Papstes und des Diözesanbischofs im eucharistischen Hochgebet darf nicht weggelassen werden, damit eine ganz alte Tradition bewahrt und die kirchliche Gemeinschaft zum Ausdruck gebracht wird. Denn «die kirchliche Gemeinschaft der eucharistischen Versammlung ist Gemeinschaft mit dem eigenen Bischof und mit dem Papst».[134]

3. Die übrigen Teile der Messe


57 Die Versammlung der Christgläubigen hat das Recht, daß vor allem bei der sonntäglichen Feier in der Regel eine geeignete und echte sakrale Musik und immer ein Altar, Paramente und sakrale Tücher da sind, die entsprechend den Normen in Würde, Schönheit und Sauberkeit erstrahlen sollen.


58 Alle Christgläubigen haben gleichermaßen das Recht, daß die Feier der Eucharistie in allen ihren Teilen gewissenhaft vorbereitet wird, so daß in ihr das Wort Gottes würdig und kraftvoll verkündet und ausgelegt, die Befugnis zur Auswahl der liturgischen Texte und Riten gemäß den Normen sorgfältig wahrgenommen und ihr Glaube durch die Texte der Gesänge bei der Feier der Liturgie gebührend geschützt und genährt wird.


59 Aufhören muß die verwerfliche Gewohnheit, daß Priester, Diakone oder Christgläubige hier und da Texte der heiligen Liturgie, die ihnen zum Vortragen anvertraut sind, nach eigenem Gutdünken ändern oder entstellen. Wenn sie dies tun, nehmen sie der Feier der Liturgie ihre Festigkeit und verfälschen nicht selten den authentischen Sinn der Liturgie.


60 In der Meßfeier sind Wortgottesdienst und Eucharistiefeier eng miteinander verbunden, sie bilden eine einzige Kulthandlung. Deswegen ist es nicht erlaubt, die beiden Teile voneinander zu trennen oder sie zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten zu feiern.[135] Es ist auch nicht gestattet, daß einzelne Teile der heiligen Messe zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein und desselben Tages vollzogen werden.


61 Bei der Auswahl der biblischen Lesungen, die in der Meßfeier vorzutragen sind, müssen die Normen befolgt werden, die sich in den liturgischen Büchern finden,[136] damit «den Gläubigen der Tisch des Gotteswortes reicher bereitet» und «die Schatzkammer der Bibel weiter aufgetan»[137] werde.


62 Es ist nicht erlaubt, die vorgeschriebenen biblischen Lesungen aus eigenem Gutdünken wegzulassen oder zu ersetzen oder gar «die Lesungen und den Antwortpsalm, die das Wort Gottes enthalten, mit anderen nichtbiblischen Texten»[138] auszutauschen.


63 Die Lesung des Evangeliums, die «den Höhepunkt des Wortgottesdienstes bildet»,[139] ist gemäß der Tradition der Kirche in der Feier der heiligen Liturgie dem geweihten Amtsträger vorbehalten.[140] Daher ist es einem Laien, auch einem Ordenschristen, nicht gestattet, das Evangelium während der Feier der heiligen Messe zu verkünden, auch nicht in den anderen Fällen, in denen die Normen es nicht ausdrücklich erlauben.[141]


64 Die Homilie, die während der Feier der heiligen Messe gehalten wird und Teil der Liturgie selbst ist,[142] «wird in der Regel vom zelebrierenden Priester gehalten oder von ihm einem konzelebrierenden Priester oder manchmal, wenn dies angebracht erscheint, auch einem Diakon übertragen, niemals aber einem Laien.[143] In besonderen Fällen kann die Homilie aus einem gerechten Grund auch von einem Bischof oder einem Priester gehalten werden, der an der Feier teilnimmt, ohne konzelebrieren zu können».[144]


65 Es muß daran erinnert werden, daß jedwede frühere Norm, die nichtgeweihten Gläubigen die Homilie innerhalb der Meßfeier gestattet hatte, aufgrund der Vorschrift von can. 767 § 1 als aufgehoben anzusehen ist.[145] Diese Praxis ist verworfen und kann deshalb nicht aufgrund irgendeiner Gewohnheit gestattet werden.


66 Das Verbot der Zulassung von Laien zur Predigt innerhalb der Meßfeier gilt auch für die Alumnen der Seminare, für Studenten der theologischen Disziplinen und für jene, die als sogenannte «Pastoralassistenten» eingesetzt sind, sowie für jedwede Art, Gruppe, Gemeinschaft oder Vereinigung von Laien.[146]


67 Man muß besonders dafür Sorge tragen, daß die Homilie streng auf die Heilsmysterien Bezug nimmt, während des liturgischen Jahres die Geheimnisse des Glaubens und die Grundsätze des christlichen Lebens aus den biblischen Lesungen und den liturgischen Texten darlegt und die Texte des Ordinarium und des Proprium der Messe oder eines anderen Ritus der Kirche erklärt.[147] Es ist klar, daß alle Auslegungen der Heiligen Schrift auf Christus als dem höchsten Angelpunkt der Heilsökonomie bezogen werden müssen; dabei soll aber auch der besondere Kontext der liturgischen Feier beachtet werden. In der Homilie ist dafür Sorge zu tragen, daß das Licht Christi auf die Ereignisse des Lebens strahle. Dies soll aber in der Weise geschehen, daß der authentische und wahre Sinn des Wortes Gottes nicht entleert wird, indem zum Beispiel nur über Themen des politischen oder weltlichen Lebens gesprochen oder aus Kenntnissen wie aus einer Quelle geschöpft wird, die von pseudoreligiösen Bewegungen unserer Zeit herkommen.[148]


68 Der Diözesanbischof soll gewissenhaft über die Homilie wachen,[149] auch indem er unter den geistlichen Amtsträgern Normen, Hinweise und Arbeitshilfen verbreitet und Zusammenkünfte und andere Initiativen fördert, damit sie oft Gelegenheit haben, sich näher mit der Eigenart der Homilie zu befassen und Hilfe für ihre Vorbereitung finden.


69 Bei der heiligen Messe sowie bei anderen Feiern der heiligen Liturgie darf kein Glaubensbekenntnis zugelassen werden, das nicht in den rechtmäßig approbierten liturgischen Büchern enthalten ist.


70 Die Opfergaben, welche die Christgläubigen in der heiligen Messe für die eucharistische Liturgie darzubringen pflegen, beschränken sich nicht zwingend auf Brot und Wein zur Feier der Eucharistie, sondern können auch andere Gaben umfassen, die von den Gläubigen in Form von Geld oder anderen nützlichen Gütern aus Liebe zu den Armen gegeben werden. Die äußeren Gaben müssen aber immer sichtbarer Ausdruck jener wahren Hingabe sein, die der Herr von uns erwartet, nämlich eines reumütigen Herzens und der Liebe zu Gott und dem Nächsten; dadurch werden wir dem Opfer Christi gleichgestaltet, der sich selbst für uns hingegeben hat. In der Eucharistie leuchtet nämlich in höchstem Maß jenes Mysterium der Liebe auf, das Jesus Christus während des Letzten Abendmahles offenbarte, als er den Jüngern die Füße gewachsen hat. Um die Würde der heiligen Liturgie zu wahren, sollen die äußeren Opfergaben jedoch auf geeignete Weise dargebracht werden. Geld wie auch andere Gaben für die Armen sind an einem geeigneten Ort, nicht aber am Altar, niederzugelegen.[150] Mit Ausnahme des Geldes und gegebenenfalls - wegen des Zeichencharakters – eines kleinen Teiles der anderen Gaben, ist es vorzuziehen, wenn solche Opfergaben außerhalb der Meßfeier gegeben werden.


71 Der Brauch des römischen Ritus, sich kurz vor der heiligen Kommunion den Friedensgruß zu geben, soll bewahrt werden, wie er im Ordo der Messe festgesetzt ist. Gemäß der Tradition des römischen Ritus hat dieser Brauch nicht den Charakter der Versöhnung oder der Sündenvergebung, er ist vielmehr Ausdruck des Friedens, der Gemeinschaft und der Liebe vor dem Empfang der heiligsten Eucharistie.[151] Dagegen hat der Bußakt, der am Beginn der Messe zu vollziehen ist, besonders in seiner ersten Form, den Charakter der brüderlichen Versöhnung.


72 Es ist angebracht, «daß jeder in schlichter Weise nur seinen Nachbarn den Friedensgruß gibt». «Der Priester kann den Friedensgruß den Dienern geben, bleibt aber immer innerhalb des Presbyteriums, um die Feier nicht zu stören. Dies soll er auch beachten, wenn er aus einem gerechten Grund einigen wenigen Gläubigen den Friedensgruß entbieten will». «Die Art des Friedensgrußes soll von den Bischofskonferenzen», deren Beschluß vom Apostolischen Stuhl rekognosziert werden muß, «entsprechend der Eigenart und den Bräuchen der Völker bestimmt werden».[152]


73 In der Feier der heiligen Messe beginnt die Brechung des eucharistischen Brotes, die nur vom zelebrierenden Priester und gegebenenfalls unter Mithilfe eines Diakons oder eines Konzelebranten, nicht aber eines Laien zu vollziehen ist, nach dem Ende des Friedensgrußes, während das Agnus Dei vorgetragen wird. Die Geste des Brotbrechens wurde nämlich «von Christus beim Letzten Abendmahl vollzogen, gab seit apostolischer Zeit der ganzen Eucharistiefeier den Namen und zeigt, daß die vielen Gläubigen in der Kommunion aus dem einen Brot des Lebens, das Christus ist, der für das Heil der Welt gestorben und auferstanden ist, zu einem Leib werden (1Co 10,17)».[153] Deshalb muß der Ritus mit großer Ehrfurcht vollzogen werden.[154] Er soll aber kurz sein. Dringend zu korrigieren ist der mancherorts verbreitete Mißbrauch, diesen Ritus ohne Notwendigkeit auszudehnen, auch unter Mitwirkung von Laien im Widerspruch zu den Normen, und ihm eine übertriebene Bedeutung beizumessen.[155]


74 Falls es nötig ist, daß von einem Laien in der Kirche vor den versammelten Christgläubigen Unterweisungen oder ein Zeugnis über das christliche Leben gegeben werden, ist allgemein vorzuziehen, daß dies außerhalb der Messe geschieht. Aus schwerwiegenden Gründen ist es aber erlaubt, solche Unterweisungen oder Zeugnisse zu geben, nachdem der Priester das Schlußgebet gesprochen hat. Dieser Brauch darf jedoch nicht zur Gewohnheit werden. Im Übrigen sollen diese Unterweisungen und Zeugnisse keine Merkmale aufweisen, die zu Verwechslungen mit der Homilie führen könnten,[156] und es ist nicht gestattet, ihretwegen die Homilie ganz zu unterlassen.

4. Die Verbindung verschiedener Riten mit der Messfeier


75 Wegen des theologischen Sinns, welcher der Eucharistiefeier oder einem bestimmten Ritus eigen ist, verordnen oder erlauben die liturgischen Bücher bisweilen, die Feier der heiligen Messe mit einem anderen Ritus, vor allem der Sakramente, zu verbinden.[157] In anderen Fällen läßt die Kirche eine solche Verbindung jedoch nicht zu, besonders wo es sich um Umstände handelt, die einen eher oberflächlichen und unnützen Charakter haben.


76 Außerdem ist es nach ältester Tradition der römischen Kirche nicht erlaubt, das Bußsakrament mit der heiligen Messe so zu verbinden, daß sie zu einer einzigen liturgischen Handlung werden. Dies hindert aber nicht daran, daß die Priester mit Ausnahme jener, die die heilige Messe zelebrieren oder konzelebrieren, die Beichten der Gläubigen hören, die dies wünschen, auch wenn am gleichen Ort die Messe gefeiert wird, um so den Bedürfnissen dieser Gläubigen entgegenzukommen.[158] Dies soll aber in passender Weise geschehen.


77 Die Feier der heiligen Messe darf in keiner Weise in den Kontext eines gemeinsamen Mahles eingefügt oder mit einem solchen Mahl in Beziehung gebracht werden. Von einer schweren Notlage abgesehen, darf die Messe nicht an einem Eßtisch[159] oder in einem Speisesaal oder an einem Ort, an dem die Mahlzeiten eingenommen werden, und auch nicht in einem Raum, in dem sich Speisen befinden, gefeiert werden. Diejenigen, die an einer Messe teilnehmen, dürfen während der Feier nicht an Tischen sitzen. Wenn die Messe aufgrund einer schweren Notlage am gleichen Ort gefeiert werden muß, wo nachher die Mahlzeit eingenommen wird, soll zwischen dem Abschluß der Messe und dem Beginn des Mahles ein deutlicher zeitlicher Abstand eingeschoben werden; während der Meßfeier darf die gewöhnliche Speise für die Gläubigen nicht sichtbar sein.


78 Es ist nicht erlaubt, die Meßfeier mit politischen oder weltlichen Ereignissen oder mit Umständen in Verbindung zu bringen, die dem Lehramt der katholischen Kirche nicht voll entsprechen. Damit die authentische Bedeutung der Eucharistie nicht entleert wird, muß gänzlich vermieden werden, daß die Meßfeier aus bloßer Prunksucht begangen oder im Stil anderer Zeremonien, auch profaner Art, vollzogen wird.


79 Schließlich ist der Mißbrauch streng zu verurteilen, in die Feier der heiligen Messe Elemente einzufügen, die entgegen den Vorschriften der liturgischen Bücher Riten anderer Religionen entnommen sind.

Kapitel IV

Die heilige Kommunion

1. Die Disposition für den Empfang der heiligen Kommunion


80 Die Eucharistie soll den Gläubigen gereicht werden auch «als Gegenmittel, durch das wir von der täglichen Schuld befreit und vor Todsünden bewahrt werden»,[160] wie in verschiedenen Teilen der Messe hervorgehoben wird. Der an den Anfang der Messe gesetzte Bußakt hat zum Ziel, alle darauf vorzubereiten, die heiligen Mysterien in rechter Weise zu feiern;[161] er hat jedoch «nicht die Wirkung des Bußsakramentes»[162] und kann nicht als Ersatz für das Bußsakrament im Hinblick auf die Vergebung schwerer Sünden betrachtet werden. Die Seelsorger müssen bei der katechetischen Unterweisung sorgfältig darauf achten, daß den Gläubigen die christliche Lehre zu dieser Frage vermittelt wird.


81 Nach kirchlicher Gewohnheit ist es darüber hinaus notwendig, daß sich jeder sehr gründlich prüfe,[163] damit keiner, der sich einer schweren Sünde bewußt ist, ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe feiert oder den Leib des Herrn empfängt, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz mit ein schließt, sobald wie möglich zu beichten.[164]


82 Außerdem hat die Kirche «Normen erlassen, die den häufigen und fruchtbaren Zutritt der Gläubigen zum Tisch des Herrn fördern und die objektiven Bedingungen festlegen, unter denen von der Spendung der Kommunion abgesehen werden muß».[165]


83 Es ist sicherlich am besten, wenn alle, die an der Feier der heiligen Messe teilnehmen und die notwendigen Bedingungen erfüllen, die heilige Kommunion empfangen. Es kommt aber bisweilen vor, daß die Christgläubigen massenweise und ohne Unterscheidung zum heiligen Tisch hinzutreten. Es ist Aufgabe der Hirten, diesen Mißbrauch mit Klugheit und Festigkeit zu korrigieren.


84 Wenn die heilige Messe für eine große Menge gefeiert wird, beispielsweise in Großstädten, muß man darauf achten, daß nicht aus Unwissenheit auch Nichtkatholiken oder sogar Nichtchristen zur heiligen Kommunion hinzutreten, ohne daß dem Lehramt der Kirche in Bezug auf Lehre und Disziplin Rechnung getragen wird. Es obliegt den Hirten, die Anwesenden zu gegebener Zeit darauf hinzuweisen, daß Wahrheit und Ordnung streng zu beachten sind.


85 Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen; ebenso empfangen diese die Sakramente erlaubt nur von katholischen Spendern; zu beachten sind aber die Bestimmungen von can. 844 §§ 2, 3 und 4 sowie von can. 861 § 2.[166] Die Bedingungen, die von can. 844 § 4 festgesetzt sind und die in keiner Weise aufgehoben werden können,[167]können ferner nicht voneinander getrennt werden; deshalb ist es notwendig, daß sie immer alle zugleich verlangt werden.


86 Die Gläubigen sollen dringend dazu angehalten werden, außerhalb der Messe, vor allem zu den festgesetzten Zeiten, zum Bußsakrament hinzutreten, so daß sie es mit Ruhe und wirklichem Nutzen empfangen können und nicht von der tätigen Teilnahme an der Messe abgehalten werden. Jene, die täglich oder sehr oft kommunizieren, sollen angeleitet werden, ihren Möglichkeiten entsprechend in angemessenen Zeitabständen das Bußsakrament zu empfangen.[168]


87 Der Erstkommunion der Kinder muß immer eine sakramentale Beichte und Lossprechung vorausgehen.[169] Außerdem soll die Erstkommunion immer von einem Priester gereicht werden, und zwar nie außerhalb der Meßfeier. Von Ausnahmefällen abgesehen, ist es wenig passend, die Erstkommunion bei der Messe vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstag zu spenden. Man soll vielmehr einen anderen Tag wählen, wie etwa den 2. - 6. Sonntag in der Osterzeit oder das Hochfest des Leibes und Blutes Christi oder einen Sonntag im Jahreskreis, denn der Sonntag wird mit Recht als Tag der Eucharistie betrachtet.[170] Zum Empfang der heiligen Eucharistie sollen keine Kinder hinzutreten, «die den Vernunftgebrauch noch nicht erlangt haben» oder nach dem Urteil des Pfarrers «nicht ausreichend darauf vorbereitet sind».[171] Wenn es aber vorkommt, daß ein Kind in einer Ausnahmesituation bezüglich seines Alters für den Empfang des Sakramentes als reif erachtet wird, soll ihm die Erstkommunion nicht verwehrt werden, wenn es nur hinreichend vorbereitet ist.

2. Die Spendung der heiligen Kommunion


88 Die Gläubigen sollen die sakramentale eucharistische Kommunion gewöhnlich während der Messe und zu dem im Ritus der Feier vorgeschriebenen Zeitpunkt empfangen, also direkt nach der Kommunion des zelebrierenden Priesters.[172] Es obliegt dem zelebrierenden Priester, eventuell unter Mithilfe anderer Priester oder Diakone, die Kommunion auszuteilen; er darf die Messe nicht fortsetzen, bevor die Kommunion der Gläubigen beendet ist. Nur dort, wo eine Notlage es erfordert, können außerordentliche Spender dem zelebrierenden Priester nach Maßgabe des Rechts helfen.[173]


89 Damit «die Kommunion auch dem Zeichen nach klarer als Teilnahme am Opfer erscheint, das gefeiert wird»,[174] ist es wünschenswert, daß die Gläubigen sie in Hostien empfangen, die in derselben Messe konsekriert wurden.[175]


90 «Die Gläubigen empfangen die Kommunion kniend oder stehend, wie es die Bischofskonferenz festgelegt hat», deren Beschluß vom Apostolischen Stuhl rekognosziert werden muß. «Wenn sie stehend kommunizieren, wird empfohlen, daß sie vor dem Empfang des Sakramentes eine angemessene Ehrerbietung erweisen, die von denselben Normen festzulegen ist».[176]


91 Bezüglich der Austeilung der heiligen Kommunion ist daran zu erinnern, daß «die geistlichen Amtsträger [...] die Sakramente denen nicht verweigern» dürfen, «die zu gelegener Zeit darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind».[177]Jeder getaufte Katholik, der rechtlich nicht gehindert ist, muß deshalb zur heiligen Kommunion zugelassen werden. Es ist also nicht gestattet, einem Christgläubigen die heilige Kommunion beispielsweise nur deshalb zu verweigern, weil er die Eucharistie kniend oder stehend empfangen möchte.


92 Obwohl jeder Gläubige immer das Recht hat, nach seiner Wahl die heilige Kommunion mit dem Mund zu empfangen,[178] soll in den Gebieten, wo es die Bischofskonferenz erlaubt und der Apostolische Stuhl rekognosziert hat, auch demjenigen die heilige Hostie ausgeteilt werden, der das Sakrament mit der Hand empfangen möchte. Man soll aber sorgfältig darauf achten, daß der Kommunikant die Hostie sofort vor dem Spender konsumiert, damit niemand mit den eucharistischen Gestalten in der Hand weggeht. Wenn eine Gefahr der Profanierung besteht, darf die heilige Kommunion den Gläubigen nicht auf die Hand gegeben werden.[179]


93 Es ist notwendig, die kleine Patene für die Kommunion der Gläubigen beizuhalten, um die Gefahr zu vermeiden, daß die heilige Hostie oder einzelne Fragmente auf den Boden fallen.[180]


94 Es ist den Gläubigen nicht gestattet, die heilige Hostie oder den heiligen Kelch «selbst zu nehmen und noch weniger von Hand zu Hand unter sich weiterzugeben».[181] Außerdem ist in diesem Zusammenhang der Mißbrauch zu beseitigen, daß die Brautleute bei der Trauungsmesse sich gegenseitig die heilige Kommunion spenden.


95 Ein christgläubiger Laie, der «die heiligste Eucharistie schon empfangen hat, darf sie am selben Tag nur innerhalb einer Feier der Eucharistie, an der er teilnimmt, ein zweites Mal empfangen, unbeschadet der Vorschrift des can. 921 § 2».[182]


96 Zu verwerfen ist der Brauch, daß entgegen den Vorschriften der liturgischen Bücher während oder vor der Meßfeier nicht konsekrierte Hostien oder andere eßbare oder nicht eßbare Dinge nach Art der Kommunion ausgeteilt werden. Dieser Brauch entspricht nicht der Tradition des römischen Ritus und bringt die Gefahr mit sich, bei den Christgläubigen Verwirrung zu stiften bezüglich der Lehre der Kirche über die Eucharistie. Wenn an einigen Orten aufgrund einer Konzession die besondere Gewohnheit besteht, Brot zu segnen und nach der Messe auszuteilen, soll dieser Brauch durch eine gute Katechese sorgfältig erklärt werden. Es dürfen aber keine anderen ähnlichen Praktiken eingeführt und für den genannten Brauch auf keinen Fall nicht konsekrierte Hostien verwendet werden.

3. Die Kommunion der Priester


97 Sooft der Priester die heilige Messe zelebriert, muß er am Altar zu dem vom Meßbuch festgesetzten Zeitpunkt kommunizieren, die Konzelebranten aber, bevor sie zur Kommunionausteilung gehen. Niemals darf der zelebrierende oder konzelebrierende Priester bis zum Ende der Kommunion des Volkes warten, bevor er selbst kommuniziert.[183]


98 Die Kommunion der konzelebrierenden Priester hat gemäß den in den liturgischen Büchern vorgeschriebenen Normen zu erfolgen, wobei immer Hostien zu verwenden sind, die in derselben Messe konsekriert wurden,[184] und alle Konzelebranten die Kommunion stets unter beiden Gestalten empfangen müssen. Wenn ein Priester oder ein Diakon den Konzelebranten die heilige Hostie oder den Kelch reicht, ist darauf zu achten, daß er nichts sagt, also nicht die Worte ausspricht: «Der Leib Christi» oder «Das Blut Christi».


99 Die Kommunion unter beiden Gestalten ist «den Priestern, die selbst das Meßopfer nicht zelebrieren oder konzelebrieren können»,[185] immer gestattet.

4. Die Kommunion unter beiden Gestalten


100 Um den Gläubigen die Fülle der Zeichenhaftigkeit im eucharistischen Gastmahl klarer bewußt zu machen, werden in den Fällen, die in den liturgischen Büchern erwähnt sind, auch die christgläubigen Laien zur Kommunion unter beiden Gestalten zugelassen, wobei eine entsprechende Katechese über die dogmatischen Grundsätze, die vom Ökumenischen Konzil von Trient festgelegt wurden, vorausgehen und beständig weitergeführt werden muß.[186]


101 Damit den christgläubigen Laien die heilige Kommunion unter beiden Gestalten gespendet werden kann, sind die Umstände entsprechend zu berücksichtigen, über die in erster Linie die Diözesanbischöfe zu urteilen haben. Diese Art der Kommunionspendung ist gänzlich auszuschließen, wenn auch nur die geringste Gefahr der Profanierung der heiligen Gestalten besteht.[187] Für eine eingehendere Regelung haben die Bischofskonferenzen Normen zu erlassen, die vom Apostolischen Stuhl durch die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung rekognosziert werden müssen, vor allem im Hinblick auf «die Art, den Gläubigen die heilige Kommunion unter beiden Gestalten auszuteilen, sowie die Ausweitung dieser Befugnis».[188]


102 Der Kelch soll den christgläubigen Laien nicht gereicht werden, wo die Zahl der Kommunikanten so groß ist,[189] daß es schwierig wird, die für die Eucharistie notwendige Menge an Wein abzuschätzen und die Gefahr besteht, daß «am Ende der Feier eine Menge des Blutes Christi übrigbleibt, die über das rechte Maß hinausgeht, das konsumiert werden kann»;[190] ebenso nicht, wo der Zugang zum Kelch nur schwer geregelt werden kann oder wo eine entsprechende Menge an Wein erforderlich wird, deren sichere Herkunft und Qualität nur schwer festgestellt werden kann, oder wo keine angemessene Zahl an geistlichen Amtsträgern oder außerordentlichen Spendern der heiligen Kommunion mit geeigneter Ausbildung vorhanden ist, oder wo ein beträchtlicher Teil des Volkes aus verschiedenen Gründen beharrlich nicht zum Kelch hinzutreten will, so daß das Zeichen der Einheit in gewisser Weise verloren geht.


103 Die Normen des Römischen Meßbuches kennen die Regelung, daß in den Fällen, in denen die Kommunion unter beiden Gestalten ausgeteilt wird, «das Blut Christi direkt aus dem Kelch oder durch Eintauchen der Hostie oder mit einem Röhrchen oder mit einem Löffel getrunken werden kann».[191] Was die Kommunionspendung für die christgläubigen Laien betrifft, können die Bischöfe die Kommunion mit einem Röhrchen oder einem Löffel ausschließen, wo dies nicht örtlicher Brauch ist, wobei aber immer die Möglichkeit der Kommunionspendung durch Eintauchen der Hostie bestehen bleibt. Wenn diese Form zur Anwendung kommt, sollen allerdings Hostien verwendet werden, die nicht zu dünn und nicht zu klein sind, und der Kommunikant darf das Sakrament vom Priester nur mit dem Mund empfangen.[192]


104 Es ist dem Kommunikanten nicht erlaubt, selbst die Hostie in den Kelch einzutauchen oder die eingetauchte Hostie mit der Hand zu empfangen. Die Hostie, die eingetaucht wird, muß aus gültiger Materie bereitet und konsekriert sein; streng verboten ist die Verwendung von nicht konsekriertem Brot oder anderer Materie.


105 Wenn ein einziger Kelch zur Spendung der Kommunion unter beiden Gestalten an konzelebrierende Priester oder Christgläubige nicht ausreicht, steht dem nichts entgegen, daß der zelebrierende Priester mehrere Kelche verwendet.[193] Es ist nämlich daran zu erinnern, daß alle Priester, die die heilige Messe zelebrieren, zur Kommunion unter beiden Gestalten verpflichtet sind. Der Zeichenhaftigkeit wegen ist es zu begrüßen, daß ein größerer Kelch zusammen mit anderen kleineren Kelchen verwendet wird.


106 Es ist jedoch gänzlich zu vermeiden, daß das Blut Christi nach der Wandlung aus einem Gefäß in ein anderes gegossen wird, damit nichts passiert, was diesem so großen Mysterium unangemessen ist. Um das Blut des Herrn aufzunehmen, dürfen niemals Flaschen, Krüge oder andere Gefäße verwendet werden, die den festgesetzten Normen nicht voll entsprechen.


107 «Wer die eucharistischen Gestalten wegwirft oder in sakrilegischer Absicht entwendet oder zurückbehält, zieht sich» gemäß der von den Canones festgesetzten Norm «die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; ein Kleriker kann außerdem mit einer weiteren Strafe belegt werden, die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen».[194] Jedwede Handlung, durch welche die heiligen Gestalten mutwillig und schwerwiegend entehrt werden, muß diesem Fall zugerechnet werden. Wenn daher jemand gegen die genannten Normen handelt, indem er zum Beispiel die heiligen Gestalten in das Sacrariumoder an einen unwürdigen Ort oder auf den Boden wirft, zieht er sich die festgesetzten Strafen zu.[195] Darüber hinaus sollen alle daran denken, daß nach Abschluß der Spendung der heiligen Kommunion innerhalb der Meßfeier die Vorschriften des Römischen Meßbuches zu befolgen sind; was eventuell vom Blut Christi noch übrig ist, muß vom Priester oder, gemäß den Normen, von einem anderen Diener sofort gänzlich konsumiert werden; die konsekrierten Hostien, die übriggeblieben sind, müssen entweder am Altar vom Priester konsumiert oder an den für die Aufbewahrung der Eucharistie bestimmten Ort gebracht werden.[196]

Kapitel V

Einige weitere Aspekte in Bezug auf die Eucharistie

1. Der Ort für die Feier der heiligen Messe


108 «Die Feier der Eucharistie ist an einem geheiligten Ort zu vollziehen, wenn nicht in einem besonderen Fall zwingende Umstände etwas anderes erfordern; in diesem Fall muß die Feier an einem geziemenden Ort stattfinden».[197] Ob solche zwingende Umstände gegeben sind, wird in der Regel der Diözesanbischof von Fall zu Fall für seine Diözese beurteilen.


109 Es ist einem Priester niemals erlaubt, die Eucharistie in einem Tempel oder geheiligten Ort einer nichtchristlichen Religion zu feiern.

2. Verschiedene Elemente bezüglich der heiligen Messe


110 «Immer dessen eingedenk, daß sich im Mysterium des eucharistischen Opfers das Werk der Erlösung fortwährend vollzieht, haben die Priester häufig zu zelebrieren; ja die tägliche Zelebration wird eindringlich empfohlen, die, auch wenn eine Teilnahme von Gläubigen nicht möglich ist, eine Handlung Christi und der Kirche ist, durch deren Vollzug die Priester ihre vornehmste Aufgabe erfüllen».[198]


111 Ein Priester ist zur Zelebration oder Konzelebration der Eucharistie «zuzulassen, auch wenn er dem Rektor der Kirche nicht bekannt ist, sofern er ein Empfehlungsschreiben» des Apostolischen Stuhles oder seines Ordinarius oder seines Oberen vorlegt, das höchstens vor einem Jahr ausgestellt wurde, «oder wenn vernünftigerweise anzunehmen ist, daß er bezüglich der Zelebration keinem Hindernis unterliegt».[199] Die Bischöfe haben dafür Sorge zu tragen, daß gegenteilige Gewohnheiten beseitigt werden.


112 Die Messe wird in lateinischer Sprache oder in einer anderen Sprache gefeiert, sofern nur die liturgischen Texte verwendet werden, die nach Maßgabe des Rechts approbiert worden sind. Abgesehen von den Meßfeiern, die an den von der kirchlichen Autorität festgelegten Zeiten in der Volkssprache zu vollziehen sind, ist es den Priestern immer und überall erlaubt, in Latein zu feiern.[200]


113 Wenn mehrere Priester bei der Messe konzelebrieren, soll für den Vortrag des eucharistischen Hochgebetes eine Sprache verwendet werden, die allen konzelebrierenden Priestern und dem versammelten Volk bekannt ist. Wo es vorkommt, daß einige Priester dabei sind, die die Zelebrationssprache nicht kennen, so daß sie die ihnen zukommenden Teile des eucharistischen Hochgebetes nicht geziemend vortragen können, sollen sie nicht konzelebrieren, sondern gemäß den Normen in Chorkleidung an der Feier teilnehmen.[201]


114 «Es ist normal, daß sich zu den Sonntagsmessen der Pfarrgemeinde als “eucharistischer Gemeinschaft” die in ihr vorhandenen Gruppen, Bewegungen, Vereinigungen und auch kleine Ordensgemeinschaften einfinden».[202] Auch wenn es erlaubt ist, die Messe nach Maßgabe des Rechts für bestimmte Gruppen zu feiern,[203] sind diese Gruppen dennoch nicht von der treuen Befolgung der liturgischen Normen ausgenommen.


115 Zu verwerfen ist der Mißbrauch, daß die Feier der heiligen Messe für das Volk entgegen den Normen des Römischen Meßbuches und der gesunden Tradition des römischen Ritus unter dem Vorwand, das «eucharistische Fasten» zu fördern, in willkürlicher Weise unterlassen wird.


116 Die Messen dürfen nicht gegen die Maßgabe des Rechts vermehrt werden; bezüglich des Meßstipendiums müssen alle Vorschriften befolgt werden, die von Rechts wegen einzuhalten sind.[204]

3. Die sakralen Gefäße


117 Die sakralen Gefäße, die zur Aufnahme des Leibes und Blutes des Herrn bestimmt sind, müssen streng gemäß der Norm der Tradition und der liturgischen Bücher hergestellt werden.[205] Den Bischofskonferenzen ist die Befugnis gegeben, darüber zu entscheiden, ob es angebracht ist, daß die sakralen Gefäße auch aus anderen festen Materialien angefertigt werden. Diese Entscheidung bedarf der Rekognoszierung durch den Apostolischen Stuhl. Es wird jedoch streng erfordert, daß diese Materialien gemäß dem allgemeinen Empfinden des jeweiligen Gebietes wirklich edel sind,[206] so daß durch ihre Verwendung dem Herrn Ehre erwiesen und gegenüber den Gläubigen jede Gefahr vermieden wird, die Lehre über die wirkliche Gegenwart Christi in den eucharistischen Gestalten abzuschwächen. Daher ist jedweder Brauch zu verwerfen, zur Meßfeier gewöhnliche Gefäße, Gefäße mit schlechter Qualität, Gefäße ohne jeden künstlerischen Wert, einfache Körbe oder andere Gefäße aus Glas, Ton, Lehm oder anderen leicht zerbrechlichen Materialien zu verwenden. Dies gilt auch für Metalle und andere Materialien, die leicht unbrauchbar werden.[207]


118 Bevor die sakralen Gefäße in Gebrauch kommen, müssen sie gemäß den in den liturgischen Büchern vorgeschriebenen Riten von einem Priester gesegnet werden.[208] Sehr zu begrüßen ist die Segnung durch den Diözesanbischof, der beurteilen wird, ob sich die Gefäße für den Gebrauch eignen, zu dem sie bestimmt sind.


119 Nach der Kommunionausteilung kehrt der Priester zum Altar zurück, reinigt am Altar oder am Kredenztisch über dem Kelch die Patene oder die Hostienschale, reinigt dann den Kelch gemäß den Vorschriften des Meßbuches und trocknet ihn mit dem Kelchtüchlein. Wenn ein Diakon anwesend ist, kehrt er mit dem Priester zum Altar zurück und reinigt die Gefäße. Es ist aber erlaubt, daß der Priester oder der Diakon die zu reinigenden Gefäße, vor allem wenn es viele sind, auf dem Altar oder dem Kredenztisch, angemessen bedeckt, auf einem Korporale stehen läßt und sofort nach der Messe, nachdem das Volk entlassen wurde, reinigt. Auch der rechtmäßig beauftragte Akolyth hilft dem Priester oder dem Diakon beim Reinigen und Zusammenstellen der sakralen Gefäße am Altar oder am Kredenztisch. Wenn kein Diakon anwesend ist, bringt der rechtmäßig beauftragte Akolyth die sakralen Gefäße zum Kredenztisch, wo er sie auf gewohnte Weise reinigt, trocknet und zusammenstellt.[209]


120 Die Hirten sollen dafür Sorge tragen, daß die Altartücher, besonders jene, auf die die heiligen Gestalten gelegt werden, immer sauber bleiben und gemäß überliefertem Brauch häufig gewaschen werden. Es ist zu begrüßen, daß das Wasser der ersten Reinigung, die mit der Hand vorzunehmen ist, in das Sacrarium der Kirche oder an einen geziemenden Ort auf die Erde gegossen wird. Danach kann auf gewohnte Weise eine weitere Säuberung vorgenommen werden.

4. Die liturgischen Gewänder


121 «Die verschiedenen Farben der sakralen Gewänder sollen den besonderen Charakter der jeweils gefeierten Glaubensmysterien und den Weg des christlichen Lebens im Verlauf des liturgischen Jahres auch äußerlich wirksam verdeutlichen».[210] Die Verschiedenheit «der Dienste wird in der Feier der Eucharistie äußerlich durch verschiedene sakrale Gewänder verdeutlicht». Diese sakralen Gewänder «sollen zugleich den festlichen Charakter der heiligen Handlung hervorheben».[211]


122 «Die Albe ist mit einem Zingulum an die Hüften zu binden, es sei denn, sie ist so angefertigt, daß sie auch ohne Zingulum am Körper sitzt. Bevor die Albe angezogen wird, soll man, falls sie das gewöhnliche Gewand am Hals nicht bedeckt, ein Schultertuch verwenden».[212]


123 «Zur Messe und zu anderen heiligen Handlungen, die unmittelbar mit der Messe verbunden sind, ist das Meßgewand (Kasel), das über Albe und Stola zu tragen ist, das dem zelebrierenden Priester eigene Gewand, sofern nichts anderes vorgesehen ist».[213] Der Priester, der das Meßgewand den Rubriken entsprechend anzieht, soll es auch nicht unterlassen, die Stola zu tragen. Alle Ordinarien haben darauf zu achten, daß jede gegenteilige Gewohnheit beseitigt wird.


124 Im Römischen Meßbuch wird die Befugnis gegeben, daß die konzelebrierenden Priester mit Ausnahme des Hauptzelebranten, der immer das Meßgewand in der vorgeschriebenen Farbe tragen soll, aus einem gerechten Grund, wie zum Beispiel eine größere Zahl von Konzelebranten oder das Fehlen von Paramenten, das Meßgewand weglassen und «über der Albe die Stola tragen».[214] Wo man eine Situation dieser Art voraussehen kann, soll man ihr jedoch soweit wie möglich zuvorkommen. Außer dem Hauptzelebranten können die Konzelebranten zur Not auch ein weißes Meßgewand anziehen. Im Übrigen sind die Normen der liturgischen Bücher einzuhalten.


125 Das dem Diakon eigene Gewand ist die Dalmatik, die über Albe und Stola zu tragen ist. Damit eine schöne Tradition der Kirche bewahrt wird, ist es zu begrüßen, daß von der Befugnis, die Dalmatik wegzulassen, kein Gebrauch gemacht wird.[215]


126 Zu verwerfen ist der Mißbrauch, daß geistliche Amtsträger entgegen den Vorschriften der liturgischen Bücher die heilige Messe, auch wenn nur ein Amtsträger daran teilnimmt, ohne sakrale Gewänder feiern oder nur die Stola über der monastischen Kukulle oder dem allgemeinen Ordensgewand oder der gewöhnlichen Kleidung tragen.[216] Die Ordinarien haben dafür Sorge zu tragen, daß Mißbräuche dieser Art so schnell wie möglich korrigiert werden und in allen Kirchen und Oratorien ihres Jurisdiktionsbereiches eine angemessene Anzahl liturgischer Gewänder, die gemäß den Normen hergestellt sind, vorhanden ist.


127 In den liturgischen Büchern wird die besondere Befugnis gegeben, an den höchsten Feiertagen besonders festliche und prunkvolle sakrale Gewänder zu verwenden, auch wenn sie nicht der Tagesfarbe entsprechen.[217] Diese Befugnis, die sich auf Gewänder bezieht, welche vor vielen Jahren hergestellt wurden und zum Gut der Kirche gehören, das bewahrt werden muß, wird aber in unangebrachter Weise auf neue Gewohnheiten ausgeweitet, so daß die überlieferten Bräuche abgelegt werden, Formen und Farben nach eigenem Geschmack zur Anwendung kommen und der Sinn dieser Norm zum Schaden der Tradition entstellt wird. Wenn es angebracht ist, können an einem Festtag goldene oder silberne sakrale Gewänder jene mit einer anderen Farbe ersetzen, nicht aber solche, die violett oder schwarz sind.


128 Die heilige Messe und andere liturgische Feiern, die eine Handlung Christi und des hierarchisch verfaßten Gottesvolkes sind, sollen so gestaltet sein, daß die geistlichen Amtsträger und die gläubigen Laien deutlich gemäß ihrem jeweiligen Stand daran teilnehmen können. Es ist daher vorzuziehen, daß «die Priester, die an der Eucharistiefeier teilnehmen und nicht aus einem gerechten Grund entschuldigt sind, gewöhnlich die ihrem Weihegrad entsprechende Aufgabe wahrnehmen und folglich, mit sakralen Gewändern bekleidet, als Konzelebranten teilnehmen. Andernfalls sollen sie die eigene Chorkleidung oder den Chorrock über dem Talar tragen».[218]Von begründeten Ausnahmen abgesehen, ist es nicht angebracht, daß sie äußerlich wie gläubige Laien an der Messe teilnehmen.

Kapitel VI


Redemtionis sacramentum DE 47