Lévitique (EUS) 10

Die Strafe für unrechtmäßiges Opfern

10 1 Die Söhne Aarons, Nadab und Abihu, nahmen jeder seine Räucherpfanne. Sie legten Feuer auf, taten Räucherwerk darauf und brachten vor dem Herrn ein unerlaubtes Feuer dar, eines, das er ihnen nicht befohlen hatte.2 Da ging vom Herrn ein Feuer aus, das sie verzehrte, und sie kamen vor dem Herrn um.3 Da sagte Mose zu Aaron: Das ist es, was der Herr meinte, als er sprach: An denen, die mir nahe sind, erweise ich mich heilig, und vor dem ganzen Volk zeige ich mich herrlich. Aaron schwieg.4 Mose rief Mischaël und Elizafan, die Söhne von Aarons Onkel Usiël, und sagte zu ihnen: Kommt her, und tragt eure Brüder vom Heiligtum weg, vor das Lager hinaus!5 Sie traten heran und trugen sie in ihren Gewändern vor das Lager hinaus, wie es Mose gesagt hatte.

Der Dienst im Heiligtum

6 Zu Aaron und seinen Söhnen Eleasar und Itamar sagte Mose: Laßt euer Haar nicht lose herunterhängen, und zerreißt nicht eure Kleider, sonst müßt ihr sterben, und der Herr zürnt über die ganze Gemeinde. Eure Brüder, das ganze Haus Israel, sollen über den Brand weinen, den der Herr entfacht hat.7 Verlaßt nicht den Eingang des Offenbarungszeltes, sonst müßt ihr sterben; denn das Salböl des Herrn ist auf euch. Sie taten, was Mose gesagt hatte.
8
Der Herr sagte zu Aaron:9 Wenn ihr zum Offenbarungszelt kommt, dürft ihr, du und deine Söhne, weder Wein noch Bier trinken, sonst müßt ihr sterben. Das gelte bei euch als feste Regel von Generation zu Generation.10 Ihr sollt zwischen heilig und profan, zwischen unrein und rein unterscheiden,11 und die Israeliten sollt ihr über alle Vorschriften belehren, die der Herr euch durch Mose verkündet hat.
12
Mose sagte zu Aaron und seinen überlebenden Söhnen Eleasar und Itamar: Nehmt das Speiseopfer, das von den Feueropfern des Herrn übrigbleibt, eßt davon die ungesäuerten Brote neben dem Altar, denn es ist etwas Hochheiliges.13 An einem heiligen Ort sollt ihr es essen, denn es ist das, was dir und deinen Söhnen von den Feueropfern des Herrn zusteht; so ist es mir nämlich befohlen worden.14 Die Brust vom Darbringungsritus und die Schenkelkeule vom Erhebungsritus sollt ihr, du, deine Söhne und deine Töchter, an einem reinen Ort essen, denn sie sind der für dich und deine Söhne bestimmte Anteil an den Heilsopfern der Israeliten, den man dir gibt.15 Die Schenkelkeule vom Erhebungsritus und die Brust vom Darbringungsritus, die bei den Fettstücken der Feueropfer sind, sollen sie zur Darbringung vor den Herrn bringen; sie sollen dir und deinen Söhnen als dauerndes Anrecht gehören, wie es der Herr befohlen hat.
16
Mose erkundigte sich nach dem Sündopferbock, und siehe da, man hatte ihn verbrannt. Er geriet über Eleasar und Itamar, die überlebenden Söhne Aarons, in Zorn und sagte:17 Warum habt ihr das Sündopfer nicht an einem heiligen Ort gegessen? Es ist etwas Hochheiliges, und es wurde euch gegeben, damit ihr die Schuld von der Gemeinde wegnehmt, indem ihr sie vor dem Herrn entsühnt.18 Sein Blut wurde ja nicht in das Innere des Heiligtums gebracht; das Fleisch hättet ihr im Heiligtum essen sollen, wie ich es angeordnet habe.19 Aaron antwortete Mose: Heute haben sie ihr Sünd- und ihr Brandopfer vor dem Herrn dargebracht, und doch hat mich so etwas getroffen. Wenn ich heute das Sündopfer gegessen hätte, hätte das dem Herrn gefallen?20 Als Mose das hörte, schien es ihm richtig.


Die Reinheitsgesetze: 11,1 - 15,33

Reine und unreine Tiere

11 1 Der Herr sprach zu Mose und Aaron:2 Sagt den Israeliten: Das sind die Tiere, die ihr von allem Vieh auf der Erde essen dürft:3 Alle Tiere, die gespaltene Klauen haben, Paarzeher sind und wiederkäuen, dürft ihr essen.4 Jedoch dürft ihr von den Tieren, die wiederkäuen oder gespaltene Klauen haben, folgende nicht essen: Ihr sollt für unrein halten das Kamel, weil es zwar wiederkäut, aber keine gespaltenen Klauen hat;5 ihr sollt für unrein halten den Klippdachs, weil er zwar wiederkäut, aber keine gespaltenen Klauen hat;6 ihr sollt für unrein halten den Hasen, weil er zwar wiederkäut, aber keine gespaltenen Klauen hat;7 ihr sollt für unrein halten das Wildschwein, weil es zwar gespaltene Klauen hat und Paarzeher ist, aber nicht wiederkäut.8 Ihr dürft von ihrem Fleisch nicht essen und ihr Aas nicht berühren; ihr sollt sie für unrein halten.
9
Von allen Tieren, die im Wasser leben, dürft ihr essen; alle Tiere mit Flossen und Schuppen, die im Wasser, in Meeren und Flüssen leben, dürft ihr essen.10 Aber alles, was in Meeren oder Flüssen lebt, alles Kleingetier des Wassers und alle Lebewesen, die im Wasser leben und keine Flossen oder Schuppen haben, seien euch abscheulich.11 Ihr sollt sie als abscheulich ansehen; von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr verabscheuen.12 Alles, was ohne Flossen oder Schuppen im Wasser lebt, haltet für abscheulich!
13
Unter den Vögeln sollt ihr folgende verabscheuen - man darf sie nicht essen, sie sind abscheulich: Aasgeier, Schwarzgeier, Bartgeier,14 Milan, die verschiedenen Bussardarten,15 alle Arten des Raben,16 Adlereule, Kurzohreule, Langohreule und die verschiedenen Falkenarten,17 Kauz, Fischeule, Bienenfresser,18 Weißeule, Kleineule, Fischadler,19 den Storch, die verschiedenen Reiherarten, Wiedehopf und Fledermaus.20 Alle Kleintiere mit Flügeln und vier Füßen seien euch abscheulich.21 Von diesen Kleintieren mit Flügeln und vier Füßen dürft ihr aber jene essen, die Springbeine haben, um damit auf dem Boden zu hüpfen.22 Von ihnen dürft ihr die verschiedenen Arten der Wanderheuschrecke, der Solam-, der Hargol- und der Hagab-Heuschrecke essen.23 Alle übrigen Kleintiere mit Flügeln und vier Füßen aber seien euch abscheulich.
24
An diesen Tieren verunreinigt ihr euch; jeder, der ihr Aas berührt, wird unrein bis zum Abend.25 Jeder, der ihr Aas trägt, muß seine Kleider waschen und ist unrein bis zum Abend.26 Alle Tiere mit gespaltenen Klauen, die aber nicht Paarzeher sind und nicht wiederkäuen, sollt ihr für unrein halten; jeder, der sie berührt, wird unrein.27 Alle Vierfüßler, die auf Pfoten gehen, sollt ihr für unrein halten; jeder, der ihr Aas berührt, wird unrein bis zum Abend,28 und wer ihr Aas trägt, muß seine Kleider waschen und ist unrein bis zum Abend. Ihr sollt sie für unrein halten.
29
Unter dem Kleingetier, das auf dem Boden kriecht, sollt ihr für unrein halten den Maulwurf, die Maus und die verschiedenen Arten der Eidechsen,30 nämlich den Gecko, die Koach- und die Letaa-Eidechse, den Salamander und das Chamäleon.31 Unter allem Kleingetier sollt ihr diese für unrein halten. Jeder, der sie berührt, wenn sie tot sind, ist unrein bis zum Abend.32 Jeder Gegenstand, auf den eines dieser Tiere fällt, wenn sie tot sind, wird unrein, jedes Holzgerät, Kleid, Fell, grobes Zeug und jeder Gebrauchsgegenstand. Man muß einen solchen Gegenstand in Wasser tauchen; er ist unrein bis zum Abend und erst dann wieder rein.33 Jedes Tongefäß, in das ein solches Tier fällt, müßt ihr zerbrechen, und sein Inhalt ist unrein.34 Jede Speise, die man essen will, wird unrein, wenn Wasser aus einem solchen Gefäß darauf kommt; jedes Getränk, das man trinken will, wird durch ein solches Gefäß unrein.35 Alles, worauf ein Aas von ihnen fällt, wird unrein; ein Backofen und ein kleiner Herd müssen niedergerissen werden, denn sie sind unrein, und als unrein sollen sie euch gelten.36 Nur eine Quelle und eine Zisterne mit angesammeltem Wasser bleiben rein. Jeder, der ein Aas von jenen Tieren berührt, wird unrein.37 Wenn ein Aas von ihnen auf irgendeinen Samen fällt, der gesät werden soll, so bleibt er rein.38 Wenn aber das Korn mit Wasser befeuchtet war und ein solches Aas darauf fällt, sollt ihr es für unrein halten.39 Wenn eines der Tiere, das euch zur Nahrung dient, verendet, so wird der, der sein Aas berührt, unrein bis zum Abend.40 Wer von solchem Fleisch ißt, muß seine Kleider waschen und ist unrein bis zum Abend; wer solches Aas trägt, muß seine Kleider waschen und ist unrein bis zum Abend.41 Jedes Kleintier, das sich auf dem Boden bewegt, ist abscheulich und darf nicht gegessen werden.42 Alles, was sich auf dem Bauch oder auf vier und mehr Füßen fortbewegt, kurz alles Kleingetier, das sich auf dem Boden bewegt, dürft ihr nicht essen, denn es ist abscheulich.
43
Macht euch nicht selbst abscheulich mit all diesem Gewimmel von Kleintieren, und macht euch durch sie nicht unrein, indem ihr euch durch sie verunreinigen laßt.44 Denn ich bin der Herr, euer Gott. Erweist euch als heilig, und seid heilig, weil ich heilig bin. Verunreinigt euch daher nicht selbst durch alle diese Kleintiere, die auf dem Boden kriechen.45 Denn ich bin der Herr, der euch aus Ägypten heraufgeführt hat, um euer Gott zu sein. Ihr sollt daher heilig sein, weil ich heilig bin.
46
Das ist das Gesetz über das Vieh, die Vögel, alle Lebewesen, die sich im Wasser bewegen, und alle Lebewesen, die auf dem Boden kriechen.47 So soll man das Unreine und das Reine unterscheiden, die Tiere, die man essen darf, und jene, die man nicht essen darf.


Die Reinigung der Wöchnerin

12 1 Der Herr sprach zu Mose:2 Sag zu den Israeliten: Wenn eine Frau niederkommt und einen Knaben gebiert, ist sie sieben Tage unrein, wie sie in der Zeit ihrer Regel unrein ist.3 Am achten Tag soll man die Vorhaut des Kindes beschneiden,4 und dreiunddreißig Tage soll die Frau wegen ihrer Reinigungsblutung zu Hause bleiben. Sie darf nichts Geweihtes berühren und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Zeit ihrer Reinigung vorüber ist.5 Wenn sie ein Mädchen gebiert, ist sie zwei Wochen unrein wie während ihrer Regel. Sechsundsechzig Tage soll sie wegen ihrer Reinigungsblutung zu Hause bleiben.6 Wenn die Zeit ihrer Reinigung vorüber ist, soll sie, für einen Sohn ebenso wie für eine Tochter, ein einjähriges Schaf als Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube als Sündopfer zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen.7 Er soll es vor dem Herrn darbringen und sie entsühnen; so wird sie von ihrem Blutfluß gereinigt. Das ist das Gesetz für eine Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.8 Wenn sie die Mittel für ein Schaf nicht aufbringen kann, soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine als Brandopfer und die andere als Sündopfer; der Priester soll sie entsühnen, und so wird sie gereinigt.


Der Aussatz an Menschen

13 1 Der Herr sprach zu Mose und Aaron:2 Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein Ausschlag oder ein heller Fleck bildet, liegt Verdacht auf Hautaussatz vor. Man soll ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne, den Priestern, führen.3 Der Priester soll das Übel auf der Haut untersuchen. Wenn das Haar an der kranken Stelle weiß wurde und die Stelle tiefer als die übrige Haut liegt, ist es Aussatz. Nachdem der Priester das Übel untersucht hat, soll er den Erkrankten für unrein erklären.4 Wenn aber auf der Haut ein weißer Fleck besteht, der nicht merklich tiefer als die übrige Haut liegt, und das Haar nicht weiß geworden ist, soll der Priester den Befallenen für sieben Tage absondern.5 Am siebten Tag untersuche er ihn wieder. Wenn er mit seinen eigenen Augen feststellt, daß das Übel gleich geblieben ist und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll er ihn noch einmal für sieben Tage absondern6 und ihn am siebten Tag abermals untersuchen. Wenn er dann feststellt, daß das Übel nachgelassen und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll ihn der Priester für rein erklären. Es handelt sich um einen Ausschlag. Der Kranke soll seine Kleider waschen, dann ist er rein.7 Breitet sich jedoch der Ausschlag auf der Haut aus, nachdem der Kranke vom Priester untersucht und für rein erklärt wurde, soll er sich ihm noch einmal zeigen.8 Stellt der Priester fest, daß der Ausschlag sich auf der Haut ausgebreitet hat, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es handelt sich um Aussatz.
9
Wenn sich also an jemandem ein Übel von der Art des Aussatzes zeigt, soll man ihn zum Priester bringen.10 Stellt der Priester fest, daß sich auf der Haut eine weiße Schwellung zeigt, daß die Haare heller geworden sind und daß sich an der Schwellung wildes Fleisch gebildet hat,11 dann ist es ein veralteter Aussatz auf der Haut. Der Priester soll ihn für unrein erklären, ohne ihn erst abzusondern, denn er ist unrein.12 Wenn aber der Aussatz auf der Haut ausbricht, sie völlig ergreift und sich vom Kopf bis zu den Füßen erstreckt, überall, wohin der Priester schaut,13 so soll er den Kranken untersuchen und, falls er feststellt, daß der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, den Kranken für rein erklären. Da er völlig weiß geworden ist, ist er rein.14 An dem Tag jedoch, an dem an ihm wildes Fleisch sichtbar wird, ist er unrein.15 Hat der Priester das wilde Fleisch untersucht, soll er ihn für unrein erklären. Das wilde Fleisch ist etwas Unreines; es ist Aussatz.16 Wenn aber das wilde Fleisch verschwindet und die befallene Stelle weiß wird, soll der Mann den Priester aufsuchen.17 Dieser soll ihn untersuchen, und wenn er feststellt, daß die betroffene Stelle tatsächlich weiß geworden ist, soll er den Kranken für rein erklären: Er ist rein.
18
Wenn sich auf der Haut eines Menschen ein Furunkel bildet und wieder abheilt,19 sich aber dann an der Stelle des Furunkels eine weiße Schwellung oder ein hellroter Fleck bildet, soll er sich dem Priester zeigen;20 dieser soll ihn untersuchen. Wenn er eine merkliche Vertiefung der Haut und heller gewordenes Haar feststellt, soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist ein Fall von Aussatz, der im Furunkel ausgebrochen ist.21 Wenn der Priester bei der Untersuchung weder weiße Haare noch eine Vertiefung der Haut, vielmehr ein Abklingen des Übels feststellt, soll er den Kranken sieben Tage lang absondern.22 Wenn sich das Übel dann doch auf der Haut ausbreitet, soll er ihn für unrein erklären: Es ist ein Fall von Aussatz.23 Wenn aber der helle Fleck unverändert bleibt, ohne sich auszubreiten, so ist es eine Narbe vom Furunkel; der Priester soll diesen Menschen für rein erklären.
24
Wenn jemand auf der Haut eine Brandwunde hat und sich eine Wucherung als hellroter oder weißer Fleck bildet,25 soll ihn der Priester untersuchen. Wenn er heller gewordenes Haar oder eine merkliche Vertiefung des Fleckes in der Haut feststellt, ist es Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist. Der Priester soll den Menschen für unrein erklären; es ist ein Fall von Aussatz.26 Untersucht ihn der Priester und stellt kein weißes Haar auf dem Fleck, keine Vertiefung der Haut, sondern ein Abklingen fest, so soll er ihn sieben Tage lang absondern.27 Am siebten Tag soll er ihn wieder untersuchen. Hat sich das Übel auf der Haut ausgebreitet, soll er ihn für unrein erklären; es ist ein Fall von Aussatz.28 Wenn der helle Fleck unverändert geblieben ist, ohne sich auf der Haut auszubreiten, vielmehr abgeblaßt ist, so ist es nur eine angeschwollene Brandnarbe. Der Priester soll den Kranken für rein erklären, denn es ist nur eine Brandnarbe.
29
Zeigt sich bei einem Mann oder bei einer Frau an Kopf oder Kinn eine kranke Stelle,30 soll der Priester sie untersuchen. Stellt er dort eine merkliche Hautvertiefung mit rötlich-gelb glänzendem, schütter gewordenem Haar fest, soll er den Kranken für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder des Kinns.31 Stellt der Priester bei der Untersuchung dieses Falls von Flechte weder eine merkliche Hautvertiefung noch schwarzes Haar fest, soll er den mit Flechte Behafteten sieben Tage lang absondern.32 Am siebten Tag soll er das Übel untersuchen. Stellt er fest, daß sich die Flechte nicht ausgebreitet hat, an ihr kein rötlich-gelb glänzendes Haar aufgetreten ist und auch keine merkliche Hautvertiefung besteht,33 soll sich der Kranke rasieren, dabei aber die befallene Stelle aussparen, und der Priester soll ihn noch einmal sieben Tage lang absondern.34 Am siebten Tag soll er das Übel wieder untersuchen. Stellt er fest, daß es sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat und daß keine merkliche Hautvertiefung besteht, soll er den Kranken für rein erklären. Dieser soll seine Kleider waschen, dann ist er rein.35 Hat sich aber die Flechte nach der Reinerklärung doch auf der Haut ausgebreitet,36 soll ihn der Priester wieder untersuchen. Stellt er fest, daß sich die Flechte auf der Haut ausbreitet, braucht der Priester nicht erst festzustellen, ob das Haar rötlich-gelb glänzend ist; er ist unrein.37 Scheint aber dem Priester die Flechte gleichzubleiben und wächst an ihr schwarzes Haar, so heilt sie ab; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.
38
Zeigen sich bei einem Mann oder bei einer Frau Flecken, weiße Flecken auf der Haut,39 so soll der Priester sie untersuchen. Stellt er fest, daß diese Flecken auf der Haut verblassen, so handelt es sich um einen Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; der Kranke ist rein.
40
Verliert ein Mann auf seinem Kopf die Haare, so ist es eine Hinterkopfglatze; er ist rein.41 Geschieht es an der Schädelvorderseite, so ist es eine Stirnglatze; er ist rein.42 Entsteht aber auf der Glatze des Hinterkopfes oder über der Stirn ein hellroter Fleck, so ist es Aussatz, der auf dem Kopf oder auf der Stirn dieses Menschen ausbricht.43 Der Priester soll ihn untersuchen. Stellt er auf der Hinterkopf- oder auf der Stirnglatze eine hellrote Aussatzschwellung fest, die wie Hautaussatz aussieht,44 so ist der Mensch aussätzig; er ist unrein. Der Priester muß ihn für unrein erklären; er ist an seinem Kopf von Aussatz befallen.
45
Der Aussätzige, der von diesem Übel betroffen ist, soll eingerissene Kleider tragen und das Kopfhaar ungepflegt lassen; er soll den Schnurrbart verhüllen und ausrufen: Unrein! Unrein!46 Solange das Übel besteht, bleibt er unrein; er ist unrein. Er soll abgesondert wohnen, außerhalb des Lagers soll er sich aufhalten.

Der Aussatz an Kleidern

47 Zeigt sich Aussatz auf einem Kleidungsstück, sei es ein Woll- oder Leinenkleid,48 ein Gewebe oder Gewirke aus Leinen oder Wolle, oder auf Leder oder auf irgendeinem Ledergegenstand,49 so ist das ein Fall von Aussatz, der dem Priester dann zu zeigen ist, wenn der Fleck auf dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe, dem Gewirke oder irgendeinem Ledergerät grüngelblich oder rötlich erscheint.50 Der Priester soll das Übel untersuchen und den befallenen Gegenstand sieben Tage lang absondern.51 Wenn er am siebten Tage beobachtet, daß sich das Übel auf dem Kleid, dem Gewebe, dem Gewirke, dem Leder oder Ledergegenstand, was immer es auch sein mag, ausgebreitet hat, so ist es ein Fall von bösartigem Aussatz: Der befallene Gegenstand ist unrein.52 Man soll dieses Kleid, dieses Gewebe, dieses Gewirke aus Wolle oder Leinen oder das Ledergerät, was es auch sein mag, auf dem sich das Übel zeigt, verbrennen; denn es ist bösartiger Aussatz, der im Feuer verbrannt werden muß.53 Wenn aber der Priester bei der Untersuchung feststellt, daß das Übel sich auf diesem Kleid, Gewebe, Gewirke oder Ledergerät nicht ausgebreitet hat,54 soll er den befallenen Gegenstand waschen lassen und ihn noch einmal sieben Tage lang absondern.55 Nach dem Abwaschen soll er das Übel untersuchen, und wenn er feststellt, daß sich sein Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand unrein, auch wenn sich das Übel nicht ausbreitet; du sollst ihn im Feuer verbrennen. Es liegt eine ausgefressene Vertiefung an seiner Vorder- oder Rückseite vor.56 Stellt aber der Priester bei der Untersuchung fest, daß das Übel nach dem Abwaschen abgeblaßt ist, so soll er die befallene Stelle von dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe oder dem Gewirke abreißen.57 Sollte aber das Übel auf diesem Kleid, Gewebe, Gewirke oder Ledergerät wieder erscheinen, so greift das Übel weiter um sich, und du sollst den befallenen Gegenstand im Feuer verbrennen.58 Aber das Kleid, das Gewebe, das Gewirke oder das Ledergerät, auf dem das Übel nach dem Abwaschen verschwunden ist, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein.59 Das ist das Gesetz für den Fall von Aussatz auf einem Woll- oder Leinenkleid, einem Gewebe, Gewirke oder Ledergerät, wenn es gilt, sie für rein oder unrein zu erklären.


Die Reinigungsriten für vom Aussatz Geheilte

14 1 Der Herr sprach zu Mose:2 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, wenn er für rein erklärt wird: Man soll ihn zum Priester führen,3 und der Priester soll vor das Lager herauskommen. Stellt er nach der Untersuchung fest, daß der Aussätzige von seinem Aussatz geheilt ist,4 soll er anordnen, daß man für den, der sich der Reinigung unterzieht, zwei lebende reine Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nimmt.5 Dann soll er anordnen, den einen Vogel über einem Tongefäß mit Quellwasser zu schlachten.6 Den lebenden Vogel, das Zedernholz, das Karmesin und den Ysop soll er nehmen und alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des über dem Quellwasser geschlachteten Vogels tauchen.7 Nun soll er den, der sich der Reinigung vom Aussatz unterzieht, siebenmal besprengen und, nachdem er ihn für rein erklärt hat, den lebenden Vogel ins freie Feld fliegen lassen.8 Der sich der Reinigung unterzieht, der soll seine Kleider waschen, sein ganzes Haar scheren, sich in Wasser baden und dann rein sein. Nachher darf er ins Lager kommen, muß aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.9 Am siebten Tag soll er sein ganzes Haar scheren, die Kopfhaare, den Bart und die Augenbrauen; alle Haare muß er scheren. Nachdem er seine Kleider gewaschen und seinen Körper in Wasser gebadet hat, ist er rein.10 Am achten Tag soll er zwei fehlerlose Widder, ein einjähriges fehlerloses Schaf, drei Zehntel Efa Speiseopfermehl, das mit Öl vermengt ist, und ein Log Öl nehmen.11 Der Priester, der die Reinigung vornimmt, soll den, der sich der Reinigung unterzieht, mit seinen Opfergaben am Eingang des Offenbarungszeltes vor dem Herrn aufstellen.12 Dann soll er den einen Widder nehmen, ihn zusammen mit dem Log Öl als Schuldopfer darbringen und mit beiden den Darbringungsritus vor dem Herrn vollziehen.13 Er soll den Widder an der Stelle schlachten, wo man das Sünd- und das Brandopfer schlachtet, an dem heiligen Ort. Dieses Schuldopfer nämlich gehört wie ein Sündopfer dem Priester, es ist etwas Hochheiliges.14 Der Priester soll etwas Blut vom Schlachtopfer nehmen und es auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.15 Dann soll er etwas von dem Log Öl nehmen und auf seinen eigenen linken Handteller gießen.16 Er soll einen Finger seiner rechten Hand in das Öl, das auf seinem linken Handteller ist, tauchen und mit diesem Finger siebenmal Öl vor dem Herrn verspritzen.17 Dann soll er etwas von dem auf seinem Handteller übriggebliebenen Öl auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.18 Den Rest des Öls, das er auf seinem Handteller hat, soll er auf den Kopf dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht. So soll er ihn vor dem Herrn entsühnen.19 Nun soll der Priester das Sündopfer durchführen und den, der sich der Reinigung unterzieht, von seiner Unreinheit entsühnen. Danach soll er das Brandopfer schlachten20 und dieses und das Speiseopfer auf dem Altar als Ganzopfer darbringen. Hat der Priester den betreffenden Menschen entsühnt, so ist er rein.21 Wenn er arm ist und seine Mittel nicht ausreichen, soll der Priester einen einzigen Schuldopferwidder für den Darbringungsritus nehmen, um ihn zu entsühnen. Er soll nur ein Zehntel Efa Feinmehl, das mit Öl vermengt ist, und ein Log Öl als Speiseopfer nehmen,22 und je nachdem es seine Mittel gestatten, soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, von denen die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer dienen soll.23 Er soll sie am achten Tag zu seiner Reinigung dem Priester zum Eingang des Offenbarungszeltes vor den Herrn bringen.24 Der Priester soll den Schuldopferwidder und das Log Öl nehmen und damit den Darbringungsritus vor dem Herrn vollziehen.25 Hat er diesen Schuldopferwidder geschlachtet, dann nehme er etwas Blut vom Schuldopfer und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.26 Er soll etwas Öl auf seinen linken Handteller gießen27 und etwas von diesem Öl, das auf seinem linken Handteller ist, mit seinem rechten Zeigefinger siebenmal vor dem Herrn verspritzen.28 Dann soll er etwas von dem Öl, das auf seinem Handteller ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, und zwar auf die Stelle des Schuldopferblutes.29 Den Rest des Öls auf seinem Handteller soll der Priester auf den Kopf dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht. So soll er ihn vor dem Herrn entsühnen.30 Seinen Mitteln entsprechend soll er die eine der beiden Turteltauben oder jungen Tauben31 als ein Sündopfer und die andere als ein Brandopfer mit einem Speiseopfer verwenden. Der Priester soll damit den, der sich der Reinigung unterzieht, vor dem Herrn entsühnen.32 Das ist das Gesetz für einen, der vom Aussatz befallen ist und dessen Mittel für seine Reinigung nicht ausreichen.

Der Aussatz an Häusern

33 Der Herr sprach zu Mose und Aaron:34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an einem Haus des Landes, das ihr besitzen werdet, Aussatz auftreten,35 so soll der Hausherr kommen, es dem Priester anzeigen und sagen: Ich habe an meinem Haus so etwas wie Aussatz gesehen.36 Der Priester soll anordnen, daß man das Haus räumt, bevor er kommt, um das Übel zu untersuchen; auf diese Weise wird das, was sich im Haus befindet, nicht unrein. Danach erst soll der Priester kommen, um das Haus zu besichtigen.37 Stellt er dabei fest, daß sich an den Mauern des Hauses grünlich-gelbe oder rötliche Vertiefungen zeigen, die Mulden in der Mauer bilden,38 so soll der Priester aus dem Haus hinausgehen und den Eingang für sieben Tage abschließen.39 Am siebten Tag soll er wiederkommen. Stellt er bei der Besichtigung fest, daß sich das Übel an den Hausmauern ausgebreitet hat,40 so ordne er an, die Steine, die vom Übel befallen sind, herauszureißen und sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort zu werfen.41 Dann soll er die Innenwände des Hauses abkratzen lassen, und man soll den so entfernten Mörtel aus der Stadt hinausschaffen und an einen unreinen Ort schütten.42 Man soll andere Steine nehmen, um die herausgerissenen zu ersetzen, und das Haus mit frischem Mörtel bestreichen.43 Hat man die Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt und das Übel bricht wieder aus,44 soll der Priester kommen, um es zu besichtigen. Stellt er fest, daß sich das Übel an dem Haus ausgebreitet hat, so ist bösartiger Aussatz an dem Haus; es ist unrein.45 Man soll es niederreißen und seine Steine, seine Balken und seinen ganzen Mörtelverputz vor die Stadt hinausbringen an einen unreinen Ort.46 Jeder, der das Haus während der Tage, an denen es durch den Priester verschlossen war, betreten hat, ist unrein bis zum Abend.47 Wer im Haus geschlafen hat, muß seine Kleider waschen; wer im Haus gegessen hat, muß seine Kleider waschen.48 Kommt aber der Priester, um das Übel zu besichtigen, und stellt fest, daß sich das Übel, nachdem das Haus neu verputzt wurde, nicht ausgebreitet hat, soll er das Haus für rein erklären, denn das Übel ist abgeheilt.49 Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nehmen.50 Er soll einen der Vögel über einem Tongefäß mit Quellwasser schlachten.51 Dann soll er das Zedernholz, den Ysop, das Karmesin und den lebenden Vogel nehmen, um sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quellwasser zu tauchen. Er soll das Haus siebenmal besprengen und,52 nachdem er das Haus mit dem Blut des Vogels, dem Quellwasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin entsündigt hat,53 den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins freie Feld fliegen lassen. So entsühnt er das Haus, und es ist wieder rein.54 Das ist das Gesetz für alle Fälle von Aussatz und Flechte,55 von Aussatz an Kleidern und Häusern,56 von Geschwülsten, Ausschlag und hellen Flecken,57 zur Unterweisung, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz über den Aussatz.


Die Unreinheit bei Männern

15 1 Der Herr sprach zu Mose und Aaron:2 Redet zu den Israeliten, und sagt zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß aus seinem Körper hat, so ist dieser Ausfluß unrein.3 Hat er diesen Ausfluß, so besteht seine Unreinheit, ob sein Körper den Ausfluß fließen läßt oder ihn zurückhält; bei ihm liegt Unreinheit vor.4 Jedes Lager, auf das sich dieser Mann legt, und jeder Gegenstand, auf den er sich setzt, ist unrein.5 Wer sein Lager berührt, muß seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.6 Wer sich auf einen Gegenstand setzt, auf dem der Leidende saß, muß seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.7 Wer den Körper des Leidenden berührt, muß seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.8 Wenn der Kranke eine reine Person anspuckt, muß sie ihre Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.9 Jeder Sattel, den der Kranke benutzt, ist unrein.10 Jeder, der irgendeinen Gegenstand berührt, der unter dem Kranken war, ist unrein bis zum Abend. Wer einen solchen Gegenstand trägt, muß seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.11 Jeder, den der Kranke berührt, ohne zuvor seine Hände mit Wasser abzuspülen, muß seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.12 Ein Tongefäß, das der Kranke berührt, muß zerbrochen, und jedes Holzgerät mit Wasser abgespült werden.13 Wird dieser Mann von seinem Ausfluß rein, soll er sieben Tage bis zu seiner Reinigung zählen. Danach muß er seine Kleider waschen, seinen Körper in Quellwasser baden und ist dann rein.14 Am achten Tag soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, vor den Herrn zum Eingang des Offenbarungszeltes kommen und sie dem Priester geben.15 Mit der einen soll der Priester ein Sündopfer und mit der andern ein Brandopfer darbringen. Der Priester soll ihn so vor dem Herrn wegen seines Ausflusses entsühnen.16 Hat ein Mann Samenerguß, soll er seinen ganzen Körper in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.17 Jedes Kleid und jedes Lederstück, auf das Samen gekommen ist, muß mit Wasser gesäubert werden und ist unrein bis zum Abend.18 Schläft ein Mann, der Samenerguß hat, mit einer Frau, müssen sie sich beide in Wasser baden und sind unrein bis zum Abend.


Die Unreinheit bei Frauen

19 Hat eine Frau Blutfluß und ist solches Blut an ihrem Körper, soll sie sieben Tage lang in der Unreinheit ihrer Regel verbleiben. Wer sie berührt, ist unrein bis zum Abend.20 Alles, worauf sie sich in diesem Zustand legt, ist unrein; alles, worauf sie sich setzt, ist unrein.21 Wer ihr Lager berührt, muß seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.22 Wer irgendeinen Gegenstand berührt, auf dem sie saß, muß seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.23 Befindet sich etwas auf dem Bett oder auf dem Gegenstand, auf dem sie saß, wird derjenige, der es berührt, unrein bis zum Abend.24 Schläft ein Mann mit ihr, so kommt die Unreinheit ihrer Regel auf ihn. Er wird für sieben Tage unrein. Jedes Lager, auf das er sich legt, wird unrein.25 Hat eine Frau mehrere Tage außerhalb der Zeit ihrer Regel einen Blutfluß oder hält ihre Regel länger an, ist sie für die ganze Dauer dieses Ausflusses im gleichen Zustand der Unreinheit wie während der Zeit ihrer Regel.26 Jedes Lager, auf das sie sich während der ganzen Dauer ihres Ausflusses legt, ist so wie ihr Lager, auf dem sie während ihrer Regel liegt. Jeder Gegenstand, auf den sie sich setzt, wird unrein wie bei der Unreinheit ihrer Regel.27 Jeder, der diese Gegenstände berührt, wird unrein; er muß seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend.28 Ist sie von ihrem Ausfluß rein, soll sie sieben Tage zählen und dann rein sein.29 Am achten Tag soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie dem Priester zum Eingang des Offenbarungszeltes bringen.30 Der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer verwenden. Er soll sie so vor dem Herrn wegen ihres verunreinigenden Ausflusses entsühnen.31 Ihr sollt die Israeliten vor ihrer Unreinheit warnen, damit sie nicht in ihr sterben müssen, weil sie meine Wohnstätte in ihrer Mitte verunreinigen.32 Das ist das Gesetz für einen Mann, der einen Ausfluß hat, für einen, den ein Samenerguß unrein gemacht hat,33 und für die Frau in der Unreinheit ihrer Regel, also für den Mann oder die Frau mit Ausfluß und den Mann, der mit einer unreinen Frau schläft.


Das Ritual für den Versöhnungstag: 16,1-34


Lévitique (EUS) 10