Die Beziehung der Priester zu ihren Bischöfen stärken

Ansprache bei der Generalaudienz am 25. August 1993

 

1. Die Gemeinschaft die Jesus für all jene gewollt hat die am Weihesakrament teil haben, soll sich ganz besonders in der Beziehung der Priester zu ihren Bischöfen zeigen. Das II. Vatikanische Konzil spricht dabei von einer hierarchischen Gemeinschaft die der Einheit von Weihe und Sendung entspringt Wir lesen Alle Priester haben zusammen mit den Bischöfen so an ein und demselben Priestertum und Amt Christi teil, das diese Einheit der Weihe und Sendung ihre hierarchische Gemeinschaft mit dem Stand der Bischöfe erfordert Diese Gemeinschaft bekunden sie vorzüglich bei gelegentlicher Konzelebration desgleichen bei jeder Euchari-stiefeier (Presbyterorum ordinis Nr. 7). Wie man sieht tritt auch hier wieder das Geheimnis der Eucharistie als Zeichen und Quelle der Einheit hervor. Mit der Eucharistie ist das Weihesakrament verbunden, das die hierarchische Gemeinschaft zwischen all denen bestimmt die am Priestertum Christi teilhaben Diözesan wie Ordenspriester sind also alle zusammen aufgrund ihrer Weihe und ihres Dienstamtes dem Kollegium der Bischöfe zugeordnet sagt das Konzil (Lumen Gentium Nr. 28).

 

2. Diese Verbundenheit zwischen Priestern jeder Ordnung und jeden Grades und den Bischöfen ist wesentlich für die Ausübung des priesterlichen Dienstes. Die Priester empfangen vom Bischof die sakramentale Vollmacht und die hierarchische Befugnis zu diesem Dienst. Auch die Ordensleute empfangen eine solche Vollmacht und Autorisation vom Bischof, der sie zu Priestern weiht, und von dem, der die Diözese leitet, in der sie ihren Dienst ausüben. Auch wenn sie Orden angehören, die in ihrer Lebensweise nicht der Jurisdiktion der Diözesanbischöfe unterstehen, erhalten sie vom Bischof gemäß dem kanonischen Recht den Auftrag und die Zustimmung für ihre Eingliederung und Tätigkeit im Bereich der Diözese, ausgenommen jedoch die Befugnis, womit der römische Papst als Haupt der Kirche den kirchlichen Ordensgemeinschaften oder anderen Instituten die Vollmacht erteilen kann, aufgrund ihrer Konstitutionen weltumspannend tätig zu sein. Den Bischöfen wiederum stehen die Priester „als ihre notwendigen Helfer und Ratgeber im Dienstamt der Belehrung, der Heiligung und der Leitung des Gottesvolkes" zur Seite (Presbyterorum ordinis, Nr. 7).

 

3. Durch diese Verbundenheit der Priester und Bischöfe in der sakramentalen Gemeinschaft sind die Priester Hilfe und Organ der Ordnung der Bischöfe schreibt die Konstitution Lumen Gentium (Nr. 28). Sie führen in jeder Gemeinschaft die Tätigkeit des Bischofs fort und machen ihn in seiner Eigenschaft als Hirten an den verschiedenen Orten gewissermaßen gegenwärtig.

Es ist klar, daß der Dienst der Priester aufgrund seiner pastoralen Identität und seines sakramentalen Ursprungs „unter der Autorität des Bischof‘ ausgeübt wird. Wie es in Lumen Gentium heißt, sollen die Priester „ihren Anteil beitragen zur Hirtenarbeit an der ganzen Diözese", indem sie den ihnen zugewiesenen Teil der Herde des Herrn heiligen und leiten (ebd.).

Es ist wahr, daß die Priester Christus darstellen und an seiner Statt handeln, indem sie ihrem Dienstgrad entsprechend an seinem Amt des einzigen Mittlers teilhaben. Sie können aber nur als Mitarbeiter des Bischofs handeln und dehnen so den Dienst des diözesanen Hirten auf die Ortsgemeinden aus.

 

4. Auf diesem theologischen Prinzip der Teilhabe im Bereich der hierarchischen Gemeinschaft gründen die Beziehungen zwischen Bischöfen und Priestern die reich an Spiritualität sind Lumen Gentium sagt darüber Um dieser Teilhabe an Priestertum und Sendung willen sollen die Priester den Bischof wahrhaft als ihren Vater anerkennen und ihm ehrfürchtig gehorchen Der Bischof wiederum soll seine priesterlichen Mitarbeiter als Söhne und Freunde ansehen gleichwie Christus seine Junger nicht mehr Knechte sondern Freunde nennt (vgl. Joh 15, 15) (ebd).

Das Beispiel Christi ist auch hier die Verhaltensregel für die Bischöfe und für die Priester Wenn er der die göttliche Vollmacht hatte seine Junger nicht als Knechte sondern als Freunde behandeln wollte dann kann der Bischof seine Priester nicht als Menschen betrachten die in seinem Dienst stehen Denn sie dienen mit ihm dem Volk Gottes. Und die Priester sollen ihrerseits dem Bischof antworten, wie es das Gebot der Wechselseitigkeit der Liebe in der kirchlichen und priesterlichen Gemeinschaft erfordert: das heißt als Freunde und als geistliche „Söhne". Die Autorität des Bischofs und der Gehorsam seiner Mitarbeiter, der Priester, sollen deshalb im Rahmen wahrer und echter Freundschaft ausgeübt werden.

Dieser Einsatz gründet nicht nur auf der Brüderlichkeit, die durch die Taufe zwischen allen Christen besteht, und jener, die dem Weihesakrament entspringt, sondern auf dem Wort und Beispiel Jesu, der sich auch als siegreich Auferstandener aus seiner unermeßlichen Höhe zu seinen Jüngern herabbeugte, indem er sie „meine Brüder" nannte und seinen Vater auch als „ihren" Vater bezeichnete (vgl. Joh 20,17; Mt 28,10). So soll der Bischof nach dem Beispiel und der Lehre Jesu seine Mitarbeiter, die Priester, als Brüder und Freunde behandeln, ohne daß seine Autorität als Hirt und kirchlicher Vorgesetzter beeinträchtigt wird. Ein Klima der Brüderlichkeit und Freundschaft fördert das Vertrauen unter den Priestern und ihre Bereitschaft, mit ihren Bischöfen in Freundschaft und brüderlicher Liebe zusammenzuarbeiten.

 

5. Das Konzil geht auch auf einige Einzelheiten über die Pflichten der Bischöfe den Priestern gegenüber ein. Es genügt, sie hier in Erinnerung zu rufen: Die Bischöfe seien nach Kräften auf das leibliche Wohl der Priester bedacht, „und vor allem deren geistliches Wohl sei ihnen ein Herzensanliegen. Denn hauptsächlich auf ihnen lastet die schwere Sorge für die Heiligung ihres Presbyteriums; deshalb sollen sie die größte Mühe für deren ständige Weiterbildung aufwenden. Sie sollen sie gern anhören, ja sie um Rat fragen und mit ihnen besprechen, was die Seelsorge erfordert und dem Wohl des Bistums dient" (Presbyterorum ordinis, Nr. 7).

Die Pflichten der Priester ihren Bischöfen gegenüber werden mit folgenden Worten zusammengefaßt: „Die Priester aber sollen die Fülle des Weihesakramentes der Bischöfe vor Augen haben und in ihnen die Autorität des obersten Hirten Christus hochachten. Sie sollen ihrem Bischof in aufrichtiger Liebe und Gehorsam anhängen" (ebd.).

Liebe und Gehorsam das sind die zwei wesentlichen geistlichen Merkmale für das Verhalten seinem Bischof gegenüber Es handelt sich um einen von der Liebe beseelten Gehorsam Die grundlegende Absicht des Priesters in seinem Dienst kann nur sein mit seinem Bischof zusammenzuarbeiten Wenn er Glaubensgeist hat er kennt er den Willen Christi in den Entscheidungen des Bischofs Verständlicherweise kann es manchmal besonders in Augenblicken wo verschiedene Meinungen einander gegenüberstehen schwierig sein zu gehorchen. Aber der Gehorsam war die Grundhaltung Jesu bei seinem Opfertod und hat die für die ganze Welt bestimmte Frucht der Erlösung hervorgebracht Auch der Priester der aus dem Glauben lebt weiß daß er zum Gehorsam berufen ist der ihm dadurch daß er den Grundsatz Jesu über die Opferbereitschaft verwirklicht die Macht und die Herrlichkeit gibt an der erlösenden Fruchtbarkeit des Kreuzestodes teilzuhaben.

 

6. Schließlich ist noch hinzuzufügen daß der priesterliche Dienst aufgrund seiner Vielfältigkeit und Weite bekanntlich heute mehr denn je die Zusammenarbeit der Priester und folglich ihre Verbundenheit mit den Bischöfen erfordert. Das Konzil schreibt: „Die Einheit der Priester mit den Bischöfen wird in unseren Tagen um so mehr gefordert, als heute aus vielerlei Gründen das Apostolat notwendigerweise nicht nur vielfältige Formen annimmt, sondern auch die Grenzen einer Pfarrei oder einer Diözese überschreitet. Kein Priester kann abgesondert und als einzelner seine Sendung hinreichend erfüllen, sondern nur in Zusammenarbeit mit anderen Priestern, unter Führung derer, die die Kirche leiten" (ebd.).

Deshalb haben auch die „Priesterräte" versucht, die Beratungen mit den Priestern seitens der Bischöfe systematisch und organisch zu gestalten (vgl. Der priesterliche Dienst, zweiter Teil, II,1: O.R.dt. Nr. 11, 1971, 5. 6). Die Priester ihrerseits sollen sich an diesen Räten im Geist treuer und erleuchteter Mitarbeit beteiligen in der Absicht, zum Aufbau des „einen Leibes" beizutragen. Und auch in ihrem persönlichen Verhältnis als einzelne zu ihrem Bischof sollen sie vor allem an eines denken, das ihnen ein Herzensanliegen sein soll: das Wachstum eines jeden und aller in der Liebe die aus der Selbsthingabe im Licht des Kreuzes erwächst.

 

In deutscher Sprache sagte der Papst:

 

Liebe Schwestern und Brüder!

 

Unsere heutigen Überlegungen gelten der Verbundenheit, die nach dem Willen Jesu zwischen den Priestern und ihrem Bischof als „hierarchische Gemeinschaft" besteht (Presbyterorum ordinis, Nr. 7) besteht. In der Tat sind „die Diözesan- und Ordenspriester alle zusammen aufgrund ihrer Weihe und ihres Dienstamtes dem Kollegium der Bischöfe zugeordnet", wie das Konzil in Erinnerung ruft (Lumen Gentium, Nr. 28).

Die Beziehung der Priester zu ihrem Bischof ist von einem Gehorsam gekennzeichnet, der seine Wurzel in der Liebe hat. Wenn der Priester mit dem Geist des Glaubens erfüllt ist, erkennt er in den Entscheidungen des Bischofs den Willen Christi selbst Es ist besonders im Fall gegensätzlicher Meinungen verständlich daß der Gehorsam schwierig erscheinen mag. Auch die Sendung Jesu war von Gehorsam geprägt, und in seinem Opfer hat er der ganzen Welt Erlösung gebracht.

In ihrer persönlichen Verbundenheit mit ihrem Bischof wird den Priestern stets eine Sache am Herzen liegen: das Wachsen eines jeden und aller gemeinsam in der Liebe die Frucht der Selbsthingabe im Lichte des Kreuzes Christi ist.

Mit dieser kurzen Betrachtung richte ich einen herzlichen Willkommensgruß an alle deutschsprachigen Pilger und Besucher Besonders grüße ich die Pilgergruppe aus der Pfarrei Heiligenkreuz in Niederösterreich und die jungen Männer aus Nossgem-Zaventem in Belgien die nach Rom gekommen sind um im Gebet Stärkung und Klärung in ihrer geistlichen Berufung zu suchen Schließlich gilt mein Gruß den Pilgern aus Bischofferode mit denen mich der aufrichtige Wunsch verbindet daß die derzeitigen Probleme in ihrer Region in solidarischem Verantwortungsbewußtsein gelost werden mögen und die Zukunft der Menschen sich auf einer verläßlichen wirtschaftlichen Grundlage hoffnungsvoll entwickeln kann.

Euch allen liebe Schwestern und Bruder Euren lieben Angehörigen daheim sowie all jenen die sich uns geistlich verbunden wissen erteile ich von Herzen meinen Apostolischen Segen.