Enzyklika
QUADRAGESIMO ANNO

Seine Heiligkeit
Papst Pius XI. (1931)

An die Ehrwürdigen Brüder, Patriarchen, Primaten, Erzbischöfe, Bischöfe und die anderen Oberhirten, die in Frieden und Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhle leben, und an alle christgläubigen Katholiken des Erdkreises,

über die Gesellschaftliche Ordnung,

ihre Wiederherstellung und ihre Vollendung nach dem Heilsplan der Frohbotschaft zum 40. Jahrestag des Rundschreibens Leo's XIII. "Rerum novarum"

Pius XI. Papst.

Ehrwürdige Brüder, geliebte Söhne
Gruß und Apostolischen Segen!

 

 

1. Vierzig Jahre sind verflossen, seit Unser Vorgänger seligen Angedenkens, Leo XIII., sein herrliches Rundschreiben Rerum novarum ergehen ließ. In dankbarer Freude ergreift der ganze katholische Erdkreis diesen Anlaß, um das Gedenken verdientermaßen feierlich zu begehen.

2. Als Wegbereiter dieser einzigartigen Urkunde oberster Hirtensorge waren schon andere Rundschreiben Unseres Vorgängers vorausgegangen; über die Grundlage der menschlichen Gesellschaft, die Familie und das hl. Sakrament der Ehe (1); über den Ursprung der Staatsgewalt (2) und deren geordnete Beziehungen zur Kirche (3); über die Hauptpflichten christlicher Staatsbürger (4); sodann aber auch gegen den Sozialismus (5) und eine falsche Freiheitslehre (6), sowie andere mehr, aus denen Leos Geist bereits deutlich genug sprach. Das Rundschreiben Rerum novarum aber zeichnete sich dadurch vor allen übrigen aus, daß es die sichere Richtschnur zur glücklichen Lösung jener dornenvollen Frage um die menschliche Gesellschaft, die als die soziale Frage bekannt ist, gerade in dem Augenblick der Menschheit darbot, da es am meisten gelegen kam, ja sogar dringendste not tat.

Veranlassung

3. Gegen die Neige des 19. Jahrhunderts hatten ja die neue Wirtschaftsweise und die Industrialisierung bei einer ganzen Reihe von Völkern mehr und mehr zu einer Spaltung der Gesellschaft in zwei Klassen geführt: die eine Klasse, nur gering an Zahl, genoß fast allein alle Annehmlichkeiten, welche die neuzeitlichen Erfindungen so reichlich zu bieten vermochten; die andere Klasse dagegen, die ungeheuere Masse der Arbeiterschaft umfassend, litt unter dem Druck jammervoller Not, ohne sich trotz angestrengtesten Bemühens aus ihrer kläglichen Lage befreien zu können.

4. Mit dieser Lage der Dinge fanden sich jene leicht genug ab, die selber im Reichtum schwimmend in ihr einfach das Ergebnis naturnotwendiger Wirtschaftsgesetze erblickten und folgerecht alle Sorge um eine Linderung der Elendszustände einzig der Nächstenliebe zuweisen wollten - gerade als ob es Sache der Nächstenliebe wäre, die von der Gesetzgebung nur allzuoft geduldete, manchmal sogar gutgeheißene Verletzung der Gerechtigkeit mit ihrem Mantel zuzudecken. Knirschend dagegen ertrug die Arbeiterschaft diesen Stand der Dinge, unter dem ihr ein so hartes Los zufiel, und bäumte sich auf gegen ein so unerträgliches Joch. Unter dem Einfluß der Verhetzung erstrebte der eine Teil der Arbeiterschaft den völligen Umsturz der menschlichen Gesellschaft; aber auch bei dem andern Teil, der durch seine gediegene christliche Durchbildung gegen solche Verirrungen gefeit war, festigte sich die Überzeugung, daß ein tiefgreifender Wandel dringend und schleunig geboten sei.

5. Ganz gleich dachten nicht wenige jener katholischen Männer, Geistliche und Laien, die, von bewunderungswürdiger Nächstenliebe getrieben, schon lange der unverdienten Notlage des Proletariats abzuhelfen sich mühten. Auch sie vermochten sich nicht einzureden, daß eine so ungeheuerliche und so unbillige Ungleichheit in der Verteilung der zeitlichen Güter den Absichten des allweisen Schöpfers entsprechen sollte.

6. Sie alle suchten aufrichtig und ehrlich nach einem wirksamen Heilmittel für die jammervolle Störung der allgemeinen Ordnung sowie nach vorbeugenden Maßnahmen, um wenigstens eine noch ärgere Verschlimmerung hintanhalten zu können. Indes - so armselig ist nun einmal der Geistesflug selbst hochstehender Menschen - von den einen erfuhren sie als gefährliche Neuerer scharfe Ablehnung, von der anderen Seite fielen ihnen Mitarbeiter am gleichen edlen Werk. Deren Ansichten und Pläne aber in anderer Richtung gingen, hindernd in den Arm, so daß sie in dem Widerstreit der Meinungen schließlich nicht mehr wußten, welchen Weg sie einschlagen sollten.

7. In diesem geistigen Ringen nun, da der Meinungsstreit hin und her tobte und gelegentlich zu großer Schärfe aufflammte, richteten sich wie so oft zuvor aller Augen auf Petri Stuhl, auf diesen ehrwürdigen Hort der Wahrheit, von dem Worte des Heiles in die ganze Welt ausgehen. Ja, zu den Füßen des Stellvertreters Christi auf Erden strömten in nie gekannter Zahl führende Männer der Sozialwissenschaften, Arbeitgeber und schließlich Arbeiter zusammen; alle miteinander hatten das eine Anliegen, endlich den sicheren Weg gewiesen zu werden.

8. Reiflich erwog der Papst in seiner hohen Klugheit die Dinge mit sich allein und vor Gott; die erfahrensten Berater wurden zugezogen; nach allen Seiten ward jegliches ernst überdacht. Am Ende stand sein Entschluß fest: im Bewußtsein der heiligen Pflicht seines Apostolischen Amtes (7), um durch längeres Schweigen auch nicht den Schein der Pflichtversäumnis auf sich zu laden (8), wird er zur Kirche Christi, zur Menschheit sprechen, seines von Gott ihm aufgetragenen Lehramtes walten.

9. So erhob denn der Papst am 15. Mai 1891 seine lange erwartete Stimme. Von der Schwierigkeit der Aufgabe nicht erschreckt, vom Alter nicht gebeugt, nein, in hochaufgereckter Kraft wies er dem Menschengeschlecht zur Lösung der sozialen Frage neue Bahnen.

Gegenstand

10. Ihr alle, Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, seid woffivertraut mit jener bewunderungswürdigen Lehre, die der unvergängliche Ruhm des Rundschreibens Rerum novarum ist. Voll Schmerz, einen so großen Teil der Menschheit unter jammervollen, kläglichen Verhältnissen in unwürdiger Lage erblicken zu müssen, nachdem die wirtschaftliche Entwicklung "den Arbeiter in seiner Vereinzelung schutzlos der Unmenschlichkeit der Arbeitsherren und dem Eigennutz eines zügellosen Wettbewerbs ausgeliefert" hatte (9), macht der oberste Hirte die Sache der Arbeiterschaft zu der seinen. Dabei entlehnt er Hilfe weder von Liberalismus noch vom Sozialismus, da ersterer zur Lösung der sozialen Frage sich völlig unfähig erwiesen hatte, letzterer aber ein Heilmittel anempfahl, das schlimmer als das zu heilende Übel selbst die menschliche Gesellschaft nur noch näher an den Abgrund herangeführt hätte.

11. Aus eigenster Machtvollkommenheit und erfüllt von dem Bewußtsein, daß ihm an erster Stelle die Obhut der Religion und die Führung in alle dem, was eng mit ihr zusammenhängt, anvertraut ist, griff der Papst die Angelegenheit auf, in der "ohne Hilfe der Religion und der Kirche kein glücklicher Ausgang"(10) abzusehen war. Einzig gestützt auf die unwandelbaren Grundsätze von Vernunft und Offenbarung beleuchtete er die "wechselseitigen Rechte und Pflichten der Besitzenden und der Enterbten, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer"(11). Voll zuversichtlichen Mutes und redend "wie einer, der Macht hat"(12), erläuterte und stellte er fest, was die Kirche, was der Staat, was die Beteiligten selbst zur Lösung der Frage beizutragen haben.

12. Nicht umsonst ließ der Papst sein apostolisches Wort ergehen. Voll Staunen lauschten ihm, mit Begeisterung nahmen es in sich auf nicht allein die getreuen Söhne der Kirche, sondern auch viele, die fernab von dem einen wahren Glauben im Irrtum wandeln, ja, mit wenigen Ausnahmen alte, die hinfort in gelehrter Forschung oder praktisch er, gesetzgeberischer Arbeit mit gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragen sich befaßten.

13. Mit besonderer Freude aber griffen das päpstliche Rundschreiben die christlichen Arbeiter auf, die sich von der höchsten Autorität auf Erden verstanden und verteidigt sahen, sowie all jene hochherzigen Männer, die bei ihren unverdrossenen Bemühungen um die Hebung der Lage der Arbeiterschaft bis dahin kaum etwas anderes angetroffen hatten als eine allgemeine Interesselosigkeit, nicht ganz vereinzelt auch gehässige Verdächtigung, wenn nicht gar ausgesprochene Feindseligkeit. Mit Recht steht bei ihnen allen das Apostolische Schreiben in so hoher Verehrung, daß es bereits stehender Brauch geworden ist, allenthalben Jahr für Jahr auf die eine oder andere Art seiner dankbar zu gedenken.

14. Von dieser allgemeinen Übereinstimmung machten einige eine Ausnahme, deren sich eine gewisse Beunruhigung bemächtigte. In der Tat fand die hochherzige und hochsinnige Lehre des Papstes, die für die Welt etwas Unerhörtes war, auch bei Katholiken hier und da eine zweideutige und vereinzelt sogar eine ablehnende Aufnahme. In zu kühnem Ansturm hat Leo XIII. die Götzen des Liberalismus gestürzt, zu rücksichtslos mit eingerosteten Vorurteilen aufgeräumt, zu unverhofft zukünftige Entwicklungen vorweggenommen. Da mußten doch die Saumseligen ihre Herzen gegen die Aufnahme einer so unerhört neuen Sozialphilosophie sperren und die zaghaften Gemüter vor dem Aufstieg zu so schwindelnder Höhe zurückschrecken. Ja, nicht einmal solche fehlten, die die strahlende Lichtfülle zwar bewunderten, aber das Ganze nur als ein traumhaftes Wunschbild ansahen, das sich niemals in die Wirklichkeit überführen lasse.

Inhalt und Zweck vorliegenden Schreibens

15. Die Vierzigjahrfeier des päpstlichen Rundschreibens, die allerorts und in allen Kreisen, besonders aber von den aus der ganzen Welt nach dieser heiligen Stadt zur Feier zusammenströmenden katholischen Arbeitern mit großer Begeisterung begangen wird, bietet Uns daher erwünschten Anlaß, das Wort zu ergreifen. Wir wollen die segensreichen Früchte des Leoninischen Rundschreibens für die Katholische Kirche wie für die ganze menschliche Gesellschaft rückblickend überschauen (I), alsdann des großen Meisters Gesellschafts- und Wirtschaltslehre gegenüber gewissen Erörterungen, die sich daran geknüpft haben, zweifelsfrei klarstellen sowie in einigen Stücken ihre Ansätze weiter entfalten (II), endlich mit der Wirtschaft von heute ins Gericht gehen und über den Sozialismus das Urteil sprechen, um die wahre Ursache der gegenwärtigen Störung der gesellschaftlichen Ordnung aufzudecken und damit zugleich den einzigen Weg zur Heilung aufzuzeigen, nämlich die sittliche Erneuerung aus christlichem Geiste (III). Damit haben Wir die drei Hauptteile dieses Unseres Rundschreibens bezeichnet.

I.

Die segensreichen Wirkungen von "Rerum novarum".

16. Um also mit dem erstgenannten zu beginnen, dürfen Wir nicht unterlassen, der Mahnung des hl. Ambrosius folgend, der da sagt: "Keine Pflicht geht über die Dankespflicht"(13), überschwenglichen Dank Gott dem Allmächtigen und Allgütigen zu sagen für die reichen Segnungen, die Kirche und Welt durch Leos xll1. Rundschreiben zuteil geworden sind. Wollten Wir auch nur im Überfluge dieser Segnungen Erwähnung tun, so hätten Wir nicht viel weniger als eine Gesamtdarstellung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten 40 Jahren zu geben. Unter drei Hauptgesichtspunkten lassen sie sich indes knapp zusammenfassen, entsprechend den drei Seiten, deren Mitwirkung der Papst zu seinem großen Erneuerungswerk erwartete.

1. Kirche

17. An erster Stelle die Mitwirkung der Kirche betreffend, hatte Leo XIII. ausgeführt: "Die Kirche schöpft aus der Frohbotschaft die Lehren, die den Streit, wenn nicht völlig beizulegen, so doch zu entgiften und zu mildern vermögen; sie ist es ebenfalls, die durch ihre Weisungen nicht nur den Verstand zu belehren, sondern die gesamte sittliche Lebensführung des Menschen zu ordnen sich angelegen sein läßt; sie trifft zur Hebung der Lage der Enterbten vielfältige, ersprießliche Veranstaltungen"(14).

Lehre

18. Diesen ihren kostbaren Schatz hat die Kirche fürwahr nicht in der Truhe verborgen gehalten; vielmehr teilte sie in reicher Fülle davon aus zur allgemeinen und so notwendigen Befriedung. Ohne Unterlaß haben Leo XIII. selbst wie seine Nachfolger die Gesellschafts- und Wirtschaftslehre des Rundschreibens Rerum novarum in Wort und Schrift verkündet, immer wieder eingeschärft und in zweckmäßiger Anpassung an die Sach- und Zeiterfordernisse dem Bedürfnis entsprechend angewandt; stets im Geiste väterlicher Fürsorge und in unerschrockener Erfüllung ihrer Hirtenpflicht, sich vor allem der Armen und Hilflosen anzunehmen (15). Desgleichen taten so viele Bischöfe, die sich unermüdlich angelegen sein ließen, diese Lehre auszulegen, in ihr Verständnis einzuführen und die Anwendung auf die örtlich verschiedenen Verhältnisse zu geben, nach dem Sinn und nach den Weisungen des HI. Stuhles (16).

19. Kein Wunder denn, daß unter Führung und Leitung der Kirche eine große Zahl gelehrter Männer aus dem Priester und Laienstande den zeitgemäßen Ausbau der Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaft entschlossen in Angriff nahm, wobei sie vor allem das Bestreben leitete, der ewig alten und ewig jungen, stets unwandelbaren Kirchenlehre die Heilmittel für die immer wechselnden Zeitbedürfnisse zu entnehmen.

20. So entstand im Lichte und unter der Weg leite des Leoninischen Rundschreibens wirklich eine katholische Gesellschaftswissenschaft, deren weiterer Ausgestaltung und Bereicherung mit unverdrossener Hingabe jene erlesenen Männer obliegen, den Wir den Ehrennamen "Helfer der Kirche" gaben. Auch sie vergraben ihre Wissenschaft nicht, sondern stellen sie hinein in den Lärm und Kampf des Tages. Beispiels halber nennen Wir nur: mit ebenso großem Nutzen wie Zulauf veranstaltete Lehrgänge an Katholischen Universitäten, Akademien, Seminarien; soziale Tagungen und "Wochen" in großer Zahl und mit schönen Erfolgen; Studienvereinigungen; endlich zweckentsprechende, gediegene Schriften aller Art für die verschiedensten Leserkreise.

21. Doch damit sind die Auswirkungen des päpstlichen Schriftstücks noch keineswegs erschöpft. Allmählich und unauffällig gewann die Lehre des Rundschreibens Rerurn novarum Einfluß auch in solchen Kreisen, die von der kirchlichen Einheit getrennt die Oberhoheit der Kirche nicht anerkennen. In der Tat sind die katholischen Sozialprinzipien mit der Zeit Gemeingut des Menschengeschlechts geworden. So haben wir die Freude, die ewigen Wahrheiten, die Unser glorreicher Vorgänger hoheitsvoll verkündet hatte, nicht bloß in nichtkatholischen Zeitschriften und Büchern, sondern auch in den gesetzgeberischen Körperschaften und in Gerichtsverhandlungen immer wieder anrufen und verfechten zu hören.

22. Ja, als nach dem Weltkriege die Staatsmänner der führenden Mächte den Frieden auf eine grundlegende Neuschaffung der gesellschaftlichen Verhältnisse gründen wollten, erwiesen sich mehrere der zu einer gerechten und billigen Regelung des Arbeitsverhältnisses aufgestellten Leitsätze so auffallend mit den Lehren und Weisungen Leos XIII. in Übereinstimmung, daß sie gerade mit bewußter Absicht aus diesen als ihrer Quelle abgeleitet erscheinen möchten. Fürwahr, das Rundschreiben Rerum novarum ist eine Urkunde, denkwürdig für alle Zeiten, wirklich nach dem Worte des Isaias ein "ragendes Wahrzeichen für die Völker" (17).

Anwendung

23. Während nun in weiterer Ausstrahlung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit die Kenntnis der Lehre Leos XIII. in die weitesten Kreise drang, blieb auch die nutzbare Anwendung nicht zurück. Ganz besonders galt diese im Geiste tätigen Wohlwollens mit Eifer aufgenommene Arbeit der Emporführung jener Klasse der menschlichen Gesellschaft, die, obwohl im Zuge der neuzeitlichen wirtschaftlichen Entwicklung an Zahl ungeheuer angewachsen, dennoch ihre rechte Eingliederung in diese Gesellschaft und daher auch die ihr gebührende Achtung und Wertung noch nicht gefunden hatte, nämlich der Arbeiterklasse. Unverzüglich lud der Klerus, den Bischöfen nacheifernd, zu seinen sonstigen Seelsorgspflichten auch noch ein gewaltiges Maß volksbildnerischer und volkserzieherischer Arbeit auf seine Schultern, eine Arbeit, die sich gerade seelsorgerlich als überaus dankbar erwies. Die in beharrlich aufgewandter Mühe erreichte Durchbildung und Durchdringung der Arbeiterschaft mit christlichem Geist trug überdies in besonderem Maße dazu bei, den christlichen Arbeitern das wahre Bewußtsein ihres Wertes und ihrer Würde zu geben und sie instand zu setzen, in klarer Erkenntnis ihrer besonderen Rechte und Pflichten in Ehren und Treuen mit Erfolg den Weg sozialen und ökonomischen Aufstiegs zu beschreiten, ja auf diesem Wege sich selbst in Führung zu setzen.

24. Der nächste Schritt galt der umfassenderen Sicherung einer gehobeneren Lebenshaltung. Nicht allein, daß Wohlfahrtseinrichtungen und Wohltätigkeitsanstalten in Befolgung des päpstlichen Aufrufs in großer Zahl und Mannigfaltigkeit entstanden. Dazu kommt das aufblühende Vereinigungswesen: allerorts bildeten sich Tag für Tag zu wechselseitiger Nächstenhilfe und Selbsthilfe Vereinigungen der Arbeiter, der Handwerker, des Landvolkes, der Lohn und Gehaltsempfänger aller Kategorien stets an der Hand der Kirche, sehr oft unter priesterlicher Initiative.

2. Staat

25. Zum Zweiten, die Staatsgewalt betreffend, setzte sich Leo XIII. über die von der liberalen Staatslehre aufgerichteten Schranken kurzerhand hinweg. Dieser Staatsauffassung, die im Staat nur den Wächter der Rechtsordnung erblicken will, setzte Leo unbeirrt die Lehre vom Rechts und Wohlfahrtsstaat entgegen: durch richtige Gestaltung der gesamten gesetzlichen und sachlichen Einrichtungen müßten allgemeine Wohlfahrt wie auch Wohlfahrt der einzelnen als natürliches Ergebnis der Verfassung und Verwaltung des Staates sich einstellen (18). Der Initiative des einzelnen Staatsbürgers und der Familie sei gewiß der gebührende Spielraum zu lassen; dieser finde aber seine Grenze am Gemeinwohl und am Rechte anderer. Der Staatsgewalt obliege der Machtvolle Schutz des Gesamtvolkes und aller seiner Glieder; bei der Erfüllung dieser seiner Rechtsschutzaufgabe habe der Staat in besonderer Weise auf die Rechte der Schwachen und Mittellosen Bedacht zu nehmen. "Bedürfen doch die besitzenden Kreise, selber stark genug, sich zu schützen, weniger des staatlichen Schutzes; die Masse der Enterbten dagegen, aller eigenen Hilfsmittel entblößt, sieht sich ganz auf die Hilfe des Staates angewiesen. Der Lohnarbeiterschaft, dieser Hauptmasse der Enterbten, schuldet der Staat daher ein ganz besonderes Maß von Obsorge und Fürsorge."(19)

26. Es soll nicht verkannt werden, daß verschiedene Staatsregierungen bereits vor dem Rundschreiben Leos XIII. das eine oder andere zugunsten der Arbeiterschaft in Abhilfe der dringendsten Notstände und der schreiendsten Unbill unternommen hatten. Aber erst nachdem das Apostolische Hirtenwort vom Lehrstuhle Petri aus seinen Weg über die ganze Welt hin genommen hatte, gingen die Staatsmänner, beseelt von einem tieferen Verständnis ihres staatsmännischen Berufes, an die Einleitung einer umfassenderen Sozialpolitik.

27. Der Liberalismus, der so lange ein wirksames Eingreifen der Staatsgewalt hintanzuhalten vermocht hatte, war aus dem Sattel gehoben. Jetzt nahmen die Völker, dem Aufruf des Rundschreibens Rerum novarum folgend, eine energische Sozialpolitik selber in die Hand. Hervorragende katholische Männer nahmen Veranlassung, sich ihren Regierungen für Aufgaben dieser Art zur Verfügung zu stellen. Oft genug waren gerade sie die wärmsten Befürworter dieser neuen Politik in den gesetzgebenden Versammlungen; ja, nicht selten sind Diener des Heiligtums, die ganz in Leos Gedankenwelt leben, die Ausarbeiter und Einbringer solcher Gesetzesvorlagen gewesen, deren Verabschiedung und Vollzug sie dann weiter mit aller Kraft betrieben.

28. Diese unablässigen und unermüdlichen Bemühungen brachten schließlich ein neues, dem vorigen Geschlecht noch gänzlich unbekanntes Rechtsgebiet zur Entwicklung: das Arbeitsrecht, das den Schutz der Menschen und Christenwürde des Arbeiters zum Gegenstand hat: Leben, Gesundheit, Kräfte, Familie, Heim, Arbeitsstätte, Arbeitslohn. Betriebsgefahren, kurz alles, was den Arbeiter und seine Lebensverhältnisse betrifft, zieht das Arbeitsrecht in seinen Kreis, unter besonderer Berücksichtigung der Frauen und Kinderarbeit. Atmen auch nicht alle arbeits-rechtlichen Bestimmungen vollkommen den Geist Leos XIII., so bestehen doch unverkennbar starke Anklänge an sein Rundschreiben Rerum novarum, dem es in hervorragendem Maße zu danken ist, wenn seither die Lage der Arbeiterschaft eine Wendung zum Besseren erfahren hat.

3. Selbsthilfe

29. An dritter Stelle endlich wies die Weisheit des Papstes Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf den Weg der Selbsthilfe, "durch solche Veranstaltungen nämlich, durch die der Hilfsbedürftige geeignete Hilfe findet und die beiden gesellschaftlichen Gruppen einander näher gebracht werden"(20). Den ersten Platz unter diesen Einrichtungen wies Leo den Vereinigungen zu, die sich entweder aus Arbeitern allein oder aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern zugleich zusammensetzen. Eingehende Ausführungen widmet der Papst ihrer Erläuterung und Empfehlung; ihr Wesen, ihre Aufgabe, ihr Nutzen, ihre Rechte und Pflichten, ihre Verfassung werden von ihm mit tiefem Verständnis dargelegt.

30. Gerade dieses Lehrstück erwies sich als überaus zeitgemäß und angebracht: waren doch damals in verschiedenen Staaten die herrschenden Kreise, noch ganz erfüllt von den liberalen Ideen, derartigen Vereinigungen wenig günstig gesinnt oder verfolgten sie sogar offen. Während ähnliche Vereinigungen anderer Volksschichten auf keinerlei Schwierigkeiten stießen und ohne weiteres den staatlichen Rechtsschutz genossen, versagte man in himmelschreiender Ungerechtigkeit gerade denen das Koalitionsrecht, die seiner zum Schutz gegen übermächtigen Druck am dringendsten bedurften. Ja, es gab selbst Katholiken, die die ersten Koalitionsversuche der Arbeiter sehr unfreundlich ansahen, ja in ihnen mehr oder weniger sozialistische oder revolutionäre Umtriebe erblicken wollten.

Zusammenschluß der Arbeiter

31. Darin liegt die einzigartige Bedeutung der von Leo kraft seiner obersten Lehrgewalt verkündeten Grundsätze, daß sie diese Widerstände zu brechen, diese Bedenken zu zerstreuen vermocht haben; sodann aber darin, daß sie den christlichen Arbeitern nicht allein den Anstoß gaben zur Gründung eines vielseitigen Vereinigungswesens auf beruflicher Grundlage, sondern ihnen zugleich auch die geeignete Anleitung dazu boten. Zahllose Arbeiter wurden so in ihrer guten Gesinnung bestärkt und ,wirksam gefeit gegen die Lockungen der sozialistischen Organisationen, die es wagten, sich als die einzigen anzupreisen, die in wirksamer Weise für die Interessen der Enterbten und Ausgebeuteten eintraten.

32. Besonders glücklich war jene Anweisung des Rundschreibens Rerum novarum, wonach "Verfassung und Leitung die Arbeitervereinigungen zu möglichst tauglichen Werkzeugen für den ihnen vorgesetzten Zweck machen müssen. Dieser Zweck aber besteht in der größtmöglichen Förderung der Mitglieder an Leib und Seele wie an äußeren Gütern". Offenkundig aber sei "die religiös-sittliche Vervollkommnung als das Hauptziel ins Auge zu fassen und nach ihm die ganze Gebarung der Vereinigungen auszurichten". Denn "sind die Vereinssatzungen auf die Religion als ihre feste Grundlage gestellt, dann ist der Weg leicht zu einer Regelung der wechselseitigen Beziehungen der Mitglieder, die ein friedvolles Zusammenleben und allgemeine Wohlfahrt sichert"(21).

33. Die Gründung solcher Vereinigungen betrieben allenthalben Geistliche und Laien, denen es darum ging, das ganze Programm des Papstes ohne Abstriche durchzuführen, mit einem alten Lobes würdigen Eifer. So haben denn diese Vereinigungen echt christliche Arbeiter gebildet, die, gleich hervorragend in beruflicher Tüchtigkeit und religiöser Gewissenhaftigkeit, es verstanden, ihre nachdrücklichste wirtschaftliche Interessenvertretung und den entschiedenen Kampf um ihr Recht stets in Einklang zu halten mit dem strengsten Sinn für Gerechtigkeit und dem aufrichtigen Willen zur Zusammenarbeit mit den anderen gesellschaftlichen Gruppen zu dem Ziele der Erneuerung der Gesellschaft im christlichen Geiste.

34. Zur Durchführung der Anregungen und Anordnungen Leos XIII. schlug man den örtlichen Verhältnissen entsprechend verschiedene Wege ein. In einzelnen Ländern ließ man eine und dieselbe Organisation sämtliche vom Päpste vorgezeichneten Aufgaben übernehmen; anderwärts, wo die Umstände dies nahelegten oder notwendig machten, gelangte man zu einer Aufgabenteilung derart, daß eigene Verbände die Interessenvertretung auf dem Arbeitsmarkt übernahmen, andere Vereinigungen sich den Aufgaben wirtschaftlicher Selbsthilfe zuwandten, während wiederum besondere Vereine sich völlig auf das religiös-sittliche Aufgabengebiet und damit zusammenhängende Zielsetzungen verlegten.

35. Letzteren Weg schlug man namentlich dort ein, wo entweder die Landesgesetze oder bestimmte wirtschaftliche Umstände oder jene beklagenswerte Gespaltenheit in den Überzeugungen und Gesinnungen, unter der die heutige Gesellschaft weithin zu leiden hat, sowie die zwingende Not, gegen den Ansturm der Mächte des Umsturzes mit vereintem Einsatz aller Kräfte sich zur Wehr zu setzen, der Gründung rein katholischer Gewerkschaften unübersteigliche Hindernisse entgegenstellten. Unter solchen Umständen ergibt sich für die Katholiken die augenscheinliche Notwendigkeit, gemischten Gewerkschaften anzugehören, - immer jedoch vorausgesetzt, daß diese sich vorbehaltlos zu Recht und Gerechtigkeit bekennen und ihren katholischen Mitgliedern die volle Freiheit gewährleisten, sich in allem nach ihrem Gewissen zu richten und den Weisungen der Kirche zu folgen. Den Bischöfen steht es zu, der Zugehörigkeit katholischer Arbeiter zu solchen Gewerkschaften ihre Billigung zu erteilen, wenn sie nach Lage der Dinge deren Notwendigkeit und religiöse Unbedenklichkeit für gegeben erachten. Dabei gelten die Grundsätze wie auch die Sicherungen, die Unser Vorgänger sel. Anged. Pius X. anbefohlen hat (22). Die vornehmste und bedeutsamste dieser Sicherungen ist das Nebeneinander stehen von Gewerkschaften und Arbeitervereinen, welch letztere ihre Mitglieder religiössittlich aufs gründlichste durch bilden und so in den Stand setzen, jene wirtschaftlichen Verbände mit dem rechten Geist zu durchdringen, der ihre ganze Tätigkeit beherrschen soll. Dadurch üben diese Vereine einen wohltätigen Einfluß aus, der noch über den Kreis ihrer eigenen Mitglieder hinausreicht.

36. So haben dank dem päpstlichen Rundschreiben alle diese Arbeiter-Vereinigungen - wenngleich an zahlenmäßiger Stärke derzeit leider von den sozialistischen und kommunistischen Organisationen noch übertroffen - allenthalben einen so erfreulichen Aufschwung genommen und einen so bedeutenden Mitgliederbestand um ihr Banner geschart, daß in der einzelstaatlichen Sozialpolitik sowohl als bei zwischenstaatlichen sozialpolitischen Veranstaltungen ihr Einfluß spürbar ist in der Durchsetzung der rechtlichen und billigen Ansprüche der katholischen Arbeiter, in der Verwirklichung der Grundsätze gesunder christlicher Gesellschaftslehre.

Vereinigungswesen in anderen Kreisen

37. Das von Leo XIII. so tief begründete und so kraftvoll verfochtene Koalitionsrecht mußte den Gedanken nahe legen, das Vereinigungswesen auch noch für andere gesellschaftliche Gruppen als die Arbeiterschaft auszubauen. So geht es wiederum zum großen Teil auf das Rundschreiben Leos MII. zurück, wenn unter der Bauernschaft und überhaupt im Mittelstand das Vereins und Genossenschaftswesen einen so herrlichen Aufschwung nahm und zu so großer Ausdehnung gelangte, wobei kulturelle Ziele und wirtschaftliche Förderung in glücklichster Weise Hand in Hand gehen.

Vereine von Arbeitgebern bzw. Unternehmern

38. Hat der dringende Wunsch Unseres Vorgängers, unter dem Arbeitgebertum und der industriellen Führerschaft ähnliche Vereinigungen erblühen zu sehen, sich nicht in gleichem Maße erfüllt, so daß Wir zu Unserm Leidwesen nur spärliche Ansätze dazu erblicken, so liegt die Ursache keineswegs allein an mangelndem guten Willen, sondern vor allem an den viel größeren sachlichen Schwierigkeiten, die sich Vereinigungen dieser Art entgegenstellen. Diese Schwierigkeiten sind Uns sehr wohl vertraut, und Wir wissen sie nach ihrem ganzen Gewicht zu würdigen. Das kann jedoch Unsere feste Zuversicht auf die alsbaldige Überwindung dieser Schwierigkeiten nicht erschüttern; inzwischen aber begrüßen Wir mit aufrichtiger Herzensfreude das verheißungsvolle und glückliche Beginnen auf diesem Gebiet, das noch größere Erfolge für die Zukunft erwarten 1äßt (23).

Die Magna Charta christlicher Sozialarbeit

39. Die Fülle segensreicher Früchte des Leoninischen Rundschreibens, von denen Wir, Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, nur einen ganz flüchtigen Überblick geben konnten, beweisen Eines unwiderleglich: das in dieser unvergeßlichen Urkunde gezeichnete Bild der menschlichen Gesellschaft ist kein wirklichkeitsfremdes, wenngleich wundervolles Traumbild. Im Gegenteil: aus der unversieglichen Lebensquelle der Frohbotschaft hat Unser großer Vorgänger Grundsätze entnommen, die den mörderischen, das Menschengeschlecht zerfleischenden Streit, wenn nicht augenblicklich zu befrieden, so doch gewiß merklich zu lindern vermögen. Daß die vor 40 Jahren so reichlich ausgestreute gute Saat zum guten Teil auf fruchtbare Erde gefallen ist, zeigt die herrliche Ernte, die mit Gottes Segen für die Kirche Jesu Christi und für die ganze Menschheit eingebracht worden ist. Ohne Übertreibung dürfen Wir feststellen: in der Feuerprobe dieser Zeitspanne hat Leos Werk sich bewährt als die Magna Charta, als die sichere Unterlage aller christlichen Sozialarbeit. Die Verächter aber dieses päpstlichen Rundschreibens und seiner Feier lästern, was sie nicht kennen, oder, wenn sie eine oberflächliche Kenntnis haben, fehlt ihnen doch das Verständnis; oder wenn sie doch verstehen, so beweisen sie einen empörenden Undank.

40. Der Zeitraum seit Erscheinen des päpstlichen Rundschreibens sah jedoch hinsichtlich einzelner Stellen Auslegungszweifel und Meinungsverschiedenheiten betreffs der weiteren Folgerungen auftauchen, woraus sich manchmal auch unter Katholiken recht lebhafte Erörterungen entspannen. Sodann erheischen neue Nöte unserer Tage und die inzwischen eingetretenen tiefgreifenden Umwälzungen eine sorgsame Anpassung der Lehre Leos sowie selbst die eine oder andere Ergänzung. Gern ergreifen Wir daher die sich Uns bietende Gelegenheit, um diesen Zweifeln und Zeiterfordernissen, soviel an Uns liegt, abzuhelfen. So verlangt es ja Unser apostolisches Amt; macht es Uns doch zu jedermanns Schuldner (24).

II.

Machtvollkommenheit der Kirche über Gesellschaft und Wirtschaft

41. An die Spitze Unserer Ausführungen setzen wir den von Leo XIII. schon in helles Licht gestellten Satz: nach Recht und Pflicht walten Wir kraft Unserer höchsten Autorität des Richteramtes über die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragen (25). Gewiß ward der Kirche nicht die Aufgabe, die Menschen zu einem bloß vergänglichen und hinfälligen Glück zu führen, sondern zur ewigen Glückseligkeit. Ja, "die Kirche würde es sich als einen Übergriff anrechnen, grundlos in diese irdischen Angelegenheiten sich einzumischen"(26). Aber unmöglich kann die Kirche des von Gott ihr übertragenen Amtes sich begeben, ihre Autorität geltend zu machen, nicht zwar in Fragen technischer Art, wofür sie weder über die geeigneten Mittel verfügt, noch eine Sendung erhalten hat, wohl aber in altem, was auf das Sittengesetz Bezug hat. Die von Gott Uns anvertraute Hinterlage der Wahrheit - und das von Gott Uns aufgetragene heilige Amt, das Sittengesetz in seinem ganzen Umfang zu verkünden, zu erklären und ob erwünscht, ob unerwünscht - auf seine Befolgung zu dringen, unterwerfen nach dieser Seite hin wie den gesellschaftlichen, so den wirtschaftlichen Bereich vorbehaltlos Unserm höchstrichterlichen Urteil.

42. In der Tat, wenngleich Wirtschaft und Sittlichkeit jede in ihrem Bereich eigenständig sind, so geht es doch fehl, die Bereiche des Wirtschaftlichen und des Sittlichen derart auseinanderzureißen, daß jener außer aller Abhängigkeit von diesem tritt. Die sogenannten Wirtschaftsgesetze, aus dem Wesen der Sachgüter wie aus dem Geist-Leib-Wesen des Menschen erfließend, besagen nur etwas über das Verhältnis von Mittel und Zweck und zeigen so, welche Zielsetzungen auf wirtschaftlichem Gebiet möglich, welche nicht möglich sind. Aus der gleichen Sachgüterwelt sowie der Individual- und Sozial-Natur des Menschen entnimmt sodann die menschliche Vernunft mit voller Bestimmtheit das von Gott, dem Schöpfer, der Wirtschaft als Ganzem vorgesteckte Ziel.

43. Anders das Sittengesetz. Ihm allein eignet verpflichtende Kraft, müderes unsern Willen bindet, wie in all unserm Tun und Lassen die Richtung auf unser höchstes und letztes Ziel, so in den verschiedenen Sachbereichen die Ausrichtung auf die jedem einzelnen von ihnen vom Schöpfer erkennbar vorgesteckten Ziele und damit zugleich die rechte Stufenordnung der Ziele bis zum höchsten und letzten allzeit innezuhalten. Wir brauchen nur diesem Gesetz zu gehorsamen, um alle Einzelziele wirtschaftlicher Art, Sozial- und Individual-Ziele, in die große Gesamtordnung der Ziele sich einreihen zu sehen, womit sie für uns ebenso viele Stufen werden, auf denen wir hinaufsteigen bis zum letzten Ziel und Ende aller Dinge, zu Gott, dem höchsten, unendlichen Gut.

1. Eigentum

44. Um zum einzelnen überzugehen, so beginnen Wir mit dem Eigentum bzw. dem Eigentumsrecht. Es ist Euch erinnerlich, Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, wie Leo XIII. sel. Anged. gegen den damaligen Sozialismus das Eigentum unerschrocken verteidigte, indem er dartat, wie die Abschaffung des Sondereigentums, statt der Arbeiterschaft zu nützen, ihr größtes Unglück sein würde. Da nichtsdestoweniger einige - gewiß sehr zu Unrecht! - Papst und Kirche verleumderisch der Begünstigung der besitzenden Kreise zum Nachteil der Enterbten bezichtigen, da ferner auch unter Katholiken einige Zweifel über die wirkliche und lautere Lehre Leos XIII. entstanden sind, so erachten Wir es für angezeigt, die Lehre des Papstes, die keine andere als die der Kirche ist, gegen solche Verleumdung in Schutz zu nehmen und gegenüber irriger Auslegung klarzustellen.

Individual- und Sozial-Natur

45. Zunächst muß allem Streit entrückt sein; weder Leo noch die unter Leitung des kirchlichen Lehramts wirkenden Theologen haben jemals die Doppelseitigkeit des Eigentums, d. i. seine individuelle und seine soziale, seine dem Einzelwohl und seine dem Gesamtwohl zugeordnete Seite verkannt oder in Zweifel gezogen. Im Gegenteil: einmütig lehren sie, das Sondereigentumsrecht sei von der Natur, ja vom Schöpfer selbst dem Menschen verliehen, einmal, damit jeder für sich und die Seinen sorgen könne, zum andernmal, damit mittels dieser Institution die vom Schöpfer der ganzen Menschheitsfamilie gewidmeten Erdengüter diesen ihren Widmungszweck wirklich erfüllen: beides hat die Einhaltung einer festen und eindeutigen Ordnung zur unerläßlichen Voraussetzung.

46. Zwei gefährliche Einseitigkeiten sind daher mit Bedacht zu meiden. Auf der einen Seite führt die Leugnung oder Abschwächung der Sozialfunktion des Eigentumsrechts zum Individualismus oder mindestens in seine Nähe; auf der andern Seite treibt die Verkennung oder Aushöhlung seiner Individualfunktion zum Kollektivismus oder läßt wenigstens dessen Standpunkt bedenklich streifen. Bleibt dies außer acht, so geht es auf abschüssiger Bahn reißend jenem moralischen, juristischen und sozialen Modernismus zu, auf den Wir schon im Rundschreiben zum Antritt Unseres Pontifikats warnend hingewiesen haben (27). Das sollen vor allem jene umstürzlerischen Geister sich merken, die ohne Scham der Kirche Schimpf antun durch die verleumderische Anklage, sie habe in die Lehre ihrer Theologen einen angeblich heidnischen Eigentumsbegriff sich einschleichen lassen, der durch einen anderen zu ersetzen sei, dem sie in bemerkenswerter Unwissenheit die Bezeichnung "christlich" beilegen.

Pflichten

47. Um die hitzigen Erörterungen über das Eigentum und die mit ihm verbundenen Pflichten in die gehörigen Schranken zu weisen, sei an die Spitze gesetzt, was schon Leo XIII. als Grundstein aufgestellt hat:

Eigentumsrecht und Eigentumsgebrauch sind wohl zu unterscheidende Dinge (28). Die Achtung der Grenzen von Mein und Dein, die Ausschließlichkeit jeden Rechtes, die den Einbruch aus den Grenzen des eigenen Rechtsbereichs heraus in den Rechtsbereich des andern wehrt, gehört der Verkehrsgerechtigkeit an; der sittlich geordnete Gebrauch des Eigentums durch den Eigentümer dagegen gehört nicht dieser Tugend an, sondern ist Gegenstand anderer Tugenden und kann daher "im Klagewege nicht erstritten werden"(29). Zu Unrecht vertreten daher einige den Satz, die Grenzen des Eigentums und seines sittlich geordneten Gebrauchs seien ein und dasselbe; noch viel weniger bewirkt Mißbrauch oder Nicht-Gebrauch des Eigentums die Verwirkung oder den Verlust des Rechts.

48. Ein nützliches und verdienstvolles Werk tun daher jene, die unbeschadet der Liebe und Eintracht sowie der Reinheit der von der Kirche allzeit festgehaltenen Lehrüberlieferung sich bemühen um die genauere Erforschung der inneren Wesensart dieser Pflichten sowie der Grenzen, die durch die Erfordernisse des menschlichen Gemeinschaftslebens sowohl dem Eigentumsrecht selbst als dem Gebrauch und der Nutzung der Eigentumssache gezogen werden. In Täuschung und Irrtum aber ist befangen, wer immer die individuelle Seite des Eigentums soweit auszuhöhlen trachtet, daß tatsächlich nichts mehr von ihr übrigbleibt.

Befugnisse des Staates

49. Daß beim Eigentumsgebrauch nicht nur an den eigenen Vorteil zu denken, sondern auch auf das Gemeinwohl Bedacht zu nehmen ist, folgt ohne weiteres aus der bereits betonten Doppelseitigkeit des Eigentums mit seiner Individual- und Sozialfunktion. Sache der Staatsgewalt ist es, die hier einschlagenden Pflichten, wo das Bedürfnis besteht und sie nicht bereits durch das Naturgesetz hinreichend bestimmt sind, ins einzelne gehend zu umschreiben. Der Staat kann also immer im Rahmen des natürlichen und göttlichen Gesetzes - mit Rücksicht auf wirkliche Erfordernisse des allgemeinen Wohls genauer im einzelnen anordnen, was die Eigentümer hinsichtlich des Eigentumsgebrauchs dürfen, was ihnen verwehrt ist. Ja, wie Leo XIII. treffend bemerkt, hat Gott der menschlichen Geschicklichkeit und den staatlichen Einrichtungen die Umschreibung des Sondereigentums anheimgegeben (30). In der Tat erweist die Geschichte, - das sind Unsere eigenen Worte - daß, wie die übrigen grundlegenden Bestandstücke des gesellschaftlichen Lebens, so auch das Eigentum nicht unwandelbar ist: "Wie verschiedene vergegenständlichte Formen hat doch das Eigentum angenommen, angefangen von seiner urzeitlichen Gestalt bei den wilden Völkern, deren vereinzelte Zeugen noch in unsern Tagen anzutreffen sind, bis zum Eigentum in der patriarchalischen Zeit und Erscheinungsform und schrittweise weiter in den verschiedenen Formen der Tyrannis (Wir nehmen das Wort in seinem klassischen Sinn); dann durch die feudalen Gestaltungen hindurch, endlich unter den Abwandlungen der monarchischen Verfassung und zuletzt in allen einander ablösenden Erscheinungsformen der jüngsten Zeit!"(31) Selbstverständlich darf die Staatsgewalt nicht willkürlich verfahren. Das naturgegebene Recht auf Sondereigentum, eingeschlossen das Erbrecht, muß immer unberührt und unverletzt bleiben, da der Staat es zu entziehen keine Macht hat; "der Mensch ist ja älter als der Staat"(32); auch die "häusliche Gemeinschaft geht begrifflich und sachlich der staatlichen Gemeinschaft vorauf"(33). Darum hatte schon Leo XIII. betont, der Staat dürfe das Vermögen seiner Bürger nicht durch steuerliche Überlastung aufzehren "Denn das Recht auf Sondereigentum, das nicht durch Menschensatzungen, sondern von der Natur verliehen ist, kann der Staat nicht aufheben, vielmehr nur seine Handhabung regeln und mit dem Gemeinwohl in Einklang bringen"(34). Indem jedoch die Staatsgewalt das Sondereigentum auf die Erfordernisse des Gemeinwohls abstimmt, erweist sie den Eigentümern keine Feindseligkeit, sondern einen Freundschaftsdienst; denn sie verhütet auf diese Weise, daß die Einrichtung des Sondereigentums, vom Schöpfer in weiser Vorsehung zur Erleichterung des menschlichen Lebens bestimmt, zu unerträglichen Unzuträglichkeiten führt und so sich selbst ihr Grab gräbt. Das heißt nicht, das Sondereigentum aufheben, sondern es schirmen; das ist keine Aushöhlung des Eigentums, sondern seine innere Festigung.

Pflichten bezüglich der Einkommens-Verwendung

50. Desgleichen sind die freien Einkünfte, d. h. diejenigen, die zur angemessenen und würdigen Lebenshaltung nicht benötigt werden, keineswegs dem Beheben des Menschen anheimgegeben. Die strenge Pflicht der Mildtätigkeit, der Wohltätigkeit im weiteren Sinne, der Großzügigkeit den besitzenden Kreisen immer wieder einzuschärfen, werden die Hl. Schrift und die hl. Väter der Kirche nicht müde.

51. Die Verwendung sehr großer Einkünfte zur Schaffung von Arbeits- und Verdienst-Gelegenheit im großen Stil aber muß, wofern nur die Arbeit der Erzeugung wirklich wertechter Güter dient, nach den Grundsätzen des Englischen Lehrers als eine ausgezeichnete und hervorragende zeitgemäße Übung der Tugend der Großzügigkeit gelten (35).

Erwerbstitel

52. Ursprünglicher Eigentumserwerb vollzieht sich - das ist die einhellige Überlieferung aller Zeiten wie auch die Lehre Unseres Vorgängers Leo - durch Besitzergreifung herrenlosen Gutes und durch Bearbeitung. Allen gegenteiligen Behauptungen zum Trotz geschieht niemand ein Unrecht durch die Besitzergreifung einer dem Zugriff sich darbietenden, herrenlosen Sache; was sodann die Arbeit betrifft, so besitzt natürlich nur diejenige, die der Mensch im eigenen Namen ausübt und soweit sie eine Umgestaltung oder Wertsteigerung an ihrem Gegenstande hervorbringt, eigentumschaffende Kraft.

2. Kapital und Arbeit

53. Ganz anders die Arbeit, die gegen Entgelt in fremden Dienst gestellt an fremder Sache geleistet wird. Auf diese Arbeit trifft vor allem zu, was Leo XIII. als "lauterste Wahrheit" bezeichnet, nämlich daß "aus keiner anderen Quelle als aus der Arbeit der Werktätigen der Wohlstand der Völker stamme"(36). Sehen wir denn nicht mit eigenen Augen diese Fülle von Gütern, die den menschlichen Reichtum ausmachen, in der arbeitenden Hand entstehen und aus ihr hervorgehen, mag nun diese Hand ohne Rüstzeug in Tätigkeit treten oder durch Werkzeug und Maschine ihre Wirkkraft ungeahnt verlängern! Ja, es ist unverkennbar: alle Völker, die aus Not und Elend zu hohem und blühendem Wohlstand emporgestiegen sind, danken dies einer ungeheuren Arbeitsanspannung aller Volksgenossen - sowohl leitender als ausführender Arbeit. Aber ebenso offensichtlich müßte die äußerste Kraftanstrengung nutzlos und gegenstandslos sein, ja, wäre sie gar nicht einmal möglich gewesen, hätte nicht zuvor der Schöpfer des Alls, Gott, in seiner Güte diesen Völkern natürliche Reichtümer, Naturschätze und Naturkräfte, in Fülle gespendet. An ihnen und mittels ihrer die Geistes- und Körperkräfte auswirken und üben, das heißt ja: arbeiten. Nun soll aber nach dem Fingerzeig der Natur, der uns Gottes Willen zu verstehen gibt, die Nutzung dieser natürlichen Ausstattung an Produktionsmitteln in geordneter Weise vor sich gehen; diese Ordnung aber besteht in der Einrichtung des Sondereigentums. Soweit daher jemand nicht gerade sein Eigentum bearbeitet, müssen der Produktionsfaktor Arbeit des einen und die sachlichen Produktionsmittel des andern eine Verbindung eingehen. da kein Teil ohne den andern etwas ausrichten kann.

Wechselseitig aufeinander angewiesen Gerade diesen Fall hatte Leo XIII. vor Augen, wenn er schrieb: "So wenig das Kapital ohne die Arbeit, so wenig kann die Arbeit ohne das Kapital bestehen "(37) Es widerstreitet daher den Tatsachen, einem der beiden, dem Kapital oder der Arbeit, die Alleinursächlichkeit an dem Ertrag ihres Zusammenwirkens zuzuschreiben; vollends widerspricht es der Gerechtigkeit, wenn der eine oder der andere Teil auf diese angebliche Alleinursächlichkeit pochend das ganze Erträgnis für sich beansprucht.

Widerrechtliche Ansprüche des Kapitals

54. Lange genug konnte in der Tat das Kapital ein Übermaß für sich vorwegnehmen. Das ganze Erträgnis, die ganzen Überschüsse nahm das Kapital vorweg für sich in Anspruch, dem Arbeiter kaum die Notdurft für die Erhaltung der Arbeitskraft und ihre Reproduktion übriglassend. Nach einem unwiderstehlichen Naturgesetz der Wirtschaft sollte alle Kapitalakkumulation nur beim Kapitalbesitzer stattfinden können, während das gleiche Gesetz den Arbeiter zu ewiger Proletarität und zu einem Leben an der Grenze des Existenzminimums verdamme. So wenigstens lautete die Theorie. Zuzugeben wird sein, daß es im Leben doch nicht ständig und allgemein so hart her gegangen ist, wie die liberal-manchesterliche Theorie es wollte. Aber es läßt sich doch auch nicht in Abrede stellen, daß das ganze Schwergewicht gesellschafts-wirtschaftlicher Gegebenheit unablässig nach dieser Grenzlage hindrängte. Kann es wundernehmen, daß derart verkehrte Auffassungen, derart unberechtigte Ansprüche leidenschaftlich bekämpft wurden? Dabei standen die Enterbten, die sich sotchergestalt um ihr angeborenes Recht auf wirtschaftlichen Aufstieg betrogen sahen, keineswegs allein.

Widerrechtliche Ansprüche der Arbeit

55. Zu der in ihrem Recht verkürzten Arbeiterschaft stießen die sogenannten Intellektuellen. Jenem angeblichen Naturgesetz der Wirtschaft stellten sie ein ebenso aus der Luft gegriffenes sittliches Postulat entgegen: alle Erträgnisse oder Überschüsse, nach Abzug lediglich des Mindestbedarfs für Kapitalerhaltung und Kapitalerneuerung, gebühre kraft Rechtens dem Arbeiter. Viel bestechender als die sozialistische Forderung der Verstaatlichung oder Vergesellschaftung der Produktionsmittel, bedeutet diese falsche Lehre eine um so größere Gefahr, je leichter sie sich in arglose Gemüter einschleicht: ein süßes Gift, das viele gierig schlürfen, die der offen sozialistischen Verführung unzugänglich waren.

Leitregel für Bemessung der beiderseitigen Anteile

56. Statt durch solche falsche Theorien sich den Zugang zu einer gerechten und versöhnenden Lösung zu verrammeln, brauchte man sich allerdings nur auf die weisen Worte Unseres Vorgängers zu besinnen: "Auch nach ihrer Unterstellung unter das Sondereigentum hört die Erde nicht auf, dem allgemeinen Nutzen zu dienen"(38). Ganz das gleiche lehren Wir selbst etwas weiter oben, wo Wir ausführen, gerade um dieses Nutzens willen, den die Güter der sichtbaren Schöpfung nur im Wege bestimmter und gesicherter Ordnung den Menschen zu gewähren vermögen, habe die Natur selbst die Teilung der Güter als Sondereigentum veranlaßt. Um nicht vom geraden Wege abzuirren, ist diese Wahrheit unablässig im Auge zu behalten.

57. Keineswegs jede beliebige Güterund Reichtumsverteilung läßt nämlich den gottgewollten Zweck, sei es überhaupt, sei es in befriedigendem Maße erreichen. Darum müssen die Anteile der verschiedenen Menschen und gesellschaftlichen Klassen an der mit dem Fortschritt des Gesellschaftsprozesses der Wirtschaft ständig wachsenden Güterfülle so bemessen werden, daß dieser von Leo XIII. hervorgehobene allgemeine Nutzen gewahrt bleibt oder, was dasselbe mit anderen Worten ist, dem Gesamtwohl der menschlichen Gesellschaft nicht zu nahe getreten wird. Dieser Forderung der Gemeinwohlgerechtigkeit läuft es zuwider, wenn eine Klasse der andern jeden Anteil abspricht. Gegen dieses Gesetz versündigt sich gleicherweise eine satte Bourgeoisie, die in naiver Gedankenlosigkeit es als die natürliche und befriedigende Ordnung der Dinge ansieht, daß ihr allein alles zufällt und der Arbeiter leer ausgeht, wie ein in seinem Recht verletztes und darob leidenschaftlich gereiztes Proletariat, das, in seinem Rechtssinn und in seiner Rechtsverfolgung einseitig geworden, nunmehr alles als vermeintlich seiner Hände Werk für sich beansprucht und daher jegliches nichterarbeitete Vermögen oder Einkommen unterschiedslos und ohne Rücksicht auf seine Bedeutung im Gesellschaftsganzen schlechthin als solches bekämpft und beseitigen will. Völlig abwegig ist die Berufung auf das Apostelwort: "Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen"(39). Hier spricht der Apostel denen das Urteil, die nicht arbeiten mögen, obwohl sie arbeiten könnten und müßten; zugleich mahnt er, die Gottesgabe der Zeit sowie unsere Körper- und Geisteskräfte fleißig zu nutzen und nicht anderen zur Last zu fallen, wo wir uns selbst helfen können. Davon daß Arbeit al1cm ein Recht auf Lebensunterhalt oder Einkommen verleihe, sagt der Apostel kein Wort (40).

58. Jedem soll also sein Anteil zukommen; im Ergebnis muß die Verteilung der Erdengüter, die heute durch den ungeheuren Gegensatz von wenigen Überreichen und einer unübersehbaren Masse von Eigentumslosen aufs schwerste gestört ist - keiner, der das Herz am rechten Fleck hat, kann sich darüber einer Täuschung hingeben - , wieder mit den Forderungen des Gemeinwohls bzw. der Gemeinwohlgerechtigkeit in Übereinstimmung gebracht werden.

3. Entproletarisierung des Proletariats

59. Das ist die Entproletarisierung des Proletariats, das Ziel, auf das hinzuarbeiten Unser Vorgänger als gebieterische Notwendigkeit bezeichnete. Um so mehr muß jetzt darauf bestanden und gedrungen werden, als die heilsamen Weisungen des Papstes nicht selten in Vergessenheit gerieten, da man sie absichtlich totschwieg oder für unausführbar hielt, während doch ihre Ausführung nicht nur möglich, sondern geboten ist. Und wenn jenes Massenelend, das Leo XIII. in so erschreckendem Maße um sich sah, heute nicht mehr in gleichem Umfange besteht, so sind darum seine Weisungen für unsere Zeit um nichts weniger gültig und zutreffend. Gewiß ist die Lage der Arbeiterschaft zum Besseren gewendet und in vielfacher Hinsicht gehoben, namentlich in den fortgeschritteneren Ländern, wo die Arbeiterschaft nicht mehr allgemein und unterschiedslos als in Elend und Not lebend angesehen werden kann. Doch seit die moderne Technik und die Industriewirtschaft reißend in unübersehbare Gebiete, in die jungen Einwanderungsländer wie in die uralten Kulturstaaten des fernen Ostens eingebrochen sind und sich dort festsetzten, ist von neuem ein Elendsproletariat zu ungeheurer Zahl angeschwollen, dessen jammervolle Lage zum Himmel schreit. Dazu kommt das Riesenheer des Landproletariats, auf die unterste Stufe der Lebenshaltung herabgedrückt und jeder Hoffnung bar, jemals "ein Stückchen Erdboden"(41) sein eigen zu nennen - daher, wenn nicht einsichtige und zugleich durchgreifende Maßnahmen ergriffen werden, auf ewig der Proletarität verhaftet.

60. So wahr es ist, daß Pauperismus und Proletarität wohl zu unterscheidende Begriffe sind, so ist doch die überwältigende Massenerscheinung des Proletariats gegenüber einem kleinen Kreise von Überreichen ein unwidersprechlicher Beweis dafür, daß die Erdengüter, die in unserm Zeitalter des sogenannten Industrialismus in so reicher Fülle erzeugt werden, nicht richtig verteilt und den verschiedenen gesellschaftlichen Klassen nicht entsprechend zugute gekommen sind.

Überwindung der Proletarität durch Vermögensbildung

61. Darum ist mit aller Macht und Anstrengung dahin zu arbeiten, daß wenigstens in Zukunft die neu geschaffene Güterfülle nur in einem billigen Verhältnis bei den besitzenden Kreisen sich anhäufe, dagegen in breitem Strom der Lohnarbeiterschaft zufließe. Gewiß nicht, damit der Arbeiter von der Arbeit ablasse - ist doch der Mensch zur Arbeit geboren wie der Vogel zum Fluge - , sondern damit er durch Sparsamkeit seine Habe mehre, durch ihre sorgsame Verwaltung mit größerer Leichtigkeit und Sicherheit die Familienlasten bestreite und der Daseinsunsicherheit, die so recht eigentlich Proletarierschicksal geworden ist, überhoben, nicht bloß den Wechselfällen des Lebens gerüstet gegenüberstehe, sondern noch über dieses Leben hinaus die beruhigende Gewißheit habe, daß seine Hinterbliebenen nicht ganz unversorgt dastehen.

62. All dies hat schon unser Vorgänger Leo XIII. nicht etwa bloß angedeutet, sondern klar und deutlich ausgesprochen. Durch Unser gegenwärtiges Rundschreiben drängen Wir erneut und verstärkt darauf. Gehe man doch endlich mit Entschiedenheit und ohne weitere Säumnis an die Ausführung. Täusche sich niemand! Nur um diesen Preis lassen sich öffentliche Ordnung, Rune und Frieden der menschlichen Gesellschaft gegen die Mächte des Umsturzes mit Erfolg behaupten.

4. Lohngerechtigkeit

63. Die Ausführung, von der Wir sprachen, geschieht auf dem Wege, daß der eigentumslose Nurlohnarbeiter durch Fleiß und Sparsamkeit sich jedenfalls zu einer gewissen bescheidenen Wohlhabenheit emporarbeitet. So erläuterten Wir es ja bereits ganz im Sinne Unseres Vorgängers. Wovon anders aber als von seinem Lohn kann derjenige bei eingeschränkter Lebenshaltung etwas zurücklegen, der nichts anderes hat als seine Arbeit, um sich Lebensunterhalt und Lebensbedarf zu erwerben? So kommen Wir zur Lohnfrage. Leo XIII. nennt sie eine "schwerwiegende" Frage (42). Wir wollen seine Lehren und Vorschriften nach Erfordernis genauer auslegen und weiter ausführen.

Lohnverhältnis nicht in sich ungerecht

64. Zunächst kann nicht der Lohnvertrag in sich als ungerecht bezeichnet und sein Ersatz durch den Gesellschaftsvertrag gefordert werden. Eine solche Behauptung ist nicht nur völlig unhaltbar, sondern zugleich schwer ehrenrührig für Unsern Vorgänger, der in seinem Rundschreiben den Lohnvertrag nicht nur gelten läßt, sondern sich eingehend mit seiner gerechten Ausgestaltung befaßt.

65. Für den heutigen Stand der gesellschaftlichen Wirtschaft mag immerhin eine gewisse Annäherung des Lohnarbeitsverhältnisses an ein Gesellschaftsverhältnis nach Maßgabe des Tunlichen sich empfehlen. Erfreuliche Anfänge sind ja bereits gemacht zum beiderseitigen nicht geringen Vorteil der Arbeitnehmer wie der Produktionsmittelbesitzer. Arbeiter und Angestellte gelangen auf diese Weise zu Mitbesitz oder Mitverwaltung oder zu irgendeiner Art Gewinnbeteiligung.

66. Die gerechte Bemessung des Lohnes kann nicht nach einem Gesichtspunkt, sondern nur nach einer Mehrzahl von Gesichtspunkten geschehen. Das hat bereits Leo XIII. treffend hervorgehoben müden Worten: "Um die Lohnhöhe gerecht zu bestimmen, sind mehrere Bestimmungsgründe in Betracht zu ziehen"(43).

67. Damit hat er schon vorweg die Leichtfertigkeit derer gerichtet, die da glauben, mit einem einzigen Maßstabe - obendrein mit einem ganz verfehlten! - auszukommen, um diese überaus ernst zu nehmende Angelegenheit spielend zu erledigen.

68. Ganz in die Irre geht ein heute viel verfochtener Grundsatz: der Wert der Arbeitsleistung und daher der Entgelt zum Gleichwert sei gleichzusetzen dem Wert des Arbeitsertrags; der Lohnarbeiter habe infolgedessen einen Rechtsanspruch auf den "vollen Arbeitsertrag". Die Unhaltbarkeit dieser Auffassung ergibt sich ohne weiteres aus Unsern obigen Ausführungen über

Kapital und Arbeit.

Individual- und Sozial-Natur der Arbeit

69. Ebenso wie das Eigentum weist nun auch die Arbeit, ganz besonders die in den Dienst eines anderen gestellte, neben ihrem Personal- oder Individualcharakter auch eine soziale Seite auf, die offenbar nicht übersehen werden darf. Nur der Bestand eines wirklichen Sozialorganismus, nur der Schutz der gesellschaftlichen Rechtsordnung, nur die gegenseitige Befruchtung und Ergänzung der verschiedenen, in ihrem Wohl und Wehe aufeinander angewiesenen Gewerbszweige, nicht zuletzt das Zusammenwirken, der innige Bund von Intelligenz, Kapital und Arbeit gewährleisten der menschlichen Schaffenskraft ihre Fruchtbarkeit. Außerachtlassung des zugleich sozialen und individualen Charakters der menschlichen Arbeit verunmöglicht daher wie ihre gerechte Wertung, so ihre Abgeltung zum Gleichwert.

Drei Gesichtspunkte

70. Aus dieser der menschlichen Arbeit wesenseigenen Doppelnatur ergeben sich weittragende Folgerungen für Bemessung und Regelung des Arbeitslohns.

a) Lebensbedarf des Arbeiters und der Arbeiterfamilie

71. An erster Stelle steht dem Arbeiter ein ausreichender Lohn zu für seinen und seiner Familie Lebensunterhal?(44). Gewiß soll auch die übrige Familie zum gemeinsamen Unterhalt je nach Kräften des einzelnen beitragen, wie dies besonders im Bauernhause, aber auch in vielen Handwerker- und kleinen Kaufmannsfamilien zu beobachten ist. Aber Frauen und Kinder dürfen niemals über das Maß ihres Alters und ihrer Kräfte belastet werden. Farnilienmütter sollen in ihrer Häuslichkeit und dem, was dazu gehört, ihr hauptsächliches Arbeitsfeld finden in Erfüllung ihrer hausfraulichen Obliegenheiten. Daß dagegen Hausfrauen und Mütter wegen Unzulänglichkeit des väterlichen Arbeitsverdienstes zum Schaden ihres häuslichen Pflichtenkreises und besonders der Kindererziehung außerhäuslicher Erwerbsarbeit nachzugehen genötigt sind, ist ein schändlicher Mißbrauch, der, koste es, was es wolle, verschwinden muß. Auf alle Weise ist daher darauf hinzuarbeiten, daß der Arbeitsverdienst der Familienväter zur angemessenen Bestreitung des gemeinsamen häuslichen Aufwandes ausreiche. Falls dies unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht in allen Fällen möglich ist, dann ist es ein Gebot der Gemeinwohlgerechtigkeit, alsbald diejenigen Änderungen in diesen Verhältnissen eintreten zu lassen, die einen Lohn in der gedachten Höhe für jeden erwachsenen Arbeiter sicherstellen. - Mit verdienter Anerkennung sei hier auch gedacht aller von weiser und verständnisvoller Absicht getragenen Versuche und Bestrebungen, durch geeignete Maßnahmen oder Einrichtungen den Arbeitsverdienst derart mit den Familienlasten steigen zu lassen, daß entsprechend deren Steigerung Zulagen gewährt werden, sowie eintretendenfalis auch für unvermeidliche Belastungen außerordentlicher Art Rat zu schaffen.

b) Lebensfähigkeit des Unternehmens

72. An zweiter Stelle ist die Lage des Unternehmens bzw. des Unternehmers bei der Bestimmung der Lohnhöhe in Betracht zu ziehen. Ungerecht wäre die Forderung übertriebener Löhne, die zum Zusammenbruch des Unternehmens mit allen sich daraus ergebenden bösen Folgen für die Belegschaften selbst führen müßten. Anders, wenn infolge Lässigkeit, aus Mangel an Initiative und dadurch verschuldeter technischer oder wirtschaftlicher Rückständigkeit die Rentabilität des Unternehmens leidet; daraus läßt sich keine Berechtigung herleiten, der Belegschaft die Löhne zu drücken. Steht dagegen das Unternehmen selbst unter dem Druck ungerechter Vorbelastungen oder unter dem Zwange, seine Erzeugnisse unter Preis abzugeben, so daß ihm zufolgedessen die Mittel zur Zahlung angemessener Löhne nicht zur Verfügung stehen, so machen diejenigen, die auf das Unternehmen diesen Druck oder Zwang ausüben, himmelschreiender Sünde sich schuldig; sind doch sie es, die dem Arbeiter, der notgedrungen zu einem HungerbIm sich verdingt, den gerechten Lohn vorenthalten.

73. In gemeinsamen Überlegungen und Anstrengungen sollten daher Werksleitung und Belegschaften der Schwierigkeiten und Hindernisse Meister zu werden suchen; eine kluge staatliche Wirtschaftspolitik sollte ihnen die Sache erleichtern. Kommt es zum Äußersten, dann ist zu überlegen, ob und wie eine Stillegung sich vermeiden läßt, gegebenenfalls, wie anderweitig für die Belegschaft Vorsorge zu treffen ist. Gerade bei dieser schwersten Entscheidung muß sich die innere Verbundenheit und christliche Solidarität von Werksleitung und Belegschaft zeigen und praktisch bewähren.

c) Allgemeine Wohlfahrt

74. Endlich muß die Lohnbemessung der allgemeinen Wohlfahrt Rechnung tragen. Was es für diese Wohlfahrt, was es für das allgemeine Wohl bedeutet, daß Arbeiter und Angestellte einen Lohn- oder Gehaltsanteil, den sie von der Lebensnotdurft erübrigen, zurücklegen können und so allmählich zu bescheidenem Wohlstand gelangen, haben Wir weiter oben ausgeführt. Ein anderer Punkt von kaum geringerer Tragweite und von ganz besonderer Dringlichkeit im Augenblick darf nicht übersehen werden, nämlich, daß alle Arbeitsfähigen und Arbeitswilligen auch wirklich Arbeitsgelegenheit finden. Hier ist nun die Lohnhöhe von nicht zu unterschätzendem Einfluß: so günstige Wirkungen ihre richtige Festsetzung hat, so nachteilig kann es sich auswirken, wenn der zulässige Spielraum nach oben oder unten überschritten wird. Man weiß ja heute, daß sowohl eine zu stark gedrückte als eine übersteigerte Lohnhöhe Arbeitslosigkeit verursacht. Diese Arbeitslosigkeit, ganz besonders eine lang andauernde Massenarbeitslosigkeit, wie Wir sie während unseres Pontifikates erleben müssen, ist eine furchtbare Geißel: sie schlägt den einzelnen Arbeitslosen mit wirtschaftlicher Not und treibt ihn in sittliche Gefahren; sie vernichtet den Wohlstand ganzer Länder; ja, sie bedeutet eine Gefahr für öffentliche Ordnung, Ruhe und Frieden der gesamten Welt. Die Gemeinwohlgerechtigkeit verbietet daher, ohne Rücksicht auf das Gemeinwohl nur dem eigenen Vorteil gemäß die Löhne über den zulässigen Spielraum hinaus hinabzudrücken oder hinaufzutreiben; sie gebietet, mit vereinten Kräften des Geistes und des guten Willens nach Möglichkeit eine solche Regelung der Löhne herbeizuführen, bei der möglichst viele eine Arbeitsgelegenheit finden und von ihrer Arbeit in Ehren leben können.

75. Hierhin gehört auch das richtige Verhältnis der Löhne untereinander. Eng hängt damit wieder zusammen das richtige Verhältnis der Preise für die Erzeugnisse der verschiedenen Wirtschaftszweige, beispielshalber für Agrar- und Industrieprodukte u. a. m. Die rechte Innehaltung aller dieser Beziehungen läßt die verschiedenen Wirtschaftszweige gewissermaßen zu einem großen Wirtschaftskörper zusammenwachsen, innerhalb dessen sie als Glieder sich gegenseitig ergänzen und fördern. Damit erst besteht eine wirkliche, ihren Sinn erfüllende Volkswirtschaft, indem allen Gliedern des Wirtschaftsvolkes alle die Güter zur Verfügung stehen, die nach dem Stande der Ausstattung mit natürlichen Hilfsquellen, der Produktionstechnik und der gesellschaftlichen Organisation des Wirtschaftslebens geboten werden können. So reichlich sollten sie bemessen sein, daß sie nicht bloß zur lebensnotwendigen und sonstigen ehrbaren Bedarfsbefriedigung ausreichen, sondern den Menschen die Entfaltung eines veredelten Kulturlebens ermöglichen, das, im rechten Maß genossen, dem tugendlichen Leben nicht nur nicht abträglich, sondern im Gegenteil förderlich ist (45).

5. Die neue Gesellschaftsordnung

76. Alle Unsere bisherigen Ausführungen über die billige Verteilung der Erdengüter sowie über die Lohngerechtigkeit betrafen unmittelbar den Einzelmenschen und nur mittelbar die Gesellschaftsordnung. Unseres Vorgängers Leos XIII. ganzes Sinnen und Trachten aber ging gerade auf deren Wiederaufrichtung nach den Grundsätzen gesunder Sozialphilosophie bis zu ihrer Vollendung nach den erhabenen Vorschriften des Heilsplans der Frohbotschaft.

77. Ein glücklicher Anfang ist gemacht. Um ihn aber zu sichern und um durch Ausführung des noch Ausstehenden zum guten Ende zu kommen, wodurch dem Menschengeschlecht erst die reichsten und beglückendsten Segnungen zuteil werden, braucht es vor allem zwei Dinge: Zuständereform und Sittenbesserung.

78. Bei der Zuständereform denken Wir zunächst an den Staat. Nicht als ob alles Heil von der Staatstätigkeit zu erwarten wäre; der Grund ist ein anderer. In Auswirkung des individualistischen Geistes ist es so weit gekommen, daß das einst blühend und reichgegliedert in einer Fülle verschiedenartiger Vergemeinschaftungen entfaltete menschliche Gesellschafsleben derart zerschlagen und nahezu ertötet wurde, bis schließlich fast nur noch die Einzelmenschen und der Staat übrigblieben - zum nicht geringen Schaden für den Staat selber. Das Gesellschaftsleben wurde ganz und gar unförmlich; der Staat aber, der sich mit all den Aufgaben belud, welche die von ihm verdrängten Vergemeinschaftungen nun nicht mehr zu leisten vermochten, wurde unter einem Übermaß von Obliegenheiten und Verpflichtungen zugedeckt und erdrückt.

79. Wenn es nämlich auch zutrifft, was ja die Geschichte deutlich bestätigt, daß unter den veränderten Verhältnissen manche Aufgaben, die früher leicht von kleineren Gemeinwesen geleistet wurden, nur mehr von großen bewältigt werden können, so muß doch allzeit unverrückbar jener höchst gewichtige sozialphilosophische Grundsatz fest gehalten werden, andern nicht zu rütteln noch zu deuteln ist: wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt die ganze Gesellschaftsordnung. Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen.

80. Angelegenheiten von untergeordneter Bedeutung, die nur zur Abhaltung von wichtigeren Aufgaben führen müßten, soll die Staatsgewalt also den kleineren Gemeinwesen überlassen. Sie selbst steht dadurch nur um so freier, stärker und schlagfertiger da für diejenigen Aufgaben, die in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, weil sie allein ihnen gewachsen ist: durch Leitung, Überwachung, Nachdruck und Zügelung, je nach Umständen und Erfordernis. Darum mögen die staatlichen Machthaber sich überzeugt halten: je besser durch strenge Beobachtung des Prinzips der Subsidiarität die Stufenordnung der verschiedenen Vergesellschaftungen innegehalten wird, um so stärker stehen gesellschaftliche Autorität und gesellschaftliche Wirkkraft da, um so besser und glücklicher ist es auch um den Staat bestellt.

Berufsständische Ordnung

81. In heißem Bemühen aber müssen Staatsmänner und gute Staatsbürger dahin trachten, aus der Auseinandersetzung zwischen den Klassen zur einträchtigen Zusammenarbeit der Stände uns emporzuarbeiten.

82. Erneuerung einer ständischen Ordnung also ist das gesellschaftspolitische Ziel. Bis zur Stunde dauert ja der unnatürlich-gewaltsame Zustand der Gesellschaft fort und ermangelt infolgedessen der Dauerhaftigkeit und Festigkeit; ist doch die heutige Gesellschaft geradezu aufgebaut auf der Gegensätzlichkeit der Interessenlagen der Klassen und damit auf dem Gegensatz der Klassen selbst, der allzuleicht in kraftvoller und wirksamer aber wird die Einheit sein, je hingebender feindseligen Streit ausartet.

83. Zwar ist Arbeit, wie Unser Vorgänger in seinem Rundschreiben darlegt (46), keine feile Ware, vielmehr ist in ihr immer die Menschenwürde des Arbeiters zu achten; auch kann sie nicht wie irgendeine beliebige Ware im Markte umgehen. Nichtsdestoweniger läßt bei der heutigen Sachlage Nachfrage und Angebot der Arbeitskraft die Menschen auf dem "Arbeitsmarkt" zwei Klassen, sozusagen zwei Kampffronten bilden; die Auseinandersetzung dieser Arbeitsmarktparteien aber macht den Arbeitsmarkt zum Kampffelde, auf dem die beiden Parteien in heißem Streite miteinander ringen. Die Notwendigkeit schleunigster Abhilfe gegenüber diesem Zustand, der eine Gefährdung der menschlichen Gesellschaft bedeutet, kann niemand verkennen. Durchgreifende Abhilfe aber hat die Ausräumung dieses Gegensatzes zur unerläßlichen Voraussetzung und erscheint kaum anders möglich als dadurch, daß wohlgefügte Glieder des Gesellschaftsorganismus sich bilden, also ,"Stände", denen man nicht nach der Zugehörigkeit zur einen oder andern Arbeitsmarktpartei, sondern nach der verschiedenen gesellschaftlichen Funktion des einzelnen angehört. Denn genau, wie die nachbarschaftliche Verbundenheit die Menschen zur Gemeinde zusammenführt, so läßt die Zugehörigkeit zum gleichen Beruf - gleichviel ob wirtschaftlicher oder außerwirtschaftlicher Art - sie zu Berufsständen oder berufsständischen Körperschaften sich zusammenschließen. Das eine ist so natürlich wie das andere. Darum werden ja auch diese autonomen Körperschaften, ohne Wesensbestandstücke der bürgerlichen Gesellschaft zu sein, doch gern als ihre naturgemäße Ausstattung bezeichnet.

84. Ordnung bedeutet, wie der hl Thomas meisterhaft ausführt (47), Einheit in wohlgegliederter Vielheit. Eine rechte gesellschaftliche Ordnung verlangt also eine Vielheit von Gliedern des Gesellschaftskörpers, die ein starkes Band zur Einheit verbindet. Die Kraft eines solchen Einheitsbandes besitzen einmal die Güter und Dienstleistungen, deren Erzeugung bzw. Darbietung die Angehörigen des gleichen Berufsstandes, gleichviel ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, obliegen, zum andernmal das Gemeinwohl, zudem sämtliche Berufsstände, jeder zu seinem Teil, mitzuwirken und beizutragen haben. Um so alle, die einzelnen und die Stände, ihren Beruf erfüllen und Hervorragendes darin zu leisten sich bemühen.

85. Daraus ergibt sich ohne weiteres: in diesen Körperschaften liegt das Schwergewicht durchaus bei den gemeinsamen Angelegenheiten, deren bedeutsamste diese ist, die Mitwirkung des Berufsstandes zum allgemeinen Wohl des Gesamtvolkes möglichst fruchtbar zu gestalten. Angelegenheiten dagegen, die in besonderer Weise die Sonderinteressen der Selbständigen oder die Gehilfenschaft berühren, so daß ein Schutz gegen Vergewaltigung geboten sein muß, unterliegen vorkommendenfalls gesonderter Beratung und je nach der Sachlage auch getrennter Beschlußfassung.

86. Kaum bedarf es eigener Erwähnung, daß das, was Leo XIII.. über die Staatsform lehrte (48), auch auf die Berufsstände oder berufsständischen Körperschaften sinngemäße Anwendung findet, nämlich: die Menschen haben die volle Freiheit, eine Form nach ihrem Gefallen zu wählen, wenn nur der Gerechtigkeit und den Erfordernissen des Gemeinwohls Genüge geschieht.

87. Ebenso nun, wie die Bürger der Gemeinde zu den verschiedensten Zwecken freie Vereinbarungen eingehen, denen beizutreten oder fernzubleiben ins freie Belieben des einzelnen gestellt ist, werden die Angehörigen des gleichen Berufes freie Vereinigungen unter sich bilden zu Zwecken, die mit ihrer Berufsausübung irgendwie zusammenhängen. Nachdem Unser Vorgänger Leo XIII. in seinem Rundschreiben sich so eingehend und lichtvoll über diese freien Vereinigungen verbreitet hat, mag es genügen, das Eine wieder einzuschärfen: der Mensch hat die volle Freiheit, nicht bloß solche Vereinigungen, die der Privatrechtsordnung angehören, ins Leben zu rufen, sondern auch "frei diejenige innere Lebensordnung, diejenigen Satzungen anzunehmen, die zum vorgesetzten Ziele am geeignetsten erscheinen"(49). Nicht minder frei können Vereinigungen sich bilden, die über die Grenzen der Berufsstände hinausgreifen. Die heute schon bestehenden und segensreich wirkenden Vereinigungen aber mögen sich betrachten und nach Kräften auch betätigen als die Wegbereiter für eine berufsständische Ordnung, wie oben angedeutet, im Sinne christlicher Gesellschaftslehre.

1. Regulatives Prinzip der Wirtschaft

88. Noch eines wird erfordert, das mit dem vorigen eng zusammenhängt. So wenig die Einheit der menschlichen Gesellschaft gründen kann auf der Gegensätzlichkeit der Klassen, ebensowenig kann die rechte Ordnung der Wirtschaft dem freien Wettbewerb anheimgegeben werden. Das ist der Grundirrtum der individualistischen Wirtschaftswissenschaft, aus dem all ihre Einzelirrtümer sich ableiten: in Vergessenheit oder Verkennung der gesellschaftlichen wie der sittlichen Natur der Wirtschaft glaubte sie, die öffentliche Gewalt habe der Wirtschaft gegenüber nichts anderes zu tun, als sie frei und ungehindert sich selbst zu überlassen; im Markte, d.h. im freien Wettbewerb, besitze diese ja ihr regulatives Prinzip in sich, durch das sie sich vollkommener selbst reguliere, als das Eingreifen irgendeines geschaffenen Geistes dies je vermöchte. Die Wettbewerbsfreiheit - obwohl innerhalb der gehörigen Grenzen berechtigt und von zweifellosem Nutzen - kann aber unmöglich regulatives Prinzip der Wirtschaft sein. Die Erfahrung hat dies, nachdem die verderblichen individualistischen Theorien in die Praxis umgesetzt wurden, bis zum Übermaß bestätigt. Daher besteht die dringende Notwendigkeit, die Wirtschaft wieder einem echten und durchgreifend regulativen Prinzip zu unterstellen. Die an die Stelle der Wettbewerbsfreiheit getretene Vermachtung der Wirtschaft kann aber noch weniger diese Selbststeuerung bewirken: Macht ist blind; Gewalt ist stürmisch. Um segenbringend für die Menschheit zu sein, bedarf sie selbst kraftvoller Zügelung und weiser Lenkung; diese Zügelung und Lenkung kann sie sich aber nicht selbst geben. Höhere und edlere Kräfte müssen es sein, die die wirtschaftliche Macht in strenge und weise Zucht nehmen: die soziale Gerechtigkeit und die soziale Liebe! Darum müssen die staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen ganz und gar von dieser Gerechtigkeit durchwaltet sein; vor allem aber tut es not, daß sie zur gesellschaftspolitischen Auswirkung kommt, d.h. eine Rechts- und Gesellschaftsordnung herbeiführt, die der Wirtschaft ganz und gar das Gepräge gibt. Seele dieser Ordnung muß die soziale Liebe sein; die öffentliche Gewalt aber hat sie kraftvoll zu schützen und durchzusetzen, was sie um so leichter vermag, wenn sie sich jener Belastungen entledigt, die, wie oben dargelegt, ihr wesensfremd sind.

89. Mehr noch: die verschiedenen Völker sollten angesichts ihrer starken gegenseitigen wirtschaftlichen Abhängigkeit und Ergänzungsbedürftigkeit durch gemeinsames Raten und Taten zwischenstaatliche Vereinbarungen und Einrichtungen schaffen zur Förderung einer wahrhaft gedeihlichen wirtschaftlichen Zusammenarbeit untereinander.

90. Werden so die Glieder des Sozialorganismus hergestellt und erhält die Volkswirtschaft wieder ihr regulatives Prinzip, dann wird, was der Apostel vom geheimnisvollen Leibe Christi sagt, auch auf diesen Organismus einigermaßen anwendbar sein: "Der ganze Leib, zur Einheit gefügt durch die Verbundenheit der Dienstleistungen aller Glieder, indem jeder Teil die ihm angemessene Betätigung verrichtet, entfaltet sein Wachstum, bis er in der Liebe erbaut ist"(50).

[Kritik am faschistischen Korporativstaat]

91. Nun ist unlängst eine eigenartige gewerkschaftliche und berufsständische Organisation eingeführt worden, die bei dem Gegenstand dieses Unseres Rundschreibens hier nicht ohne einige Charakterisierung und entsprechende Würdigung bleiben kann.

92. Der Staat verleiht der Gewerkschaft die rechtliche Anerkennung, und zwar nicht ohne Monopolstellung, insofern ausschließlich die so anerkannte Gewerkschaft Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber vertreten, ausschließlich sie Tarifverträge und Tarifgemeinschaften schließen kann. Die Zugehörigkeit zur Gewerkschaft ist freigestellt, und nur in diesem Sinne kann die gewerkschaftliche Organisation als frei bezeichnet werden, denn der Gewerkschaftsbeitrag und andere besondere Abgaben sind pflichtmäßig für alle Berufsangehörigen, gleichviel ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, wie auch die von den rechtlich. anerkannten Gewerkschaften geschlossenen Tarifverträge bindend sind für alle. Allerdings wird amtlich erklärt, daß die rechtlich anerkannte Gewerkschaft das Bestehen rein tatsächlicher Vereinigungen auf beruflicher Grundlage nicht ausschließt.

93. Die berufsständischen Körperschaften sind zusammengesetzt aus Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber-Gewerkschaften des gleichen Gewerbes oder Berufszweiges. Als wirkliche und eigentliche Staatsorgane und Staatseinrichtungen üben sie die Oberleitung über die Gewerkschaften aus und stellen in Angelegenheiten, die gemeinsame Belange betreffen, die Übereinstimmung zwischen diesen her.

94. Arbeitseinstellungen sind verboten; wenn die streitenden Teile sich nicht einigen können, schlichtet die Behörde.

95. Schon eine flüchtige Überlegung läßt die Vorteile der insoweit kurz geschilderten Regelung erkennen: friedliche Zusammenarbeit der Klassen, Zurückdrängung der sozialistischen Organisationen und Bestrebungen, regelnder Einfluß eines eigenen Behördenapparats. Um jedoch in einer Sache von solcher Bedeutung nichts zu verabsäumen, sowie im Einklang mit den oben herausgestellten Grundsätzen und einigen weiteren, die hier folgen, müssen Wir ergänzen, daß es Uns nicht entgeht, wie manche die Befürchtung hegen, der Staat setze sich an die Stelle der freien Selbstbetätigung, statt sich auf die notwendige und ausreichende Hilfestellung und Förderung zu beschränken; sodann, die neue gewerkschaftliche und berufsständische Verfassung habe einen übermäßig bürokratischen und politischen Einschlag; endlich, trotz der angeführten allgemeinen Vorteile, die sie bietet, könne sie politischen Sonderbestrebungen mehr dienstbar sein als der Herbeiführung und Einleitung einer besseren gesellschaftlichen Ordnung.

96. Wir sind der Überzeugung, daß zur Erreichung dieses letzteren hohen Zieles mit wahrem und dauerhaftem Nutzen zuerst und mehr als alles andere der Segen Gottes und an zweiter Stelle die Mitarbeit aller Gutgesinnten not tut. Ferner, und zwar in zwingender Folge, sind Wir überzeugt, daß dieses Ziel um so sicherer erreicht wird, je größer der Anteil ist, den fachliche, berufliche und gesellschaftliche Sachverständigkeit, mehr noch aber die katholischen Grundsätze und ihre Auswirkung im Leben dazu beitragen. Diesen letzteren Beitrag, die Auswirkung, erwarten Wir nicht zwar seitens der Katholischen Aktion (die keine im strengen Sinne gewerkschaftliche oder politische Tätigkeit auszuüben beabsichtigt), wohl aber von seiten Unserer Söhne, die in der Katholischen Aktion eine vorzügliche Schulung nach diesen Grundsätzen für ihr Apostolat erhalten unter der Hirtensorge und dem Lehramt der Kirche, dieser Kirche, die auch auf dem oben umschriebenen Arbeitsfeld ihren gottgegebenen Auftrag, zu wachen und zu lehren, weder verleugnen noch vernachlässigen kann, wie überall, wo Fragen sittlicher Art zur Erörterung und zum Austrag kommen.

97. In der Tat, die von Uns umrissene Wiederaufrichtung und Vollendung der gesellschaftlichen Ordnung hat zur Voraussetzung die sittliche Erneuerung. Das lehn eindrucksvoll die Geschichte. Es hat einmal eine gesellschaftliche Ordnung gegeben, die zwar auch nicht in jeder Beziehung vollkommen war, aber doch in Anbetracht der Zeitverhältnisse und Zeitbedürfnisse der rechten Vernunftordnung einigermaßen nahekam. Wenn diese Ordnung schon lange dahingegangen ist, so ist der Grund nicht der, daß sie der Anpassung an veränderte Verhältnisse und Bedürfnisse durch entsprechende Fortbildung und elastische Ausweitung nicht fähig gewesen wäre. Die Schuld liegt vielmehr an der selbstsüchtigen Engherzigkeit der Menschen, die - was doch ihre Pflicht war - der wachsenden Volkszahl keinen Raum innerhalb dieser Ordnung gewähren wollten, sowie an einer falschen Freiheitsidee und anderen falschen Ideen, unter deren Einfluß sie keine Autorität über sich anerkennen und jede Bindung abschütteln wollten.

98. So haben Wir nur noch mit der Wirtschaft von heute sowie mit ihrem großen Ankläger, dem Sozialismus, ins Gericht zu gehen und mit ebensoviel Freimut als strenger Gerechtigkeit beiden das Urteil zu sprechen, um die tiefste Wurzel des Übels aufzudecken und damit auch schon das erste und notwendigste Heilmittel zu bezeichnen: die sittliche Erneuerung.

III.

Wandlungen seit Leo XIIL

99. Tiefgreifende Wandlungen sind es, die seit den Tagen Leos XIII. sowohl die Wirtschaftsweise als der Sozialismus durchgemacht haben.

100. Völlig verändert, um damit zu beginnen, zeigt sich das Bild der Wirtschaft. Es ist Euch bewußt, Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, daß Unser Vorgänger sel. Anged. in seinem Rundschreiben besonders jene Wirtschaftsweise im Auge hatte, bei der es im allgemeinen andere sind, die die Produktionsmittel, und andere, die die Arbeit zum gemeinsamen Wirtschaftsvollzuge beistellen, wie er es kurz und treffend kennzeichnet: "so wenig das Kapital ohne die Arbeit, so wenig kann die Arbeit ohne das Kapital bestehen"(51).

1. Wandlungen der kapitalistischen Wirtschaftsweise

101. Dieser Wirtschaftsweise bemüht sich Leo die rechte Ordnung zu geben; daraus folgt, daß sie als solche nicht zu verdammen ist. Und in der Tat, sie ist nicht in sich schlecht. Die Verkehrtheit beginnt vielmehr erst dann, wenn das Kapital die Lohnarbeiterschaft in seinen Dienst nimmt, um die Unternehmungen und die Wirtschaft insgesamt einseitig nach seinem Gesetz und zu seinem Vorteil ablaufen zu lassen, ohne Rücksicht auf die Menschenwürde des Arbeiters, ohne Rücksicht auf den gesellschaftlichen Charakter der Wirtschaft, ohne Rücksicht auf Gemeinwohl und Gemeinwohlgerechtigkeit.

102. Diese Wirtschaftsweise ist auch heute noch keineswegs die allein herrschende. Auch heute gilt noch, daß der an Zahl und Bedeutung überwiegende Teil der Menschheit auf andere Weise wirtschaftet, ganz besonders der bäuerliche Berufsstand, in welchem der größte Teil des Menschengeschlechts ehrbar und rechtschaffen seine Nahrung findet. Auch dieser außerkapitalistische Wirtschaftsraum hat seine eigenen Schwierigkeiten und Nöte, auf die Unser Vorgänger an zahlreichen Stellen seines Rundschreibens Bezug nimmt, wie auch Wir die eine oder andere Bemerkung darüber hier eingeflochten haben.

103. Gerade im Gefolge der reißend schnellen Ausbreitung des Industrialismus hat aber die kapitalistische Wirtschaftsweise seit dem Erscheinen des Rundschreibens Leos XIII. eine ungeheure Ausweitung erfahren, so daß sie tatsächlich auch den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen des außerkapitalistischen Raumes ihr Gepräge aufdrückt, sie mit ihren Vorzügen, nicht minder aber mit ihren Nachteilen und Schäden maßgebend beeinflußt.

104. Es geht darum nicht nur um die besonderen Belange der hochkapitalistischen Länder oder der Industriewirtschaft allein, sondern um die Belange der Gesamtmenschheit, wenn Wir hier die Wandlungen der kapitalistischen Wirtschaftsweise, wie sie seit den Tagen Leos XIII. sich ereignet haben, näher ins Auge fassen.

Vermachtung als Ergebnis der Wettbewerbsfreiheit

105. Am auffallendsten ist heute die geradezu ungeheure Zusammenballung nicht nur an Kapital, sondern an Macht und wirtschaftlicher Herrschgewalt in den Händen einzelner, die sehr oft gar nicht Eigentümer, sondern Treuhänder oder Verwalter anvertrauten Gutes sind, über das sie mit geradezu unumschränkter Machtvollkommenheit verfügen.

106. Zur Ungeheuerlichkeit wächst diese Vermachtung der Wirtschaft sich aus bei denjenigen, die als Beherrscher und Lenker des Finanzkapitals unbeschränkte Verfügung haben über den Kredit und seine Verteilung nach ihrem Willen bestimmen. Mit dem Kredit beherrschen sie den Blutkreislauf des ganzen Wirtschaftskörpers; das Lebenselement der Wirtschaft ist derart unter ihrer Faust, daß niemand gegen ihr Geheiß auch nur zu atmen wagen kann.

107. Diese Zusammenballung von Macht, das natürliche Ergebnis einer grundsätzlich zügellosen Konkurrenzfreiheit, die nicht anders als mit dem Überleben des Stärkeren, d. i. allzu oft des Gewalttätigeren und Gewissenloseren, enden kann, ist das Eigentümliche der jüngsten wirtschaftlichen Entwicklung.

108. Solch gehäufte Macht führt ihrerseits wieder zum Kampf, zu einem dreifachen Kampf: zum Kampf um die Macht innerhalb der Wirtschaft selbst; zum Kampf sodann um die Macht über den Staat, der selbst als Machtfaktor in den wirtschaftlichen Interessenkämpfen eingesetzt werden soll; zum Machtkampf endlich der Staaten untereinander, die mit Mitteln staatlicher Macht wirtschaftliche Interessen ihrer Angehörigen durchzusetzen suchen und wieder umgekehrt zum Austrag zwischenstaatlicher Streithändel wirtschaftliche Macht als Kampfmittel einsetzen.

Schlimme Folgen

109. Die letzten Auswirkungen des individualistischen Geistes sind es, die Ihr, Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, vor Augen habt und beklagt: der freie Wettbewerb hat zu sein er Selbstaufhebung geführt; an die Stelle der freien Marktwirtschaft trat die Vermachtung der Wirtschaft; das Gewinnstreben steigerte sich zum zügellosen Machtstreben. Dadurch kam in das ganze Wirtschaftsleben eine furchtbare, grausenerregende Härte. Dazu traten die schweren Schäden einer Vermengung und unerfreulichen Verquickung des staatlichen und des wirtschaftlichen Bereichs. Als einen der schwersten Schäden nennen Wir die Erniedrigung der staatlichen Hoheit, die, unparteiisch und allem Interessenstreit entrückt, einzig auf das gemeine Wohl und die Gerechtigkeit bedacht, als oberste Schlichterin in königlicher Würde thronen sollte, zur willenlos gefesselten Sklavin selbstsüchtiger Interessen. Im zwischenstaatlichen Leben aber entsprang der gleichen Quelle ein doppeltes Übel: hier ein übersteigerter Nationalismus und Imperialismus wirtschaftlicher Art, dort ein nicht minder verderblicher und verwerflicher finanzkapitalistischer Internationalismus oder Imperialismus des internationalen Finanzkapitals, das sich überall da zu Hause fühlt, wo sich ein Beutefeld auftut.

Abhilfe

110. Die Mittel, um diesen schweren Übelständen abzuhelfen, haben Wir im lehrhaften (zweiten) Teil dieses Rundschreibens dargelegt, so daß hier eine kurze Erinnerung genügt. Da Kapital und Arbeit die heutige Wirtschaft bestimmen, kommt es darauf an, die rechten Vernunftgrundsätze, das sind die gesunden Prinzipien christlicher Sozialphilosophie, über Kapital, Arbeit und deren Verbindung wieder zur theoretischen Anerkennung und zur praktischen Anwendung zu bringen. Dem Doppelcharakter sowohl des Eigentums als der Arbeit, d. i. ihrer Individual- und Sozial-Natur, ist billig und sorglich Rechnung zu tragen, um die Klippen gleicherweise des Individualismus wie des Kollektivismus zu vermeiden. Die wechselseitigen Beziehungen von Kapital und Arbeit sind nach den Anforderungen der strengsten Verkehrsgerechtigkeit auszurichten unter Beihilfe der christlichen Liebesgesinnung. Der freie Wettbewerb, innerhalb der gehörigen Schranken gehalten, mehr noch die wirtschaftliche Macht, sind der öffentlichen Gewalt in allem, was deren Amtes ist, entschieden unterzuordnen. Das menschliche Gemeinschaftsleben insgesamt ist durch die öffentlichen Einrichtungen den Erfordernissen des Gemeinwohls, oder, was dasselbe besagt, den Anforderungen der Gemeinwohlgerechtigkeit entsprechend zu gestalten, womit es nicht ausbleiben kann, daß auch jener überaus bedeutsame Zweig gesellschaftlichen Lebens, den die Wirtschaft ausmacht, zur rechten und gesunden Ordnung sich zurückfindet.

2. Wandlungen im Sozialismus

111. Aber nicht nur das Bild der Wirtschaft hat sich seit den Tagen Leos XIII. gewandelt. Mindestens in gleichem Maße gilt dies von dem Gegner, gegen den Leo XIII. zu kämpfen hatte, vom Sozialismus. War der Sozialismus zu Leos Zeiten in der Hauptsache wenigstens ein einheitliches Gebilde mit einem bestimmten und geschlossenen Lehrsystern, so hat er sich heute in zwei einander scharf entgegengesetzte und einander leidenschaftlich bekämpfen die Hauptrichtungen auseinander entwickelt, ohne allerdings die dem ganzen Sozialismus gemeinsame widerchristliche Grundlage verlassen zu haben.

a) Die schärfere Richtung: Kommunismus

112. Nach der einen Seite hin hat der Sozialismus die gleiche Vermachtung durchgemacht, die Wir soeben von der sogenannten kapitalistischen Wirtschaftsweise beschrieben haben. Dieser zum Kommunismus gewordene Sozialismus verfolgt in Theorie und Praxis seine beiden Hauptziele: schärfster Klassenkampf und äußerste Eigentumsfeindlichkeit. Nicht auf Schleich- und Umwegen, sondern mit offener und rücksichtsloser Gewalt geht er aufs Ziel. Vor nichts schreckt er zurück; nichts ist ihm heilig. Zur Macht gelangt, erweist er sich von unglaublicher und unbeschreiblicher Härte und Unmenschlichkeit. Die unseligen Trümmer und Verwüstungen, die er in dem ungeheueren Ländergebiet von Osteuropa und Asien angerichtet hat, sprechen eine beredte Sprache. In welchem Maße dieser kommunistische Sozialismus offen kirchenfeindlich und gottfeindlich ist, das ist leider nur zu sehr bekannt, nur zu sehr durch Tatsachen belegt! Für die guten und treuen Kinder der Kirche bedarf es da wahrlich keiner Warnung mehr vor dem gottlosen und ungerechten Kommunismus. Aber nur mit tiefem Schmerze können Wir die Sorglosigkeit derer mit ansehen, die der von dieser Seite drohenden Gefahr nicht achtend ruhig zusehen, wie die Bestrebungen eines gewaltsamen und blutigen Umsturzes in alle Welt getragen werden. Noch schärfere Verurteilung aber verdient der Leichtsinn, der um all dieses unbekümmert Zustände weiterbestehen bestimmte Arten von Gütern der öffentlichen Hand vorzubehalten läßt, die den fruchtbaren Nährboden berechtigter Unzufriedenheit abgeben und So der angestrebten Weltrevolution Schrittmacherdienste leisten.

b) Die gemäßigtere Richtung im Sozialismus

113. Anders verhält es sich mit der gemäßigteren Richtung, die auch heute noch die Bezeichnung "Sozialismus" weiter führt. Dieser Sozialismus verzichtet nicht nur auf die Anwendung roher Gewalt, sondern kommt mehr oder weniger selbst zu einer Abmilderung des Klassenkampfs und der Eigentumsfeindlichkeit, wenn nicht zu ihrer gänzlichen Preisgabe. Erschreckt vor seinen eigenen Grundsätzen und den vom Kommunismus davon gemachten Anwendungen wende, so möchte man meinen, der Sozialismus sich wieder zurück zu Wahrheiten, die christliche Erbweisheit sind, oder tue jedenfalls einige Schritte darauf zu. Unleugbar ist hier gelegentlich eine bemerkenswerte Annäherung sozialistischer Propagandaforderungen an die Postulate einer christlichen Sozialreform zu beobachten.

Milderung des Klassenkampfes und der Eigentumsfeindlichkeit

114. Werden die Feindseligkeiten und der Haß gegenüber der andern Klasse aufgegeben, so kann der verwerfliche Klassenkampf entgiftet werden und sich wandeln in ehrliche, vom Gerechtigkeitswillen getragene Auseinandersetzung zwischen den Klassen, die zwar noch nicht den allseits ersehnten sozialen Frieden bedeutet, aber doch als Ausgangspunkt dienen kann und soll, von dem aus man sich zur einträchtigen Zusammenarbeit der Stände emporarbeitet. Auch die Eigentumsfeindlichkeit kann sich mehr und mehr läutern, so daß nicht mehr das Eigentum an den Produktionsmitteln als solches bekämpft wird, sondern nur eine wider alles Recht angemaßte gesellschaftliche Herrschaftsstellung des Eigentums. In der Tat kommt ja eine solche Herrschaftsstellung von Rechts wegen gar nicht dem Eigentum zu, sondern der öffentlichen Gewalt. Alsdann kann auch hier ein fließender Grenzübergang stattfinden, von den Forderungen eines solchen gemäßigten Sozialismus zu durchaus berechtigten Bestrebungen christlicher Sozialreformer. Mit vollem Recht kann man ja dafür eintreten, weil die mit ihnen verknüpfte übergroße Macht ohne Gefährdung des öffentlichen Wohls Privathänden nicht überantwortet bleiben kann.

115. Berechtigte Bestrebungen und Forderungen solcher Art haben nichts mehr an sich, was mit christlicher Auffassung im Widerspruch stünde; noch viel weniger sind sie spezifisch sozialistisch. Wer nichts anderes will als dies, hat daher keine Veranlassung, sich zum Sozialismus zu bekennen.

116. Gebe sich aber niemand der Täuschung hin, zu glauben, alle nichtkommunistischen Richtungen des Sozialismus ohne Ausnahme hätten in Programm und Praxis diese Wendung zur besseren Einsicht schon vollzogen. Meistens handelt es sich nicht um Aufgabe, sondern nur um eine gewisse Milderung des Klassenkampfprinzips und der Eigentumsfeindlichkeit.

Ein Mittelweg?

Gerade im letzteren Falle der bloßen Abmilderung oder Verwischung falscher Grundsätze erhebt sich - oder vielmehr erhebt man unbegründeterweise - die Frage, ob sich vielleicht auch die christlichen Grundsätze ein wenig abschwächen oder abbauen ließen, so daß man dem Sozialismus entgegenkomme und sich sozusagen auf halbem Wege begegne. Dieser und jener wiegt sich in der Hoffnung, auf diese Weise ließen sich die Sozialisten zu uns hinüberziehen. Trügerische Hoffnung! Wer als Apostel in den Kreisen des Sozialismus wirken will, der muß die christliche Wahrheit in vollem Umfang offen und ehrlich bekennen und darf sich auf keine Halbheiten einlassen. Wer ein rechter Künder der Frohbotschaft sein will, verlege sich vor allem darauf, den Sozialisten vor Augen zu führen, wie ihre Forderungen, soweit sie die Gerechtigkeit für sich haben, aus den Grundsätzen des christlichen Glaubens eine viel schlagendere Begründung, aus der Kraft christlicher Liebesgesinnung eine viel machtvollere Förderung erfahren.

117. Wie aber, wenn in bezug auf Klassenkampf und Sondereigentum der Sozialismus sich wirklich so weit gemäßigt und geläutert hat, daß dieserhalb nichts mehr an ihm auszusetzen ist? Hat er damit auch schon seinem widerchristlichen Wesen entsagt? Das ist die Frage, die viele tiefinnerlichst bewegt. Gerade die vielen Katholiken aber, die ganz klar sehen, daß eine Preisgabe oder Verwischung christlicher Grundsätze niemals in Betracht kommen darf, richten ihre fragenden Blicke auf den Hl. Stuhl und erwarten sehnlichst Unsere Entscheidung, ob ein solcher Sozialismus von seinen irrigen Aufstellungen so völlig abgegangen sei, daß er ohne Preisgabe irgendeines christlichen Grundsatzes anerkannt und sozusagen getauft werden könne. Um diesen Fragestellern gemäß Unserer väterlichen Hirtensorge Genüge zu tun, erklären Wir: der Sozialismus, gleichviel ob als Lehre, als geschichtliche Erscheinung oder als Bewegung, auch nachdem er in den genannten Stücken der Wahrheit und Gerechtigkeit Raum gibt, bleibt mit der Lehre der katholischen Kirche immer unvereinbarer müßte denn aufhören, Sozialismus zu sein: der Gegensatz zwischen sozialistischer und christlicher Gesellschaftsauffassung ist unüberbrückbar.

Gegensatz zur christlichen Gesellschaftsauffassung

118. Nach christlicher Auffassung ist der Mensch mit seiner gesellschaftlichen Anlage von Gott geschaffen, um in der Gesellschaft und in Unterordnung unter die gottgesetzte gesellschaftliche Autorität (52) sich zur ganzen Fülle und zum ganzen Reichtum dessen, was Gott an Anlagen in ihn hineingelegt hat, zur Ehre Gottes zu entfalten und durch treue Erfüllung seines irdischen Lebensberufs sein zeitliches und zugleich sein ewiges Glück zu wirken. Von all dem weiß der Sozialismus nichts; vollkommen unbekannt und gleichgültig ist ihm diese erhabene Bestimmung sowohl des Menschen als der Gesellschaft; er sieht in der Gesellschaft lediglich eine Nutzveranstaltung.

119. Da die Erzeugung der irdischen Güter arbeitsteilig erfolgreicher vor sich geht, als wenn jeder für sich allein darin sich versuchen wollte, müsse die Wirtschaft, die als reines Gütergeschehen aufgefaßt wird, gesellschaftlich betrieben werden. Um dieser sachlich gegebenen Notwendigkeit willen müßten die Menschen in bezug auf die Gütererzeugung sich ganz der Gesellschaft hingeben und unterordnen. Ja, die möglichst beste Versorgung mit all dem, was der Annehmlichkeit des irdischen Lebens dienen kann, erscheint so sehr als das höchste aller Güter, daß hier bedenkenlos die höheren Güter des Menschen, nicht zuletzt das Gut seiner Freiheit, geopfert werden in restloser Unterordnung unter die Sachnotwendigkeiten der absolut rationalsten Gütererzeugung. Die Entschädigung für dieses Opfer seiner menschlichen Persönlichkeit im vergesellschafteten Wirtschaftsprozeß soll der Mensch leicht und reichlich finden in der überströmenden Güterfülle, die als sein Anteil am Ertrag dieses vergesellschafteten Wirtschaftsprozesses ihm ausgeschüttet wird, deren er alsdann, wie immer es ihm beliebt, zur Annehmlichkeit und Verschönerung des Daseins in voller Freiheit genießen mag. Während so die sozialistische Gesellschaft auf der einen Seite ohne ein Übermaß von Zwang weder vorzustellen noch durchzuführen ist, huldigt sie auf der andern Seite einer nicht minder falschen Freiheitsidee. Echte gesellschaftliche Autorität aber findet in der sozialistischen Gesellschaft keinen Raum. In Nützlichkeit, im Diesseits kann wahre Autorität nun einmal nicht gründen: ihr Ursprung ist eben nur in Gott, dem Schöpfer und letzten Ziel aller Dinge (53).

Katholik und Sozialist unvereinbar

120. Enthält der Sozialismus - wie übrigens jeder Irrtum - auch einiges Richtige (was die Päpste nie bestritten haben), so liegt ihm doch eine Gesellschaftsauffassung zugrunde, die ihm eigentümlich ist, mit der echten christlichen Auffassung aber in Widerspruch steht. Religiöser Sozialismus, christlicher Sozialismus sind Widersprüche in sich; es ist unmöglich, gleichzeitig guter Katholik und wirklicher Sozialist zu sein.

Kultursozialismus

121. Dieses von Uns hiermit ausdrücklich erneuerte und bestätigte Urteil gilt gleicherweise auch gegenüber einer neuen Erscheinung im Sozialismus, die früher in dieser Form unbekannt war, heute aber keineswegs auf eine Richtung innerhalb des Sozialismus beschränkt ist. Wir meinen den Sozialismus als Bildungs- und Erziehungsbewegung. Mit aller Macht suchen die sozialistischen Kinderfreunde schon die zarte Jugend an sich zu ziehen und für sich zu gewinnen. Aber darüber hinaus soll die Gesamtheit des Volkes erfaßt werden, um den "sozialistischen Menschen" zu bilden als Träger der sozialistischen Gesellschaftsordnung.

122. Nachdem Wir in Unserm Rundschreiben Divini illius Magistri die Grundsätze und Ziele einer christlichen Erziehung ausführlich entwickelt haben (54), liegt die Unvereinbarkeit der von diesem Bildungs- und Erziehungssozialismus eingeschlagenen Wege und angestrebten Ziele mit den christlichen Grundsätzen so klar und offen zutage, daß Wir Uns nicht noch eigens darüber zu verbreiten brauchen. Aber Größe und Ernst der hier dr6henden Gefahr werden offenbar noch längst nicht überall gebührend gewürdigt, woher es denn auch vielfach an entsprechend entschlossenen Gegenmaßnahmen fehlt. Vor dem hier drohenden Unheil zu warnen ist Pflicht Unseres Hirtenamtes. Möge sich jedermann darüber klar sein; am Anfang dieses Kultursozialismus steht der Kulturliberalismus; an seinem Ende steht der Kulturbolschewismus.

Katholiken im Lager des Sozialismus

123. Nach all dem begreift Ihr, Ehrwürdige Brüder, die Größe Unseres Schmerzes, sehen zu müssen, wie - namentlich in einzelnen Ländern - nicht wenige Unserer Söhne, von deren gläubiger Gesinnung und deren aufrichtig gutem Willen Wir immer noch überzeugt sein möchten, der Kirche den Rücken gekehrt haben und in den Reihen des Sozialismus stehen; viele, die sich offen und selbstbewußt Sozialisten nennen und zu sozialistischen Programmen bekennen; viele auch, die mehr oder weniger gleichgültig oder selbst widerwillig Verbänden angehören, die eingestandenermaßen oder doch tatsächlich sozialistisch sind.

124. In der Bekümmernis Unseres Vaterherzens quält Uns immer wieder die Frage: Wie konnten sie sich dorthin verirren? Es ist Uns, als vernähmen Wir die Antwort, mit der viele von ihnen sich rechtfertigen wollen: Kirche und kirchlich Gesinnte hielten es mit den Besitzenden, kümmerten sich nicht um den Arbeiter und nähmen sich seiner nicht an; darum müßten die Arbeiter im Sozialismus sich zusammenschließen, um selbst ihre Sache in die Hand zu nehmen.

125. Gott sei es geklagt, Ehrwürdige Brüder, wirklich hat es Kreise gegeben und gibt es sogar heute noch, die sich des katholischen Namens rühmen, bei denen aber jenes erhabene Gesetz der Gerechtigkeit und Liebe, nach dem wir nicht nur jedem das Seine zu gewähren haben, sondern der notleidenden Brüder wie Christus des Herrn selber uns annehmen sollen (55), fast völlig dem Bewußtsein entschwunden ist, ja, was noch ernster zu nehmen, bei denen das Gewissen sogar zu gewinnsüchtiger Ausbeutung des Arbeiten schweigt. Ja, selbst das findet sich, daß man gerade die Religion vorzuschützen sucht als Wandschirm, hinter dem man mit seinen ungerechten Machenschaften sich verstecken und durchaus gerechten Forderungen der Arbeiterschaft sich entziehen will. Niemals werden Wir davon ablassen, diesen Leuten auf das ernsteste ins Gewissen zu reden. Sie sind es, die die Schuld tragen, daß auf die Kirche der falsche Schein und die Verdächtigung fallen konnte, sie begünstige die Besitzenden und sähe die Leiden und Nöte der Enterbten dieser Erde teilnahmslos mit an. Wie falsch dieser Schein, wie ungerecht diese Verdächtigung ist, dafür zeugt die ganze Kirchengeschichte; wenn aber irgend etwas, dann müßte das Rundschreiben, dessen Jubelfeier Wir hier begehen, aller Welt sichtbar machen, wie bitteres Unrecht diese verleumderischen und ehrenkränkenden Anklagen der Kirche antun.

Einladung zur Heimkehr

126. Aber weit entfernt, im Bewußtsein des Uns angetanen Unrechts in gekränktem Vaterschmerz diese Unsere Söhne, die so elend in die Irre gingen und jetzt so fern der Wahrheit und dem Heile sind, von Uns zu weisen und zu verstoßen, rufen Wir sie mit aller Inständigkeit zum mütterlichen Schoß der Kirche zurück. Möchten sie auf Unsere Stimme hören. Möchten sie heimkehren ins verlassene Vaterhaus und ihren Platz einnehmen, wo wirklich ihr Platz ist, in den Reihen derer, die im engsten Anschluß an die Weisungen, die Leo zuerst erteilt hat und die Wir hier in feierlicher Weise von neuem als Losung ausgeben, das soziale Reformprogramm der Kirche verwirklichen, in sozialer Gerechtigkeit und sozialer Liebe die Gesellschaft zu erneuern! Mögen sie überzeugt sein, daß sie selbst irdisches Glück bei niemand reichlicher finden werden als bei demjenigen, der "um unseretwillen arm ward, da er reich war, damit seine Armut unser Reichtum würde"(56), der in Armut und Mühseligkeiten lebte von Jugend an, der alle "Mühseligen und Beladenen" zu sich einlädt, um sie in der Liebe seines Herzens zu erquicken (57), der endlich ohne Ansehen der Person mehr fordern wird von dem, dem mehr gegeben ward (58), und einem jeden vergelten wird nach seinen Werken (59).

3. Sittliche Erneuerung

127. Tiefere und eindringendere Betrachtung zeigt klar, daß der so heiß ersehnten Erneuerung der Gesellschaft eine ganz innerliche Erneuerung im christlichen Geiste voraufgehen muß, den so viele Menschen im wirtschaftlichen Leben verleugnen. Andernfalls werden alle Bemühungen vergeblich sein, und das Gebäude wird statt auf Felsengrund auf flüchtigen Sand gebaut (60).

128. Inder Tat, Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, Wir schauten der heutigen Wirtschaft ins Gesicht und fanden sie schwer mißbildet. Ebenso hielten Wir von neuem Gericht über den Kommunismus und Sozialismus und kamen zu der Feststellung, daß auch ihre genullderten Richtungen vom Gesetz der Frohbotschaft weit abirren.

129. "Soll daher der menschlichen Gesellschaft geholfen werden"', - das sind Worte Unseres Vorgängers - "dann wird allein die Erneuerung christlichen Lebens und christlicher Einrichtungen helfen"(61). Sie allein kann der übertriebenen Sorge um die vergänglichen Güter, die aller Übel Wurzel ist, wirksam abhelfen; sie allein kann die Menschen, die wie gebannt auf die Nichtigkeiten des diesseitigen Lebens starren, davon losreißen und ihre Blicke wieder himmelwärts richten. Und wer möchte leugnen, daß im Augenblick die menschliche Gesellschaft dieses Heilmittels am meisten bedarf?

Hauptübel des heutigen Zustandes: das Verderben der Seelen

130. Die zeitlichen Wirrnisse, Verluste und Verwüstungen nehmen ja alle Gemüter fast völlig in Anspruch. Und doch, wenn wir, wie gehörig, die Dinge mit christlichen Augen anschauen, was bedeuten dann alle zusammen gegenüber dem Verderben der Seelen? Nun können aber die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gegenwart ohne Übertreibung als derartig bezeichnet werden, daß sie einer ungeheuer großen Zahl von Menschen es außerordentlich schwer machen, das eine Notwendige, ihr ewiges Heil, zu wirken.

131. Zum Hirten und Schützer dieser ganzen großen Herde vorn obersten Hirten bestellt, der sie mit seinem Blute erkauft hat, können Wir diese ihre Gefährdung nicht teilnahmslos mit ansehen. Nein, im Bewußtsein Unseres Hirtenamtes sinnen Wir unablässig darüber nach, wie Wir ihnen Hilfe zu bringen vermögen, und rufen alle zur hingebenden Mitarbeit auf, denen die Rechts- oder Liebespflicht dazu obliegt. Denn was nützt es den Menschen, durch weisere Nutzung der Erdengüter sich zu befähigen, die ganze Welt zu gewinnen, wenn sie dabei Schaden leiden an ihren Seelen (62)? Was nützt es, sie verläßliche Grundsätze über die Wirtschaft zu lehren, wenn sie in zügelloser und schmutziger Gier so von der Selbstsucht sich beherrschen lassen, daß sie "die Gebote Gottes zwar hören, aber in allem das Gegenteil davon tun"(63)?

Ursachen dieses Verlustes

132. Tiefste Ursache dieser Abkehr vom Gesetze Christi in Gesellschaft und Wirtschaft und des daher rührenden Abfalls so großer Arbeitermassen vom katholischen Glauben ist die ungeordnete Begierlichkeit in der Menschenbrust, diese traurige Folge der Erbsünde. Durch die Erbsünde ist ja die ursprüngliche wunderbare Harmonie der menschlichen Anlagen so gestört, daß der Mensch allzu leicht seinen ungeordneten Trieben unterliegt und die stärksten Lockungen verspürt, die hinfälligen Güter dieser Welt den himmlischen und dauerhaften Gütern vorzuziehen. Daher jene unstillbare Gier nach Reichtum an irdischen Gütern, die zu allen Zeiten die Menschen zur Übertretung des göttlichen Gesetzes und zur Verletzung der Rechte des Nebenmenschen verleitet hat, in der heutigen Wirtschaftsweise aber der menschlichen Schwachheit ganz besonders zahlreiche Gelegenheiten zum Falle bietet.

Die übermäßige Labilität der Wirtschaftslage und der ganzen Wirtschaftsverfassung fordert vom wirtschaftlichen Menschen dauernd die höchste Anspannung seiner Kräfte. Dadurch sind viele Gewissen so abgestumpft, daß ihnen zum Geldverdienen jedes Mittel gut genug ist und sie erst recht kein Mittel scheuen, um sich im Besitz des mit so großen Anstrengungen Erworbenen gegen alle Wechselfälle des wirtschaftlichen Lebens zu behaupten. Die Leichtigkeit für jedermann, im ungeregelten Markt Gewinne zu machen, lockt viele zum Handel und Güterumsatz, die nur ein Ziel haben, möglichst mühelos und bequem zu gewinnen, und zu diesem Ende ohne sachliche Berechtigung, nur aus Beutegier, die Preise durch wilde Spekulation ruhelos nach oben und wieder nach unten zu treiben, wodurch alle Berechnungen ernster Wirtschafter durchkreuzt werden. Die vom Gesetz zur Verfügung gestellten Rechtsformen für Erwerbsgesellschaften mit ihrer Teilung der Verantwortlichkeit und ihrer Haftungsbeschränkung haben Anlaß geboten zu sehr üblen Mißbräuchen. Es zeigt sich, daß die auf diese Weise stark geschwächte Rechenschaftspflicht nur wenig Eindruck macht. Die schlimmsten Ungerechtigkeiten und Betrügereien spielen sich ab im Halbdunkel der Anonymität hinter der Fassade einer neutralen Firma. Verwaltungen von Erwerbsgesellschaften gehen in ihrer Pflichtvergessenheit bis zur Untreue denen gegenüber, deren Ersparnisse sie zu verwalten haben. An letzter Stelle ist noch zu nennen die skrupellose, aber wohlberechnete Spekulation auf die niederen Triebe des Publikums, die man aufstachelt, um an ihrer Befriedigung zu verdienen.

133. Eine strenge und feste Handhabung der Wirtschaftsmoral seitens der Staatsgewalt hätte diese überaus schweren Übelstände fernhalten oder ihnen zuvorkommen können; daran fehlte es aber allzuoft kläglich. Da die Anfänge der neuen Wirtschaft gerade in die Zeit fielen, da der Rationalismus die Geister beherrschte und sich tief in sie eingefressen hatte, entstand bald eine Wirtschaftswissenschaft, die es unterließ, sich an der wahren Sittennorm zu orientieren. Das hatte zur Folge, daß den menschlichen Leidenschaften völlig die Zügel gelockert wurden.

134. Infolgedessen warfen sich die Menschen in noch viel größerer Zahl als früher einzig auf den Reichtumserwerb mit allen Mitteln; ihren Eigennutz über alles stellend und altem andern vorziehend, machten sie sich kein Gewissen aus noch so schwerem Unrecht gegen andere. Die ersten, die diesen Weg einschlugen, der zum Verderben führt (64), fanden mit Leichtigkeit viele Nachahmer auf ihrem Wege: ihre augenscheinlichen Erfolge, der Glanz ihres Reichtums, der Spott, mit dem sie sich über die altväterliche Gewissenhaftigkeit der andern lustig machten, die Rücksichtslosigkeit, mit der sie über die Leichen minder skrupelloser Konkurrenten hinwegschritten, alles dies konnte ja seinen Eindruck nicht verfehlen.

135. Wenn die Wirtschaftsführer vom rechten Wege abkamen, konnte es kaum ausbleiben, daß auch die breiten werktätigen Massen den gleichen Weg des Verderbens einschlugen. Dies um so mehr, als viele Arbeitgeber ihre Arbeiter als bloße Werkzeuge behandelten, ohne Rücksicht auf ihre Seele, ohne jeden Gedanken an höhere Dinge. Wahrhaftig, man schaudert bei dem Gedanken an die zahllosen Gefahren, denen auf der Arbeitsstätte die Sittlichkeit der Arbeiter, namentlich der jugendlichen, sowie die Frauenehre der jungen Mädchen und übrigen Arbeiterinnen ausgesetzt sind. Man ist erschüttert angesichts der Erschwerung, die die heutige Wirtschaftsweise und namentlich die ganz unselige Entwicklung des Wohnungswesens dem wirtschaftlichen Zusammenhalt und dem menschlichen Zusammenleben der Familie bereitet. Wie viele Hindernisse für die Sonntagsheiligung! Schmerzlich anzuschauen die allgemeine Erschlaffung gläubig-christlichen Sinnes, an dem Einfältige und Ungelehrte eine so erhabene Lebensweisheit besaßen, und seine Verdrängung durch die eine und einzige Sorge ums tägliche Brot. So wird der Hände Arbeit, die Gott in seiner väterlichen Vorsehung auch nach dem Sündenfalle zur leiblichen und seelischen Wohlfahrt der Menschen bestimmt hatte, weit und breit zur Quelle sittlicher Verderbnis. Während der tote Stoff veredelt die Stätten der Arbeit verläßt, werden die Menschen dort an Leib und Seele verdorben.

Heilmittel:

a) Erneuerung der Wirtschaft in christlichem Geiste

136. Für die beklagenswerte Verderbnis der Seelen, an der alle Bestrebungen gesellschaftlicher Erneuerung scheitern müssen, gibt es nur ein wirkliches Heilmittel: aufrichtige und vollständige Rückkehr zur Heilslehre der Frohbotschaft, zu den Geboten dessen, der allein Worte des ewigen Lebens hat (65), Worte, die niemals vergehen, wenn auch Himmel und Erde vergehen". Alle wirklich sachverständigen Sozialreformer erstreben eine vollkommene Rationalisierung, die die rechte Vernunftordnung des wirtschaftlichen Lebens wiederherstellt. Aber diese Ordnung, die Wir selbst so dringend wünschen und eifrig fördern, bleibt ganz und gar unzulänglich und mangelhaft, wenn nicht alle wirtschaftlichen Betätigungen der Menschen in Nachahmung der wunderbaren Einheit des göttlichen Weltplanes und, soweit Menschen dies gegeben ist, zu seiner Verwirklichung freundwillig sich vereinigen. Wir meinen jene vollkommene Ordnung, die von der Kirche mit aller Kraft gepredigt, ja schon von der natürlichen Vernunft gefordert wird: alles auf Gott hingeordnet, das erste und höchste Ziel aller geschöpflichen Tätigkeit; alles, was nicht Gott ist, bloßes Mittel, das so weit in Anspruch genommen wird, als es zur Erreichung des letzten Zieles und Endes dienlich ist. Keineswegs erfährt dadurch die Erwerbstätigkeit eine Minderschätzung, als ob sie gar der Menschwürde weniger entspräche.(66) Im Gegenteil: wir lernen in ihr den heiligen Willen Gottes verehren, der den Menschen in diese Welt hin einstellte, um sie durch Arbeit seinen vielfältigen Lebensbedürfnissen nutzbar zu machen. Auf ehrliche und rechtschaffene Weise ihren Wohlstand zu mehren, ist denen, die in der Gütererzeugung tätig sind, mitnichten verwehrt; ja, es ist nur billig und recht, daß, wer zum Nutzen der allgemeinen Wohlfahrt tätig ist, auch entsprechend an der gemehrten Güterfülle Anteil habe und zu steigendem Wohlstand gelange. Nur muß der Erwerb dieser Güter in schuldiger Unterwürfigkeit unter Gottes Gesetz und ohne Rechtsverletzung gegenüber dem Nächsten sich vollziehen und ihre Verwendung nach den Grundsätzen des Glaubens und der Vernunft wohlgeordnet sein. Wollten alle immer und überall sich daran halten, dann würden bald nicht nur Gütererzeugung und Vermögenserwerb, sondern auch die heute so häufig ungeordnete Reichtumsverwendung wieder in die rechten Bahnen kommen. Gegenüber der häßlichen Selbstsucht aber, die so recht der Schandfleck und die große Sünde unserer Zeit ist, würde mit sanfter Gewalt das Gesetz christlicher Mäßigung sich durchsetzen, das den Menschen zuerst das Reich Gottes und seine Gerechtigkeit suchen heißt, gewiß, daß Gottes Freigebigkeit und Verheißungstreue auch die zeitlichen Güter, soviel nötig, beigeben werde (67).

b) Anteil der Liebe

137. Den Hauptanteil an allem aber muß die Liebe haben, die das Band der Vollkommenheit ist (68). Einer großen Täuschung erliegen daher alle unbesonnenen Reformer, die einzig bedacht auf Herstellung der Gerechtigkeit - obendrein nur der Verkehrsgerechtigkeit - die Mitwirkung der Liebe hochmütig ablehnen. Gewiß kann die Liebe kein Ersatz sein für geschuldete, aber versagte Gerechtigkeit. Aber selbst wenn der Mensch alles erhielte, was er nach der Gerechtigkeit zu erhalten hat, bliebe immer noch ein weites Feld für die Liebe: die Gerechtigkeit, so treu sie auch immer geübt werde, kann nur den Streitstoff sozialer Konflikte aus der Welt schaffen; die Herzen innerlich zu verbinden vermag sie nicht. Nun ist aber die innere Gesinnungsverbundenheit unter den Beteiligten die feste Grundlage aller Einrichtungen zur Sicherung des sozialen Friedens und zur Förderung der Zusammenarbeit unter den Menschen. Das gilt gerade auch von den vortrefflichsten Veranstaltungen dieser Art. Ja, die Erfahrung lehrt immer wieder, daß ohne solche Gesinnungseinheit die weisesten Anordnungen zu gar nichts nütze sind. Ein wahres Zusammenwirken aller zu dem einen Ziel des Gemeinwohls ist daher nur dann möglich, wenn die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen sich ganz durchdringen lassen von dem Bewußtsein ihrer Zusammengehörigkeit als Glieder einer großen Familie, als Kinder eines und desselben himmlischen Vaters, wenn sie sich fühlen als ein Leib in Christo, "einer des andern Glied"(69), so daß, "wenn ein Glied leidet, alle anderen mit ihm Leiden"(70). Alsdann werden die vermögenden und einflußreichen Kreise ihre frühere Gleichgültigkeit gegenüber ihren weniger mit Erdengütern gesegneten Mitbrüdern in fürsorgliche und tätige Liebe wandeln; deren gerechtfertigten Ansprüchen werden sie großherzig entgegenkommen; allenfallsigen Fehlern und Mißgriffen gegenüber werden sie verstehende Nachsicht üben. Umgekehrt werden die Arbeiter allen Klassenhaß und Klassenneid, den die Hetzer zum Klassenkampf so geschickt aufzupeitschen verstehen, aufrichtig ablegen; sie werden den von der göttlichen Vorsehung innerhalb der menschlichen Gesellschaft ihnen zugewiesenen Platz nicht bloß willig einnehmen, sondern zu schätzen wissen in dem erhebenden Bewußtsein des Wertes und der Ehre, die einem jeden zukommen, der an seinem Platze rechtschaffen seinen Beitrag zum allgemeinen Wohl leistet; ja, sie dürfen sich sagen, in besonderer Weise demjenigen auf seinem Wege nachzufolgen, der, da er in der Herrlichkeit Gottes war, Handwerker hier auf Erden sein und für einen Handwerkerssohn gehalten werden wollte.

Schwere des Werkes

138. Von solch neuer Ausgießung des Geistes der Frohbotschaft, des Geistes christlicher Mäßigung und allumfassender Liebe versprechen Wir uns die ersehnte durchgreifende Erneuerung der menschlichen Gesellschaft in Christus und den "Frieden Christi im Reiche Christi" wofür Wir mit all Unsern Kräften, all Unserer Hirtensorge zu arbeiten gleich eingangs Unseres Pontifikates Uns vorgenommen und zum unverrückbaren Ziel gesetzt haben (71). Ihr, Ehrwürdige Brüder, die Ihr auf Geheiß des Geistes Gottes seine Kirche mit Uns regieret (72), seid in der ganzen Welt, nicht zu vergessen auch in den Gebieten der Heidenmissionen, Unsere Mitarbeiter zu diesem hohen und heute besonders notwendigen Ziel mit einem Eifer, der höchste Anerkennung verdient. Verdientes Lob und Anerkennung sei Euch und allen, Geistlichen und Laien, die Wir mit großer Freude als Euere täglichen Mitarbeiter und tatkräftigen Helfer am Werke sehen, Unsere geliebten Söhne in der Katholischen Aktion, die mit besonderem Eifer die soziale Frage bearbeiten, soweit die Kirche kraft ihrer göttlichen Stiftung die Zuständigkeit dafür besitzt und die Verantwortung dafür trägt. Sie alle ermahnen Wir unablässig im Herrn, keine Mühe zu scheuen, durch keine Schwierigkeiten sich abschrecken zu lassen; mögen sie von Tag zu Tag an Stärke wachsen und in Tatkraft wirken (73). Wahrhaftig, schwer ist die Aufgabe, zu der Wir sie aufrufen; wohl bewußt ist es Uns, wie viele Hindernisse von beiden Seiten, von den höheren und von den niederen Gesellschaftskreisen her sich in den Weg stellen und überwunden werden müssen. Sie sollen den Mut nicht sinken lassen: Christenart ist es, sich dahin zu stellen, wo der Kampf am heißesten tobt; schwere Mühen sind der Anteil derer, die als Christi tapfere Kriegsmannen (74) seine engste Gefolgschaft bilden wollen.

139. Im Vertrauen auf die allmächtige Hilfe dessen, der "will, daß alle Menschen selig werden"(75), soll es an uns nicht fehlen, den bemitleidenswerten gottentfremdeten Seelen nach besten Kräften zu Hilfe zu kommen, sie von der Verstrickung in zeitliche Sorgen zu lösen, und sie wieder zu lehren, hoffnungsfreudig nach den ewigen Gütern zu trachten. Nicht selten wird dies leichter gelingen, als auf den ersten Blick zu erwarten schien. Wenn selbst in den Herzensfalten auch des tiefst gesunkenen Menschen, dem glimmenden Funken unter der Asche gleich, sich der geheimnisvolle Zug zu Gott verbirgt, ein untrüglicher Beweis der von Hause christlichen Seele, wieviel mehr dann in den Kerzen all der vielen, die mehr aus Unwissenheit und infolge ungünstiger Umstände in die Irre gegangen sind!

140. Verheißungsvoll. Anzeichen einer Erneuerung der Gesellschaft sind die Arbeiterverbände. Zu Unserer größten Freude erblicken Wir in ihren Reihen auch die festgefügten Sturmtrupps der werktätigen Jugend, die dem Rufe der göttlichen Gnade willig Folge leistet und mit bewundernswertem Eifer ihre Berufs- und Altersgenossen für Christus zu gewinnen strebt. Keine geringere Anerkennung verdienen die Arbeiterführer, die uneigennützig nur auf das Wohl ihrer Berufsgenossen bedacht, in geschickter Weise deren berechtigte Ansprüche mit dem Wohlergehen des ganzen Berufstandes in Einklang zu setzen verstehen und beide zugleich zu fördern beflissen sind, wobei sie weder durch sachliche Schwierigkeiten noch durch persönliche Verdächtigungen sich von ihrer ungemein bedeutsamen Aufgabe abbringen lassen. Auch in den Kreisen derer, denen durch Bildung und Besitz einflußreiche Stellungen im gesellschaftlichen Leben sicher sind, sieht man den jungen Nachwuchs vielfach den Fragen des Gesellschaftslebens mit großem Ernst sich zuwenden, um, wie hiernach zu hoffen steht, sich einmal mit ganzer Kraft der Erneuerung der Gesellschaft anzunehmen.

Einzuschlagender Weg

141. So lassen die Gegenwartsverhältnisse, Ehrwürdige Brüder, bereits ganz klar den einzuschlagenden Weg erkennen. Uns steht heute wie es auch schon trüber mehr als einmal in der Kirchengeschichte der Fall war - eine Welt gegenüber, die großenteils ins Heidentum zurückgefallen ist. Um so weite Gesellschaftskreise nach ihrem Abfall von Christus wieder zu Christus zurückzuführen, braucht es eine Auslese wohl ausgebildeter Laienhelfer aus ihrer eigenen Mitte, die mit ihrer ganzen Denkweise und Willensrichtung aufs genaueste vertraut sind und in brüderlich freundwilliger Gesinnung den Weg zu ihren Herzen finden. Die ersten und nächsten Apostel unter der Arbeiterschaft müssen Arbeiter sein; ebenso müssen die Apostel für die Welt der Industrie und des Handels aus dieser selbst hervorgehen.

142. Solche Laienapostel der Arbeiterschaft wie der Unternehmerkreise mit Eifer zu suchen, mit Klugheit auszuwählen, gründlich auszubilden und zu schulen, das ist, Ehrwürdige Brüder, an erster Stelle Euere und Eueres Klerus Aufgabe. Gewiß ist es ein schweres Stück Arbeit, das hier dem Priester zugemutet wird. Darum muß der ganz priesterliche Nachwuchs durch angestrengtes Studium der Gese1lschaftswissenschaften eine gediegene Ausrüstung dazu erhalten. Diejenigen aber, die Ihr eigens für dieses Arbeitsfeld freistellt, müssen die unbedingte Gewähr hochentwickelten Gerechtigkeitssinnes und Mutes bieten, um jedwedem, der ungerechtfertigte Ansprüche stellt oder ungerechte Machenschaften sich erlaubt, mit Entschiedenheit entgegenzutreten; sie müssen sich auszeichnen durch Klugheit und Maßhaltung, die sie vor der Gefahr des Radikalismus nach der einen oder anderen Seite hin bewahrt: sie müssen vor allem ganz erfüllt und durchdrungen sein von der Liebe Christi, der allein es gegeben ist, mit unwiderstehlicher und doch sanfter Gewalt Herz und Sinn der Menschen dem Gesetz der Gerechtigkeit und Billigkeit geneigt zu machen. Das ist der einzuschlagende Weg: vielfältige Erfahrung der Vergangenheit hat ihn erprobt: jetzt darf es kein Zögern mehr geben, sondern nur noch ein mutiges Voranschreiten!

143. Unsere zu einer so hohen Aufgabe erwählten Söhne aber beschwören Wir im Herrn, mit ganzem Eifer der Heranbildung der ihnen anbefohlenen Laienapostel obzuliegen. Bei diesem hervorragend priesterlichen und apostolischen Werk mögen sie die Kraft christlicher Erziehungskunst sich auswirken lassen in Unterweisung der Jugend, durch Gründung katholischer Vereine, durch Veranstaltungen zur Vertiefung des Wissens nach Maßgabe der Glaubensgrundsätze. Vor allem mögen sie das kostbare Werkzeug zur inneren Erneuerung der einzelnen und der Gesellschaft hochschätzen und zum Nutzen ihrer Anbefohlenen fleißig benutzen, das Wir in Unserm Rundschreiben Mens Nostra (76) in den "Geistlichen Übungen" bezeichnet haben. Wir haben dort die Geistlichen Übungen nicht nur im allgemeinen für Laien empfohlen, sondern ausdrücklich den Nutzen besonderer Arbeiterexerzitien hervorgehoben und dringend zu solchen aufgefordert. In dieser Geistesschule werden nicht nur vortreffliche Christen, sondern auch wahre Apostel für alle Lebensverhältnisse gebildet und mit dem Feuer erfüllt, das im Herzen Jesu brennt. Wie am ersten Pfingstfest die Apostel aus dem Abendmahlssaale, so werden auch aus dieser Geistesschule Männer hervorgehen, stark im Glauben, unüberwindlich standhaft in der Verfolgung, voll glühenden Eifers für das Reich Christi und seine immer weitere Ausbreitung.

144. Gerade jetzt tun solch wackere Streiter Christi not, um die Menschheit vor dem namenlosen Unheil zu bewahren, du ihr droht, wenn eine Gestaltung der Dinge sich durchsetzen sollte - allen Lehren der Frohbotschaft zum Trotz, bei der alles natürliche und göttliche Recht mit Füßen getreten wird. Die Kirche Christi, auf den unerschütterlichen Felsen gegründet, hat für sich selbst nichts zu fürchten, da sie gewiß weiß, daß die Pforten der Hölle sie nicht überwältigen werden (77); ja, die Erfahrung der Jahrhunderte beweist ihr, daß sie aus den schwersten Stürmen nur gestärkt und in neuem Glanze strahlend hervorgeht. Aber ihr mütterliches Herz muß zittern bei dem Gedanken an das maßlose Leid, wovon während eines solchen Sturmes so viele Menschen betroffen würden, und besonders an das furchtbare Verderben, das so viele durch Christi Blut erkaufte Seelen in die Gefahr brächte, ewig verlorenzugehen.

145. Nichts darf daher unversucht bleiben, um solches Unheil von der menschlichen Gesellschaft fernzuhalten; hierauf müssen alle Anstrengungen, alle Veranstaltungen, hierauf muß unser anhaltendes und heißes Gebet sich vereinigen. Mit Gottes Hilfe liegen ja die Geschicke der Menschheit in unsern Händen.

146. Lassen wir nicht zu, Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, daß die Kinder dieser Welt sich klüger erweisen als wir, die wir durch Gottes Güte Kinder des Lichtes sind (78). Jene sehen wir nach wohlüberlegtem Plan eine Auslese entschlossener Anhänger schulen, um durch sie ihre falschen Ideen in alle Kreise, in alle Länder tragen und Tag um Tag weiter verbreiten zu lassen. Und jedesmal, wenn es einen Hauptansturm auf die Kirche Christi gilt, sehen wir sie alle inneren Streitigkeiten zurückstellen, eine geschlossene Angriffsfront bilden und alle Kräfte vereint einsetzen, um ihr Ziel zu erreichen.

Einheit und Einigkeit

147. Gewiß kann niemand die großen Leistungen verkennen, die der unermüdliche Eifer der Katholiken aufzuweisen hat, sowohl auf gesellschaftlichem und wirtschaftlichem, als auf schulisch cm und kirchlichem Gebiet. Aber alle diese bewundernswerte und hingebungsvolle Arbeit hat oft nicht den entsprechenden Erfolg wegen übermäßiger Zersplitterung der Kräfte. Darum mögen alle, die guten Willens sind, alle die unter Führung der Hirten der Kirche diesen guten und friedlichen Kampf für die Sache Christi bestehen wollen, mögen alle, von der Kirche geführt und belehrt, sich zusammenschließen zur Erneuerung der menschlichen Gesellschaft im christlichen Geiste, wie sie Leo XIII. durch sein herrliches Rundschreiben Rerum novarum eingeleitet hat. Jeder wolle nach seiner Begabung, nach seinen Kräften, nach seinen Lebensverhältnissen das Seine dazu beitragen; nicht sich und seinen Vorteil suchen, sondern nur die Sache Jesu Christi (79), nicht die eigene Meinung um jeden Preis durchsetzen wollen, sondern bereit sein, selbst die eigene bessere Meinung zurücktreten zu lassen, wenn das höhere Gut des allgemeinen Wohles dieses Opfer erheischt; auf daß in allem und über alles Christus herrsche, Christus gebiete, dem Ehre und Ruhm und Macht sei in Ewigkeit (80).

148. Daß dies geschehe, dazu erteilen Wir Euch, Ehrwürdige Brüder und geliebte Söhne, Euch allen, die ihr Glieder der großen, vom Herrn Uns anvertrauten Familie der Katholischen Kirche seid, in besonderer Liebe Unseres Herzens aber den Arbeitern und allen übrigen mit ihrer Hände Arbeit Werktätigen, die von der göttlichen Vorsehung Uns ganz besonders anbefohlen sind, sowie den christlichen Arbeitgebern und Unternehmern in väterlichem Wohlwollen den Apostolischen Segen.

 

Gegeben zu Rom, bei Sankt Peter, am 15. Mai 1931, im zehnten Jahre Unseres Pontifikates.

Pius XI., Papst

 

Anmerkungen

 

(1) Rundschreiben Arcanum, 10. Februar 1880.
(2) Rundschreiben Diuturnum, 29. Juni 1881.
(3) Rundschreiben Immortale Dei, 1. November 1885.
(4) Rundschreiben Sapientiae christianae, 10. Januar 1890.
(5) Rundschreiben Quod apostolici muneris, 28. Dezember 1878.
(6) Rundschreiben Libertas, 20. Juni 1888.
(7) Rundschreiben Rerum novarum, n. 1.
(8) Vgl. R. n. n. 13.
(9) R. n. n. 2.
(10) Vgl. R. n. n. 13.
(11) R. n. n. 1.
(12) Mt 7, 29.
(13) S. Ambrosius, De excessu fratris sui Satyri I, 44.
(14) R. n. n. 13.
(15) Beispielshalber seien genannt: Leo XIII., Apostolisches Schreiben Praeclara, 20. Juni 1894; Rundschreiben Graves de communi, 18. Januar 1901; Pius X., Motu proprio über die christliche Volksbewegung, 8. Dezember 1903; Benedikt XV., Rundschreiben Ad beatissimi, 1. November1914; Pius XI., Rundschreiben Ubi arcano, 23.Dez.1922; Rundschreiben Rite expiatis, 30. April 1926.
(16) Vgl. La hiérarchie catholique et le probleme social depuis l'Encyclique "Rerum novarum", 18911931, herausgegeben von der "Union internationale d'Etudes sociales", begründet 1920 zu Mecheln unter dem Vorsitz des Kardinals Mercier, XVI-335 S. Paris, éditions "Spes", 1931.
(17) Is 11, 12.
(18) R. n. n. 26.
(19) R. n. n. 29.
(20) R. n. n. 36.
(21) R. n. n. 42, 43.
(22) Pius X., Rundschreiben Singulari quadam, 24. September 1912.
(23) Vgl. Schreiben der Hl. Konzilskongregation an den Bischof von Lille, 5. Juni 1929.
(24) Röm 1, 14.
(25) Vgl. R. n. n. 13.
(26) Rundschreiben Ubi arcano, 23. Dezember 1922.
(27) Ebenda.
(28) R. n. n. 19.
(29) R. n., ebenda.
(30) R. n. n. 7.
(31) Ansprache an den Generalrat der Katholischen Aktion in Italien, 16. Mai 1926.
(32) R. n. n. 6.
(33) R. n. n. 10.
(34) R. n. n. 35.
(35) Vgl. S. Thom. 2.2 q. 134.
(36) R. n. n. 27.
(37) R. n. n. 15.
(38) R. n. n. 7.
(39) 2. Thess 3,10.
(40) Vgl. ebenda, 3, 8-10.
(41) R. n. n. 35.
(42) R. n. n. 34.
(43) R. n. n. 17.
(44) Vgl. Rundschreiben Casti conubii, 31. Dezember 1930.
(45) Vgl. S. Thomas, De regimine principum, 1, 15. R. n. n. 27.
(46) R. n. n. 16.
(47) Vgl. S. Thomas, C. G., 3, 71; vgl. S. Th., 1 q. 65, a. 2 i. c.
(48) Vgl. Rundschreiben Immortale, 1. November 1885.
(49) Vgl. R. n. n. 42.
(50) Eph 4, 16.
(51) R. n. n. 15.
(52) Röm 13, 1 ff.
(53) Vgl. Rundschreiben Diuturnum, 29. Juni 1881.
(54) Rundschreiben Divini illius Magistri, 31. Dezember 1929.
(55) Vgl. Jak 2.
(56) 2 Kor 8, 9.
(57) Mt 11, 28.
(58) Vgl. Luk 12, 48.
(59) Mt 16, 27.
(60) Vgl. Mt 7, 24 ff.
(61) R. n. n. 22.
(62) Vgl. Mt 16, 26.
(63) Vgl. Richter 2, 17.
(64) Vgl. Mt 7, 13.
(65) Vgl. Jo 6, 70.
(66) Vgl. Mt 24, 35.
(67) Vgl. Mt 6, 33.
(68) Kol 3, 14.
(69) Röm 12, 5.
(70) 1 Kor 12, 26.
(71) Vgl. Rundschreiben Ubi arcano, 23. Dezember 1922.
(72) Vgl. Apg 20, 28.
(73) Vgl. 5 Mos 31, 7.
(74) Vgl. 2 Tim 2, 3.
(75) 1 Tim 2, 4.
(76) Rundschreiben Mens Nostra, 20. Dezember 1929.
(77) Vgl. Mt 16, 18.
(78) Vgl. Luk 16, 8.
(79) Vgl. Phil 2, 21.
(80) Geh. offb 5, 13.