Der Päpstliche Rat für die Sozialen Kommunikationsmittel

- Auftrag und Geschichte -

Meinem Schreiben (Prot. Nr. 153.561) des Staatssekretariates des Papstes wurde am 30. Januar 1948 die Päpstliche Kommission für die kirchliche Beratung und Bewertung von Filmen religiösen oder moralischen Inhalts errichtet. Gleichzeitig wurden Bischof Martin John O'Connor zum Präsidenten sowie vier Mitglieder ernannt: Msgr. Maurizio Raffa von der Hl. Konzilskongregation, Msgr. Ferdinando Prosperini, Vertreter des Office Catholique International du Cinematographe und vorläufiger Sekretär der neuen Kommission, Sig. Giacomo Ibert und Architekt Ildo Avetta.

Am 17. September 1948 approbierte Papst Pius XII. die Statuten dieser neuen Dienststelle der Römischen Kurie, die den Namen Päpstliche Kommission für den didaktischen und religiösen Film erhielt.

Es bedurfte der Gabe des Scharfblicks, um vorauszusehen, daß mit dieser aus einem Präsidenten und vier Angestellten bestehenden winzigen Dienststelle, der als Sitz ein einziger Raum im Palazzo San Carlo in der Vatikanstadt zugewiesen war (die übrigen Räumlichkeiten waren noch von dem umfangreichen Archiv des Infomationsbüros der Kriegszeit belegt), eine neue Seite in der Geschichte des pastoralen und kulturellen Wirkens der Kirche aufgeschlagen werden sollte. Heute sehen wir das bestätigt, wenn wir an diesen bescheidenen Anfang zurückdenken.

Die Päpstliche Kommission für den didaktischen und religiösen Film stellte nach Prüfung der komplexen pädagogischen und pastoralen Probleme des anbrechenden audio-visuellen Zeitalters sehr bald fest - und machte durch ihren Präsidenten Bischof Martin J. O'Connor, den damaligen Substituten des Staatssekretariats, Msgr. Giovanni Battista Montini, darauf aufmerksam - daß die Kommission, um von pastoralem Nutzen sein zu können, selbst an das Studium der Probleme des Films insgesamt herangehen sowie die Bischöfe und die Katholiken zu einem Apostolat in diesem Bereich verpflichten müßte, das den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen entspräche.

So trat an die Stelle der bisherigen nun die Päpstliche Filmkommission, deren Statuten vom Papst am 1. Januar 1952 approbiert wurden. Mit dieser Maßnahme nahm das neue Kurienamt den Charakter einer Studienstelle an, die mit einem breiten Kollegium von Fachleuten aus verschiedenen Nationen ausgestattet war; die Leitenden Prälaten der Römischen Dikasterien, die an den pastoralen Problemen im Zusammenhang mit der Entwicklung moderner Filmtechnik interessiert waren, wurden zu Mitgliedern der Kommission ernannt. Die Kommission erhielt außerdem einen geräumigeren Amtssitz und ein Sekretariat unter der Leitung des am 14. September 1950 ernannten geschäftsführenden Sekretärs Msgr. Albino Galletto, sowie später am 1. Oktober 1952 einen Untersekretär in der Person von Msgr. Andrzej Maria Deskur.

Die erste Expertenversammlung fand am 26. und 27. April 1953 in der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften im Vatikan statt; sie rückte die Notwendigkeit in den Vordergrund, auf der Ebene des Lehramtes die Problematik der Entwicklung aller audio-visuellen Medien und deren zunehmenden Auswirkungen auf das geistig-geistliche Leben der Welt und auf die Pastoral der Kirche gründlich zu untersuchen, und hob vor allem die Bedeutung hervor, die schon sehr bald das Fernsehen für die Gesellschaft haben würde.

Mit Bezugnahme auf Beratungen mit dem Episkopat und den interessierten katholischen Organisationen wurde in der Folge der Name der Kommission in Päpstliche Kommission für Film, Funk und Fernsehen umgeändert; ihre vom Papst am 31. Dezember 1954 approbierten Statuten erschienen in den Acta Apostolicae Sedis. Das beträchtlich erweiterte Expertenkollegium wurde in drei Sektionen unterteilt: Film, Rundfunk und Fernsehen; es bildeten sich die Arbeitsgruppen, die den Auftrag hatten, das erforderlichen Material aufzubereiten für die von Pius XII. bei zwei Gelegenheiten (am 21. Juni und 28. Oktober 1955) gehaltene Ansprache über den idealen Film und für die am 8. September 1957 veröffentlichte Enzyklika Miranda prorsus desselben Papstes über Film, Rundfunk und Fernsehen.

Gleichzeitig beteiligte sich die Päpstliche Kommission aktiv an der Vorbereitung und Durchführung internationaler katholischer Kongresse, die jedes Jahr auf dem Gebiet des Filmes von der Organisation Catholique Internationale du Cinema (O.C.I.C.) und im Bereich Rundfunk und Fernsehen von der Association Catholique internationale pour la Radio et la Television (UNDA) veranstaltet werden, um mit Berufsverbänden und den jeweiligen pastoralen Einrichtungen der verschiedenen Länder ständige Beziehungen der Zusammenarbeit und des Austausches zu knüpfen.

Als Johannes XXIII. sein Pontifikat antrat, war die internationale Position dieses kleinen Amtes der Römischen Kurie bereits so gefestigt, daß der neue Papst nicht zögerte, ihr eines seiner ersten feierlichen Dokumente, das motu proprio Boni pastoris, zu widmen, mit dem er die Päpstliche Kommission als ständige Einrichtung des Heiligen Stuhls errichtete und dem Staatssekretariat zuordnete (22. Februar 1959). Einige Monate später errichtete der Papst das Vatikanische Filmarchiv (16. Dezember 1959), approbierte dessen Statuten und übertrug die Leitung der Päpstlichen Kommission.

Es war daher keine Überraschung, als der Papst mit dem motu proprio Superno Dei Nutu (5. Juni 1960) unter den zwölf Vorbereitungsgremien des II. Vatikanischen Konzils am Sitz der Päpstlichen Kommission ein Vorbereitungssekretariat für Presse und Film einrichtete.

Aufgabe dieses Vorbereitungssekretariates war es, in den zwei Jahren seines Bestehens die Problembereiche Presse und audio-visuelle Medien in einem einzigen Studienperspektive - unter Anerkennung jedoch des jedem Sektor eigenen Profils - neu zu ordnen, offen für die künftigen Entwicklungen, in deren Folge die verschiedenen Medien, die seit damals als Soziale Kommunikationsmittel bezeichnet werden, den ihnen zukommenden Platz und die gebührende Berücksichtigung in der erneuerten Pastoral der Kirche finden sollten. Auch wer das drei Jahre später (4. Dezember 1963) als Konzilsdekret Inter mirifica verkündete Dokument inhaltlich für unzureichend hält, muß objektiv die historische Bedeutung der Tatsache anerkennen, daß das II. Vatikanische Konzil diesem Bereich eine besondere und weitblickende Aufmerksamkeit gewidmet hat.

Die Wahl Pauls VI. zum Papst förderte die Errichtung des Pressebüros des Konzilskomitees für die Presse (Comitato Conciliare della Stampa), das dem Präsidenten der Päpstlichen Kommission übertragen wurde, der sich mit allgemein anerkanntem Erfolg um eine unverzügliche Verbesserung der Beziehungen zwischen dem Konzil und den Medien bemühte.

Ohne das Ende des Konzils abzuwarten, kam Papst Paul VI. dem Wunsch der Konzilsväter nach und wandelte mit dem motu proprio In fructibus multis (2. April 1964) die bisherige Kommission in Päpstliche Kommission für die Sozialen Kommunikationsmittel um und übertrug ihr sämtliche Fragen im Hinblick auf Film, Rundfunk, Fernsehen sowie Periodika und Tagespresse, insofern sie Belange des katholischen Glaubens betrafen.

Zudem approbierte der Papst in den folgenden Jahren die Bestimmungen für die Rundfunk- und Fernsehaufnahmen von den Feiern sowie den direkt vom Hl. Stuhl abhängigen Örtlichkeiten (13. August 1965) und schuf bei der Päpstlichen Kommission eine Dienststelle für die audiovisuellen Medien; später erließ er die Dienstvorschrift für das Presseamt des Hl. Stuhls, das der Verwaltung der Päpstlichen Kommission übertragen (1. März 1968) und vom früheren Direktor des Pressebüros des II. Vatikanischen Konzils, Msgr. Fausto Vallainc, geleitet wurde. Mit der Ausweitung der Arbeitsbereiche der Kommission hielt Papst Paul VI. die Ernennung eines Stellvertretenden Präsidenten in der Person von Bischof Agostino Ferrari Toniolo für angebracht (23. April 1969).

Die Päpstliche Kommission nahm die Gestalt einer nachkonziliaren Dienststelle an, die sich zusammensetzte aus Mitgliedern, die auf fünf Jahre ausgewählt wurden unter Kardinälen und Bischöfen, den Vorsitzenden der nationalen Kommissionen für die Sozialen Kommunikationsmittel, und aus 36 Konsultoren, Priester wie Laien, die für denselben Zeitraum unter den hauptberuflich und pastoral in den Massenmedien tätigen Personen ausgewählt wurden. Die Vorsitzenden der drei Internationalen Katholischen Organisationen für Film, Rundfunk und Fernsehen sowie Presse - OCIC, UNDA, UCIP (Union Catholique Internationale de la Presse) wurden jeweils für die Dauer ihrer Amtszeit Mitglieder der Päpstlichen Kommission.

Der Papst wollte bei der ersten Vollversammlung der neuen Kommission persönlich zugegen sein und stattete ihr am 28. September 1964 an ihrem nunmehr erweiterten und renovierten Sitz einen Besuch ab; in den folgenden Jahren empfing er die Teilnehmer der Vollversammlungen in Sonderaudienzen, die zum Brennpunkt des apostolischen Wirkens im Bereich der Massenmedien wurden.

Die erste Aufgabe der Kommission nach dem Konzil war die Verabschiedung einer Pastoralinstruktion als Durchführungsbestimmung zum Dekret des Konzils; sie wurde nach sechsjähriger Arbeit mit der Promulgierung der Instruktion Communio et progressio abgeschlossen (23. Mai 1971). Unmittelbar danach bemühte sich die Kommission sogleich um die Umsetzung der von der neuen Pastoralinstruktion erteilten Weisungen.

Am 9. Januar 1970 war Msgr. Andrzej M. Deskur zum Sekretär der Päpstlichen Kommission und P. Romeo Panciroli, M.C.C.I., bisher Beamter dieser Kommission, zu ihrem Untersekretär ernannt worden, bevor am 8. September 1971 Bischof Edward Heston als neuer Präsident der Kommission die Nachfolge von Bischof O'Connor antrat, der zum Emeritierten Präsidenten ernannt worden war, nachdem er die Kommission dreiundzwanzig Jahre lang unermüdlich geleitet hatte; gleichzeitig wurde Bischof Ferrari Toniolo zum Vertreter des Hl. Stuhls bei der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (F.A.O.) ernannt.

Schon bald wurde ein Programm für persönliche Kontakte mit den wichtigsten Zentren der Nachrichtengebung und der Rundfunk-, Film- und Fernsehproduktion erstellt; die Bischofskonferenzen in den verschiedenen Kontinenten waren eingeladen, auf lokaler, nationaler und kontinentaler Ebene in Zusammenarbeit mit der Päpstlichen Kommission eine gründliche Studie über ihre Situation im Bereich der Sozialen Kommunikationsmittel und - in eigens dazu einberufenen Tagungen auf regionaler und kontinentaler Ebene - ein Prioritätenprogramm für die Zukunft zu erarbeiten. Dieses Programm wurde in Lateinamerika 1972, in Afrika 1973 und in Asien 1974 auf den Weg gebracht.

Die Möglichkeit zum Wirken in weiterem Umfang in der gesamten katholischen Welt und auch in vielen nichtkatholischen Kreisen boten die Welttage der Sozialen Kommunikationsmittel, die seit 1967 jedes Jahr stattfinden und jeweils einem eigens dafür ausgewählten Thema gewidmet sind.

Das Presseamt des Hl. Stuhls erhielt am 2. April 1972 einen neuen Direktor in der Person von Prof. Federico Alessandrini, dem früheren Stellvertretenden Direktor des Osservatore Romano. Am 24. September 1973 folgte Msgr. Andrzej M. Deskur als Präsident der Kommission auf Bischof Heston, der am 2. Mai 1973 während einer Dienstreise unerwartet verstorben war; gleichzeitig wurden P. Romeo Panciroli zum Sekretär und P.Karlheinz Hoffmann S.J. zum Untersekretär ernannt; am 25. September 1973 wurde P. Antonio Stefanizzi S.J. zum Technischen Berater des Präsidiums des Medienrates und Msgr. Mounged El Hachem zum Direktor des Vatikanischen Filmarchivs berufen.

Am 17. Juni 1974 ernannte Papst Paul VI. den Präsidenten der Kommission, Bischof Deskur, zum Titularbischof von Tene und erteilte ihm am 30. Juni desselben Jahres die Bischofsweihe.

Die Feier des Heiligen Jahres 1975 und die weltweite zuverlässige und rasche Verbreitung der Botschaft von Versöhnung und Erneuerung, die der Papst als Thema des Jubeljahres wünschte, verbesserte das Arbeitsvolumen der Kommission, die sich um die Fernsehübertragungen via Satellit kümmern mußte. Zum ersten Mal in der Geschichte wurde die feierliche Öffnung der Heiligen Pforte nicht nur vor einigen tausend Pilgern, die das Glück hatten, auf dem Petersplatz anwesend zu sein, sondern vor Millionen von Menschen bis in die entferntesten Gegenden der Erde vollzogen. Für die genannten Übertragungen spielte die Kommission eine wichtige Rolle im Hinblick auf Koordinierung und Finanzierung durch die Zusammenarbeit mit den Päpstlichen Diplomatischen Vertretungen (Koordinierung), durch die Großzügigkeit der Kolumbusritter (Finanzierung) sowie durch die technische Hilfe seitens der Italienischen Rundfunk- und Fernsehgesellschaft RAI und der Gesellschaft Telespazio.

Die Übertragungen in Mondovision sind heute feste Praxis. Jedes Jahr werden übertragen: Die Weihnachtsmesse, die Papstbotschaft und der Segen Urbi et Orbi am 24. und 25. Dezember; der Kreuzweg beim Kolosseum am Karfreitag und die Hl. Messe, die Botschaft und der Segen Urbi et Orbi am Ostersonntag. Weitere Schaltungen in Mondovision gibt es auch bei anderen Anlässen, die für das Leben der Kirche von wesentlicher und außerordentlicher Bedeutung sind; ungefähr 70 Länder aus fünf Kontinente sind jährlich zugeschaltet.

Am 3. Juni 1976 wurde P. Panciroli ad interim zum Direktor des Presseamtes des Hl. Stuhls ernannt; als Assistent stand ihm Don Pierfranco Pastore, Chefredakteur des Programms 4 voci von Radio Vatikan und Berater für die religiösen Programme des Italienischen Rundfunks und Fernsehens (RAI), zur Seite. Am 5. September 1977 wurde P. Panciroli zum Direktor des Presseamtes des Hl. Stuhls ernannt, behielt aber sein bisheriges Amt als Sekretär der Päpstlichen Kommission bei; gleichzeitig wurde Msgr. Pierfranco Pastore als Assistent des Direktors bestätigt.

Im Jahr 1978 sahen sich das Presseamt des Hl. Stuhls und die Dienststelle der Kommission für audiovisuelle Medien durch vier außergewöhnliche Ereignisse stark in Anspruch genommen: den Tod Papst Pauls VI.; die Wahl Kardinal Albino Lucianis zum Papst Johannes Paul I.; dessen Tod bereits 33 Tage nach seiner Wahl; die Wahl des polnischen Kardinals Karol Wojtyla auf den Stuhl Petri als Johannes Paul II.: Dieser war der Kommission wegen seiner freundschaftlichen Kontakte zu ihrem Präsidenten, Bischof Deskur, kein Unbekannter. Sowohl Johannes Paul I. wie Johannes Paul II. brachten bereits wenige Tage nach ihrer Wahl den Medien große Dankbarkeit dadurch zum Ausdruck, daß sie den Journalisten und den in den audio-visuellen Medien Tätigen eine Audienz gewährten.

Papst Johannes Paul II. ernannte am 5. Februar 1980 P. Angeles Andrew OFM - unter dessen gleichzeitiger Erhebung zum Titularbischof von Numana - zum Vize-Präsidenten der Kommission als Unterstützung für den an den Folgen eines im Oktober 1978 erlittenen Schlaganfalles leidenden Präsidenten, Bischof Deskur. Bischof Andrew, ehemaliger UNDA-Präsident, stellte sein breites Wissen über die Probleme im Medienbereich in den Dienst der Päpstlichen Kommission. In der zweiten Jahreshälfte 1983 trat er wegen Erreichens der Altersgrenze zurück.

Die der Kommission übertragenen Aufgaben finden sich mit jedem Jahr in einen immer größeren Bereich von Initiativen, Studien, Berichten die trotz der Knappheit des zur Verfügung stehenden Personals und der Mittel Schritt zu halten suchen mit der schwindelerregenden Entwicklung der Medien in der Welt. Denn die Technik, besonders die Elektronik und die Kommunikationstechnologie, macht riesige Schritte, wodurch sich der zuständigen Behörde des Hl. Stuhls unzählige neue Probleme für Studium, Forschung und Initiativen stellen.

In eben diesem Geist verleiht seither der neue Präsident, Msgr. John P. Foley, der am 9. April 1984 ernannt und gleichzeitig zum Titularerzbischof von Neapolis in Proconsulari erhoben worden war (zugleich war Bischof Deskur als Präsident emeritiert und mit der Würde eines Erzbischofs ausgezeichnet worden), dem Amt dadurch neue Impulse, daß er für neue technische Mittel und neue pastorale Konzeptionen eintritt. Unterstützt wird er bei dieser Aufgabe von dem am 4. Dezember 1984 neuernannten Sekretär, Msgr. Pierfranco Pastore. Gleichzeitig berief der Papst Dr. Joaquim Navarro Valls zum neuen Direktor und Msgr. Giulio Nicolini zum Stellvertretenden Direktor des Presseamtes des Hl. Stuhls. Msgr. Romeo Panciroli wurde am 6. November 1984 zugleich mit seiner Erhebung zum Titularerzbischof von Noba zum Apostolischen Nuntius in Liberia ernannt.

1985 bestellte die Vollversammlung der Kommission gemäß den Statuten des Vatikanischen Filmarchivs Msgr. Enrique Planas zu deren Direktor (seit 1980 war die Stelle unbesetzt gewesen); bei der Tagung des Exekutivausschusses des Internationalen Verbandes der Filmarchive (FIAF) Anfang Oktober 1985 in London wurde das Vatikanische Filmarchiv als Mitglied mit Beobachterstatus in die Organisation aufgenommen; seine Aufnahme in den Verband als Vollmitglied sollte nach Erfüllung der nötigen Voraussetzungen am 26. April 1997 erfolgen.

Ein Anlaß zu besonderer Freude war für die Kommission das Konsistorium vom 25. Mai 1985 wegen der Erhebung ihres emeritierten Präsidenten Andrzej Maria Deskur zum Kardinal der Heiligen Römischen Kirche.

Ständige enge Zusammenarbeit hat seit jeher die Päpstliche Kommission mit vielen Dikasterien der Römischen Kurie verbunden. Den Medien die Dokumente des Päpstlichen Lehramtes sowie in einigen der wichtigsten Fülle das Vorgehen der Kongregationen und Ämter darzustellen, bedeutete für die Kommission häufig und in beachtlichem Maß eine heikle, rechtzeitig zu erfüllende und keineswegs einfache Aufgabe. Unter den Ergebnissen dieser Zusammenarbeit nennen wir hier die Veröffentlichung zweier eng mit dem Gebiet der Sozialen Kommunikation verknüpften Dokumente: Richtlinien für die Ausbildung der künftigen Priester im Hinblick auf den Medienbereich, veröffentlicht am 19. März 1986 und herausgegeben von der Kongregation für das katholische Bildungswesen, und die Instruktion über einige Aspekte des Gebrauches der Sozialen Kommunikationsmittel bei der Förderung der Glaubenslehre, veröffentlicht am 30. März 1992 und herausgegeben von der Kongregation für die Glaubenslehre.

Mit der von Papst Johannes Paul II. im Konsistorium vom 28. Juni 1988 verkündeten Apostolischen Konstitution Pastor Bonus wird die Kommission ab 1. März 1989 zum Päpstlichen Rat für die Sozialen Kommunikationsmittel (Medienrat) und als solcher den Kongregationen (Ministerien) der Römischen Kurie gleichgestellt, während zugleich das Presseamt des Hl. Stuhls zu dem von der Ersten Abteilung des Staatssekretariates abhängigen Sonderbüro wird, das "die offiziellen Verlautbarungen zu den Dokumenten des Hl. Vaters und der Tätigkeit des Hl. Stuhls, veröffentlicht und verbreitet".

Anläßlich des 25. Jahrestages der Promulgierung des Konzilsdekretes Inter Mirifica im Jahr 1989 veröffentlichte der Päpstliche Medienrat zwei wichtige Dokumente: Pornographie und Gewalt in den Medien: Eine pastorale Antwort (7. Mai 1989), und Richtlinien für die ökumenische und interreligiöse Zusammenarbeit in den Medien (4. Oktober 1989): beide Dokumente entstanden in etwa dreijähriger Arbeit, an der Mitglieder, Konsultoren und Fachleute des Dikasteriums beteiligt waren.

Nach dem Ausscheiden von P. Karlheinz Hoffmann SJ, den der Jesuitenorden einer neuen pastoralen Aufgabe in Deutschland zugewiesen hatte, erfolgte am 21. Mai 1991 die Ernennung von Hans-Peter Röthlin, bis zu diesem Zeitpunkt Sprecher der Schweizer und Konsultor des Päpstlichen Medienrates, zum Untersekretär.

Die veränderten technologischen Gegebenheiten auf dem Gebiet der Sozialen Kommunikation hatten die damalige Päpstliche Kommission veranlaßt, der Vollversammlung 1987 eine eventuelle Ergänzung zur Pastoralinstruktion Communio et progressio vorzuschlagen, und zwar auf der Grundlage der Antworten auf einen Fragebogen, der den Bischofskonferenzen bereits im Jahr 1986 zugeleitet worden war. So wurde am 22. Februar 1992, fünf Jahre nach dieser Anregung, die Pastoralinstruktion Aetatis novae zur Sozialen Kommunikation zwanzig Jahre nach Communio et progressio veröffentlicht.

Am 3. Dezember 1994 ernannte Papst Johannes Paul II. den Sekretär des Dikasteriums, Msgr. Pastore, zum Titularbischof von Forontoniana und erteilte ihm am 6. Januar 1995 die Bischofsweihe.

Aus Anlaß der Hundertjahrfeiern zur Erfindung des Films hielten es 1995-96 der Päpstliche Medienrat und das Vatikanische Filmarchiv für angebracht, ihrerseits einen Beitrag zu diesem Jubiläum zu leisten. Es wurde ein Organisationskomitee ‘ad hoc’ eingerichtet, um der Forderung nach einer gründlicheren Untersuchung über das Thema Der Film als Werteträger an der Schwelle des 21. Jahrhunderts Genüge zu leisten. Die von diesem Komitee vorbereitete Dokumentation erhielten sämtliche Bischofskonferenzen der Welt zugesandt, die die Verbreitung der Hinweise und Programme in den entsprechen Fachkreisen Übernahmen.

Da die Werbung mit ihrer Macht zur Überzeugung und oft zur Ausübung von psychologischem Druck einen der wichtigsten Aspekte der Medien darstellt, hatte der Päpstliche Rat der Vollversammlung die Vorbereitung eines Pastoraldokumentes vorgeschlagen, das sich mit diesem Thema in geeigneter Weise auseinandersetzen sollte. Nach dreijähriger Vorbereitungsarbeit unter Mitwirkung von Mitgliedern, Konsultoren, Experten des Rates und zahlreichen Bischofskonferenzen wurde das Dokument mit dem Titel Ethik in der Werbung am 22. Februar 1997 veröffentlicht und fand ein beachtliches Echo wegen der Sachlichkeit, Einfachheit und Nüchternheit, mit der die Frage behandelt wurde.

Herr Hans-Peter Röthlin, Sottosegretario, wurde 1999 zum Präsidenten des Hilfswerks "Kirche in Not" gewählt; Nachfol-ger ist Dott. Angelo Scelzo, Koordinator der Publikationen des Komitees für das Grosse Jubiläum des Jahres 2000.

Die Öffnung der Heiligen Pforte der Basilika St. Peter am 24. Dezember 1999 war der Beginn des Grossen Jubiläums des Jahres 2000. Die Tätigkeit des Päpstlichen Medienrates (PCCS) wurde das ganze Jahr über von diesem grossen Ereignis geprägt. Um eine möglichst sorgfältige Medienberichterstat-tung zu gewährleisten, war der PCCS um die Koordinierung und Assistenz für die Arbeit der Medien aus aller Welt bemüht, die den zahlreichen Jubiläumsfeiern grosse Aufmerksamkeit widmeten.

Zwei der zahlreichen Gruppen-Jubiläen, die im Verlauf des Jahres aufeinander folgten, sind vom Zentralkomitee für das Heilige Jahr dem PCCS übertragen worden, der folglich Orga-nisation und Gestaltung besorgte: das Jubiläum der Journali-sten (1.-4. Juni) und das der Welt des Schauspiels (15.- 17. Dezember). Im Zusammenhang mit dem Heiligen Jahr verdient im übrigen besondere Erwähnung die Veröffentlichung eines neuen Dokumentes unseres Dikasteriums mit dem Titel "Ethik in den sozialen Kommunikationsmitteln". 

Diese Darstellung der Geschichte Medienrates will lediglich an die tägliche Arbeit mit ihrer internationalen Dimension erinnern, die das für die Medien zuständige Dikasterium des Hl. Stuhls in den fünfzig Jahren seines Bestehens geleistet hat.

Der Medienrat ist sich sehr wohl bewußt, daß die Medienschaffenden in Presse, Rundfunk, Fernsehen, in der Welt des Films und der Informatik, die aufmerksam auf die Stimme ihres Gewissens hören und aufrichtig den Fortschritt ihrer Kunst anstreben, wissen, wie schwierig es ist, unter den Gegebenheiten des Alltagslebens der eigenen Berufung, Vermittler der Wahrheit und des Guten zu sein, treu zu bleiben. Hinzukommt häufig der Mangel an materiellen Mitteln; er behindert den so sehr erwünschten Beitrag zu einer Nachrichtengebung, die frei und für die geistliche Dimension empfänglich ist, und zu wertvollen Filmen, die die sittliche Förderung des Menschen als Person und der Gesellschaft entdecken und anregen wollen. Ihnen allen will das Dikasterium im Hinblick auf das bevorstehende Jubiläumsjahr 2000 seine Hilfe anbieten und allen, die es wünschen, den Beitrag seiner genuin pastoralen und fachlichen Arbeit zur Verfügung stellen.