Hinweise zur Förderung
der Praxis der kontinuierlichen eucharistischen Anbetung [1] in den
Bistümern (Pfarreien, Rektoraten, Kapellen, Klöstern, Konventen, Seminaren) zugunsten
des Klerus und der Priesterberufe
Im Apostolischen Schreiben „Sacramentum Caritatis“
hat der Hl. Vater, Benedikt XVI., die Lehre der Kirche hinsichtlich der zentralen
Bedeutung, die der eucharistischen Anbetung im kirchlichen Leben zukommt, in
einem an Hirten, Bischöfe, Priester und das Volk Gottes gerichteten Appell zur
Ewigen Anbetung näher ausgeführt: „ Gemeinsam mit der Synodenversammlung
empfehle ich darum den Hirten der Kirche und dem Gottesvolk von Herzen die
eucharistische Anbetung, sei es allein oder in Gemeinschaft.“
(194) In diesem Zusammenhang wird eine angemessene Katechese von großem
Nutzen sein, in der den Gläubigen die Bedeutung dieser Kulthandlung insofern erklärt
wird, als sie eine tiefere, fruchtbringendere und lebendigere Teilnahme an der
Feier der Liturgie ermöglicht. Ebenso sollten – je nach den örtlichen Gegebenheiten
– vor allem in den bevölkerungsreicheren Gebieten Kirchen oder Oratorien
bestimmt und eigens für die ewige Anbetung bereitgestellt werden. Außerdem
empfehle ich, den Kindern im katechistischen Unterricht und besonders in den
Vorbereitungskursen zur Erstkommunion den Sinn und die Schönheit des Verweilens
bei Jesus nahezubringen und das Staunen angesichts seiner Gegenwart in der
Eucharistie zu pflegen. (Sacramentum Caritatis, 67)
Um diesem Appell des Hl. Vaters zu entsprechen,
schlägt die Kleruskongregation in ihrer Sorge um die Priester Folgendes vor:
Jede Diözese sollte einen Priester beauftragen, der
sich – so weit das möglich ist – hauptamtlich dem spezifischen Dienst der Förderung
der eucharistischen Anbetung widmet und die Koordinierung dieser wichtigen
Initiative auf Diözesanebene vornimmt. Indem er sich groβzügig dieser
Aufgabe hingibt, wird zunächst er selbst die Möglichkeit haben, die Besonderheit
dieses liturgischen, theologischen, spirituellen und pastoralen Lebens zu erfahren.
Wo immer das möglich ist, sollte dies an einem Ort geschehen, der dafür vom
Bischof selbst bestimmt und bereitgestellt wird und an dem die Gläubigen die
Ewige eucharistische Anbetung gewinnbringend vollziehen können. So wie es
Marienwallfahrtsorte gibt, in denen eigene Rektoren einem besonderen, den spezifischen Anforderungen
angepassten Dienst vorstehen, könnten nun sozusagen „Eucharistische
Wallfahrtsorte“ entstehen, mit verantwortlichen Priestern, die die besondere
Liebe der Kirche zur heiligen Eucharistie ausstrahlen und fördern, die hl.
Eucharistie auf würdige Weise feiern und kontinuierlich anbeten. Die
Verleihung eines solchen Amtes
innerhalb der Priesterschaft wird – wie Benedikt XVI. bemerkt – alle
Diözesanpriester daran erinnern dass „gerade in der Eucharistie das Geheimnis
ihrer Heiligung liegt (…) Vor allem anderen muss der Priester die
Eucharistie anbeten und betrachten“ (Angelus, 18. September 2005);
Es sind besondere Orte für die ewige eucharistische
Anbetung bereitzustellen. Zu diesem Zweck sollen Pfarrer, Rektoren und Kapläne
ermutigt werden, die eucharistische Anbetung in ihren Gemeinden auf
persönlicher wie auf gemeinschaftlicher Ebene einzuführen, wobei den jeweiligen
Möglichkeiten im Einzelnen Rechnung getragen werden kann, um in gemeinsamer
Anstrengung, das Gebetsleben zu vertiefen. Ausnahmslos alle lebendigen Kräfte sollten
daran beteiligt sein, angefangen bei den Kindern, die sich auf die
Erstkommunion vorbereiten;
Interessierte Bistümer können finanzielle
Hilfsmittel beantragen, um die eucharistische Anbetung im Seminar, in den
Pfarreien, in den Oratorien, den Rektoratskirchen, den Wallfahrtsstätten, den
Konventen und Klöstern zu organisieren. Die göttliche Vorsehung wird sicherlich
Spender veranlassen, auf geeignete Weise dazu beizutragen, dass dieses die
Teilkirchen betreffende Projekt der eucharistischen Erneuerung verwirklicht
werden kann, z.B. durch den Bau von Kultstätten, die für die Anbetung bestimmt
sind oder durch Umbaumaßnahmen innerhalb von groβen Kirchengebäuden; durch
den Kauf von Monstranzen oder liturgischer Gewänder; durch Bereitstellung von
liturgischem, geistlich-pastoralen Material;
Die dem örtlichen Klerus gewidmeten Initiativen,
vor allem die der Fortbildung dienenden, sollten stets vom eucharistischen
Klima geprägt sein, was gerade dadurch begünstigt wird, dass ein angemessener
Zeitraum der Anbetung des Allerheiligsten gewidmet wird, so dass dies, zusammen
mit der Eucharistiefeier, die treibende Kraft für jedes persönliche und gemeinschaftliche
Engagement wird;
Die Art und Weise der eucharistischen Anbetung wird
sich je nach den örtlichen Gegebenheiten unterscheiden. Zum Beispiel:
ewige eucharistische Anbetung im 24-Stunden-Rhythmus;
kontinuierliche eucharistische Anbetung von frühmorgens
bis spätabends;
tagtägliche eucharistische Anbetung von … Uhr bis… Uhr;
eucharistische Anbetung von… Uhr bis… Uhr an einem
oder mehreren Wochentagen;
eucharistische Anbetung zu besonderen
Gelegenheiten, Festen und Gedenktagen.
Die Kleruskongregation spricht allen Bischöfen, die
dieses Projekt unterstützen wollen, ihren Dank aus. Sie ist sicher, dass diese
Initiative zu einer geistlichen Erneuerung im Klerus und im Volk Gottes der
jeweiligen Teilkirchen führen wird.
Um besser verfolgen zu können, auf welche Weise der
Wunsch des Heiligen Vaters konkrete Gestalt annimmt, bitten wir die
Ortsbischöfe, die sich für das Projekt interessieren, diesem Dikasterium mitzuteilen,
wie sich die ewige eucharistische Anbetung innerhalb Ihrer Diözese entwickelt,
vor allem, indem sie berichten, welche Priester und Orte in dieses wichtige
eucharistische Apostolat einbezogen wurden.
Sofern erwünscht, steht die Kleruskongregation gern
für weitere Anfragen zur Verfügung.
Vatikan, 8. Dezember 2007
Am Fest der Unbefleckten Empfängnis Mariens
[1] Unter „kontinuierlicher eucharistischer
Anbetung“ versteht man nicht nur die ununterbrochene 24-stündige Anbetung,
sondern auch die von den frühen Morgen- bis zu den späten Abendstunden
fortdauernde Anbetung. In der Tat kommt diese letztere Form Priestern und
Gläubigen kleinerer Gemeinschaften besser entgegen. Selbstverständlich kann man
dort, wo größere Zahlen von Gläubigen mit entsprechender Verfügbarkeit
vorliegen, auch die Möglichkeit
prüfen, das Allerheiligste ununterbrochen auszusetzen.