Centesimus annus 44

V. Kapitel: Staat und Kultur


44 Leo XIII. wußte sehr wohl, daß man eine gesunde Staatstheorie braucht, um eine normale Entfaltung der menschlichen Tätigkeiten zu gewährleisten, der geistigen und der materiellen, die beide unerläßlich sind (89). In einem Abschnitt von Rerum novarum legt er darum die Organisation der Gesellschaft nach den drei Gewalten - der gesetzgebenden, der ausführenden und der richterlichen - vor; dies war in der damaligen Zeit in der Lehre der Kirche eine Neuheit (90). Diese Ordnung spiegelt eine realistische Sicht der sozialen Natur des Menschen, die eine entsprechende Gesetzgebung zum Schutz der Freiheit aller erfordert. Zu diesem Zweck ist es besser, wenn jede Macht von anderen Mächten und anderen Kompetenzbereichen ausgeglichen wird, die sie in ihren rechten Grenzen halten. Das ist das Prinzip des "Rechtsstaates", in dem das Gesetz und nicht die Willkür der Menschen herrscht.

Im Gegensatz zu dieser Auffassung vertritt in der modernen Zeit der Totalitarismus in seiner marxistisch-leninistischen Ausprägung die Meinung, daß einige Menschen auf Grund einer tieferen Kenntnis der Entwicklungsgesetze der Gesellschaft oder durch eine klassenmäßige Sonderstellung oder durch einen Kontakt mit den eigentlichen Quellen des kollektiven Bewußtseins vom Irrtum frei sind und daher Anspruch auf die Ausübung einer absoluten Macht erheben können. Hinzu kommt, daß der Totalitarismus aus der Verneinung der Wahrheit im objektiven Sinn entsteht: Wenn es keine transzendente Wahrheit gibt, der gehorchend der Mensch zu seiner vollen Identität gelangt, gibt es kein sicheres Prinzip, das gerechte Beziehungen zwischen den Menschen gewährleistet. Ihr Klasseninteresse, Gruppeninteresse und nationales Interesse bringt sie unweigerlich in Gegensatz zueinander. Wenn die transzendente Wahrheit nicht anerkannt wird, dann triumphiert die Gewalt der Macht, und jeder trachtet, bis zum Äußersten von den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Gebrauch zu machen, um ohne Rücksicht auf die Rechte des anderen sein Interesse und seine Meinung durchzusetzen. Der Mensch wird da nur insoweit respektiert, als man ihn als Werkzeug für ein egoistisches Ziel benutzen kann. Die Wurzel des modernen Totalitarismus liegt also in der Verneinung der transzendenten Würde des Menschen, der sichtbares Abbild des unsichtbaren Gottes ist. Eben deshalb, auf Grund seiner Natur, ist er Subjekt von Rechten, die niemand verletzen darf: weder der einzelne noch die Gruppe, die Masse, die Nation oder der Staat. Auch die gesellschaftliche Mehrheit darf das nicht tun, indem sie gegen eine Minderheit vorgeht, sie ausgrenzt, unterdrückt, ausbeutet oder sie zu vernichten versucht (91).

(89) Vgl. Enzyklika Rerum novarum, Nr. 32-33: a.a.O., 126-128.
(90) Vgl. ebd., Nr. 27: a.a.O., 121f.
(91) Vgl. LEO XIII., Enzyklika Libertas praestantissimum, Nr. 10: a.a.O., 224-226.


45 Die Kultur und die Praxis des Totalitarismus ziehen auch die Verneinung der Kirche nach sich. Der Staat oder die Partei, die glaubt, in der Geschichte das absolute Gute verwirklichen zu können, und sich über alle Werte hinwegsetzt, kann nicht zulassen, daß ein objektives Kriterium für Gut und Böse außer dem Willen der Herrschenden anerkannt wird, das unter bestimmten Umständen auch dazu dienen kann, ihr Verbalten kritisch zu beurteilen. Das erklärt, warum der Totalitarismus die Kirche zu vernichten oder wenigstens zu unterwerfen trachtet, indem er sie zu einem Werkzeug seines ideologischen Apparates macht (92).

Das Bestreben des totalitären Staates läuft noch immer darauf hinaus, die Nation, die Gesellschaft, die Familie, die Religionsgemeinschaften und die Menschen selbst in sich aufzusaugen. Durch die Verteidigung ihrer Freiheit verteidigt die Kirche zugleich den Menschen, der Gott mehr gehorchen muß als den Menschen (vgl.
Ac 5,29), die Familie, die verschiedenen gesellschaftlichen Organisationen und die Nationen, alles Realitäten, die ihren je eigenen Autonomie- und Souveränitätsbereich besitzen.

(92) II. VATIKANISCHES KONZIL, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, Nr. GS 76.


46 Die Kirche weiß das System der Demokratie zu schätzen, insoweit es die Beteiligung der Bürger an den politischen Entscheidungen sicherstellt und den Regierten die Möglichkeit garantiert, sowohl ihre Regierungen zu wählen und zu kontrollieren als auch dort, wo es sich als notwendig erweist, sie auf friedliche Weise zu ersetzen (93). Sie kann daher nicht die Bildung schmaler Führungsgruppen billigen, die aus Sonderinteressen oder aus ideologischen Absichten die Staatsmacht an sich reißen.

Eine wahre Demokratie ist nur in einem Rechtsstaat und auf der Grundlage einer richtigen Auffassung vom Menschen möglich. Sie erfordert die Erstellung der notwendigen Vorbedingungen für die Förderung sowohl der einzelnen Menschen durch die Erziehung und die Heranbildung zu den echten Idealen als auch der "Subjektivität" der Gesellschaft durch die Schaffung von Strukturen der Beteiligung und Mitverantwortung. Heute neigt man zu der Behauptung, der Agnostizismus und der skeptische Relativismus seien die Philosophie und die Grundhaltung, die den demokratischen politischen Formen entsprechen. Und alle, die überzeugt sind, die Wahrheit zu kennen, und an ihr festhalten, seien vom demokratischen Standpunkt her nicht vertrauenswürdig, weil sie nicht akzeptieren, daß die Wahrheit von der Mehrheit bestimmt werde bzw. je nach dem unterschiedlichen politischen Gleichgewicht schwanke. In diesem Zusammenhang muß gesagt werden, daß dann, wenn es keine letzte Wahrheit gibt, die das politische Handeln leitet und ihm Orientierung gibt, die Ideen und Überzeugungen leicht für Machtzwecke mißbraucht werden können. Eine Demokratie ohne Werte verwandelt sich, wie die Geschichte beweist, leicht in einen offenen oder hinterhältigen Totalitarismus.

Die Kirche verschließt auch nicht die Augen vor der Gefahr des Fanatismus oder Fundamentalismus derer, die glauben, im Namen einer angeblich wissenschaftlichen oder religiösen Ideologie den anderen Menschen ihre Auffassung von dem, was wahr und gut ist, aufzwingen zu können. Die christliche Wahrheit ist nicht von dieser Art. Der christliche Glaube, der keine Ideologie ist, maßt sich nicht an, die bunte sozio-politische Wirklichkeit in ein strenges Schema einzuzwängen. Er anerkennt, daß sich das Leben des Menschen in der Geschichte unter verschiedenen und nicht immer vollkommenen Bedingungen verwirklicht. Darum gehört zum Vorgehen der Kirche, die stets die transzendente Würde der Person beteuert, die Achtung der Freiheit (94).

Aber die Freiheit erhält erst durch die Annahme der Wahrheit ihren vollen Wert. In einer Welt ohne Wahrheit verliert die Freiheit ihre Grundlage, und der Mensch ist der Gewalt der Leidenschaften und offenen oder verborgenen Bedingtheiten ausgesetzt. Der Christ lebt die Freiheit (vgl.
Jn 8,31 Jn 8,32) und dient ihr, indem er seinem Sendungsauftrag getreu die Wahrheit, die er erkannt hat, immer wieder anbietet. Im Dialog mit den anderen Menschen wird er jedem Beitrag an Wahrheit, dem er in der Lebensgeschichte und in der Kultur der einzelnen und der Nationen begegnet, Achtung zollen; er wird aber nicht darauf verzichten, all das zu vertreten, was ihn sein Glaube und der rechte Gebrauch der Vernunft gelehrt haben (95).

(93) Vgl. ebd., Nr. 29; PIUS XII., Weihnachtsbotschaft im Rundfunk (24. Dezember 1944): AAS 37(1945)10-20.
(94) Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Erklärung über die Religionsfreiheit Dignitatis humanae.
(95) Vgl. Enzyklika Redemptoris missio, Nr. RMi 11: L'Osservatore Romano, 23. Januar 1991.


47 Nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Totalitarismus und zahlreicher anderer totalitärer Regimes und solcher der "nationalen Sicherheit" erleben wir heute ein wenn auch nicht unumstrittenes Überwiegen des demokratischen Ideals, verbunden mit einem lebendigen Bewußtsein und einer Sorge für die Menschenrechte. Aber gerade darum müssen die Völker, die ihre innere Ordnung neugestalten, durch die ausdrückliche Anerkennung dieser Rechte der Demokratie eine glaubwürdige und solide Grundlage geben (96). Unter den vorrangigsten Rechten sind zu erwähnen: das Recht auf Leben, zu dem wesentlich das Recht gehört, nach der Zeugung im Mutterschoß heranzuwachsen; das Recht, in einer geeinten Familie und in einem sittlichen Milieu zu leben, das für die Entwicklung und Entfaltung der eigenen Persönlichkeit geeignet ist; das Recht, seinen Verstand und seine Freiheit in der Suche und Erkenntnis der Wahrheit zur Reife zu bringen; das Recht, an der Arbeit zur Erschließung der Güter der Erde teilzunehmen und daraus den Lebensunterhalt für sich und die Seinen zu gewinnen; das Recht auf freie Gründung einer Familie und auf Empfang und Erziehung der Kinder durch verantwortungsvollen Gebrauch der eigenen Sexualität. Quelle und Synthese dieser Rechte ist in gewissem Sinne die Religionsfreiheit, verstanden als Recht, in der Wahrheit des eigenen Glaubens und in Übereinstimmung mit der transzendenten Würde der eigenen Person zu leben (97).

Auch in den Ländern mit demokratischen Regierungsformen werden diese Rechte nicht immer voll respektiert. Wir beziehen uns hier nicht nur auf den Skandal der Abtreibung, sondern auch auf verschiedene Anzeichen einer Krise der demokratischen Systeme, denen mitunter die Fähigkeit zu Entscheidungen für das Gemeinwohl abhanden gekommen zu sein scheint. Anfragen von seiten der Gesellschaft werden bisweilen nicht nach Kriterien der Gerechtigkeit und Sittlichkeit geprüft, sondern mehr nach der Wahl- oder Finanzkraft der Gruppen, die sie unterstützen. Derartige Entartungen des politischen Verhaltens erzeugen mit der Zeit Mißtrauen und Gleichgültigkeit und in der Folge eine Abnahme der politischen Beteiligung und des Gemeinsinnes in der Bevölkerung, die sich hintergangen und enttäuscht fühlt. Daraus ergibt sich das wachsende Unvermögen, Einzelinteressen in eine umfassende Sicht des Gemeinwohles einzuordnen. Dieses ist ja nicht einfach die Summe der Einzelinteressen. Es besagt vielmehr ihre Bewertung und Zuordnung auf Grund einer ausgewogenen Werthierarchie und letzten Endes auf Grund eines klaren Verständnisses der Würde und der Rechte der Person (98).

Die Kirche achtet die berechtigte Autonomie der demokratischen Ordnung. Es steht ihr nicht zu, sich zugunsten der einen oder anderen institutionellen oder verfassungsmäßigen Lösung zu äußern. Der Beitrag, den sie zu dieser Ordnung anbietet, ist die Sicht von der Würde der Person, die sich im Geheimnis des Mensch gewordenen Wortes in ihrer ganzen Fülle offenbart (99).

(96) Vgl. Enzyklika Redemptor Hominis, Nr.
RH 17: a.a.O., 270-272.
(97) Vgl. Botschaft zum Weltfriedenstag 1988: a.a.O., 1572-1580; Botschaft zum Weltfriedenstag 1991: L'Osservatore Romano, 19.Dezember l990; II.VATIKANISCHES KONZIL, Erklärung über die Religionsfreiheit Dignitatis humanae, Nr. DH 1-2.
(98) Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, Nr. GS 26.
(99) Vgl. ebd., Nr. GS 22.


48 Diese allgemeinen Überlegungen finden ihren Niederschlag auch in der Aufgabe des Staates im Bereich der Wirtschaft. Die Wirtschaft, insbesondere die Marktwirtschaft, kann sich nicht in einen institutionellen, rechtlichen und politischen Leerraum abspielen. Im Gegenteil, sie setzt die Sicherheit der individuellen Freiheit und des Eigentums sowie eine stabile Währung und leistungsfähige öffentliche Dienste voraus. Hauptaufgabe des Staates ist es darum, diese Sicherheit zu garantieren, so daß der, der arbeitet und produziert, die Früchte seiner Arbeit genießen kann und sich angespornt fühlt, seine Arbeit effizient und redlich zu vollbringen. Der Mangel an Sicherheit, begleitet von der Korruption der staatlichen Behörden und von dem Umsichgreifen unlauterer Quellen der Bereicherung und des leichten Gewinnes auf Grund eines rechtswidrigen oder rein spekulativen Treibens, ist eines der Haupthindernisse für die Entwicklung und für die Wirtschaftsordnung.

Eine andere Aufgabe des Staates besteht darin, die Ausübung der Menschenrechte im wirtschaftlichen Bereich zu überwachen und zu leiten. Aber die erste Verantwortung auf diesem Gebiet liegt nicht beim Staat, sondern bei den einzelnen und bei den verschiedenen Gruppen und Vereinigungen, in denen sich die Gesellschaft artikuliert. Der Staat könnte das Recht aller Bürger auf Arbeit nicht direkt sicherstellen, ohne das gesamte Wirtschaftsleben zu reglementieren und die freie Initiative der einzelnen abzutöten. Das besagt jedoch nicht, daß er auf diesem Gebiet überhaupt keine Kompetenz habe, wie jene behaupten, die für einen völligen Verzicht auf Ordnungsnormen im Bereich der Wirtschaft eintreten. Ja, der Staat hat die Pflicht, die Tätigkeit der Unternehmen dahingehend zu unterstützen, daß er Bedingungen für die Sicherstellung von Arbeitsgelegenheiten schafft. Er muß die Tätigkeit dort, wo sie sich als unzureichend erweist, anregen bzw. ihr in Augenblicken der Krise unter die Arme greifen.

Der Staat hat des weiteren das Recht einzugreifen, wenn Monopolstellungen die Entwicklung verzögern oder behindern. Aber außer diesen Aufgaben der Harmonisierung und Steuerung der Entwicklung kann er in Ausnahmefällen Vertretungsfunktionen wahrnehmen, wenn gesellschaftliche Bereiche oder Unternehmenssysteme zu schwach oder erst im Entstehen begriffen und daher noch unfähig sind, ihre Aufgabe zu erfüllen. Solche stellvertretenden Interventionen, die durch dringende, vom Gemeinwohl geforderte Gründe gerechtfertigt sind, müssen aber zeitlich möglichst begrenzt sein, um nicht den genannten Bereichen und Unternehmenssystemen die ihnen eigenen Kompetenzen auf Dauer zu entziehen und nicht den Umfang der staatlichen Intervention übermäßig auszuweiten. Dies wäre sowohl für die wirtschaftliche wie für die bürgerliche Freiheit schädlich.

In den letzten Jahren hat man eine umfangreiche Ausweitung dieser Interventionen erlebt, was gewissermaßen zu einem neuen Typ von Staat, dem "Wohlfahrtsstaat", geführt hat. Diese Entwicklungen erfolgten in manchen Staaten, um auf geeignete Weise den zahlreichen Nöten und Bedürfnissen dadurch abzuhelfen, daß man menschenunwürdige Formen der Armut und Entbehrung beseitigte. Es fehlte jedoch nicht an Auswüchsen und Mißbräuchen, die besonders in jüngster Zeit harte Kritik am Wohlfahrtsstaat auslösten, der als "Fürsorgestaat" bezeichnet wurde. Funktionsstörungen und Mängel im Wohlfahrtsstaat rühren von einem unzutreffenden Verständnis der Aufgaben des Staates her. Auch auf diesem Gebiet muß das Subsidiaritätsprinzip gelten: Eine übergeordnete Gesellschaft darf nicht in das innere Leben einer untergeordneten Gesellschaft dadurch eingreifen, daß sie diese ihrer Kompetenzen beraubt. Sie soll sie im Notfall unterstützen und ihr dazu helfen, ihr eigenes Handeln mit dem der anderen gesellschaftlichen Kräfte im Hinblick auf das Gemeinwohl abzustimmen (100).

Der Wohlfahrtsstaat, der direkt eingreift und die Gesellschaft ihrer Verantwortung beraubt, löst den Verlust an menschlicher Energie und das Aufblähen der Staatsapparate aus, die mehr von bürokratischer Logik als von dem Bemühen beherrscht werden, den Empfängern zu dienen; Hand in Hand damit geht eine ungeheure Ausgabensteigerung. Wie es scheint, kennt tatsächlich derjenige die Not besser und vermag die anstehenden Bedürfnisse besser zu befriedigen, der ihr am. nächsten ist und sich zum Nächsten des Notleidenden macht. Es muß hinzugefügt werden, daß nicht selten eine bestimmte Art von Bedürfnissen keine bloß materielle Antwort erfordern, sondern daß es darauf ankommt, die tiefere menschliche Not und Anfrage herauszuhören. Man denke auch an die Situation der Flüchtlinge, der Einwanderer, der Alten oder Kranken und an all die verschiedenen Formen, die Beistand und Fürsorge brauchen, wie im Fall der Drogenabhängigen: alles Menschen, denen nur von jemandem wirksam geholfen werden kann, der ihnen außer der nötigen Behandlung eine aufrichtige brüderliche Hilfe anbietet.

(100) Vgl. PIUS XI., Enzyklika Quadragesimo anno, 1: a.a.O., 184-186.


49 Auf diesem Gebiet ist die Kirche getreu dem Auftrag Christi, ihres Gründers, seit jeher mit ihren Werken präsent, um dem bedürftigen Menschen eine materielle Unterstützung anzubieten, die ihn nicht erniedrigt und nicht zu einem Fürsorgeobjekt herabsetzt, sondern ihm hilft, aus seiner prekären Lage herauszufinden, indem sie seine Würde als Person fördert. Mit großer Dankbarkeit an Gott muß man darauf hinweisen, daß die tätige Liebe in der Kirche nie erloschen ist und heute eine vielfältige, ermutigende Zunahme verzeichnen kann. Besondere Erwähnung verdient in diesem Zusammenhang das Phänomen des freiwilligen Dienstes, den die Kirche dadurch unterstützt und fördert, daß sie alle zur Mitarbeit anspornt, um ihn in seinen Initiativen zu unterstützen und zu ermutigen.

Um die heute verbreitete individualistische Denkweise zu überwinden, braucht es ein konkretes Bemühen um Solidarität und Liebe, das in der Familie beginnt mit dem Rückhalt, den die Eheleute einander geben, und dann mit der Sorge der Generationen füreinander. Auf diese Weise qualifiziert sich die Familie auch als Arbeits- und Solidaritätsgemeinschaft. Es kommt jedoch vor, daß die Familie, wenn sie bereit ist, ihrer Berufung voll zu entsprechen, ohne die nötige Unterstützung von seiten des Staates bleibt und daher nicht über ausreichende Mittel verfügt. Es ist dringend notwendig, nicht nur die Familienpolitik, sondern auch die Sozialpolitik zu fördern, deren Hauptziel die Familie selbst sein muß. Ihr muß durch die Gewährung entsprechender Hilfsmittel und wirksamer Formen der Unterstützung bei der Erziehung der Kinder wie bei der Sorge für die alten Menschen geholfen werden, um deren Abschiebung aus dem engeren Familienverband zu vermeiden und so die Beziehungen zwischen den Generationen neu zu stärken (101).

Außer der Familie erfüllen auch andere gesellschaftliche Zwischengruppen wichtige Aufgaben und aktivieren spezifische Solidaritätsnetze. Diese reifen in der Tat zu echten Gemeinschaften von Personen heran, beleben das gesellschaftliche Gefüge und verhindern, daß es in die Anonymität und in eine unpersönliche Vermassung absinkt, wie es in der modernen Gesellschaft leider häufig der Fall ist. Der Mensch lebt in der Vielfalt der zwischenmenschlichen Beziehungen, und in ihr wächst die "Subjekthaftigkeit der Gesellschaft". Der einzelne wird heute oft zwischen den beiden Polen Staat und Markt erdrückt. Es hat manchmal den Anschein, als existiere er nur als Produzent und Konsument von Waren oder als Objekt der staatlichen Verwaltung. Es wird vergessen, daß das Zusammenleben der Menschen weder den Markt noch den Staat zum Endziel hat. Es besitzt in sich selber einen einzigartigen Wert, dem Staat und Markt dienen sollen. Der Mensch ist vor allem ein Wesen, das die Wahrheit sucht und sich bemüht, sie zu leben und sie in einem dauernden Dialog zu ergründen, der die vergangenen und die künftigen Generationen einbezieht (102).

(101) Vgl. Apostolisches Schreiben Familiaris consortio (22. November l981), Nr.
FC 45: AAS 74(1982)136f.
(102) Vgl. Ansprache an den Exekutivrat der UNESCO (Paris, 2. Juni 1980): AAS 72(1980)735-752.


50 Von dieser offenen Suche nach der Wahrheit ist die Kultur der Nation gekennzeichnet. Denn das Erbe der weitergegebenen und übernommenen Werte wird von der jungen Generation immer einer Hinterfragung unterworfen. Hinterfragen heißt nicht notwendigerweise zerstören oder von vornherein ablehnen; es besagt vielmehr vor allem, diese Werte im eigenen Leben einer Prüfung zu unterziehen und sie sich durch diese daseinsbezogene Prüfung lebendiger, aktueller und persönlicher zu eigen zu machen. Dabei muß unterschieden werden zwischen dem, was in der Tradition Gültigkeit besitzt, und Unwahrem und Irrtümern oder veralteten Formen, die durch andere, zeitgemäßere, ersetzt werden können.

In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß sich auch die Evangelisierung in die Kultur der Nationen einfügt, indem sie diese auf ihrem Weg zur Wahrheit unterstützt und ihr bei dem Bemühen um Läuterung und Anreicherung hilft (103). Wenn sich eine Kultur jedoch in sich selber verschließt und veraltete Lebensformen zu verewigen sucht, indem sie jeden Austausch und jede Auseinandersetzung über die Wahrheit vom Menschen ablehnt, dann wird sie unfruchtbar und verf'ällt.

(103) Vgl. Enzyklika Redemptoris missio, Nr.
RMi 39 RMi 52: L'Osservatore Romano, 23. Januar 1991.


51 Das gesamte menschliche Tun hat seinen Platz in einer Kultur und erfolgt in Wechselwirkung mit ihr. Für eine angemessene Gestaltung dieser Kultur braucht es die Einbeziehung des ganzen Menschen, der darin seine Kreativität, seine Intelligenz, sein Wissen von der We1t und den Menschen entfaltet. Außerdem bringt er in sie ein seine Fähigkeit zur Selbstbeherrschung, zum persönlichen Opfer, zur Solidarität und zur Bereitschaft, das Gemeinwohl zu fördern. Darum wird die erste und wichtigste Arbeit im Herzen des Menschen vollbracht. Die Art und Weise, wie er sich um den Aufbau seiner Zukunft bemüht, hängt von der Auffassung ab, die er von sich selbst und seiner Zielbestimmung hat. Auf dieser Ebene liegt der spezifische und entscheidende Beitrag der Kirche für die wahre Kultur. Sie fördert die Qualität jener menschlichen Haltungen, die die Kultur des Friedens den Modellen vorziehen, die den Menschen in der Masse erniedrigen, die Rolle seiner Initiative und seiner Freiheit verkennen und seine Größe in die Taten des Konflikts und des Krieges verlegen. Die Kirche leistet einen solchen Dienst, indem sie die Wahrheit über die Erschaffung der Welt verkündet, die Gott in die Hände der Menschen gelegt hat, damit sie sie durch ihre Arbeit fruchtbarer und vollkommener machen; und indem sie die Wahrheit über die Erlösung verkündet, durch die der Sohn Gottes alle Menschen gerettet und sie zugleich miteinander verbunden hat, indem er sie füreinander verantwortlich machte. Die HI. Schrift spricht zu uns ständig über den tätigen Einsatz für den Bruder und konfrontiert uns mit einer Mitverantwortung, die alle Menschen umfassen soll.

Diese Forderung macht nicht halt an den Grenzen der eigenen Familie und auch nicht der Nation oder des Staates. Sie umfaßt in gestufter Weise die ganze Menschheit, so daß sich kein Mensch als unbeteiligt oder gleichgültig gegenüber dem Schicksal eines anderen Gliedes der Menschheitsfamilie ansehen darf. Kein Mensch kann behaupten, für das Schicksal seines Bruders nicht verantwortlich zu sein (vgl.
Gn 4,9 Lc 10,29-37 Mt 25,31-46)!

Die aufmerksame, zuvorkommende Sorge für den Nächsten, gerade in der Stunde der Not, heute erleichtert auch durch die neuen Kommunikationsmittel, die die Menschen einander nähergebracht haben, ist besonders wichtig bei der Suche nach anderen Möglichkeiten zur Lösung der internationalen Konflikte als dem Krieg. Es läßt sich unschwer behaupten, daß die schreckliche Gewalt der Vernichtungsmittel, die selbst den mittleren und kleinen Mächten zugänglich sind, und die immer engere Verflechtung zwischen den Völkern der ganzen Erde es sehr schwierig oder praktisch unmöglich machen, die Auswirkungen eines Konfliktes zu begrenzen.


52 Die Päpste Benedikt XV. und seine Nachfolger haben diese Gefahr klar erkannt (104). Ich selber habe anläßlich des jüngsten dramatischen Krieges im Persischen Golf den Ruf wiederholt: "Nie wieder Krieg!" Nein, nie wieder ein Krieg, der das Leben der Unschuldigen vernichtet; der töten lehrt und das Leben derer, die töten, gleichfalls zerstört; der eine Dauerspur von Zorn und Haß zurückläßt und die gerechte Lösung jener Probleme, die ihn ausgelöst haben, erschwert! Wie in den einzelnen Staaten endlich der Zeitpunkt kam, wo an die Stelle des Systems der persönlichen Rache und Vergeltung die Herrschaft des Gesetzes trat, so ist es jetzt dringend notwendig, daß in der internationalen Völkergemeinschaft ein ähnlicher Fortschritt stattfindet. Man darf nie vergessen, daß ein Krieg immer reale und schwerwiegende Ursachen hat: erlittene Ungerechtigkeiten, Vereitelung berechtigter Bestrebungen, Elend und Ausbeutung verzweifelter Menschenmassen, die keine reale Möglichkeit sehen, ihre Situation auf friedlichem Weg zu verbessern.

Darum heißt der andere Name für Frieden Entwicklung (105). Genauso, wie es die gemeinsame Verantwortung gibt, den Krieg zu verhindern, so gibt es die gemeinsame Verantwortung, die Entwicklung zu fördern. Wie es auf nationaler Ebene möglich und geboten ist, eine Wirtschaft aufzubauen, die das Funktionieren des Marktes am Gemeinwohl orientiert, genauso müssen auf internationaler Ebene geeignete Maßnahmen getroffen werden. Es braucht also ein großes Bemühen um gegenseitiges Verstehen, um Wissen voneinander und um Sensibilisierung der Gewissen. Das ist die ersehnte Kultur, die das Vertrauen in die menschliche Leistungsfähigkeit des Armen wachsen läßt und damit in seine Fähigkeit, seine Lage durch die Arbeit zu verbessern bzw. einen positiven Beitrag zum wirtschaftlichen Wohlstand zu leisten. Dazu müssen aber dem Armen - ob Einzelperson oder Nation - Bedingungen angeboten werden, die tatsächlich annehmbar sind. Solche Gelegenheiten zu schaffen, ist Aufgabe einer weltweiten Zusammenarbeit für die Entwicklung. Das bedeutet auch den Verzicht auf Gewinn- und Machtpositionen, über die die Wirtschaften der Industrienationen zum eigenen Vorteil verfügen (106).

Das kann tiefgreifende Veränderungen der überlieferten Lebensstile mit sich bringen, um der Verschwendung der Ressourcen der Natur und der Menschen Einhalt zu gebieten und so allen Völkern und Menschen der Erde zu ermöglichen, in ausreichendem Maße daran teilzuhaben. Hinzu kommen muß außerdem die Erschließung der neuen materiellen und geistigen Güter als Frucht der Arbeit und der Kultur der heutigen Randvölker, um so zur umfassenden Bereicherung der Völkerfamilie zu gelangen.

(104) Vgl. BENEDIKT XV., Ubi primum (8. September 1914): AAS 6(1914)501 f; PIUS XI., Rundfunkbotschaft an die katholischen Gläubigen und an die ganze We1t (29. September 1938): AAS 30(1938)309 f.; PIUS XII., Radiobotschaft an die ganze Welt (24.August 1939): AAS 31(1939)333-335; JOHANNES XXIII., Enzyklika Pacem in terris, III
PT 47-67: a.a.O., 285-289; PAUL VI., Ansprache vor den Vereinten Nationen (4. Oktober 1965): AAS 57(1965)877-885.
(105) Vgl. PAUL VI., Enzyklika Populorum progressio, Nr. PP 76-77: a.a.O., 294f.
(106) Vgl. Apostolisches Schreiben Familiaris consortio, Nr. FC 48: a.a.O., 139f.

VI. Kapitel: Der Mensch ist der Weg der Kirche

53 Angesichts des Elends des Proletariats sagte Leo XIII.: "Mit voller Zuversicht treten Wir an diese Aufgabe heran und im Bewußtsein, daß Uns das Wort gebührt ... ; so könnte das Stillschweigen eine Verletzung Unserer Pflicht scheinen" (107). Die Kirche hat in den letzten hundert Jahren wiederholt ihre Stellungnahme zum Ausdruck gebracht, indem sie die Entwicklung der sozialen Frage aus der Nähe verfolgte. Sie tat das gewiß nicht, um vergangene Privilegien zurückzugewinnen oder ihre Auffassung anderen aufzuzwingen. Ihr einziges Ziel war die Sorge und Verantwortung für den ihr von Christus anvertrauten Menschen, für diesen Menschen, der, wie das II. Vatikanische Konzil betont, das einzige von Gott um seiner selbst willen gewollte Geschöpf ist und mit dem Gott seinen Plan hat, nämlich Teilhabe am ewigen Heil. Es handelt sich nicht um einen "abstrakten" Menschen, sondern um den realen, "konkreten" und "geschichtlichen" Menschen. Es handelt sich um jeden einzelnen Menschen, denn jeder ist vom Geheimnis der Erlösung betroffen, mit jedem ist Christus für immer durch dieses Geheimnis verbunden (108). Daraus folgt, daß die Kirche den Menschen nicht verlassen darf und daß "dieser Mensch der erste Weg ist, den die Kirche bei der Erfüllung ihres Auftrags beschreiten muß ..., den Weg, der von Christus selbst vorgezeichnet ist und unabänderlich durch das Geheimnis der Menschwerdung und der Erlösung führt" (109).

Das ist die einzige Inspiration, von der sich die Soziallehre der Kirche leiten läßt. Wenn sie sie Schritt für Schritt, vor allem seit dem Datum, dessen wir heute gedenken, in systematischer Form dargelegt hat, so deshalb, weil den Horizont des ganzen Reichtums der kirchlichen Lehre der Mensch in seiner konkreten Wirklichkeit als Sünder und als Gerechtfertigter darstellt.

(107) Enzyklika Rerum novarum, Nr. 13: a.a.O., 107.
(108) Vgl. Enzyklika Redemptor Hominis, Nr.
RH 13: a.a.O., 283.
(109) Ebd., Nr. RH 14: a.a.O., 284f.


54 Die heutige Soziallehre hat besonders den Menschen im Auge, insofern er in das komplizierte Beziehungsgeflecht der modernen Gesellschaften eingebunden ist. Die Humanwissenschaften und die Philosophie dienen dazu, die zentrale Stellung des Menschen in der Gesellschaft zu deuten und ihn in die Lage zu versetzen, sich selbst als "soziales Wesen" besser zu begreifen. Allein der Glaube enthüllt ihm voll seine wahre Identität. Von dieser Identität geht die Soziallehre der Kirche aus. Ihr Ziel ist es, unter Zuhilfenahme sämtlicher Beiträge der Wissenschaften und der Philosophie dem Menschen auf dem Weg zu seinem Heil beizustehen.

Die Enzyklika Rerum novarum kann als ein wichtiger Beitrag zum gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verständnis des ausgehenden 19. Jahrhunderts gelesen werden. Ihr besonderer Wert liegt aber darin, daß sie ein Dokument des Lehramtes ist, das sich zusammen mit vielen anderen Dokumenten dieser Art in den Evangelisierungsauftrag der Kirche einreiht. Daraus folgt, daß der Soziallehre die Bedeutung eines Instrumentes der Glaubensverkündigung zukommt: Als solches verkündet sie

jedem Menschen Gott und das Heilsmysterium in Christus und enthüllt dadurch den Menschen dem Menschen selbst. In diesem und nur in diesem Licht befaßt sie sich mit den anderen Fragen: mit den Menschenrechten jedes einzelnen, insbesondere des "Proletariats", mit Familie und Erziehung, mit den Aufgaben des Staates, mit der nationalen und internationalen Ordnung, mit dem Wirtschaftsleben, der Kultur, mit Krieg und Frieden, mit der Achtung des Lebens vom Zeitpunkt der Empfängnis bis zum Tod.


55 Die Kirche empfängt den "Sinn des Menschen" von der göttlichen Offenbarung. "Um den Menschen, den wahren, unverkürzten Menschen zu erkennen, muß man Gott erkennen", sagte Paul VI. und zitierte gleich darauf die hl. Katharina von Siena, die in einem Gebet denselben Gedanken aussprach: "In deiner Natur, ewige Gottheit, werde ich meine eigene Natur erkennen" (110).

Darum ist christliche Anthropologie in Wirklichkeit ein Kapitel der Theologie, und die Soziallehre der Kirche, die sich des Menschen annimmt, sich um ihn und sein Verhalten in der Welt kümmert, gehört aus demselben Grund in den Bereich der Theologie und insbesondere der Moraltheologie (111).Die theologische Dimension erweist sich sowohl für die Interpretation wie für die Lösung der heutigen Probleme des menschlichen Zusammenlebens als unabdingbar. Das gilt - um es in aller Deutlichkeit zu sagen - sowohl gegenüber der "atheistischen" Lösung, die den Menschen seiner fundamentalen Bausteine, nämlich des Geistlichen, beraubt, als auch gegenüber den permissiven und konsumistischen Lösungen, die es unter verschiedenen Vorwänden darauf abgesehen haben, ihn von seiner Unabhängigkeit von jedem Gesetz und von Gott zu überzeugen, indem sie ihn in einen für ihn selbst und die anderen schädlichen Egoismus einsperren.

Wenn die Kirche dem Menschen Gottes Heil verkündet, wenn sie ihm durch die Sakramente das göttliche Leben anbietet und vermittelt, wenn sie seinem Leben durch die Gebote der Gottes- und der Nächstenliebe Orientierung gibt, dann trägt sie zur Bereicherung der Würde des Menschen bei. Aber so, wie sie diesen ihren religiösen und transzendenten Sendungsauftrag für den Menschen niemals aufgeben kann, so ist sie sich darüber im klaren, daß ihr Wirken auch heute auf Schwierigkeiten und Hindernisse stößt: Deshalb läßt sie sich immer wieder mit neuen Kräften und neuen Methoden auf die Evangelisierung ein, die den ganzen Menschen fördert. Auch zu Beginn des dritten Jahrtausends ist sie "Zeichen und Schutz der Transzendenz der menschlichen Person" (112), wie sie es vom Anfang ihres Bestehens an auf ihrem gemeinsamen Weg mit dem Menschen durch die ganze Geschichte immer getan hat. Die Enzyklika Rerum novarum ist ein sprechender Beweis dafür.

(110) PAULVI., Predigt bei der Schlußsitzung des II. Vatikanischen Konzils (7. Dezember l965): AAS 58(1966)58.
(111) Enzyklika Sollicitudo rei socialis, Nr.
SRS 41: a.a.O., 571.
(112) II. VATIKANISCHES KONZIL, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, Nr. GS 76; vgl. JOHANNES PAUL II., Redemptor Hominis, Nr. RH 13: a.a.O., 283.


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