Katechismus KK 1997 1204

Liturgie und Kulturen

1204 Die Feier der Liturgie soll dem Geist und der Kultur der verschiedenen Völker entsprechen (Vgl. SC 37-40). Damit das Mysterium Christi allen Völkern kundgemacht werde, um sie "zum Gehorsam des Glaubens zu führen" (Rm 16,26), muß es in allen Kulturen verkündet, gefeiert und gelebt werden. Die Kulturen werden dabei durch das Mysterium nicht aufgehoben, sondern erlöst und vollendet (Vgl. CTR 53). Durch ihre eigene, von Christus angenommene und verklärte menschliche Kultur haben die vielen Kinder Gottes Zugang zum Vater und verherrlichen ihn in dem einen Geist (Vgl. dazu auch CEC 2684 CEC 854 CEC 1232 CEC 2527).

1205 "Die Anpassung muß der Tatsache Rechnung tragen, daß es in der Liturgie, und vornehmlich in der Liturgie der Sakramente, einen unveränderlichen Bestandteil gibt, weil er göttlichen Ursprungs ist, über den die Kirche zu wachen hat. Daneben gibt es Bestandteile, die verändert werden können und die die Kirche an die Kulturen der neuevangelisierten Völker anpassen kann und mitunter auch muß" (Vgl. SC 21) (Johannes Paul II., Ap. Schr. "Vicesimus quintus annus" 16) (Vgl. dazu auch CEC 1125).

1206 "Die liturgische Vielfalt kann bereichernd wirken, aber auch Spannungen, gegenseitige Mißverständnisse und selbst Spaltungen hervorrufen. Selbstverständlich darf in diesem Bereich die Verschiedenheit nicht die Einheit beeinträchtigen. Sie darf sich nur äußern innerhalb des treuen Festhaltens am gemeinsamen Glauben, an den sakramentalen Zeichen, welche die Kirche von Christus erhalten hat, und an der hierarchischen Gemeinschaft. Die Anpassung an die Kulturen erfordert eine Bekehrung des Herzens und notfalls die Aufgabe von altüberlieferten Bräuchen, die mit dem katholischen Glauben unvereinbar sind" (ebd.)



KURZTEXTE



1207 Es ist richtig, daß sich die Feier der Liturgie mit Hilfe der Kultur des Volkes, in dem sich die Kirche befindet, auszudrücken sucht, ohne sich von ihr abhängig zu machen. Die Liturgie ist aber auch selbst fähig, Kulturen zu erzeugen und zu bilden.

1208 Die verschiedenen als legitim anerkannten liturgischen Überlieferungen bezeugen die Katholizität der Kirche, denn sie bringen ein und dasselbe Mysterium Christi zeichenhaft zum Ausdruck und teilen es mit.

1209 Das Kriterium, das die Einheit in der Vielfalt der liturgischen Traditionen sichert, ist die Treue zur apostolischen Überlieferung, das heißt zur Gemeinschaft im Glauben und in den Sakramenten, welche die Kirche von den Aposteln empfangen hat. Diese Gemeinschaft kommt in der apostolischen Sukzession zum Ausdruck und wird durch sie gewährleistet.




ZWEITER ABSCHNITT

DIE SIEBEN SAKRAMENTE DER KIRCHE




1210 Die Sakramente des Neuen Bundes sind von Christus eingesetzt. Es gibt sieben Sakramente: die Taufe, die Firmung, die Eucharistie, die Buße, die Krankensalbung, die Weihe und die Ehe. Diese sieben Sakramente betreffen alte Stufen und wichtigen Zeitpunkte im Leben des Christen: sie geben dem Glaubensleben der Christen Geburt und Wachstum, Heilung und Sendung. Es besteht also eine gewisse Ähnlichkeit zwischen den Stufen des natürlichen Lebens und den Stufen des geistlichen Lebens (Vgl. Thomas v. A., s. th, III 65,1) (Vgl. dazu auch CEC 1113).

1211 Dieser Analogie entsprechend werden zunächst die drei Sakramente der christlichen Initiation (erstes Kapitel) dargelegt, dann die Sakramente der Heilung (zweites Kapitel) und schließlich die Sakramente, die im Dienst der Gemeinschaft und der Sendung der Gläubigen stehen (drittes Kapitel). Diese Reihenfolge ist zwar nicht die einzig mögliche, sie läßt aber ersehen, daß die Sakramente ein organisches Ganzes bilden, in dem jedes Sakrament einen lebenswichtigen Platz einnimmt. In diesem Organismus nimmt die Eucharistie als "Sakrament der Sakramente" eine einzigartige Stellung ein: "Alle anderen Sakramente sind auf sie als auf ihr Ziel hingeordnet" (Thomas v. A., s. th. III 65,3) (Vgl. dazu auch CEC 1374).



ERSTES KAPITEL

DIE SAKRAMENTE DER CHRISTLICHEN

INITIATION



1212 Durch die Sakramente der christlichen Initiation - die Taufe, die Firmung und die Eucharistie - werden die Grundlagen des ganzen christlichen Lebens gelegt. "Durch die Gnade Christi beschenkt, erhalten die Menschen Anteil an der göttlichen Natur. Dabei besteht eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Werden und Wachsen des natürlichen Lebens und mit seiner Stärkung. In der Taufe wiedergeboren, werden die Gläubigen durch das Sakrament der Firmung gefestigt und in der Eucharistie mit dem Brot des ewigen Lebens gestärkt. So werden sie durch die Sakramente der christlichen Initiation immer tiefer in das Leben Gottes hineingenommen und kommen der vollendeten Liebe immer näher" (Paul VI., Ap. Konst. "Divinae consortium naturae") (Vgl. OICA praenotanda 1-2).




ARTIKEL 1 DAS SAKRAMENT DER TAUFE



1213 Die heilige Taufe ist die Grundlage des ganzen christlichen Lebens, das Eingangstor zum Leben im Geiste (vitae spiritualis ianua) und zu den anderen Sakramenten. Durch die Taufe werden wir von der Sünde befreit und als Söhne Gottes wiedergeboren; wir werden Glieder Christi, in die Kirche eingefügt und an ihrer Sendung beteiligt (Vgl. K. v. Florenz: DS 1314 CIC 204, § 1; CIC 849; CIO 675, § 1): "Die Taufe ist das Sakrament der Wiedergeburt durch das Wasser im Wort" (Catech. R. 2,2,5).



I Wie wird dieses Sakrament genannt?

1214 Man nennt es Taufe nach dem in seinem Vollzug wesentlichen Ritus: taufen (auf griechisch "baptizein") bedeutet "eintauchen". Das Eintauchen ins Wasser versinnbildet das Begrabenwerden des Katechumenen in den Tod Christi, aus dem er durch die Auferstehung mit ihm (Vgl. Rm 6,3-4 Col 2,12) als eine "neue Schöpfung" hervorgeht (2Co 5,17 Ga 6,15) (Vgl. dazu auch CEC 628).

1215 Dieses Sakrament wird auch "Bad der Wiedergeburt und der Erneuerung im Heiligen Geist" (Tt 3,5) genannt, denn es bezeichnet und bewirkt die Geburt aus dem Wasser und dem Geist, ohne die niemand "in das Reich Gottes kommen kann" (Jn 3,5) (Vgl. dazu auch CEC 1257).

1216 "Dieses Bad wird Erleuchtung genannt, denn wer diese (katechetische) Unterweisung erhält, wird im Geiste erleuchtet" (Justin, apol. 1,61,12). Da er in der Taufe das Wort, "das wahre Licht, das jeden Menschen erleuchtet" (Jn 1,9), erhalten hat, ist der Getaufte nach der "Erleuchtung" (He 10,32) zu einem Sohn "des Lichtes" (1Th 5,5) geworden, ja zum "Licht" selbst (Ep 5,8) (Vgl. dazu auch CEC 1243).

"Die Taufe ist die schönste und herrlichste der Gaben Gottes ... Wir nennen sie Gabe, Gnade, Salbung, Erleuchtung, Gewand der Unverweslichkeit, Bad der Wiedergeburt, Siegel, und nach allem, was besonders wertvoll ist. Gabe, denn sie wird solchen verliehen, die nichts mitbringen; Gnade, denn sie wird sogar Schuldigen gespendet; Taufe, denn die Sünde wird im Wasser begraben; Salbung, denn sie ist heilig und königlich (wie die, die gesalbt werden); Erleuchtung, denn sie ist strahlendes Licht; Gewand, denn sie bedeckt unsere Schande; Bad, denn sie wäscht; Siegel, denn sie behütet uns und ist das Zeichen der Herrschaft Gottes" (Gregor von Nazianz, or. 40,3-4).



II Die Taufe in der Heilsökonomie


Die Vorzeichen der Taufe im Alten Bund

1217 Bei der Weihe des Taufwassers in der Liturgie der Osternacht gedenkt die Kirche feierlich der großen Ereignisse der Heilsgeschichte, die schon auf das Mysterium der Taufe hindeuteten:

"Gott, deine unsichtbare Macht bewirkt das Heil der Menschen durch sichtbare Zeichen. Auf vielfältige Weise hast du das Wasser dazu erwählt, daß es hinweise auf das Geheimnis der Taufe" (MR, Osternacht 42: Weihe des Taufwassers).

1218 Seit Anfang der Welt ist das Wasser, dieses einfache, aber wunderbare Geschöpf, die Quelle des Lebens und der Fruchtbarkeit. Nach der Heiligen Schrift wird es durch den Geist Gottes gleichsam "bedeckt" (Vgl. Gn 1,2) (Vgl. dazu auch CEC 344 CEC 694):

"Schon im Anfang der Schöpfung schwebte dein Geist über dem Wasser und schenkte ihm die Kraft, zu retten und zu heiligen" (MR, Osternacht 42: Segnung des Taufwassers).

1219 Die Kirche hat in der Arche Noachs ein Vorzeichen des Heils durch die Taufe erblickt. In der Arche wurden ja "nur wenige, nämlich acht Menschen, durch das Wasser gerettet" (1P 3,20):

"Selbst die Sintflut war ein Zeichen der Taufe, denn das Wasser brachte der Sünde den Untergang und heiligem Leben einen neuen Anfang" (MR, Osternacht 42: Segnung des Taufwassers).

1220 Das Quellwasser ist Symbol des Lebens, das Meerwasser Symbol des Todes. Deswegen kann das Wasser auch auf das Mysterium des Kreuzes hinweisen. Aufgrund dieser Symbolik bedeutet die Taufe das Hineingenommenwerden in den Tod Christi (Vgl. dazu auch CEC 1010).

1221 So kündigt vor allem der Durchzug durch das Rote Meer - die wirkliche Befreiung Israels aus der Knechtschaft in Ägypten - die durch die Taufe bewirkte Befreiung an:

"Als die Kinder Abrahams, aus Pharaos Knechtschaft befreit, trockenen Fußes das Rote Meer durchschritten, da waren sie ein Bild deiner Gläubigen, die durch das Wasser der Taufe aus der Knechtschaft des Bösen befreit sind" (MR, Osternacht 42: Segnung des Taufwassers).

1222 Vorzeichen der Taufe ist schließlich auch die Überschreitung des Jordan, durch die das Volk Gottes das Land, das den Nachkommen Abrahams verheißen worden war, zum Geschenk erhielt - ein Bild des ewigen Lebens. Die Verheißung dieses seligen Erbes erfüllt sich im Neuen Bund.



Die Taufe Christi

1223 Sämtliche Vorzeichen des Alten Bundes finden in Christus Jesus ihre Vollendung. Dieser beginnt sein öffentliches Leben nach seiner Taufe durch Johannes im Jordan (Vgl. Mt 3,13 par). Nach seiner Auferstehung gibt er den Aposteln die Sendung: "Geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe" (Mt 28,19-20) (Vgl. Mc 16,15-16) (Vgl. dazu auch CEC 232).

1224 Um "die Gerechtigkeit (die Gott fordert) ganz zu erfüllen" (Mt 3,15), hat sich unser Herr freiwillig der Taufe durch Johannes, die für Sünder bestimmt war, unterzogen. In dieser Handlung zeigt sich die "Selbstentäußerung" (Vgl. Phil Ph 2,7) Jesu. Der Geist, der über den Wassern der ersten Schöpfung schwebte, läßt sich dabei auf Christus nieder, um auf die Neuschöpfung hinzudeuten, und der Vater bezeugt Jesus als seinen "geliebten Sohn" (Mt 3,17) (Vgl. dazu auch CEC 536).

1225 In seinem Pascha hat Christus für alle Menschen die Quellen der Taufe erschlossen. Er hatte ja von seinem Leiden, das er in Jerusalem erdulden mußte, als einer "Taufe" gesprochen, mit der er "getauft" werden müsse (Mc 10,38) (Vgl. Lc 12,50). Das Blut und das Wasser, die der durchbohrten Seite des gekreuzigten Jesus entflossen (Vgl. Jn 19,34), sind Urbilder der Taufe und der Eucharistie, der Sakramente des neuen Lebens (Vgl. 1Jn 5,6-8). Somit ist es möglich, "aus Wasser und Geist geboren" zu werden, um in das Reich Gottes zu kommen (Jn 3,5) (Vgl. dazu auch CEC 766):

"Sieh, wo du getauft wurdest, woher die Taufe kommt, wenn nicht vom Kreuz Christi, vom Tode Christi. Darin liegt das ganze Mysterium: er hat für dich gelitten. In ihm bist du erlöst, in ihm bist du gerettet" (Ambrosius, sacr. 2,6).



Die Taufe in der Kirche

1226 Schon am Pfingsttag hat die Kirche die heilige Taufe gefeiert und gespendet. Der hl. Petrus sagt zu der Menge, die durch seine Predigt bis ins Innerste aufgewühlt war: "Kehrt um, und jeder von euch lasse sich auf den Namen Jesu Christi taufen zur Vergebung seiner Sünden; dann werdet ihr die Gabe des Heiligen Geistes empfangen" (Ac 2,38). Die Apostel und ihre Mitarbeiter bieten die Taufe allen an, die an Jesus glauben: Juden, Gottesfürchtigen und Heiden (Vgl. Ac 2,41 Ac 8,12-13 Ac 10,48 Ac 16,15). Stets erscheint die Taufe an den Glauben gebunden: "Glaube an Jesus, den Herrn, und du wirst gerettet werden, du und dein Haus" sagt der hl. Paulus zu seinem Gefängniswärter in Philippi. Und dieser "ließ sich sogleich mit allen seinen Angehörigen taufen" (Ac 16,31 Ac 16,33) (Vgl. dazu auch CEC 849).

1227 Dem hl. Apostel Paulus zufolge wird der Gläubige durch die Taufe in den Tod Christi hineingenommen; er wird mit ihm begraben und er ersteht mit ihm auf (Vgl. dazu auch CEC 790).

"Wißt ihr denn nicht, daß wir alle, die wir auf Christus Jesus getauft wurden, auf seinen Tod getauft worden sind? Wir wurden mit ihm begraben durch die Taufe auf den Tod; und wie Christus durch die Herrlichkeit des Vaters von den Toten auferweckt wurde, so sollen auch wir als neue Menschen leben" (Rm 6,3-4) (Vgl. Col 2,12).

Die Gläubigen haben "Christus (als Gewand) angelegt" (Ga 3,27). Kraft des Heiligen Geistes ist die Taufe ein Bad, das reinigt, heiligt und gerecht macht (Vgl. 1Co 6,11 1Co 12,13).

1228 Die Taufe ist also ein Bad im Wasser, wobei "der unvergängliche Same" des Wortes Gottes seine belebende Wirkung ausübt (Vgl. 1P 1,23 Ep 5,26). Der hl. Augustinus sagt von der Taufe: "Es tritt das Wort zum (materiellen) Element, und es wird ein Sakrament" (ev. Jo. 80,3).



III Wie wird das Sakrament der Taufe gefeiert?



Die christliche Initiation

1229 Christ wird man - schon zur Zeit der Apostel - auf dem Weg einer in mehreren Stufen erfolgenden Initiation. Dieser Weg kann rasch oder langsam zurückgelegt werden. Er muß jedoch stets einige wesentliche Elemente enthalten: die Verkündigung des Wortes, die Annahme des Evangeliums, die eine Bekehrung einschließt, das Bekenntnis des Glaubens, die Taufe, die Spendung des Heiligen Geistes und den Zugang zur eucharistischen Gemeinschaft.

1230 Diese Initiation wurde im Lauf der Jahrhunderte und je nach den Umständen verschiedenartig gestaltet. In den ersten Jahrhunderten der Kirche erfuhr die christliche Initiation eine breite Entfaltung: Eine lange Zeit des Katechumenates und eine Reihe vorbereitender Riten, die den Weg der Vorbereitung liturgisch kennzeichneten, führten schließlich zur Feier der Sakramente der christlichen Initiation (Vgl. dazu auch CEC 1248).

1231 Dort, wo die Kindertaufe weithin zur allgemein üblichen Form der Spendung der Taufe geworden war, wurde diese Feier zu einer einzigen Handlung, die die Vorstufen zur christlichen Initiation stark verkürzt enthält. Die Kindertaufe erfordert naturgemäß einen Katechumenat nach der Taufe. Dabei geht es nicht nur um die erforderliche Glaubensunterweisung nach der Taufe, sondern um die notwendige Entfaltung der Taufgnade in der Entwicklung der Person des Getauften. Hier hat der katechetische Unterricht seinen Platz (Vgl. dazu auch CEC 13).

1232 Das Zweite Vatikanische Konzil hat in der lateinischen Kirche einen mehrstufigen "Katechumenat für Erwachsene ... wiederhergestellt" (SC 64). Dessen Riten sind im Ordo initiationis christianae adultorum (1972) zu finden. Das Konzil hat außerdem gestattet, "in den Missionsländern ... außer den Elementen der Initiation, die in der christlichen Überlieferung enthalten sind, auch jene zuzulassen, die sich bei den einzelnen Völkern in Gebrauch befinden, sofern sie ... dem christlichen Ritus angepaßt werden können" (SC 65) (Vgl. SC 37-40) (Vgl. dazu auch CEC 1204).

1233 In allen lateinischen und ostkirchlichen Riten beginnt heute die christliche Initiation von Erwachsenen mit ihrem Eintritt in den Katechumenat, um in einer einzigen Feier der drei Sakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie zu gipfeln (Vgl. AGD 13 CIC 851 CIC 865 CIC 866). In den ostkirchlichen Riten beginnt die christliche Initiation der Kinder mit der Taufe, auf die gleich darauf die Firmung und der Empfang der Eucharistie folgt. Im römischen Ritus dagegen geht die Initiation während der Jahre der Katechese weiter, um später durch den Empfang der Firmung und der Eucharistie, dem Höhepunkt der christlichen Initiation, vollendet zu werden (Vgl. CIC 851,2°; CIC 868) (Vgl. dazu auch CEC 1290).



Die Mystagogie der Feier

1234 Sinn und Gnade des Taufsakramentes treten in den Riten der Feier klar zutage. Indem die Gläubigen den Handlungen und Worten dieser Feier aufmerksam folgen, werden sie in die Reichtümer eingeweiht, die dieses Sakrament in jedem Neugetauften bezeichnet und bewirkt.

1235 Das Kreuzzeichen zu Beginn der Feier bringt zum Ausdruck, daß Christus dem, der ihm angehören soll, sein Zeichen aufprägt. Es bezeichnet die Erlösungsgnade, die Christus uns durch sein Kreuz erworben hat (Vgl. dazu auch CEC 617 CEC 2157).

1236 Die Verkündigung des Wortes Gottes erleuchtet die Täuflinge und die Gemeinde durch die geoffenbarte Wahrheit und ruft die Antwort des Glaubens hervor. Der Glaube läßt sich von der Taufe nicht trennen. Die Taufe ist ja in ganz besonderer Weise "das Sakrament des Glaubens", denn man tritt durch sie sakramental in das Leben des Glaubens ein (Vgl. dazu auch CEC 1122).

1237 Weil die Taufe Zeichen der Befreiung von der Sünde und deren Anstifter, dem Teufel, ist, spricht man über den Täufling einen Exorzismus (oder mehrere). Der Zelebrant salbt den Täufling oder legt ihm die Hand auf; danach widersagt der Täufling ausdrücklich dem Satan. So vorbereitet, kann er den Glauben der Kirche bekennen, dem er durch die Taufe "anvertraut" wird (Vgl. Rm 6,17) (Vgl. dazu auch CEC 1673 CEC 189).

1238 Durch ein Gebet der Epiklese wird in der Tauffeier selbst oder in der Osternacht das Taufwasser geweiht. Die Kirche bittet Gott, daß durch seinen Sohn die Kraft des Heiligen Geistes in dieses Wasser herabsteige, damit alle, die darin die Taufe empfangen, "aus Wasser und Geist geboren" werden (Jn 3,5) (Vgl. dazu auch CEC 1217).

1239 Darauf folgt der wesentliche Ritus des Sakramentes: die eigentliche Taufe. Diese zeigt an und bewirkt, daß der Täufling der Sünde stirbt, dem Pascha-Mysterium Christi gleichgestaltet wird und so in das Leben der heiligsten Dreifaltigkeit eintritt. Am ausdrucksvollsten wird die Taufe durch dreimaliges Eintauchen in das Taufwasser vollzogen. Aber schon seit urchristlicher Zeit kann sie auch gespendet werden, indem man dreimal Wasser über das Haupt des Täuflings gießt (Vgl. dazu auch CEC 1214).

1240 In der lateinischen Kirche spricht der Taufspender bei diesem dreimaligen Übergießen die Worte: "N., ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes". Im ostkirchlichen Ritus wendet sich der Katechumene nach Osten und der Priester spricht: "Der Diener Gottes N. wird getauft im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes". Und jedesmal, wenn er eine Person der heiligsten Dreifaltigkeit nennt, taucht er den Täufling ins Wasser und hebt ihn wieder heraus.

1241 Die Salbung mit dem heiligen Chrisam- einem vom Bischof geweihten wohlriechenden Öl - bedeutet, daß dem Neugetauften der Heilige Geist geschenkt wird. Er ist ja ein Christ geworden, das heißt ein durch den Heiligen Geist "Gesalbter", eingegliedert in Christus, der zum Priester, Propheten und König gesalbt ist (Vgl. OBP 62) (Vgl. dazu auch CEC 1294 CEC 1574 CEC 783).

1242 In der Liturgie der Ostkirchen ist die Salbung nach der Taufe das Sakrament der Chrismation (Firmung). In der römischen Liturgie kündigt sie eine zweite Salbung mit dem heiligen Chrisam an, die der Bischof spenden wird: das Sakrament der Firmung, welche die Taufsalbung gewissermaßen "konfirmiert" (bekräftigt) und vollendet (Vgl. dazu auch CEC 1291).

1243 Das weiße Kleid bedeutet, daß der Getaufte "Christus (als Gewand) angelegt" (Ga 3,27) hat: er ist mit Christus auferstanden. Die Taufkerze, die an der Osterkerze entzündet wird, bedeutet, daß Christus den Neugetauften erleuchtet hat. In Christus sind die Getauften "Licht der Welt" (Mt 5,14) (Vgl. Phil Ph 2,15). Der Neugetaufte ist jetzt, im eingeborenen Sohn, Kind Gottes. Er darf das Gebet der Kinder Gottes beten: das Vaterunser (Vgl. dazu auch CEC 1216 CEC 2769).

1244 Die erste eucharistische Kommunion. Kind Gottes geworden, mit dem hochzeitlichen Gewand bekleidet, wird der Neugetaufte zum "Hochzeitsmahl des Lammes" zugelassen und erhält die Nahrung des neuen Lebens, den Leib und das Blut Christi. Die Ostkirchen sind sich der Einheit der christlichen Initiation sehr bewußt und spenden deshalb die heilige Kommunion allen Neugetauften und -gefirmten, sogar Kleinkindern im Gedenken an die Worte des Herrn: "Laßt die Kinder zu mir kommen; hindert sie nicht daran!" (Mc 10,14). Die lateinische Kirche behält den Zutritt zur heiligen Kommunion denen vor, die zum Vernunftalter gelangt sind, bringt aber den Zusammenhang der Taufe mit der Eucharistie dadurch zum Ausdruck, daß das neugetaufte Kind zum Gebet des Vaterunsers an den Altar getragen wird (Vgl. dazu auch CEC 1292).

1245 Der feierliche Segen beschließt die Tauffeier. Bei der Taufe von Kleinkindern ist die Segnung der Mutter von besonderer Bedeutung.



IV Wer kann die Taufe empfangen?

1246 "Fähig zum Empfang der Taufe ist jeder und nur der Mensch, der noch nicht getauft ist" (CIC 864 CIO 679).



Die Taufe von Erwachsenen

1247 Seit den Ursprüngen der Kirche ist dort, wo das Evangelium erst seit kurzem verkündet wird, die Erwachsenentaufe am häufigsten. Der Katechumenat (die Taufvorbereitung) nimmt dann einen wichtigen Platz ein. Als Einführung in den Glauben und das christliche Leben soll er darauf vorbereiten, in der Taufe, der Firmung und der Eucharistie die Gabe Gottes in sich aufzunehmen.

1248 Durch diese Zeit der Vorbereitung soll es den Katechumenen ermöglicht werden, auf das göttliche Heilsangebot zu antworten und in Einheit mit einer kirchlichen Gemeinschaft ihre Bekehrung und ihren Glauben zur Reife zu bringen. Es handelt sich um eine "Einführung und ... Einübung im ganzen christlichen Leben, wodurch die Jünger mit Christus, ihrem Meister, verbunden werden. Die Katechumenen müssen also ... in das Geheimnis des Heils eingeweiht werden; durch die Übung eines Lebenswandels nach dem Evangelium und durch eine Folge von heiligen Riten soll man sie stufenweise in das Leben des Glaubens, der Liturgie und der liebenden Gemeinschaft des Gottesvolkes einführen" (AGD 14) (Vgl. OICA 19 und 98) (Vgl. dazu auch CEC 1230).

1249 Die Katechumenen "sind schon mit der Kirche verbunden, sie gehören schon zum Hause Christi, und nicht selten führen sie schon ein Leben des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe" (AGD 14). "Die Mutter Kirche umfaßt sie schon in Liebe und Sorge als die Ihrigen" (LG 14) (Vgl. CIC 206 CIC 788) (Vgl. dazu auch CEC 1259).



Die Taufe von Kindern

1250 Da die Kinder mit einer gefallenen und durch die Erbsünde befleckten Menschennatur zur Welt kommen, bedürfen auch sie der Wiedergeburt in der Taufe (Vgl. DS 1514), um von der Macht der Finsternis befreit und in das Reich der Freiheit der Kinder Gottes versetzt zu werden (Vgl. Col 1,12-14), zu der alle Menschen berufen sind. Daß die Heilsgnade ganz ungeschuldet ist, tritt in der Kindertaufe besonders klar zutage. Die Kirche und die Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes zu werden, wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe gewährten (Vgl. CIC 867 CIO 681 CIO 686) (Vgl. dazu auch CEC 403 CEC 1996).

1251 Die christlichen Eltern sollen erkennen, daß dieser Brauch ihrem Auftrag entspricht, das Leben, das Gott ihnen anvertraut hat, zu fördern (Vgl. LG 11 LG 41 GS 48 CIC 868).

1252 Es ist eine uralte Tradition der Kirche, schon die kleinen Kinder zu taufen. Dies wird seit dem 2. Jahrhundert ausdrücklich bezeugt. Möglicherweise wurden schon zu Beginn der Predigttätigkeit der Apostel, als ganze "Häuser" die Taufe empfingen (Vgl. Ac 16,15 Ac 16,33 Ac 18,8 1Co 1,16), auch die Kinder getauft (Vgl. CDF, Instr. "Pastoralis actio").



Glaube und Taufe

1253 Die Taufe ist das Sakrament des Glaubens (Vgl. Mc 16,16). Der Glaube bedarf der Gemeinschaft der Gläubigen. Jeder Gläubige kann nur im Glauben der Kirche glauben. Der Glaube, der zur Taufe erforderlich ist, muß nicht vollkommen und reif sein; es genügt ein Ansatz, der sich entwickeln soll. An den Katechumenen oder seinen Paten wird die Frage gerichtet: "Was erbittest du von der Kirche Gottes?" Und er antwortet: "Den Glauben" (Vgl. dazu auch CEC 1123 CEC 168).

1254 Bei allen Getauften, ob sie nun Kinder oder Erwachsene sind, muß nach der Taufe der Glaube wachsen. Die Taufvorbereitung führt nur zur Schwelle des neuen Lebens. Die Taufe ist die Quelle des neuen Lebens in Christus, aus der das ganze christliche Leben entspringt. Darum feiert die Kirche jedes Jahr in der Osternacht die Erneuerung des Taufgelübdes (Vgl. dazu auch CEC 2101).

1255 Damit sich die Taufgnade entfalten kann, ist die Hilfe der Eltern wichtig. Auch der Pate und die Patin sollen mitwirken. Sie müssen gute Christen sein, die fähig und bereit sind, dem neugetauften Kind oder Erwachsenen auf seinem Weg im christlichen Leben beizustehen (Vgl. CIC 872-874). Ihre Aufgabe ist ein wahrhaft kirchliches Amt (officium)(Vgl. SC 67). Die ganze kirchliche Gemeinschaft ist für die Entfaltung und Bewahrung der Taufgnade mitverantwortlich (Vgl. dazu auch CEC 1311).



V Wer kann taufen?

1256 Ordentliche Spender der Taufe sind der Bischof und der Priester und, in der lateinischen Kirche, auch der Diakon (Vgl. CIC 861, § 1; CIO 677, § 1). Im Notfall kann jeder Mensch, sogar ein ungetaufter, die Taufe spenden (Vgl. CIC 861, § 2), falls er die notwendige Absicht hat: Er muß das tun wollen, was die Kirche bei der Taufe tut, und die trinitarische Taufformel verwenden. Die Kirche sieht den Grund für diese Möglichkeit im allumfassenden Heilswillen Gottes (Vgl. 1Tm 2,4) und in der Heilsnotwendigkeit (Vgl. Mc 16,16) der Taufe (Vgl. dazu auch CEC 1239-1240 CEC 1752).



VI Die Notwendigkeit der Taufe

1257 Der Herr selbst sagt, daß die Taufe heilsnotwendig ist (Vgl. Jn 3,5). Darum hat er seinen Jüngern den Auftrag gegeben, das Evangelium zu verkünden und alle Völker zu taufen (Vgl. Mt 28,19-20 DS 1618 LG 14 AGD 5). Die Taufe ist für jene Menschen heilsnotwendig, denen das Evangelium verkündet worden ist und die die Möglichkeit hatten, um dieses Sakrament zu bitten (Vgl. Mc 16,16). Die Kirche kennt kein anderes Mittel als die Taufe, um den Eintritt in die ewige Seligkeit sicherzustellen. Darum kommt sie willig dem vom Herrn erhaltenen Auftrag nach, allen, die getauft werden können, zur "Wiedergeburt aus Wasser und Geist" zu verhelfen. Gott hat das Heil an das Sakrament der Taufe gebunden, aber er selbst ist nicht an seine Sakramente gebunden (Vgl. dazu auch CEC 1129 CEC 161 CEC 846).

1258 Die Kirche ist von jeher der festen Überzeugung, daß Menschen, die wegen des Glaubens den Tod erleiden, ohne vorher die Taufe empfangen zu haben, durch ihren Tod für und mit Christus getauft werden. Diese Bluttaufe sowie das Verlangen nach der Taufe bringen die Wirkungen der Taufe hervor, ohne selbst Sakrament zu sein (Vgl. dazu auch CEC 2473).

1259 Den Katechumenen, die vor der Taufe sterben, sichert das ausdrückliche Verlangen nach der Taufe, die Reue über ihre Sünden und die Liebe jenes Heil zu, das sie nicht durch das Sakrament empfangen konnten (Vgl. dazu auch CEC 1249).

1260 "Da Christus ... für alle gestorben ist und da es in Wahrheit nur eine letzte Berufung des Menschen gibt, nämlich die göttliche, müssen wir festhalten, daß der Heilige Geist allen die Möglichkeit anbietet, sich mit diesem österlichen Geheimnis in einer Gott bekannten Weise zu verbinden" (GS 22) (Vgl. LG 16 AGD 7). Jeder Mensch, der ohne das Evangelium Christi und seine Kirche zu kennen nach der Wahrheit sucht und den Willen Gottes tut, soweit er ihn kennt, kann gerettet werden. Man darf annehmen, daß solche Menschen ausdrücklich die Taufe gewünscht hätten, falls ihnen deren Notwendigkeit bewußt gewesen wäre (Vgl. dazu auch CEC 848).

1261 Was die ohne Taufe verstorbenen Kinder betrifft, kann die Kirche sie nur der Barmherzigkeit Gottes anvertrauen, wie sie dies im entsprechenden Begräbnisritus tut. Das große Erbarmen Gottes, der will, daß alle Menschen gerettet werden (Vgl. 1Tm 2,4), und die zärtliche Liebe Jesu zu den Kindern, die ihn sagen läßt: "Laßt die Kinder zu mir kommen; hindert sie nicht daran!" (Mc 10,14), berechtigen uns zu der Hoffnung, daß es für die ohne Taufe gestorbenen Kinder einen Heilsweg gibt. Die Kirche bittet die Eltern eindringlich, die Kinder nicht daran zu hindern, durch das Geschenk der heiligen Taufe zu Christus zu kommen (Vgl. dazu auch CEC 1257 CEC 1250).



VII Die Taufgnade

1262 Die verschiedenen Wirkungen der Taufe werden durch die sichtbaren Elemente des sakramentalen Ritus bezeichnet. Das Eintauchen in Wasser ist ein Sinnbild des Todes und der Reinigung, aber auch der Wiedergeburt und Erneuerung. Die beiden Hauptwirkungen sind also die Reinigung von den Sünden und die Wiedergeburt im Heiligen Geist (Vgl. Ac 2,38 Jn 3,5) (Vgl. dazu auch CEC 1234).



Zur Vergebung der Sünden ...

1263 Durch die Taufe werden sämtliche Sünden nachgelassen, die Erbsünde und alle persönlichen Sünden sowie die Sündenstrafen (Vgl. DS 1316). In denen, die wiedergeboren sind, verbleibt nichts, das sie am Eintritt in das Reich Gottes hindern würde, weder die Sünde Adams noch die persönliche Sünde noch die Folgen der Sünde, deren schlimmste die Trennung von Gott ist (Vgl. dazu auch CEC 977 CEC 1425).

1264 Im Getauften verbleiben jedoch gewisse zeitliche Folgen der Sünde: Leiden, Krankheit, Tod, Gebrechen, die mit dem Leben gegeben sind (wie etwa Charakterschwächen), sowie eine Neigung zur Sünde, die von der Tradition als Konkupiszenz (Begierlichkeit) oder, bildhaft, als "Herd der Sünde" (fomes peccati) bezeichnet wird. Da die Begierlichkeit "für den Kampf zurückgelassen ist, kann sie denen, die (ihr) nicht zustimmen und mit Hilfe der Gnade Christi Jesu mannhaft widerstehen, nicht schaden. Vielmehr wird sogar, ,wer recht gekämpft hat, den Kranz erhalten' (2Tm 2,5)" (K. v. Trient: DS 1515) (Vgl. dazu auch CEC 978 CEC 1426 CEC 2514 CEC 405).



"Eine neue Schöpfung"

1265 Die Taufe reinigt nicht nur von allen Sünden, sondern macht den Neugetauften zugleich zu einer "neuen Schöpfung" (2Co 5,17), zu einem Adoptivsohn Gottes (Vgl. Ga 4,5-7); er hat "an der göttlichen Natur Anteil" (2P 1,4), ist Glied Christi (Vgl. 1Co 6,15 1Co 12,27), "Miterbe" mit ihm (Rm 8,17) und ein Tempel des Heiligen Geistes (Vgl. 1Co 6,19) (Vgl. dazu auch CEC 505 CEC 460).

1266 Die heiligste Dreifaltigkeit gibt dem Getauften die heiligmachende Gnade, die Gnade der Rechtfertigung (Vgl. dazu auch CEC 1992), die

- ihn durch die göttlichen Tugenden befähigt, an Gott zu glauben, auf ihn zu hoffen und ihn zu lieben (Vgl. dazu auch CEC 1812);

- ihm durch die Gaben des Heiligen Geistes ermöglicht, unter dem Ansporn des Heiligen Geistes zu leben und zu handeln (Vgl. dazu auch CEC 1831);

- ihn durch die sittlichen Tugenden befähigt, im Guten zu wachsen (Vgl. dazu auch CEC 1810).

So wurzelt der ganze Organismus des übernatürlichen Lebens des Christen in der heiligen Taufe.



In die Kirche, den Leib Christi, eingegliedert

1267 Die Taufe macht uns zu Gliedern des Leibes Christi. "Wir sind als Glieder miteinander verbunden" (Ep 4,25). Die Taufe gliedert in die Kirche ein. Aus dem Taufbrunnen wird das einzigartige Volk Gottes des Neuen Bundes geboren, das über alle natürlichen oder menschlichen Grenzen der Nationen, Kulturen, Völker und Geschlechter hinausgeht. "Durch den einen Geist wurden wir in der Taufe alle in einen einzigen Leib aufgenommen" (1Co 12,13) (Vgl. dazu auch CEC 782).

1268 Die Getauften werden zu "lebendigen Steinen", um "zu einem geistigen Haus" und "zu einer heiligen Priesterschaft" aufgebaut zu werden (1P 2,5). Durch die Taufe haben sie am Priestertum Christi, an seiner prophetischen und königlichen Sendung teil. Sie sind "ein auserwähltes Geschlecht, eine königliche Priesterschaft, ein heiliger Stamm, ein Volk, das sein besonderes Eigentum wurde, damit (sie) die großen Taten dessen (verkünden), der (sie) aus der Finsternis in sein wunderbares Licht gerufen hat" (1P 2,9). Die Taufe gibt am gemeinsamen Priestertum der Gläubigen Anteil (Vgl. dazu auch CEC 1141 CEC 784).

1269 Zu einem Glied der Kirche geworden, gehört der Getaufte nicht mehr sich selbst (Vgl. 1Co 6,19), sondern dem, der für uns gestorben und auferstanden ist (Vgl. 2Co 5,15). Darum soll er sich in der Gemeinschaft der Kirche den anderen unterordnen (Vgl. Ep 5,21 1Co 16,15-16), ihnen dienen (Vgl. Jn 13,12-15), und den Vorstehern der Kirche gehorchen, sich ihnen unterordnen (Vgl. He 13,17), sie anerkennen und hochachten (Vgl. 1Th 5,12-13). Wie sich aus der Taufe Verantwortungen und Pflichten ergeben, so besitzt der Getaufte in der Kirche auch Rechte: das Recht, die Sakramente zu empfangen, durch das Wort Gottes gestärkt und durch die weiteren geistlichen Hilfeleistungen der Kirche unterstützt zu werden (Vgl. LG 37 CIC 208-223 CIO 675,2) (Vgl. dazu auch CEC 871).

1270 Die Getauften sind "wiedergeboren zu Kindern Gottes (und) gehalten, den Glauben, den sie von Gott durch die Kirche empfangen haben, vor den Menschen zu bekennen" (LG 11) und sich an der apostolischen und missionarischen Tätigkeit des Gottesvolkes zu beteiligen (Vgl. LG 17 AGD 17 AGD 23).




Katechismus KK 1997 1204