Katechismus KK 1997 1569

Die Weihe der Diakone - "zum Dienst"

1569 "Auf einer tieferen Stufe der Hierarchie stehen die Diakone, denen die Hände ,nicht zum Priestertum, sondern zum Dienst' aufgelegt werden" (LG 29) (Vgl. CD 15). Zur Weihe der Diakone legt nur der Bischof die Hände auf und deutet so an, daß der Diakon mit dem Bischof insbesondere in den Aufgaben seiner "Diakonie" verbunden ist (Vgl. Hippolyt, trad. ap. Ap 8).

1570 Die Diakone haben an der Sendung und der Gnade Christi auf besondere Weise teil (Vgl. LG 41 AA 16). Das Sakrament der Weihe drückt ihnen ein Siegel (character) auf. Dieses kann nicht getilgt werden und gestaltet sie Christus gleich, der zum "Diakon", das heißt zum Diener aller geworden ist (Vgl. Mc 10,45 Lc 22,27 Polykarp, Ep 5,2). Aufgabe der Diakone ist es unter anderem, dem Bischof und den Priestern bei der Feier der göttlichen Geheimnisse, vor allem der Eucharistie, zu helfen, die heilige Kommunion zu spenden, der Eheschließung zu assistieren und das Brautpaar zu segnen, das Evangelium zu verkünden und zu predigen, den Begräbnissen vorzustehen und sich den verschiedenen karitativen Diensten zu widmen (Vgl. LG 29 SC 35,4 AGD 16).

1571 Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil hat die lateinische Kirche den "Diakonat als eigene und beständige Stufe der Hierarchie" wiederhergestellt (LG 29). Die Ostkirchen hatten stets an ihm festgehalten. Dieser ständige Diakonat, der auch verheirateten Männern übertragen werden kann, stellt für die Sendung der Kirche eine wichtige Bereicherung dar. Es ist angebracht und nützlich, daß Männer, die in der Kirche, sei es im liturgischen und pastoralen Leben, sei es in sozialen und karitativen Werken, einen wahrhaft diakonalen Dienst erfüllen, "durch die von den Aposteln her überlieferte Handauflegung gestärkt und dem Altare enger verbunden werden, damit sie ihren Dienst mit Hilfe der sakramentalen Diakonatsgnade wirksamer erfüllen können" (AGD 16) (Vgl. dazu auch CEC 1579).



IV Die Feier des Weihesakramentes

1572 Wegen ihrer Wichtigkeit für das Leben der Teilkirche sollen an der Feier der Weihe eines Bischofs, von Priestern und Diakonen möglichst viele Gläubige teilnehmen. Sie wird vorzugsweise am Sonntag und in der Kathedrale stattfinden und zwar in einer dem Anlaß angemessenen Feierlichkeit. Die drei Weihen, die des Bischofs, des Priesters und des Diakons, nehmen den gleichen Verlauf. Sie finden innerhalb der Eucharistiefeier statt.

1573 Der wesentliche Ritus des Weihesakramentes besteht bei allen drei Stufen darin, daß der Bischof die Hände auf das Haupt des zu Weihenden legt und im jeweiligen Weihegebet von Gott die Ausgießung des Heiligen Geistes und der besonderen Gnadengaben für den Dienst erfleht, zu dem der Kandidat geweiht wird (Vgl. Pius XII., Ap. Konst. "Sacramentum Ordinis": DS 3858) (Vgl. dazu auch CEC 699 CEC 1585).

1574 Wie bei allen Sakramenten umgeben Nebenriten die Feier. Sie sind in den verschiedenen liturgischen Überlieferungen sehr unterschiedlich, haben aber gemeinsam, daß sie die vielfältigen Aspekte der sakramentalen Gnade zum Ausdruck bringen. So bezeugen im lateinischen Ritus die Eröffnungsriten - die Vorstellung und Wahl des Ordinanden, die Ansprache des Bischofs, die Befragung des Ordinanden, die Allerheiligenlitanei -, daß die Wahl des Kandidaten dem Brauch der Kirche entsprechend vorgenommen wurde. Sie bereiten auf den feierlichen Weiheakt vor. Nach diesem bringen weitere Riten das vollzogene Mysterium symbolisch zum Ausdruck und zum Abschluß: Der Bischof und der Priester erhalten die Salbung mit dem heiligen Chrisam, dem Zeichen der besonderen Salbung durch den Heiligen Geist, der ihren Dienst fruchtbar macht; dem Bischof werden das Evangelienbuch, der Ring, die Mitra und der Stab überreicht zum Zeichen seiner apostolischen Sendung zur Verkündigung des Gotteswortes, seiner Treue zur Kirche, der Braut Christi, und seines Auftrags, der Hirte der Herde des Herrn zu sein; dem Priester werden die Patene und der Kelch überreicht für "die Gabe des heiligen Volkes", die er Gott darbringen soll; dem Diakon, der die Sendung erhalten hat, das Evangelium Christi zu verkünden, wird das Evangelienbuch übergeben (Vgl. dazu auch CEC 1294 CEC 796).



V Wer kann das Weihesakrament spenden?

1575 Christus hat die Apostel erwählt und ihnen Anteil an seiner Sendung und Vollmacht gegeben. Zur Rechten des Vaters erhoben, verläßt er seine Herde nicht, sondern behütet sie allezeit durch die Apostel und leitet sie durch die Hirten, die heute sein Wirken fortsetzen (Vgl. MR, Präfation von den Aposteln). Christus also ist es, der den einen das Apostelamt verleiht, anderen das Hirtenamt (Vgl. Ep 4,11). Er handelt weiterhin durch die Bischöfe (Vgl. LG 2) (Vgl. dazu auch CEC 857).

1576 Da das Sakrament der Weihe das Sakrament des apostolischen Dienstes ist, kommt den Bischöfen als Nachfolgern der Apostel die Vollmacht zu, "die geistliche Gabe" (LG 21), die "apostolische Saat" (LG 20) weiterzugeben. Die gültig geweihten, das heißt die in der apostolischen Sukzession stehenden Bischöfe, sind die gültigen Spender der drei Stufen des Weihesakramentes (Vgl. DS 794 und 802; CIC 1012 CIO 744 CIO 747) (Vgl. dazu auch CEC 1536).



VI Wer kann das Weihesakrament empfangen?

1577 "Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann (vir)" (CIC 1024). Jesus, der Herr, hat Männer (viri) gewählt, um das Kollegium der zwölf Apostel zu bilden (Vgl. Mc 3,14-19 Lc 6,12-16), und die Apostel taten das gleiche, als sie Mitarbeiter wählten (Vgl. 1Tm 3,1-13 2Tm 1,6 Tt 1,5-9), die ihnen in ihrer Aufgabe nachfolgen sollten (Vgl. Klemens v. Rom, Kor. 42,4; 44,3). Das Bischofskollegium, mit dem die Priester im Priestertum vereint sind, vergegenwärtigt das Kollegium der Zwölf bis zur Wiederkehr Christi. Die Kirche weiß sich durch diese Wahl, die der Herr selbst getroffen hat, gebunden. Darum ist es nicht möglich, Frauen zu weihen (Vgl. MD MD 26-27 CDF, Erkl. "Inter insigniores") (Vgl. dazu auch CEC 551 CEC 861 CEC 862).

1578 Niemand hat ein Recht darauf, das Sakrament der Weihe zu empfangen. Keiner maßt sich dieses Amt selbst an. Man muß dazu von Gott berufen sein (Vgl. He 5,4). Wer Anzeichen wahrzunehmen glaubt, daß Gott ihn zum geweihten Dienst beruft, muß seinen Wunsch demütig der Autorität der Kirche unterbreiten, der die Verantwortung und das Recht zukommt, jemanden zum Empfang der Weihen zuzulassen. Wie jede Gnade kann auch dieses Sakrament nur als ein unverdientes Geschenk empfangen werden (Vgl. dazu auch CEC 2121).

1579 Mit Ausnahme der ständigen Diakone werden alle geweihten Amtsträger der lateinischen Kirche normalerweise aus den gläubigen Männern gewählt, die zölibatär leben und den Willen haben, den Zölibat "um des Hirnmeireiches willen" (Mt 19,12) beizubehalten. Dazu berufen, sich ungeteilt dem Herrn und seiner "Sache" zu widmen (Vgl. 1Co 7,32), geben sie sich ganz Gott und den Menschen hin. Der Zölibat ist ein Zeichen des neuen Lebens, zu dessen Dienst der Diener der Kirche geweiht wird; mit freudigem Herzen auf sich genommen, kündigt er strahlend das Reich Gottes an (Vgl. PO PO 16) (Vgl. dazu auch CEC 1618 CEC 2233).

1580 In den Ostkirchen gilt seit Jahrhunderten eine andere Ordnung: Während die Bischöfe ausschließlich unter Unverheirateten ausgewählt werden, können verheiratete Männer zu Diakonen und Priestern geweiht werden. Diese Praxis wird schon seit langem als rechtmäßig erachtet; diese Priester üben im Schoß ihrer Gemeinden ein fruchtbares Dienstamt aus (Vgl. PO PO 16). Übrigens steht der Priesterzölibat in den Ostkirchen sehr in Ehren, und zahlreiche Priester haben ihn um des Gottesreiches willen freiwillig gewählt. Im Osten wie im Westen kann, wer das Sakrament der Weihe empfangen hat, nicht mehr heiraten.



VII Die Wirkungen des Weihesakramentes



Das unauslöschliche Siegel

1581 Durch eine besondere Gnade des Heiligen Geistes gleicht dieses Sakrament den Empfänger Christus an, damit er als Werkzeug Christi seiner Kirche diene. Die Weihe ermächtigt ihn, als Vertreter Christi, des Hauptes, in dessen dreifacher Funktion als Priester, Prophet und König zu handeln. (Vgl. dazu auch CEC 875 CEC 1548 CEC 1569 CEC 1588).

1582 Wie bei der Taufe und der Firmung wird diese Teilhabe am Amt Christi ein für allemal gewährt. Auch das Weihesakrament verleiht ein unauslöschliches geistiges Zeichen und kann weder wiederholt noch auf Zeit gespendet werden (Vgl. K. v. Trient: DS 1767 LG 21 LG 28 LG 29 PO 2) (Vgl. dazu auch CEC 1121).

1583 Ein gültig Geweihter kann aus angemessenen Gründen der Verpflichtungen und Ämter enthoben werden, die mit der Weihe gegeben sind, oder es kann ihm verboten werden, sie auszuüben (Vgl. CIC 290-293 CIC 1336, §§ 1.3.5; CIC 1338, § 2). Er kann aber nicht wieder Laie im eigentlichen Sinn werden (Vgl. K. v. Trient: DS 1774), denn das durch die Weihe eingeprägte Mal ist unauslöschlich. Die Berufung und Sendung, die er am Tag seiner Weihe erhalten hat, prägen ihn für immer.

1584 Letztlich handelt Christus selbst durch den geweihten Diener und wirkt durch ihn das Heil. Dessen Unwürdigkeit kann Christus nicht am Handeln hindern (Vgl. K. v. Trient: DS 1612 DS 1154). Der hl. Augustinus sagt dies mit eindringlichen Worten (Vgl. dazu auch CEC 1128):

"Der stolze Amtsträger ist dem Teufel zuzuordnen. Die Gabe Christi wird deswegen nicht befleckt; was durch ihn ausfließt, behält seine Reinheit; was durch ihn hindurchgeht, bleibt lauter und gelangt zum fruchtbaren Boden ... Die geistliche Kraft des Sakramentes ist eben dem Licht gleich: wer erleuchtet werden soll, erhält es in seiner Klarheit, und wenn es durch Beschmutzte geht, wird es selbst nicht schmutzig" (ev. Jo. 5,15) (Vgl. dazu auch CEC 1550).



Die Gnade des Heiligen Geistes

1585 Durch die Gnade des Heiligen Geistes, die diesem Sakrament innewohnt, wird der Geweihte Christus dem Priester, Lehrer und Hirten angeglichen, als dessen Diener er eingesetzt ist.

1586 Der Bischof erhält vor allem eine Gnade der Stärke (,,den Geist zum Dienst der Leitung": PR, Bischofsweihe 37). Dies befähigt ihn, seine Kirche wie ein Vater und Hirt kraftvoll und klug zu leiten und zu schützen in selbstloser Liebe zu allen und in besonderer Weise zu den Armen, Kranken und Notleidenden (Vgl. CD 13 und 16). Diese Gnade drängt ihn, das Evangelium allen zu verkünden, seiner Herde Vorbild zu sein und ihr auf dem Weg der Heiligung voranzugehen, indem er sich in der Eucharistiefeier mit Christus, dem Priester und Opfer, vereint und nicht davor zurückschreckt, für seine Schafe sein Leben hinzugeben (Vgl. dazu auch CEC 2448).

"Vater, der du die Herzen kennst, gewähre deinem Diener, den du zum Bischofsamt berufen hast, daß er deine heilige Herde weide und vor dir das erhabene Priestertum untadelig ausübte, indem er dir Tag und Nacht dient. Er stimme dein Antlitz unablässig gnädig und bringe die Gaben deiner heiligen Kirche dar. Kraft des Geistes des erhabenen Priestertums habe er die Gewalt, deinem Gebot gemäß die Sünden nachzulassen. Er verteile die Ämter gemäß deiner Ordnung und löse jedes Band kraft der Gewalt, die du den Aposteln gegeben hast. Er gefalle dir durch seine Milde und sein reines Herz, indem er dir einen angenehmen Duft darbringt durch dein Kind Jesus Christus ..." (Hippolyt, trad. ap. 3) (Vgl. dazu auch CEC 1558).

1587 Die geistliche Gabe, die durch die Priesterweihe verliehen wird, kommt im folgenden Gebet des byzantinischen Ritus zum Ausdruck. Der Bischof sagt bei der Handauflegung (Vgl. dazu auch CEC 1564):

"Herr, erfülle den, den du in deiner Huld zum Priesterstand erheben wolltest, mit der Gabe des Heiligen Geistes, damit er würdig sei, untadelig an deinem Altar zu stehen, das Evangelium von deinem Reich zu verkünden, den Dienst am Wort der Wahrheit zu versehen, dir Gaben und geistige Opfer darzubringen, dein Volk durch das Bad der Wiedergeburt zu erneuern, so daß er selbst am Tag der Wiederkunft unserem großen Gott und Heiland Jesus Christus, deinem eingeborenen Sohn, entgegengeht und von deiner unendlichen Güte die Vergeltung für eine treue Verwaltung seines Amtes erhält" (Byzantinische Liturgie, Euchologion).

1588 Den Diakonen gibt die sakramentale Gnade die Kraft, "dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebe in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium" zu dienen (LG 29) (Vgl. dazu auch CEC 1569).

1589 Angesichts der Größe der priesterlichen Gnade und Aufgabe fühlten sich die heiligen Lehrer dringlich zur Bekehrung aufgerufen, um mit ihrem Leben dem zu entsprechen, zu dessen Dienern sie das Sakrament macht. So ruft der hl. Gregor von Nazianz als junger Priester aus:

"Zuerst muß man rein sein, erst dann reinigen; zuerst Weisheit lernen, erst dann sie lehren; zuerst Licht werden, erst dann leuchten; zuerst zu Gott treten, erst dann zu ihm führen; zuerst sich heiligen, erst dann andere heiligen, an der Hand führen und verständig Rat erteilen" (or. 2,71). "Ich weiß, wessen Diener wir sind, auf welcher Ebene wir uns befinden und wer der ist, zu dem wir uns hinbewegen. Ich kenne die Erhabenheit Gottes und die Schwäche des Menschen, aber auch seine Kraft" (or. 2,74). Wer also ist der Priester? Er ist "der Verteidiger der Wahrheit; er tritt an die Seite der Engel, lobsingt mit den Erzengeln, läßt die Opfer zum himmlischen Altar emporsteigen, nimmt am Priesterdienst Christi teil, erneuert die Schöpfung, stellt (in ihr) das Bild (Gottes) wieder her, schafft sie neu für die himmlische Welt und, was das Erhabenste ist, wird vergöttlicht und soll vergöttlichen" (or. 2,73) (Vgl. dazu auch
CEC 460).

Und der hl. Pfarrer von Ars sagt: "Der Priester setzt auf Erden das Erlösungswerk fort ... Verstünde man so richtig, was der Priester auf Erden ist, so stürbe man - nicht vor Schrecken, sondern aus Liebe ... Das Priestertum ist die Liebe des Herzens Jesu" (Nodet, Jean-Marie Vianney, S. 100) (Vgl. dazu auch CEC 1551).


KURZTEXTE



1590 Der hl. Paulus sagt zu seinem Schüler Timotheus: "Entfache die Gnade Gottes wieder die dir durch die Auflegung meiner Hände zuteil geworden ist" (2Tm 1,6). "Wer das Amt eines Bischofs anstrebt, der strebt nach einer großen Aufgabe" (1Tm 3,1). Zu Titus sagte er: "Ich habe dich in Kreta deswegen zurückgelassen, damit du das, was noch zu tun ist, zu Ende führst und in den einzelnen Städten Älteste einsetzt, wie ich dir aufgetragen habe" (Tt 1,5).

1591 Die ganze Kirche ist ein priesterliches Volk. Dank der Taufe nehmen alle Gläubigen am Priestertum Christi teil. Diese Teilhabe nennt man "gemeinsames Priestertum der Gläubigen". Auf seiner Grundlage und zu seinem Dienst besteht eine weitere Teilnahme an der Sendung Christi: die des Dienstes, der durch das Weihesakrament übertragen wird und zur Aufgabe hat, im Namen und in der Person Christi, des Hauptes, inmitten der Gemeinde zu dienen.

1592 Das Amtspriestertum ist vom gemeinsamen Priestertum dem Wesen nach verschieden, denn es verleiht eine heilige Vollmacht zum Dienst an den Gläubigen. Die geweihten Diener üben ihren Dienst für das Volk Gottes aus durch Lehrtätigkeit (munus docendi), durch den Gottesdienst (munus liturgicum) und durch die pastorale Leitung (munus regendi).

1593 Von Anfang an wurde das geweihte Amt in den drei Stufen der Bischöfe, Priester und Diakone übertragen und ausgeübt. Die durch die Weihe übertragenen Ämter sind für die organische Struktur der Kirche unersetzlich. Ohne den Bischof, die Presbyter und die Diakone kann man nicht von Kirche sprechen (Vgl. Ignatius v. Antiochien, Trall. 3,1).

1594 Der Bischof empfängt die Fülle des Weihesakramentes, die ihn in das Bischofskollegium eingliedert und zum sichtbaren Haupt der ihm anvertrauten Teilkirche macht. Als Nachfolger der Apostel und Mitglieder des Kollegiums haben die Bischöfe an der apostolischen Verantwortung und an der Sendung der ganzen Kirche teil unter der Autorität des Papstes, des Nachfolgers des hl. Petrus.

1595 Die Priester sind in der Priesterwürde mit den Bischöfen vereint und zugleich in der Ausübung ihrer seelsorglichen Aufgaben von ihnen abhängig. Sie sind dazu berufen, die klugen Mitarbeiter der Bischöfe zu sein; sie bilden um ihren Bischof das "Presbyterium", das zusammen mit ihm für die Teilkirche verantwortlich ist. Sie werden vom Bischof mit der Betreuung einer Pfarrgemeinde oder mit einer besonderen kirchlichen Aufgabe betraut.

1596 Die Diakone sind Amtsträger, die geweiht sind, um Aufgaben im Dienst der Kirche zu versehen. Sie erhalten nicht das Amtspriestertum, doch überträgt ihnen die Weihe wichtige Ämter im Dienst am Wort, in Liturgie, Seelsorge und Caritas. Sie sollen diese Aufgaben unter der pastoralen Autorität ihres Bischofs ausüben.

1597 Das Sakrament der Weihe wird gespendet durch die Handauflegung des Bischofs, auf die ein feierliches Weihegebet folgt. Dieses erbittet von Gott für den Weihekandidaten die Gaben des Heiligen Geistes, die für seinen Dienst erforderlich sind. Die Weihe prägt ein unauslöschliches sakramentales Siegel ein.

1598 Die Kirche spendet das Weihesakrament nur getauften Männern, von denen nach einer gebührenden Prüfung anzunehmen ist, daß sie sich zur Ausübung des betreffenden Amtes eignen. Der kirchlichen Autorität kommt die Verantwortung und das Recht zu, jemanden zum Empfang einer Weihe zuzulassen.

1599 In der lateinischen Kirche wird die Weihe zum Presbyterat normalerweise nur solchen Kandidaten gespendet, die bereit sind, freiwillig den Zölibat auf sich zu nehmen, und die öffentlich ihren Willen bekunden, an ihm festzuhalten aus Liebe zum Reich Gottes und um den Menschen zu dienen.

1600 Es kommt den Bischöfen zu, die drei Stufen des Weihesakramentes zu spenden.






ARTIKEL 7 DAS SAKRAMENT DER EHE



1601 "Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben" (CIC 1055, § 1).



I Die Ehe im Plane Gottes

1602 Die Heilige Schrift beginnt mit der Erschaffung des Mannes und der Frau nach dem Bilde Gottes (Vgl. Gn 1,26-27) und schließt mit der Vision der "Hochzeit des Lammes" (Ap 19,7 Ap 19,9). Von ihren ersten bis zu den letzten Seiten spricht die Schrift von der Ehe und ihrem "Mysterium", von ihrer Einsetzung und dem Sinn, den Gott ihr gegeben hat, von ihrem Ursprung und ihrem Ziel, von ihrer unterschiedlichen Verwirklichung im ganzen Verlauf der Heilsgeschichte, von ihren aus der Sünde hervorgegangenen Schwierigkeiten und von ihrer Erneuerung "im Herrn" (1Co 7,39) im Neuen Bund Christi und der Kirche (Vgl. Ep 5,31-32) (Vgl. dazu auch CEC 369 CEC 796).



Die Ehe in der Schöpfungsordnung

1603 "Die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe (wurde) vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt ... Gott selbst ist Urheber der Ehe" (GS 48,1). Die Berufung zur Ehe liegt schon in der Natur des Mannes und der Frau, wie diese aus den Händen des Schöpfers hervorgegangen sind. Die Ehe ist nicht eine rein menschliche Institution, obwohl sie im Lauf der Jahrhunderte je nach den verschiedenen Kulturen, Gesellschaftsstrukturen und Geisteshaltungen zahlreiche Veränderungen durchgemacht hat. Diese Unterschiede dürfen nicht die bleibenden und gemeinsamen Züge vergessen lassen. Obwohl die Würde dieser Institution nicht überall mit der gleichen Klarheit aufscheint (Vgl. GS 47,2), besteht doch in allen Kulturen ein gewisser Sinn für die Größe der ehelichen Vereinigung, denn "das Wohl der Person sowie der menschlichen und christlichen Gesellschaft ist zuinnerst mit einem Wohlergehen der Ehe- und Familiengemeinschaft verbunden" (GS 47,1) (Vgl. dazu auch CEC 371 CEC 2331 CEC 2210).

1604 Gott, der den Menschen aus Liebe erschaffen hat, hat ihn auch zur Liebe berufen, welche die angeborene, grundlegende Berufung jedes Menschen ist. Der Mensch ist ja nach dem Bild Gottes erschaffen (Vgl. Gn 1,27), der selbst Liebe ist (Vgl. 1Jn 4,8 1Jn 4,16). Da ihn Gott als Mann und Frau geschaffen hat, wird ihre gegenseitige Liebe ein Bild der unverbrüchlichen, absoluten Liebe, mit der Gott den Menschen liebt. Diese ist in den Augen des Schöpfers gut, ja sehr gut (Vgl. Gn 1,31). Die eheliche Liebe wird von Gott gesegnet und dazu bestimmt, fruchtbar zu sein und sich im gemeinsamen Werk der Verantwortung für die Schöpfung zu verwirklichen: "Gott segnete sie, und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar, und vermehrt euch, bevölkert die Erde, unterwerft sie euch" (Gn 1,28) (Vgl. dazu auch CEC 355).

1605 Die Heilige Schrift sagt, daß Mann und Frau füreinander geschaffen sind: "Es ist nicht gut, daß der Mensch allein bleibt" (Gn 2,18). Die Frau ist "Fleisch von seinem Fleisch" (Vgl. Gn 2,23), das heißt: sie ist sein Gegenüber, ihm ebenbürtig und ganz nahestehend. Sie wird ihm von Gott als eine Hilfe (Vgl. Gn 2,18 Gn 2,20) gegeben und vertritt somit Gott, in dem unsere Hilfe ist (Vgl. Ps 121,2). "Darum verläßt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch" (Gn 2,24). Daß dies eine unauflösliche Einheit des Lebens beider bedeutet, zeigt Jesus selbst, denn er erinnert daran, was "am Anfang" der Plan Gottes war: "Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins" (Mt 19,6) (Vgl. dazu auch CEC 372 CEC 1614).





Die Ehe unter der Herrschaft der Sünde

1606 Jeder Mensch erfährt in seiner Umgebung und in sich selbst das Böse. Diese Erfahrung zeigt sich auch in den Beziehungen zwischen Mann und Frau. Ihre Vereinigung war zu allen Zeiten durch Zwietracht, Herrschsucht, Untreue, Eifersucht und durch Konflikte bedroht, die bis zum Haß und zum Bruch gehen können. Diese Unordnung kann sich mehr oder weniger stark äußern; sie läßt sich je nach den Kulturen, Epochen und Individuen mehr oder weniger überwinden, scheint aber doch eine allgemeine zu sein.

1607 Wie der Glaube uns sagt, stammt diese Unordnung, die wir mit Schmerzen wahrnehmen, nicht aus der Natur des Mannes und der Frau und auch nicht aus der Natur ihrer Beziehungen, sondern aus der Sünde. Als Bruch mit Gott zieht die Ursünde als erste Folge den Bruch der ursprünglichen Gemeinschaft zwischen Mann und Frau nach sich. Ihre Beziehungen werden durch gegenseitige Vorwürfe (Vgl. Gn 3,12) getrübt; ihre gegenseitige, vom Schöpfer eigens geschenkte Zuneigung (Vgl. Gn 2,22) entartet zu Herrschsucht und Begierde (Vgl. Gn 3,16); die schöne Berufung von Mann und Frau, fruchtbar zu sein, sich zu vermehren und sich die Erde zu unterwerfen (Vgl. Gn 1,28), wird durch die Schmerzen des Gebärens und durch die Mühe des Broterwerbs belastet (Vgl. Gn 3,16-19) (Vgl. dazu auch CEC 1849 CEC 400).

1608 Und doch bleibt, wenn auch schwer gestört, die Schöpfungsordnung bestehen. Um die durch die Sünde geschlagenen Wunden zu heilen, benötigen Mann und Frau die Hilfe der Gnade, die Gott in seiner unendlichen Barmherzigkeit ihnen nie verweigert hat (Vgl. Gn 3,21). Ohne diese Hilfe kann es dem Mann und der Frau nie gelingen, die Lebenseinheit zustande zu bringen, zu der Gott sie "am Anfang" geschaffen hat (Vgl. dazu auch CEC 55).



Die Ehe in der Schule des Gesetzes

1609 In seinem Erbarmen ließ Gott den sündigen Menschen nicht im Stich. Die Strafen, welche die Sünde nach sich zieht, die Geburtsschmerzen (Vgl. Gn 3,16), die Arbeit "im Schweiße deines Angesichts" (Gn 3,19), sind auch Heilmittel, die schlimmen Folgen der Sünde in Grenzen halten. Nach dem Sündenfall hilft die Ehe, den Rückzug in sich selbst, den Egoismus, die Suche nach dem eigenen Vergnügen zu überwinden und für den Anderen offen zu sein, bereit, ihm zu helfen und für ihn dazusein (Vgl. dazu auch CEC 410).

1610 Das sittliche Bewußtsein für die Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe hat sich in der Schule des alttestamentlichen Gesetzes entwickelt. Zwar wird die Polygamie der Patriarchen und Könige noch nicht ausdrücklich zurückgewiesen. Doch das dem Mose gegebene Gesetz zielt darauf ab, die Frau vor der Willkürherrschaft des Mannes zu schützen. Und doch weist das Gesetz, wie Jesus sagte, noch die Spuren der "Herzenshärte" des Mannes auf, deretwegen Mose die Verstoßung der Frau zugelassen hat (Vgl. Mt 19,8 Dt 24,1) (Vgl. dazu auch CEC 1963 CEC 2387).

1611 Die Propheten sahen den Bund Gottes mit Israel unter dem Bild einer ausschließlichen, treuen ehelichen Liebe (Vgl. Os 1-3 Is 54 Is 62 Jr 2-3 Jr 31 Ez 16 Ez 23) und führten so das Bewußtsein des auserwählten Volkes zu einem tieferen Verständnis der Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe (Vgl. Mal Ml 2,13-17). Die Bücher Rut und Tobit bieten berührende Zeugnisse der hohen Auffassung von der Ehe, der treuen, zärtlichen Gemeinschaft zwischen den Gatten. Die Überlieferung erblickte im Hohenlied stets einen großartigen Ausdruck der menschlichen Liebe als eines reinen Widerscheins der Liebe Gottes, einer Liebe, die "stark ist wie der Tod" und die "auch mächtige Wasser ... nicht löschen" können (Ct 8,6-7) (Vgl. dazu auch CEC 2380 CEC 219 CEC 2361).



Die Ehe im Herrn

1612 Der Ehebund zwischen Gott und seinem Volk Israel hatte den neuen, ewigen Bund vorbereitet. In diesem Bund hat sich der Sohn Gottes in seiner Menschwerdung und der Hingabe seines Lebens gewissermaßen mit der ganzen durch ihn geretteten Menschheit verbunden (Vgl. GS 22) und dadurch "die Hochzeit des Lammes" (Ap 19,7 Ap 19,9) vorbereitet (Vgl. dazu auch CEC 521).

1613 Zu Beginn seines öffentlichen Lebens wirkte Jesus - auf die Bitte seiner Mutter hin - bei einem Hochzeitsfest sein erstes Zeichen (Vgl. Jn 2,1-11). Die Kirche mißt der Teilnahme Jesu an der Hochzeit von Kana große Bedeutung bei. Sie erblickt darin die Bestätigung dafür, daß die Ehe etwas Gutes ist, und die Ankündigung, daß die Ehe fortan ein wirksames Zeichen der Gegenwart Christi sein wird.

1614 In seiner Predigttätigkeit lehrte Jesus unmißverständlich den ursprünglichen Sinn der Vereinigung von Mann und Frau, wie sie der Schöpfer zu Beginn gewollt hatte: Die von Mose gegebene Erlaubnis, seine Frau zu verstoßen, sei ein Entgegenkommen gegenüber der Herzenshärte gewesen (Vgl. Mt 19,8); die eheliche Vereinigung von Mann und Frau sei unauflöslich - Gott selbst habe sie geschlossen: "Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen" (Mt 19,6) (Vgl. dazu auch CEC 2336 CEC 2382).

1615 Dieses nachdrückliche Bestehen auf der Unauflöslichkeit des Ehebandes hat Ratlosigkeit hervorgerufen und ist als eine unerfüllbare Forderung erschienen. Jesus hat jedoch den Gatten keine untragbare Last aufgebürdet (Vgl. Mt 11,29-30), die noch drückender wäre als das Gesetz des Mose. Durch die Wiederherstellung der durch die Sünde gestörten anfänglichen Schöpfungsordnung gab er selbst die Kraft und die Gnade, die Ehe in der neuen Gesinnung des Reiches Gottes zu leben. Wenn die Gatten Christus nachfolgen, sich selbst verleugnen und ihr Kreuz auf sich nehmen (Vgl. Mc 8,34), werden sie den ursprünglichen Sinn der Ehe "erfassen" (Vgl. Mt 19,11) und ihn mit Hilfe Christi auch leben können. Diese Gnade der christlichen Ehe ist eine Frucht des Kreuzes Christi, der Quelle allen christlichen Lebens (Vgl. dazu auch CEC 2364 CEC 1642).

1616 Der Apostel Paulus macht das begreiflich, wenn er sagt: "Ihr Männer, liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat, um sie ... rein und heilig zu machen" (Ep 5,25-26). Und er fügt gleich hinzu: "Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden, und die zwei werden ein Fleisch sein. Dies ist ein tiefes Geheimnis; ich beziehe es auf Christus und die Kirche" (Ep 5,31-32).

1617 Das ganze christliche Leben trägt die Handschrift der bräutlichen Liebe Christi und der Kirche. Schon die Taufe, der Eintritt in das Volk Gottes, ist ein bräutliches Mysterium; sie ist sozusagen das "Hochzeitsbad" (Vgl. Ep 5,26-27), das dem Hochzeitsmahl, der Eucharistie, vorausgeht. Die christliche Ehe wird wirksames Zeichen, Sakrament des Bundes zwischen Christus und der Kirche. Weil sie dessen Gnade bezeichnet und mitteilt, ist die Ehe zwischen Getauften ein wahres Sakrament des Neuen Bundes (Vgl. DS 1800 CIC 1055, § 2) (Vgl. dazu auch CEC 796).



Die Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen

1618 Christus ist das Zentrum des ganzen christlichen Lebens. Die Verbindung mit ihm hat Vorrang vor allen anderen Bindungen in Familie und Gesellschaft (Vgl. Lc 14,26 Mc 10,28-31). Seit Beginn der Kirche gab es Männer und Frauen, die auf das große Gut der Ehe verzichteten, um dem Lamm überallhin zu folgen, wohin es geht (Vgl. Ap 14,4), sich um die Dinge des Herrn zu kümmern, ihm zu gefallen suchen (Vgl. 1Co 7,32) und um dem kommenden Bräutigam entgegenzugehen (Vgl. Mt 25,6). Christus selbst hat einzelne eingeladen, ihm in dieser Lebensweise, die er selbst vorgelebt hat, zu folgen (Vgl. dazu auch CEC 2232 CEC 1579):

"Manche sind von Geburt an zur Ehe unfähig, manche sind von den Menschen dazu gemacht, und manche haben sich selbst dazu gemacht - um des Himmelreiches willen. Wer das erfassen kann, der erfasse es" (Mt 19,12).

1619 Die Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen ist eine Entfaltung der Taufgnade, ein mächtiges Zeichen des Vorrangs der Verbindung mit Christus, des sehnsüchtigen Harrens auf seine Wiederkunft, ein Zeichen, das auch daran erinnert, daß die Ehe der Weltzeit angehört, die vorübergeht (Vgl. Mc 12,25 1Co 7,31) (Vgl. dazu auch CEC 922-924).

1620 Beide, das Sakrament der Ehe und die Jungfräulichkeit um des Gottesreiches willen, kommen vom Herrn selbst. Er gibt ihnen Sinn und schenkt die unerläßliche Gnade, sie so zu leben, wie es seinem Willen entspricht (Vgl. Mt 19,3-12). Die Hochschätzung der Jungfräulichkeit um des Himmelreiches willen (Vgl. LG 42 PC 12 OT 10) und der christliche Sinn der Ehe lassen sich nicht voneinander trennen; sie fördern einander (Vgl. dazu auch CEC 2349).

"Die Ehe herabwürdigen, heißt gleichzeitig die Ehre der Jungfräulichkeit schmälern; sie lobpreisen, heißt die der Jungfräulichkeit gebührende Bewunderung steigern ... Was nämlich nur im Vergleich mit einem Übel gut erscheint, kann nicht wirklich gut sein, aber das, was noch besser ist als unbestrittene Güter, ist das hervorragende Gut" (Johannes Chrysostomus, virg. 10, 1) (Vgl. FC 16).





II Die Feier der Trauung

1621 Im lateinischen Ritus findet die Feier der Trauung von katholischen Gläubigen wegen des Zusammenhanges aller Sakramente mit dem Pascha-Mysterium Christi (Vgl. SC 61) normalerweise im Verlauf der heiligen Messe statt. In der Eucharistie vollzieht sich das Gedächtnis des Neuen Bundes, in dem Christus sich für immer mit der Kirche vereint hat, seiner geliebten Braut, für die er sich hingab (Vgl. LG 6). Somit ist es angemessen, daß die Brautleute ihr Ja zur gegenseitigen Selbsthingabe dadurch besiegeln, daß sie sich mit der Hingabe Christi an seine Kirche vereinen, die im eucharistischen Opfer vergegenwärtigt wird, und die Eucharistie empfangen, damit sie durch die Vereinigung mit dem gleichen Leib und dem gleichen Blut Christi in Christus nur einen Leib bilden (Vgl. 1Co 10,17) (Vgl. dazu auch CEC 1323 CEC 1368).

1622 "Als Handlung sakramentalen Heiligens muß die liturgische Feier der Trauung ... gültig, würdig und fruchtbar sein" (FC 67). Deshalb ist es angebracht, daß sich die Brautleute durch den Empfang des Bußsakramentes auf die Trauung vorbereiten (Vgl. dazu auch CEC 1422).

1623 In der lateinischen Kirche ist man allgemein der Auffassung, daß die Brautleute selbst als Übermittler der Gnade Christi einander das Ehesakrament spenden, indem sie vor der Kirche ihren Ehewillen erklären. In den östlichen Liturgien wird dieses Sakrament, das "Krönung" genannt wird, durch den Priester oder Bischof gespendet. Nachdem dieser den gegenseitigen Konsens der Brautleute entgegengenommen hat, krönt er zum Zeichen des Ehebundes den Bräutigam und die Braut.

1624 Die verschiedenen Liturgien sind reich an Segens- und Epiklesegebeten, die von Gott Gnade und Segen für das neue Ehepaar, insbesondere für die Braut, erbitten. In der Epiklese dieses Sakramentes empfangen die Brautleute den Heiligen Geist als Gemeinschaft der Liebe zwischen Christus und der Kirche (Vgl. Ep 5,32). Er ist das Siegel ihres Bundes, der stets strömende Quell ihrer Liebe, die Kraft, in der sich ihre Treue erneuert.




Katechismus KK 1997 1569