Numeri (EUS) 34
34 1 Der Herr sprach zu Mose:2 Befiehl den Israeliten und sag ihnen, wenn ihr nach Kanaan kommt: Das ist das Land, das euch als erblicher Besitz zufällt, Kanaan in seinen jetzigen Grenzen.3 Eure Südgrenze soll von der Wüste Zin aus an Edom entlang verlaufen, und zwar soll sie vom Ende des Salzmeers im Osten ausgehen.4 Dann soll eure Grenze südlich des Skorpionenpasses sich bis Zin erstrecken. Ihre Ausläufer sollen bis südlich von Kadesch-Barnea reichen. Von dort soll sie sich bis Hazar-Addar und bis Azmon hinziehen.5 Von Azmon soll die Grenze zum Grenzbach Ägyptens abbiegen, und die Ausläufer der Grenze sollen bis zum Meer reichen.6 Eure Grenze im Westen soll das Große Meer mit seinem Strand sein. Das sei eure Westgrenze.7 Das sei eure Nordgrenze: Vom Großen Meer sollt ihr euch eine Linie bis zum Berg Hor abstecken,8 und vom Berg Hor eine Linie bis Lebo-Hamat. Die Ausläufer dieser Grenze sollen bis Zedad reichen.9 Dann soll die Grenze weitergehen bis Sifron, und ihre Ausläufer sollen bis Hazar-Enan reichen. Das sei eure Nordgrenze.10 Als Ostgrenze sollt ihr eine Linie von Hazar-Enan bis Schefam abstecken.11 Von Schefam soll die Grenze nach Ribla östlich von Ajin hinuntersteigen. Dann soll die Grenze zum Rand des Gebirges östlich des Sees von Kinneret hinuntergehen.12 Dann soll die Grenze zum Jordan hinunterführen, und ihre Ausläufer sollen bis zum Salzmeer reichen. Das seien die Grenzen rings um euer Land.13 Da befahl Mose den Israeliten: Das ist das Land, das ihr durch das Los als Erbbesitz verteilen sollt. Der Herr hat befohlen, es den neuneinhalb Stämmen zu geben;14 denn der Stamm der Rubeniter mit seinen Sippen und der Stamm der Gaditer mit seinen Sippen und der halbe Stamm Manasse haben ihren Erbbesitz schon erhalten.15 Diese zweieinhalb Stämme haben ihren Erbbesitz jenseits des Jordan erhalten, östlich von Jericho.
16 Der Herr sprach zu Mose:17 Das sind die Namen der Männer, die das Land unter euch verteilen sollen: der Priester Eleasar und Josua, der Sohn Nuns.18 Außerdem nehmt zur Verteilung des Landes je einen führenden Mann aus jedem Stamm hinzu!19 Das sind die Namen dieser Männer: für den Stamm Juda Kaleb, der Sohn Jefunnes;20 für den Stamm der Simeoniter Schemuël, der Sohn Ammihuds;21 für den Stamm Benjamin Elidad, der Sohn Kislons;22 für den Stamm der Daniter der Anführer Bukki, der Sohn Joglis;23 bei den Josefstämmen für den Stamm der Manassiter der Anführer Hanniël, der Sohn Efods,24 und für den Stamm der Efraimiter der Anführer Kemuël, der Sohn Schiftans;25 für den Stamm der Sebuloniter der Anführer Elizafan, der Sohn Parnachs;26 für den Stamm der Issachariter der Anführer Paltiël, der Sohn Asans;27 für den Stamm der Ascheriter der Anführer Ahihud, der Sohn Schelomis;28 für den Stamm der Naftaliter der Anführer Pedahel, der Sohn Ammihuds.29 Das waren die Männer, die der Herr dazu verpflichtete, in Kanaan den Israeliten ihren Erbanteil zuzuteilen.
35 1 In der Steppe von Moab, am Jordan bei Jericho, sprach der Herr zu Mose:2 Befiehl den Israeliten, sie sollen von ihrem Erbbesitz den Leviten einige Städte abgeben, in denen sie sich niederlassen können. Auch die ringsum zu den Städten gehörende Weidefläche sollt ihr den Leviten überlassen.3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören, und die dazugehörenden Weideflächen sollen ihrem Vieh, ihren Herden und allen ihren Tieren zur Verfügung stehen.4 Die Weideflächen der Städte, die ihr den Leviten gebt, sollen ringsum von der Stadtmauer zweitausend Ellen nach außen reichen.5 Außerhalb der Stadt sollt ihr in östlicher Richtung zweitausend Ellen, in südlicher Richtung zweitausend Ellen, in westlicher Richtung zweitausend Ellen und in nördlicher Richtung zweitausend Ellen abmessen. Die Stadt soll also in der Mitte liegen. Das soll den Leviten als Weidefläche der Städte gehören.6 Unter den Städten, die ihr ihnen abgebt, sollen sechs Asylstädte sein, die ihr als Zufluchtsorte für den bestimmt, der einen Menschen erschlagen hat. Außerdem sollt ihr ihnen weitere zweiundvierzig Städte geben.7 Im ganzen sind es achtundvierzig Städte samt ihren Weideflächen, die ihr den Leviten abgeben sollt.8 Die Zahl der Städte, die ihr vom Landbesitz der Israeliten abgebt, sollt ihr bei einem großen Stamm höher, bei einem kleinen niedriger ansetzen; jeder Stamm soll von seinen Städten den Leviten so viele abgeben, wie es der Größe seines eigenen Erbbesitzes entspricht.
9 Der Herr sprach zu Mose:10 Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen: Wenn ihr den Jordan überschritten und Kanaan betreten habt,11 dann sollt ihr einige Städte auswählen, die euch als Asylstädte dienen. Dorthin kann einer fliehen, der einen Menschen ohne Vorsatz erschlagen hat.12 Die Städte sollen euch als Asyl vor dem Bluträcher dienen, so daß der, der getötet hat, nicht sterben muß, bevor er vor dem Gericht der Gemeinde stand.13 Von den Städten, die ihr abgebt, sollen euch sechs als Asylstädte dienen.14 Drei dieser Städte sollt ihr jenseits des Jordan und drei in Kanaan bestimmen; sie sollen Asylstädte sein.15 Den Israeliten, auch den Fremden und den Halbbürgern bei euch, sollen diese sechs Städte als Asyl zur Verfügung stehen; dorthin kann jeder fliehen, der ohne Vorsatz einen Menschen erschlagen hat.16 Wenn er ihn aber mit einem Eisengerät so geschlagen hat, daß er stirbt, ist er ein Mörder. Der Mörder ist mit dem Tod zu bestrafen.17 Wenn er ihn mit einem Stein in der Hand, der groß genug ist, jemanden zu töten, so geschlagen hat, daß er stirbt, ist er ein Mörder. Der Mörder ist mit dem Tod zu bestrafen.18 Auch wenn er ihn mit einem hölzernen Gegenstand, der geeignet ist, einen Menschen zu töten, so geschlagen hat, daß er stirbt, ist er ein Mörder. Der Mörder ist mit dem Tod zu bestrafen.19 Der Bluträcher darf den Mörder töten; sobald er ihn trifft, darf er ihn töten.20 Wenn einer einen andern aus Haß stößt oder aus dem Hinterhalt nach ihm wirft, so daß er stirbt,21 oder wenn er ihn in feindlicher Absicht mit der Hand so schlägt, daß er stirbt, dann soll der, der zugeschlagen hat, mit dem Tod bestraft werden; er ist ein Mörder. Der Bluträcher darf den Mörder töten, sobald er ihn trifft.22 Wenn aber einer einen andern aus Unachtsamkeit, ohne feindliche Absicht, gestoßen oder ohne Hinterhältigkeit irgendeinen Gegenstand auf ihn geworfen hat23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein, der einen Menschen töten kann, auf ihn fallen ließ, so daß er starb - vorausgesetzt, er war nicht sein Feind und suchte ihn auch nicht zu schädigen -,24 dann soll die Gemeinde zwischen dem, der getötet hat, und dem Bluträcher nach diesen Grundsätzen ein Urteil fällen:25 Die Gemeinde soll den, der getötet hat, vor der Gewalt des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt, in die er geflohen war, zurückbringen. Er darf darin wohnen, bis der Hohepriester stirbt, den man mit heiligem Öl gesalbt hat.26 Wenn der, der getötet hat, das Gebiet der Asylstadt verläßt, in die er geflohen ist,27 und der Bluträcher ihn außerhalb seiner Asylstadt trifft, darf dieser den, der getötet hat, umbringen; dadurch entsteht ihm keine Blutschuld.28 Denn der, der getötet hat, soll bis zum Tod des Hohenpriesters in der Asylstadt bleiben; nach dem Tod des Hohenpriesters kann er zu seinem Land und zu seinem Besitz zurückkehren.29 Das soll bei euch überall, wo ihr wohnt, von Generation zu Generation als Recht gelten.30 Wenn irgend jemand einen Menschen erschlägt, darf man den Mörder nur aufgrund von Zeugenaussagen töten; doch aufgrund der Aussage nur eines einzigen Zeugen darf man einen Menschen nicht töten.31 Ihr sollt kein Sühnegeld annehmen für das Leben eines Mörders, der schuldig gesprochen und zum Tod verurteilt ist; denn er muß mit dem Tod bestraft werden.32 Auch dürft ihr von einem, der in eine Asylstadt geflohen ist, kein Sühnegeld annehmen, so daß er vor dem Tod des Hohenpriesters in die Heimat zurückkehren könnte.33 Ihr dürft das Land, in dem ihr wohnt, nicht entweihen; denn Blut entweiht das Land, und man kann das Land von dem darin vergossenen Blut nur durch das Blut dessen entsühnen, der es vergossen hat.34 Verunreinigt nicht das Land, in dem ihr euch niedergelassen habt und in dessen Mitte ich selbst wohne; denn ich, der Herr, wohne mitten unter den Israeliten.
36 1 Die Familienoberhäupter der Nachkommen Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, aus den Sippen der Nachkommen Josefs, kamen zu Mose und den führenden Männern, den Familienhäuptern der Israeliten, um mit ihnen zu reden.
2 Sie sagten: Der Herr hat meinem Herrn aufgetragen, das Land durch das Los als Erbbesitz an die Israeliten zu verteilen. Mein Herr erhielt aber vom Herrn auch den Auftrag, den Erbbesitz unseres Bruders Zelofhad seinen Töchtern zu geben.
3 Wenn diese nun einen Mann aus einem anderen israelitischen Stamm heiraten, dann geht ihr Besitz dem Erbbesitz unserer Väter verloren und wird zum Erbbesitz des Stammes, in den sie einheiraten; er geht also unserem Erbanteil verloren.
4 Sobald das Jubeljahr für die Israeliten kommt, wird ihr Erbbesitz zum Erbbesitz des Stammes, in den sie einheiraten, aber dem Erbbesitz unseres väterlichen Stammes geht ihr Erbbesitz verloren.
5 Da befahl Mose den Israeliten auf Anweisung des Herrn: Die Männer vom Stamm der Söhne Josefs haben recht.
6 Das ist es, was der Herr den Töchtern Zelofhads befiehlt: Heiratet, wen ihr wollt, nur müßt ihr einen Mann aus einer Sippe eures väterlichen Stammes heiraten.
7 Der Erbbesitz darf bei den Israeliten nicht von einem Stamm auf den andern übergehen; denn jeder Israelit soll fest mit dem Erbbesitz seines väterlichen Stammes verbunden bleiben.
8 Jede Tochter, die Anspruch auf Erbbesitz in einem israelitischen Stamm hat, muß einen Mann aus einer Sippe ihres väterlichen Stammes heiraten, damit bei den Israeliten jeder im Erbbesitz seiner Väter bleibt.
9 Der Erbbesitz darf nicht von einem Stamm auf einen andern übergehen. Denn jeder Israelit soll fest mit dem Erbbesitz seines Stammes verbunden bleiben.
10 Die Töchter Zelofhads taten, was der Herr dem Mose befohlen hatte.
11 Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelofhads, heirateten Söhne ihrer Onkel;
12 sie heirateten Männer aus den Sippen der Nachkommen Manasses, des Sohnes Josefs. So blieb ihr Erbbesitz dem Stamm ihrer väterlichen Sippe erhalten.
13 Das sind die Gebote und Rechte, die der Herr den Israeliten in den Steppen von Moab, am Jordan bei Jericho, durch Mose gegeben hat.
Numeri (EUS) 34