Prof. Aldrich, Taiwan: Das Sakrament der Firmung
Die Firmung ist das zweite Einweihungssakrament. In vielen sakramentaltheologischen Bücher wird mehr über die Taufe als über die Firmung geschrieben. Manchmal wurde dieses Sakrament theologisch vernachlässigt, es besitzt dennoch große Macht und Bedeutung.
3.2 Institution und Existenz der Firmung
Die Firmung besteht aus zwei Ritualen: der Handauflegung und der Salbung mit Duftöl, das als Chrisma bezeichnet, und von rituellen Worten begleitet wird. Hier werde ich auf die Behandlung dieses Rituals durch die Schriften, die Kirchenväter und das Lehramt der Kirche eingehen.
3.2.1 Die Schriften
Im alten Testament sind gewisse Vorwegnahmen der Firmung zu finden. Bereits am Anfang werden die Hände benutzt, um ausgewählten Menschen die Segnung Gottes zu bringen (Gn 48:13-16) und um gewisse Menschen in besondere Rollen zu erheben (Nb 8:10). Die Salbung – namentlich mit Duftöl – gehörte zu den Feierritualen der alten Allianz (Am 6:6). Auch Prophezeiungen einer künftigen Emanation des Heiligen Geistes sind zu finden, etwa in Joel: „Und nach diesem will ich meinen Geist ausgießen über alles Fleisch, und eure Söhne und Töchter sollen weissagen, eure Alten sollen Träume haben, und eure Jünglinge sollen Gesichte sehen." (Jo 3:1) Der Prophet Jesaja sah eine künftige Gabe des Heiligen Geistes voraus: „Denn ich will Wasser gießen auf das Durstige und Ströme auf das Dürre: ich will meinen Geist auf deine Kinder gießen und meinen Segen auf deine Nachkommen." (Jes 44:3)
Im neuen Testament erfüllte Christus Seine Mission in der Macht des Geistes (Mk 1:10) und verkündete: „Der Geist des Herrn ist auf mir." (Lk 4:17-21). Christus versprach den Aposteln den Heiligen Geist, damit sie Seine furchtlosen Zeugen sein konnten (Lk 12:12, vgl. Jo 14-15). Nach Seiner Wiederauferstehung versprach Christus wieder den Heiligen Geist: „Ihr werdet die Kraft des heiligen Geistes empfangen, der auf euch kommen wird, und werdet meine Zeugen." (Ap 1:8; vgl. Lk 24:49). Das Versprechen Christi trat an Pfingsten in Erfüllung, als der Heilige Geist auf Unsere Frau und die Apostel herabstieg. Die ersten Christen wurden getauft und erhielten den Heiligen Geist (Ac 2:38). Bei der Taufe Jesu wird mit der Sprache der Salbung sowohl Seine göttliche Filiation (Hb 1:9) als auch beschrieben, wie Er vom Heiligen Geist erfüllt wurde (Ac 10:38). Der Begriff der Salbung beschreibt auch, wie die Christen durch Christus die messianische Gabe des Geistes teilen (1 Jo 2:20-27). Die Apostelgeschichten sprechen von einem Ritual, durch welches der Geist vermittelt, und die zwar mit der Taufe verbunden, aber anders als die Taufe ist. Zur Handauflegung: „Als aber die Apostel in Jerusalem hörten, daß Samaria das Wort Gottes angenommen hatte, sandten sie zu ihnen Petrus und Johannes. Die kamen hinab und beteten für sie, daß sie den heiligen Geist empfingen. Denn er war noch auf keinen von ihnen gefallen, sondern sie waren allein getauft auf den Namen des Herrn Jesus. Da legten sie die Hände auf sie, und sie empfingen den heiligen Geist." (Ap 8:14-17). Etwa dreißig Jahre später führte St. Paul dasselbe Ritual in Ephesus durch (Ap 19:1-8). Im Brief an die Hebräer wird von einer Art von Handauflegung gesprochen, die anders als die Taufe ist (Hb 6:2).
Daraus ergibt sich, daß das Ritual der Apostel Petrus und Johannes alle Eigenschaften eines Sakraments aufweist. Es wurd durch eine konkrete Geste verabreicht, d.h. durch das Auflegen der Hände. Das Ritual vermittelt Gnade (Ap 8:18) und ist anders als die Taufe. Es wurde von Christus initiiert. Da der Herr versprach, allen Gläubigen den Heiligen Geist zu geben, so muß davon ausgegangen werde, daß er deutliche Anweisungen über die Vermittlung dieser Gabe gegeben hat. Da die Apostel sich als einfache Diener Christi und des göttlichen Mysteriums (I Ko 4:1) und nicht als ihre Urheber ansahen, und da sie dieses Ritual der Vermittlung des Heiligen Geistes durchführten, muß dieser heilige Akt von Christus selbst stammen. Über den genauen Zeitpunkt der Entstehung der Firmung ist nichts Genaues bekannt. Einige Theologen meinen, Christus habe sie vor der Wiederauferstehung initiiert, andere sind wieder der Ansicht, daß es im Anschluß daran geschah. Andere Gelehrten schlugen vor, Christus habe die Firmung beim letzten Abendmahl gegründet, als Er über die Gabe des Heiligen Geistes sprach (Jo 16:5-15). Einige Theologen behaupten, dieses Sakrament entstand, als Christus seine Hände auf die Kinder legte (Mt 19:13), während Er beim letzten Abendmahl dieses Sakrament bestätigte und es nach Pfingsten den Aposteln in Auftrag gab.
3.2.2 Die Kirchenväter
Die ersten christlichen Einweihungsritualen sahen nach der Taufe auch die Hamdauflegung und die Salbung vor; es ist jedoch nicht klar, ob dies als Taufe zu betrachten ist oder nicht. Selbst die heutige Taufe der Neugeborenen sieht vor, daß das Kind nach der Taufe mit Chrisma gesalbt wird, wobei dies eine Vorwegnahme der späteren Firmung des Kindes ist. Diese Salbung ist eine Erinnerung an die Einweihungsrituale von einst, als alle drei Einweihungssakramente zusammen erteilt wurden. Sie wird von folgendem Gebet begleitet: „Gott der Vater unseres Herrn Jesus Christus hat dich von deinen Sinnen befreit und dir durch Wasser und den Heiligen Geist neues Leben gegeben, und dich unter sein heiliges Volk aufgenommen. Er salbt dich nun mit dem Chrisma des Heils. Wie Christus zum Priester, Propheten und König gesalbt wurde, so mögest du immer als Glied Seines Körpers leben und das ewige Leben teilen." Allerdings wurde der Unterschied zwischen den zwei Sakramenten erst klar, als St. Hippolytus in seiner ca. im Jahr 215 n.C. entstandenen Abhandlung der apostolischen Tradition das römische Initiationsritual beschrieb, welches zwei Salbungen im Anschluß an die Taufe vorsah. Nach der Taufe kamen die Kandidaten aus dem Taufbecken und wurden von den Priestern sofort mit dem Danksagungsöl gesalbt. Die Priester sprachen dabei folgende Worte aus: „Ich salbe dich mit heiligem Öl im Namen Jesu Christi." Darauf folgte die zweite Salbung mit gesegnetem Öl. Es scheint sich also um die Firmung zu handeln. Wenn alle trocken und angezogen waren, gingen sie in die Kirche, wo der Bischof den Kandidaten seine Hände auflegte und für sie betete. Dann goß er das Öl auf jeden Kandidaten und legte eine Hand auf ihren Kopf, wobei er die Formel aussprach: „Ich salbe dich mit heiligem Öl in Gott dem allmächtigen Vater und Christus Jesus und dem Heiligen Geist." Der Bischof kreuzigte dann jeden Kandidaten auf der Stirn und gab ihm einen Friedenskuß. Diese Beschreibung der alten Firmungsrituale ähnelt den heutigen. Tertullianus sprach von drei verschiedenen Phasen des Einweihungsritus, so daß die Firmung als ein eigenständiges Sakrament angesehen wurde: „Das Fleisch wird gewaschen, damit die Seele makellos ist; das Fleisch wird gesalbt, damit die Seele gesegnet wird; auf das Fleisch wird das Kreuz gemalt, damit die Seele auch geschützt wird; das Fleisch wird von der Hand überschattet, damit die Seele auch vom Geist erleuchtet wird; das Fleisch nährt sich vom Körper und Blut Christi, damit sich die Seele auch von Gott erfüllt ist."
Im christlichen Osten sprach St. Kyrillus von Jerusalem um die Mitte des vierten Jahrhunderts vom Sakrament der Firmung im Rahmen seiner Katechese: „Genauso wie Christus wahrhaftig gekreuzigt und begraben wurde, und wie er wiederauferstand, und wie ihr durch die Taufe und dank einer Art von Ähnlichkeit der Kreuzigung, der Begrabung und der Wiederauferstehung würdig geworden seid, so ist es auch mit der Salbung. Er wurde mit dem spirituellen Öl der Freude, das heißt mit dem Heiligen Geist gesalbt, da Er spirituelle Freude gibt. Ihr werdet hingegen mit Öl gesalbt, da ihr an Christus teilhabt und mit ihm verbündet seid." Im Westen setzte sich St. Ambrosius am Ende des vierten Jahrhunderts mit allen Einweihungssakramenten auseinander, einschließlich der Firmung: „Nach der Taufe seit ihr zum Bischof hochgegangen. Betrachtet nun die Salbung, welche ihr darauf erhalten habt. War es nicht David, der sagte: ‚Es ist wie kostbares Öl auf dem Kopf, welches durch den Bart durchfließt, den Bart Aarons.’.... Ihr habt das spirituellen Siegel erhalten... Gott der Vater hat euch abgesiegelt, Christus hat euch konfirmiert und der Geist hat euch das Verprechen in eure Herzen eingegeben."
Die weitere theologische Entwicklung der Firmung wurde in der zweiten Hälfte des fünften Jahrhunderts von den Gedanken von Faustus Bischof von Lérins, und später Bischof von Riez (Südfrankreich), zutiefst beeinflußt. Eine seiner Predigten übte einen entscheidenden Einfluß auf die spätmittelalterliche Sakramentaltheologie der Firmung aus. In seiner Predigt vertrat er die Ansicht, daß die Firmung den Christen zum Soldaten Christi macht:
„Die Militärgesetze sehen vor, daß ein Kommandant, der einen neuen Soldaten in seine Reihen bekommt, ihn nicht nur prägen, sondern ihm auch die Ausrüstung geben sollte, mit der er kämpfen kann... So gibt uns der Heilige Geist, welcher durch das Taufwasser auf uns herabsteigt und das Heil bringt, am Taufbecken alles, was wir für unsere Unschuld brauchen: Mit der Firmung verstärkt er unsere Gnade, denn diejenigen, die auf diese Welt durch verschiedenen Lebensphase überleben, müssen sich mit Gefahren und unsichtbaren Gegnern schlagen. Mit der Taufe werden wir aufs neue ans Leben gebracht; nach der Taufe werden wir zum Kampf angemeldet."
Im neunten Jahrhundert sprach Rabanus Maurus, Erzbischof von Mainz, von zwei Salbungen, welche den Christen nach der Taufe erteilt werden. Als erstes wird der Kandidat vom Priester auf dem Kopf gesalbt; beim zweiten Mal wird der Kandidat vom Bischof auf der Stirn gesalbt. Die erste Salbung ist der Abstieg des Heiligen Geistes, der eine würdige Wohnung für Gott absegnet. Die zweite Salbung verleiht die siebenfache Gnade des Heiligen Geistes selbst mit all seiner Heiligkeit. Bei der zweiten Salbung – der Firmung – kommt der Heilige Geist in den Christen, um ihm himmlische Gaben zu überbringen, sowie um ihn durch seine Gnade so zu stärken, daß er vor den Königen und Herrschern dieser Welt frei und furchtlos die frohe Botschaft verkünden kann.
St. Thomas entwickelte diese Gedanken über die Firmung, welche er als „ein gewisses spirituelles Wachstum" ansah, das „den Menschen zum perfekten spirituellen Alter bringt." Er beschrieb die Firmung auch als „das Sakrament der Fülle des Heiligen Geistes".
3.2.3 Kirchliches Lehramt
Der Begriff „Firmung" wurde zum ersten Mal im Jahre 439 auf dem Konzil von Riez angewendet. Das Konzil von Florenz definierte eintausend Jahre später die Firmung als ein Sakrament, in dem der Heilige Geist „zur Stärkung gegeben wird" Das Konzil von Trient besagte – gegen die Reformer –, daß die Firmung ein wahres Sakrament ist. Die Annahme, daß dieses Sakrament von Christus stamme, gehörte zum tridentinischen Dekret über die Sakramente, in Gegensatz zum Augsburger Glaubensbekenntnis Luthers, nach welchem die Firmung lediglich von den Aposteln stamme. Später, an der Wende zum zwanzigsten Jahrhundert gingen die Modernisten noch weiter als die Reformation und stritten ab, daß die Firmung von den Aposteln eingesetzt wurde: „Der formelle Unterschied zwischen den zwei Sakramenten Taufe und Firmung hat nichts mit der Geschichte des Urchristentums zu tun." Im Jahre 1971 betonte Papst Paul VI., daß nach Pfingsten die Apostel "in Erfüllung des Wunsches Christi durch Handauflegen die Gabe des Heiligen Geistes an die Neugetauften überbrachten, und damit die Gnade der Taufe vervollständigten. Paul VI. machte klar, daß „diese Handauflegen von der katholischen Tradition richtigerweise als der Zeitpunkt der Entstehung des Firmungssakrament angesehen wird" Dies belegt die göttliche Herkunft des Firmungssakraments von Christus.
3.3 Die externen Zeichen
3.3.1 Die Materie
Die Materie der Firmung hat sich im Osten und Westen geschichtlich anders entwickelt. Zur Zeit der Apostelgeschichte wurde die Firmung durch Handauflegen und Gebet erteilt (s. etwa Ap 19:1-7). Allerdings ist die heiligende Salbung im neuen Testament implizit, und zwas in dem Sinne, daß der Geist übermittelt wird. St. Johannes schreibt dazu: „Und die Salbung, die ihr von ihm empfangen habt, bleibt in euch, und ihr habt nicht nötig, daß euch jemand lehrt; sondern, wie euch seine Salbung alles lehrt, so ist's wahr und ist keine Lüge, und wie sie euch gelehrt hat, so bleibt in ihm." (1 Jo 2:27) Im ersten Jahrhundert der Kirche war das Firmungsritual eine abschließende Zeremonie der Taufe, weshalb es schwierig ist, die wahren Züge der Firmung deutlich zu erkennen.
In Hippolytus’ altem römischen Ritual aus der ersten Hälfte des dritten Jahrhunderts wurde die Firmung wie folgt erteilt: Nach der Taufe, wenn die Kandidaten trocken und angezogen sind, gehen alle in die Kirche, wo ihnen der Bischof seine Hände auflegt und für sie betet. Dann salbt er sie mit heiligem Öl auf dem Kopf und sagt: „Ich salbe dich mit heiligem Öl im allmächtigen Vater, in Jesus Christus und im Heiligen Geist." Hier haben wir deshalb Handauflegung und Salbung. In allen darauffolgenden lateinischen Liturgien sind sowohl Chrismensalbung als auch Handauflegung zu finden. Allerdings wird in den östlichen Liturgien des byzantinischen, armenisch-orthodoxen, und syro-antiochischen Kultes nur die Salbung durchgeführt. Andererseits kennt die chaldäisch-nestorianische Liturgie nur die Handauflegung. Die koptischen und äthiopischen Riten wenden sowohl Chrismensalbung und Handauflegung an. In den lateinischen Riten des Westen gewann die Salbung an Bedeutung ab dem fünften Jahrhundert. Ab dem dreizehnten Jahrhundert wuchs die Bedeutung der Salbung weiter, und dabei wurde die Handauflegung nicht vernachlässigt. Papst Innozenz III. sah die Salbung als einen Ausdruck des Handauflegens. Das erste Konzil von Lyon und das Konzil von Florenz legten die Handauflegen lediglich als die Salbung der Stirn des Kandidaten aus, während das Konzil von Trient diese Frage gar nicht behandelt. Es hat sich deshalb die Überzeugung verbreitet, daß das Handauflegen Bestandteil des Chrismas auf der Stirn sei. Papst Benediktus XIV. (1740-1758) wertete als erster die Handauflegung als eigenständiges Ritualselement neu auf und machte deutlich, daß die Materie des Sakraments die Salbung ist. In der heutigen orthodoxen Kirche verliert das Handauflegen zunehmend an Bedeutung.
Das Verhältnis zwischen Handauflegen und Chrismensalbung wurde unterschiedlich interpretiert. Manche behaupten, das in den Apostelgeschichten erwähnte Handauflegen habe sich zur Salbung entwickelt. Andere vertreten die Ansicht, daß selbst in den Apostelgeschichten sowohl Salbung als auch Handauflegen vorzufinden seien, obwohl die Chrismensalbung nicht ausdrücklich erwähnt wird. Hinsichtlich des künftigen Verständnisses der Materie des Firmungssakraments verdeutlichte Papst Paul VI. anläßlich seiner Reform des Ritus: „Deshalb, damit die Revision des Ritus der Firmung auch das Wesen des sakramentalischen Ritus umfassen kann, kraft unseres höchsten apostolischen Amtes dekretieren und legen wir fest, daß in der lateinischen Kirche künftig wie folgt vorzugehen ist. Das Sakrament der Firmung wird durch die Salbung mit Chrisma auf der Stirn erteilt, welche durch Handauflegen durchgeführt und von folgenden Worten begleitet wird: ‚Accipe Signaculum Doni Spiritus Sancti’ (sie mit der Gabe des Heiligen Geistes besiegelt)." Die Definition Pauls VI. betrifft die lateinische Kirche. Das Dokument bekräftigt auch, daß das Handauflegen und die Salbung mit dem dazugehörenden Gebet kein fester Bestandteil des Sakraments und deshalb nicht unbedingt erforderlich seien, allerdings seien sie äußerst wichtig, denn sie tragen zur Vollkommenheit des Ritus und zum besseren Verständnis des Sakraments bei. Paul VI. betont, daß die Handauflegung über alle Kandidaten als Gruppe vor der Salbung anders als die Handauflegung ist, bei der jeder Kandidat auf der Stirn gesalbt wird. Jüngstens wurde bekräftigt, daß die wesentliche Geste der Firmung die Chrismensalbung mit dem Daumen durch den Priester ist, und daß dieser nicht gleichzeitig seine Hände über das Haupt des Kandidaten aufzulegen braucht. Das Chrisma besteht üblicherweise aus Olivenöl mit Duft, welches vom Bischof am Osterdonnerstag auf der Messe des Chrisma gesegnet wird. Pflanzenöl darf auch verwendet werden, jedoch kein Tier- oder Mineralöl, denn diese sind keine geeignete Materie für das Firmungssakrament.
3.3.2 Form
Die Form der Firmung bzw. das Begleitgebet hat sich auch in der Geschichte verändert. Die Schriften sprechen von einem Gebet, welches die Handauflegung begleitet (Ap 8:15). Manche Kirchenväter wie Tertullianus und St. Cyprianus beschreiben eine Chrismensalbung, bei welcher der Heilige Geist angerufen wird. St. Ambrosius und St. Augustinus legten großen Wert auf den Anruf des Heiligen Geistes mit seiner siebenfachen Gabe. In der Ostkirche wurde ab dem vierten Jahrhundert eine einfache Formel verwendet, welche die Bezeichnung „Siegel der Gabe des Heiligen Geistes" enthielt. Diese Bezeichnung wurde auch im Westen bis zum zehnten Jahrhundert verwendet. Im Mittelalter wurde diese Formel mehrmals geändert bis zum zwölften Jahrhundert, als im Westen die folgende Formel festgelegt wurde: „Ich zeichne dich mit dem Zeichen des Kreuzes und konfirmiere dich mit dem Chrisma des Heils. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes." Diese Formel blieb bis 1971 erhalten, als Papst Paul VI. sie wie folgt änderte: „XY, sei gezeichnet mit der Gabe des Heiligen Geistes." Der Name des Kandidaten/der Kandidatin ist entweder der Name, mit welchem er/sie getauft wurde oder ein neuer Firmungsname. Die neue Formel ähnelt der alten Formel des byzantinischen Ritus, welcher an die persönliche Pfingstgabe des Heiligen Geistes erinnern soll (Ap 2:1-4, 38). Der Syro-Malabarische Ritus verwendet die Formel „Chrisma der Gabe des Heiligen Geistes", während der chaldäische Ritus „Sei vollkommen im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes" verwendet. Im koptisch-äthiopischen Ritus wird „Salbung der Gnade des Heiligen Geistes" gesagt. In all diesen Fällen ist es bezeichnend, daß die Formel entweder direkt oder indirekt die Doppelwirkung der Gnade, d.h. den Charakter und die Gnade ausdrückt.
3.6 Die Wirkung der Firmung
Das Sakrament der Firmung vervollständigt die Taufe. Es verleiht mehr Gnade und einen neuen sakramentalen Charakter. Es vervollständigt die Gabe der Taufe; sowohl die Taufe als auch die Firmung werden allerdings erst durch die Eucharistie vollkommen gemacht. Der Charakter der Firmung ist an die spezifische Natur des Sakraments gebunden. Der Effekt der Firmung wird aus dem Vergleich zwischen dem sakramentalen Charakter von Taufe, Firmung und Weihe ersichtlich: Die Taufe verleiht dem Christen die Einheit mit Christus und Seiner Kirche. Die Firmung gibt dem Getauften seine Mission in der Kirche als Laie mit auf den Weg. Die Priester- und Bischofsweihe läßt den Christen Anteil an der Vermittlerrolle Christi zwischen Gott und Mensch haben. Genauer gesagt, der Firmcharakter besteht darin, daß der Mensch die öffentliche Natur seines Christseins begreift. Während die Taufe auf das individuelle Leben der Kirchenmitglieder wirkt, betrifft die Firmung ihr gemeinschaftliches Leben. Dies erklärt teilweise, warum dieses Sakrament mit der Erlangung der christlichen Reife übereinstimmt. Diese Reife ist die Bemühung, Gutes zu tun und Falsches zu bekämpfen. Daher die Analogie des konfirmierten Christen mit einem Soldaten Christi. Die Firmung verleiht dem Empfänger die Macht, öffentlich den christlichen Glauben in Wort und Tat zu verkünden.
Der sakramentale Charakter der Firmung erhöht sowohl unsere Anteilnahme am göttlichen Leben – im Sinne einer innigeren Einheit mit Christus – als auch die Eingebung des Heiligen Geistes – wobei wir noch stärker Adoptivkinder Gottes sind. Der Heilige Geist wird allerdings nicht erst mit der Firmung übertragen, denn man erhält ihn bereits mit der Taufe. Die Firmung besiegelt die Taufe, so wie Pfingsten Ostern vervollständigt. Das Chrisam symbolisiert, daß der Heilige Geist vom Vater und Sohn in uns hineinfließt. Das Fimungsgebet spricht von der siebenfachen Gabe, welche der Kandidat erhalten wird: Das ist der Geist der Weisheit und des Verstandes, der Geist des richtigen Rats und des Muts, der Geist der Erkenntnis und der Pietät, der Geist der Bewunderung und der Furcht der Präsenz Gottes. Diese Gaben wurden bereits vom Propheten Jesaja (Jes 11:2) aufgezählt. Die Gabe der Weisheit erlaubt es dem Christen, die ewigen Wahrheiten zu betrachten und alles an diesen Wahrheiten zu messen, das Heil und den Weg dazu anzustreben sowie die Dinge Gottes zu pflegen. Der Verstand ist die Fähigkeit, die tiefere Bedeutung der Wahrheiten der Offenbarung zu durchdringen und diese an andere zu überliefern. Der richtige Rat ist die Fähigkeit, umsichtig darüber zu entscheiden, was Gott und das Heil betrifft, d.h. also auch ein stärkerer Wille, richtige Entscheidungen zu treffen. Die Gabe des Muts erlaubt es den Christen, standfest in der Seele zu sein und sich standfest zu seinem Glauben zu bekennen, sowie sein Leben konsequent nach Christus zu richten. Das bedeutet, in schweren Situationen sowie im Kampf gegen die Welt, die Schwäche des Fleisches und den Teufel stark zu bleiben. Die Gabe der Erkenntnis erlaubt dem Gefirmten, die irdischen Dinge im Hinblick auf das Licht des ewigen Lebens zu betrachten und anzuwenden. Die Frömmigkeit bedeutet, daß der Mensch Gott mit zarter Liebe und Verehrung dient und das praktiziert, was die Kirche lehrt. Die Gabe des Staunens und der Ehrfurcht vor Gott bedeuten, daß der Christ die Majestät und die Herrlichkeit Gottes richtig verehrt, und zwar nicht nur in der Kirche, sondern auch im Alltag, und daß er niemals vergißt, daß Gott allgegenwärtig ist.
Die Firmung ist für das Heil wichtig. Obwohl sie nicht unbedingt erforderlich ist, anders als die Taufe, so sollte sie trotzdem immer zur rechten Zeit gespendet werden. Im karolingischen Zeitalter dachten manche Theologen, daß dieses Sakrament das himmlische Glück nach dem Tod steigerte. St. Thomas von Aquin betonte, die Taufe sei für das Heil in dem Sinne notwendig, daß ohne sie kein Heil möglich ist, während die Firmung zur Vervollkommnung des Heils notwendig ist. Die Firmung zu unterlassen bedeute, das eigene Heil zu beeinträchtigen. In der Kirchenpraxis wird dies dadurch bekräftigt, daß die Firmung auch an Kinder verabreicht wird, die zwar noch nicht mündig, aber vom Tod bedroht sind, damit ihnen „die heilende Wirkung dieses Sakraments nicht vorenthalten bleibt."