Telekonferenz 29. Oktober 2003

 

Il magistero di Giovanni Paolo II sul ministero ordinato

Dr. Gerhard Ludwig Müller, Bischof von Regensburg

 

 

Ordinatio sacerdotalis

In seinem Apostolischen Schreiben „Ordinatio sacerdotalis" vom 22. Mai 1994 „über die nur Männern vorbehaltenen Priesterweihe" hat Papst Johannes Paul II mit Berufunf auf seine apostolische Vollmacht die seit Anfang der Kirche geltende Lehre bestätigt, „daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden" (Art. 4). „Diese Bedeutende Angelegenheit" betreffe „die göttliche Verfassung der Kirche". Somit ist diese Praxis ecclesiae, nur Getauften männlichen Geschlechts das Weihesakrament zu spenden, göttlichen Rechts. Sie gehört zur Substanz der Sakramente und bleibt daher dem Gestaltungsspielraum der kirchlichen Autorität, den sie im Rahmen des positiven kirchlichen Rechtes hat, definitiv entzogen.

Unmittelbarer Anlaß für die Qualifikation dieser einhelligen Praxis und Lehrtradition der Kirche als Ausdruck einer in der Offenbarung enthaltenen Lehre und ihre Abhebung von historische gewachsenen Bräuchen und soziologische bedingten, aber prinzipiell veränderlichen Gewohnheiten, war die vorausgehende Diskussion in der anglikanischen Gemeinschaft über die Möglichkeit einer Ordination von Frauen zu Diakonen und Priestern, die in den Vereinigten Staaten von Amerika und in der „Kirche von England" zur Weihe von Frauen geführt wurde. Johannes Paul II erwähnt in diesem Zusammenhang den Briefwechsel zwischen Paul VI und dem Primas der anglikanischen Kirchengemeinschaft über die Möglichkeit einer Ordination von Frauen zu Diakonen und Priestern, die in den Vereinigten Staaten von Amerika, in weiteren Ländern und schließlich auch in der „Kirche von England" zur Weihe von Frauen zu Diakonen und Priestern geführt hat. Johannes Paul II erwähnt in diesem Zusammenhang den Briefwechsel zwischen Paul VI und dem Primas der anglikanischen Kirchengemeinschaft, dem Erzbischof von Canterbury, dann die Erklärung der römischen Glaubenskongregation „Inter Insigniores" von 1976 sowie eine Bestätigung der gültigen kirchlichen Lehre in „Mulieres dignitatem vom 15. August 1988.

Innerhalb der katholischen Kirche ist die Diskussion über die dogmatische Möglichkeit einer sakramentalen Weihe von Frauen zum Amt des Diakons, Presbyters und Bischofs, also zum Amtspriestertum erst nach dem II. Vatikanischen Konzil zu einem in den Pfarrgemeinden und in der Theologie heiß umkämpften Thema geworden.

 

Ecclesia de Eucharistia

 

Von besonderer Bedeutung für das geweihte Amt sind die Ausführungen Johannes Paul II in seiner Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia". Noch einmal wird die herausragende Rolle des Priesters im Vollzug und der Feier des Mysterium der Eucharistie hervorgehoben.

Die Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia" von Papst Johannes Paul II ruft in aller Deutlichkeit den Zusammenhang von Eucharistie und Priestertum in Erinnerung. Die wesenhafte Verbindung der sakramentalen Feier der Substanzverwandlung von Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi, als die Vollständige Verwirklichung des eucharistischen Mysteriums, und dem Weiheamt ist unauflöslich. Wenn dieses Bewusstsein für das eucharistische Opfer wieder zum zentralen Mittelpunkt der Kirche wird, finden sich auch wieder junge Menschen, die mit ganzer Hingabe und Bereitschaft, sich der eigentlichen Mitte unseres Glaubens hingeben. Im eucharistischen Geschehen versöhnt Christus uns mit Gott. Zusammen mit der Einsetzung der Eucharistie durch Jesus Christus wurde das Priestertum gestiftet. Die Konkretion im Handeln Jesu Christi lässt eine Trennung von Eucharistie und geweihtem Amt nicht zu.

 

 

Pastores gregis

Im jüngsten Dokument unseres Heiligen Vaters skizziert er die wesentlichen aufgaben und die theologischen Vorgaben des bischöflichen Amtes. Der Bischof des 21. Jahrhunderts muss christliche Heiligkeit vorleben und geistliche Autorität haben. Der Bischof ist aus seiner Verantwortung heraus auch gerufen, an der Leitung der Gesamtkirche mitzuwirken. Das nachsynodale Schreiben „Pastores gregis" sieht den Bischof nicht als einen profanen Moderator, der widerstreitende Positionen zusammenhalten muß, sondern vielmehr als Lehrer in der Vollmacht, als Verkünder des Wortes Gottes und als Hirte seiner ihm anvertrauten Herde. Lehrabweichungen sollen von ihm kritisiert und korrigiert werden. Johannes Paul II. hebt besonders das bischöfliche Mühen um die Menschen hervor. Damit verbunden ist die Warnung vor bürokratischer Fülle und der Aufruf, ein sakramentales und geistliches Leben zu führen. Das Bischofskollegium erhält seine theologische Dichte in der Gemeinschaft der Bischöfe untereinander und mit dem Papst. Synoden und Partikularkonzilien werden ebenso bestätigt in ihrer Bedeutung und zugleich als lediglich beratende Organe, die in eine päpstliche Entscheidung münden.

Johannes Paul II hat in den 25 Jahren seines Pontifikats alle theologisch wichtigen Fragen zum Amt in der Kirche aufgegriffen. Dabei ist er der theologischen Erkenntnis stets verpflichtet gewesen. Seine klaren und entscheidenden lehramtlichen Äußerungen haben der Kirche den Weg zu einer vertieften Sicht des sakramentalen Amtes verholfen.