Das Konsultorenkollegium - sensus fidei und die Erfahrung kirchlichen Lebens
(Prof. José Vidamor B. Yu, Manila)
Der tiefste Ausdruck des kirchlichen Lebens und des sensus fidei ist die Gemeinschaft. Gemeinschaft ist das A und O der Kirche und drückt ganz besonders deren Einheit, Vitalität und Katholizität aus. Das Konsultorenkollegium entfaltet das Bild einer Kirche, die in Gemeinschaft (communio) mit den Gläubigen in der Diözese steht.
Das Konsultorenkollegium als beratendes Gremium
Das kanonische Recht sieht das Konsultorenkollegium als eine notwendige Institution für die Leitung der Diözese an. Dieses Gremium, dem nicht weniger als sechs und nicht mehr als zwölf Priester angehören (CIC 502), wird ernannt, um den Bischof zu beraten, besonders in sehr wichtigen Fragen der Leitung. Die Entscheidungen des Konsultorengremiums sind bindend und der Bischof ist verpflichtet, das Kollegium zu konsultieren. Dieses Konsultorenkollegium ist ein Ausdruck des sensus fidei, denn seine Aufgabe der Zusammenarbeit zeigt die Weisheit des Geistes, der im ganzen Volk Gottes wirkt. Der Geist leitet das Kollegium im Glauben und durch kreative Entscheidungen und Ratschläge.
Das Konsultorenkollegium als ein Gremium der Partizipation
In der Kirche drückt sich die Autorität durch notwendige Partizipation aus. Diese Notwendigkeit entspringt dem Verständnis, dass die Kirche Gemeinschaft ist. Der Glaubenssinn (sensus fidei) unter allen Gläubigen zeigt sich in der Erfüllung ihrer Pflicht und ihres Rechts, sich aktiv in der Leitung der Teilkirche zu engagieren. Die Partizipation an der Ausübung der kirchlichen Autorität nimmt verschiedene Formen an, z.B. das Konsultorenkollegium, das formell am Entscheidungsprozess unter dem Vorsitz des Bischofs teilhat. In den Teilkirchen ist die Konsultation ein authentischer Ausdruck der Partizipation und die Art und Weise, wie die Gemeinschaft ihre Rolle in der Ausübung der Autorität wahrnimmt. Auf Diözesanebene spielt das Konsultorenkollegium eine wichtige Rolle beim Festsetzen von Richtlinien (policy-making) und bei Entscheidungen. Es vertritt die kollektive Stimme des Volkes Gottes und ist Ausdruck der Zeichen des Drängens von Gottes Geist innerhalb der Teilkirche.
Das Konsultorenkollegium als Ausdruck des kirchlichen Lebens
Die Aufgabe des Konsultorenkollegiums ist Herausforderung und Dienst zugleich. Dienst bedeutet auch Flexibilität. Das Wirken des Geistes unter verschiedenen Gruppen des Volkes in der Teilkirche drückt sich in der Ausübung der Ämter aus. Das II. Vatikanische Konzil wollte der Ausübung von Autorität und Amt wieder ihre ursprüngliche Bedeutung zurückgeben: „Die Amtsträger, die mit heiliger Vollmacht ausgestattet sind, stehen im Dienste ihrer Brüder und Schwestern, damit alle, die zum Volke Gottes gehören und sich daher der wahren Würde eines Christen erfreuen ..." (LG 18). Das kirchliche Leben bedeutet sowohl Hilfsbereitschaft als auch Zusammenarbeit. Dies macht den Gemeinschaftssinn in den Teilkirchen freier und flexibler. Die „Katholizität" übersteigt die zeichenhafte Gegenwart der Kirche in den verschiedenen Kulturen. Sie ist die aktive und gegenseitige Partizipation aller Glieder der Kirche am kirchlichen Leben. Inkulturation wird nie möglich sein, wenn in der Teilkirche die Flexibilität beschnitten wird. Damit die Kirche „Wurzeln schlagen" und das kirchliche Leben in einer spezifischen Kultur gefeiert werden kann, braucht es eine große Freiheit in der Formulierung des christlichen Glaubens und in dessen praktischer Umsetzung.