EINLEITUNG

Seiner Eminenz Herr Kardinal

Darío Castrillón Hoyos

Präfekt der Kongregation für den Klerus

DAS KIRCHENRECHT IM DIENSTE DER PRIESTER

Öffne mir die Augen für das Wunderbare an deiner Weisung. Deine Vorschriften machen mich froh; sie sind meine Berater. Deine Gerechtigkeit bleibt ewig Gerechtigkeit, deine Weisung ist Wahrheit" (Sal 119, 18.24.142). In den Psalmen wird dem Herrn ob seines göttlichen Gesetzes gehuldigt, weil sein Gesetz für alle Menschen der sichere Weg zur Kenntnis der erlösenden Wahrheit Gottes ist. Diese Worte sind eine perfekte Einleitung zu dieser 26. internationalen theologischen Videokonferenz über „Das Kirchenrecht im Dienste der Priester".

Ungefähr zwanzig Jahre ist es her, seit am 25. Januar 1983 unser verstorbener Papst Johannes Paul II. den neuen Codex Iuris Canonici verabschiedete. Seitdem haben die Kirche und ihre geweihten Minister zu schätzen gelernt, wie fruchtbar die neue kanonische Gesetzgebung ist, denn sie setzt die juristische Tradition fort und setzt die Lehre des II. Vatikanischen Konzils, besonders die ekklesiologische Lehre, in juristische Sprache um.

Die Salus Animarum ist der Kirche höchstes Gesetz und inspirierte sowohl das Konzil als auch die Rechtsreform – wie der Selige Papst Johannes XXIII. betonte, als er das ökumenische Konzil einberief und die lang ersehnte Überholung des Kirchenrechts ankündigte, welche er als die „Krönung" des II. Vatikanischen Konzils sah (vgl. AAS 51, 1959, S. 68). In der apostolischen Konstitution Sacrae Disciplinae Leges hob Johannes Paul II. hervor, dass sowohl das Konzil als auch der neue Kodex „ein und dieselbe Absicht anstreben, nämlich die Erneuerung des christlichen Lebens. Dieser Absicht entstammen die Vorschriften und die Orientierung der Arbeit des Konzils" (AAS, 75, 1983, Pars II, S. VIII.).

Es handelt sich hierbei um die seelsorgerische Dimension der Vorschrift als Baustein des Kirchenrechts. Diese Dimension mindert keineswegs den juristischen Wert des Gesetzes, sondern sie verleiht ihm Sinn und Relevanz. Der seelsorgerische Charakter des Kirchenrechts ist nicht als ein Zusatz oder eine rein kosmetische Verbesserung anzusehen: Im Geheimnis der Kirche besitzt das Recht den Charakter eines Sakraments oder eines Zeichens des übernatürlichen Lebens der Gläubigen. Es zeigt den Weg auf (vgl. Principia quae Codicis Iuris Canonici recognitionem dirigant, Nr. 1, in Communicationes 1, 1969, S. 78).

Dazu schrieb der heilige Thomas von Aquin: „finis iuris canonici tendit in quietem Ecclesiae et salutem animarum". Dabei meinte er, das Kirchenrecht sei unabdingbar für die Kirche und deren geweihte Minister. Die Kirche wurde von Gott in der Form einer sichtbaren Gesellschaft – des Volks Gottes – geschaffen (vgl. Dog. Konst. Lumen gentium, Nr. 2). Sie braucht Gesetze, weil sie über eine sichtbare hierarchische Struktur verfügt, und weil die ihr anvertrauten Funktionen, namentlich die Heilige Vollmacht (Sacra Potestas) und die Verabreichung der Sakramente, umfassend definiert und geregelt werden müssen.

Insbesondere werden im Kirchenrecht (vgl. Can. 273-293) die Identität, die Rechte und Pflichten sowie die Kommunion der Priester beschrieben, die unter den Menschen ausgewählt werden, um die göttlichen Angelegenheiten zum Wohl der Menschen zu verwalten (vgl. Eb 5,1): Sie werden durch die Priesterweihe mit ihren Brüdern im Priesteramt und mit dem Ordinarius vereint, welcher ihr Meister, Hirte und Vater ist. Er empfängt, leitet und schützt sie; er steht selbst im Dienste der Universalkirche und handelt im Einvernehmen mit dem Nachfolger Petri (vgl. Can. 330-572), „Vikar der Liebe Christi" (Hl. Ambrosius, Expositio in Luc., Buch X.).

Das sind die wichtigsten Themen, die heute von unseren Gasttheologen erörtert werden. In theologischer Hinsicht werden sie erläutern, dass das Kirchenrecht nicht lediglich ein rein menschliches positives Recht ist, sondern auf dem Ius Divinum basiert. Das Kirchenrecht normiert eine Realität, die über das Recht, die Geschichte und die irdischen Institutionen hinausgeht. Es behandelt Sachverhalte, die ewig und wesentlich und im Geheimnis der Kirche verwurzelt sind: Das Kirchenrecht gehört zum Erlösungsauftrag, welchen die Kirche von ihrem göttlichen Gründer erhalten hat (vgl. Dekr. Optatam totius Nr. 16; Dog. Konst. Lumen gentium Nr. 8).

Die heutigen Vorträge werden doktrinär erklären, dass die hierarchische, sakramentale und juristische Struktur der Kirche der Vermittlung der Gnade an alle Mitglieder des Gottesvolkes sowie der Förderung der Liebe, des Glaubens und der Hoffnung dient; sie dient der Legitimation der persönlichen Charismen der Gläubigen: Der Heilige Geist, Seele der Kirche und Wesen des neuen Kodex – wie der Heilige Augustinus lehrte (vgl. De spiritu et lettera, 21) – schließt nicht aus und sogar verlangt eine angemessene, sichtbare Rechtsordnung. Der Priester muss deshalb in der Ausübung seines Amtes den ungerechtfertigten Tendenzen Einhalt gebieten können, welche Charisma und Institution, Geist und Gesetz und sogar juristische und prophetische Kirche als entgegengesetze Begriffe sehen.

Unsere Gasttheologen werden weiterhin auf die personalistische Dimension der konziliaren Ekklesiologie eingehen. Dabei werden sie verdeutlichen, dass die Kirchenhierarchie einen spezifischen und unersetzlichen Dienst leistet zur Anerkennung der Würde der Christifideles – die in Christus regenerierten und zum Heil berufenen Kinder Gottes. Die Kirchenhierarchie fördert die gemeinsame Verantwortung aller Gläubigen für die Heilsmission der Kirche (vgl. Dog. Konst. Lumen gentium, Nr. 32) einerseits, und bekämpft die individualistische Kultur des Demokratizismus und des Funktionalismus andererseits, welche in der Kirche jeden Unterschied zwischen Rollen, Funktionen und Verantwortungen verwischen möchte.

Ich möchte mich bei unseren Gästen bedanken, welche aus zehn Nationen der fünf Kontinente in Echtzeit sprechen werden. Aus dem Sitz der Kongregation für den Klerus in Rom sprechen Hr. Prof. Antonio Miralles und Hr. Prof. Paolo Scarafoni.

Aus Moskau spricht Hr. Prof. Ivan Kowalewsky, aus Manila Hr. Prof. José Vidamor Yu, aus Taiwan Hr. Prof. Louis Aldrich, aus Johannesburg Hr. Prof. Stuart Bate, aus Bogotà Hr. Prof. Silvio Cajiao, aus Sydney S.E. Julian Porteous und aus Madrid Hr. Prof. Alfonso Carrasco Rouco.

Ich wünsche Ihnen eine gute Konferenz.